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Kunst und Wissenschaft.

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Das Schiller Theater feiert das Andenken Grillparzer's , deffen 25jähriger Todestag in diese Woche fällt, mit einer Auf­führung von Des Meeres und der Liebe Wellen" Sonntag Nach mittag und einem Dichterabend im Bürgersaale des Rathhauses Sonntag Abend, der Grillparzer gewidmet ist.

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Im Volks- Theater in der Reichenbergerstraße gab es gestern eine recht lebendige Jubiläumsvorstellung. Robert und Bertram", das alte luftige Vagabundenstück, wurde dort zum 50 Male gegeben. Soziale Rechtspflege.

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geschossen, als er sie bedrohte. Die Staatsanwaltschaft hat zwar that permanent gelogen!" Dies ist die Grundlage der Kurze Zeit nach dem Untergang des ,, Iltis" reproduzirte die Erhebung der Anklage, beantragt, die Beschlußkammer des Land- Beleidigungsklage, über welche eine sehr umfangreiche Be- der sozialdemokratische Volksfreund" in Offenburg unter gerichts Berlin II hat aber auf Antrag der Vertheidiger die Ein- weisaufnahme stattfand. E3 waren fünfzehn Beugen ge- der Spißmarte Ein schwimmender Sarg" einen Artikel stellung des Verfahrens beschlossen. laden worden. Darunter die Direktoren Ferd. Vogts, der Sächsischen Arbeiterzeitung" über die fragwürdige Seetüchtigkeit Dr. Martins, Happold, als Sachverständige der Arzt des genannten Kriegsschiffes. Die Ausführungen stüßten fich auf Dr. Mug dan und Bücherrevisor Salomon. Außer den oben den Inhalt eines Matrosenbriefes, dessen Original dem sächsischen angeführten Aeußerungen des Dr. Levy standen noch die bei derselben Partei- Organ vorlag. Der Matrose des Iltis" schrieb turze Zeit Gelegenheit gefallenen Bemerkungen zur Anklage: Die Aerzte der vor der Katastrophe an seine Verwandten in Sachsen und sprach 8. Station feien von dem Geschäftsführer betrogen worden. Seit dabei die Befürchtung aus, daß er die Heimath wahrscheinlich nicht dem er( Dr. Levy) und Dr. Paul ausgeschieden, sei mit Ausnahme wiedersehen werde, weil er einen Untergang des Iltis"- den nur des Dr. Littauer fein anständiger Arzt mehr in der Unfall noch der Rost zusammenhalte" befürchte. station verblieben." Der Angeklagte erläuterte dies dahin, Daran fnüpfte der Nedakteur des Volksfreund", Genosse daß er feinerzeit als ungeeignet zur Leitung der Adolf Ged, die Bemerkung, daß doch gewissen Kreisen ein Unfallstation erklärt worden sei, weil er sich nicht herbeigelassen Vorwurf wegen der Katastrophe nicht erspart bleiben tönnte. Nach habe, Mittheilungen über Interna der Klinit zu Reklamezwecken an einiger Beit- da die badische Behörde nicht im geringsten an die Reporter zu geben. Aerzte, die berufsmäßig Reklame machen, Verfolgung Geck's dachte stellte das Marineamt Strafantrag, tönnen nicht mehr für anständige Aerzte gelten und die Staatsanwaltschaft des liberalen Musterstaates mußte, und in diesem Sinne habe er jene Bemerkung über die Aerzte ge- der Noth gehorchend, die Klage erheben. Das Landgericht Offen­macht, die eine Erklärung gegen ihn veröffentlicht hätten. Im burg verwies den Fall vor das Schwurgericht des vierten Doppelte Buchführung. Auf eigenthümliche Weise ist die übrigen suchte der Angeklagte nachzuweisen, daß er zu seiner Quartals. Da die Staatsanwaltschaft die Vorladung Ged's brandenburgische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft mit einem Aeußerung voll berechtigt gewesen sei. Dr. Knoblauch habe ihm, aber vor. die Straffammer ausgestellt hatte, ließ der Manne verfahren, der bei ihr versichert ist. B. hatte sich unzweifel- der für fachliche Bedürfnisse eine bedeutende Geldsumme hinein- Angeklagte die Verhandlung vertagen, da er auch ein Interesse haft in einem landwirthschaftlichen Betriebe die rechte Hand erheblich gesteckt habe und Rechnungslegung verlangte, unrichtige Angaben hatte, erst die Verhandlungen über den Jltis" im Reichstag ab­verlegt. Als infolge der Verlegung eine Fistel entstand, über die ihm selbst bezw. dem Kuratorium zur Verfügung stehenden zuwarten. Gegen die Sächsische Arbeiterzeitung" wurde kein schickte man ihn in die Anstalt des Dr. Thiem in Rottbus. Fonds gemacht; Direttor Schlesinger habe ihm wiederholt falsche Strafantrag gestellt. Als Beuge und Sachverständiger lud die B. verließ aber das Krankenhaus, bevor die Fistel geheilt Angaben gemacht; beide Angeklagten hätten zweifellos dem Präsidenten Staatsanwaltschaft in Offenburg einen General der maritimen war; er hatte sich mit Thiem persönlich überworfen. Nun ersuchte des Reichs- Versicherungsamtes, Bödiker, unrichtige statistische Angaben Abtheilung des Marineamts. Die Verhandlung gegen Geck fand die Berufsgenossenschaft den Arzt um ein Gutachten. Dasselbe fiel über die Thätigkeit der Unfallstationen gemacht, die diesen dazu vor dem Schwurgericht des Landgerichts Offenburg statt. Der dahin aus, daß B. in der Anstalt, hätte er sie nicht frühzeitig ver- verleitet haben, in einem Vortrage zu Pavia zu sagen, daß Offizialvertheidiger Geck's war Rechtsanwalt Schneider, e laffen, soweit geheilt worden wäre, daß die Beschränkung in seiner sich die Einrichtung der Unfallstationen sowohl bei Einzel- wie bei Anklage vertrat der erste Staatsanwalt Arnold. Erwerbsfähigkeit nur noch 25 pt. betragen würde. Die Berufs Maffenunfällen trefflich bewährt haben und in einem amtlichen Be genossenschaft sprach darauf B. 25 pet, der Vollrente zu, indem sie richt die unzutreffende Angabe zu machen, daß im Jahre 1834 die richtet: Gin räthselhaftes Verbrechen gelangt morgen, Donnerstag, Aus Danzig wird vom 20. Januar über einen Mordprozeß be­ihm bei der Rentenbemessung das vorzeitige Berlassen der Brauereigenossenschaft im stande gewesen sei, von 580 schwer Verletzten vor dem Sch wurgericht des hiesigen Landgerichts zur Verhand­Anstalt als schuldhafte Vereitelung des Heilverfahrens" 531 schon in der Vorbehandlung wieder herzustellen. Endlich machte Dr. anrechnete. Später heilte dann die Behandlung des Doktor Thiem, und nun hatte die Berufs- Kläger bestritten entschieden, daß Levy auch nur einen Schatten von undurchdringliches Dunkel gehüllt ist. Der Thatbestand ist etwa Fistel auch ohne die Levy den Privatklägern noch unzulässige Reklamen zum Vorwurf. Die ung. In der Nacht vom 17. zum 18. Juni 1896 wurde in dem Bade­Ort 3oppot ein Mord begangen, der noch bis heute in ein genossenschaft nichts eiligeres zu thun, als wie die bereits ge- Berechtigung zu seinen schweren Angriffen gehabt habe, Dr. Levy folgender: Die verwittwete Frau Justizrath. Beer aus Königsberg schmälerte Rente noch weiter herabzusehen, nämlich auf 15 pet. verfocht mit noch größerer Entschiedenheit den entgegengesetzten Pr. befand sich seit Pfingsten 1896 mit ihrem etwa 30 Jahre Sie meinte, das zu dürfen, weil gegenüber dem früheren Zustande Standpunkt. Ueber die Ergebnisse der Beweisaufnahme waren die alten geistesschwachen Sohne Richard und 28.73 eine wesentliche Besserung eingetreten sei. B. ergriff dagegen Parteien grundverschiedener Ansicht. Der Gerichtshof hielt den Be- alten geistesschwachen Sohne Richard und einer Wärterin, namens Neumann, zum Kuraufenthalt in Zoppot . die üblichen Rechtsmittel und hatte denn auch die Genugthuung, flagten der Beleidigung für schuldig und verurtheilte ihn zu einer bewohnte in dem in der Nordstraße belegenen Wienec'schen daß ihm in letzter Instanz die 25 pet. vom 11. Senat Geldstrafe von 100 m. eventuell 20 Tagen Gefängniß. Der Beweis Pensionat im ersten Stock drei zusammenhängende Zimmer. Zu jedem des Reichs- Versicherungsamtes wieder zuerkannt wurden. Direktor der Wahrheit sei als mißlungen zu bezeichnen. Die den Privat führte vom Korridor aus eine Thür. In dem Eckzimmer schlief die Pfarrius verwies darauf, daß ja doch dem Kläger lägern gemachten Vorwürfe seien ungerechtfertigt, es sei nicht Justizräthin, in dem kleinsten die Neumann und Richard Beer . von der Beklagten seinerzeit 25 pet. Stente und nicht mehr erwiesen, daß sie ihre Pflicht verletzt, oder wissentlich falsche Das Bett ber Neumann stand an der Wand, daß des Richard zugesprochen sei, nur weil er die Anstalt des Dr. Thiem verlassen Angaben gemacht hätten. Der Privatkläger Dr. Schlesinger habe Beer, das allabendlich aufgestellt wurde, in der Mitte des Bimmers habe und weil bei vollständiger Heilung der Fiftel in der Anstalt teine unlauteren Zwecke verfolgt: Aber der Privatbeklagte möge und zwar von allen Seiten frei. die Erwerbsfähig feit 75 pet. erreicht haben würde. Jeßt, nach sich wohl im großen ganzen im guten Glauben befunden und sich Fenster entfernt und stand mit dem Kopfende nach dem Bett der Es war etwa fünf Meter vom dem dieser Grad wirklich eingetreten sei, die Erwerbsfähigkeit auf nur durch seine Voreingenommenheit haben beeinflussen lassen. Aus Neumann zu. Am 17. Juni 1896, abends gegen 10 Uhr brachte 85 pCt. zu schätzen und dementsprechend die Rente auf 15 pet. zu diesem Grunde sei es troß der schweren Ehrenkränkung bei der ver- die Neumann den Richard Beer zu Bett. Etwa eine Stunde ermäßigen, sei durchaus unzulässig. hältnißmäßig niedrigen Strafe von 100 m. verblieben. später begab sich die Justizräthin und auch die Neumann zur Das Reichs- Versicherungsamt hat in der Unfallsache des Sechs hiesige Fischermeister, welche berechtigt sind, auf der Ruhe. Die Justizräthin hörte noch 12 Uhr schlagen und schlief Puddlers Schega eine wichtige Entscheidung gefällt. In dem Unterspree in Berlin , vom Mühlendamm abwärts, die Fischerei dann ein. Etwa gegen Uhr stürzte die Neumann mit dem Eisenwerke, wo Sch. thätig war, hatten die Arbeiter immer eine auszuüben, erhoben bekanntlich anfangs der 90 iger Jahre gegen Rufe zur Justizräthin ins Zimmer: fie folle nur schnell herbei­Kanne mit Trinkwasser bereit stehen, um sich gleich bei ihrer leicht den Fiskus Klage auf Entschädigung für die Beeinträchtigung der fommen, mit Richard müsse etwas Schreckliches paffirt sein." Die Durst erregenden Arbeit erfrischen zu können. An einem Sommer- Malfischerei, die ihnen durch die Schiffbarmachung der Unterspree Justizräthin eilte an das Bett ihres Sohnes und hörte diesen tage wollte Sch. dies auch thun und er hatte deshalb schon den zwischen den Dammmühlen und dem Kupfergraben erwachsen. röcheln. Nachdem sie Licht angezündet hatte, bemerkte sie, daß neben der Kanne stehenden Metallbecher ergriffen, als ihn plöblich ein Der in drei Instanzen durchgeführte Prozeß führte zu der ihrem Sohn der Hals bis zum Wirbel durchschnitten war. Schmied das Gefäß von hinten mit Gewalt aus der Hand riß und Entscheidung, daß der Fiskus zur Schabloshaltung der sechs junge Mann, der förmlich in Blut schwamm, röchelte noch dabei seine Finger verletzte. Nach Ablauf des Heilprozesses fühlte Fischermeister gehalten; die Höhe der Entschädigung jedoch in einem eine zeitlang und verschied alsdann. Ein schnell herbeigerufener sich Sch. in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt und er machte dem besonderen Verfahren festzusetzen sei. Nach dem im November v. J. Arst konnte nur noch den bereits eingetretenen Tod fest­nächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Ansprüche auf eine ergangenen Erkenntniß des Landgerichts I ist der Fiskus verurtheilt stellen. Da ein Selbstmord ausgeschlossen schien, fiel der Verdacht, Unfallrente geltend. Aber sowohl die Berufsgenossenschaft, wie das worden, an die betreffenden Fischermeister eine Entschädigung von den Richard Beer ermordet zu haben, auf die Neumann, die Schiedsgericht wiesen ihn ab; beide Juftanzen verneinten das Vor: 124 740 m. nebst 5 pet. Verzugszinsen seit der Klage Erhebung sich dieserhalb morgen vor dem eingangs bezeichneten Gerichts­liegen eines Unfalles beim Betriebe". Sein Rekurs hatte jedoch zu zahlen. Die kgl. Ministerial- Bautommiffion verlangt von der hof zu verantworten hat. Die Neumann will selber von dem an­Erfolg der erste Senat des Reichs- Versicherungsamtes verurtheilte hiesigen Stadtgemeinde als Theilnehmerin an dem Unternehmen der geblichen Mörder des Beer zwei Stiche am Halse erhalten haben; die Beklagte zur Rentengewährung. Geheimer Regierungs- Schiffbarmachung der Unterspree auf grund des Vertrages vom die Anklage nimmt jedoch an, daß sie sich diese selbst beigebracht rath Dr. Sarrazin begründete das Urtheil folgender Jabre 1888 die Erstattung der Hälfte der erstrittenen Entschädigung, habe, um den Verdacht von sich abzulenken. maßen: Auch in diesem Falle habe das Gericht den Grundfah sowie die Tragung der Hälfte der Prozeßkosten. anwenden zu müssen geglaubt, daß durch das Gefeß die Arbeiter auch gegen Gefahren hätten sicher gestellt werden sollen, die der Wie der Maximal- Arbeitstag der Bäcker aussicht. Gin Verkehr zahlreicher Personen an einer Betriebsstätte in Verbindung Verstoß gegen den Maximal- Arbeitstag wurde dem Bäckermeister mit muthwilligem oder fahrlässigem Handeln einzelner Arbeits- Ruerch zur Laft gelegt, weshalb er sich eine Anklage wegen Vergehens genossen im Gefolge hat. Dem Geiste des Gesetzes würde es wenig gegen die Borschrift des Bundesraths zuzog. Im November v. J. hatte Berliner Wahlkreis hielt am 19. Januar im Haber'schen Brauerei entsprechen, wenn der Kläger , welcher bei Vornahme einer ernsten, der Angeklagte seine Gesellen von abends 91/2 Uhr bis zum Ausschant, Bergmannstraße, eine recht gut befuchte Mitglieder- Ber vernünftigen Handlung durch die Unbesonnenheit eines Mit anderen Tage gegen Mittag beschäftigt. Vor der 133. Abe fammlung ab. Zum ersten Punkt der Tagesordnung: Die Be arbeiters verletzt worden sei, keine Entschädigung erhalten würde. theilung des Amtsgerichts I wurde nun festgestellt, daß die Gehilfen deutung der Presse, und wie läßt sich eine größere Ber­Die Gartenwirthschaft eines Klosterprobstes als land- um 91 Uhr mit der Herstellung des Vorteiges begonnen hatten, breitung des Vorwärts" erzielen?" sprach einleitend Genosse wirthschaftlicher Betrieb. Die Maurersfrau Muhl hatte mehrere während die eigentliche Backarbeit erst um 11 Uhr begann und K. Coblenzer. Seine anregenden Ausführungen gipfelten tleine Unfälle bet ihrer Arbeit in den Gärten erlitten, die ihrem am nächsten Vormittage gegen 11 Uhr beendet wurde. Nach darin, daß die Parteigenossen die Pflicht hätten, mehr wie Arbeitgeber, einem Klosterprobste in der Provinz Schleswig- Holstein, dieser Zeit mußte von den Gehilfen das Holz und Mehl abgetragen bisher für die Verbreitung der allein unabhängigen sozial­werden. Der Gerichtshof nahm an, daß das Herstellen des Vor- demokratischen Presse zu sorgen, um dem versumpfenden Einfluffe Berfügung gestellt waren. Sie wandte sich Des= halb teiges und das Abtragen von Holz und Mehl nicht als eigentliche speziell der farblosen" Preffe entgegenzuwirken. Auch berief fich die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft wegen Arbeit zu rechnen und deshalb gesetzlich zuläffig sei. Da die Redner zur Bekräftigung seiner Mabuworte auf die Thatsache, daß einer Unfallrente, wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß die fragliche Gartenwirthschaft nicht den Befestgesetzte Maximal- Arbeitszeit demnach nicht überschritten war, in letzter Beit viel Opfer gebracht worden sind und noch gebracht stimmungen des Unfallversicherungs- Gesetzes unterliege. Frau Muht so mußte der Angeklagte auf Staatstoften freigesprochen werden, den Vorwärts" immer mehr zu vervollkommnen. An der legte dann Berufung ein und machte geltend, die Gärten des Probstes werden. äußerst lebhaften Debatte betheiligten sich die Genossen Wol seien durchaus nicht Biergärten, sondern würden ganz regulär Wegen Störung des Gottesdienstes war der Schuh- dersti, Riging, Rnüpfer, 3ubeil, Glashagen, bewirthschaftet. Der Ertrag werde zum theil sogar veräußert, macher Josef Pazdierny am 5. April vorigen Jahres zu ange, Berger, Senfel, Bösch, Rickert, Fisch, andererseits diene die Gartenwirthschaft dazu, den großen Haushalt sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden, Am 5. Oftober Ochs, R. Fischer. Mehrere Redner betonten, daß überall, des Propstes mit Bodenerzeugnissen zu versehen. Das Schieds. hatte er die Strafe verbüßt. An dem ersten Sonntag, wo es auch sei, so in Verkehrslokalen, in der Fabrik und gericht stellte durch eine gründliche Beweiserhebung fest, daß in den den Pazdierny wieder in Freiheit verlebte, begab er in der Werkstätte für unser Partei Organ in jeder Weise Gärten alle möglichen Gemüse und auch Kartoffeln gebaut wurden, sich nach der Pius- Kirche und beging hier während des Gottes Propaganda gemacht werden müffe. 3ubeil erinnerte Die Art ber Agitation, wie und daß der Gärtner mit verschiedenen Früchten zu gunsten dienstes eine ergerniß erregende Ausschreitung. Er unterbrach an fie bei Einführung des Probst es Hausirhandel trieb. In einem guten Jahre soll mit lauter Stimme den Prediger durch häßliche Worte. des Volfsblattes" seinerzeit betrieben wurde. Wie damals müßten der Erlös 400 bis 600 Mart betragen haben. Das Gericht Gestern hatte ihn die vierte Straftammer des Landgerichts I die Parteigenossen auch jetzt all wöchentlich Probenummern in den sprach darauf der Klägerin die Unfallrente zu, und das wiederum abzuurtheilen. Der Staatsanwalt war der An- Häusern herumtragen und gleich Abonnenten fammeln. Reichs- Bersicherungsamt hat jetzt unter dem Vorsitz des ficht, daß es dem arbeitsscheuen Angeklagten nur darum zu fammlung beschloß, 600 Mart aus dem Vereinsvermögen dem Geh. Regierungsrathes Gräfe die Entscheidung bestätigt. Der Be- thun fei, für längere Zeit im Gefängnisse untergebracht zu werden, Reichstags- Abgeordneten Fischer, als dem Vertreter des Kreises, trieb der Gartenwirthschaft des Klosterprobfies stelle einen ver- er beantrage gegen ihn eine Gefängnißstrafe von zwei Jahren. Der zur sozialdemokratischen Agitation zu überweisen. sicherungspflichtigen landwirthschaftlichen Betrieb dar, da sein Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängniß. Ertrag für für den Nugnießer der Gärten nicht unerheblich von den Gerichten festgestellten

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Im Verein ,, Vorwärts", der am Dienstag in der Kronen­Ein fideles Gefängniß besaß im Jahre 1895 der Amtsbezirk brauerei tagte, sprach Genosse Ledebour über das Thema: sei. Gegenüber dieser Thatsache berührt es eigenthümlich, daß der Klosterprobst, Lichtenberg- Friedrichsberg- Wilhelmsberg. Bei diesem Amte war der Weshalb ist der Klassentampf unvermeidlich?" Redner bemerkte der doch gewiß ein frommer Christ ist, sich mit Händen und Füßen der doch gewiß ein frommer Christ ist, sich mit Händen und Füßen Zivilversorgungsberechtigte Ernst Karl Alexander Grehlmann eingangs feines beifällig aufgenommenen lehrreichen Vortrages, daß gegen die Versicherungspflicht sträubte. Als der Prozeß Muhl beim als Polizeidiener angestellt, bezw. vom Amisausschuß bestellt und die Entwickelung der kapitalistischen Gesellschaft zur sozialistischen jetzt Grehlmann war daneben auch in das Stadium gelangt sei, wo auch Angehörige der bürgerlichen Schiedsgericht schwebte, stellte er aus eigener Initiative den Antrag, Bollziehungsbeamter. Er hatte Geldstrafen einzuziehen, zu pfänden, Kreise nicht mehr umhin lönnen, sich mit den sozialen Forde doch ja ausdrücklich auszusprechen, daß die Gartenwirthschaft nicht wenn nicht bezahlt wurde, im Falle fruchtloser Pfändung ver- rungen der Arbeiterklasse zu beschäftigen. Zu diesen Leuten versicherungspflichtig sei. fügte er auch den Haftantritt und bescheinigte alsdann gehöre der Versöhnungsapoftel v. Egidy, sowie die Chriftlich. daß die Strafe verbüßt fei. Als Ge Sozialen, National Sozialen und ähnliche Parteischattirungen, die fangen Wärterin fungirte in Lichtenberg verehelichte Unsere Freunde" aus diesen Kreisen hielten sich für berufen, der Anna Wilhelmine Louise Kenzler, geb. Fischer; dieselbe stand in Sozialdemokratie vorzuhalten, daß sie nicht auf dem richtigen Wege Ein erbitterter Kampf für und wider die Unfallstationen feinem amtlichen Verhältniß, hatte aber das Gefängniß zu beauf sei und uns den ihrer Meinung nach richtigen Weg zu weisen. Die der Berufsgenossenschaften wurde gestern in einer etwa sechs fichtigen und die Gefangenen zu beköstigen, wofür sie pro Tag und Vertreter dieser Richtung betonen vor allem, daß sie den Frieden Stunden währenden Verhandlung vor dem hiesigen Schöffengericht Kopf fünfzig Pfennige erhielt. Der Polizeidiener und die Gefangen zwischen den verschiedenen Gesellschaftsklassen und die Ver unter Vorsitz des Amtsgerichtsraths Ha ad ausgekämpft. Als wärterin engler standen nun gestern vor dem Schwurgericht am föhnung der kämpfenden Parteien wollen. Besonders mißfalle Parteien standen sich auf der einen Seite die Direktoren Bernhard Landgericht II, Grehlmann unter der Beschuldigung der diesen Leuten, daß wir daß wir die Nothwendigkeit des Klassen Knoblauch und Max Schlesinger als Privatkläger, der wissentlich falschen Beurkundung in öffentlichen Registern und tampfes betonen, des auf allen Gebieten des wirthschaftlichen und praktische Arzt Dr. William Levy als Angeklagter gegenüber. Den der Unterschlagung, Frau Kengler wegen Betruges. Nach der politischen Lebens sich abspielenden Kampfes, der darauf gerichtet Privattlägern stand R.-A. Sauer, dem Angeklagten St.-U. Z ich auer Anklage hat der Angeklagte zu 1 von Privatpersonen Geld- ist, den herrschenden Klaffen die Macht zu entwinden und eine zur Seite. Die Privatkläger sind die ausführenden Organe des strafen eingezogen, in den Bollstreckungstarten aber der Reihe nach lassenlose Gesellschaft herbeizuführen. Der Redner wies nun an Kuratoriums der Unfallstationen, deffen Mitglied früher auch Dr. Levy vermerkt, daß nicht gezahlt worden, daß der Betreffende fruchtlos der Hand historischer Ereignisse nach, daß die Umwandlung der war. Dieser ist schließlich mit dem Kuratorium in Kriegszustand gepfändet worden sei und daß derselbe die fubftituirte Haftstrafe feudalen Gesellschaft in die kapitalistische unter theils recht beftigen gerathen und aus letzterem ausgeschieden. Er ist seitdem ein verbüßt habe. Frau Kenzler hat ihrerseits die Gebühren für die Klaffenkämpfen vor sich ging. Noch nie habe eine Gesellschaftstlaſſe eifriger Gegner der Verwaltung der Unfallstationen. Eines Tages Verpflegung in folchen Fällen erhoben, wo die mit Strafmandaten infolge guten Buredens ihre Macht aus der Hand gegeben. Das werde auch fam ihm eine von dem in einer Unfallstation beschäftigten Studenten Beglückten gezahlt und die Strafe nicht abgefeffen" hatten. ferner nicht vorkommen. Auch das Koalitionsrecht mußten die Arbeiter älteren Semesters, bem jezigen praktischen Arzt Dr. Ettel unter Solcher Fälle standen allerdings nur zwei unter Anklage, durch Kampf erringen und müssen es jetzt fämpfend vertheidigen. zeichnete Anweisung zu Gesicht und er schickte jemand zu Dr. Ettel die Beugenvernehmung förderte jedoch noch weitere Fälle zu Der Hamburger Streit, den der Redner zum Schluß berührte, zeige und ließ ihm sagen, daß er nicht berechtigt sei, eine solche Anweisung tage. Unter anderem ergab sich, daß für einen Handelsmann, gleichfalls, daß ohne wirthschaftlichen Kampf eine Befferung der Lage zu unterschreiben. Dr. Ettel ließ ihm erwidern, daß er verder eine Strafe verbüßen sollte, dessen Frau in das Gefängniß ging, der Arbeiter nicht zu erreichen sei. Wenn also unsere Freunde" rückt" sei und nun forderte ihn der Angeklagte vor den Schieds- die Strafe für den Mann absaß und daß alsdann Frau Renzler aus den bürgerlichen Kreisen uns zur Versöhnung und zum Frieden mann. Dort fam ein Ausgleich nicht zu stande, Dr. Levy benutzte bescheinigte, daß der Ehemann die Strafe verbüßt habe. Nach Lage mahnen, dann rufen wir ihnen zu: Versucht es erst bei den Unter­aber die Gelegenheit, um auf Dr. Ettel noch weiter einzureden der Sache mußte der Staatsanwalt den Begriff der falschen Ein- nehmern. Wenn aber diese sich nicht überreden laffen, ihre Macht und sagte unter anderem: Die Direktoren Knoblauch und tragung in öffentliche Register fallen laffen und die Geschwore freiwillig aus den Händen zu geben, dann fallt uns nicht in den Arm Schlesinger trieben unlautere Geschäfte, die Geschäftsleitung der nen votirten bezüglich beider Angeklagten in vollem Umfange auf und hindert uns nicht am Klaffenkampf. Ginwendungen gegen den Unfallstationen hat wiederholt geschwindelt, Direktor Schlesinger nichtschuldig, worauf die Freisprechung erfolgen mußte. Vortrag wurden in der Diskussion nicht gemacht.