Einzelbild herunterladen
 

Nr. 20. 14. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. sonntag, 24. Janner 18,

Abgeordnetenhaus.

25. Sigung vom 28. Januar 1897. 11 Uhr. Am Ministertische: Frhr. v. Hammerstein.

Der Gefeßentwurf, betr. die Besoldung, Pensionirung und Re­Tittenversorgung der Wiesbadener Gemeinde Forst­Schuh Beamten geht an die Kommission für die Hessen­Massau'sche Landgemeinde- Ordnung.

von Czarlinski( Pole) wegen Auflösung polnischer Bersamm- eingeschlossen. Außerdem soll die projektirte Straße 3a, die von lungen und Antrag Ring( t.) betreffend Maßregeln gegen Vieh- Straße Am Friedrichshain ausgeht, über die Elbingerstraße hine feuchen- Einschleppung. bis zur Straße 9( als Berlängerung der Straße 11) weitergefü Schluß 4 Uhr. werden.

Parlamentarisches."

"

"

Lokales.

Der Vertrag betreffend die Ueberführung der Puttlig straße über die Bahn in Moabit ist jetzt von der Eisenbahn- Direktion mit Ermächtigung des Ministers der ö Konversion der Reichsanleihen. Der tem Reichstage zu- lichen Arbeiten dem Magistrat zur Bollziehung unterbreitet wo Es folgt die erste Berathung des Antrages des Ab- gegangene Gefeßentwurf, betreffend die Kündigung und Umwandlung Die von der Stadtgemeinde zu tragenden Kosten für den Bau de geordneten Dr. Langerhans( frf. Bp.) auf Annahme der 4prozentigen Reichsanleihe in 31/ aprozentige, bestimmt in den Ueberführung sollen in den Etat für das Verwaltungsjahr 1897/98 eines Gefeßentwurfs, wonach die auf dem Märkischen grundlegenden Paragraphen: eingestellt werden. Der Bau der Ringbahn- Station an der Puttlig­Provinzialrecht, insbesondere der Visitations- und Konsistorial anleihe tönnen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitals Vertrages durch den Minister so gefördert werden, daß diefelbe § 1. Die Schuldverschreibungen der vierprozentigen Reichsstraße soll in der Voraussetzung der Genehmigung des vorgedachten Ordnung des Kurfürsten Johann George von 1573 und der Flecken, Dorf- und Ackerordnung vom 16. Dezember 1702 be- betrags binnen einer dreimonatlichen Frist und die im Reichsschuld- schon am 1. Oktober d. J. dem Verkehr übergeben werden kann. ruhenden Verpflichtungen der bürgerlichen Gemeinden bezüglich der einer gleichen Frist gekündigt werden. Die Kündigung geschieht sichtlich in den nächsten Tagen bezogen werden. Die Ausbildung buch eingetragenen Buchschulden zur baaren Rückzahlung binnen Bauten und Reparaturen von Kirchen, Pfarr- und Küster- Gebäuden durch öffentliche Bekanntmachung des Reichsfanglers. Die neue Feuerwache in der Wilmsstraße wird voraus aufgehoben werden und von den bürgerlichen Gemeinden auf die durch öffentliche Bekanntmachung des Reichskanzlers. Kirchen- Gemeinden übergehen. § 2. Bevor die Kündigung(§ 1) erfolgt, ist den Inhabern der der für diese Wache im November v. J. neu eingestellten Mann­Der Antragsteller begründet seinen Antrag. Auf grund der er- Schuldverschreibungen der vierprozentigen Reichsanleihe die Umschaften ist beendet. wähnten Bestimmungen hat das Reichsgericht die Stadt Berlin zu prozentigen Reichsanleihe und den im Reichs- Schuldbuch ein­wandlung dieser Schuldverschreibungen in solche der dreieinhalb­Beitragsleistungen für Kirchenbauten verurtheilt; es ist damit die Gesetzlichkeit dieser Bestimmungen anerkannt und deren Aufhebung schreibung in dreieinhalbprozentige Buchschulden durch öffentliche getragenen Gläubigern der vierprozentigen Reichsanleihe die Um nur im Wege der Gesetzgebung möglich. Die zur Zeit des Erlasses Bekanntmachung des Reichskanzlers anzubieten. Das Angebot gilt das neuerdings zu tage getretene Bestreben findiger Kapitalisten, Die Gemeinschädlichkeit der sog. unparteiischen Preffe und jener Berordnungen bestehenden Berhältniffe haben sich völlig geändert. für angenommen, wenn nicht binnen einer auf mindestens drei für ganz Deutschland ein einziges Kopfblatt" parteilofen" Inhalts Damals bestanden die Gemeinden ausschließlich aus Lutherischen . Heute ist es eine Ungerechtigkeit, von den Angehörigen anderer Kon- Wochen vom Tage jener Bekanntmachung ab zu bemessenden Frist zu schaffen, ruft auch in der bürgerlichen Welt schwere Bedenken von den Juhabern der Reichsschuldverschreibungen der vierprozentigen hervor. In der Gegenwart" findet sich ein Aufsatz, dem wir folgen­feffionen oder von den aus der Landeskirche Ausgetretenen Beiträge Reichsanleihe unter Einreichung der Schuldverschreibungen und des entnehmen: Moderne Journalisten fennen teine fachlichen su lutherischen Kirchenbauten zu fordern. Um das Bedürfniß in dieser Richtung zu befriedigen, ließen sich auch genügende von den im Reichsschuldbuch eingetragenen Gläubigern von vier Gegenfäße mehr und eigentlich auch teine persönlichen. Es fällt Auswege finden, so z. B. das Recht der Gemeinden, Anleihen prozentigen Buchschulden die Baarzahlung des Rapitalbetrags ihnen so wenig wie einem Großkaufmann oder einem weitaus aufzunehmen. Bei Verhandlungen beantragt wird. zwischen Von dem Inhalt der öffentlichen Bekanntschauenden Industriellen ein, für sogenannte Ideen zu fechten. der Stadt Berlin und dem Konfistorium wurde machung des Reichskanzlers( Absatz 1) sind die im Reichsschuld: Sie haben flug und falt das Geschäft im Auge, und sonst eine Abfindung der Kirchen von 20 Millionen gefordert, die aber im Laufe der Ver- buch eingetragenen Gläubiger von vierprozentigen Buchschulden nichts. Vorvorgestern, da war es vielleicht noch Mode, mit Kirchen von 20 Millionen gefordert, die aber im Laufe der Ver­bandlungen auf 5 Millionen ermäßigt wurden. Schwerer als Berlin außerdem schriftlich zu benachrichtigen. Die Wirkung des Angebots Bähigkeit an einer politischen Meinung zu hängen und mit der Ge dürften aber arme Landgemeinden von der Konsistorial- und zur Umschreibung in dreieinhalbprozentige Buchschulden ist jedoch oder jener unverwirkbaren Weltanschauung zu proßen. schmackvolle Leute hüten sich jetzt vor derlei 2ächerlichkeiten. Visitations - Ordnung betroffen werden. In keiner Kirchengemeinde von dieser Benachrichtigung nicht abhängig. Berlins bestehe ein Bedürfniß für die Aufrechterhaltung des zuschreibenden Buchschulden(§ 2) werden bis zum 30. September ein gewinn. Dies einfache Raisonnement hat die unpoli. § 3. Die umzuwandelnden Schuldverschreibungen und die um- Alle Leidenschaft ist fomisch, alle Einseitigkeit schädigt den bisherigen Zustandes; noch immer haben sich, wenn ein H. tirchliches Bedürfniß vorhanden war, wohlhabende Leute gefunden, 1897 mit 4 v. S. verzinst. tischen Zeitungen geschaffen und groß gemacht. Heute ist schon kein die solchen Bedürfnissen abzuhelfen bereit waren. Der gefeßlich beift, handelt es sich bei der Konversion um insgesammt 450 Millionen Anzeiger" hat. Als Herr Mosse vor nun fünfundzwanzig Jahren die Wie aus einer dem Entwurfe beigefügten Anlage ersichtlich größerer Ort mehr, der nicht seinen hauptstädtisch geleiteten ,, General­stehende Zustand widerspricht dem von dem Landtage fiets aus: Mart. gesprochenen und anerkannten Grundsay, daß jede Kirchengemeinde deutsche Zeitungswelt revolutionirte, mußte die Profitsucht noch scham­für ihre Bedürfnisse zu sorgen hat. Die Kommission des Herrenhauses hat gestern den Gesetz- haft eine Maste tragen und die braven Jdeale hatten der Annonce als Minister Boffe: Mit einem großen Theile der Ausführungen entwurf, betr. Tilgung von Staatsschulben und Bildung Gardedamen zu dienen. Herr Scherl schob die Unbequemen ganz bei des Antragstellers bin ich einverstanden. Daß im Jahre 1878 eines Ausgleichsfonds durchweg unverändert nach den Beschlüffen Seite. Dem Lesepöbel Lefefutter und Spiele, derbe Sensationen und 1573 andere Verhältniffe in der Mark herrschten als heute, ist sicher. des Hauses der Abgeordneten angenommen. Dem Plenum soll Originalkorrespondenzen; im übrigen toftet jedes Wort sechs Pfennige, Damals galt das Territorialprinzip, das Eintreten der Obrigkeit schriftlicher Bericht durch Graf von König 3 mard erstattet in der Ueberschrift zwanzig. Scherl's Ruf sinkt inzwischen gemach für die Unterthanen. Heute haben wir fazm noch eine politische werden. zu Thale , und die Hintermänner treten auf den Plan. Es war eine Gemeinde mit einheitlich tonfeffioneller Bevölkerung. Un Die Wirthschaftliche Vereinigung" des Herrenhauses erobern, aber mein Vaterland muß größer sein. Erst wenn die ganze schöne und herzbezwingende That, Berlin dem Lokal- Anzeiger" zu richtig dagegen ist, ist, daß es allgemein üblich ist, daß hat heute beschloffen, im Plenum einen Antrag einzubringen, durch Nation ein einziges Blatt hält und völlig nivellirt worden, wenn im die Kirchengemeinde allein für ihre Bedürfnisse sorgt. welchen die fönigliche Staatsregierung ersucht werden soll, im Froschmolluskenbrei der Unparteilichkeit jegliches persönliche Empfinden Nehmen Sie den Gefeßentwurf an, so schenken Sie der Stadt Bundesrath für Annahme eines Margarine Gefeßes ein- und Denken erstorben, aller geistiger Kampf durch ein Machtwort Berlin den Betrag des Kapitals, das die Verpflichtung der Stadt zutreten, wie solches im vorigen Jahre vom Reichstag beschlossen des Direktors der Großen Berliner Preß- Aktien= repräsentirt, ob es mit 20 oder 5 Millionen richtig geschäßt ist, worden ist. bleibe dahingestellt. Die Folgen der Annahme des Antrages fönnten Gesellschaft mit eins beendet ist, erst dann hat die Zeitung Die X. Kommission des Herrenhauses für Vorberathung ihren Beruf ganz und gar erfüllt. Auf einer versandfähigen Druck doch bedenklich werden. So besteht z. B. in Danzig für zahlreiche des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen platte alles vereint, was unser Bolt träumt und sinnt, will und fatholische Höfe die Verpflichtung zu den protestantischen Kirchen- der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Bolts- wünscht; uniformirte Parteilichkeit; bis zur Bewußtlosigkeit ge Iaften beizutragen. Diese Leute würden sofort Beseitigung dieses schulen, besteht aus folgenden Herren: 1. v. Butttamer- Carzin, Vor- steigerte Objektivität, die nichts weiter soll als der heiligen Annonce. Zustandes fordern. Die Konsequenzen für beide Kirchen wären fißender; 2. Dr. von Levehow, Stellvertreter des Vorsitzenden; Bahn brechen- dies alles ermöglicht und errichtet das Deutschland der nicht abzusehen. Ist es doch vorgekommen, daß in einem 3. Zweigert, Schriftführer; 4. Graf v. Hutten- Czapsti, Stellvertreter Butunft, Platt Deutschland." Dies Bild tommt der katholischen Dorfe die Gemeinde über 300 Thaler Koften des Schriftführers; 5. Graf zu Dohna- Lauck; 6. Sehneider; 7. Becker; Wirklichkeit leider nahe genug. Unsere Parteigenossen haben die zu evangelischen Kirchenlasten beitragen mußte, obwohl in 8. Graf v. Klinkowström; 9. Graf v. Pfeil Hausdorf; 10. Graf nicht ernst genug zu nehmende Pflicht, wenigstens die Arbeiterschaft bem Dorfe nur zwei Evangelische wohnten. Die Verhandlungen v. Bieten- Schwerin; 11. Graf v. Brühl ; 12. Graf v. Behr- Behren vor dem Versinken im Froschmollustenbrei" zu retten. Dazu bedarf: waren dem Abschlusse nahe und würden ohne den Antrag schon zu hoff; 13. Frhr. v. Durant de Sénégas; 14. Strudmann; 15. Frhr. es unermüdlicher Agitation. einem gütlichen Ende gekommen sein. Ich bitte sie, den Antrag so v. Wendt- Papenhausen. zu behandeln, daß die schwebenden Vergleichsverhandlungen dadurch nicht gestört werden.

Kommissionsberathung nicht widersehen.

"

Kommunales.

-

-

Der

In dem Art. 7 der Gewerbe­

Der Straßenhandel paßt den Hauswirthen nicht. Grundbesitzer- Verein im Norden Berlins hat an das Polizeipräsidium Abg. Haake( frt. Hosp.) ist auch der Meinung, daß altes Recht eine Petition gerichtet, auf welche folgende Antwort ertheilt worden nicht so ohne weiteres aufgehoben werden kann, zumal die Stadt Berlin ihr Patronatsrecht nicht aufgeben will. Zur Zeit der Choleragefahr in den Jahren 1892/93 hat die ist:" Auf die Beschwerde vom 21. Nov. gereicht dem Vorstande ergebenst Abg. Dr. Porsch( 3.) In dem ergangenen Reichsgerichtserkennt. Stadtgemeinde Berlin auf Veranlassung der tgl. Sanitäts- Kommission zum Bescheide, daß es nach den gefeßlichen Bestimmungen nicht zulässig. ist, den Straßenhandel als solchen zu verbieten. Es kann zur Zeit nur an den verschiedenen Häfen- und Ladestellen der Wasserläufe der niß wird allerdings barauf hingewiesen, daß der bestehende Zustand Stadt 21 durch die städtische Wasserleitung gespeiste Freibrunnen gegen Händler, die auf offener Straße feſte Handelsstellen einnehmen, eine gefeßliche Regelung wünschenswerth erscheinen Taffe. Auch ist es doch nicht unerheblich, wenn Berlin bereits 500 000. errichten laffen behuss Versorgung der Schiffsbevölkerung mit ein- wegen Uebertretung des§ 76 des Straßen- Polizeireglements vom für diese Beiträge geleistet hat. Mit den Patronatsrechten hat die wandfreiem Trint- und Wirthschaftswasser. Die Kosten der Auf- 7. April 1867 Strafanzeige erstattet werden. Die Feststellung einer derartigen Uebertretung ist aber bei der gegenwärtigen Gerichts­Sache nichts zu thun. Es frage sich nur, ob die Aufhebung ohne stellung der Brunnen, sowie die Instandhaltung derselben während praxis sehr schwierig, da nur dann eine Verurtheilung des betreffenden Entschädigung erfolgen kann. Das bedarf näherer Prüfung in einer Prozesses entschieden worden war, der angegebenen Jahre sind, nachdem im Wege des Kontravenienten erfolgt, wenn er längere Zeit ohne Käufer auf der Kommission. daß die Stadtgemeinde Straße mit seinem Fuhrwerk gehalten hat, bezw. stehen geblieben mit der Einrichtung und Unterhaltung der Abg. Bröse( f.) beantragt Ablehnung des Antrags. Brunnen ist. Seitens der Exekutivbehörden wird gemäß den wiederholten Abg. Schmidt- Marburg( 3.) kann es nicht billigen, daß Ent- Geschäfte der Landespolizei geführt hat, seitens des tgl. Polizei diesseitigen Anweisungen unausgefeßt strenge Kontrolle geübt. Gegen­präsidiums übernommen worden. Indeffen lebut das letztere es ab, wärtig schweben Erwägungen darüber, inwieweit behufs Beseitigung schädigungen gefordert werden. Abg. Dr. Irmer( t.) will sich nach all diesen Darlegungen der die nach dem Jahre 1893 entstandenen weiteren Unterhaltungskosten, der Uebelstände von der am 1. d. M. in fraft getretenen Befugnis welche sich bis zum 1. April 1896 auf 1666 M. beliefen, zu tragen, des Artifels 7 der Gewerbe- Ordnungs- Novelle vom 6. August 1896 Abg. Dr. Krause- Königsberg( natl.): Wenn wir die Rechts- weil mit dem Erlöschen der Cholera im Jahre 1898 die Brunnen für den diesseitigen Verwaltungsbezirk Gebrauch zu machen ist. frage prüfen, werden wir uns dem Antrage geneigt zeigen müssen. tgl. Polizeipräsidium hat dem Magistrat aber gleichzeitig mitgetheilt, Ordnungs- Novelle wird der Orts- Polizeibehörde die Befugniß er aufgehört haben dem landespolizeilichen Interesse zu dienen. Das Königl. Polizei- Präsidium. Abth. II." Abg. Stöcker( f.): Der Kirchenbau von Berlin wurde noch daß der Kultusminister nicht abgeneigt sei, der Stadtgemeinde die anfangs der achtziger Jahr von der damals liberalen Mehrheit der Freibrunnen gegen die freiwillige Uebernahme der Unterhaltungs- theilt, Kindern unter 14 Jahren das Feilbieten von felbst­Synoden in Angriff genommen; später hat der Kirchenbau- Berein foften zu überlassen. Die Brunnen haben sich im Laufe gewonnenen oder rohen Erzeugnissen" der Land- und Forstwirth das Werk fortgefeßt, wenn auch mit einigen Mißgriffen, wie z. B. der Jahre für die Schiffer, Arbeiter und Kutscher an den schaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, durch Verhandlungen mit Singer, so doch mit gutem Erfolge Ladestellen als durch die Beihilfe Ihrer Majestät. Sind Sie so sicher, daß die als ein Bedürfniß herausgebildet und dieselben sowie von selbstverfertigten Waaren, die zu den Gegenständen des Bedürfniß herausgebildet und dieselben och en markt Verkehrs gehören, zu verbieten. Die ertheilte fünftigen Entscheidungen günstig für Berlin ausfallen werden, veranlaßt, fernerhin nicht das gesundheitsschädliche Spree - und Antwort dürfte die Hausbesiger schwerlich befriedigen. Den Herren Kanalwasser zu Trink- bezw. Wirthschaftszwecken zu benußen. dann bedarf es des Antrages doch nicht!( Sehr richtig!) Ich 17 dieser Brunnen sollen erhalten, 4 dagegen beseitigt werden. ist weniger um Kinderschutz zu thun, als um die Vermietung leer. bin der die Diefe 17 Brunnen bedürfen jedoch wir wollen fein Geld von Juden und Katholiken für evangelifche nach übersichtlicher Berechnung etwa 4500 M. betragen werden. Der Berbot des Straßenhandels die ständigen Geschäfte besser floriren Kirchen; aber ohne Entschädigung ist die Aufhebung nicht möglich. Magistrat wird daher demnächst bei der Stadtverordneten- Berfamm- und höheren Miethzins einbringen. Abg. Dr. Bachem( 3.): Ein Kirchengebäude zu unterhalten, lung beantragen, sie möge sich damit einverstanden erklären, daß die Vierhundert Bauern und Handwerker gegen die Rotte. kann nur Pflicht der kirchlichen Gemeinde sein. Hebt man die dem Fiskus gehörigen 21 Freibrunnen für Schiffer seitens der Stadt Weil es gerade Sonntag ist, wollen wir unsern Lesern etwas zur Konfiftorialordnung auf, so wird man auf milde Uebergangs- gemeinde gegen die nach dem 1. Januar 1894 aufgelaufenen Unter- Erbauung und zur Einkehr bieten. Die" Post" des Herru bestimmungen bedacht nehmen müssen; insbesondere wird die Frage haltungskosten übernommen und 17 dieser Brunnen für die dauernde v. Stumm berichtet: An der am 22. Januar cr. in der Viktoria der Entschädigung aus Billigkeitsgründen zu erwägen sein. Auffentliche Benugung ausgebaut werden. brauerei zu Berlin abgehaltenen Hauptversammlung des Bundes erkannt muß werden, daß der Antrag Langerhans auf einen Zustand hinweist, der unerträglich ist und der Abhilfe bedarf. Aus der städtischen Webeschule. Die Stickerei mittels Kurbel- der Landwirthe für Teltow und Niederbarnim nahmen etwa Bei Bubilligung einer Entschädigung soll man bedenken, daß auch maschinen hat durch die herrschende Mode eine große Ausdehnung 400 Bauern und Handwerker aus beiden Kreisen Theil. Nach einer diefe von Juden und Katholiken mitgetragen werden muß zu genommen und ist geeignet, manche jetzt zurückgehenden Be Ansprache des Abg. Ring stellte der Bauerngutsbesizer Rohrbeck­gunsten der Protestanten. In diesem Sinne wünschen wir Kom- schäftigungen in dem Posamentierfach zu ersetzen. In dem Etats-( Buckow ) den Antrag, den Vorstand mit der sofortigen Absendung miffionsberathung. entwurfe für die städtische höhere Webeschule für das Verwaltungs- einer Protestdepesche an Se. Majestät den Kaiser zu beauf Minister Boffe: G8 giebt öffentlich rechtliche Bestimmungen, jabr 1897/98 find deshalb Mittel für den Stickerei- Unterricht an tragen. Die Depesche lautet: Seiner Majestät dem Kaiser. Die die im Laufe der Zeit einen privatrechtlichen Charakter angenommen Kurbelmaschinen vorgesehen worden. Da indessen das Bedürfniß heute am 22. Januar 1897 zur Hauptversammlung des Bundes der haben. In diesem Sinne habe ich vorhin von privatrechtlichen zur Erweiterung des Posamenterunterrichts durch Hinzunahme des Landwirthe für die Kreise Teltow und Niederbarnim versammelten, Interessen gesprochen. erwähnten Stickerei- Unterrichts sich bereits im laufenden Étatsjahr mehr als 350 Bauern protestiren gegen die ruchlose, freche,

stehender Geschäftslokale, und sie kalkuliren, daß nach gänzlichem

-

Abg. v. Eynern( natl.): Der bestehende Zustand ist unerträg- immer fühlbarer machte, ist auf Anfuchen des Kuratoriums der das Andenken Weiland Sr. Majestät Kaiser Wilhelms des Großen lich und es ist verwunderlich, wenn man sieht, wie wenig die Webeschule bereits mit dem Beginn des laufenden Winter- beschimpfende Erklärung der Sozialdemokratie in der gestrigen Konservativen dagegen einzuwenden haben, daß Juden und Katho- femefters der Stickerei- Unterricht an den Abend und Sonntags- Berliner Stadtverordneten- Bersammlung und betheuern, daß fie lifen zu evangelischen Kirchenbauten beitragen müssen. Wir zahlen abtheilungen eingeführt worden. Da nun die Gewährung der Mittel diese Rotte von Menschen bekämpfen werden bis im Westen bis 30 pet. Kirchensteuer, Sie in Berlin faum 10 pet. zur Beschaffung der für den Stickerei- Unterricht erforderlichen 3 um lebten Athemzuge!" Wird die sozialdemokratische und dafür geht dann der Bettelsack für Berlin im ganzen Lande Maschinen, Borlagen u. f. w. mit 4000 m. von dem Minister für Arbeiterschaft nun endlich Einkehr halten? herum.( Sehr richtig!) Deshalb ist der Antrag Langerhans mir Handel und Gewerbe aus Staatsmitteln erwartet werden darf, so Die ,, Vossische Zeitung" fühlt sich in ihrer gestrigen Abend­hochwillkommen. wird demnächst der Magistrat Veranlassung nehmen, bei der Stadt nummer nun doch bemüßigt, das tattlose Benehmen der Stadt­Nach Schluß der Debatte bemerkt Abg. Dr. Krause, daß eine Be- verordneten- Bersammlung zu beantragen, sie möge sich mit der im verordnetenmehrheit vom Donnerstag in Schuß zu nehmen. Man mertung des Abg. Stöcker, welcher ihn den Advokaten der Stadt laufenden Winterhalbjahr an der Abend- und Sonntag- Abtheilung merkt dem gewundenen Artikel an, wie schwer dem Blatte die un­Berlin nannte, ihn schmerzlich berührt haben würde, wenn ein der städtischen höheren Webeschule erfolgten Einführung des Unter- angenehme Aufgabe geworden ist. Quintessenz der Rechtfertigung anderer Kollegé fie gebraucht hätte, aus dem Munde Stöcker's be- richts in der Stickerei mittels Kurbelmaschinen einverstanden erklären. ist, daß Fehler und Mißgriffe einer Regierung, also auch das Die erforderlichen Honorarkosten sollen beim Etat der Webeschule Sozialistengeset, nicht auf das unverantwortliche und unverletzliche rühre sie ihn garnicht. angewiesen werden. Staatsoberhaupt" zurückgeführt werden dürfen. Wir brauchen wohl

Abg. Störker fann in dem Ausdrucke nichts Beleidigendes finden; Herr Krause möge sich darüber mit den Advokaten der Stadt Berlin auseinandersetzen.

Nach einem Schlußwort des Abg. Virchow( fr. Vg.) geht der Antrag an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern. Es werden sodann Petitionen erledigt.

Nächste Sigung Freitag, 29. Januar, 11 Uhr: Interpellation

Der Magistrat hat dem vom Plenum der Bau- Deputation auf nicht erst besonders zu erklären, weshalb wir uns der Pflicht einer geftellten Projekte zur Aufnahme dreier neuen Auseinandersetzung mit diesem durch die Deutlichkeit der Thatsachen Straßen, Nr. 1a, 2a und 3a auf dem Gelände der so ziemlich jeden Tag auf seine Hohlheit zurückgeführten Phrasen­Böhow' schen Erben in der Abtheilung XIII des Bebauungs- geschiller des doktrinären Liberalismus ein für allemal überhoben planes zugestimmt. Daffelbe wird von der Greifswalderstraße, der glauben. Schlimm genug, daß liberale Blätter immer noch die alten Straße am Friedrichshain , dem Verlorenen Weg und der Elbingerstraße Scheuklappen tragen.