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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 15.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

Abg. von der Decken( Welfe) erklärt sich für den Antrag Träger; wenn eine solche Wahlfälschung vorgekommen sei, dann müsse die ganze Wahl kassirt werden, ohne daß man sich aus Kleinliche Berechnungen einläßt.

Sonntag, den 18. Januar 1891.

Uebrigens würde die Frage keine so hohe Bedeutung haben, wenn nicht die konservativen Wahlversammlungen auch an Sonntagen stattgefunden hätten.

8. Jahrg.

Abg. Gröber( 3entr.): Ich glaube, daß die Verordnung auf die Wahlversammlung nicht angewendet werden kann. Gewiß können polizeiliche Bestimmungen auch auf Wahlversammlungen 46. Sigung vom 17. Januar, 1 Uhr. Abg. Pachnicke( dfr.) weist darauf hin, daß das Wahl- angewendet werden im einzelnen Falle, wo Feuers- oder Lebens­gesetz besondere Beschränkungen des Versammlungsrechts nicht gefahr entstehen kann. Aber es fönnen keine Vorschriften auf die Am Tische des Bundesraths: von Malzahn. gestattet, welche nicht in dem Reichsgesetze vorgesehen sind. Eine Wahlversammlungen angewendet werden, welche dieselben all­Ohne Debatte erledigt der Reichstag zunächst in dritter eigentliche Wahlagitation auf dem platten Lande ist ohne Be- gemein im Voraus verbieten. Das widerspricht dem Reichsgeseh Lesung den Gesetzentwurf, betreffend der Kontrolle des nutzung des Sonntags nicht möglich. Außerhalb der Wahlperiode und widerspricht auch zum Theil der Verordnung selbst, welche Reichshaushaltsetats für 1890-91 und bezeichnet eine sind Bersammlungen in Mecklenburg überhaupt nur mit Ge- ganz andere Zusammenfünfte im Auge hat. ganze Reihe von Petitionen als ungeeignet zur Berathung im nehmigung des Ministeriums statthast und die Genehmigung wird Plenum. Abg. Singer: Wenn man die oppositionellen Wahl­nicht ertheilt. Deshalb hofft die mecklenburgische Bevölkerung versammlungen zu den geräuschvollen Versammlungen rechnet, Darauf folgen Wahlprüfungen. Die Kommission auf eine Besserung des veralteten Vereinsrechts ebenso wie auf tönnte man vielleicht auch die konservativen zu den öffentlichen beantragt die Giltigkeit der Wahl des Abg. von Henk( 2. Stettiner die Vereinbarung einer Verfassung! Die mecklenburgische Re Lustbarkeiten zählen, die gleichfalls das Trommelfell berühren. Wahlkreis) und die Anstellung von Untersuchungen über einige gierung ist selbst dem Winke des Bundesraths, eine solche Ver- Die Ausführung des Vertreters der mecklenburgischen Re­in dem Proteste behauptete Vorkommnisse. fassung einzuführen, nicht nachgekommen. Unter diesen Um gierung beweist, daß man in Mecklenburg den Schmerz darüber, Abg. Träger beantragt die Beanstandung der Wahl und ständen ist es doppelt nothwendig, das Vereinsrecht des Volkes daß das Volk einmal an einem Tage aufgerufen wird, an die Anstellung noch weiterer Untersuchungen. Er führte aus, zu wahren. daß in die Wahlprüfungskommission schon ein frischerer Zug seinem Geschick mitzuarbeiten, noch nicht überwunden hat. Wenn gefommen sei; Abg. Rickert: Es handelt sich hier nur um die Frage, ob es nach der mecklenburgischen Regierung ginge, würde vielleicht aber eine alte Methode ist immer noch das Reichsrecht dem Landesrecht vorgehen soll. Selbst wer den mit dem Unfug des Wählens überhaupt ein Ende gemacht. nicht aufgegeben, die man als arithmetische bezeichnen Standpunkt theilt, daß die Sonntagsverordnung zu Recht an- Wenn wir uns auch über diese Stimme aus Mecklenburg nicht fönnte. Wenn die Zahl der Stimmen in den Wahlbezirken, gewandt ist, muß wenigstens Erhebungen darüber anstellen lassen, wundern, so sind wir doch erstaunt, daß der Abg. Windthorst, wo sich ein Anstand ergeben hat, zusammengezählt das Wahl- ob den Konservativen gestattet worden ist, was den Liberalen ver- wenn auch nicht aus denselben Motiven, so doch in demselben ergebniß nicht ändert, dann erklärt man die Wahl für giltig. boten ist. Sinne entscheidet. Es handelt sich hier nicht um ein partikulares Diese mechanische Berechnung müsse aufgegeben werden und man Abg. Mehnert( dk.): Ein Theil der Ausführungen der Recht oder Reichswahlrecht, sondern um das Recht der Wähler. müsse, auch wenn die Wahl, so arithmetisch betrachtet, richtig Borredner gehörte zur Begründung des Antrages von Bar wegen Dieses muß Herr Windthorst ebenso schäßen wie wir. Es ist ein abgelaufen sei, doch in manchen Fällen zur Kassirung derselben Einführung einer Verfassung in Mecklenburg . Die Sonntags: eigenthümlicher Standpunkt, zu sagen, die mecklenburgische Regierung kommen, wenn Dinge vorgekommen sind, welche bei Wahlen nicht verordnung ist vollständig zu Recht angewendet worden; diese habe das Recht, eine Bestimmung des Reiches für 9 Wochen auf vorkommen sollten. Mindestens sollte man alle behaupteten Un- Verordnung besteht neben der Vorschrift des Reichswahlgesetzes, Grund einer partikularen Polizeiverordnung aufzuheben. Wenn regelmäßigkeiten untersuchen, so z. B. die Vorgänge in Roserow, bei dessen Berathung selbst anerkannt worden ist, daß neben den Reichsrecht vor Landesrecht geht, begreife ich das nicht. Auch wo zwei Leute erklärt haben, daß fie Zettel für Berndt( dfr.) ab- Vorschriften des Wahlgefeßes auch gewisse polizeiliche Ordnungs- Herr Gröber hat die Dinge nicht richtig dargestellt, wenigstens gegeben hätten, während sich bei den Stimmzetteln kein solcher vorschriften noch am Plaze zulässig sind. Daß die Polizeibehörde die nöthigen Schlüsse nicht richtig gezogen, wenn er über den Ein­vorgefunden hätte. an einer anderen Stelle eine Wahlversammlung zugelassen hat, fluß des Verbotes der mecklenburgischen Regierung erst später Abg. Mehnert( dk.) erklärt, daß die Kommission diesen Punkt beweist nichts. nicht für erheblich gehalten habe, weil die betreffende Behauptung entscheiden will. Dies steht im Kommissionsbericht, und deshalb Abg. Windthorst( 3.): Es scheint mir auch, daß die müssen wir darüber beschließen. Tritt der Reichstag stillschweigend des Protestes gar nicht substantiirt sei, die betreffenden Personen Verordnung revidirt werden müßte. Das Reichsgesetz geht dem dem Kommissionsbeschluß bei und erklärt das Verbot auf Grund sich auch nicht zum Zeugniß erboten hätten. Selbst wenn diese Landesgefeß vor, aber nur, wenn es ganz flar ist, das ist aber der Sonntagsordnung für unerheblich für das Wahlresultat, so Behauptung sich aber bewahrheiten sollte, würde dem gewählten hier nicht der Fall. Deshalb glaube ich, daß die landesrechtliche schafft er ein Präjudiz; die Herren können später sagen: weil von Hent nur eine Stimme abgezogen werden. Vorschrift aufrecht erhalten werden muß. Wenn die Konser der Reichstag vativen eine Versammlung gehalten haben, so werden ste wahr ist das Verbot für die Giltigkeit der Wahl ohne Ein­diesem Kommissions Beschluß zugestimmt, scheinlich den Dispens dazu nachgesucht haben. Die Freisinnigen fluß. Ich begreife die etwas unerquickliche Situation des haben nur mit den Polizeibehörden verhandelt, nicht mit der Re- Herrn Gröber, gegen Herrn Windthorst Stellung zu nehmen; aber gierung, welche allein den Dispens ertheilen kann.( Burufe links: weil er einmal dieser Auffassung zuneigt, die mir entschieden Die Versammlung war ja genehmigt!) sympathischer ist, und weil ich mich freue, daß im Zentrum nicht Mecklenburgischer Bevollmächtigter v. Dertzen: Die mecklen alle Mitglieder Herrn Windthorst folgen, wünsche ich auch, daß burgische Regierung ist der Ansicht, daß polizeiliche Ordnungs- Herr Gröber in seiner Abstimmung die Konsequenzen zieht, die er vorschriften neben dem Wahlgesetz bestehen. Es werden ja auch ziehen muß, wenn er der materiellen Wirkung des Verbots Geltung überall schriften aufgelöst. Wahlversammlungen auf Grund polizeilicher Vor- verschaffen will. Wir müssen dem Antrag Träger zustimmen. Wahlversammlungen verlaufen immer Zwar handelt es sich heute nicht um eine endgiltige Entscheidung, sehr ruheſtörend, ja meist trommelsellzerstörend. Gelächter links.) Die mecklenburgische Polizei hat deshalb die der Einzelstaaten, soweit sie Rechte der Wähler beeinträchtigen, ( Großes wir dürfen aber nicht im Zweifel lassen, daß wir Verordnungen Wahlversammlungen am Sonntage auf Grund der Sonntags - feinen Raum gestatten und daß die mecklenburgische Regierung fich verordnung vielfach verboten, um die Bevölkerung vor der Un- dadurch, daß sie die Verordnung von 1855 in Kraft läßt, mit den An­ruhe, vor der Störung des Sonntags zu schüßen. schauungen des Reichstages im Widerspruch befindet. Nachdem das Es folgt die Prüfung der Wahl des Abg. von Derzen­Brunn( Mecklenburg - Strelit). Die Kommission beantragt die väterlicher Weise das Trommelsell der Wähler schützen( Heiter- möglich halten, daß heute noch diese Debatte geführt werden Abg. Rickert: Die mecklenburgische Regierung will in landes- Deutsche Reich 20 Jahre lang besteht, sollte man es nicht für Abstimmung über die Giltigkeit der Wahl auszusetzen und über feit) und zwar nur gegen freisinnige Kandidaten. Das ist wirk muß und eine Anzahl Mitglieder eine Verordnung für unerheb­mehrere in dem Proteste behauptete Wahlbeeinflussungen etliche lich nicht nöthig. Ob die konservativen einen Dispens nach- lich hält, welche einem Theil der deutschen Bürger das Wahl­Zeugenvernehmungen eintreten zu lassen. Ein weiterer Be- gesucht haben oder nicht, weiß Herr Windthorst ebensowenig wie recht unmöglich macht. Ginge es nach der mecklenburgischen Re­schwerdepunkt, daß die Abhaltung von Wahlversammlungen an ich nach den Angaben des Protestes sollte man annehmen, gierung, würde diese Verordnung nicht für 9 Wochen, sondern Sonntagen auf Grund einer landesrechtlichen Verordnung betreffend daß ein Dispens nicht nachgesucht ist. die bessere Heilighaltung der Sonn- und Festtage ganz allgemein denn darüber keine Erfundigungen einziehen? Warum sollten wir für das ganze Jahr gelten. Der Reichstag ist es sich und den verboten worden sei, ist von der Kommission mit 5 gegen sind die Uebrigens Wählern schuldig, jeden Versuch, die Wahlfreiheit zu unter­5 Stimmen als unerheblich bezeichnet worden. lärmenden Zusammenfünfte in der Verordnung drücken, zu vereiteln. Wir leiden nicht an einem Uebermaße von immer in Verbindung mit Musik, Tanz, öffentlichen Freiheit, rauben Sie dem Volte nicht noch die Freiheit, die Abg. Träger( dfr.) beantragt auch über diesen Punkt amt Lustbarkeiten u. s. w. zusammen genannt; ist eine Wahlverfamm- es hat. liche Auskunft des Polizeikollegiums zu Woldegt über Absendung lung auch eine öffentliche Lustbarkeit? Dem Rommissionsantrag gemäß beschließt das Haus die und Inhalt der Depeschen betreffend das Verbot der Wähler- Abg. v. Stauffenberg( dfr.): Herr Windthorst hält selbst Beschlußfaffung über die Wahl des Abgeordneten von Dergen­versammlungen daselbst einfordern zu lassen und von dem Er- eine Revision der mecklenburgischen Verordnung für nothwendig. Brunn auszusetzen. Der Antrag Träger wird mit 112 gegen gebniß dem Reichstage Mittheilung zu machen. Diese hängt aber lediglich von der Gnade der mecklenburgischen 99 Stimmen angenommen; mit der Majorität stimmt ein er­Derselbe weist darauf hin, daß die Wahlbeein- Regierung ab. Wenn man danach wieder die Gleichmäßigkeit heblicher Theil des Zentrums. flussungen, über welche die Kommission Beweiserhebungen bean- des Rechtes im Reiche herstellen will, dann wird man auch für Darauf vertagt sich das Haus. tragt, zu den in Mecklenburg üblichen patriarchalischen Zuständen das Reich bestimmen müssen, daß in der Advents und Fasten- Präsident v. Levehow: Es ist gewiß in der parlamentari­passen. Wenn die Kommission aber diese patriarchalischen Verzeit, sowie am Sonntag und an den Vorabenden von Fest schen Geschichte ein seltener Fall, daß ein Abgeordneter den Tag hältnisse als nicht mehr zutreffend erachtet, dann hätte sie auch tagen im ganzen Deutschen Reiche keine Wahlversammlungen des Eintritts in das 80. Lebensjahr in persönlicher lebhafter die veraltete Sonntagsordnung nicht anerkennen dürfen, zumal stattfinden dürfen. Das nennt man dann: Reichsrecht geht vor Theilnahme an den Verhandlungen feiert. In dieser glücklichen die Anwendung derselben auf die Wahlversammlungen für die Landesrecht. Lage ist mein verehrter Kollege, der Abg. Windthorst, in der ge= Reichstagswahlen überhaupt ein Verstoß gegen die Reichs- Gesetz- Abg. Windthorst( Zentr.): Jede Wahlversammlung ist mit wohnten Frische des Körpers und Geistes. Aus der Be­gebung wäre. Wenn die Verordnung gelten sollte, dann könnte einer Störung der Ruhe verbunden, deswegen sollten am Sonn- sonderheit dieses Falles leite ich für mich die Befugniß die mecklenburgische Regierung eine jede Vorbereitung für Reichstage überhaupt keine Wahlversammlungen stattfinden. Aus her und ich bin überzeugt, daß Sie dem zustimmen, dem tagswahlen unmöglich machen, wenn diese Vorbereitungen in die dem Bericht geht hervor, daß die Freisinnigen aufgefordert sind, Abg. Windthorst einen freundlichen Glückwunsch im Namen Fasten oder in die Adventszeit fielen, denn während dieser sich um den Dispens zu bewerben; wenn sie das nicht gethan des Reichstages darzubringen.( Lebhafte Zustimmung des Zeiten dürften teine lärmenden Zusammenkünfte stattfinden. haben, so ist das ihre Schuld. Hauses.)

Abg. Gröber( 3): Wenn die Wahl in Roserow ganz tafsirt würde, so bleibt immer noch eine Mehrheit für Herrn von Henk.

B

Die Abgg. Sahu( dk.) und von Unruh Bomst( Rp.) treten für den Antrag der Kommission ein. Das Haus beschließt die Giltigkeit der Wahl, fügt aber den zu untersuchenden Punkten die Vorgänge in Roserow hinzu. In Bezug auf die Wahl des Abg. von Weyrauch sollen Erhebungen über ein in dem Protest angeführtes Birkular des Landraths von Melsungen angestellt werden. Das Haus schließt sich diesem Antrag der Kommission an.

Sonntagsplauderei.

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schließlich auch Der satt essen, der sich von Natur zum lichen Anlage am hochgradigen Kälteschlag erkranken können, stetigen Hungerkünstler prädestinirt glaubt, und eine solche und daß diese Krankheit ebenso betrübende wie vernichtende R. C. In die Annalen des modernen Kürschnergewerbes Aenderung in der Lebenshaltung des Einzelnen könnte leicht Wirkungen im menschlichen Gehirn hervorzurufen im ist der diesjährige Winter mit goldenen Lettern eingetragen. den gewohnten Wettlauf stören. Stande ist. Die kleingehauenen Holzhändler reiben sich vor Vergnügen Daher war es wohl und weise, daß der Reichstag für Ein Mann der Feder hoffentlich der Gänsefeder die Hände, und die Eisbahnpächter stampfen nicht vor die Befriedigung der agrarischen Bedürfnisse sorgte. Hat der überrascht die Welt seit einigen Tagen mit schriftstellerischen Kälte allein den Erdboden, die schlittschuhbewehrten Back Bauer, d. h. der Herzog So und So und der Fürst So und So Arbeiten, die alles bisher Dagewesene in den dunkelsten Schatten fische älterer und jüngerer Jahrgänge sicheren ihnen eine und der Graf und der Baron So und So Geld, so leiden auch stellen. In Friedrichsruh , tief im Sachsenwalde, muß eine wahr­goldene Ernte und der Pelz florirt für alle die Leute, denen die Delikatessenhändler und andere Mitglieder unseres Staats- haft sibirische Kälte herrschen, und es darf daher nicht Wunder ihre Mittel gestatten, die schützende Hülle der Thiere zur wesens keine Noth, und wie die Einkünfte aus den großen nehmen, daß einem Menschen, dessen kräftiger Konstitution Erwärmung ihres eigenen Körpers sich zuzulegen. Fried- Länderkomplexen verwendet werden, das zeigt uns das Bei- sonst sogar noch mittelparteiliche Zustände erträglich sind, same Verlagsbuchhändler tragen Belzmüßen wie die donischen spiel des Grafen Kleist vom Loß, der aus seiner Droschke das Gehirn einfriert. Man kann, wie die Naturgeschichte Kosacken , und wer den erstarrten Eingeweiden nichts Anderes heraus dreihundert Mark Belohnung ausbrüllt, wenn die hier zeigt, mit dem Aufthauen so empfindlicher Gliedmaßen bieten kann, wärmt sich ein Paar Würstchen über jeweilige Beherrscherin seines Herzens einen Ohrring verloren nicht vorsichtig genug sein, es bleiben oft Störungen der Gasflamme. Die herrschende Glätte macht dieses zu haben glaubt. zurück, deren Genußmittel auch minder Begüterten zugänglich, und der Aeußerungen eine wirklich unheim Am Freitag Abend mag es wohl hoch hergegangen liche Wirkung auf das Bourgeois allein hat nicht mehr das Vorrecht, sich mit seinem sein in den Lokalitäten, wo ausschließlich die Crême der hervorrufen Zwerchfell Unbetheiligter warmem Abendbrot zu brüsten. der Name May Bewer, so ist Gesellschaft verkehrt. Abergläubische Leute versichern zwar, Unglücklichen, hat sich in der medizischen Literatur Das ungezählte Heer der Arbeitslosen hungert und daß der Freitag ein Unglückstag sei indessen am Ende für alle Zeiten ein Denkmal gesetzt, und sein" Fall" fröstelt still vor sich hin. Wer im Besitz eines Schmacht des neunzehnten Jahrhunderts fin de siècle iſt man wird von Fachmännern wahrscheinlich noch lange vers riemens ist, zieht dieses moderne Ausstattungsmittel bis auf über derartigen Aberwiz erhaben; trinkt sich handelt werden, wenn von ihm selbst nur noch Staub und das letzte Loch an, daher sind die Wespentaillen glücklicher gegenseitig Gesundheit und Gesundheit und langes Leben zu, und Asche übrig ist. weise kein besonderes Vorrecht der Garde- Offiziere mehr. Das letzte Glas leert man auf das Wachsen und Gedeihen Und der strenge Winter hat das Gute gehabt, daß er den der Getreidezölle: mögen sie blühen und sich vergrößern; Talente brechen häufig bei dem geringsten Anlaß hervor. So wird man zum berühmten Mann: Krankheiten wie Leipzigerstraße versammelten Volksvertretern wer schließlich ein Fünfgroschenbrot erstehen will, kann auch Hier genügte die Berührung mit einer alten Raketen­wenigftens die Erleuchtung die Erleuchtung beibrachte, beibrachte, daß, wenn den Latifundienbesitzer miteffen lassen ein gewöhnliches fifte; andere Patienten leiden wieder an anderen Wahn­auch nicht alle Leute, so doch wenigstens eine Klasse, deren Brot ist doch kein Fideikommiß; im anderen Falle ließe vorstellungen. Rothlage sprichwörtlich geworden ist, mit dem zum Leben sich vielleicht noch darüber reden.- Nothwendigsten hinlänglich versorgt werden muß. Darbt Die Welt ist glücklicher Weise hierüber nicht aus den der gewöhnliche Mann mit seiner Familie, so hat ihm eine ihren bestimmten Einfluß auf den menschlichen Geist aus; Heimstätte Stöcker's nehmen einen ungestörten und ge­Doch auch die Kälte und der anhaltende Frost üben Angeln gegangen und die Sammlungen für die Predigt­lange Gewöhnung diesen Zustand zur zweiten Natur ge- die Meinung über diejenigen Eigenschaften, die man in fequeten Verlauf. Und wenn erst wieder die unumstößlichen versagt die Gesetzgebung aber dem Großgrund- dieser Beziehung sonst ausschließlich einer übermäßigen Wahrheiten an geweihter" Stätte von seinen Lippen besitzer den unentbehrlichen Sekt, so stinkt diese Sünde zum Hiße zuschrieb, sind durch die Erfahrungen der letzten Zeit träufeln, dann werden die zusammengeströmten Völker an­Himmel und die ganze Welt, bis zum Baron abwärts, ver- wenigstens in der radikalsten Weise modifizirt. Es sei ferne dächtig die Häupter neigen; aber die Genien des Friedens langt dringend, daß daß hier grundlegende soziale Re von uns, mit Irrenärzten einen fachtechnischen Disput, und der Duldsamkeit werden auskraßen, daß sie die Schuh­formen geschaffen werden, und wenn alle Stränge bei welchem wir sicher den Kürzeren ziehen würden, zu befohlen verlieren, und sie werden diesen Ort meiden, als ob reißen, so muß mit Entschiedenheit und altpreußischer ginnen; aber ein Vorkommniß der jüngsten Zeit legt uns die bie Pest dort ausgebrochen wäre.- Energie mindestens dafür gesorgt werden, daß Alles beim Bermuthung nahe, daß im Winter ebenso, wie es im Hoch­Alten bleibt, Verbilligen wir das Brot, so kann sich sommer einen Higschlag giebt, Leute mit einer gewissen natür

in der

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