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auszuüben oder

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§ 2. Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch| bewilligen wollen. Wir bitten daher, uns so viel wie täglich bi Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung oder unterstützen. Sammellisten sind zu haben bei H. Wute ulosen Rol durch andere Mittel, welche einen Willenszwang( der reinste Kautschuk) Andreas, Belizerstr. 34. Ebenfalls sind Gelder und Listen aber geeignet sind, beſtimmt, zu beſtimmen ver su ſchiden.- Sämmtliche arbeiterfreundlichen Blätter bieten ber sucht, an den im§ 152 der Gewerbe- Ordnung bezeichneten Ver- um Abdruck gebeten. Mit kameradschaftlichem Gruß. abredungen Theil zu nehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu fech 3 Monaten bestraft, wenn nach dem allgemeinen Straf­gefeß nicht eine härtere Strafe eintritt.

bestraft:

§ 3. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten werden 1. Arbeitgeber, welche ihre Gesellen, Gehilfen oder Fabrit­arbeiter böswillig und widerrechtlich entlassen oder von der Arbeit zurückweisen( auszulegen zu Gunsten der Unter­

nehmer),

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§ 158A der Gewerbe- Ordnung.

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in der Lage.§ 417 Str. Pr. D. Abs. 2 gestattet der Staats­anwaltschaft, in jeder Lage der Sache bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urtheils durch eine ausdrückliche Erklärung die Verfolgung zu übernehmen. Von diesem Rechte hat sie in stehenden dem Beleidigungsprozeß des Schuhmachermeisters J. Ma chitt fragenden gegen den Redakteur des Werliner Voltsblatt" Rein­bekannt Kollege J hold Cronheim Gebrauch gemacht, indem sie durch Einlegung tes Rechtsmittels der Revision gegen das am 28. Márz cr. gearbeitet gefällte freisprechende Urtheil der Straffammer VIa Ber­Die Breikenden Metallschrauben-, Façondreht standen d liner Landgericht I die weitere Verfolgung der Sache im öffent­Berufsgenossen hielten am Freitag Vormittag wiederum ihre Koste lichen Interesse übernommen hat. Bersammlung in Deigmüller's Lokal ab, welche ebenfalls stehen. S Durch Beschluß der ordentlich stark besucht war. Das Lokal war zum Erbrüde gedachten Strafkammer vom 11. b. M., ist die Ueber­Herr Hirsch berichtete über den gegenwärtigen Stand der schlemme nahme der Verfolgung der Sache seitens der Staats­bewegung und konstatirte, daß sich die Arbeitseinstellung Arbeit erf anwaltschaft für zulafsig erklärt worden. Der Fall selbst, wie 2. Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter, welche die Arbeit größert habe, indem nun auch die weiblichen Arbeitsfr ganzen T glaubten die ergangenen, sich diametral widersprechenden Entscheidungen böswillig und widerrechtlich verlassen oder verweigern( aus Branche sich ihren männlichen Kollegen angeschlossen hätte zulegen zu Ungunsten der Arbeiter), ben 24 bei der bekannten Firma Roll, Louisenufer 8, be es deshal des Schöffengerichts und der Berufungskammer, haben nament- wenn die Arbeitgeber oder Arbeiter den im§ 1 bezeichneten Ve- ten Arbeiterinnen hätten 21 die Arbeit eingestellt, weil ih und lich in den Arbeiterkreisen begreifliches Aussehen erregt. Es trieben angehören oder wenn durch die Entlassung der Arbeiter befcheidene Forderung eines Mindestlohns von 10 M. und handelt sich nämlich um die wichtige Frage, ob in der Ver- oder die Einstellung der Arbeit das öffentliche Wohl(!) gefähr- stündige Arbeitszeit nicht bewilligt worden sei. Der Herr Metallart öffentlichung der über eine Werkstatt ver= zable ben armen Mädchen Mindestlöhne von 6 und 7 Mamertjam, Mit der gleichen Strafe wird bestraft, wer Arbeitgeber oder von diesen Löhnen habe er noch Abzüge für zerbrochenes auszufülle hängten Sperre eine Beleidigung des Inhabers derselben Arbeitnehmer zu den unter Nummer 1 und 2 gedachten Hand- zeug gemacht.( Nufe: Pfui!) Das Dasein der Aermisten Berlins gefunden werden kann oder nicht. Das Schöffengericht hatte lungen durch Mittel der im§ 2 bezeichneten Art oder durch Zu- einem solchen Lohn ein derart erbärmliches, daß sie fatkannten unter Bejahung dieser Frage den Bellagten zu 100 m. eventuell wendung oder durch Zusicherung von Vortheilen( Streitunter- Kaffee und Brot leben und nicht einmal die durch Kollege 10 Tagen Haft verurtheilt; die Berufungskammer hat aber unterstützung bestimmt oder zu bestimmen versucht, insofern nach Maschinenfett beschmutztenkleider, in Grmangelung anderer, wellstraße dem Strafgesetzbuch keine härtere Strafe eintritt. tönnten. Und angesichts solcher Zustände habe man no bogen siz Verneinung der Frage das erste Urtheil aufgehoben und den Be- Die Streitigkeiten über die aus solchen Entlassungen von Muth, von hohen Löhnen in der Branche 3 tomplime tlagten unter Verurtheilung des Klägers zu den Kosten beider Arbeitern oder Einstellungen von Arbeit entstehenden Entschädi- Man werde die streifenden Kolleginnen ausreichend unter Verein ar Instanzen freigesprochen. Recht gespannt darf man nunmehr gungsansprüche gehören zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte um sie vor dem gänzlichen Glend zu schützen.( Bravo ) ein Verg Beendigung dieses Streits sei es an der Zeit, einmal näha Rassirern wohl auf die einzuschlagende Prozedur, sowie überhaupt auf und soll für deren Verfolgung Exekutivhaft zulässig sein. den weiteren Verlauf dieses bedeutsam gewordenen Prozesses sein. Verkündigung in Wirksamkeit. §4. Das gegenwärtige Geses tritt mit dem Zeitpunkte seiner fanntschaft mit dem Herrn Roll zu machen, der es in die öffen Jahren vom einfachen Arbeiter zum Großfabrikanten und welche an Von einem Leidenwagen überfahren wurde am Abende Anmerkung. Die einzelnen Paragraphen des obigen, einstweilen befizer gebracht habe. Jezt gelte es, die Bewegung hoch nahme Kreuzungspunkt der Greifswalder- und Friedenstraße eilte, um lassen sich bei eventueller späteren Ausdehnung auf das Reich ohne legen ein guter sei. Unter diesen Umständen könne b des 23. Oktober v. J. der Maurer Römer, als er über den für den Umfang der preußischen Wionarchie zu erlassenden Nothgesetzes und er fönne mit Freuden sagen, daß der Geist unter den derfelbe d einen Berdebahnwagen einzuholen. Hierbei achtete Römer nicht Weiteres in der vorliegenden Fassung in die Reichs- Gewerbeord- nicht ausbleiben.( Beifall.) Herr Stabernac ermahn ind Um darauf, daß von der rechten Seite ein leerer Leichenwagen kam, nung einfügen und zwar: zu den Forderungen zu halten und feinen Schritt von Alte Jak dem er zuvorkommen mußte, wenn derselbe nicht angehalten§ 1 des obigen Gesezes als Absatz 2 zu§ 122 der Gew.- Drong. schlüssen abzuweichen. Man könne der geschulten Sträf Stand wurde, und da letteres nicht geschah, so traf er mit den Pferden§2 Ersatz des§ 153 entbehren und die Zeit sei nicht ferne, in der die Fabritan Nachdem zusammen, wurde zu Boden gestoßen und von beiden Rädern 3 zum Verhandeln bereit erklären müßten.( Beifall.) Von ersten, W überfahren. Römer erlitt so schwere innere Verlegungen, daß er Aufruf. Arbeiter" ber töniglich preußischen Eisenbahn- Kollegen wurde im Laufe der Diskussion darauf aufmert führer er noch an demselben Abend verstorben ist. Wenn die Staatsanwalt- Werkstätten! Nachdem in Buckau bei Magdeburg die dortigen macht, daß eine gewisse Firma sich lauter junger Burschel daß bei s schaft auch zugab, daß dem Berunglückten einen nicht geringen Stollegen in eine anerkannt gerechte Lohnbewegung eingetreten sind, nommen habe, welche den ganzen Tag hinter verfch ca. 500 G Theil der Schuld selbst trifft, so hielt sie den Führer des Leichen- und hier in Berlin am 8. April d. J. eine Versammlung der Thüren arbeiten müßten. Sogar Essen und Trinken wegen s wagens, den Kutscher Friedrich Storm, doch verantwortlich, weil Arbeiter der königlichen Hauptwerkstatt Tempelhof stattfand, zu ihnen geliefert. Die Sache soll näher untersucht 170 Firm er so schnell fuhr, daß er den Wagen nicht mehr rechtzeitig hemmen melcher zwei Buckauer Kollegen delegirt waren, wurde der Antrag Herr Schäfer hob hervor, daß der Streit bei 600 Rolle fonnte. Storm stand gestern deshalb wegen fahrlässiger angenommen, mit den Baudauer Kollegen in Verbindung zu Gewerkschaften lebhaftesten Beifall finde; überall sei die Höhe Gehiljenf Zödtung vor der dritten Straftammer des Landgerichts I. treten behufs Einberufung eines allgemeinen Eisenbahn freulicher Weise zur Unterstützung bereit. Herr Güow Er gab zu, im scharjen Trabe gef hren zu sein, er sei aber Werkstätten- Urbeiterkongreſſes und zwar, wenn möglich, zu sich ebenfalls für fräftige Unterstügung der weiblichen theilt sich von seinem Herrn, der die Leichenruhren für die Polizei zu leinen Pfingsten d. J. Genaue Zeit und Ort für den Kongreß wird später aus und beleuchtete dann eingehend das Verhalten de ungefähr habe, zur Eile angetrieben worden, um noch an demselben Tage bekannt gegeben werden. Roll seinen Arbeiterinnen gegenüber. Es handle sich hlaffen, w eine zweite Leiche fortschaffen zu können. Der Staatsanwalt Kollegen allerorts, jekt liegt es an Euch, zu handeln, damit ein menschliches Dasein und man müsse den Fabrikanten beantragte eine Gefängnißstraße von neun Monaten, der Gerichts- das kaiserliche Wort in Bezug auf die Verwirklichung der Muster- daß die Arbeiter ihr Ehrenwort aufrecht erhalten wollend t hof hielt aber unter Berücksichtigung aller begleitenden Umstände werkstätten in den töniglichen Staatsbetrieben in Grfüllung geht. ganze Arbeiterschaft Berlins blicke auf den Streit und sicht, eine breimonatliche Gefängnißstrafe für eine ausreichende Sühne. Gestützt auf die kaiserlichen Erlasse treten wir in eine nur rein sire mit den Streifenden; es sei eine Schande, wolle Vorjahre Ein trübes Bild von Bauhandwerkers finanziellen Plagen gewerkschaftliche Bewegung ein und sind politische Erörterungen gesichts dieser Thatsache den Muth verlieren. Herr arbeiten gewährte eine Untlage wegen Betruges, welche die brittle Straf ireng ausgeschloffen. Etwaige Auskunft ertheilt R. Kohlmann, betonte, daß es den Fabrikanten trotz aller entgegenstehen ben alter Lammer hiesigen Lanogerichts I gegen den Architetten Rudolf G. Magdeburg, Kaiserstr. 109,& Ir.- Alle arbeiterfreundlichen hauptungen nicht möglich sein werde, ohne die geübten weiterarb S. 4 zu verhandeln hatte. Der Angeflagte gehört zivar nicht zu jenen Blätter werden um Abdruck dieses gebeten. auszukommen. Alles fei heute genau berechnet. Wolle Bauunternehmern, welche von vorn herein darauf ausgehen, die Auch unter den Plätterinnen beginnt es sich zu lich sein, so müsse man die Forderungen in Anbetra ertürzten Bauhandwerker hineinzulegen und zu diesem Zwecke einen Bau regen. Die Beschäftigung dieser Arbeiterinnen ist bekanntlich schweren und ungefunden Berufs sehr bescheiden finde Löhne un nach dem andern in Angriff nehmen, aber er gehört doch zu eine sehr anstrengende, während die Löhne, wie in allen Be Schiller machte darauf aufmertfam, daß es denen, welche, ohne ausreichende Wittel zu besitzen, ins Gelache schäftigungszweigen, wo Frauen thätig sind, sehr niedrig bemessen Anlernen" nicht so schnell gehe, als wie doch bei hinein bauen und wenn die Hoffnung, eine gute Spekulation werden. Bisher war noch keine Organisation unter den Plätte- Fabrikanten glauben machen wollten. Aus fein ftreifen, I gemacht zu haben, sich als falsch erweist, die Bauhandwerker um rinnen zu schaffen. Dieser Tage sind endlich die Plätterinnen der fahrung wiffe er ganz genau, daß dies im Großen ein und über Sen Preis ihrer Arbeit bringen. Der Angeklagte, welcher der Firma Heinrich Buchholz an den Chef der Firma herangetreten fei. Durch solche und andere Schreckschüsse dürfe sich kei hängt we Schwiegersohn eines bekannten vermögenden Bauunternehmers und haben eine Forderung auf Lohnerhöhung gestellt. Die Forde beirren lassen. Hierauf wurde der Antrag, Deutsch Di ist, verkrachte mit einem Bau, welchen er in der Reinicken rung ist bewilligt. Nun läßt es das Vorgehen der Arbeiterinnen derungen volständig aufrecht zu erhalten Büchner dorferstraße ausführte, so gründlich, daß er den Bau genannter Firma wünschenswerth erscheinen, daß die gesammten it im mig angenommen. Gine lebhafte Debatte gar nicht zu Ende führen konnte und den Offenbarungseid Blätterinnen ähnlich vorgehen, wie die der Firma Heinrich Buch- sich über die Frage, ob man den noch ausstehenden Lohn habe. Es leisten mußte. Leider sind drei Bauhandwerker arg ge- holz. Eine Versammlung soll in nächster Zeit stattfinden, in der Fabrikanten abholen wolle. Schließlich drang die Ansicht schädigt und einer von ihnen ist durch den Angeklagten ganz über die Erwerbsverhältnisse der Blätterinnen gesprochen werden daß man den Herren zeigen müsse, wie gut die Streiten in Vermögensverfall gerathen und an den Bettelstab gebracht soll und auch eine Organisation derselben voraussichtlich ent- ohne die paar jennige auskommen könnten. Der Antr worden. Der Schlossermeisier, welcher an dem Neubau beschäftigt stehen wird. noch ausstehenden Lohn nicht abzuheben, war, hat die Sumine von 5891 M., ein Tischler 1800 Mt., ein Arbeiter Berlins ! Der Streit der hiesigen Böttcher dauert bern denselben bis nach Beendigung des Dritter 1000. verloren. Die brei Geschädigten beschworen, unverändert fort. Für Gure schon geleisteten Zahlungen unseren stehen zu lassen, wurde unter begeisterte daß sie durch fal che Vorspiegelungen des Angeklagten bewogen herzlichen Dant; Quittung folgt später in diesem Blatt. Troy- rufen einstimmig angenommen. Ferner wou worden seien, demselben Kredit zu gewähren und daß namentlich dem die Brauereien ihren jest großen Bedarf an Biertransport beschlossen, eine ſtrenge Kontrole einzuführen, namentli bie falsche Wittheilung desselben, daß er das Grundstück von Gefäßen nicht im Entferntesten decken fönnen, bewilligen unsere darauf zu achten, daß sich Niemand provoziven laſſe. Wa feinem Schwiegervater geschenkt bekommen habe, fie in den Arbeitgeber unseren sehr mäßig gehaltenen Tarif noch immer nach jeder Richtung hin beweisen, daß man auf der Glauten verfeste, es mit einem gut fituirten, zahlungsfähigen nicht. Weit über 200 Kollegen, meist Familienväter, sind zu Zeit stehe. Mit einem dreifachen Hoch auf die Lohnbe Gärtnern Mann zu thun zu haben. Der Staatsanwalt nahm drei Fälle unterstügen. Beigt noch einige Zeit Guer Solidaritätsgefühl durch in welches alle Anwesenden träftig einstimmten, schloß dig zu be des Betruges für erwiesen an und beantragte mit Rücksicht auf materielle Hilfe und der Sieg ist unser. Die Lohntonimission der sammlung. antragte die Höhe des Schadens und die schweren Wunden, welche den Böttcher Berlins . Briefe und Gelder an Friedrich Holtmann, Der Allgemeine Metallarbeiter- Verein Berlin einberuje Bauhandwerkern geschlagen seien, 2 Jahre Gefängniß. Der Ge- Böttcher, hier, Cuvrystr. 62, 3 Tr. Umgegend hielt am Sonntag, den 18. April c., im Kön Versamm Laufe der nächsten acht Tage das Kriminalgerichtsgebäude zu Nachmittag sämmtliche Arbeiter die Arbeit niedergelegt, da die Bestand am 31. Dezember 1889 44,74 M., Einnahme proſtändniß Eine feltene Fülle fenfationeller Prozesse wird im Fabrik von Horn& Taube, Pofenerstr. 27, haben am Freitag erstattete zunächst den Kassenbericht für das I. Quartal berufung Moabit beleben. Heute Sonnabend wird daselbst vor dem Schwur- Bohuverhältnisse in dieser Fabrik den heutigen Anforderungen in tal 2430,24 M., Ausgabe bito 1643,28 2., bleibt ein Beitung" gericht des Landgerichts II die Anklage gegen den Sattler Beo wegen feiner Weise entsprechen, indem die Arbeiter bei einer ganz un- am 31. März 1890 von 786,96. In diesen versuchten Mordes verhandelt. Am Wontag folgt dann die Verhand gefunden schmutzigen Arbeit 25 Pf. pro Stunde bekamen. Unser ist die Miethe für das ständige Arbeitsnachwebatten b Lung gegen den Knecht Kumisch, welcher in der Weihnachtswoche den Vorgehen dürfte wohl gerechtfertigt sein, wenn wir 30 Pf. pro auf ein volles Jahr in Höhe von Milchfuhrmann Lust in Tempelhof ermordert hat. Am Stunde verlangen. Wir bitten daher den Zuzug fern zu halten. einbegriffen. Verein zählt gegenwärtig Mittwoch beginnt ferner vor dem Schwurgericht des Landgerichts I J. A.: Franz Bojanet. 7000 Mitglieder. Kol. Bredow bestätigt im unter Vorsiz des Landgerichts- Direktors Schmidt die in weiten Achtung! Der Streit bei der Firma Friedr. Siemens& Co. der Revisoren, daß Bücher und Belege in bester Ordnung Kreifen mit Spannung erwartete Verhandlung gegen den unge dauert unverändert fort. Zuzug ist fern zu halten von Schlossern, gefunden wurden und beantragt, dem Kassirer Dechar da die treuen Rendanten der Georgenkirche, ehem. Magistrats- Bureau- Drehern, Gießern, Formern, Kernmachern, Klempnern, Modell- theilen, welchem Antrage die Versammlung einstimmig die die vorsteher Rud. Arendt. Bei der Fülle des Materials find für tischlern, Packern und sämmtlichen Hilfsarbeitern. tommt. Ein Antrag, den Kassenbericht in Zukunft diesen Prozeß zwei Verhandlungstage angesezt. Die Verhand lung selbst wird zwar im großen Schwurgerichtssaale stattfinden, aufmerksam, daß sich noch ungefähr 80 Streifende im Ausstand Der erste geht dahin: Um in den Vororten Berlins eine doch ist die Nachfrage nach Eintrittskarten eine fo ungewöhnlich befinden. Kollegen! Wir haben von der Forderung des Minimal- Agitation für den Verein entfalten zu können, sollen 1) starte, daß, wie uns mitgetheilt wird, alle weiteren Bemühungen verdienstes Abstand genommen und haben sich die Arbeitgeber Reinickendorf , 2) für Chartottenburg, Moabit unb um folche Karten teine Aussicht auf Erfolg haben.- Am Donnerstag verpflichtet, die Affordlöhne entsprechend unserer Forderung von Friedrichsberg, Weißenfee je steht sodann der vermeintliche Doppelraubmörder Klaujin vor den 21,60 m. zu erhöhen. Wohlan, Kollegen! Nachdem wir diese Kassirer und ein Protokollführer gewählt werden, Geschworenen. Da die Zahl der Beugen in diefem Prozesse auf Vereinbarung getroffen, hat sich sowohl Eckersdorf geweigert, feine die Ginberufung und Leitung der 52 angewachsen ist, so sind auch hier zwei Tage für die Ver Arbeiter wieder einzustellen, wie auch Herr Gebauer sich weigert, lungen, sowie das Eintafsiren der Beiträge handlungen angefeßt. Am 28. d. M. endlich beginnt vor der die Erhöhung der Atfordlöhne vorzunehmen. Kollegen! Nachdem betreffenden Orten obliegen soll, Ferner soll für britten Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Land- wir wochenlang im Streit stehen, sind selbstverständlich unsere noch ein Hilfstassirer gewählt werden. Dieser Antrag gerichtsdirektors Bette der große Bestechungsprozeß Warne Mittel beschränkt. Jezt liegt es an Euch, kräftig dafür einzustimmig angenommen. Die Wahl der Betreffenden bold und Genossen, welcher ein Seitenstück zu dem bekannten treten, daß wir den noch im Ausstand befindlichen Kollegen eine erfolgen. Eine längere Debatte rief der zweite Prozeß gegen die Armeelieferanten Hagemann und Wollank bildet genügende Unterstützung zahlen können. Darum thue ein Jeder welcher für den ersten Vorsitzenden 20 M. Vergütigung und sich um Lieferungen für die Marine dreht. dieser Prozeß wird, geht schon daraus hervor, daß die Anklage: Abends von 8-10 Uhr und Sonntags Vormittags von 10 bis gelder pro Monat gewährt wissen will. Motivirt wurde - Die Zahlstellen befinden sich Sonnabends ersten Kassirer 20 M. und für den zweiten Kassirer 10 M. schrift allein 250 Seiten umfaßt und die Aften zu dicken Bänden 12 Uhr für den Norcen im Restaurant von Brückner, Lothringer- Antrag damit, daß bei dem rapiden Anwachsen des Verein angewachsen sind. Es ist kaum anzunehmen, daß die Verhand- straße 67; für den Nordosten im Restaurant von Brennert, Bar- der damit verbundenen größeren Geschäftslast dem lungen innerhalb zehn Tagen zu Ende geführt werden können. nimstr. 8; für den Osten im Restaurant von Heindorf, Lange es nicht möglich ist, seinem Erwerbe am Tage voll un

Soziale Uebersicht.

Arbeiter aufgepast! Ein Attentat ungewöhnlicher Art wird in industriellen Streifen gegen das Koalitionsrecht der Ar­

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Straße 70; für den Südosten und Süden im Restaurant von Grün- nachgehen zu fönnen. Das Gleiche gilt insofern del, Dresdenerstraße 116, sowie jeder Zeit im Bentralbureau der Kassirer, als es bei dem Antrag mit den Stoctarbeiter, Restaurant Gründel, Dresdenerstr. 116. Die Streit- und dem Bezahlen der Beiträge fehr leicht tommission der Berliner Stockarbeiter., J. A.: H. Stromeyer, daß sich hier und da ein Manto einschleicht, Chorinerstr. 88. Um Aufnahme in allen arbeiterfreundlichen dieselben, da sie dafür verantwortlich sind, Blättern wird gebetent. threr Tasche ersehen müssen. Bei die prinzipiellen Spremberg U.-L.

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Durch die Verhältnisse in der dieses Antrages beschließt die Versammlung diesen Buntt beiter geplant. Von einem gut unterrichteten Freund in der Grörich'schen Danupftischlerei" find breißig Tischler gezwungen tagen und denselben auf die Tagesordnung einer in näch folgende Schriftstück, das bort vertraulich" zirkulirt, zu: Entzulegen. Da auf gütlichem Wege mit dem Herrn Chef keine In die Fachkommission werden die Kollegen Hetz, Martini Rheinproving geht der Deutsch . Metallarbeiter 8tg." das nach- worden, die Arbeit nach erfolgter Kündigung am 12. April nieder- einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung ju § 1. Bei denjenigen Gewerben oder Fabritbetrieben, welche hier fern zu halten und uns nach Kräften zu unterstüßen. Roggentopt, Ramm, Pawlowitsch, Ladner, Zalejski unb den Kohlenbergbau, die öffentliche Beleuchtung und Wasserver- Briefe an Carl Bonat, Spremberg N.-L., Töpferstraße 21. neu resp. wiedergewählt. Ferner werden Geldsendungen an Heinr. Lehmann, Spremberg N.-L., Beblig- folgende Kollegen auf Grund des§ 6 sorgung oder den öffentlichen Verkehr zum Gegenstande haben, tann das Arbeitsverhältniß zwischen den Gesellen, Gehilfen oder straße B. es find dies bie bei Friedrich Siemens Fabritarbeitern und den Arbeitgebern in Grmangelung ber Ber­einbarung einer längeren Bertragsbauer nur durch eine jedem den Zimmerern ausgebrochen, da die Meister nach mehreren Unter- Der Arbeitsvermittler, Kollege Gerisch, fordert Theile freistehende, zwei Monate vorher erklärte Auskündigung handlungen mit der Lohnkommission unsere gerechte Forderung: auf, den Arbeitsnachweis recht rege zu benußen, gelöst werden.( Leibeigenschaft 1) zehnftündige Arbeitszeit und 27-80 Pf. Sohn pro Stunde, nicht möchten sich dieselben nicht alle zwei oder drei Tage,

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Am 15. April ist in Luckenwalde der Generalstreit unter jett arbeitenden Vereinsmitglieder, aus dem Verein aufgef

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