war ein Inferat der Lohntommission zum Abbrud ge­bracht, in welchem mitgetheilt wurde, baß der Kläger   die Ar

beitszeit von 6 Uhr früh bis 8 Uhr Abends geregelt und Sonntags. arbrit verlangt habe. Da die Gesellen nur eine 11ftündige Arbeitszeit zugebilligt und die Sonntagsarbeit verweigert, haben fie die Forderung des Machill entrüstet zurückgewiesen. Aus diesem Grunde hat die Lohnkommission die Sperre über die Machill'sche Werkstatt verhängt. Durch die Notiz fich beleidigt fühlend, trengte Machill die obige Klage an. Durch die ver nommenen Zeugen wurde festgestellt, daß der Kläger   burch seinen Wertmeister an seine Gesellen die Forderung einer 14stündigen Arbeitszeit gestellt und verlangt hat, baß eilige Bestellungen auch des Sonntags erledigt werden müßten, daß e: aber auf Vorstellung der Gesellen die erste Forderung fallen und nur der Konkurrenz wegen auf der lektern bestehen bleiben müßte. Rechtsanwalt Dr. Ivers als Bertreter des Klägers erblickte in der öffentlichen Verhärgung der Sperre über seinen Mandanten eine nur mit Gefängniß zu ahnende schwere Beleidigung, während der Vertheidiger Rechts­anwalt Dr. Flatau ausführte, daß die gesetzlich bestehende Roalitionsfreiheit das Recht der Verhängung einer Sperre über eine Wertstatt in fich schließe. In der Behauptung aber, daß der Meister gefeßlich zulässige Forderungen an seine Ar­beiter stelle, die diesen nicht annehmbar find, fönne unmöglich

Dijke be anden fich weder im Gewahrsam des Angeklagten, führer keinen Strafantrag wegen

ned waren sie ihm anvertraut worden. Derfelbe stehe auf berfelben Stufe mit einem Laber biener in einem Rolonial waaren Geschäfte, der einen Griff in die Kaffe feines Herrn thue. Bei der Strafabmeffung sei der außerordentlich grobe Bertrauensbruch fowie bie Söhe der gestohlenen Summen au berüdächtigen, ferner müsse im vorliegenden Falle eine Ab­shredungstheorie zur Anwendung gebracht werben, benn ber Angeklagte habe gewissermaßen den Reigen eröffnet der Ber untreuungen und Diebstähle von Buchhaltern und Raufleuten, die jetzt Schlag auf Schlag vorfämen. Er beantrage eine Ge fammistrafe von acht Jahren Gefängniß und fünfjäh­rigem Ehrverluft. Der Gerichtshof erwog, daß der größte Theil des gestohlenen Gutes wieder zur Stelle geschafft worden it, sowie die Jugend des Angeklagten und lautete das Urtheil auf vier Jahre Gefängniß und fünfjährigem Ehr­verluft.

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verraths gestellt haben

Strafantrag von der Staatsanwaltschaft nachträglichtet, daß die M wird aber nicht oft cabeiterinnen gleichzeiti de lab,

in der Brofdire

Staatsanwalt fiabet auch regenten und fremde Bände" keine Beleidig Raiserin Friedrich, während Bolles tereifel darüber

men; deshalb richte fenden Frauen und

ein großer The Theil die Arbeit fo daß ni munten Weberinnen

die Kaiserin Friedrich  , sondern auch die Großherzog Baden   und die Königin Victoria   beleidigt worden. Drain jur Wahrun geklagte habe nur ein Bekenntniß in öffentlichem Inte mensein in benbria's

Sonntag, den 9. Febr

e affentliche Bersammlun Botal bes Herrn Jürgen,

legen, einen Uebelstand offen leaen wollen, in derfelben debsitebildungsver wie jüngst Prinz Carolath im Reichstage eine Warm bie Deffentlichkeit hat ergehen laffen. Gerade die Anllan Bogtherr über die

an einem absolut geschüßten Ort seine nach bestem W wonnenen Ueberzeugung flar auszusprechen. Weber b amten der Staatsanwaltschaft, noch die Richter tonne den Artikel beleidigt sein, denn man muß mit den G bungen rechnen, welche der Angeklagte bei der Veröff des Artikels gehabt hat, nicht aber mit den Empfi

Wegen Beleidigung der preußischen Gerichte und der Beamten der Staatsanwaltschaft hatie fich gestern der Re­dakteur der Bolte- Zeitung" Dr. Franz Mehring  , vor der IV. Straftammer hiesigen Landgerichts I( Worfizender Land­war Rechtsanwalt Dr. 5 armening- Jena zur Stelle, als Zeuge der frühere Staatsanwalt, jezige Direktor der Lebens. versicherungs- Gesellschaft zu Potsdam  , Dr. Otto, geladen. Unter Antlage gestellt ist ein Artikel in Nr. 225 ber Bolls- 3tg." vom 19. Oftober v. J. unter der Ueberschrift Bergab." In demselben wird ausgeführt, daß es mit unferem Rechts­leben bergab gehe und dafür verschiedene Erscheinungen der neueren Zeit, die Auslegung des Sozialistengesezes

gerichts direktor Martins) zu verantworten. Als Vertheidiger welche der Staatsanwalt hat. Auch die Antragsbered

bes Justizministers erscheint zweifelhaft, denn der Ar gar keine besonders namhaft zu machenden Richter in sondern gegen folche, erst von dem Leser sich zu fonftru Individualitäten, welche sich gegen den allgemeinen Staatsanwalt Otto, als er während seiner Amtszeit Geschworene, vor benen er zu plaidiren hatte, jene m

eine Beleidigung zu finden sein. Der Gerichtshof verurtheilte durch Richterkollegien, andere Aufsehen erregende Richter- mußtsein der Ehrenkränkung nicht hatte, fo geri aber den Angeklagten unter Aufstellung des obigen Rechts- sprüche, der in Voreingenommenheit aufwachsende juristische fich der Angeflaate nicht bewußt, durch den Artikel G

fages zu 100 M. ev. 10 Tagen Haft.

Der Defrandant Döring vor Gericht. Vor der Vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I   fand gestern unter ungeheurem Andrange des Publikums die Verhandlung geaen ben Buchhalter Otto Edmund Mar Döring statt, dessen Strafthat leider in lekterer Zeit fo viele Nachahmer gefunden. Den Borfiz führte An­

Nachwuchs, bei welchem der Reserveoffizier vielfach vor dem Referendar stehe 2c. 2c. ins Feld geführt. In der Kritik unseres Rechtslebens tommt der Artikel zu dem Schluffe, daß die Be handlung eines Angeklagten sehr unterschiedlich set, nicht blos nach dem Stanbe, welchen er angehört, sondern namentlich auch nach der politischen Parteiftellung, ja auch Glaubens­bekenntniß. Die freie richterliche Ueberzeugung federe in Pro

anwälte und Richter zu beleidigen als der Artikel von

um fo m

tomm

einem Juristen eingefan Wenn eine Berurtheilung erfolgt, dann würde der zu der im Artikel ausgesprochenen Ueberzeugung wieder Einer verurtheilt ist, welcher das Zutreffende Rundgebung glaubt, wie an ein Evangelium. Dem zeffen politischen Beigeschmacks heutzutage leichter, als fie liches Intereffe" boch nicht blos bei Beamten vo

flagebehörde murde durch Staatsanwalt Diek vertreten. Döring bürfte, wenn Beschuldigter und Richter in verschiedenen Lagern braucht. 3. B. würde gewiß ein großes, wenn aud

ift am 22 Oktober 1867 geboren, also 22 Jahre alt, sein_bart­lofes Geficht und die blaffe Gesichtsfarbe, welche ihm auch vor der Untersuchungshaft eigen gewesen sein soll, erleichterte es

ihm, auf seiner Flucht fich für

stehen. Wir feien von der in einem gefunden und zivilifirten

tives öffentliches Interesse vorliegen, wenn z. B. durd Staate nothwendigen Rechtspflege zu einer nicht mehr rein fuchung über die Behauptung der Broschüre Aud a gramm 2c." fftaeftellt würde, daß in Deutschland   night verrätherische Pläne, namentlich nicht mit allerhöchften B wird Manches in dem Artikel als berechtigt anerkennen m Der Gerichtshof hielt die Beleidigungen für vorli

fachlichen Handhabung der Geseke   gekommen. Die Themis trage noch immer ihre Augen verbunden, aber nicht wie

amtstandidaten auszugeben. Bekanntlich wurde er am 4. Dezember früher, um ohne Ansehen der Person zu richten, sondern geschmiedet werden. Ein Richter, der Selbsterfe

in Hohenelbe auf österreichischem Gebiete ergriffen. Die Anklage gegen ihn lautet auf Diebstahl in drei Fällen und noch Un­freue in einem Falle. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er fich im Sinne der Anklage schuloig bekenne, erwidert Döring, der übrigens Beichen von Reue nicht verräth, daß man ihm gefagt habe, es liege nicht Diebstahl, sondern nur Unter­fchlagung vor. Er habe an mehrere Rechtsanwälte, u. a. an Mundel und Dr. Sello geschrieben und fie gebeten, und sie gebeten, feine Bertheidigung au übernehmen, man habe ihm aber nicht geantwortet. Der Präsident erklärt, daß seine Ein­wendungen Rechtsanschauungen wären, die auch der Gerichts­hof ohne Vertheidiger erledigen fönne. Da ber An getlagte fonft geftändig ist, fo gestaltet fich das Berhör sehr einfach und furz. Pras.: Sie sind am 1. Juli v. J. in das Bankgeschäft von Schlappach und Ro. als Handlungsgehilfe eingetreten? Angefl: Jawohl.- Bräf.: Wie viel Gehalt empfingen Sie? Angefl: 1200 M. Präf.:

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um nicht die vielen unzulänglichen Richter zu sehen, und das Unglüd, welches fie anrichten fönnen. Der Ange­flagte erklärte, daß er nicht Berfaffer des Artikels fei, aber den beleidigenden Charakter desselben bestreite, da derselbe lediglich eine wiffentschaftliche Untersuchung über unfer heutiges Rechts­leben fet.  leben fet. Der Zeuge Dtto tst vom Vertheidiger geladen, um Auskunft darüber zu ertheilen, ob er der Verfasser einer im Jahre 1886 erschienenen Broschüre Gegen die Schwurgerichte" set. Der Vertheidiger hält dies aus folgenden Gesichtspunkten für nothwendig. Er behauptet, daß in dieser Broschüre in außerordentlich scharfen Ausbrüden gleichfalls Inftitutionen unferer Rechspflege angegriffen worden seien; ebensowenig aber, wie dem Staatsanwalt Dr. Otto bei Abfaffung der Broschüre ein Dolus innegewohnt habe, sei dies auch bei dem Angeklagten der Fall. Der Bruge Justizrath Otto bestätigte, daß er Ver­faffer der Broschüre sei. Unter Widerspruch des Staats­anwalts Stechow wurde eine in einem Artikel der Bolts­Broschüre verlesen. In denselben wird von der Gewissen­lofigkeit", Böswilligkeit"," Bergessen des Eides seitens der ausgeführt, daß die Geschworenen häufig ihre Pflicht Schiff

eine Strafe von 200 Mart event. 20 Lager für ausreichend.

Belingn

Soziale Uebersicht

Seliner Dienstmänn dung des Be etna der

Groß

219

für d am Mont

im

1. Die Freifinni Alle Wähle

Freie Vere Arbeit Montag, den 1

Um 12 Uhr Raffe as find zu haben 4r.; Kaufmann, 77, 4 Tr.; Fr. Maiche, Fürftenft eiderftr. 6, part

der Ver

Dienstag,

Siftungsfeft. 3. Arb

Kollegen, Mitarbeiter! Die Militärschneider befinden sich feit Dienstag in einem Generalftreit und d 600 Mann, melche fich im. Streit befinden. Das Bula schäften, welche bis Montag bewilligt haben, foll dann halten der Kollegen ist ein sehr gutes zu nennen. In d beitet werden. Es sind aber immer noch drei große G geben werden. Es ist dies der Deutsche Dfiierverein mit über 400 Arbeitern, welch: nur nach beikem Rample

Gon

Wir wollen zuerst den Fall der Untreue erledigen. Ein Be Beitung" veranstaltete Sammlung von Auszügen aus jener vorschüßt, nur arme Rundschaft aus den Dfistertreifen p

fannter von Ihnen, der Uhrmacher Gräf  , gab Ihnen im Jabre 1887 für 2000 M. Preußische Konsols mit dem Auf­trage, die Papiere bei einem Banthause zu hinterlegen und ihm einen Rath zu geben, wenn fich eine Gelegenheit böte, biefelben gegen andere um utauschen, welche höhere Zinsen brächten. Er wollte bann aber selbst über sein Eigenthum verfügen. Sie haben die Papiere allerdings bei dem Bankhause Hark deponirt, fie aber wieder ohne Waffen bes Gräf   abgehoben und verfilbert. Das Geld haben Sie für fich gebraucht. Ist der Sachverhalt richtig?- Angell: Ja. Präf.: Als Sie später die Diebstähle bei Schappach   ausführten, haben Sie Gräf   von dem ge­stohlenen Gelde 750 M. zurückerstattet? Angekl: Ja. -Präs.: Womit wurden Sie bei Shappach beschäftigt? Geben Sie uns eine furze Schilderung Ihrer Thätigkeit.- Angefl: Bald nachdem ich eingetreten war, wurde uns die Ronvertirung der Pommerschen   Pfandbriefe über. tragen. Ich hatte die Papiere, die uns zum Zwede der Konvertirung gebracht wurden, in Empfang zu nehmen, fie zu prüfen und nach Stückzahl und Nummern einzutragen. Die Papiere wurden dann in Padete von 5 oder 10 000 Mart zu fammengebunden und in größerer Menge zur Pommerschen  Effettenbant geschafft, wo fie abgestempeit wurden. Als einft weiliger Aufbewahrungsort dienten uns Moppen. Bei Beginn der Mittagspause mußte ich dem Raffirer die Mappen emhän bigen, der sie mir zurückgab, wenn ich nach Tsche wieder ins Geschäft tam. Präf.: Sie haben nun einen großen Theil diefer Werthpapiere gestohlen oder, wie Sie es nennen, unter­schlagen, haben Sie die Papiere aus dem Geldschrank genommen? Angefl.: Nein, ich nahm fie an mich, als ich beim Eintragen beschäftigt war. Präs. Sie räumen ein, daß bies zu drei Malen aeschehen ist, wann und wieviel nahmen Sie zum ersten Mal?

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und beshalb nicht den aufgestellten Arbeitslohn zahlen zu können.

Auch die Firma Robrecht. kaiserl. fönigl.

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Борика

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die Firma Moor   und Sveier, Noe und Schulze, Fonn bruch leiden lassen, und sich dadurch die große Zahl von Frei Schwarz, Vogel und Söhne, Berger und Collant, d

Der

sprechungen bei Schwurgerichts- Anklagen ertiärt. Staatsanwalt beantragte, die ganze Otto'sche Broschüre zu verlesen, der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab.- Der Staatsanwalt hielt den Artikel für beleidigend, nicht nur für die Mitglieder der Staatsanwaltschaften,

Sennede, Luban, Trung und Voß, Dents,

Blum

Brandt weigern fich, den von uns aufgeftellten Sohn zahlen; bewilligt haben die Firmen, Grüber, Wint mann, Reßler, Riegel, Rühne, Sendte, Lucas, Alt. R Sollten sich die Geschäfte, welche nicht einsehen, daß mi

fondern auch für die Gerichte Deutsch  'ands. Der Artikel Mehrverdienst nöthig haben, mit Arbeit nach außerhalb werfe u. A. der Staatsanwalt chaft vor, daß fie auf das Stich wort im öffentlichen Interesse" nicht hören, wenn es sich um Personen handele, welche in einem entgegengesetzten Lager ftehen. Das sei der Vorwurf der Pflichtverlegung. Daß die Staatsanwaltschaft für die angegriffene Ehre des Oberpräft benten v. Bennigfen eingetreten ist, was der Artitel der Bolts­

fo bitten wir freundlich, feine Arbeit vorzunehmen nach Berlin   fernzuhalten, damit wir zum Siege Wir erwarten von Euch, Kollegen und Mitarbeiter die Solidarität uns gegenüber aufrecht erhaltet biefem heißen Rampfe nach Kräften unterstüt und Sendungen find zu richten an Th. Jerwin, lischem Gruß die streifenden Militärschneider Berlins  

3tg." bemängelt, sei selbstverständlich, denn es handele fich hier Neustädtische Kirchstraße 15, Restaurant Nieoel. Mit

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um einen der ersten Beamten des Reiches. Der Artikel be­mängele ferner, daß die Broschüre Auch ein Programm aus den 99 Zagen" nicht verfolgt worden sei, boch müffe in diefer Be ziehung gefagt werden, daß in der Broschüre eine Beleidigung, etwa der Kaiserin Friedrich  , gar nicht enthalten ist. Sodann werde bemängelt, daß in jener Broschüre freifinnigen Barteiführern der Vorwurf des Landesverraths gemacht werden dürfte, ohne daß die Staatsanwaltschaft zum Einschreiten sich veranlaßt

Versammlungen

Die Bimmerlente Berlins   und Umgegend w

bore

fah. Darauf sei zu erwidern, daß es fich bei jenen freisinnigen Freitag Abeno zahlreich in Jces Lotal versammelt, Führern um teine Beamten handelt und ein Strafantrag feitens derselben nicht vorlag. Neuerdings sei wieder im Reichstag auf eine Broschüre Mitregenten und fremde Hände

"

Bericht der zum Zweck nochmaliger Revision der vom vorjährigen Streit gewählten Revisoren u Stellung zur diesjährigen Bauperiobe zu nehmen.

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eina

in Deutschland  " hingewiesen und behauptet worden, daß die fuffion über den ersten Punkt füllte den ganzen be Angefl: Es muß Ende Ottober Raiserin Friedrich darin beleidigt sei. Das sei nicht der Fall, und wurde deshalb beschlossen, noch vor dem 20, Febr denn in der ganzen Broschüre sei von der Raiserin Friedrich öffentliche Bersammlung einzuberufen und in diefer! mit keinem Wort die Nebe, und wenn etwa die Königin chluß über den zweiten au faffen. Ferner wurde bela Bittoria beleidigt sein sollte, so fehle auch der nothwendige macht, daß die Kameraden in Halle und auch in

gewesen sein, als id zum ersten Mal awei Pacete zum Werthe von 20 000 m. nahm. Präs. Was machten Sie damit? Angetl.: Ich habe sie im Bankgeschäft von Berend ver fauft und den größten Theil verspekulirt. Präs.: Haben Se nicht Ihrer Braut, der Klara Schaller auch Geld gegeben? Anget: Ja, aber nur fleinere Beträge, zulegt erhielt fie 60 m. Präs. Aber dem Stiefbruder Ihrer Braut sollen fie 600 M. gelchenkt haben.- AngelL: Jawohl. Bräf.:

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Strafantrag. Falsch sei auch der Hinweis des Artikels auf die Verurtheilung der Königsberger Hartungschen Beitung" wegen eines der Rölnischen Zeitung" entnomme nen Artikels. Inzwischen sei auch die Rölnische Zeitung" verurtheilt worden und es bestehe überhaupt ein Resfript des

demnächst in die Lohnbewegung eintreten wollen.

Schr

Berichtigung. Von der Firma Anton und

1. Bericht bes Der wichtigen

len Butritt.

Sozialdemo

entag, 11. Februa

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1. Bortrag des len. 2. Disfuffio Alle Wähler,

lieber. Bu zahl

PAUL SCHU

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Briewahn; 2 arius; Hein

Lehmann in Schönwe de erhalten wir folgendes Der Bericht in Nr. 30 Ihrer Zeitung vom 5. b..; Gotschte Arbeiterversammlung vom 1. Februar in Johannistha weshalb wir Sie bitten, nach folgende Berichtigung

Nun nahmen Sie Ende Oktober noch zweimal Pommersche Juftizminifters, wonach in solchen Fällen, wo eine Beitung in Bezug auf uns und unsere Fabrit mehrfach Ungur

Pfandbriefe, wie fich später herausstellte, haben Sie von diesen Papieren im Ganzen für 85 070 M. gestohlen. Außerdem entwinbeten Sie aber für 6625 M. Berliner   Stadt Dbli­

wegen eines aus anderer Zeitung entnommenen Artikels ver­urtheilt wird, die Anflage auch gegen die lettere erhoben wer

nehmen.

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Der Artikel Kammgarn, der nach Angabe

bes

Fl

gationen und ein Papier über 8000 M. Italienische Rente, nicht, denn die Geschworenen als solche bilden teine Personen früher mit 17-18 m. gelohnt wurde, wird seit gerau

Der

wie sind Sie dazu gekommen, die müssen Sie doch aus dem Geldschrant genommen haben, benn Sie hatten doch nichts mit denselben geschäftlich zu thun?- Angefl: Aus dem Geld­schrank habe ich nichts genommen, die Papiere müssen ver­fehentlich unter die Pommerschen   Pfandbriefe gerathen sein.­Präf.: Sie sollen im Riefengebirge ja durch Un= finnige Geldausgaben die Aufmerksamkeit auf sich ge= lenkt haben. Sehen Sie denn nicht ein, daß Sie einen unerhörten Vertrauensbruch begangen haben? Angeklagte schweigt und das Verhör mit ihm wird geschlossen. Die Beweisaufnahme beschränkt sich auf die Vernehmung des Banfiers Schappach, des Geschädigten. Derselbe bekundet, daß der Angefiagte im Juli vorigen Jahres den Vorzug vor einer großen Anzahl von Bewerbern erhielt, weil er von seinem früheren Prinzipal, bem Kaufmann Wolf, in fo warmer Weise empfohlen wurde, wie felten ein Handlungsbefliffener. Dem Angeftagten fei deshalb auch ein besonderes Vertrauen ge­schenkt worden, etwa anderhalb Millionen seien durch seine Finger gegangen. Es sei übrigens in einem Bant geschäft von einigem Umfange einigem Umfange ganz unmöglich, jeden Angestellten fortwährend zu kontroliren, ein gewiffes Bertrauen müffe jedem entgegengebracht werden. Der Zeuge gab die Möglichkeit zu, daß die Berliner   Stadt- Obligationen und die Italienische Rente nicht dem Geldschranke entnommen seien, fondern neben der Arbeitsstelle des Angeklagten gelegen hätten. Der Veriut des Zeugen beträgt etwa 20 000 m., das übrige Geld ist bei dem Durchgänger gefunden worden. Der Staatsanwalt führte aus, daß es zweifellos fei, es liege Diebstahl und teine Unterschlagung vor, denn die gestohlenen

einheit, Namens welcher Jemand einen Strafantrag stellen könne. Ebenso wie die Beamten der Staatsanwaltschaft schwer dadurch beleidigt werden, daß ihnen pflichtwidriges Unterlassen vor geworfen wird, werden auch die Richter schwer beleidigt, wenn Don ihnen behauptet werde, daß fie nicht nach freier Ueberzeugung,

bei uns nicht mehr fabrisitt; die Rammgarne, die wir beiten, find mit jenen nicht in Beziehung zu bringen. bringt seit einiger Zeit jeder Webffuhl in unfern 1 M. pro Woche mehr Lohn als in früheren Jahren Die Bemerkungen des Frl. Linke find ebenfall sondern nach gewiffen Nebenrücksichten ungerechtfertigt. Wenn im Ankleideraum Unfauberteit was aber nur, da täglich bort von einer dazu eigen Reihe auf preußische Richter beziehe, habe der Justizminister stellten Frau reingemacht wird, während der Zeit tleibens der Fall sein tann, so ist dafür tein anderer

urtheilen. Da der Artikel fich augenscheinlich in erster

zweifellos das Recht des Strafantrages. Bei der Schwere der Beleidigung beantrage er sechs Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Dr. Harmening trat den Auffaffungen

wortlich, als die sich dort Umkleidenben

felber.

bann

uer; Bruhn bolph; Schm mik; Bate ba; Schöni

ellife; Riric dat; Rubor big; Biefter ideifen. Decadreffen Adalbe

Der Eingang beim Portier ist nach Art ber des Staatsanwalts entgegen. In dem Artikel werde nichts zugänge auf Bahnhöfen gebaut und fann es bei unorenin Richtungen ausgebildet haben, die eine derselben der Regierung sein, daß fich diefelben ihre Kleidungsstücke beschädiger feien es richterliche oder Verwaltungsbehörden, eine gewiffe bis jetzt stets mit größtem Wohlwollen entgegen genomm Berechtigte Beschwerden der Arbeiter sind in unfere die oppofitionelle Partei fich berücksichtigt worden. Ein Grund zum Streilen hätte

genehm ist und unwillkürlich für alle Behörden der Regierung,

ber Staatsanwalt selbst, indem er behauptet, daß in der qu. B.oschüre teine Beleidigung der Raiserin Friedrich ent halten fei. Hunderttausende von Personen finden dagegen eine solche vor und find überzeugt davon, daß die ganze Broschüre nur zur Anbringung dieser Beleidigungen geschrieben worden ist. Wo war denn der Herr Staatsanwalt, als 1. 3. der konservative Journalist Solieben den freifinnigen Amts­gerichtsrath Lerche direkt des Meineides bezichtigte? Warum

herausbildet. Ein Beispiel dieser Voreingenommenheit gebe nicht entstehen können. Faktisch find auch erft in b

handlungen mit den Streitenden von diefen berartig

schwerden vorgebracht worden, deren Prüfung und

Abstellung ihnen sofort zugefagt wurde.

voll

Betont

stellt wiedergegeben. Es wurde im Gegentheil fefti

Der Bescheid, der ber Diputacion geworden, ift c

bie

Mehrforderung nicht bewilligt werden

könne.

Die Stimmung vieler Weberinnen war für wird denn Herr Paftor Thümmel wegen angeblich aufreigender eingerichtet hatten und deshalb erst am nächsten Tag aufnahme der Arbeit, darunter einige, die fich nicht au anfangen fonnten; diesen wurde gesagt, daß man ihnen

Reden verurtheilt. während man Herrn Söder feine Reden nachsteht? Richtig mag es sein, daß die f.eifsinnigen Partei­

brot verschaffen würde.

Püdle Röpnid Röpnid Die Rontrole ift Röpnid 9-12 Uhr B Di

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Deutscher

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1. Bortrag Blato's Staat hagen und Aufna

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