Sohn derselben, Robert W., auf, ein bereits mit Zuchthaus vor:| Feuer angelegt hat, da entschieden nicht so viel Borräthe im Laden| Laden einen großen Keller zur Verfügung hat. Angeklagter bestrafter Mensch, der polizeilicherfeits aus Rigdori ausgewiesen vorhanden gervejen, als per Angellagte angegeben. Der Senge redet der Staatsanwalt den Beschuldigten, der sich unwilliürlich war und ſeit turzem heimlich bei der Mutter wohnte. Der robe hat seinerseits ven angerichteten Brandſchaden auf 763 Mart. und um einen Schatten bläſſer werdend, erhebt mit erhobenen Patron mishandelte seine Mutter, die than wiederholt Borwürfe festgestellt, doch hat der Angell, sich geweigert, das betr. Brotokoll Stimme an, glauben Gie, wir sind Kinder, denen Sie eine über sein lüberliches Leben machte, täglich in abscheulicher Weise, zu unterschreiben wie der Beamte behauptet, weil die Entschul- derartiges Märchen auftischen tönnen? Sollten Sie nicht eine Auch Mittwoch Mittag schlug W. die alte Mutter in barbarischer bigung dem Angeklagten zu gering war, während der Angeklagte andere Erfahrung aus jener Schwurgerichtsverhandlung in Sucht­blice entfernte, die Thür verschloß und sich, als der Unhold wollte, weil er eben weggelaufen fei. Der Senge ist auch der hausstraße hervorgingen?" Der Staatsanwalt schloß feren überhaupt Ansprüche nicht erheben burg gewonnen haben, aus der Sie mit einer sechsjährigen Zucht zurückkehrte, biefelbe zu öffnen weigerte. Der Rasende wußte sich Meinung, daß die Sampe, als Grtlärungsmoment, erst von dritter Rede, mit Worten der Erwartung, daß die Geschworenen ihren

Art, so daß dieselbe, als W. sich für wenige Augen- versichert,

nun einen schweren eisernen Schmiedehammer zu verschaffen, Seite hineingetragen worden. Ein auf der Brandstätte Anwesen Spruch auf Schuldig abgeben würden. sprengte damit die Thür und den Hammer schwingend, stürzte er der habe nämlich die Frau gefragt, ob denn irgendwo eine Lampe

dies Jubiläum durch eine ganz besondere That feiern wollen! W. befindet sich natürlich in Untersuchungshaft.

Ein weiblicher Leichnam, welcher mit einem Masken

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auf die Muster mit den Worten: Jest ichlage ich zich todt, gestamben, welche exploit jen tonnte und da fei vann balb Belastungsmomente den Angeilagten nicht für überführt. Gr hätt Der Vertheidiger, R.-A. Gilberstein, hält trotz der schweren jezt mache ich Dich kalt", und schlug nach derselben mit demi barauf die Frau ühren Mann um den Hals gefallen und habe es für erwiesen, daß Brughtheile einer Lampe mit dem Schum schweren Hammer, penselben gegen ihren Kopf schwingend. Im erklärt, daß sie wahrscheinlich mit der sampe eine unvorsichtigteit hinausgeschafft worden sind und dies spreche für eine Explofter legten Augenblid aber gelang es dem in demselben Hause woh begangen habe. Ueber bieje verjänguißvolle Lampe hat aber der berselben. Aber es gäbe noch viele Möglichkeiten, wie das Fever nenden Arbeiter K., rücklings sich dem Wütherich zu nähern und Angeklagte auch noch die verschiedenartigsten Angaben gemacht. entstanden sein könne. Die Annahme der Anklage, daß der den W. bei Seite reißend, faufte der Schlag auf den Tisch nieder, Die. Thätigkeit des Versicherungsinspektors Braun endete damit, Schacht zum Zwecke der Brandstiftung gebaut worden, tonncher deſſen Platte zertrümmerné. Ntunnichr entfloh W. und begab sich daß er der grau Bobbe najelegte, Ihrem Manne au jagen, pak night theilen. Gin Mann wie der Angeklagte werde sich sicher nach dem Flachbargrundstück des Fuhrmanns Z., fletterte durch ihm der Thatbeland be ableate, then wannee fer staat nicht so viele Umstände machen und so unpraktisch vorgehen, wein das Fenster in die Wohnstube und erbrach daselbst alle Käſten anwaltschaft übergeben werden würde, wenn ein Entschädigungs- er es gethan, denn unflüger und thōrichter könne wohl e und Spinden. Hier wurde M. von Hausbewohnern und in anſpruch, überhaupt erhoben werden jollte. Der Angeflagte hat Brandstifter verfahren. Die Fallklappe habe jedenfalls ihre ein zwischen herbeigerufenen Gendarmen gefaßt und nach dem Umts- darauf Heren Braun einen Brief geſchrieben, worin et plöglich schichte, und ihre ſehr geheimnisvolle Geschichte. Konnte icht gefängniß gebracht, wo er frech erklärte, es sei heute gerade ein die den Brand begleitenden Umstände und fein Thun und Treiben Mann von der Vergangenheit des Angeklagten den Schacht leicht Sahr, daß er aus dem Zuchthause entlassen worden, und er habe ganz anders, als im Anfange, darstellte und Herr Braun hat zu Zwecken der Hehlerei benutzen wollen? Vielleicht schließlich persönlich und aus eigenem Antriebe der Staatsan- wollte er Werkzeuge darin verbergen die Niemand sehen durfte, veilleicht wollte er Falschmünzerei treiben, Anzuge, dem einer Zigeunerin, belleidet war, wurde am Mittwoch Angeflagte wiederholt Bugenvernehmungen ergeben. Der der Angeklagte vielleicht in jener Nacht mit der Zampe in der kus den weiteren Zeugenvernehmungen ergiebt sich, daß der wer kann es wissen! Der Vertheidiger führt aus, em Nachmittag in der Nähe der Kottbuserbrücke aus dem Sandwehr Bolizeilieutenant wt üller hot tanterhalb des Jußbodens des Schachte gearbeitet hat, wie die Ɛampe dabei explodirt un agte Kanal gezogen. Die in den 20er Jahren stehende extrunkene Kellers noch die seitlich gelegene Grube entbeat, welche auch mit Schacht in Brand gerathen sein kann. Nun habe der Angellage Berson tann erſt ganz kurze Zeit im Wasser gelegen haben, und Brefiern abgegrenzt worden war und nach Ansicht des Seugen vieleicht den Stopf verloren, weil er fein Geheimniß verrassen. die sofort eingeleitete Untersuchung dürfte ergeben, ob hier Selbſt ſehr geeignet war, um einen Menschen verschwinden zu laſſen, jab, und in voliger Stopflosigkeit habe er die Flucht ergriffen mord oder Berbrechen vorliegt. Die Leiche wurde nach dem Der Angelagte bestreitet, baß dieses Coch vorhanden gewesen sei Es sei auch nicht anzunehmen, daß der Angeklagte, der it gu und behauptet sehr naiv, daß dasselbe nachträglich von den Arschweren Diebstahls 12 Jahre im Zuchthause gesessen, nicht zu Volizeibericht. In der Nacht zum 20. d. M. fiel eine beitern auf Befehl ber Polizeibeamten hergeſellt sein müsse. anderen Mitteln gegriffen haben würte, um sich von einiger Frau vor dem Hause Charlottenſtr. 44 infolge eines Strampi. Polizeifieutenant! We herebanter berget ſtems Gelbverlegenheiten in befreien, die gar nicht einmal ſehr erat, anfalles nieber und brach den linken Unterarm, jo daß sie nach fliegende spändler bemerkt, von denen der Ungerlagte große Bosten Natur waren, Stachdem der Vertheidiger Alles angeführter Der Chavitee gebracht werden mußte. Am 20. b. M. Morgens Bigarren gekauft haben tönnte. Der Möbelbändler, errem das die Schulb des Angeklagten in Zweifel feßen fann, tommt e wurde an der Bedürfnißanſtalt, im Humboldthain, der Rügener Ringeflagten die Mobilien geliefert hat, betunet, ge dem zu den Schlusse, daß dem Angeklagten die That wohl zuzutrauer ite firaße gegenüber, die Zeiche eines neugeborenen Stinbes aufge: Zepteren nicht möglich geweſen fit, feinen Bevjpregungen in Be baß die lediglich auf Indizien beruhenden Belastungsmoment funden. Zu derselben Zeit versuchte ein Mann in seiner Wph- trej er Abzahlungen nachzutoinment. 3 plen) mgerete zon aber nicht ausreichen, auf Grund derselben einen Schuldig enten Tung in der Fehrbellinerstraße ich mittels eines devolvers au ibili otseptirte, Wechsel zum protest gegeben werden müssen. au fällen. Nach erfolgter Rechtsbelehrung seitens des Präsiderick, erſchieben. Derselbe wurde schwer verlegt nach der Charitve ger her apetite, ng frotest werden er fich Hauſe Neue Friedrichſtr. 93 von einem Kohlenwagen überfahren bekannt geworden war, daß Berdacht der Brandſliſtung vorliege.

Leichenschauhause geschafft.

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Nachmittags ein Zeitungen Nach dreiviertelstündiger Berathung fehrten die Geschworenen Ihr Verdikt lautet auf Schuldig unter Ausschluß und so schwer verlegt, daß er bald darauf in der elterlichen Woh- Aber Mann, was machen Sie für Geschichten, das Feuer haben mildernder Umstände. nung verstarb. Oberbergerstr. 9, doch bestimmt selbst er ihm worauf Waterloo- User 12 and Neue Friedrichstr. 87 kleinere Brane! tatt. Bobbe, Rob Winter den Dret tragen, mit ben gefagt, moral 83ahren, 3000 mt. Geldstrafe ev. noch 300 Tage Zuchthaort Der Staatsanwalt beantragte eine Zuchthausstrafe von Geschichte! Dumme Geschichte!" Davon ging.- mann Ganter hat dem Geschäfte des Bobbe er Hers fozial Kriminal- Schutz- Cheverlust und Polizeiaufsicht. Der Angeklagte, zum lehten Wort besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da derselbe unter Polizei- stellen des Schachtes teiner Schuld bewußt sei. aufsicht stand. Der Zeuge will niemals einen fliegenden Händ­ler" zum Angeklagten haben ein oder austreten sehen. Proje Bobbe. Der Vorsitzende, Landgerichtsrath Denfo. Beuge Neimers, welcher vereideter Sachverständiger für Tabak eröffnet die Sigung um 9/2 Uhr. Die Tribünen sind wieberum und Cigarren ist, begutachtet, daß die Wiederverkäufer von einem überfüllt, doch bietet die Verhandlung, nachdem das romantische fliegenden Händler Cigarren nicht zu kaufen pflegen, da ein Vor­Beinert der Menschenfalle" in den Hintergrund getreten ist, tein theil dadurch nicht zu erzielen ist. Die sogenannten fliegenden wesentlich größeres Interesse, als die gewöhnlichen Brandstiftungs- Händler seien in der Regel Cigarrenarbeiter, welche einige prozesse. Auf Antrag des Rechtsanwalts Silberstein stellt hundert Cigarren Cigarren anfertigen und dieselben dann an der Vorsitzende aus den Atten fest, daß f. 3. der Untersuchungs- Private abzusehen suchen. Der dreizehnjährige Knabe Bock, ein von wegen Achtung! Schrauben und Façondreher. In der Fabrit richter, Landgerichtsrath Poch hammer, nach beendetem Bor- ausgenosse des Angeklagten, befundet, daß die Ehefrau Bobbe wiederholter Zohnabzüge die Arbeit niedergelegt. Wir ersuchere ver, ahren dem Staatsanwalt anheim gegeben hat, den Angeklagten ihn am Tage vor dem Brande mit einer kanne fortgeſchickt habe, die sollten, ohnabaugus nach bert fernzuhalten. Alles nähern wegen mangelnder Beweise aus der Untersuchungshaft zu entlassen. um 2. Liter Betroleum zu holen. Früher hat der Strabe gejagt, in der Sonntag Bormittag 11 Uhr in Deigmüller's Salon Staatsanwalt Rrobitsch läßt seinerseits feststellen, daß der der Ehemann Bobbe sei der Auftraggeber gewesen. Als legte stattfindenden Versammlung. Angeklagte gegen seine Verhaftung den Beschwerdeweg betreten, Beugin wird die Ehefrau des Angeklagten vernommen. Die tief­Die VI. Straflammer die Beschwerde aber zurückgewiefen hat, schwarz gekleidete, vertimmert aussehende grau macht einen or Achtung! Der Streit der Firma Friedr. Sientens u. Comp. weil der Ungetlagte, als ein schon so schwer vorbestrafter Mensch Mitleio erregenden Eindruck. Sie giebt auf Befragen des Präst- Schloffern, Gisendrehern, Metalldrehern, Formern, Kernmacher der That verdächtig erscheine. Die Beugen, welche am Thatorie denten ihrer Ueberzeugung dahin Ausdrud, daß ihr Mann sie Klempner, Bader, Wodelltischlern, ſowie jämmtlichen Hilfa, unmittelbar nach dem Brande gewesen sind, haben im Allgemeinen nur ihrer Persönlichkeit und nicht ihres Gelbes wegen geheirathet arbeitern. Listen su freiwilligen Beiträgen sind zu haben bei klein Wahrnehmungen gemacht, welche mit denjenigen der Beamten hat. Ihr eingebrachtes Vermögen hat sie ihrem Manne zur freien Ritterstr. 15, Joseph Hartmann , Reichenbergersir. 73, Paul zer Feuerwehr übereinstimmen. Der Angeflagte bleibt bei feinem Verfügung gestellt, ihr Geld ſei jetzt verbraucht, jedoch glaubt sie Reichenberger, 29, amit Beer, Reinisendorferstr. 49 bet Erklärungsgrund, daß wahrscheinlich ein brennender Cigarren ihrem Manne, der auch ihr gesagt hat, daß er 900 M. an einem Lenzner, Wilh. Bredov, Ritterstr. 112 bei Schmidt. Stummel einen in der Ede stehenden, mit Zeitungen belegten versteckten Orte aufbewahrt hat, damit sie später nicht von allen Sack mit, Zabat in Brand gescht, daß das Feuer R. Folgendes geht uns zu: In der Kammfabrik von Betroleumlampe zur Explosion durch das gewesen und habe der Angeklagte sich stets als ein treu sorgender haben wir heute einmüthig aus folgenden Gründen die Arbeit geflossen sei und den unteren Theil der Klappe angebrannt habe. gemeinschaftlich den Laden geschlossen. Sie glaubt, zulegt im Siegfried Sorauer übergegangen ist, innerhalb zweier Monate hat nie gesehen, daß auf dem qu. Sack mit Labak Papier gelegen, zu überzeugen, ob ihr Mann auch die Gashähne gehörig aus burch Anileben eines Zettels in der Werkstatt ohne Vereinbarun hat auch einen Petroleumgeruch wahrgenommen und ist mit den gedreht. Sie sei um 10% Uhr zu Bett gegangen, ihr Mann ein Lohnabzug von 20 pet, angefündigt. Da wir als gelernte geklagten von der Entstehung des Feuers unmöglich zutreffen die im Nebenzimmer befindliche Hängelampe brennen gelassen Fortgang nehmen, kann. Buch, diefer Beuge iſt der Meinung, daß das Feuer von haben. Als sie durch den Rauch geweckt wurde, habe sie sofort fehen würde und unser unten herauf gebrannt haben muß. Das eheliche Verhältniß der nach ihrem Manne gerufen und als sie ihn vermißte, habe sie Handwert antergraben helfen, erklärten wir, dagegen Front be Bobbe'schen Cheleute wird von den Zeugen als ein gutes ge- angenommen, daß ihr Mann sich ohne Abschied entfernt habe, machen. Wer unser Gewerbe kennt, wird wissen, daß daffelbe schildert, von, besonderem Aufwand, des Angeklagten haben die um sie nicht zu stören. Als sie später ihrem Manne Vorwürfe nur Saifongewerbe ist und wir nur 30-40 Gefellen find. Der Schwager des Bobbe, ein Geh. gemacht, habe derselbe sich damit entschuldigt, daß er völlig dem gestern zwei Gesellen um Arbeit angefragt, stellte Herr Sanzleidiener im Justizministerium, bekundet, daß der Angeklagte topflos geworden, weil er sich sagen mußte, daß der Verdacht Sorauer jugendliche, nicht fachmännische Arbeiter, welchen er einen gerufen habe: Mein Mielchen, mein Mielchen!" Der Zeuge hat fofortige Verhaftung befürchten müsse. Von dem Vorhandensein ziehen, so daß, wenn dieselben angelernt, die Gesellen nicht mehr erfahren, daß es bei ihm brenne, er habe ihn aufgefordert, sofort Geschworenen macht darauf aufmerksam, daß der Angeklagte barisch zu Wir bitten nun die Kollegen, sich mit uns folis mit nach Moabit zu kommen, an der Siegesallee habe sich aber der gestern behauptet hat, er wolle seine Frau im Geschäft anlernen, durch Beiträge zu unterſtüßen, da die Fabrik keine fachmännisc Angellogie mit der Bemertung entfernt, daß er noch einen wichtigen bamit er seinen Agenturen nachgehen fönne. Während der An- Kraft besizt. Adressen und Anfragen an Karl Bruckner, Münche Gang habe. Die Frau des Angeklagten habe pon der Entstehungs- getlagte nun im Reller mit der Anfertigung des Schachtes be- bergerstr. 27 III bei Baumann. Die streifenden Kammmacher urfache des Brandes teine Ahnung gehabt. Frau Bobbe sei eine schäftigt war, dice Balfen durchfägen und sonstige geräuschvolle Fabrit von R. Krönert Nachf. durchaus ehrfame, rechtliche Frau, welche einfach lebe. Seines Arbeiten vornehmen mußte, hätte Frau Bobbe den Laden ver Frankfurt a. M., 20. März. Gestern fand hier eine Wissens, hat Brau Bobbe, welche 18 Jahre bei einer Frau sehen müffen und es sei doch im hohen Grade auffallend, daß sie gemeine Buchdrucker- Bersammlung statt. Es wurde beſchloſſen, a. StI6d en gedient hat, bei ihrem Fortgange aus dem Dienst nichts von den Santirungen ihres Ghemannes gewußt haben will. Den 1. Mai nicht zu feiern; der Beschluß des Kongreffes sei 2400 M. Ersparnisse gehabt. Der Zeuge hat von dem Vorleben Die Zeugin bleibt auf Borhalten dabei, daß jene Einrichtung ihr früht, die Arbeiter feien noch nicht reif dazu. Auch habe der G vielmer immer nur als liebenswürdigen, netten Menschen kennen Bedenkliche ihrer Behauptung aufmerksam macht. Die Zengin ist öffentliche Volksversammlung wird den Herren ein Mißtrauens gelernt. Der Benge Herr v. Klöden bestätigt durchaus das bereit, den Eid zu leisten, der Gerichtshof nimmt aber von der votum ertheilen. günstige Urtheil des Borzeugen über die Frau Bobbe, welche er Bereidigung Abstand. Hiermit wird die Beweisaufnahme ge­gleichfalls als treu, ehrlich und schlicht schildert. zu ihren Er schlossen. Die den Geschworenen vorgelegte Frage lautet nur sparnissen von 2400 W. hat Frau Bobbe noch einige Wirth- auf vorsätzliche Brandstiftung zum Zwecke des Betruges, mit der schaftssachen mit in die Ehe genommen. Der Versicherungs- Unterfrage, ob milderne Umstände vorhanden. inspektor Braun von der Union"( der Angeklagte ist felbft Sodann nimmt Staatsanwalt Krobitsch das Wort zu seinem Agent dieser Gesellschaft gewesen) bekundet, daß er furz nach dem Plaidoyer. Er weist auf die Gemeingefährlichkeit des in Rede Brande auf der Brandstelle gewesen ist und es ihm gleich verstehenden Verbrechens und ferner darauf hin, daß es nur in den dächtig gewesen ist, daß der Angeklagte während des Brandes feltensten Fällen gelinge, den Thäter zu überführen. Der Prozeß rom Hause abwesend war. Die ersten Aussagen, welche der An- Bobbe merde hoffentlich nicht zu diesen gerechnet werden müssen, getlagte diesem Zeugen gemacht hat, widersprechen vielfach seinen er gebe der Hoffnung Ausdruck, daß derselbe mit der Verurthei­späteren Erflärungen. Damals hat er gesagt, daß er lung des Angeklagten enden werde. Der Staatsanwalt beleuchtet Gine öffentliche, stark besuchte Versammlung felbst am Abend vor dem Brande gegen 10 Uhr sämmt sodann alle durch die Beweisaufnahme zu Tage getretenen Beartonarbeiter fand am Donnerstag, den 20. d. Mis, lichte Lichter gelöscht und dann noch einige Zeit in feinem faftungsmomente, welche in unwiderlegbarer Weise für die Schuld Feuersteins, Alte Jafabstraße, statt. Auf der Tagesordnun Komtoirzimmer geschrieben habe. gepackt, weil er am nächsten Er habe einen Reisesack des Angeklagten sprechen und weist auf die Haltlosigkeit und Un- stand: 1. Unsere Achtstunden- Bewegung, Referent Kollege Tamm tionszweden nach Friedenau reifen wollte, habe sich halb ange die Ursache des Brandes zurückführen will. Es sei eine waren alle hiesigen Kartonfabrikanten per Brief, sowie öffentlich

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Achtung Vergolder! Es wird den Kollegen bekannt ge geben, daß der Zuzug nach Düsseldorf für Vergolder nach Wesseling bei Köln für Grundirer, Verzierer beit niedergelegt worden ist.

Bergolder fern zu halten ist, da dort wegen Lohnabzug die Ar

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zogen aufs Belt geworfen, um seine Frau nicht zu stören und böse Vergangenheit, auf die der Angeklagte zurückblicke, Aller- eingeladen. Dieselben, eventuell deren Vertreter, waren ziemlid jei um 4 Uhr Morgens nach dem Moabiter Bahnhof gegangen, dings habe derselbe es beliebt, über seinen Aufenthalt in zahlreich erschienen. Der Referent, Herr Tamm, begründete der aber noch dunkel gewesen sei. Alsdann sei er nach dem Italien einen Schleier zu ziehen, indem er jede Auskunft über beifällig aufgenommenen Ausführungen die Forderung der Acht wieder nach Berlin zurückgekommen, später nochmals nach Friede er von dort aber sicher nicht zu erzählen gehabt haben. Zu dem das Wort. Auch die Arbeiterinnen haben ihre Lage erkannt; nau gefahren 2c. Der Angeklagte hat dem Zeugen gegenüber sich so geheimnißvollen Schacht übergehend, meint der Staatsanwalt, daß auch sie haben Forderungen aufgestellt im Papierarbeiterinnen gestellt, als ob er von dem ganzen Brande erft bei seiner Rück- es wohl eigentlich feinem derjenigen Personen, welche ihn in Berein, nämlich acht resp. neunstündige Arbeitszeit, 15 Mart lehr nach Hause etwas erfahren habe und hat dem Versicherungs- Augenschein nahmen, gelungen ist, sich ein flares Bild von dem Minimallohn, 33% pet. Gröhung der Atfordpreise, 8813 pt. et beamten über sein Thun und Treiben während Aber das Gefühl des Unheim- höhung für Ueberstunden- und 50 pet. Erhöhung für Sonntagsarbeit dem Brande zahlreiche Angaben gemacht, welche seinen späteren fichen werde wohl jeden beschlichen haben, der den sonderbaren An den Kollegen werde es liegen, die noch fernstehenden Arbei Darstellungen und der Wahrheit offenbar nicht entsprachen. Der Bau besichtigte. Die Presse habe ursprünglich der im Publikum terinnen dort hin zu schicken, wo sie hin gehören: in den Verein. Angeklagte giebt auch zu, daß er dem Inspektor etwas vorge- vielfach verbreiteten Meinung Ausdruck gegeben, es handele sich Laut Beschluß der Versammlung tam nun abwechselnd logen habe, erklärt dies aber damit, daß er demselben nicht sagen um eine Menschenfalle und wahrlich, durchaus von der Hand zu Arbeiter und ein Arbeitgeber zum Wort. Herr Möglich( Arb.); wollte, daß er von Haufe ausgerückt war. Der Zeuge hat nach weisen sei die Annahme nicht. Aber es müsse allerdings festgestellt Dem Fabrikanten liege daran, seine Waare so theuer wie möglic den Lügen des Angeklagten die positive Ueberzeugung gehabt, werden, daß ein Beweis in dieser Beziehung nicht gegen ihn er zu verlaufen; dem Arbeiter, für sein einziges Eigenthum, daß derselbe das Feuer angelegt; er hat ihm dies auch auf den bracht fei. den Bau Welchen Zweck giebt nun der Angeklagte Arbeitstraft, möglichst viel zu erhalten. Die Fabrikanten mögen fich ge- vereinigen, um die herrschenden Schleuderpreise zu beseitigen. Ser auch der Ansicht, daß der Angeklagte in betrügerischer Absicht das rungsort für Holz und Kohlen benutzen, trozdem er unter seinem Durch achtstündige Arbeitszeit werden Schmuskonkurrenten Herr Inspektor, wie fönnen Sie so etwas sagen!" Der Zeuge ist heimnisvolle Arbeit hergestellt hat? Er will ihn als Aufbewah- Grabe( Fabrik.): Die Begründung der Forderung sei eine schwache

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