B., wie schon so häufig, an dem vahängnißvollen Tage wieder| emmal angetrunken nach Hause gekommen war. Als Frau B. ihm darüber Vorwürfe machte, begann der Unmensch, fie in der abscheulichsten Weise zu mißhandeln. Darauf warf sich der Sohn zwischen Vater und Mutter und suchte die unglückliche Frau vor Thäslichkeiten zu schügen. Der Vater holte infolge deffen ein Küchenbeil herbei und schlug mit deffen flacher Seite ben Sohn nieder. Nachdem man den Getroffenen in der geschilderten Weise vorgefunden, wurde er durch Beamte zur nächsten Sanitätsmache gebracht und von dort nach einem Reantenhause überführt. B. ist in Haft behalten worden, ob. wohl es nicht ausgeschloffen erscheint, daß er, ein Gewohn heits trinker, die That nicht lediglich im Born, sondern in einem Anfalle von Delirium vollführt hat.
Das Gerücht von einem Todtschlage auf offener Strake hatte fich gestern Morgen in der Gegend der Landwehrund Liegmannstraße verbreitet. An der Ede diefer Straßen Jollte ein Mann, der einen Brauerwagen verunreinigte, von bem Bierfahrer beziehungsweise Kutscher des Wagens mittelst des Spundbeils auf den Kopf gefchlagen und getöbiet worden fein. Glüdlimerweise handelt es fic diesmal nur um ein leeres Gerücht. Seine Entstehung hat daffelbe folgendem Vorgange, der aber bereits vorgestern bend nach 9 Uhr paffirt ist, zu verbanken. In dem Fenske'schen Lokale, Landsbergerstr. 37, tagte um die genannte Beit eine fozial. bemokratische Berlammlung, au beren Heberwachung in und
außerhalb des Lokales eine größere Zahl berittener und FußEchufleute aufgeboten mar. Gin Theil der Schumannschaft war als Reserve in der Landwehrstraße unweit der Liekmann Braße aufgestellt. die berittenen Schußleute hatten abgesessen. Da raste pöslich, von der Landsbergerstraße her tommend ein Brauerwagen die Ließmannstraße hinauf, welchem ein Supmann zu Fuß folgte, unaufhörlich Halt" rufend. Zwei berittene Schußieute faßen, als der Wagen an der Landwehr brachten im an der Neuen Königftrake zum Stehen. Der Führer des Wagens wurde nach dem 19. Polizeirevier, Lieh mannstraße 7b, fiflirt; berfelbe foll in der Landsbergerstraße Jemand überfahren haben, weshalb er die Flucht ergriff. Doraus ist dann im Laufe des heutigen Morgens das Gerücht von dem Tobtfchlage ouf offener Straße" entstanden.
Als Hotelschwindlerin ist vorgeftern hier eine etwa 40 Jahre alte Frau verhaftet worden, welche fich Marie von Sobida nennt, bier in verschiebenen Hotels und Hotel garnis gewohnt hat und überall Roft und Logts schuldig geblieben ist,
Grund des§ 685, Abs. 1 der Zivilprozekordnung Einwand, inbem er ausführte, doß er den gepfändeten Geldbetrag, der Arbeits lohn sei, zur Bezahlung seiner Gehilfen und zur Ernährung seiner 5 Rinder brauche. Das Amtsgericht wies den Einspruch zurüd. Auf die Seitens des Gepfändeten eingereichte Beschwerbe änderte bas Landgericht U. die erste Entscheidung bahin ab, daß die Pfändung wegen der Summe von 120 M. auf u heben, im Uebrigen jedoch die Beschwerde zurückzuweisen sei. Die landgerichtliche Entscheidung ftüßt sich vorzugsweise auf§ 1 des Reichsgefeges über die Beschlagnahme des Arbeits- over Dienstlohnes vom 21. Juni 1879, welcher lautet: Die Ver gütung( Lobn, Gehalt, Honorar 2c.) für Arbeiten oder Dienste, welche auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ge= leistet werden, darf, sofern dieses Verhältniß die Erwerbsthätigkeit des Vergütungsberechtigten hauptsächlich in Anspruch nimmt, zum Zwecke der Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers erft dann mit Befchlag belegt werden, nachdem die Leistung der Arbeiten oder Dienfte erfolgt und nachdem der Tag, an welchem die Vergütung gefeglich, vatrags- oder gewohnheitsmäßig zu entrichten war, abgelaufen ist, ohne daß der Vergütungsberechtigte biefelbe eingefordert hat. Das Landgericht bezieht sich in seiner Entscheidung ferner auf den Be richterstatter der Kommission, Abgeordneten Laster, welcher zur Erläuterung des§ 1 im Reichstage fagte:„ Die Kommiffion wünscht anzuordnen, daß solche Löhne nicht mit Beschlag belegt werben bürfen bis zu dem Lage nach ber fällig teit. Dieses mit Beschlag belegt werden" ist nach der Absicht ber Kommiffion identisch mit Vollstreckung der Exekution, dergeftalt, daß der erhobene Lohn auch nicht bei dem Arbeiter mit Beschlag belegt werden harf, ehe der Tag abgelaufen, an welchem die Zahlung bemit worden ist." Nach dem Vorschlage der Rommiffion sollte also die Beschlagnahme bes Lohnes erst am Tage nach dem Bahltage, bann aber unbedingt zuläffig sein. Das Landgericht hatte die Freigabe von 140 M.,
Sprache famen. Am Abend bes 16. November verilirung des Borftan 17jährige Martha H. nach einem Besuche ein Hansen im Intereffe d Reuen Schönhauferstraße. Auf dem Haus flar wurde der legen, einem jungen Menschen angerebet in welchem fie
malionen zu versch
stimmtheit den Angeklagten wiedererkennt. Sie verfland was ihr gefagt wurde, sondern betrat eilig die Straße on fo zu Felde zie fish nach ihrer Wohnung in der Dragonerftraße zu begein geschah. Enta Nach einiger Zeit bemerkte fie, daß der Mensch unmi hinter ihr ging; fie verdoppelte ihre Schritte, mittelungen anzuftel
hr oder die von he
aber den Verfolger nicht los. Plöglich spürte fie d leichten Rud an ihrem Haupthaar, bas ihr lole blamiren, wie den Nacken hing, gleichzeitig börte fie das Geräusch gleit liegt. Es b einer faneidenden Scheere. Als fie fich umfah, enthaft nicht ein S the unheimlicher Begleiter schnellen Schrittes. But Hanhalten finden wird. beckte dann das junge Mäbchen, dak man ihm einen g fie die Straße nur noch in Begleitung zu betreten. Romp. in der Neuer Flansch Haare abgeschnitten hatte. Von dieser Beit at htung! Die Abends in Begleitung eines ihr bekannten Gyanafaka dollegen, Mita einigen Tagen, am 21. November, ging fie gegen wieder durch die Schönhauserstraße, als ihr der Angaben fich feit Dien
entgegen fam. und als er ben
Diefer
6
en Lohnreduzirung
Mann, welche fich llen ber Rollegen i äften, welche bis
eitet werden. Es
büber 400 Arbeiter
Sen zu fönnen.
Derfelbe rempelte ihren Beglei er hierüber zur Stebe gestellt wurde, ins Gesicht. ihm, bis er einen Schußmann traf, den er ba Giftirung des Angeklagten vorzunehmen. Der Bestere fh hierbei äußert und beleste pie in feiner Naheerben. Es iſt Martha H. mit einem gemeinen Schimpfwort, ichidle fit, nur arme S an, willig zur Wache zu folgen. Plöglich ergriff er die deshalb nicht den und es entwidelte fich nun eine sehr lebhafte Berfolgung Fliehende griff zu einem eigenthümlichen Mittel, um feine foiger abzuhalten. Vor ihm ging der Buchhändler mit Moor und G Ehefrau am Arme, welche von dem, was hinter ihnen arg, Bogel und gegangen, feine Ahnung hatten. Trogdem der breite de, Luban, welche der Schuldner zur Befriebigung semer Gehilfen brauchte, hinterrücks einen fo muchtigen Fauftschlag ins Genid, dan; bewilligt habe fteig dem Fliehenden Blok genug li B, verfeste er der Frau
freigegeben. Wir haben diese intereffante Entscheidung um deshalb wiedergegeben, weil es in Berlin vielfach vorkommt, daß Gläubiger unmittelbar nach erfolgter Auszahlung von Arbeitslohn baffelbe, den Gefeßen zuwider, pfänden laffen.
Der Prozch, der gegen den Genoffen HoffmannHalle a. S. anhängig gemacht wurde, weil er seine Rinder vom Religionsunterricht in der Saule fern gehalten hatte, ohne benfelben Erfah" dafür zu geben, naht nunmehr feinem Ende
"
Auch die Firma
bt weigern fich
gel, Rühne, Send
feine Arbeit vor
befümmern würben und er dadurch einen Borfprung gem, mit Arbeit nac tönnte, schlug indeffen febl, er wurbe ergriffen. Frau& tränkliche Dame, hat noch heute an den Folgen des leben, damit wir zun zu leiden. Die Antiage gegen Domte lautet nun auf Rollegen und S perlegung mittels aefährlichen Werkzeuges und hinter der aufrecht er Ueberfalles in drei Fällen und auf Beleidigung in einem Er gab nur die Beleidigung zu, die Frau C. habe er nur ersten Fällen bestritt er, daß er und der Thäter diefelbe
und verspricht für den Beklagten einen günftigen Ausgang. abfichtlich bei Seite gestoßen, als er flob und in den be und Darlehne verschafft zu haben. Ueber ihr Borleben hat schäftigen hatte, entschied, daß niemand gezwungen werden ser, hier müffe eme Verwechselung vorliegen. Der Bori
von
die angebliche Wobida folgende abenteuerliche Angaben gemacht: Im Alter von sechzehn Jahren habe sie in Dresden einen russischen Fürsten fennen gelernt, der fie geheirathet und mit nach Rußland genommen habe; die Familie des Fürften, den fie nicht nennen will, habe jedoch die Trennung der The bewirkt. Sie habe eine eine Abfindung 100 000 Stubel erhalten, dieses Geld indeß in Monte Carlo verspielt. Demnächst will fie 2 Jahre in Marseille mit einem Schiffsrheder V. zusammengelebt, später 6 Jahre in Wien sich aufgehalten haben und vor kurzer Zeit mit 100 M. und einem großen Hunde nach Berlin gekommen sein, um hier beim Theater
fann, seine Kinder in den Religionsunterricht zu schicken, fo- Landgerichtsrath Grandite stellte fest, daß über bag B
bald der Betreffende aus der Kirche ausgetreten und um
des Angeklagten, mit Ausnahme der erwähnten Vorft Dispens von dem Unterricht für seine Kinder nachgefucht hat. bekannt fet. Der Leitere gab an, das er bis
Hoffmann war diesen beiden Voraussetzungen nachgekommen;
mentg
bas
14. Jahre die Gemeindeschule in der Hirtenstraße befut fa das Kammergericht hätte sofort auf Freisprechung erkannt, Auf die Frage, womit er fich feit der Zeit ernährt hab
wenn es berechtigt gewesen wäre, die betreffenden Schriftftüde zu prüfen. So aber ging die ganze Angelegenheit an das Landsericht zurück.
meigerte der Angeklagte jebe Auskunft, er meinte,
Annala
Rräften unterstü an Th. Jerwi urant Riebel. S ichneider Berli
Dert
eber die Auf er des Jane Sen Regieru Regierungen gliden Polizeipr
hier nichts zur Sache. Da ein Bruder des Angellage berüchtigter Buhälter ift, fo gab der Borfigende diren und in be
Die Automaten verderben den Charakter! Dieser Ausbrud, daß auch der Angeklagte ein Femb ehrliche fieht, wie häufig gerade diese Erzeugniffe der modernen Technit nicht wieder zu erkennen, dagegen bekundete eine ander
Antlang an ein bekanntes Wort ist wohl berechitgt, wenn man
Anlaß zu strafrechtlichen Verhandlungen geben. Wie her be
Ritet:
In einer die
Polizeidirektion in Wien , bei welcher von hier aus telegraphisch rühmte Ablaßtaften weiland des Herrn Tezel ist es die Haupt fchon Monate lang vor dem Angriff auf Frl. v. 3. altungsftreitfach
angefeegt warde, hat die Vermuthung ausgesprochen, daß die hier Feft enommene mit der vielfach abgestraften und aus Wien abg schafften" Taschendiebin Marie Wodida aus Neu- Bibschow in Böhmen identisch sei. Zur Feststellung der von der Fest genommenen beftrittenen Identität ist eine Photographie nach Wien gefchickt worden.
Der Stuhl mit der weißen Schürze, den ein Schlachter am Rottbuser Damm am Sonnabend vor die Thür geftelli hatte, um die Vorübergehenden auf den im Laden statt. findenden Berkauf der frischen Wurst aufmerksam zu machen, ist dem Manne gestohlen worden. Der Schlächter hatte fich gewundert, daß seine Waare, bie sonst gerade an Sonnabenden in jener Gegend viel getauft mird, ganz unbeachtet blieb, bis eine Rundin die dampfende Wurstmalde bemerkte und ihre Verwunderung ausfprach, daß die übliche Ankündigung, ber Stuhl mit der weißen Schürze, vor der Thür fehle. Schleunigft wurde ein zweites Exemplar angebracht und mit einer Rette an dem Gitter vor dem Ladenfenster befeftigt.
Berr Profesor Brieger- Berlin beschreibt in ben Therapeutischen Dionatsheften" eine Vergiftung durch Antifebrin, welches gegen Kopfschmerz zu 05 breimal während einer Stunde eingenommen worden war. Der Zufland war ein sehr bebrohitcher, und es mußten energisde Reizmittel, wie ether, Raffee, Reiben des Rörpers angewendet werden. Neben der Cyanose bestand Herzkopfen, Angstgefühl und Doppeltsehen. Der für kurze Zeit geschwundene Kopfschmerz kehrte bald wieder.
Berichtigung. Der gestern mitgetheilten Lifte der Lokale, bie den Arbetern offen stehen, ist der Schweizergarten mit aufgenommen worden. Das ist ein Irrigum. Der Schweizergarten it, wie uns die Lofaltommiffion mittheilt, für keine Arbeiterverlammlung zu haben.
Polizeibericht. Am 9. o. M. fil ein zweijähriges Mädchen in der Wohnung seiner Mutter, Zionstirchstr. 4, beim Spielen in einen auf dem Fußboden stehenden Topf mit
forge biefer Süßigkeitsspender, daß das Geld im Raften flingt"; fie verführen die Jugend nicht nur zur Naschhaftigteit, sondern auch zur Bettelet und zum Diebstahl. So be fanden fich gestern neun Kleine Burschen auf der Antlagebant bes hiesigen Schöffengerichts, welche ein ganzes Heer von Franktireurs organtfirt hatten und mit demselben gegen ben Jahalt der Automaten mader zu Felde zogen. Die unternehmenben Burschen befanden sich durchweg im Alter von 12-14 Jahren, waren anständiger Leute Kinder
vor dem Hause fich habe herumtreiben sehen. Das leplett fü ih folgen
ber Angeklagte zu und als Gund an, daß er auf dort m nende Freunde gewartet habe. Da die übrigen Zengen Staatsanwalt Krobisich die Anflage in allen Bunten auf
Es könne erübrigen, die Beweggründe zu erörtern
Die
Das Grundrecht men zu verfamm ingiger Erlaubni burd bietes beld
When vorgefehenen
beren Beginne n
ene Versammlung
Nach dem Verein
Angeklagten zu feiner Handlungsweise getrieben, bei at, bie bhaltur verlegungen und Sutlichkeitsvergehen fähe man die fond bariten und unerklärlichsten Erscheinungen zu Tage treten und find durch die Tücke des Automaten zu Sp zbuben ge beispielsweise bei dem fürzlich verurtheilten Bud binber Bi ftempelt worden. Die von einem der Angeflagten gemachte der weiblichen Personen die Kleider auffchligte und f
Erfindung, daß ein Bleiftüd von der Form und Größe eines Behnpfennigftüdes den Mechanismus der Automaten in Be wegung fest, hat die kleine Gesellschaft veranlaßt, eine emfize Thätigkeit in der Anfertigung solcher Bleiftücke zu entwideln. Sie zogen damit in der Gegend der Hafenhaide umber und wo fie nur einen Automaten entdeckten, da wußten fie die Pforten besselben zu öffnen und fich die Chokolade. Täfelchen anzueignen. Endlich wurden fie von ihrem Geschick ereilt. Aber nicht nur die 9 Angeklagten gehörten zu der Diebesbande, fondern auch die 6 als Beugen geladenen
waren, weil fie das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht
gel ber Anzeige
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Schwefelsäure begoß. Der Angeklagte fei jebenfalls ein anden( vergleie gefährlicher Mensch, gegen ben er eine Gefängnißftraf
einem Jahre für die drei Körperverlegungen
und von
Wochen Gefängniß für die Beleidigung beantrage Gerichtshof ging noch über das beantragte Strafma und erkannte auf eine Gefängnißftrafe von anderthalb Für den Berluft eines Anges wird nach der f Juditotur des Reichs Versicherungsamts ein von 30 pet. bewilligt. Heute hat dieser böte Ge
nur auld Merungen zu Str us ber Streichu nblung Berbre onsbericht von 19 tiner ber Theil cer fein, felbft Tag der Berfe aber das V ingef, fonber
lungen ist stets der Staatsbürg
tleinen Kerle, welche nur beshalb nicht unter Anklage gestellt Rechtsanwalt Dr. Flata u vertretenen Arbeiters Robe bof für Unfallfachen in der Rekursfache des bu gegen Sektion I der nordöstlichen Stahl- und Gelek des hatten. Ihre Furcht, daß ihre Spielgenoffen nun in's schwarze Berufsgenossenschaft unter Aufstellung eines dem Kläger seit dem 23. Desember 1888 eine Rent, leitet oder an
Loch tommen würden, erfüllte fich glücklicher Weise nicht. Der Gerichtshof erkannte die Angeklagten zwar der Entwendung von Genußmitteln schuldig, ließ dieselben aber mit einem Verweise bavonkommen.
Mit großer gift haben der Schloffer Franz Adolf
wichtigen Rechtssages den bisherigen Standpunkt
verlaffen
verunglüdte
an
9.
tember v. 3. in der Maschinenfabrik von Th. Liffm Durst und der Beretter Wilhelm Santer am 24. April v. 3. Tage dadurch, daß ihm ein Stüdchen Eisen in bas
bei der Restaurateurfrau Sähnte in der Feilnerstraße einen Einbruchsdiebstahl verübt. Frau S. erhielt eines Tages eine Boftlarte, in welcher fie aufgefordert wurde, an einem bestimmten Tage nach Geschäftsschluß zur Empfangnahme einer für fie febr wichtigen Nachricht im Café Bauer zu erscheinen. Der Aufforderung wurde anfänglich feine Folge gegeben, als biefelbe sich aber wiederholte, machte sich Frau H. am 24. April in Be
Auge flog und daffelbe erheblich verlegte. Der Berung
wurde in die Klinit des Profeffoss Dr. Hirschberg
Aebrad
melcher schließlich das verlegte Auge ausgenommen Mitte Dezember 1888 erhielt berfeibe Entiaffung Riinit als vollständig geheilt, auch wurde bescheinigt, rechte Auge nicht in Mitleidenschaft gezogen worden
aus
ba
am Unterförper, daß es bald darauf im Lazarus Krankenhause, gleitung zweier Herren nach dem Café Bauer auf den Weg. 30 pCt. festgesezt und die auf Erzielung eines höheren Sap
An bemfelben Fand fie dafelbft auch keinerlei Ueberraschang vor, fo wurde gelegte Berufung vom Schiebsgericht zurückgewiesen. In be
wohin es gebracht worden war, verstarb. Tage Abends wurde eine Frau vor dem Hause Roppenftr. 48 von spielenden Knaben umgerannt und erlitt dabei einen Bruch bes linken Oberschenkels. Sie wurde nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht. Am 10. b. M. Mittags wurde
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der auf einem Wagen sigende Korbmachermeister Rurschte vor bem Hause Rosterstraße 94 von seinem Siz durch einen vorbeikommenden Wagen heruntergeriffen, gerieth babet unter benfelben und wurde überfahren und an den Kniegelenken fo schmer verlegt, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Nachmittags versuchte ein Hausbiener sich in seiner Wohnung in der Georgentechstraße zu erhängen. Das hierzu benutzte Zuschentuch zerriß jedoch, so daß er noch lebend vor gefunden wurde. Er mußte nach der Charitee überführt werden. Zu derselben Beit rourde ein Tischler, anscheinend innerlich verlegt, vor dem Neubau Liebenwalberstr. 4 aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Seiner Angabe nach ist er infolge von Lohnstreitigkeiten von einem anderen Tischler mittelft eines Am 10. b. M. Mittags Stüd Holzes geschlagen worden. fand in der Stralauerstr. 47 und in der Nacht zum 11. d.. in ber Bionstirchstraße ein kleiner Brand statt.
Gerichts- Beitung.
Darf Arbeitslohn unmittelbar nach erfolgter Auszahlung gepfändet werden? Hierüber theilt die Bettschr. f. Ser. Boul." etne inter - ffante und belehrende Entscheidung mit. Der Amalt eines Gläubigers hatte auf Grund eines vollstreckbaren Urtheils feinen Gerichtsvollzieher beauftragt, bei dem Schuldner, einem Kohlenverlaber, das baare Beld, welches diefer allmonatlich von der Bahnhofskaffe zu U. für das Ber laben von Roblen beziehe, zu pfänden. Nachdem der Gerichtsvollzieher Tag und Sunde der Auszahlung erkundet, ellte er fich rechtzeitig an der Bahnhofstaffe auf und wartete, bis dem Schulaner vom Bahnhofskaffirer das Geld Hierauf nahm Schuldner
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260.
aus
bereitet, als fie tam,
fie sand, daß inzwischen ihrem Lotale durch Spizbuben ein unliebsamer Besuch abgeftattet und eine Raffette mit ca. 1200 m. Inhalt verschwunden war. Als die Thäter dieses frechen Diebs
tahls standen gestern die beiden oben Genannten vor der II. Straflammer des Landgerichts I . Sie haben geständlich burch bie ominöfe Karte Frau H. aus dem Hause gelockt, dann
berührte rechte Auge schon vor dem Unfall an
Sebtrol
onftigen Geleb
Die Polizeibehör Obliegenheiten einerlei 05 bie idrettens bilbet, beffen Ausübun
gegen ergriffenen Nekurs wurde der Beweis geführt, daß da beutend geschwächt war, so daß der Riäger infolge bef noch ohne schmere Gefahr des Verlustes auch diefes Versicherungsamt aboptirte die Ausführungen bes anwal den Einbruchs diebstahl vollführt und das Geld auf Reisen der noch bestehenden Erwerbsfähigkeit der gegenwärtig Vertreters, Redakteurs J. Fräntel, daß bei Beurth stand des Verlegten, gleichoiel ob das Leiben auf dem Auge schon vor dem Unfall bestand, in Frage komme. baher demselben 50 pet. Rente zuzufprechen gewesen.
verjubelt. Der Gerichtshof verurtheilte Durst zu 1 Jahr 6 Monaten, Santer zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus .
Eine Reihe frecher Auschläge gegen junge Damen bildete den Gegenstand einer Veryandlung, welche gestern die zweite Straffammer des Landgerichts I. beschäftigte. Aus der Unterfuchungshaft wurde der 21 jährige Handelsmann Karl Paul Friz Domte vorgeführt, ein Mensch mit blaffem, fchasfgeschnittenen Geficht, der bereits einmal wegen Erregung öffentlichen Wergerniffes mit einer Gefängnißtrafe von sechs Wochen vorbestraft ift. Die Ueberfälle, welche bem Angeklagten zur Laft gelegt merben, haben derzeit um so größeres Aufsehen erregt, meil fich in den meisten Fällen ein Beweggrund nicht erklären ließ. Am 19. November v. 3., gegen 8 Uhr Abends, fiingelte es an der Rorricortür der Wohnung des Dr. v. F., welche im ersten Stod
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wigen Gefahr bes Bolizeige tigung bes S Deshalb, weil Dementspreche bie wegen ungsrechts erfol ammlung für u aten Gebrau aber bie Gri sgrund binge Bei Anwendun ift, ba bas vo nete Beitungsre ben, für die hi , bas bie dort
Soziale Ueberlicht
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des Hauses Dragonerstraße 19 belegen ist. Die 19jährige Tochter erhielt. Sämmtliche Sezer nahmen hierauf einmit
öffnete und fah einen jungen Menschen auf dem Korridor stehen. Bevor die junge Dame eine Frage an ihn richten fonnte, er hielt fie vor ihm ohne Weiteres einen wuchtigen Schlag ins Geficht, worauf der Angreifer schleunigft die Treppe hinabeilte. Fel. v. F. hatte erhebliche Verlegungen davongetragen, ber Schlag mußte mit einem scharfen und spißen Instrument geführt sein, denn die Getroffene blutete aus zwei Fleischwunden in der Nähe des Auges. Der Schlag war von oben nach unten geführt worden und hatte auch die Taille der Dame getroffen. Hier zeigten sich in den Kleidern zwei Einschnitte neben einander genau in berselben Entfernung, wie die beiden Gesichtswunden. Die Anklage nimmt on, daß eine geöffnete Scheere die Hiebwaffe gewesen ist. Daß der
indem der Metteur dieser Zeitung, Herr Cosmins geftrigen, Tage feine Entlassung( bedingt durch die Far des Personale) forderte und seitens des Herrn atein Arbeit wieder auf und in Ruhe und Frieben wurde b sei auf das Injerat in der heutigen Nummer hingewielen Für uns ist die Sache hiermit erledigt und wis
-
Im
Hebr
B
ich gethan fi
orin bem D5
Diejenige eu ng ber Berfam fte Maß erlau afgefehbuds) üb lachener Geif
afgelegbuds ver fie nur auf
noch fofort ein
ellung des Antro
hehlen nicht, im Interesse des Segerpersonals beraus bem ch
Beitung", unserer Freude darüber Ausdrud zu geben, Differenzen in gütlicher Weise beigelegt find.
Reinesfalls aber wollen wir im Hinweis
-
bal
auf
Inserat des Vorstandes des Vereins Berliner Buchbrada Schriftgießer in unserer heutigen Nummer mit unfe
-
gefährliche Mensch eine Scheere bei sich geführt hat, dafür wunderung über das Verhalten dieses Vorstandes zurid
zum Zwecke der Pfändung ab. Beklagter erhob hiergegen auf sprechen die Umstände, welche bei dem zweiten Falle zur Wenn sich die Sache wirklich so verhält, wie sie in ber b
erhellt. Da bi
gu Straftaten
last fi bie
5 bes Vereinsge
Be Betlaute fe un
Allgemeinen
usber
Begeben und zu
allgemeine
Sicherheit.