scheinend Todtschläger derartige Hiebe ins Gesicht, daß ihm| das Blut aus mehreren Wunden hervorströmte. Bei dem Herannahen eines durch die Hilferufe des Ueberfallenen herbei gelodien Schußmannes ergriffen die rohen Patrone die Flucht und entfamen ebenfalls in dem Dunkel der Nacht. Beide Ver legte mußten nach den nächstgelegenen Sanitätswachen gebracht werden; dem R. war ein Stück aus der Nafe förmlich heraus­geschlagen, die Unterlippe war gespalten und außerdem wies er noch zahlreiche andere Wanden auf, 2. war burch einen einzigen Hieb an der Stirn eine Arterie ge plagt. Beide Verlegte erhielten Nothverbände und wurden jodann nach ihren refp. Wohnungen gebracht. Schließlich wurde noch ein Berliner   Gastwirth, als er sich auf dem Wege von Röpenid befand, nachdem er den legten nach Berlin   fab­renden Zug versäumt, in der Köpenicker   Haide überfallen und derartig zugerichtet, daß er nur noch friechend sich fortbewegen fonnte und schließlich von einem Fuhrwert aufgenommen wer den mußte. Anscheinend liegt in diesem Falle ein Rache aft vor.

Das Befinden des Zigarrenhändlers Lehmann in Charlottenburg   hat sich nach Mittheilung der. 3." derart gebeffert, daß gegründete Hoffnung vorhanden ist, den Berlegten am Leben zu erhalten. Das Fieber hat sich bedeutend ver­mindert, auch die Geschwulst ist gefallen und wenn der Krante auch noch nicht vernehmungsfähig ist und noch sehr geschont werden muk, so zeigt fein ganzes Verhalten doch, daß er völlig bei Bewußtsein ift.

Ein Nickel in gehlkopf. Von einem Arzte wird der D. Mediz alsig." Folgendes geschrieben: Em   27jähriger Hausbiener fam heute in großer Eile zu mir mit vollständig erlofchener. Seiferer Stimme und gab an, daß vor einer halben Stunde in 5- oder 10- Pfennigftückt ihm in den Hals gekommen wäre, als er im Scherz mehrere Geldstücke in den Mund ge­Er war augenblicklich heifer geworden und no men hatte. fühlte bald heftige Athembeschwerden. Ich bat ihn dringend, ruhig zu bleiben und leicht ein- und auszuathmen. Nach einigen Versuchen konnte ich das Geloftüd mit dem Rehltopfspiegel fehen; es lag quer und flach auf den Stimmbändern, am zu­gefpizten Theil der Deffnung nach hinten zu. Ich ließ den Arbeiter auf den Untersuchungsstuhl fich legen und dann den Kopf und Rumpf senkrecht nach unten richten. In dieser Lage ließ ich ihn vorsichtig tief einathmen und dann heitig aus huften. Deim zweiten Mile fiel das 5- Pfennigftück auf den Boden. Der arbeiter, welcher fofort wieder mit lauter Stimme sprechen fonnte, and freudig auf und versprach feierlich, tein Gelbstüd mehr in den Mund zu nehmen.

Sintirung. Als die Schuhmacher, die Herren G. Löhrke und F. Schüß die Schuhmacherversammlung verließen, die am Freitag im Ersteller tagte, wurden sie auf der Straße von einem Kriminal­beamten für verhaftet erklärt und nach der nächsten Polizei­wache geführt. Wie sie dort erfuhren, hatte der Krimnalbeamte beobachtet, daß der eine von ihnen Bons( für die Familien der Ausgewiesenen und Inhaftirten) verkauft und der andere auf einer Life Gelder für die Beftreitung der Wahlkosten der nächsten Reichstagswahl gesammelt habe. In der That erkannte auch Herr Löh te in dem Kriminalbeamten selber den Räufer eines solchen Bons wieder. Auf der Wache wurden die beiden Verhafteten zunächst einer förperlichen Durchsuchung unterworfen und ihnen einige Sammellisten abgenommen; dann wurden fie nach ihren Wohnungen geführt und dort gehaussucht. Die Haus­fuchung förderte bei Herrn Schüß nicht das Geringfte zu Tage, und für ihn hatte das Erlebniß damit sein Ende erreicht: er durfte zu Hause bleiben. Schlimmer erging es feinem Gefährten. Bei ihm wurden in der Wohnung zwei verschiedene Nummern des Sozialdemokrat", ein sozialdemokratisches Liederbuch, eine Broschüre: Fliegen und Spinnen und einige Flugblätter ge­funden. Daraufhin mußte er die Reise nach dem Mollermarkt antreten, wo er einem Verhör unterworfen wurde. Von da ging es nach dem neuen Polizeipalaft am Alexanderplat, und dort mußte Herr Löhrke die Nacht vom Freitag zum Sonn­abend verweilen. Am Sonnabend wurde ein erneutes Verhör auf dem Mollenmarkt mit ihm angestellt und dann wurde er entlassen. 2 Uhr Nachmittags geworden Polizei- Bericht. Am 27. b. M. Mittags fiel der Ar­beiter Trebe vor dem Hause Prinzenstr. 68 von seinem Arbeits­wagen herab und zog eine so bedeutende Verlegung der Stirn zu, daß er nach dem Krankenhaufe Bethanien gebracht werden mußte. Kurze Zeit darauf fiel ein Mann vor dem Hause Moltenma ft 1 beim Abfpingen von einem in der Fahrt be findlichen Pferdebahnwagen zu Boden und gerieth mit dem linfen Arm unter das Nad eines gerade vorüberfahrenden Rollwagens, so daß er anscheinend eine schwere Quetschung er­litt. Abends wurde ein Mann auf dem Hole des Grund­stücks Schulstr. 45 erhä gt vorgefunden. Im Laufe des Tages fanden an drei verschiedenen O ten kleinere Bände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.

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es war

Gerichts- Beitung.

M

Der verantwortliche Redakteur unseres Blattes, Herr R. Cronheim, hatte sich gestern wieder einmal wegen Beleidigung vor der 98. Abtheilung des Schöffengerichts zu verantworten. Diesmal war es ein einziges Brüderpaar, das fich in seiner Ehre durch einen Artikel des Berliner Volksblatt" tief getränkt fühlte und deshalb von dem Strafrichter Genug­thuung für die erlittene Schmach verlangte. Der in Rede stehende Artikel ist ein Bericht von einer Versammlung der Bereinigung der Drechsler Deutschlands  , Ortsverwaltung Berlin I  , welcher sich in Nr. 211 vom 10. September b. 3. b findet. In dieser Versammlung, welche am 2. September im Lotale Annenftr. 16 tagte, wurden die Löhne verschiedener Werkstätten streng kritisirt und auch die Verhältnisse in der Wert statt der Gebrüder Schüler rourben erörtert. Der bezügliche Bericht lautet wörtlich folgendermaßen: Im Weiteren wurde die Werkstatt von Gebr. Schüler, Wrangelftr. 60a, richtig gewürdigt; oort werden ebenfalls folche niedrige Preife gezahlt, so daß man sich wundern muß, wie es möglich ist, daß sich Jemand findet, der die Arbeit mit bungerndem Magen fertig stelt, denn zum Satteffen reicht der Lohn, den diese Wohl thäter der Menschheit ihren Arbeitern zahlen, nicht aus." Den Vorsitz der Schöffenabtheilung führte Amtsrichter Boisly, als Bertheidiger war Rechtsanwalt Dr. Flatau und als Rechtsbeistand der Kläger   Rechtsanwalt polant erschienen. Angeflagter Cronheim   gab seine Verantwortlich feit für diesen Artikel zu, bestritt aber entschieden, daß derselbe für die beiden Käger beleidigend sei. Bors.: Der Artikel ist aber ganz böhnisch gehalten und es ist darin von Hunger. löhnen oie Rede! Angell: Der Ausdruck, Gungerlöhne" ist heute allgemein gebräuchlich; man bezeichnet damit Löhne, welche ganz unzureichend zur Aufrechtholtung der Eristenz find. Dr. Flatau: Der Ausdruck Hungerlöhne ist nicht in dem Artikel vorhanden; es heißt dort nur, daß man sich wundern müffe, wie Jemand sich finden könne, der die Ar­beit mit hungerndem Magen verrichte. Als erster Ent­laftungszeuge betritt Drechslergefelle Paul Rasprzatow ben Zeugenstand. Auf Befragen erklärt derselbe, er fei bamals zu den Gebr. Schüler gekommen, um sich Arbeit au fuchen. Da diese Herren einen Gefellen brauchten, sei er auch Man habe ihm aber nur 20 f. angenommen worden. für zweizöllige Traillen geboten und obenein schlechtes Material zur Verfügung gestellt, das er fich auch noch heraus. fuchen follie. Hiermit sei er nicht zufrieden gewesen, und da die Gebr. Schüler feine 25 Pf. für die Traillen geben woll­ten, so babe er erklärt, daß er lieber ohne Arbeit als bei voller Arbeit hungern wolle. Auf weiteres Befragen giebt Seuge die

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Möglichkeit zu, in der beregten Versoumlung über die Ber hältnisse in der Schülerschen Werkstätte gesprochen und ähn liche Ausdrücke als die von der anflage bezeichneten gebraucht zu haben. Von seiner Bereidigung wird deshalb Abland ge­nommen, weil er im Verdacht der Mitthäterschaft fiehe. Der zweite Entlastungsauge Drechsler Paul Hübscher wird aus dem gleichen Grande nicht vereidigt. Er habe ungefähr fieben Wochen im vorigen Jahre in der genannten Werkstatt gearbeitet und zirka 15 M. durchschnittlich pro Woche verdient. In anderen Werkstätten, wo die Arbeit beffer bezahlt werde, habe er einen viel höheren Verdienst erzielt. Das Holz fei in der Schüler'ichen Weilstatt schlecht zugerichtet und auch nicht paffend zugeschnitten gewefen, außer bem habe er sich das Holz vom Hof heraufholen müffen. Bei anderen Meistern, so z. B. bei Stahl, Roselius und auch bei Törmer werde das Material paffend vorgerichtet und sei schon aus diesem Grunde ein höherer Berdienst zu er reichen. Drechslergeselle Otto Stöbbel war seitens der Kläger als Zeuge vorgeschlagen worden, bei denen er noch in Arbeit steht. Er habe bei Schüler durchschnittlich 25-26 M. wöchentlich verdient. Hübscher sei etwas largfamer gewefen. Seit Juli gebe es für zweizöllige Traillen 23 f., Pf., früher wurden 20 Pf. für dieselbe Arbeit gezahlt. die Frage des flägerischen Anwalts erwidert Beuge, daß er nichts von einer Aufhebung der übrigen Gesellen jener Werkstätte durch Hübscher wisse. Sachverständiger Drechsler meister örmer bezeichnete den derzeitigen Preis von 20 Pf. für zweizöllige Traillen als durchaus nicht auffallend niedrig". Heute werbe für die Arbeit durchschnittlich 22 Pf. bezahlt. Mit dem Vorrichten des Holzes sei es nicht überall gleich, und ebenso wenig mit dem Herbeischaffen des Materials. Wenn tein Hausknecht da ist und der Geselle thut's, bann thut er's. Dafür etwas Besonderes zu vergüten, ist nicht üblich. Zwei­zöllige Traillen werden wohl in allen Werkstätten von zuge­schnittenem Holze gemacht. Zeuge Hübfer: Bei Gebr. Schüler habe ich mir das Material aber zurecht schreiben und auch herauftragen müssen.- 3euge Stöbbel: Der Länge nach war das Holz zugeschnitten. Rechtsanwalt Apolant hielt nach der Beweisaufnahme die Beleidigung der Gebrüder Schüler für erwiesen. In dem Bericht sei von der Arbeit mit hungerndem Magen die Rede und bie Kläger  feien in demselben höhnisch als Wohlthäter der Mens heit bezeichnet worden. Die Vernehmung der Sachverstän bigen habe ergeben, daß von der Firma feine außergewöhnlich niedrige Löhne gezahlt werden und Thatsache sei auch, daß ein Arbeiter viel, der andere bei dem Preis wenig verdient habe. Es rechtfertige sich somit die Bestrafung des Angeklagten. Rechtsanwalt Flatau: Es handelt sich hier nicht um einen Artikel, der Don der Redaktion verfaßt worden ist, sondern um einen ganz objektiven Ver fammlungsbericht Don der Vereinigung der Drechsler Deutschlands  . In derselben wurde über die Lohnverhältniffe verschiedener Werkstätten genau so gesprochen, wie es in dem Bericht wiedergegeben ist. Das Boltsblatt" konnte doch nicht schreiben: Die Schüler'sche Werkstatt ist gelobt worden, ober, die Löhne dieser Werkstatt find sehr hohe, sondern es mußte wahrheitsgetreu berichten. Es wird aber auch in dem Artikel nur denen ein Vo wurf gemacht, die bei so niedrigen Löhnen mit hungerndem Magen in der Werkstatt arbeiten. Das find aber nicht die Privatkläger, sondern ihre Arbeiter; nur die Letteren fönnten fich dadurch beleidigt fühlen. Die Kläger werden nur als Wohlthäter der Menschheit bezeich net, das mag höhnisch sein, es ist aber nicht ehrverlegend und also auch nicht beleidigend. Es sollte damit nur gefagt werden, daß die Kläger   keine Leute sind, welche sich ihrer Arbeiter be­fonders annehmen. Es wird Ihnen gefagt: 3hr seid Menschen, die eben die Sache gehen lassen, wie fie geht; aber darin liegt immer noch feine Beleidigung und ich beantrage aus den an­geführten Gründen die Freisprechung des Angeklagten. einer Nach einer Replik des flägerischen Anwalts und Duplit des Vertheidigers zog der Gerichtshof fich zur Berathung zurück, beim Wiedererscheinen fol­gendes Urtheil verkünden: zu Wenn in der be­Aüglichen Versammlung der Drechsler gefagt worden wäre: In der Werkstatt von Gebr. Schüler werden solche Löhne ge­zahlt und wir halten diefe Löhne für zu niedrig, so hätte ber Angeklagte fich bei der Wiedergabe des Berichtes auf§ 193

um

Wahrung berechtigter Intereffen flüßen fönnen. In der Versammlung wurden aber ganz andere Mittheilungen gemacht. Mittheilungen, welche Beleidigungen der beiden Kläger   ent hielten. Es wird ausdrücklich von Wohlthäten der Mensch­heit gesprochen, welche einen Lohn zahlen, der zum Satteffen nicht ausreiche. Die Befugnisse der Presse gehen nicht so weit, Beleidigungen mitzutheilen und der Angeklagte durfte mithin den Bericht nicht in der vorliegenden Form aufnehmen. Es dürfe nicht gestattet werden, daß vielleicht irgend ein Faullenzer in solchen Versammlungen über niedrige Löhne sich beklage und ordentliche Brute müssen sicher sein, daß sie nicht in dieser Weise an den Pranger gestellt werden dürfen; es empfehle fich also eine rachdrück iche Strafe, welche der Ge= richtshof auf 100 M. event. für je 5 M. auf 1 Tag Gefängniß bemeffen habe. Ferner fei den Kägern bas Recht zugefprochen, ben Tenor des Erkenntniffes auf Roffen des Angeklagten je einmal im Berliner   Volfsblatt" und im Lokal. Anzeiger" zu veröffentlichen.

Als öffentliches Ausschreiben einer Rollekte von Person zu Perlon ist die Mittheilung in emer 3- fdrift, baß an bestimmten Stellen Beiträge für einen bestimmten 3med angenommen werden, anzusehen, und der verantwortliche Redakteur ist für die Aufnahme der qu. Mittheilung ftrafbar, fofern für die Kollekte nicht die Genehmigung des Oberpräfi­benten nachgefucht worden ist. Diesen Rechtssag stellte bie Straffammer Vla des Berliner   Landgerichts I   in der Straf fache gegen den Redakteur dieses Blattes, Reinhold Cron heim, hen Eisendreher Richard Wendler, bie Schloffer Reinecke, Fahrenwaldund den Korbmacher Karl Fuchs auf. In den Nummern unferes Blattes vom 1. Juni und vom 23. Juni cr. waren bie Metallarbeiter zur Leistung von Beiträgen an die Angeklagten 2-4 behufs Bestreitung der Kosten für einen Vertreter zum Arbeiter kongreß   in Paris  , in der lettern Nummer auch der Korbmacher zur Unterfüßung der Lohnbewegung und Einfendung

von Beiträgen an den Angetiaaten zu 5 aufgefordert worden. Das Schöffengericht hatte sämmtliche Angeklagte frei gefprochen, weil ein Rollettiren feitens der 4 legten An getlagten nicht nachgewiefen sei und weil bezügl ch bes Aus­schreibens nur die Beranstaltung von Hausfolletten strafbar fei. Gegen dieses Urtheil hat die Amtsanwaltschaft Berufuna eir gelegt, weil auch das Ausschreiben von Rolleften von Person zu Berson unter die Strafbeftimmung falle. Die Angeklagten 2-5 ftellten in Abrebe, daß fie die infriminirten Notizen an uns eingesandt haben. Da ihnen dies nicht nachgewiesen wer den konnte, wurde betreffs ihrer die Freisprechung be­stätigt; dahingegen wurde betreffs des Angeflaaten onbeim des erste Urtheil aufgehoben und derselbe zu 20 M. ev. 4 Tagen Haft verurtheilt.

Es hat' mal Jemand gewettet, daß es Leute gäbe, die auf folgende Annonze hineinfallen" würden: Mer von dem von mir erfundenen Pulver Abends einen Theelöffel voll einnimmt, bat den ganzen folgenden Tag gewichte Suefel." Er soll die Wette gewonnen haben. Auf die Dummheit der jenigen, bie nicht elle werden", hat auch der Roufmann Gustav Levt spekulirt, fich aber durch seine Spekulation eine Antlage wegen Betrug es zugezogen, die gestern vor ber 90. Abtheilung des Schöffengerichts gegen ihn verhandelt wurde. Levi erließ in verfchiedenen Provinzialblättern, u. A. im Graudenzer Geselligen" folgendes Inserat: 5000 Uhren verschenkt! Wer eine von meinen echten Oboide Uhrketten"

mann

was

war

für 7 M. 50 Pf. fauft, erhält eine Porte d'or- Herren- Remonto ir Taschenuhr nebst Garantieschein umsonst zu. Gustav Levi, Berlin  , Friedrichftr. 33." Der Ratscher und der Gefelle eines Gaudenzer Schlächtermeifters waren wirklich der Meinung, fie erhielten für 7,50 M. Uhr nebit Rette und ließen sich die Aleinodien kommen. Ueber unprompte Bedienung fonnten die Befieller nicht flagen, umgehend traf die Sendung gegen Nach­rahme ein. Als die Adreffaten die Hälle gelöst hatten und fich die Werthfachen besahen, fanden sie fich arg getäuscht. Die Rette war blant und fah gelb aus, das war aber auch das Einzige, fte mit einer goldenen gemein hatte. Daran hing allerdings ein Gegenstand, ben Kurz­fichtige von weitem für eine Uhr halten fonnten, denn er beftand aus emem ebenfalls gelben und blanken Gehäuse und einem Zifferblatt. Nur das Werk fehlte. Die Käufer hatten bergleichen Rinderuhren schon in Graubenz gesehen. Auch einen Garantieschein erhielten fie. Der Verkäufer erklärte in dem felben, daß er die Kette zurücknahme; wenn fie innerhalb fünf Jahre schwarz würde. Die Besteller hatten dagegen geglaubt, baß der Garantieschein auf die Uhr Bezug haben sollte. Dieser Auffaffung auch ein Danziger Rauf gewesen, welcher bie Annonze las und Uhr nebft Kette bestellte. Diefer war höchst empört als er anstatt einer Herren Remontoir- Uhr nebst Rette nur die lettere und eine uhrähnliche Schachtel empfing. Er schrieb dem Angeklagten, daß er einen richtigen Zeitmesser beanspreche. Levi antwortete ihm, daß er das erhalten habe, was er bestellt habe, ein feft abfchloffenes Geschäft fönne nicht rüdgängig gemacht werden. Der Danziger Kaufmann zeigte ihn wegen Betruges an und nun war Levi allerdings bereit, ihn zu ents fchätigen. Es war zu fpät, auch der Graudenzer Fall war fchon zur Renntniß der Behörde gelangt. Der Angella te be ftritt im Termine. daß er eine betrügerische Absicht gehabt habe. Wenn ein Lefer ben versprochenen Garantiefchein auf die Uhr anstatt auf die Rette bezogen habe, so müsse dies an einer unglücklichen Faffung der Annonse liegen, die er wörtlich nach einer gleichlautenden aus den Illustrated London News   überfekt habe. Jeder vernünftige Mensch müffe fich boh sagen, daß er bei dem Einlaufe einer Rette für 7,50 M. nicht roh eine gangbare Uhr dazu bekommen fönne. Die er wähnten Schachteln habe er aus Paris   bezogen, dieselben fofteten ihm 1 Franc das Stück und wurden ihm als Perto d'or" fatturirt. Die Retten beziehe er aus Pforzheim   für 2,50 M. pro Stüd. Der Sad verftändige, Goldwaarenhändler Hans Knecht, begutachtete, daß weder die sogenannte Uhr noch Rette eine Spur von Gold enthielten. Das Material sei eire Art Bronze und werde die daraus hergestellte Waare in fachmän nischen Kreisen a's abgebrannt" bezeichnet Der Vertheidiger hatte dagegen als Sugzeugen den Raufmann Mor Grün­baum laben laffen Dieser gab an, daß er die Uhrichachteln für etwa 15 Franks pro Dußend inkl. Fracht und Steuer aus Frankreich   beziehe und fie für 2 M. bis 2 M 50 Pf. wieder verkaufe. Der Gerichtshof hielt es für zweifellos, daß bes Gebahren des Angeklagten auf eine Täuschung des Publikums berechnet sei, mit Rücksicht auf seine bisherige Untescholtenbeit wurde aber nur auf eine Geldstrafe von 50 M. erkannt, wäh rend her Staatsor walt 120 m. beantragt hatte.

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Gin glücklicher Erbe stand am Sonnabend in der Per fon des Kellners Friedrich Raab vor der ersten Straffammer am Landgericht II. Die wider denselben erhobene Anklage lau­tete auf Betrug und Unterschlagung. Der 24jährige Ange flagte ift in Bachau in Desterreich geboren, fam nach Berlin  und fand von hier aus beim Restaurateur Altenburg   in Char lottenburg Rondition. Dort hat er zunächst einen Herrn Jung um einen erheblichen Betrag betrogen, wofür er am 25. Oft. vom Amtsgericht I zu 3 Monaten Gefängniß veru theilt wurde. Mittlerweile schwebte bereits beim Landgericht II die Unte fuchung in der gegenwärtigen Anklagefache wider ihn. Er durfte auf Beschluß der zuständigen Straffar mer diefe Strafe nicht antreten, sondern blieb in Untersuchungshaft, tie er bereits am 16. Auguft angetreten hatte. In der geft izen Verhandlung gestand er zu, daß er im Morat Auguft plöglich feine Stellung aufgegeben hatte, doch ohne vorber mit seinem Chef abzurechnen. Er hat demselben gegen 70 Mark Geld unterschlagen. Einige Zeit früher am 24. Juli fah er, daß der Kaufmann Ziche ein Geft feires Herin beim Begleichen der Beche ein öfterreichisches Guldenstück aus der Tasche zog. Der Angeklagte frug, ob Herr Ziche nicht mehr von diesen Münzen befize, er wolle fich di selben eine wechseln. Her Biche händigte ihm 94 Gulden aus; der Ar getlagte enisduldigte sich, daß er das deutsche Geld dafür erst om rächsten Tage zehlen fönne meil er daffelbe erst bei feinem Rechtsanwalte abheben müsse. Er hatte aber nichts abzuheben, und Herr Ziche hat noch heute feinen Pfennig erhalten. Vor Gericht entschuldiate fich der Angeklagte damit, daß er auf eine reide Erbschaft hoffen durfte und im Vertrauen darauf das Versprechen gegeben habe, daß er den Betrag für bie 94 Gulden zahlen werde. Thatsächlich fet auch beim Untersuchungsrichter die Nachricht einge gangen, daß sein Oheim geftoiben sei und daß er denselben beerbe. Aus den Aften wurde aber fonstatirt, deß die Eb fchaft noch lange nicht flüffg ift. Der verstorbene Dheim hat zwar ein bedeutendes Vermögen hinterlassen, davon gehen aber reiche Legate ab und der Reit erfällt unter zahlreiche Erber. So erbt der Angeklagte in Verbindung mit zwei Geschwistern nur ein Vierundzwanziaffel des hinterlassenen Vermögens. Wieviel der auf ihn follende Theil beträgt, ist noch gar nicht festgestellt. Der Gerichtst of erfannte wegen beiber Delifte der Staatsanwalt hatte nur eine Zufagstrafe von 5 Wochen beantragt auf 3 Monate Gefängniß, rechnete tiefe Strafe aber auf die Untersuchungshaft an, so daß der Angeklagte nur noch die ersten drei Monate zu verbüken hot.

Durch einen unerlaubten Akt der Selbsthilfe hat sich ber Troschtenkutscher Friedrich Lange eine Ant age wegen Be truges zugezogen, die gestern vor der 20. Abtheilung des Schöffengerichts gegen ihn verhandelt wurde. Der Angeklagte war an emem Augufitage vom Grafen Schmettau und mehreren anderen Ulanen Offizieren nach der Charlotten' urger Rennbahn bestellt worden, um die Herren nach been betem Rennen nach Hause zu fahren. Der Angeklagte will dem Auf­trage nachgekommen sein und lehnt jedes Verschulden daran, daß die Herren ihn nicht fanden, ab. Er stellte sich beshalb auch am folgenden Morgen in der Wohnung des Grafen Schmettau ein und verlangte den Fahre preis von 10 Mart. Nach längerem Hir- und Her bisputiren, bei welchem die Köchin die Mittelsperson spielte, erklärte fich Graf Schmettan bereit, 5 M. zu zahlen, die der Anget agte fich von einem näher bezeichneten Wachtmeister in der Ulanenkaserne auszehlen lassen follie. Der Angeflagte er flärte, daß er sich bei der Kommandantur besch veren werde, aing aber zum Wachtmeister und ließ sich, als vom Grafen Schmettau dazu beauftragt, 10 M. anftait 5 M. aushändigen. Der Staatsanwalt mollte diesen Betrug mit einer ach tägigen Gefängnißstrofe ceahndet wiffen der Gerichtshof erkannte aber nur unter Berücksichtung her Neber umstände auf 20 M.

Der spekulirende Hanssohn". Der Kaufmann Al­bert Schiomm zu Kruschwiz hate fich in Zeitgeschäfte an ber Berliner   Produftenbörse eingelaffen und unter anderem auch durch den Agenten Preuß an die hiesige Firma Auerbach und Benar laut Schlußrote 1000 3tr. Roggen per Oftober 1887 verkauft. Aus diesem Geschäft resultitte schließlich für Sch. eine Schuld von 1145 M., mogegen aus einem anderen Fig geschäft 373 M. zu seinen Gunsten standen. Die Diff renz von 772 M. wollte Sch. aber nicht zahlen, da cr, wie er auf bie e hobene Klage vor dem Handelsrichter ausführte, roch in väterlicher Gewalt sei, stets im Hausstande seines Vaters lebe, bei demselben wohne, von demselben unterhalten werde und nur in dem Geschäfte desselben helfe. Auch liege hier ein nicht