6 milweil der Magiftrat boffentlich im Dezember nicht den Entwurf eines Vertrages mit einem Privatmann vorlegen, sondern die richtung eigener Anfalten vorschlagen merbe. uffich hne de

Stadto. Stadthagen  : Die Anträge Tubauer ziehen nur die Konsequenz aus dem von Ihnen als richtig aner tannten Prinzip, daß diese Anstalten gemeinnüßig find. Sind n( and he gemeinnüßig, so müssen auch bie Roften von ber Gemeinde getragen werden.( Heiterkeit). Ihre gemein Seiterfeit beweist nur, daß Sie unter gemein Die übig nicht baffelbe verstehen, mie wir. Wiverstehen darunter fchaftli diejenigen Einrichtungen, die für die Bedürfnisse des größten

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heils der Bevölkerung, der ärmeren sorgen. In dem Falle, um den es fich heute handelt, find ja nun die Bedürfnisse von Der Arme ist aber nicht n Stel rmen und Reichen gleich.

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in der Lage, erst in die Restauration zu gehen, dort Bier zu trinken und fich bamit das Recht der Benuzung der Einrichtungen zu erlaufen. Die Frage liegt fo: Wünschen ur Sem Sie, daß wenigstens auf diesem Gebiet für die arbeitende Be wölferung etwas geschieht, oder nicht.

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Frage, an wem gezahlt werden foll, wegen der in Betracht tommenden Hypothelenverhältniffe vorlä fig noch offen bleibt.

Die Direktion des Zoologischen Gartens ersucht uns um Aufnahme der nachstehenden Giftärung: Bei Schil derung der neulichen Schöffengerichtsverhandlung gegen Herrn Dr. Hünnemeyer wegen im Zoologischen Garten verübten un fugs war in den Beitungen die Behauptung des Angeklagten wiedergegeben, daß der mißhandelte Parkaufseher Steinberg erst burch ein Trinkgelb von 50 Pf. von ihm fich habe be­schwichtigen laffen und dann ihm grob entgegengetreten sei. Diese Unterstellung, welche die Ehre des pflichttreuen Mannes auf das Empfindlichste berührt, beruht auf einem Irrthum, indem der Angeklagte in seinem Rausche den Parkaufseher mit einem Wärter verwechselt hat, welchem er dafür 50 Pf. gab, daß er ihm seinen bei den verschiedenen Boltigirkünften ver­lorenen Hut nachtrug. Steinberg war indeß nicht in der Lage, fich gegen die ehrenrübrige Behauptung des Angeklagten zu vertheidigen, da er felbft sowohl, wie die übrigen Haupt­belaftungszeugen und ein Hilfsmärter des Gartens, in der Ber

Bei der Abstimmung werden die Anträge Tugauer abge- handlung gar nicht zur Vernehmung famen. Wir glauben lamati lehnt und die Anträge des Ausschuffes angenommen.

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Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung der öffent­lichen Sigung werden vertagt.

Schluß 8 Uhr.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Es folgt eine nicht öffentliche Sigung.

Tokales.

Der Schulban in der Gräfestraße, der im Rohbau Der Bollenoung entgegengeht, erwedt bei den Bewohnern der bortigen Stadtgegend theils Befürchtungen, theils Hoffnungen, Befürchtungen bet benjenigen Eltern, welche bie Aussicht haben, the Rinber in jenes Schulgebäude zum Unterricht schicken zu müffen, Soffnungen aber bei den Hausbefizern der Nachbar. haft bes neuen Schulgebäudes. Daffelbe grenzt mit leiner Süofront an bas große Stallgebäude des bort belegenen allen Bewohnein jenes Stabtheils wegen der fehr beläftigenden Kusdünstungen namentlich während der Sommermonate und megen ber dadurch bedingten Müdenplage wohl bekannt.

boher auf gütige Erfüllung unserer ergebenen Bitte rechnen zu dürfen, welche wir hierdurch dahin auszusprechen uns erlauben, bem in seiner Ehre offenbar durch obengenannte Behauptung des Angeklagten schwer geschädigten Barkaufseher durch Auf­nahme biefer Berichtigung die Möglichkeit einer Rehabilitirung in den Augen des Publikums zu gewähren." Durch diese Er flärung erhält der Bericht über die Gerichtsverhandlung eine intereffante Ergänzung.

Zu den neuen Bestimmungen, welche für die Ab­beckerei in der Müllerstraße getroffen worden find, so wird uns von geschäßter Seite gefchrieben, wäre es wünschenswerth und nothwendig, daß man endlich auch dem Abfuhrwesen nach den Abbedereien etwas mehr Beachtung fchentte. Wer früh Morgens die Müllerstraße und Tegeler Chauffee bis nach Heiligensee   paffiren muß und dabei einigen der nur leicht mit Planen bebickien Abfuhrwagen begegnet, der wirb

Stundenlang das Gefühl des Etels nicht los; besonders im Sommer, wenn kein Luftzug reinigend weht, da ist man ge­zwungen, lange Strecken den penetranten Geruch einzuathmen. Sollten denn für solche Transporte nicht auch hermetisch ver­fchloffene Wagen dringend nothwendig sein? Vielleicht beba: f es auch hier nur des Anstoßes derer, die von diesem Uebel­stand am meisten zu leiden haben; jener, welche an diefen Straßen wohnen und derer, die gezwungen find, die Straße Morgens zu paffiren, um auch hier bie recht bringend nöthige Abhilfe zu schaffen.

In der Artilleriewerkstatt in Spandan ist am Dienstag Morgen ein Streit ausgebrochen. Die Sattler haben wegen zu geringen Verdienstes die Arbeit niedergelegt. Seit einiger Beit schon herrschte unter denselben Unzufriedenheit. Wahr­scheinlich um die erforderlichen Arbeitskräfte zur Waffenanferti

gung der neuen Patronentaschen bereit zu haben, wurden viele neue Gesellen eingestellt. Für die Leute war aber eine aus­

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genüber dem neuen Schulgebäude aber liegt bie chemische Fabrik, die mit ihren Dünften oft genug den ganzen Süd­often der Stabt bis zum Oranienburgerplag heimsucht, wenn der Wind die erstickenden und übelriechenden Dämpfe nach dieser Richtung hintreibt. Wie beläfligend und bösartig die Dämpfe aus dieser Fabrik find, lehrt eine Beobachtung, die von mit den Berhältniffen in jener Gegend bekannt find, als höchft wahrscheinlich zugegeben wird. Wer nämlich mit frisch rafirteme empfindet plößlich auf den rafirten Gesichtstheilen ein scharfes Afford arbeiten, so verdienten fie nur sehr wenig. Bei der Stechen, das besonders an den Stellen schmerzhaft ist, wo beim Rafiren flere Schrunden entstanden find. Es ist dies die Folge des Niederschlagens giftiger Dämpfe, welche aus der Fabrik der Luft mitgetheilt werden. Zwischen dieser Fabrik und den vorerwähnten Pferdeställen liegt das neue Schul­gebäude und die Hauswirthe mögen wohl nicht unzutreffend porausberechnen, daß dieser Zustand auf die Dauer ein unhalt barer ift. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als daß die demische Fabrit in jener Gegend beseitigt wird, sobald in dem neuen Schulhause der Unterricht beginnt, benn daß dieser er theilt werden fann, wenn die Fabrik fich in Thätigkeit be findet, hält man auf die Dauer einfach für unmöglich. Wie

legten Zahlung erhielten viele für vierzehntägige beit taum dreißig Mat. Als ihnen nun am Dienstag wieder Arbeit ge­geben wurde, welche wenig lohnend erschien, erklärten fie, unter biesen Umständen nicht mehr weiter arbeiten zu können, und verließen die Fabrik. Die meisten Sattler der Artilleriewerk­tatt, im ganzen etwa dreihundert find Berliner  , welche mittelst Arbeiterwochenbillets täglich nach Spandau   und zurück­fahren.

Wegen Bandendiebstahls find vorgestern drei bisher ganz unbescholtene Kaufleute ve haftet worden, von denen zwei sich noch in geachteter, ausfömmlich botirter Stellung befanden.

der Magiftrat fich dann gegenüber den Belästigungen durch zusammengethan, um in den größeren und frequentirteren abzuwarten. Immerhin wäre es für die Interessenten, Lehrer, Ueberzieher, Hüte, Stöcke, Schirme 2c. zu stehlen. Dies geschah

laffen will

Lokalen des Zent ums der Stadt, Cafés sowie Restaurants,

in der bekannten Weise, daß die drei fremden Gäfte" an bes

fowie Eltern schulpflichtiger Kinder jener Stadtgegend, erwünscht, wenn seitens der stadtischen Verwaltung recht balb bekannt ge geben würde, in welcher Weise fie in dieser Sache vorzugehen robestücke an den Nagel hingen" und mit denen anderer Gäste gebenkt, oder ob fie es zunächst auf einen Versuch ankommen

Gegenwärtig erregt in medizinischen Fachleifen ein Selbst­Selbstbehandlungsapparat gegen Schwerhörigkeit.

bas Weite zu gewinnen suchten. In zahlreichen Fällen ist ihnen dies gelungen, und so fand man benn bei ihnen eine ansehnliche Sammlung von Ueberziehern, Süten, Schirmen 2c.

vor. Der eine der Gauner hat allein achtzehn Diebstahlsfälle

einem ber Diebe vorfand, noch nicht bekannt, wiewohl Anzeigen

ritter erzielt haben, ist es geradezu erstaunlich, woher fie immer die alten Ueberzieher, Hüte 2c. hernahmen, welche sie zu ihrem

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behandlungsapparat gegen Schwerhörigkeit berechtigtes Auf eingeräumt. Die Hehler, welche den Dieben das gestohlene tehen zunächst darin, daß jeder Leidende denselben leicht und ebenso find die Eigenthümer dreier Paletots, welche man bet ficher anwenden kann. Bei den mannigfachen Erkrankungen des Gehörs ift statistisch nachgewiesen, bag ca. 60 pt. an afutem refp. chronischem Mittelohr- Ratarrh leiden; außer dem find. Angesichts des großen Umfages", ben diese Industrie­Professor Polizer'schen Verfahren fehite bis jezt ein Selbst­behandlungsapparat für Schwerhörigkeit. Bei diesem neuen Verfahren trägt eine Borrichtung wesentlich dazu bei, daß tom Geschäftsbetrieb" gebrauchten. primirte Luft, Gase, ätherische Dünfte ohne Ratheler auf fichere Art burch die Eustachi'sche Röhre dem Mittelohr zuge führt werden und zwar in jeder höheren Temperatur, welche genau bemessen werben kann, so daß hierdurch dem Whißstande abgeholfen ist, daß lomprimirte Luft bei ihrer Ausdehnung in der Temperatur fält, wodurch nachtheilige Folgen für das Gehör entstar den. Ebenso ermöglicht dieser Apparat burch Innern deffelben angebrachte Worrichtung, Ingredienzien in ganger oder flüssiger Form aufzunehmen heute feßt. Mit ganz demselben Ropfschütteln, wie wir jet und solche mit der erwärmten und fomprimirten Luft

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Die Spiritisten fönnen sich noch immer nicht beruhigen und bie ben babei, daß in Resau übernatürliche Säfte thätig waren. So schreibt das Januarheft der Sphyne" anläßlich einer Mittheilung über die Ueberweisung zweier Gegenstände, bie in dem Spur von Resau durch die Stube geflogen famen, an das Märkische Museum  . Diese ganze Abtheilung des Märkischen Museums   wird dereinst ein trauriges Denkmal fein, das sich die geistige Blindheit unserer materialistischen Zeit jene grauenhaften Berichte der Heren- und Rezerverfolgungen früherer Jahrhunderte vernehmen, ebenso werden gereiftere Jahrhunderte das stumpffinnige Kindheitstreiben unserer heutigen

der talten Luft, inbem erwärmte Luft schon die Eigenschaft rationalistischen Ueberflugheit ansehen." Im Uebrigen besteht befitt, Ohrengeräusche und Obrenschmerzen erträglicher zu diese Abtheilung des Märkischen Museums   nur in der Phan­machen, wenn selbst atute innere Ohrenentzündungen diefe tafie des Spiritisten, wenn es auch nichts schaden würde, wenn Dtalgie verursachen. Ebenso find diese Injektionen erwärmter Luft ein wohlthätiges, beruhigendes Mutel bei allen durch Servenaufregungen verursachten Ohren leiden.

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hof in Steglik im Jahre 1883 hatte der Eifenbaba.fistus zur Sicherung bes Bersonenverkehrs u. a. auch die Unterführung der Albertstraße unter den Bahndamm angeordnet. großer Theil diefer Straße mußte deshalb tiefer gelegt wer daß ihre Grundstücke durch diese Niveauveränderung der Schauhaufe gefchafft. den, wodurch fich aber die Abjazen ten unter der Behauptung, Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden und nach dem Straße bedeutend an Werth verlieren, zur Erhebung von Entschädigungsansprüchen veranlaßt saben. Der Eisen Hinweise

bahnfistus lebute biefelben indes bieselben indeß mit dem

auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 30. Ro pember 1887 ab, inbem nämlich ausgeführt wird, daß

in dem Falle, wenn

bie Anlage von Grundstüden

ober eines Dorfes erft mit oder durch den Anbau an einer älteren Landstraße erfolgt, eine Entschädigung für spätere Veränderungen der Straße von den Abjazenten nicht bean Sprucht werden kann. Diese Verhältniffe, so führte der Fislus aus, lägen aber auch hier vor. Es wurden nun zahlreiche Poseffe feitens der Abjazenten gegen ben istus angefirengt, und gelangte der erste berfelben, der also für die anderen ein maßgebendes Präjudiz bildet, Dienstag in der Berufungs  - In­tanz vor dem Rammergericht( II. Abth.) zur Entscheidung. In der ersten Jaftans war bem Kläger M. eine Entschädigung von 4998 M. gefprochen worden, wobei bie Frage, ob es sich um eine Landstraße oder um eine Dorfstraße handle, gar nicht in Betracht gezogen wurde. Das Kammergericht erachtete indeß in Rüdicht auf die erwähnte Reichsgerichtsentscheibung eine Feststellung hierüber für durchaus wesentlich und ordnete darüber Beweisaufnahme an. Dieselbe ergab und zwar nament lich auf Grund der Aften des Landrathsamts Teltow, daß bie also eine Dorfstraße geworden war. Auf Grund des letteren Mmftands erachtete das Rammergericht den Fiskus zur Ent schädigung in vorerwähnter Höhe für verpflichtet, wobei die

bas Blechmaß, welches nach den in der Gerichtsverhandlung gemachten Aussagen, frei in der Luft neben dem Bübner Böttcher schwebte, in einem Raritätenkabinet verewigt würde. Polizeibericht. Am 15. d. Mts. Vormittags sprang am Roblen- Ufer, nabe der Fußgängerbrüde, ein obdachloser Arbeiter in den Louisenstädtischen Kanal, wurde jedoch noch lebend aus bem Waffer gezogen und nach der Charitee gebracht. Nach mittags wurde im Thiergarten, in der Nähe der Schleuse, die Gegen Abend wurde in der Seeftraße, unweit der Müller straße, ein Mann mit zwei Schußwunden im Kopfe, welche er fich anscheinend mittelst Revolvers beigebracht hatte, aufgefunden und noch lebend nach der Charitee gebracht. Am 15. b. Mts. fanden an zwei und in der Nacht zum 16. b. Mis. an drei verschiedenen Stellen fleinere Brände statt.

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Gerichts- Beitung.

Der bisherige Schuhmann Georg Friedrich Wilhelm Benshausen stand gestern wegen Ver. gebens im Amie und Urrunden fälldung vor der gebens im Amte und Urkundenfälschung vor der Aweiten Siraflammer hiesigen Landgerichts 1. Ein Kaufmann Cramer, welcher als ein mit Zuchthaus bestraftes Subjekt und Rowdy ber Polizei längst bekannt ist und auf Anordnung des Chefs der Kriminalpolizei, Graf Bückler   verhaftet werden sollte, wurde in der Nacht zum 24. Dezember 1888 burch den Kriminal­fchußmann Bogel aufgegriffen und nach dem Polizeibureau in der Kronenstraße gebracht. Dort wurde von Vogel die Ein­lieferungsanzeige geschrieben und das dem Arrestanten abges nommene Geld mit einer Summe von 158 M. aufgeführt. Vom

qu. Straße feit 1870 ber Gemeinde Steglik infommunalfirt, Kriminalfommiffariat war der Befehl gegeben worden, ben

Arrestanten in dem grünen Wagen nach dem Moltenmarkt überzuführen, der Angeflagte, welcher in qu. Nacht als Telegraphift die Direktive auf der Wahe hatte, tam diesem Befehle aber

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nicht nach, fondern ließ ben Cramer auf sein wiederholtes Bitten per Droschte befördern. Riminalkommiffarius Wolff erfah diesen Thatbestand daraus, daß von der dem Arrestaten ab genommenen Summe eine Mart für Droschte" in Abzug ge bracht war, er ftellte aber auch gleichzeitig fest, daß in der Einlieferungs- Anzeige die dort aufgeführte Summe von 158 Mart in 138 M. abgeändert worden war, mithin 20 m. fehlten. Diese Abänderung hat der Angeklagte eigenmächtig vorgenommen. Er erklärte, daß er auf die Bitten des in­zwischen unauffindbar gewordenen Cramer fich zu einer Be förderung mittelft einer Droschte verstanden habe; zur Bezah lung der letteren habe er von dem in Affervation genommenen Gelbe das Fahrgeld entnehmen wollen, aber nur Golbstüde vorgefunden und demgemäß ein 3wanzigmartitüd genommen, wobei er bem Cramer gefagt, daß er ihn den überschießenden Nest verwahren würde. Cramer habe zwar entgegnet, daß er bas Gelb nur für fich behalten solle, er fei jedoch darauf nicht eingegangen. Nun hat aber der Angeklagte von der angeb lichen Aufbewahrung des Gelbes dienstlich Niemand Renntnis gegeben und so fam bann ber Gerichtshof zu der Ueberzeu gung, daß die 20 M. als Trinkgeld für die Vergünstigung ber Ueberführung mittelst Drofchte gezahlt worden find. Der Angeklagte wurde zu brei Monaten Gefängniß ver urtheilt.

Grobe Uebergriffe bei Ausübung feines Amtes wurden dem städtischen Nachtwächter Ludwig Krüger zur Laft gelegt, welcher gestern wegen Beleidigung vor der 90. Abtheilung des Schöffengerichts stand. Die Be weisaufnahme ergab folgenden Sachverhalt: In der Nacht zum 21. September v. 3., gegen 2 Uhr, ging der Gerichts affeffor Schulze durch die Spandauerstraße. Er wurde Zeuge, wie ein Nachtwächter einen Fliehenden verfolgte und hielt es für seine Pflicht, dem Beamten fich anzuschließen. Nachdem die Ergreifung des Verfolgten geglüdt war, liek der Wächter fich ohne irgend eine Veranlassung zu groben Mißhandlungen hinreißen, er hieb den Arrestanten viele Male mit der Fauft ins Gesicht, ohne von der Aufforderung des Affeffors, mit dem Schlagen inne zu halten, Notiz zu nehmen. Aufs höchste empört, erklärte der Affeffor, daß er den Wächter mit feinem Arrestanten nach dem Kriminal, Rommiffariat begleiten würde, um das Verhalten des ersteren zur Anzeige zu bringen. Man begab sich gemeinschaftlich nach dem Mollenmarkte, wo zunächst der Arrestant in einem besonderen Zimmer vernommen wurde, während der Affeffor Schulze so lange in dem Vorder raum meilte, ber den Schußleuten zum Aufenthalt diente. Böglich kam der Wächter, der bei der Vernehmung des Siftirten zugegen gewefen war, aus dem ersten 3mmer den Gerichtsaffeffor hin und gestürzt, stellte sich vor jagte: Sie wollen ein Gerichts Assessor sein? fagte: Lump find Sie?" Diese Aeußerung laa der Antlage wegen Beleidigung zu Grunde; ob gegen den Wächter Krüger außer

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bem Anflage wegen Mikhandlung im Amte erhoben worden ift, ober noch erfolgen wird, tam in der Berhandlung nicht zur

Sprache. Affeffor Schulze meinte im Termine, bas Gebaren

bes Angeklagten habe auf ihn den Eindruck gemacht, als fei derselbe angetrunken gewesen, worauf der Angeklagte in unge zogenem Tone eine Antwort gab, melche ihm die Androhung mit einer Ordnungsstrafe eintrug. Der Mann, der von dem Angeklagten verfolgt und dann verhaftet wurde, war der Ar beiter Spade, der sich bitter über die Behandlung beklagte, die ihm seitens des Wächters zu Theil aeworden. Sein Freund, der ihn begleitet, habe sich auf der Straße eine Ueber tretung zu Schulden kommen lassen, wobei derselbe vom Wächter. ertappt wurde. Der Lettere habe seinen Freund, trobem ber selbe versichert habe, er würde gulwillig mitgehen, in höchst grober Weise vor sich hergestoßen und nun habe er, der Beuze, bem Beamten gesagt, daß derselbe kein Recht habe, einen Arrestanten zu mißhandeln. Der Wächter habe num auch ihn für verhaftet erklärt und Miene gemacht, ihn zu fistiren; aus Furcht ebenfalls mißhandelt zu werden, habe er es vorgezogen, die Flucht zu ergreifen. Staatsanwalt Freiherr  ber Ste de beantragte, den Angeklagten wegen der Beleidigung mit einer Gefängnißftrafe von 14 Tagen zu belegen. Der Borsigende, Affeffor Men be, be eichnete das Verhalten des Angeklagten als ein im hohen Grade rohes und unwürdiges; berfelbe habe das Vertrauen, welches feine Behörde in seine Befonnenheit als Beamter gefeßt habe, auf das Gröbste ge­täuscht und scheine von der Ansicht befangen zu sein, daß das Publikum den Exekutiobeamten auf Gnade und Ungnade ergeben sei. Diesem Glauben müffe auf das Entschiedenste entgegengetreten werden, und mit Rücksicht auf die begleitenben Umstände sei das von dem Staatsanwalte beantragte Straf maß verdoppelt und auf vier Wochen Gefängnis erkannt worden. Dem Beleidigten, Affeffor Schulze, wurde außerdem die Publikationsbefugniß in der üblichen Weise zu gesprochen. Der Berurtheilte erklärte, Berufung einlegen au wollen.

Versammlungen.

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Der Verein zur Wahrung der Intereffen der Lachirer aller Branden Berlins   und Umgegend hielt am 13. Januar eine gut besuchte Mitgliederversammlung ab. Zum erften Punkt der Tagesordnung Gewerkschaftliches" fprach Kollege Schüßler. Im Sinne des Borredners sprach noch Rollege Jungermann. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung Erörterung der Frage des Fachblattes" verlas der Kollege Schüßler zur Klarlegung dieser Frage einen Artikel aus dem Berliner   Volksblatt", der ebenfalls einem Fachblatt entnommen war. Unter Punkt Verschiebenes" machte ber Borfizende noch bekannt, daß unfer diesjähriges Stiftungsfest in der Königs bant, Große Frankfurterstr. 117 stattfindet, und zwar am 3. Mai. Bulegt entspann fich noch eine lebhafte Debatte im Interesse des Arbeitsnachweises, an der sich verschiedene Rollegen betheiligten. Als legter Rebner trat Rolleae Jaleb auf. Da derselbe jedoch trop der Aufforderung des Vorfizen ben zur Sache zu sprechen, seine persönlichen Angriffe auf an wesende Kollegen fortsette, entzog ihm der Vor fißende bas Wort. Hierauf Schluß der Versammlung. Bor Eintritt in die Tagesordnung erhielt die Versammlung Kenntniß von dem Zobe bes Mitgliebes Julius Luz und ehrte das Andenken deffelben durch Erheben von den Pläzen.

Fachverein der Metallschrauben-, Façondreher und Berufsgenossen Berlins  . Die erfte diesjahrige ordentliche Generalversammlung fand am Sonntag, den 12. b. M: s., tu Deigmüller's Salon statt. Die Tagesordnung lautete: 1. Gr ledigung der zurüdgeftellten Anträge. 2. Jahreskaffenbericht. 3. Bericht über die stattgefundene Konferenz mit den Arbeit gebern. 4. Jahresbericht der Fachkommiffion. 5. Berschiedenes. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wurde, machte ber Borfigende bekannt, baß die beiden Vereinsmitglieber Fiedler und Köhn verstorben seien. Die Versammlung ehrte das An benten in der üblichen Weise.

Hierauf erhielt Rollege Roopmann das Wort zur Ber lesung der beiden leglen Protokolle; diefelben wurden einstimmig angenommen. Zum 1. Punkt wurde nach längerer Debatte der Antrag Neugebauer angenommen, dahingehend, bem aktiven Vorstand 65 M. zu bewilligen, und zwar für ben 1. Borfizenden 25 M., für den 1. Schriftführer 25 M. und für den Rendanten 15 M.

Bum 2. Bunft giebt Kollege Nothwald bekannt, daß sich die Jahreseinnahme auf 2700 m. 61 Pf., die Ausgabe auf 3447 M. 79 Pf. beläuft. Die Einnahme mit Bestand vom vorigen Jahre ergiebt die Summe von 3554 M. 14 Pf. Hier von ab die Ausgaben des Jahres bleibt Bestand 106 M