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eine nicht unbedeutende Berlegung erlitt. Nachmittags wurde ein 65jähriger Mann in seiner Wohnung in der Waßmannftraße, mittelft Cyankali vergiftet, todt vorgefunden. Um dieselbe Zeit schoß fich in feiner Wohnung in der Prinzenstraße ein junger Mann mittelst Revolvers in selbstmörderischer Abficht in die linke Brust. Er zog sich jedoch nur eine leichte Verlegung zu und wurde nach der Charitee gebracht.- Am 4. b. M. Vormittags wurde ein feit einigen Wochen an der Influenza erkrankter Droschtenfuhrherr in seiner Wohnung auf dem Berliner Lagerhofe, und am 5. b. M. Vormittags ein Mann im Friedrichshain erhängt vorgefunden. Am 4. und 5. b. M. fanden an sechs verschiedenen Stellen kleinere Brände falt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.
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Gerichts- Beitung.
Der Arbeitsmangel, welcher sich erfreulicherweise bei bem Schwurgericht hiesigen Landgerichts I geltend macht, hat den zu der gestern unter Vorfiz des Landgerichtsdirektors Betge begonnenen Schwurgerichtsperiode einberufenen Geschworenen eine Ruhepause von 7 Tagen verschafft. Bu geftern Hand eine Verhandlung wegen Meineids an, welche fofort ver tagt werden mußte, die nächste spruchreife Sache ist für den 13. b. M. angefeßt. Dagegen wird die Verhandlung gegen den Mörder Cartsburg soon in diefer Periode vor dem Samurgericht stattfinden und zwar ist der Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, den 14. d. M. angefekt worden. Die Vertheidigung des jugenblichen Verbrechers wird der Rechtsanwalt Dr. Bieber führen.
von
bem hiefigen Schöffengericht zu vertheidigen, und auch dieser Fall zeigte wieder, welchen Gefahren die Gastwirthe ausgefekt find, wenn ihnen irgend ein Kellner etwas am Zeuge flicken will. Ein entlaffener Kellner, Namens Leefe, hatte durch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, in welcher er fich auf die Kellner Joppte und Wansa berief, gegen Herrn Belle eine Anklage wegen Nahrungsmittelverfälschung veranlaßt. Die brei Belastungszeugen hatten auch in dem Vorverfahren so bedenkliche Aussagen gemacht, daß der Befchuldigte darnach faft als ein Haupt- Bierplanscher er scheinen mußte. Letzterer hatte aber ein außerordentlich gutes Gewissen und ließ durch seinen Vertheidiger Dr. nur eine ganze Anz hl Friedmann nicht Kellnern als Entlastungszeugen, sondern auch die Chemiker Dr. Bischoff und Dr. Bein, sowie den Borfizenden des Bereins Berliner Gastwirthe, Herrn Feuerstein, und den Restaurateur Lint als Sachverständige vorladen. Der An flage wurde aber schon durch die Aussagen der Belastungszeugen felbft der Boben entzogen, denn diefelben vermochten nur zu befunden, daß fie auf Geheiß des Angeklagten die Bierneigen in besondere Gefäße gießen mußten. Der Angetlagte hatte aber die allen Gastwirthen anzuempfehlende Vorficht gebraucht, fofort den Mann vorführen zu können, der ihm biefe Neigen zur Effigfabrikation abgetauft. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten aber doch für schuldig, weil berselbe die Möglichkeit zugegeben, daß hier und da vielleicht einmal das Bier, welches beim Anstrich eines etwas wilden Faffes aus dem Hahi in ein darunter stehendes Bierglas übergelaufen, mit ver mendet sein konnte. Der Staatsanwalt hielt auch die Be nugung dieses vollkommen guten Bieres für eine Bierverfälschung und beantragte 100 M. Gelobuße event. 20 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof war aber mit dem Dr. Bifchoff in dieser Beziehung anderer Meinung; er hielt dafür, daß in allen Punkten die volle Unschuld des Angeklagten erbracht sei Die Roften murden und e fannte auf Freisprechung. wider Erwarten nicht dem Denunzianten, sondern der Staatsfaffe aufgelegt.
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nicht genannten Möbeln, wie Betten, Tisch, Stühlen 2c., vielleicht nur noch die Kommode als unentbehrlich betrachten. Tritt nun der Fall ein, daß man gegen eine solche Familie, die vielleicht ganz unverschuldet in Bedrängniß geratzen ist, das Pfandrecht ausübt, so wird es in der traulichen Wohnung öde und leer. Die hübschen Sachen, die dem Arbeiter seine Stube nach Feierabend behaglich machten, wandern in den Auktionsjaal. Saurer Schweiß flebt daran, sie haben Hunderte getoftet, die mit fleißiger Hand verdient werden mußten. Bei der Bersteigerung geben den Ausschlag die gewerbsmäßigen Tröbler, Auktionshyänen", die wiffen, wie man billig kauft und fich gegenseitig nicht überbieten. Um jeden Preis werden Schrank, Sopha, Lehnstuhl und Wäsche losgeschlagen. Die gepfändete Familie war vielleicht 20 M. schuldig und hat für diesen Betrag jezt den vierfachen Werth dahingeben müssen. Die gering fügigen finanziellen Ergebnisse derartiger Auktionen find be tannt. Die Befürworter einer Erweiterung des Pfandrechts meinen nun, es sei humaner, dem Arbeiter etwa bis zu 15. den Lohn ratenweise mit Beschlag zu belegen, als ihm jene geringe Habe zu nehmen, mit der er über das Allernothwendigste hinaus seine Wohnung traulich und anheimelnb gemacht hat. Sie sagen, und mit Recht, daß der Schwerpunkt eines gefunden Familienlebens auch für den Arbeiter in einem an ständigen, wohnlichen Daheim liegt, daß man daher dieses vom Ge richtsvollzieher möglichst frei halten müsse. Auch uns ist die bes achtenswerthe Thaisache bekannt, daß eine Pfändurg durch das häusliche Leben des Arbeiters oft einen tiefen Nik macht. Es gefällt dem Manne nicht mehr zwischen seinen fahl gewordenen vier Wänden; häufiger als fonft sucht er das Wirthshaus auf. Nur in wenigen Fällen werden die gepfändeten Möbel wieder neu angeschafft. Groß ist im Unglück der Fatalismus des Arbeiters; die Familie fagt ich, daß eine folte Ratastrophe wiederkehren kann. Wozu also sparen und wieber kaufen? So behilft man sich lieber mit dem erhalten gebliebenen„ Allernothwendigsten" im Sinne des Gfezes. Erfahrene Gerichtsvollzieher und Hauswirthe wissen, daß eine Pfändung in einer Arbeiterfamilie meist nur einmal, das erste Mal, mit Erfolg stattfindet. Dem verheiratheten Arbeiter find ohnehin Neuanschaffungen nur durch geregelte Sparsamkeit möglich, diese wiederum verlangt eine dauernde Einschränkung des Vergnügens, des Biertrinkens und Zigarrenrauchens. Es muß ein sehr nüchterner, vernünftig bentender und vorwärts firebender Arbeiter sein, der wirklich diese Lurusbedürfniffe nach einem Besuch des Gerichtsvollziehers zu Gunsten neuer Möbelfäufe beschränkt. Der Niß, ben die Auspfändung der Wohnung durch das häus iche Leben des Arbeiters macht, bleibt allo meistens ein dauernder. Die Verfechter eines neuen Pfandrechts fagen nun weiter, daß die Gläubiger sich später wohl ausschließlich an den Lohn des Arbeiters nach Maßgabe der zutreffenden beschränkenden gefeßlichen Bestimmungen halten würden, da biefer ber fürzeste Weg zu ihrer Befriedigung wäre. Damit würde in der späteren Braris auch vielleicht das jezige planlose und oft sehr eigennüßige Kreditgeben an Arbeiter auf jenen Betrag beschränkt, der am Lohn pfändbar ist. Bugleich aber auch hätten mit den Möbelpfändungen um fleine Beträge die ikigen Möbelverschleuderungen auf den Auktionen ihr Ende erreicht. Böswilligen Schuldenmachern, die wohl verdienen, aber fein pfändbares Stüd in der Wobnung haben und fich jetzt hierauf flüßen, würde ihr Treiben gelegt sein und damit das Anfehen des ehrenhaften Arbeiters gewinnen. Sich in einigen Raten etwa 15 Maik Lohn abziehen zu laffen, fei jeder thätige Arbeiter, so betonte man, in der Lage, nicht immer aber bazu, den großen Verlust an Hausrath zu erseken, da ihm bei dem heutigen Pfändungs- und Auktionsverfahren eine 3wangsvollstreckung um den gleichen Betrag verurfache. Man mag an diesem Gedanken Manches auszusehen haben, immerhin scheint er uns wichtig genug, ihn dem Urtheile unserer zu unterbreiten." Diese Absicht hat auch uns geleitet, indem wir unsern Lesern die Darlegungen des haus befizerlichen Sozialpolitikers" vorgeführt haben. Sich ein richtiges Urtheil hierüber zu bilden, dürfte nicht schwer fallen, denn es wird ein Jeber fofort herausfühlen, daß er es hier nur mit Humanitätsschwindel zu thun hat. Die Herren Hausbesizer denken durchaus nicht daran, zum Wohle des armen Mannes das Pfandrecht ummodeln zu wollen, sondern einzig und allein in ihrem eigensten Intereffe, um fich für alle Fälle noch mehr zu sichern, als jeßt, denn baares Geld ist unter allen Umständen immer noch beffer, als alle fchönen Sachen" und der ganze Komfort", der dem ehrlichen" Arbeiter angedichtet wird. Alle die schönen Phrasen, mit denen den Arbeitern Honig um den Mund geschmiert wird, find eitel Humbug, find nur Maske, unter der fich der nackteste Egoismus verbirgt. Necht bezeichnend ist es auch, daß der Artikelschreiber von den Arbeitern spricht wie von Menschen, bie barauf reisen", die Hauswirthe zu betrüben. Jedenfalls haben die Herren Hauswirthe durch die Arbeiter weniger Ver lufte zu erleiden, als burch befferes" und vornehmes" Ge findel, deffen es ja nicht zu wenig giebt. Und dann: trop aller Schönfärberei konstatirt auch dieser Artikel wieder bie bittere Noth, die unter den Arbeitern herrscht. Darum eben wollen die Hauswirthe so human sein, den Arbeitern nicht bas Au pfänden, was sie nicht befizen, sondern den Arbeitslohn. D Zeitalter der Humanität!
Wie Albert Klein um Liebe warb, gelangte gestern zur Kenntniß der zweiten Strafkammer des Landgerichts I , vor der Klein sich wegen Bedrohung zu verantworten hatte. Als ein Schußmann am Abende des 19. November durch die Oranienftaße ging, hörte er plöglich aus einem Hausflur bie Worte heraustönen: Wenn Du nicht ja fagft, steche ich Dich über den Haufen! Der Beamte eilte ins Haus und fand Gelegenheit, ein junges Mädchen aus einer höchft bedrohlichen Lage zu befreien. Der Angeklagte hielt sie hinter der Thür mit der Linken gegen die Wand gedrückt, während er die Spige eines großen Rappmeffers auf ihre Bruft gefekt hatte. Das geängstigte Mädchen erklärte, daß fie fich an jenem Taze bereits zum dritten Male in Lebensgefahr befunden habe. Ihr Angreifer habe sich in fie verliebt, fie wollte von ihm aber nichts wiffen. Schon am früben Morgen, als er in nicht mißver stehender Weise einen Rorb erhalten, habe er fie von hinten am Halfe gepackt, den Kopf hintenübergebogen und ihr eine Flasche Rarbolsäure vor den Mund gehalten mit der Drohung: Wenn Du mich nicht lieb haben willst, gieße ich Dir Gift in den Hals!" Sie habe die Zähne zufammengebiffen, aber gleichzeitig soviel fie fonnte, mit dem Kopf geschüttelt. Der Angeklagte habe ihr bis zu Mittag Bedentzeit gegeben und fie bann in gleicher Weise wie des Abends mit dem Messer bedroht. Zu Gunsten des Angeklagten ift angenommen wor den, daß er nicht die Absicht gehabt hat, ein ernstliches Attentat auszuführen, bei der Schwere der Bedrohungen wurde aber doch auf eine Gefängnißftrafe von vier Monaten erkannt.
Ein thenrer Pudel. Der berüchtigte Einbrecher Emil Memmler, in Verbrechertreisen nur unter dem Namen Schwinbel Emil" bekannt, stahl am 24. November bei dem Restaurateur Ruppert in der Krausenstraße einen werthvollen weißen Bubel, den er für fieben Mark an den Hundehändler Walther verkaufte. Lekterer verkaufte das Thier für 30 M. an den Dr. S. in der Schmidtstraße, der seinem Sohne damit eine Geburtstagsfreude machen wollte. Aber kaum war die Uebergabe des Geschentes an das Geburtstagskind erfolgt, ba wurde baffelbe durch den rechtmäßigen Befizer wieder abgeholt, benn Schwindel. Emil" war balb verhaftet worden und hatte gestanden, wohin er den Hund verkauft hatte. Geffern stand ber Sundedieb vor der 4. Strafkammer, die ihn mit Rücksicht auf feine Vorstrafen zu einem Jahre und drei Monaten Buchthaus und den üblichen Nebenstrafen verurtheilte. Mit der Frage, ob die unbefugte Wiederherstellung eines zollamtlichen Verschluffes als Urkundenfälschung anzusehen, oder nicht, hatte fich die britte Straffammer des Landgerichts I. geffern zu beschäftigen. In einem hiesigen Speditionsaefchäft entbedie der Bodenmeister eines Tages, daß ein zum Weiterverfand bestimmtes Riffchen in der Weise spoliirt war, daß bie mit einer Plombe versehene Schnur bes Zollamts fich burchgescheuert hatte. Er machte den Lehrling des Geschäfts bierauf aufmerksam und rieth demselben, die Schnur burch Busammenbinden mittelft eines dünnen Bindfadens den Schaden auszubeffern. Der Lehrling folgte dem Rathe, weil er glaubte, dadurch seine Firma vor Umständen und Weilläufigkeiten zu bewahren. Die Kiste wurde sodann dem Rutscher zum Transport nach dem Bahnhofe übergeben und dieser auf den Defelt der Schnur aufmerksam gemacht. Am Bestimmungsorte wurde die Ausbefferung entbedt und darauf gegen den Lehrling wegen Urfundenfälschung, gegen den Bobenmeister wegen Anstiftung und gegen den Rutscher wegen Beihilfe dazu Ant age erhoben. Der Staatsanwalt führte aus, daß der zollamtliche Verschluß als eine Urkunde anzusehen sei, welche zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen diene, denn durch beffen Anbringung bezw. Unantastbarkeit folle bie Sicherheit des Inhalts des Rolli's gewährleistet werden. Die Angeklagten hätten auch sicher gewußt, daß ein derart spoliirtes Sendgut der Steuerbehörde wieder zugeftellt werden müffe. Es liege aber fein Grund vor, über das gefeilich zulässige Strafmaß hinauszugehen und beantragte daher gegen den Bodenmeister und Kutscher je einen Tag Gefängniß, gegen ben kaum 18jährigen Lehrling einen Verweis. Eventuell beantrage er in Erwägung zu ziehen, ob die Angeklagten wegen Vergehens gegen bas Bollvereinsgefez( Verlegung eines zollamtlichen Ber fluffes) zu beftrafen seien. Der Gerichtshof hielt ebenfalls eine einfache Urkunden fälschung vorliegend, erkannte aber bennoch auf Freisprechung, weil den Angeklagten nicht nachgewiefen fei, daß fie das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit ihrer Handlung gehabt. Aber auch wegen Bergehens gegen das Bollvereinsgefeß müßten die Beschuldigten freigesprochen werden, denn der betreffende Paragraph spreche von einer Verlegung des Verschluffes" und das Zusammenbinden einer Schnur fonne als solche doch nicht angesehen werden.
Der Zwist des Theaterdirektors Pollini zu Ham burg mit dem Mufifreferenten des Hamburger„ General- Anzeigers", Herrn Eberhardt, hatte eine Privatllage gegen bas Kleine Journal" veranlaßt, welche gestern gegen den ver antwortlichen Redakteur Joh. v. Stubenrauch verhandelt wurde. Der Angeklagte wurde durch den Rechtsanwalt Flatau, Direktor Bollini durch Rechtsanwalt Dr. Friedmann vertreten. Das Kleine Journal" hatte das Vorgehen Pollini's als die bummbreifte Ueberhebung" eines Theater. Pascha's", als dem öffentlichen Anstande Hohn sprechend 2c. 2c. gebrandmarkt und darauf hin war die Privattlage angeftrengt worden. Der Gerichtshof hielt die gewählten Ausbrücke für beleidigend und erfannte auf 60 M. Gelbbuße event. 6 Tage Gefängniß.
Soziale Uebersicht.
Pfandrecht und Arbeitslohn. Wir leben in dem Zeitalter der Humanität und des Humanitätsschwindels! Die Fürsorge für den armen Mann ist zur Modekrankheit geworden, der honigfüßen Worte fließen ungezählte von den Lippen der modernen Humanisten, doch auch hier kommt nur zu oft ber diplomatische Kniff zur Geltung, durch Worte die Gedanken und wahren Abfichten zu verbergen. Wie weit die Modekrant.
felbst schon die Hausbefizer anfangen, in Humanität zu machen. Welcher Art diese ist, erhellt aus einer Stimme, welche fich in bem Organe des Bundes Berliner Grundbefizer- Vereine" also vernehmen läßt: Eine gefegliche Erweiterung des Pfand also vernehmen läßt: Eine gefeßliche Erweiterung des Pfandrechts nach der Richtung hin befürworten, daß ferner auch der Lohn des einfachen Arbeiters vor der Hand des Gerichtsvollziehers nicht geschüßt wäre, heißt heute, sich dem Vorwurfe
Unter der Anklage des Vergehens im Amte stand getern der Gerichtsvollzieher Hugo Herda vor der 1. Straffammer biefigen Landgerichts I. Der Angeklagte war von einer Frau Buchwald ersucht worden, gegen eine Schuldheit bereits um sich gegriffen hat, beweist der Umstand, daß nerin derselben die 3 vangsvollfiredung zu vollziehen. Da bie Sache ziemlich eilig war und nach 6 Uhr Abends erledigt wer ben mußte, so batte Frau B. dem Angeklagten zu verstehen gegeben, daß sie ihm, über seine gefeßlichen Gebühren hinaus, no gern einen Betrag von 10 M. zahlen wolle und diese Bahlung ist auch wirklich erfolgt. Der Vorgang tam jedoch burch eine anonyme Anzeige zur Kenntniß des Aufsicht führenden Amisrichters und es mußte die Anklage gegen den Gerichtsvollzieher erhoben werden, denn§ 331 St.-G.-B. bestimmt:„ Ein Beamter, welcher für eine in fein Amt einschlagende, an fich nicht pflichtwidrige Handlung Geschenke fordert oder sich versprechen laßt, wird mit Gelbftrafe bis zu 300 M. oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft! Der Staatsanwalt brachte 4 Wochen Gefängniß in Vorschlag und der Gerichtshof erkannte auf
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14 Tage. Die sogenannten Wurzelberge zwischen Plößensee und der Wüllerstraße sind ein von den Vogelfängern mit befonderer Vorliebe heimgesuchtes Terrain und der Blößensee'er Gensbarm hat mit den verdächtigen Männern, welche bort Leimruthen umberschleichen, schon unangenehmes Busammentreffen gehabt. Eines Tages hatte ein gewohnheitsmäßiger Vogelfänger, Namens Bed, der wegen feiner Attentate auf die gefiederten Sänger schon mehrfach vorbestraft ist, seine Leimruthen ausgelegt, als der Gensbarm in Sicht fam und Beck zur schleunigen Flucht veranlaßte. Benebarm fette ihm aber zu Pferde nach, ftellte ihn und be gehrte nähere Auskunft über seine Personali n. Da die lettere verweigert wurde, so entwickelte fich eine sehr bedrohliche Szene, welche faft eine Stunde lang andauerte. Bed weigerte fich, dem Beamten zu folgen und wiberfekte sich hartnäckig, als dieser Miene machte, Hand an ihn zu legen, ia, als ihn der Beamt endlich am Rodfragen gepadt hatte, riß er fich gewaltsam los, aüdte ein Taschenmesser und drohte, daß es dem Gendarmen schlecht gehen würde, wenn er ihn nicht seines Weges ziehen ließe. Endlich famen dem Beamten vom Berliner Revier her zwei Scoupleute zu Hilfe, welche den Widerspänftigen wehrlos machten. Bei dieser Gelegenheit fand ein Stieglitz , welcher die Rocktasche des Beck als Gefängniß erhalten hatte, seine Freiheit wieder und flatterte vergnügt zum Himmel. Beck and wegen dieses Widerstandes, welcher den Gendarmen genöthigt hatte, von der blanten Waffe Gebrauch zu machen, gestern vor dem
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fängniß verurtheilt. Wegen Bergehens gegen bas Bogel Schubaefek traten noch 10 Tage Gefängniß hinzu. Gegen schlimme Beschuldigungen entlaffener Kellner bate fich gestern wieder einmal der Gastwirth Belte vor
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Grausamkeit ausseßen. Doch dem Sozialpolitiker ziemt es, in das Urtheil der Menge nicht ohne Weiteres einzustimmen, sondern das Für und Wider auch bei diesem Vorschlage reiflich zu erwägen, wenn ihn auch das Herz vielleicht von vornherein als unbillig und hart verwerfen möchte. Der Vorschlag zur Erweiterung des Pfandrechts in dem angedeuteten Sinne wurde fürzlich in Dresden bei den Berathungen des Verbandes städtischer Haus- und Grundbefizer gemacht. Der Befürworter dieses verschärften Pfandrechts wollte dadurch die Hauswirthe gegen Miethsschulden schüßen und zugleich die Miether selbst vor Nachtheil bewahren. Es wurde vorgeschlagen, etwa in Höhe einer Monatsmiethe den Lohn des Arbeiters pfandpflichtig zu machen. Da der Arbeiter mit Familie etma zu 140-160 M. jährlich wohnt, fo wird es sich um einen Betrag von 12-13 M. handeln. Was jedoch dem Einen recht ift, ist dem Anderen billig; eine Aenderung der einschlägigen Gesetzgebung ausschließlich zu Gunsten der Vermiether von Wohnungen wird ganz gewiß nicht geschaffen werden; es tönne fich also nur um bie Frage handeln, ob es sich empfiehlt, ganz allgemein das Pfandrecht auf einen genau zu beftimmen den Theil des Arbeitslohnes auszubehnen. Bugleich wäre zu erwägen, ob eine folche Bestimmung hartherzig und gefeggeberisch unweise sei, oder ob damit, wie behauptet wird, ben Intereffen der ärmeren Bevölkerung selbst gebient werden würde. Prüfen wir, wie heute die Verhältnisse liegen. Das Allernothwendigste des armen Mannes- also unentbehrliche - ist für den Möbel, Betten, Kleider und Arbeitswerkzeug Gerichtsvollzieher bekanntlich ein Rührmichnichtan". Es stimmt jedoch mit der Wirklichkeit nicht überein, wenn man behauptet, bie Mehrzahl ber Arbeiterfamilien befiße nichts weiter, als das Nothwendigste im Sinne des heute geltenden Pfand rechts. Ein gemisses Komfort ist in den letzten Jahren auch in die Mansarden und Dachräume der bescheidenen Arbeiterwohnung gedrungen. Bei einer rechtschaffenen und ehrenhaften Arbeiterfamilie ist die Stube meist anheimelnb gemacht durch ein Sopha, einen Lehnstuhl; die Kommode birgt vielleicht einen fleinen Schatz überflüffiger Leinen- und anderer Wäsche für den Haushalt der Stolz auch der Arbeiterfrau. So bevon diesen Gegenständen fcheiden solche Ausstattung auch ift bürfte ein gewissenhafter Gerichtsvollzieher, neben den hier
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Der Reichsbote erwidert über unsere Notiz, betr. die Einführung des neuen Buchbruder Tarifs in Berlin folgendes:
Das sozialdemokratische Blatt müßte wissen, was unter jeber Nummer des Reichsboten gebrudt steht, daß der Reichsbote" teine eigene Druckerei befißt, sondern bei der Firma Heinicke drucken läßt und wir also mit den Lohnver hältniffen der Seher gar nichts zu thun und zu sagen haben. Es muß deshalb als eine bemußte Fälschung bezeichnet werden, wenn das Blait hier vom Reichsboten" rebet, wo es lediglich von der Firma Heinide" reben sollte, welche den Reichsboten" brudt.
Nach Erkundigungen bei der hiesigen Tarif Kommission hat diefelbe zu erwidern, daß Herr Heinicke als Drucker bes Reichsboten der Seger Kommission gegenüber die 5 prozentige Erhöhung der Löhne rundweg abgelehnt hat, da er auch nicht mehr bezahlt erhalte. Nach der obigen Erklärung hat Herr Dr. Engel mit den Lohnverhältniffen ber Seger gar nichts zu thun und läge hier eine bewußte Fälschung vor. So lange Herr Dr. Engel als Verleger dem Drucker nicht mehr bezahlt, als wie bisher, so lange liegt bie auf ber anderen Seite. Natürlich ift Fälschung
es ja ein Leichtes, mit den um ihr tägliches Brot ringenden Arbeitern solche Spiegelfechterei zu treiben, daß fie vom Druder mit 0,0 abgefpeift werden und vom arbeiterfreundlichen Berleger wieder an benfelben verwiesen werden. Oder follte der Drucker des Reichsboten" schon seit Jahren so viel bezahlt erhalten, daß er die 5 Prozent noch aus feinem Gewinn decken könnte? Eine Antwort hierauf wäre ge wiß intereffant, um in die Angelegenheit Licht zu bekommen; außerdem giebt es ja unparteiische Fachleute genug, die einmal ben von Herrn Dr. Engel gezahlten Preis prüfen könnten. Aber eins ist schon längst flar, fo balb es bei den Herren an ben Geldbeutel geht, da ist weber der Drucker noch der Herr Verleger zu Hause und wenn dann ein Streit ausbricht, bann find es Kontraktbrecher, Sozialdemokraten u. s. m., die selbstverständlich noch hinterher beftraft werden müffen, weil fie aus Uebermuth" einen höheren Lohn verlangten, ihre Eriftenzen aufs Spiel fepten, um ihren Verpflichtungen namentlich dem Staate Im Weiteren und der Kommune gegenüber nachzukommen. haben gerade die Beriiner Buchdrucker mit der Kreuz- Zeitung " und dem Reichsboten" schon zweimal recht traurige Er fabrungen gemacht, indem die Personale im Jahre 1876 wie 1887 aufs Pflafter gesezt wurden. Das ist eben die christs liche Nächstenliebe!