und wozu die Braut ihre ganzen Ersparnisse

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gegen

400 Mart nachträglich hergeben sollte. Auf der Eifenlegung des Rechtsmittels der Revision beim Reichsgericht ber bahnfahrt nach Berlin wußte der Angeklagte seine Begleiterin zu überreden, ihm das mitgenommene Geld anzuvertrauen und von diesem Augenblick an war es ihm nur darum zu thun, fich der Braut zu enledigen. In Schöneberg führte er feinen Entschluß in der hartherzigsten Weise aus. Unter dem Vor­wande, eine Depesche aufgeben zu wollen, verließ er sie und ging auf und davon, seine Begleiterin ohne alle Mittel ihrem Schicksale überlassend. Alle seine Angaben über seine persön lichen und geschäftlichen Verhältnisse beruhten auf Lug und Trug. Außer diesem Betrug wurde dem Angeklagten ein mit großem Raffinement ausgeführter Diebstahl an der Laden taffe sur Laft gelegt. Das Gericht belegte ihn wegen beider Strafthaten mit einer Gefängnißstrafe von 2 Jahren und 3 Jahren Ehrverluft.

Bei dem Verluch, eine Forderung einzutreiben, hat fich der Schantwirth Franz Kutschty in einer Weise benommen, bie ihm eine Antlage wegen Anmaßung eines öffentlichen Amtes zuzog und ihn bieferhalb gestern vor bie erfte Straffammer des Landgericht I führte. Rutschly hatte feit Jahr und Tag eine Forderung von 100 Mart an einen Raufmann Müller, der ihm seit längerer Zeit aus den Augen gekommen war. Da erfuhr er, daß derselbe in der Nathenower Straße wohne und er machte sich auf, ihn zu besuchen. Er wurde von den Wirthsleuten des Schuldners dahin belehrt, daß der Lettere nicht zu Hause sei und in der Meinung, daß man den Nachgefragten verheimlichen wolle, spielte Kutschfy sich als Kriminalbeamter auf, der von oben" tomme, auch ließ er burchblicken, daß man den Miether der Wirthsleute noch an demfelben Tage holen würde. Der Gerichtshof ahndete dies unberechtigte Auftreten mit einer Geldstrafe von 20 M.

Am

den

Wie vorsichtig man beins der Abfaffung von Briefen zur Wahrnehmung seiner, Rechte sein muß, das hat der Uhrenhändler Moriz R. erfahren müssen, welcher geftern wegen versuchter Erpressung vor der 1. Straftammer bes Landgerichts I zu erscheinen hatte. Zu den Kunden des Angeklagten gehörte auch der Juwelier S. Cohn in Bremen , der in seinen Büchern mit über 5000 M. belastet war. 10. Januar v. 3. erhielt der Angeklagte nun ein höchst un­angenehmes Schreiben; ein Bevollmächtigter des Schuldners machte in einem Zirkular die Mittheilung, daß S. Cohn in Bremen vor dem Ronkurse stände und deshalb eine gütliche Einigung im Intereffe der Gläubiger liege. Zu diesem Zwecke biete der Schuldner unter ficherer Bürgschaft 40-50 pCt. Ihres Guthabens, zahlbar innerhalb Jahresfrist. Der Ange­flagte wurde durch den ihm drohenden Vermögens­verluft in hohem Grade eriegt, er schrieb an Schwager des Cohn, dem Kaufmann Samuel in Bremen , daß er von ihm zur Deckung seines Guthabens bis zu 75 pet. verlange und zwar in Wechseln, von denen der lekte innerhalb zweier Jahre fällig fein sollte. Sollte der Adressat hierauf nicht eingehen, so werde der Angeklagte gegen Cohn, der sich den Kredit durch unwahre Vorspiegelungen verschafft habe, energische gerichtliche Schritte thun. In dieser Drohung er­blickt die Anklagebehörde die Merkmale der versuchten Er­preffung. Der Beschuldigte erklärte, daß er den Brief in be­greiflicher Aufregung geschrieben habe, nach mehreren Stunden ruhiger Ueberlegung sei er anderen Sinnes geworden und habe an den Bevollmächtigten ein Schreiben gerichtet, in welchem er fich unter den vorgeschlagenen Bedingungen mit 50 pet. zufrieden erklärte. Der Staatsanwalt wollte in diesem Schreiben eine Anullirung bes Inhalts des bean­standeten Briefes nicht erblicken, wenn der Angeklagte dies beabsichtigte, so hätte er an Samuel selbst schreiben oder bepeschiren müssen. Er beantrage eine Gefängnißftrafe von drei Wochen. Trok längerer scharffinniger juristischer Aus­führungen des Vertheidigers gelangte der Gerichtshof boch zu der Ueberzeugung, daß ein strafbarer Einfluß seitens des An­geflagten zur Anwendung gebracht worden sei, es liege aber feine Veranlaffung vor, über das zuläffig niedrigste Straf­maß eine Woche Gefängniß hinauszugehen und wurde fo erkannt.

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Theater.

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Donnerstag, den 16. Januar. Opernhaus. Keine Vorstellung.

Bhanpielhaus. Wilhelm Tell .

Teng- Cheater. Die Kreuzelschreiber.

Duifies Cheater. Hamlet.

Berliner Cheater. Eva.

Kroll's Theater. Der Königsgardist.

Friebrich Wilhelmätifies

Cheater.

Nebeng- Cheater. Die arme Löwin.

Wallues- Cheater. Ultimo.

Viktoria- Cheater. Stanley in Afrika .

Chr'.

Der arme Jonathan.

Eine glänzende, Freisprechung erzielten burch Ein­Bau- Unternehmer Julius Backhaus und der Arbeiter Habricht, welche vor einigen Monaten von der zweiten Straffammer des Berliner Landgerichts I wegen versuchter Er. preffung zu einem Monat refp. einer Woche Gefängniß verurtheilt worden waren. In einem Wechselprozek des Rendanten der Spar- und Darlehnskasse des Vereins Berliner Restaurateure Start, wider den ersten Ange­flagten war derselbe durch Urtheil des Berliner Landgerichts 1, Kammer 8 für Handelssachen, nach Ableistung zweier Eide feitens des Klägers zur Zahlung von 600 m. verurtheilt das und Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. In den betreffenden Eiben hatte es sich um die Ableugnung einer eingegangenen Verpflichtung ge handelt, eine andere Forderung anzunehmen, Start ließ auf Grund des erzielten Eitenntnisses bei Backhaus diverse Gegen stände pfänden. Der Lettere hat darauf gegen Starte eine Denunziation wegen Wuchers und Meineids angefertigt und mit diesem Schriftstücke den Mitangeklagten zu Starte gefandt mit der Aufforderung die Pfändung aufzubeben, widrigenfalls die Denunziation noch an demselben Tage an bie Staatsanwaltschaft abgehen werde. Der Empfänger lehnte das ihn gestellte Anfinnen ab, wartete die Ausführung der ihm gewordenen Drohung nicht erst ab, sondern denunzirte feiner­feits Backhaus und Sabricht wegen versuchter Expreffung. Daraufhin wurde die Anklage erhoben, bas Haupt verfahren eröffnet und die Angeklagter, wie oben an gegeben, verurtheilt. Die Straffammer nahm awar an, daß der Angeklagte Backhaus von der Richtigkeit

Versammlungen.

ron Manfred Wittich und Emanuel Wurm .

3 The

Die Generalversammlung der Filiale III( 0) Vereinigung der deutschen Maler, Lackirer, Andrei und verwandten Berufsgenoffen, tagte am Dienstag, 7. Januar, in Heise's Salon, Lichtenberger ftraße 21. Rol Donath eröffnete die Versammlung. Die Tagesordnung laute 1. Vortrag des Kollegen W. Schweizer. 2 Raffenberid 3. Filialangelegenheit. 4. Verschiedenes. Zu Bunft 1 Kollege Schweißer einen Vortrag über die B völkerungsf und erntete reichen Beifall. Eme Diskusñion fand nicht ka sondern es wurde fofort zum 2. Punkt, Kaffenbericht, überg gongen. Der Revisor verliest denselben, ebenso werden neu aufgenommenen und gestrichenen Mitglieder verlesen angenommen. 3. Bunft, lialangelegenheit. Berlefung Bibliother. Summa 117 Bände. Filialeigentbum 86, Roll Böhling 21, Kollege Lindau 3. Kollege Menard 6, Rolle Schlaat 1. Kolleae Schweizer empfiehlt den Bollsfreun Arbeiterfrage von Lange, Germinal. Kollege Rube schlägt einen Katalog za bruden und einem jeden Mitgliede einen chen von fämmtlichen Filialen zu geben und mit den anden Filialen in Unterhandlung zu treten. Der Antrag wurde Filiale Oft angenommen. Vom Kollegen Tornow wurde gende Refolution gestellt: Die Generalversammlung der Ma Lackirer, Anftreicher und verwandten Berufsgenoffen der Filiale ( Oft) beschließt, mit allen ihr gefeßlich zu Gebote ftehend Mitteln auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hinzuftreben. Resolution wird angenommen. 4 Verschiedenes. Rolleae Sil der in seiner Denunziation gegen Starte gemachten Angaben nächsten Versammlungen von Heife's Salon nach Hent Salon, Blumenftr. 38, zu verlegen; derfelbe wird angenomm Ein Redner sagt, der Vorstand möge ben Antrag von e früheren Berfammlung hochhalten, damit die Versammlung durch eine Annonce im Berl. Boltsbl." und Bolts. Tribün jedesmal bekannt gemacht wird. Da weiter nichts vorlag, fl der Vorfizende die Verfammlung.

völlig überzeugt gewefen fei, daß er also in dieser Beziehung das Bewußtsein der Rechtswidrigfeit nicht gehabt habe, ermog aber, daß das im Wechselprozeß ergangene Urtheil formelles Recht geschaffen habe, Kraft beffen die Zwangsvoll­ftredung zuläffig war. Diefes formelle Recht habe der Ange­flagte Backhaus durch Bedrohung des Start aus der Welt schaffen und brechen wollen, und somit habe er bewußt gegen das Recht und damit bewußt rechtswidrig gehandelt. Die Straffammer berief fich für die Richtigkeit dieser Annahme auf ein Erkenntniß des ehem. preuß. Obertribunals vom 4. April 1876. Gegen dieses Urtheil legten beibe Angeklagte durch ihren Vertheidiger Rechtsanwalt Freudenthal Re­vision ein. Derfelbe erachtet in ber Rechtfertigungsschrift die Auffaffung der Straffammer für durchaus rechtsirrthümlich. Den 3wed der gesammten Zivil- und Strafrechtspflege sei Findung des materiellen Rechts, das formelle, nur der Weg, auf dem bas erftrebte Biel erreicht werden solle. Aus der erstrichterlichen Feststellung gehe hervor, daß der Angeklagte B. mit feiner Forderung an Starte nichts anderes bezweckte, als denselben zu bewegen, das zu unrecht erzielte formelle Recht aufzugeben und das materielle wieder herzustellen, wodurch er unmöglich etwas widerrechtliches erstrebte, noch erftreben konnte. Der erste Richter übersehe auch, daß das Wiederaufnahme- Verfahren zu­lässig ist und daß Unrecht ein Recht werden könne, auch wenn

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Der Fachverein der Lederarbeiter hielt am den 13 d. M., Oranienstr. 180 eine gut besuchte Gene versammlung ab. Dieselbe nahm den Kaffenbericht entgehaupt auf und ertheilte dem Vorstand Entlastung. Sodann wurden neue Revisoren gewählt und der jetzt bestehende Vorstand ein ferneres Halbjahr als solcher bestätigt. Ferner wurde Errichtung einer Bibliothek beschlossen und die erste State d bewilligt Den streiken den Methlon'schen Vergoldern w 15 M. überwiesen. Nach dem noch das Lehrlingswesen lebhafte Distuffion hervorgerufen hatte, theilte der Borfie mit, daß er dem Verein 250 Bllets zur Urania a 20 Verfügung stelle und diefelben am 10. Februar in der Ber verfammlung zur Vertheilung gelangen; die Billets find 16. Februar giltig. Zum Schluß machte er noch auf die Sa arbeiterversammlung aufmerksam, welche am 22. Januar Renz, Naunynftr. 27, ftat findet.

Hand

Eine Mitgliederversammlung der Filiale v der deutschen Maler, Lacirer, Anstreicher und verwandten Be drückt sei. Er fönne auch Niemandem, der fich verlegt fühlt, genossen fand am 9. Januar im Saale des Herrn Gnak Brunnenstraße 38, statt. Auf der Tagesordnung 1. Jährlicher Kaffenbericht. 2. Abrechnung vom Stiftungs

verargt werden, anstatt des längern prozessualen den fürzern Weg zu beschreiten, um zu seinem Rechte zu gelangen. Der zweite Straffenat des Reichsgerichts hat fich diesen Ausführungen vollständig an gefchloffen, das angefochtene Urtheil aufgehoben und beibe Angeklagte unter Auferlegung fämmtlicher Roften auf die preußische Staatstaffe sofort freigesprochen.

Soziale Meberlicht.

Kottbus. Der in Nr. 4 des Berl. Voltsbl." mitgetheilte Streit der Weber von Grovermann und Hoppe ist zu Gunsten der Streifenden beendet.

Circus Renz .

Ravirake.

Heute, Donnerstag, den 16. Jan., Abends 7 Uhr:

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Die Touristen, oder: Ein Sommertag am Zegernsee. Große equeftrische Original Pantomime. Vorführen der 6 großartigen irländischen Jagd­

Sellealliance- Cheater. Der Fled auf der pferde durch Herrn Franz Renz. Großartige

Benival- Cheater. Berolina.

Balph Gruß- Theater. Flotte ether. 92e- Cheater. Othello, der Mohr von Venedig.

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Mädchenschule.

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American- Theater.

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4 Verschiedenes. Der Punkt wurde durch Kollege Stöpel, dem Kaffrer, erledigt gegen kein Einspruch erhoben wurde. Dem Raffirer wuk die Abrechnung vom Stiftungsfeft und daraus war zu erfebe daß noch verschiedene fäumige Zahler da waren. Zum britt eineinhalbstündiger Rede über ein naturwissenschaftliches Them Bum vierten Punkt waren verschiedene Bereinsangelegenheit zu erledigen. Gleich nach 11 Uhr machte der übermachen Lieutenant den Kellner des Herrn Gnabt darauf aufmer daß es schon über die Polizeistunde sei und kein Bier ausschenken dürfe, widrigenfalls der Lieutenant von dem fall Meldung machen müsse. Schluß der Versammlung 12

Große öffentl.

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Wähler- Versammlung

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