als
fammlung in den Gratweil'ichen Bierhallen und später im Laufe des Abends im Feuerstein'schen Lokale gefehen habe, glaubt auch bestimmt, daß derselbe diefes Lotal vor 11 Uhr nicht verloffen habe. Ungeachtet der Bestimmtheit der Aus fagen diefer Zeugen hat jedoch das Königl. Oberlandesgericht dieselben darnach nicht für geeignet gehalten, gegenüber der eidlichen Aussage des p. 3hring in Berbindung mit bem gericht Fichen Geftändnisse des p. Janiszewski( daffelbe foll in ber Hauptverhandlung gemacht worden sein, p. Janiszewsti be bauptet aber demgegenüber, daß er die Aussage des Thring fofort als falsch bezeichnet habe. Das Sigungsprotokoll entbält nichts über diesen Punft, an einer anderen Stelle ein ausdrückliches Bestreiten des p. Janiszewski. Der Ref.) die jebige Behauptung des letteren glaublich erscheinen zu laffen. Es muß zwar gänzlich davon abgesehen werden, daß diese Beugen in einzelnen unerheblichen Punkten von einander abweichen, nicht weniger davon, daß Freudenreich nach fo langer Zeit nicht im Stande gewefen ist, aus einer Anzahl von ihm vorgelegten Photographien die des Janiszewski heraus zu finden. Aber andere gewichtige Bedenken stehen der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen entgegen. Zur ächst hat der p. Joft zugegeben, daß auch er von der p. Jagert bereits im vorigen Jahre, als die Vernehmungen in dieser Angelegenheit ftattgefunden, auf seine Vernehmung vorbereitet worden sei, indem fie ausdrücklich bemerkt, daß es fich um die Anwesenheit bes p. Janiszewski im Feuerstein'schen Lokale am 24. Januar 1886 bandele. Durch diese Einmischung der p. Jagert verliert die Aussage auch diefes Beugen vorn herein mehr oder weniger an Werth, daher auch seine Versicherung, daß er sich des 24. Januar 1886 auch ohne Andeutung der p. Jagert entfonnen habe, weil an jenem Tage eine eigenartige Hauptverfammlung ber Offenbach 'schen Riantentaffe stattgefunden habe, in welcher seine Frau zur Wah tommiffarin gewählt wor den sei. Diese angebliche Erinnerung des p. Jost verdient aber um fo mehr Mißtrauen, feine Frau fich zwar ebenfalls aus demselben Grunde des 24. Januar 1896 sehr wohl erinnert, jedoch auf die Frage, an welchem Tage fie in den Vorstand der Offenbacher Krankentaffe gewählt worden sei, die Antwort gegeben hat, es müsse dies ein Jahr vorher, im Januar 1885, gewesen sein, während biele Wahl Jahalis ber Polizeialien erst am 3. Januar 1886, alfo um 21 Tage vor der hier intereffirenden Versammlung vom 24. Januar 1886, ftattgefunden hat. Mit Rücksicht hierauf verliert auch die fernere Bekundung der Frau Jost, daß Janiszewski im Feuerstein'fchen Lokale fich einige Beit mit ihr unterbaiten und ihr erzählt habe, er habe eine Vorladung zum föniglichen Polizeipräsidium erhalten und zwar auf heute- nach der Behauptung des Janiszewski soll dies gerade ber 24. Januar 1886 gemefen, er will jedoch im Laufe des Vormittags abbeftellt worden fein- an Gewicht. Auf wie schwan fenber Grundlage diese Erinnerung dieser Zeugen überhaupt rubt, geht ferner aus der Aussage des Freudenreich hervor, welcher seinem Gedächtniß durch Nachfrage bei dem Berliner Bolleblatt" nachgeholfen und dort erfahren hat, daß es sich um den 29. Jan 1876 bandele. Auch das 1. Oberlandesgericht war in Uebereinstimmung mit dem fal. Obe ftaa sanwalt der in dem Bescheide desselben vom 23. Mai 1889 ausgedrückten und begründeten Ansicht, daß zu einer richterlichen und noch dazu eidlichen Vernehmung dieser bisher nur polizeilich vernommenen Beugen teine Veranlassung vorliege, denn die polizeiliche Ber nehmung derselben ist so ausführlich und erschöpfend erfolgt, baß von einer nochmaligen Bernehmung überhaupt ein anderes Ergebniß nicht zu erwarten ist, aumal nichts für die Annahme vorliegt, daß die Beugen bisher zu Ungunften des Janiszewski mit der Wahrheit zurückgehalten haben. Dagegen hat das tgl. Oberlandesgericht im Gegenfak zur Anficht des tgl. Oberftaatsanwalts zur weiteren Aufklärung der Sache die nunmehr beantragte Bernehmung der Mitglieder des fogen. Diskutirflubs, welche an der Versammlung desselben im Lokale von Ebersbach am 24 Jan 1886 Theil genommen haben, im Allgemeinen für erforderlich gehalten und dennoch zunächst die richterliche Bernehmung der noch im Inlande fich aufhaltenden Mitglieder angeordnet. Sin fichtlich der fraglichen Versammlung hat das Urtheil der Straf tammer im wesentlichen Uebereinstimmung mit dem Protokolle über die Hauptverhandlung folgendes feftgestellt: Am 24. Januar 1886 versammelten sich etwa 10 Personen bei Ebersbach. Felix Wittkowski und Janiszewski waren, wie fie einräumen, anwesend. Ihring bekundet, es sei der Borfchlag gemacht worden, der größeren Sicherheit wegen den Diskutirklub in einen Raudklub umzuwandeln und biefen polizeilich anzumelden. Ihring und ein Tapezierer Büchel follten als polizeilich Unverdächtige die Statuten einreichen." Im Protokolle über die Hauptverhandlung ist als von dem Thring eiblich bekundet ferner noch an gegeben, daß auch Janiszewski( in der Versammlung bei Ebersbach) mit Tabert polnisch gesprochen und letterer die Umwandlung des Klubs angeregt habe. Hierzu wird be. merkt, daß der 2c. Janiszewski im Widerspruche mit dem Protofolle in der Hauptverhandlung behauptet, daß der 2c. Ihring unter seinem Eide ausgesagt habe, er, Janiszewski, habe auf dem Nachhaufemege( nach der Versammlung bei Ebersbach) mit Tabert polnisch gesprochen, während doch Tabert überhaupt der polnischen Sprache nicht mächtig sei. Von den angeblichen Theilnehmern an der fraglichen Versammlung baben demnach im Wesentlichen folgendes, und zwar meiftentheils wörtlich, befundet: 1) Der Drechsler Tabert, jest zu Luck nwalde: Der fog. Disputirklub hat im Januar 1886 jeden Sonntag Abend im Lokale von Ebersbach getagt, mit Ausnahme viel leicht des 31. Januar, an welchem, wie der Zeuge glaubt, überhaupt keine Sigung mehr ftattgefunden hat. In der Woche bagegen wurden auch einige Male Sigungen bei Wesenad ab gehalten. Der Zeuge hat ieder Sigung des Disputirtlubs bei gewohnt, Janiszewski dagegen, soviel er fich erinnern kann, an den Sonntagsfigungen bei Ebersbach im Januar 1886 nur ein bis zweimal. An einem Sonntage in jenem Monate ift er mit Janiszewski des Nachmittags spazieren ge gangen, dann mit ihm in das Lokal von Wutke in der Weberstraße eingelehrt, in welchem nachher auch 3hring erschien, und von dort mit Janiszewski etwa gegen 7 Uhr Abends nach dem Ebersbach'ichen Lokale_gegangen, in welchem fie Beide der Sigung beigewohnt haben. Nach Schluß der Sigung, etwa 11 Uhr, brach die ganze Gefell fchaft zufammen auf. An einer Ede in der Blumenstraße hieben einige der Gesellschaft mit einem dort flebenden Wurft mann einen Scherz. An dieser Ecke sah der Zeuge auch noch den Ihrina, der aber darn verschwand. Von dieser Ede an ging der Zeuge dann mit Janiszewski allein weiter bis zur Andreasstraße, wo fie fich trennten, weil Janiszewski in Friedrichsberg wohnte. Auch hat derfelbe Zeuge zugegeben, daß er der polnischen Sprache soweit mächtig sei, daß er einen ge wöhnlichen Mann verstehen könne, weiß aber nicht mehr, ob Janiszewski auf jenem Nachhausemege zu ihm polnisch ge prochen bat, hält es dagegen für wenig wahrscheinlich, baß er in der Versammlung selbst zu ihm polnisch gesprochen hat, weil im Diskutir klub faft nur Deutsche gewesen feien und der Gebrauch einer ben an beren Sozialdemokraten nicht verständlichen Sprache
unter diesen nur Mißtrauen hervorgerufen hätte. Ob dieser Sonntag nun gerade der 24. Januar ober ein anderer Conntag im Januar gewefen ist, fann der Zeuge nicht fagen; er meint aber, daß es der 3. Januar nicht gewesen, vorausgefeßt, daß an diefem Sonntag die Feier des Regierungs. Jubiläums bes Raisers Wilheim I. und eine Jumination in Berlin ftatt gefunden, weil er bestimmt wisse, daß er an jenem Tage allein nach Hause gegangen sei. Auch ber 31. Januar fei es nicht aemelen, da an diesem Tage die Eigenschaft des p. Thring als Bolizeibeamter bereits ruchbar geworden und derselbe wenige Tage darauf, am 2. Februar 1886, in der Versammlung des
Dem Zeugen schwebt es übrigens, wie er ausdrücklich wiederholt, so vor, als wenn Ihring außer an dem vor. beschriebenen Sonntage auch noch an einem anderen Sonntage in einer Versammlung des Diskutir klubs bei Ebersbach anwefend gewefen fei.
2. Der Tapezierer Büchel, welcher regelmäßig an den Klubfigungen bei Ebersbach Theil genommen hat, entsinnt sich nicht, den Janiszewski jemals daselbst getroffen zu haben. Jedenfalls ist derfelbe, wie er bestimmt sagt, bei der Gründung des Rauchflubs nicht zugegen gewefen. Daß es gerade ber 24. Januar gewefen, weiß er ießt, weil in den Kreisen seiner Bekannten davon gesprochen wurde und in den Zeitungen davon gestanden hat.
3. Der Tischler Trebich, welcher bei Ebersbach nur zweimal gewesen ist, weiß nur, daß das erste Mal an dem Sonntage, an welchem das Raife jubiläum gefeiert wurde, dagegen nicht, ob das andere Mal vor oder nach diesem Tage gewesen ist. Indeß weiß er bestimmt, daß an dem Jubiläums tage Tabert und Ihring zugegen waren. In seiner Gegenwart ist von der Umwandelung des Klubs in einen Rauchklub nicht die Rede gewesen.
4. Ter Tapezierer Baars hat des Sonntags bei Ebersbach verkehrt, jedoch bafelbst den Janiszewski einmals getroffen. Als die Gründung eines Rauchfluts angeregt wurde, waren u. A. zugegen Tabert und Ihring.
DON
Arbeiter Bezirks- Bereins für den Dften von ihnen bloßgeftellt 1 baß er ihn( Janiszewski) am 14. Januar 1886, Abends, in der Restauration von Wuttte in der Weberstraße worden sei. getroffen getroffen und ihm gesagt habe, er fomme Ebersbach, bort sei bort set er von Tabert und mehreren Anderen als Polizeibeamter erkannt und ausgeschimpft worden. Er bält es dennoch für selbstverständlich, daß er nach diesem Geständniß des p. Thring doch nicht die Unkiugheit werde begangen haben, acht Tage später mit demselben, ihm jetzt als Bolizeibeamter bekannten Ihring einer geheimen politischen Bersammlung beizuwohnen. Diese Ausführung wird jedoch in ihrem thatsächlichen Theile weder durch den Inhalt des Ur theils der Straffammer, noch durch das Protokoll über die Hauptverhandlung bestätigt, steht aber auch nicht blos mit ber betreffenden Feststellung in jenem Urtheile, sondern auch mit der Aussage des p. Tabert im Widerspruch. Denn Inhalts des U theils wurde Thring erst am 2. Februar 1886 in der Versammlung des Arbeiter- Bezirksvereins für den Osten Berlins als Polizeibeamter erkannt und infolge dessen mißhandelt. Auch Tabert bestätigt dies infoweit, als er angiebt, daß Ihring in jener Versammlung blosgestellt worden, nachdem er einige Tage vorher als Polizeibeamter erkannt worden sei. Insoweit aber Janiszewsti mit feiner Ausführung etwa zugleich behaupten will, daß auch p. Jhring an der Sigung des Diskutirklubs bet Ebersbach am 24. Januar 1886 nicht mehr Theil ge nommen habe, und dies wäre allerdings nicht denkbar, wenn er bereits in der Sigung vom 17. Januar als Polizeibeamter erkannt und ausgeschimpft worden wäre fo wird diese Be hauptung nicht blos durch den Inhalt des Urtheils und die Aussage des Tabert, sondern auch, abgesehen von der Aussage des überhaupt nicht für glaubwürdig befundenen Zeugen Baars durch die Aussagen des Zeugen Herrmann widerlegt, welche bestimmt befunden, daß Ihring in der Sigung, in welcher die Gründung eines Rauchklubs angeregt und be fchloffen worden, d. i. am 24. Januar 1886, anwesend gewefens sei. Aus allen diesen Gründen hat das tgl. Oberlandesgericht die Aussagen der fämmtlichen vernommenen Zeugen nicht für geeignet erachtet, die unwahrheit des eidlichen Zeugniffes des Thring, daß Janiszewski an der Sigung des Diskututiubs bei Ebersbach am 24. Januar 1886 Theil genommen habe, nachzuweisen oder auch nur genügend wahrscheinlich zu machen. Demnach bat er auch jezt feinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffent lid en Klage gegen Thring wegen Meineids gefunden. Denn die sämmtlichen seit dem Beschlusse vom 12. Dezember 1888 ange stellien Ermittelungen haben die Sachlage nicht derart ver äncert, daß sie zureichende thatsächliche Anhaltspunkte dabin, daß die eidliche Aussage des Thring objektiv unrichtig ist, also die Vorausseßung zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben oder auch nur die in subjektiver Beziehung zu Gunsten bes p. 3h: ing sprechenden Umstände beseitigt haben."- ir be halten uns eine Besprechung der vom Oberlandesgericht für die Würdigung der Beweise geltend gemachten Gründe vor.
5. Der Tischler Herrmann fann sich nicht darauf befinnen, den Janiszewski jemals bei Ebersbach getroffen zu haber, insbesondere auch nicht, als die Gründung eines Rauchflubs befchloffen werden sollte. kteres weiß er fogar be stimmt, abermals waren aber u. A. auch Tabert und Ihring
zugegen.
6. Der Tischlergefelle Rittmeister war bei Ebersbach auch, als die Gründung eines Rauchflubs erörtert wurde, glaubt aber, es sei am Tage des Kaiserjubiläums gewesen. Er weiß bestimmt, daß Janiszewski nicht, wohl aber Tabert dabei war.
7. Der Tischlergeselle Berndt, speziell mit Ja niszewski befreundet, hat denselben öfters, aber immer vergeb lich aufgefordert, des Sonntags zu Ebersbach zu kommen und ihn beshalb, obwohl er felbft feben Sonntag dort war, niemals daselbst gesehen.
8. Der Tischlergeselle Wittkowski hat den Sigungen des Diskutirklubs, bei Ebersbach immer beigewohnt, aber den Janiszewski in diesen Sigungen nie, also auch nicht am 24. Januar 1886 bemerkt.l
Soweit die Aussagen der vernommenen Zeugen.
Auch das Ergebniß dieser Aussagen hat die Behauptung des p. Janiszewski, daß er niemals an den Sizungen des Diskutir klubs bei Ebersbach, insbesondere auch nicht am 24. Januar 1886 Theil genommen habe, feineswegs bestätigt oder auch nur genügend wahrscheinlich gemacht, vielmehr- wenigftens in ihrer Allgemeinheit miderlegt.
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Von den Zeugen scheidet zunächst Trebfch gänzlich aus, da er an der Sigung, in welcher die Umwandlung in einen Rauchflub vorgeschlagen wurde, das ist nach der in dieser Beziehung unbestrittenen eidlichen Aussage des p. Jhring am 24. Januar 1886, nicht Theil genommen hat. Es bleiben also nur die 7 anderen Zengen übrig, von welchen Tabert, Büchel, Berndt und Wittkowski in jeder Sigung des Diskutirklub bei Edersbach, dagegen Baars, Herrmann und Rittmeister jedenfalls an der Sigung, in welcher die Umwandlung in einen Rauchklub vorgeschlagen, beziehungsweise beschlossen wurde, Theil ge nommen haben wollen.
Von diesen Zeugen mit Ausnahme des Tabert wird nun allerdings die Behauptung des p. Janiszewski anscheinend in so weit bestätigt, als fie mehr oder weniger be immt befunden, daß Janiszewski in jener Sigung nicht zu gegen gewefen fei. Aber der Wahrheit beziehungsweise der Buverlässigkeit dieser Aussagen stehen sehr erhebliche Gründe beziehungsweise Bebenten entgegen. Zunächst ist Wittlowsti beziehungsweise Bedenten entgegen. Zunächst ist Wittkowski bereits wegen wiffentlichen Meineides mit einem Jahre Ge fängniß bestraft worden. Sodann wird seine, sowie des Berndt bestimmte, des Baars weniger bestimmte Befundung, bab Janiszewski niemals an den Sizungen des] Diskutirtlubs bei Ebersbach Theil genommen habe, durch die entgegengefeßte und zwar näher ausgeführte Bekundung des Tabert, daß Janiszewski aberdings ein bis zwei Mal im Januar 1886 mit bei Ebersbach gewesen sei, fofort widerlegt. Mit Rücksicht auf diese unwahrheit des Wittkowski, Berndt und Baars in diesem wesentlichen Theile ihrer Aussagen muß ihnen aber der Glaube überhaupt versagt werden. Es bleiben also nur noch übrig die Zeugen Büchel, Herrmann und Rittmeister, von welchen Ersterer zwar sich nur nicht entfinnt, den Jan szewski jemals bei Ebersbach gesehen zu haben, immerhin aber bestimmt sagt, daß derselbe bei der Gründung des Raudklubs nicht zugegen gewesen sei, die beiden Letteren bagegen bestimmt wiffen, daß Janiszewsti nicht dabei gewesen, als die Gründung eines solchen Rubs beschlossen, beziehungsweise erörtert worden sei. Es kann davon abgesehen werden, daß Rittmeister glaubt, es sei dies am Tage der Feier des Ratferjubiläums, also in der Sigung vom 3. Januar 1886 ge wesen, da er ebenso bestimmt wie Büchel und Herrmann die charatteristische Sigung, in welder bie Gründung eines Rauchklubs erörtert worden, als diejenige bezeichnet, in welcher Janiszewski nicht gewesen sei. Aber den Aussagen dieser brei Zeugen steht zunächst entgegen die weitere Befundung bes Zabert, daß Janiszewski an einem Sonntag im Januar 1886 mit ihm des Abends nach dem Eberbach 'schen Lokale gegangen, mit ihm der damaligen Sigung beigewohnt habe und nach Schluß derselben mit ihm nach Hause gegangen sei. Nach der ferneren Aussage des Tabert fann aber jener Sonntag nur der 10., 17. oder 24. Januar gewesen sein. Nach dem eiblichen Beugnisse des Thring war es nur der 24. Januar, an welchem Janiszewski in der Versammlung bei Ebersbach war. Es ist daher eine positive Thatsache, welche er auf Grund eigener Sinneswahrnehmung, eine negative Thatsache dagegen, welche Büchel, Herrmann und Rittmeister befundet haben, das Zeugniß des Thring also den Zeugnissen des Büchel, Herrmann und Ritt meister schon an sich, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Menge der Theilnehmer an der Versammlung, und noch mehr mit Rücksicht auf die Länge der inzwischen ver floffenen Zeit, vorzuziehen. Denn diese Beugen, wie auch die übrigen Theilnehmer an der fraglichen Versammlung haben ihre Aussagen nach fast vier Jahren aus dem bloßen Gedächtnik ohne Hilfe von schrif lichen Aufzeichnungen gemacht. Offenbar aus diesen Gründen hat der, wie oben ausgeführt, nicht glaubwürdig befundene Baars anscheiner d aber auch Hermann alle Theilnehmer an der fraglichen Versammlung nicht mehr nambaft machen können. Insbesondere fällt aber noch ins Gewicht, daß die eibliche Bekundung des Thring, der Janiszewski habe in der Versammlung bei Ebersbach bezw. auf dem Nachhausemege mit Tabert polnisch gesprochen, durch ben lekteren insoweit bestätigt worden ist, als er zugegeben hat, daß er selbst der polnischen Sprache soweit mächtig fet, daß er einen gewöhnlichen Mann verstehen könne und zwar nicht mehr weiß, jedoch es auch nicht für ausgeschlossen erklärt, daß Janiszewski wenigstens auf jenem Nachhausemege zu ihm polnisch gesprochen habe. Mit Rücksicht auf die soeben hervorgehobenen Bedenten können daher gegenüber dem eidlichen Zeugnisse des Ihring und bem einmal bestehenden Geständnisse des Janiszewosti auch nicht die Aussagen der Zeugen Büchel, Herrmann und Rittmeister als geeignete Gegenbeweise angesehen werden. Uebrigens soll nicht unerwähnt bleiben, daß Janiszewski, wie früher so auch jekt behauptet hat, bring habe in der Hauptverhandlung vor der Straflammer eidlich erklärt,
Wer andere eine Grube gräbt, fällt felbft hinein! Bon einer bodenlos niedrigen Gesinnung zeugte eine Anflage megen schwerer Ruppelei, welche am Dienstag vor der ersten Straffammer am Landgericht II verhandelt wurde. Der auf der Anklagebant stehende Militär- Anwärter Andreas Friedrich Jabusch hatte sich mit einem jungen Mädchen verlobt und berfelben die Ehe versprochen, sobald er eine Anstellung gefunden haben würde. Nachdem er in Mariendorf als Amtsdiener an gestellt worden, brang die Braut auf Erfüllung des Eheverfprechens. Aber jest paste ihm das Verhältniß nicht mehr, er mollte sich seiner Braut entledigen und da dies auf andere Weise nicht anging, fo faßte er einen teuflischen Plan. Er verabredete sich mit dem Schlächtergesellen Lorenz dabin, daß er seiner Braut eine Falle stellen wolle. Er wolle das Mädchen in eine heifle Situation verloden, in dieser folle ibn Lorenz überraschen und dann solle dieser die Situation nach Kräften ausnuten. Am 30. Juni wurde dieser Plan zur Ausführung gebracht. Der Herr Amtsbiener bewohnte als Jungaefell ein Zimmer im Gasthause. Dahin loďte er das arglose Mädchen, Schlächter nachdem er im offenen Nebenzimmer Den Lorenz versteckt hatte. Da das Mädchen sein Eheverfprechen befaß, fo war es ihm nicht allzu schwer, diejenige Situation zu schaffen, auf die es abgefehen war. Inmitten derselben er schien Lorenz auf der Bildfläche, er drohte dem erschrocenen Mädchen, fie öffentlich au biamiren, wenn fie ihm nicht die selbe Vergünstigung gewähre, wie ihrem Berlobten. Das be stürzte und durch die Furcht vor öffentlicher Blamageffaft willenlos gemachte Mädchen ließ fich bethören. Der ehrenwerthe Herr Bräutigam stand dabei und fah zu, um ihr hinterher die höhnische Bemerkung zu machen: Jezt mag ich Dich nicht, ein bescholtenes Mädchen kann ich nicht heirathen!" Das aus allen Himmeln gefallene Mädchen kam aber dahinter, daß hier eine Abrede vorlag, es stellte Strafantrag und der Staats anwalt beantragte nach dem Ausfall der Verhandlung ouch megen schwerer Kuppilet 1 Jahre Zuchthaus. Dem Bertheidiger, Rechtsanwalt Sello gelang es aber, den Gerichtshof zu bewegen, das erschwerende Moment, daß bei Bethörung bes Opfers hinter liftige Kunstgriffe angewendet worden seien, aus zuschließen und nur wegen einfacher Kuppelei auf fechs Mo nate Gefängniß zu erkennen. Wegen der Ehrlosigkeit der an den Tag gelegten Gesinnung wurde aber daneben noch auf einiäbrigen Ehrverlust erkannt.
In dem Projek wegen Beleidigung der Rechtsanwälte jüdischer Konfession hat die Königliche Staatsanwaltschaft gegen das am 24. d. M. gefällte Erkenntniß des Schöffengerichts die Berufung eingelegt, weil nicht auch Ber urtheilung wegen Beleidigung des Rechtsanwalt Dr. Sello er folgt ist. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von der Auffaffung aus, daß der Irrthum des Angeklagten über die Religion bes Dr. Sello gleichgiltig ist, weil sich die inkriminirte schwer beleidigende Aeußerung gerade auf die Person desselben bezieht, welche dem Angeklagten nach seiner bei der verantwort lichen Vernehmung gemachter eigenen Angabe fogar be fannt geworden war. Rechtsanwalt Dr. Sello fungirte nämlich vor ca. 2 Jahren als Bertheidiger eines vor dem Schwurgericht zu Gera angeklagten jüdischen Kaufmanns, und zu dieser Seffion war der Angeklagte Rügler als Geschworener einberufen. Somit galt der erhobene Vorwurf dem damaligen Vertheidiger vor dem Geraer Schwurgericht. Daß dieser nun nicht, wie der Angeklagte irrthümlich angenommen hatte, ber jüdischen Konfeffion angebört, tönne boch die dem Rechtsanwalt Dr. Sello zugedachte empfindliche Beleidigung nicht ungeschehen machen. Wie wir hören, beabsichtigt auch der Angeklagte g'gen das ergangene Urtheil Berufung einzulegen, da er den Hechtsanwalt Meschelsohn nicht für legitimirt erachtet, ben Strafantrag wegen Beleidigung einer großen Bersonengemein schaft zu stellen, umfomeniger als derselbe sich für seine Person nicht beleidigt gefühlt hat.
Eine feine Sache. Det is recht untröstliche Witterung heite un det Barimeter fällt noch jeden Dag." Mit diejen Worten, die er einem freundlich- vertraulichen Guten Morgen" anschloß, betritt Herr B.... den Gerichtssaal und stellt sich unmittelbar vor den Richtertisch. Der Vorfizende fieht ihn prüfend an. Hören Sie mal, meinen Sie vielleicht, Sie find bier, um Ihre Ansichten über die Witterung zu äußern? Wegen Diebstahls follen Sie fich verantworten und nun gehen Sie mal zuerst dort in den Anklageraum, wohin Sie gehören."- n- getl.: Wenn id mit bet Juftigjeset so jenau nich vertehut bin un die Jebräuchlichkeiten nich so jenau fenne, denn derfen Sie mir det nich for übel nehmen, id habe erft een cenzijet mal wat uf die Polizei un vor Jericht zu dhun jihatt un bet war bunnemals, als id det 3wanzigmarkstüd jefunden hadde un det mit meine anjeborne Ehrlichkeit uf die Polizei trug. Borf: Das glaube ich noch nicht, mit Ihrer ge rühmten Ehrlichkeit scheint es nicht weit her zu sein. Die i es denn nun mit dem Portemonnaie? Haben Sie fich per leiten laffen, es an fich zu nehmen, so gestehen Sie es do
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