5) wer eine Fabrik betreibt, für welche eine Arbeits- von zehn Stunden nicht überschreiten; zwischen den Arbeits­ordnung(§ 134 a) nicht besteht, oder wer der end- stunden ist denselben eine mindestens einstündige Pause zu ge­giltigen Anordnung der Behörde wegen Ersetzung oder währen. Abänderung der Arbeitsordnung(§ 134f) nicht nach­kommt.

6) Der§147 erhält am Schlusse folgenden neuen Absah: In dem Falle zu 4 kann die Polizeibehörde bis zur Herstellung des der Verfügung oder der Vorschrift ent­sprechenden Zustandes die Einstellung des Betriebes an­ordnen.

7) Der§ 148 Absatz 1 enthält folgende Zusätze:

verwendet;

7) wer es unterläßt, den durch§§ 105c Absatz 2, 134e Abſatz 2, 138, 188a Abſaß 3, 139b für ihn begründete Verpflichtungen nachzukommen.

9) Die Ziffer 2 des§ 150 erhält folgende Fassung:

Soziale Uebersicht.

täglich normirt werden.

außerdem während

frieden stellen würde. Hierauf gingen die Arbeiter nicht ein,

beiterinnen die Fabrik.

Versammlungen.

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Zu einem wahren Volks- und Jubelfeste gestaltete der am 1. Mai vom sozialdemokratischen Wahlverein de 6. Berliner Reichstags- Wahlkreises" veranstaltete Ausflug na dem Moabiter   Schützenhaus, Plößensee. Schon am frühen Morgen tamen die Genossen, um, einen Frühschoppen trinkend, fich b Die Sperre über die Seiler'sche Werkstatt( Char- Lokal anzusehen. Um 11 Uhr waren bereits etliche Hundert lottenburg) ist hiermit aufgehoben. versammelt, in harmlosen Gesprächen ihre Freude fundthuend Arbeitseinstellung. In der Tuchfabrik von John Black- Immer neue Schaaren zogen heran. Da kamen unvermuthet i 11) wer der Bestimmung des§ 134c Abſay 2 zuwider burn in Niederschönweide hatten die Urbeiter und Arbeiterinnen geschlossenen Reihen die Schuhmacher, etwa 1500 Mann star gegen Arbeiter Strafen verhängt, welche in der Arbeits- am 1. Mai an den Chef der Firma die Forderung gestellt, die an der Feier theilzunehmen. Immer dichter wurden die Recht ordnung nicht vorgesehen sind oder den gesetzlich zu- Löhne für den männlichen Arbeiter der Krempelbranche um Uhr fam der Festgäste, kleinere Gewerkschaften und auch Fabriken trafe lässigen Betrag übersteigen, oder wer Strafgelder in 2 M. und der Arbeiterinnen der Spinnerei um 1 M. wöchentlich noch einer in der Arbeitsordnung nicht vorgesehenen Weise zu erhöhen. Außerdem ſollte die Arbeitszeit auf 10 Stuntben noch ungefähr 500 Maurer, während die ganze Seestraße belet noch fommenden Frauen und Kindern. Das bisherige Arbeitszeit betrug 12) wer es unterläßt, der durch§§ 134e Absatz 1 und 11½ Stunden täglich. Die maschinen, ingen bere aten ein herzliches Willkommen, das traute Du" war gang 134g für ihn begründeten Verpflichtung nachzu der Frühstücks- und Vesperpausen hindurch, so daß es den Ar- gäbe, ein gemüthvoller Umgang, aber auch überall der Sto Wir haben unser Wort gehalten, trotz alledem und alledem fommen. beitern nicht einmal möglich war, sich zu den Mahlzeiten die with 8) Die 3iffer 7 des§ 149 Absatz 1 erhält folgende Hände zu reinigen. Fassung: Der Chef weigerte sich zunächst, eine bestimmte Auskunft au rend alle anderen Vergnügungen schon um 11 Uhr beganne geben, er ließ die Arbeiter vielmehr durch den Direktor mit der Nachmittags 4 Uhr war die Menge bereits auf über 12000 Angabe vertrösten, sie sollten sunächst nur wieder an die Arbeit ſonen gewachsen und immer noch trafen die Genossen mit gehen, er würde ihnen dann eine Antwort geben, die Alle zu triebe milie ein. Da begann der Tanz und die Jugend schaarte fi 2) wer außer den im§ 146 Biffer 3 vorgesehenen Fall sondern verlangten eine fofortige und bestimmte te och All's oder Wasser fuhren. Die Kinder belegten natürlich das Karouse den Bestimmungen dieses Gesetzes in Ansehung der diese verweigert wurde, verließen fämmtliche Arbeiter und Ar- und Schaufel mit Beschlag; Vater aber schob Regel, spielte Kart cheint täg oder vertiefte sich auch in ein ernstes Gespräch über seine Klaffen Am nächsten Tage( Freitag) früh wurde den Arbeitern durch lage; Mutter aber mußte natürlich den Kaffee kochen; überall her 4) wer den Bestimmungen des§ 120 Absatz 1 oder des einen Gendarmen, der diese Austunst von dem Direktor holte, liche Freude, kein Mißton störte die Geſellſchaft. Besonders herro auf Grund des§ 120 Abfab 3 erlassenen Ortsstatuts der Bescheid zu Theil, daß die Firma überhaupt nichts bewillige zuheben ist noch, daß man es wenigstens unterließ, die Gendar und daß die Arbeiter sich Nachmittags um 4 Uhr ihren Lohn Patrouille zu verstärken, der Vertreter der öffentlichen Gewalt auch i lehung der Schulpflicht, nach welchen eine höhere beiter vor der Fabrit, die sich aber auch, ohne einen Bescheid er- Men gegen die Verholen könnten. Am Sonnabend früh erschienen nur wenige Ar- menschlicher, anderen Behörden zum Muſter dienender Weise d Ruhe und Ordnung dem Pflichtgefühl unserer Genossen überlie Strafe eintritt, werden durch die Bestimmung unter halten zu haben, entfernen mußten. Ziffer 4 nicht berührt. Auch am Montag blieb Herr Blackburn bei seinem Vorsatz, welche bereits die Zahl von 20 000 überschritten hatte, von fold 11) Der Absatz 1 des§ 151 enthält folgende Fassung: nichts bewilligen zu wollen, und nachdem sich die Arbeiter ent: einmüthigem Geist, einer solchen Harmonie befeelt gewesen, Vorschriften von Personen übertreten worden, welche der den Inhalt hatte, daß die Arbeitszeit auf eine 10%/ 2stündige würdig zu begehen, auch nicht der kleinste Unfriede entstand. Sind bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche fernt hatten, wurde ein Zettel an das schwarze Brett angeklebt, an diesem Tage. Jeder suchte seinen Stolz darin, die Fein der Gewerbetreibende zur Leitung des Betriebes oder reduzirt sei. Von einer Lohnerhöhung war in dem Schriftstick 7 Uhr wurde ein Tusch geblasen, um die Kinder zusammenzurufe eines Theiles desselben oder zur Beaufsichtigung bestellt keine Rede. Aur Dienstag spielte sich die Szene in ähnlicher Weise damit sie ihre versprochenen Stocklaternen bekämen; hierauf mußten hatte, so trifft die Strafe diese letteren. Der Gewerbe- ab. Nachdem sich die Arbeiter bereits theilweise entfernt und die antreten, um unter Vorantritt von 8 Musikern einen Zug treibende ist nur strafbar, wenn die Uebertretung mit Chauffee erreicht hatten, kam ihnen der Portier der Fabrit nachge: blick über die gewaltige Menge gewinnen. den Wald zu machen. Da fonnte man erst einmal einen Ueber ſeinem Vorwiſſen begangen ist, oder wenn er bei der laufen und las von einem großen Zettel die Namen von ungefähr blick über die zatemnen, als der Zug im hinteren The Auswahl oder der Beaufsichtigung der Betriebsleiter 10 Arbeitern vor, die zurückkehren und sich ihre Entlassung holen ngalbes die Ebene als auch die Anhöhe besezte. Es wurd oder Aufsichtspersonen es an der erforderlichen Sorg follten. Als die Arbeiter, die verschiedene Arbeitsgegenstände in falt hat fehlen lassen. der Fabrik zurückgelassen hatten, diese zurückhaben wollten, famen nun Halt gemacht und ein Lied gesungen. 12) Der§ 153 erhält folgende Fassung: die Meister, meistens Engländer, mit den Sachen aus den Fabrik Salten mehr, da entrang sich dem Herzen der Anwesenden räumen und warfen dieselben auf den Hof, jeder sollte sich aus- jauchzender Jubelton, da drückten sich die Männer die schwielig suchen, was ihm gehöre. Als ein Arbeiter bemerkte, vaz ihm Sände, Treue gegen einander gelobend, da war nichts als Fre verschiedene Sachen fehlten, durfte er dieselben nur in Begleitung eine innige Harmonie, ein wahres Volksfest. Doch der Abscheutlichu 1) Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnahme an Verab­redungen der im§ 152 bezeichneten Art zu be- zur Bedingung gemacht, daß er in den Fabrikräumen fein Wort um 3/411 Uhr wurde mit einem begeistert aufgenommenen stimmen oder am Rücktritt an solchen Verabredungen zu spreche. Zuzug, namentlich aus den Provinzen, ist streng fern zu möchten nun den Genossen noch den Besuch des Lokals empfehlen

Arbeitsbücher zuwiderhandelt. 10) Der§ 150 erhält folgenden Zusatz:

zuwiderhandelt. Landesgesetzliche Vorschriften

Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverlegungen oder durch Verrufserklärung

hindern,

2) Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit zu hindern. 3) Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu hindern, wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnheitsmäßig begangen, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein.

Die gleichen Strafvorschriften finden auf Denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Ein­stellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffentlich auffordert.

Artikel 5.

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§ 154.

halten.

Wir erhalten folgendes Schreiben:

Bescheider

Wir Arbeiter der Selterwasserfabrik von Ernst Rauch, Neuen burgerstraße 28, bezogen bis jetzt einen Lohn von 12 M. wöchentlich inkl. Sonntag Vormittag 7-12 Uhr. Wir traten zusammen und baten unseren Chef um Ausbesserung unseres Lohnes auf 15 M. inkl. Sonntag. Die Forderung wurde uns nicht gewährt, und legten wir die Arbeit nieder.

May Walsleben, Wienerstr. 19, 4 Tr. Hermann Ruß, Petrisir. 12, 1 Tr. Karl Kely, Fürbringerstr. 4.

Wilhelm Fischer, Friedrichsfelde  , Berlinerstr. 50. David Kinpel, Sorauerstr. 18.

Pitfch, Alte Jakobstr. 9, s. 10.

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da der Besitzer in wirklich foulanter Weise uns entgegen fame baldig trotz niedriger Machination verschiedener Personen. deres der Capezirer Berlins   fand am 29. April Eine sehr gut besuchte Mitglieder- Versammlung Fachvereins Feuerstein, AlteJakobstr.75, statt. Auf der Tagesordnung stand: 1. trag des Herrn Dr. Bruno Wille über:" Die kommunistische meinde Ikaria  ". 2. Diskussion. 3. Bericht über die statistis Erhebungen betreffs der Lohn- und Arbeitsverhältnisse des Jab 1889. Der Vortrag des Herrn Wille wurde mit großem Beif aufgenommen. Hierauf verlas Kollege Back die Petition, we an den Reichstag   gesandt werden soll und fordert die Versammelten recht dafür zu wirken, daß möglichst viele Unterschriften gefam werden. Das arbeitende Boll soll befunden, daß es gewillt

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An Stelle des§ 154 der Gewerbeordnung treten folgende Schwarze Liste. Uns wird folgendes gedruckte Zirkular mit aller Energie für den Achtstunden Arbeitstag einzutre arffte S Bestimmungen: übermittelt: In der Fabrik von Rudolf Knoblauch, Reiniden- Bum dritten Punkt theilte der erste Vorsitzende, Kollege Die Bestimmungen der§§ 105 bis 183 finden auf Gehilfen dorferstr. 59, legten am 3. Mai, ohne jede Veranlassung, die Armit, daß an 300 Werkstellen die statistischen Fragebogen und Lehrlinge in Apotheken, die Bestimmungen der§§ 105, 106 beit nieder( um die gesammten Arbeiter zum Streiten zu be- worden; aber nur aus 64 sind dieselben ausgefüllt wieder bis 119, 120a bis 188 auf Gehilfen und Lehrlinge in Handels- wegen): 1. F. Siegel, Schlosser, geboren 22. September 1846 in fommen. Es wurden darnach ungefähr 648 Kollegen in die geschäften keine Anwendung. Schönebeck   a./E. 2. Abf. Kallrath, Schlosser, geboren 6. Juli 64 Werkstellen beschäftigt, davon 204 das ganze Jahr, 57 Kolleg Die Bestimmungen der§§ 134 bis 139b finden auf Arbeit 1858 in Stadt Kyll  ( Eifel  ). 3. Bruno Knorr, Schlosser, geboren 9 Monate, 56 Kollegen 6 Monate und 331 Kollegen weniger Man sieht daraus, daß der größte Proze geber und Arbeiter in Hüttenwerken, in Zimmerpläßen und 20. Mai 1860 in Saula( Posen). Die vorstehenden Leute sind 6 Monate. satz unter 6 Monat nur Arbeitsgelegenheit hat. anderen Bauhöfen, in Wersten  , sowie in solchen Ziegeleien, als Agitatoren und Heher zu bezeichnen." über Tage betriebenen Brüchen und Gruben, welche nicht Das ist wohl feine agitatorische Heherei, Herr Knoblauch, 44 Werkstellen wurde ftets in Lohn gearbeitet, in 4 stellen immer Afford und in 16 Akkord und Lohn. Als höch blos vorübergehend oder in geringem Umfang betrieben was Sie da machen?! werden, entsprechende Anwendung. Darüber, ob die An- Die Firma Buhke n. Ko., Ritterstr. 12, hat ihre Arbeiter Lohn wurde gezahlt: 33 M. Die niedrigsten Löhne waren 3 lage vorübergehend oder in geringem Umfang betrieben wird, wegen Feier des 1. Mai bis zum 9. Mai ausgesperrt. Be- Mal 13,50 M. und einmal 12 M. Als höchster Lohn wurde kanntlich hatten die Arbeiter am 11. April einstimmig beschlossen, Gesammtsumme von 1588 M. 50 Pf., als niedrigster 1218 entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgiltig. Die Bestimmungen der§§ 135 bis 139b finden auf Arbeit- am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen; eine Kommission von 50 Pf. verdient. Demnach ist der Durchschnittslohn 1403 m. 50 Daraus könnte ma geber und Arbeiter in Werkstätten, in welchen durch elementare 9 Mann wurde gewählt, welche der Direktion hiervon Mitthei- pro Jahr oder 23 M. 50 Pf. pro Woche. Kraft( Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität u. s. w.) lung machen sollte. Der Direktor, Herr Blume, hielt die Kom- nun sehr leicht die Folgerung ziehen, daß wir ja in ganz bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung mission mit leeren Redensarten so lange hin, bis die Former am zenden Verhältnissen leben und wei er nichts brauchen, Bundesrath für gewisse Arten von Betrieben Ausnahmen von Direktor zu folgenden Konzessionen: Bewilligung von 15 pet. anders. Der Referent glaubt nicht fehl zu gehen, wenn er den in§§ 185 Absatz 2 bis 4, 136, 137 Absatz 1 bis 3 vorge- Bulage an sämmtliche Arbeiter, jedoch könne von der zehnstün nimmt, daß die hohen Löhne meistentheils diejenigen Kolleg sehenen Bestimmungen nachlassen kann. Auf andere Werkstätten Digen Arbeitszeit vorläufig nicht Abstand genommen werden, indem erhalten, die längere Zeit, also dauernde, Arbeitsgelegenheit habe tönnen durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung die Arbeit zu sehr drängt. Den 1. Mai frei zu geben, konnte er die niedrigen Löhne aber meistentheils nur für diejenigen des Bundesrathes die Bestimmungen Der SS 135 bis sich auch nicht entschließen, indem die Arbeit evenfalls zu sehr stimmt sind, die ab und zu Arbeit haben. Der größte Theil Dies hier in Berlin   wohnenden Tapezirergehilfen wird nur den 139 b oder ganz werden. ausgedehnt drängt und die Arbeiter doch auch Schaden hätten. daß die in welchen Werkstätten, unter Former lichen Lohn von 14 M. 50 Pf. erzielen fönnen. Die Dauer der Arbeitgeber ausschließlich alles nur Bedingung, Zur Einholung der au seiner Familie gehörige Personen beschäftigt, fallen unter diese damit einverstanden seien. Bu täglichen Arbeitszeit war in einer Werkstelle 81/2 Stunden, in Bestimmung nicht. stimmung der Former wurden zwei Mitglieder der Kom- 9 Stunden, in 7 92 Stunden und in 7 10 Stunden. Die Bestimmungen der§§ 115 bis 119, 135-189b, 152 und mission nach der Formerversammlung im Böhmischen Brau- 37 Werkstellen wurde Sonntags und Ueberstunden gearbeitet. 158 finden auf die Besizer und Arbeiter von Bergiverken, Salinen, hause( 29. April) geschickt, welche eine verneinende Antwort wurden 42 386 Ueberstunden gearbeitet 4610 Tage zu 9 Stund pettor Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder brachten. Am Abend des 29. April ließ die Direktion zwei In der Diskussion über diesen Punkt bekam die Werkstatt- Kontrolto weiße Plakate anheften, welche besagten, daß der Betrieb am mission eine kleine Rüge, weil dieselbe nicht energisch genug vorgeheodor Gruben entsprechende Anwendung.

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kommen, mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der 28. April die Arbeit niederlegten. Nun endlich bequemte sich der glücklich zu sein. Aber die Sache stellt sich doch noch wesentliUnternehr

theilweise Der

Arbeiterinnen dürfen in Anlagen der im Abs. 4 bezeichneten Art nicht unter Tage beschäftigt werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung des§ 146. Artikel 6.

werden.

Artikel 7.

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1. Mai nicht eingestellt würde, wenn genügend Gürtler, Dreher 2c. Bum 4. Punkt: Vereinsangelegenheiten, gab Kollege Hartig zur Arbeit antreten würden. Es wurde auch durch die Meister eine genaue Abrechnung vom Oftervergnügen; der Ueberschuß bekannt gemacht, daß die Direktion für den nöthigen Knochen- 64 m. 30 Pf. Die Fachschule wurde für die Sommermon schutz" gesorgt habe. Die Kommission lud die Arbeiter zum Buß- aufgehoben, da die Betheiligung eine immer schwächere gefchloff Rachbruck Der§ 155 Absatz 2 der Gewerbeordnung erhält folgenden tag früh zu einer Besprechung ein, zu welcher sich etwa die Sie ist somit von jetzt bis Mitte Oktober noch angenominen: Bufah: Hälfte eingefunden hatte. Dort erhielten wir nun den Bericht Zwei Resolutionen wurden Für die unter Reichs- und Staatsverwaltung stehenden Be- der Kommission, dahin lautend, daß wir vor dem 9. Mai nicht Fachvereinsversammlung der Tapezirer beschließt, sich mit triebe können die den Polizeibehörden, Aufsichtsbeamten, unteren wieder arbeiten dürften, falls nicht etwa zwei Drittel der Ar- Kaufmannsangestellten solidarisch zu erklären und nur in solche am 1. Mai zur Arbeit erscheinen. ES wurde Geschäften zu kaufen, wo vom 4. Mai ab Sonntags Mittag und höheren Verwaltungsbehörden durch die§§ 105b Abs. 2, 105c beiter bis 8 Mann Mann wollten arbeiten, 12 Uhr geschlossen wird." Ferner: In Etwägung, daß Absatz 2, 105f, 120d, 184e, 134f, 134g, 138 bsag 1, 138a, 139, nochmals abgestimmt. 6 bis 8 139b übertragenen Befugnisse und Obliegenheiten auf die der die übrigen nicht. Hierauf ermahnte einer dieser( arbeitenden sämmtliche Brauereien den maßvollen Forderungen ihrer Arbeit Verwaltung dieser Betriebe vorgesetzten Dienstbehörden übertragen wollenden) seine Gesinnungsgenossen sich der Mehrzahl anzu- widersetzen, so lange ihr Bier nicht zu trinken, bis die Ford Einer der streifenden rungen bewilligt sind, Hierauf Schluß der Versammlung. schließen und ebenfalls nicht zu arbeiten. Eine öffentliche Versammlung der Drechsler Former ersuchte sämmtliche Anwesenden die Minderheit nicht zu Der Zeitpunkt, an welchem die in§§ 105a bis 105f ge verachten, indem er sie darum lobte, daß sie ihre Meinung öffent- Berufsgenossen von Rixdorf   und Umgegend tagte am Sonn trich ein troffenen Bestimmungen ganz oder theilweise in Kraft treten, wird lich vertreten haben. Um 1. Mai haben höchstens zehn Mann den 4. Mai, in Kummer's Salon. Die Tagesordnung laute durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths exklusive der Meister, gearbeitet, meistens ältere Leute oder solche, 1. Ueber Mugen und Zweck der Organisation. 2. Diskussi bestimmt. Bis dahin bleiben die bisherigen gefeßlichen Bestim- welche eine bevorzugte Stellung einnehmen und dieselbe festhalten 3. Gründung einer Zahlstelle Rixdorf   der Vereinigung Zum ersten Bu wollen. Am Sonnabend, den 3. Mai, Vormittags von 10 Uhr Drechsler Deutschlands  . 4. Verschiedenes. mungen in Kraft. Im Uebrigen tritt dieses Gesetz mit dem 1. April 1891 in ab, wurde den Arbeitern der Lohn ausbezahlt. Zuerst tamen referirte Kollege Rautenberg- Berlin unter lebhaftem Beifall, Former, Kerumacher 2c. an die Reihe, welche gleichzeitig ihre er in längerem Vortrage den Nutzen der Organisation nachwei Kraft. Für Kinder im Alter von zwölf bis vierzehn Jahren und Krankenkassenbücher erhielten. Alsdann die Uebrigen, welche sur Bur Annahme gelangte die Resolution Lutz: Die Hierzu muß ich bemerken, daß, falls die öffentliche Drechslerversammlung von Rigdorf und Umgegend erf für junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren, welche ihr Geld bekamen.- vor dem 1. April 1891 bereits in Fabriken oder in den im Former nicht wieder die Arbeit aufnehmen, resp. sich feine Streit sich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden, sieht § 154 Absatz 2 bis 4 bezeichneten gewerblichen Anlagen beschäftigt brecher finden, die übrigen Arbeiter höchstens noch 14 Tage ar: Nothwendigkeit einer Gründung der Zahlstelle Rigdorf, waren, bleiben die bisherigen gefeßlichen Bestimmungen bis zum beiten tönnen, indem dann das Material( Guß) verbraucht( auf- und fordert alle Anwesenden energisch auf, für den Beitritt gearbeitet) ist und einer nach dem andern aufhören muß. derselben zu agitiren. Nachdem sich in die ausliegende 1. April 1893 in Kraft. Für Betriebe, in welchen vor Verkündung dieses Gesetzes Ar- Die Mehrzahl der Buzle'schen Arbeiter sind dort schon längere sofort 25 Mitglieder eingetragen hatten, wurde ein provisori Unter Verschiedenem wurden noch ein Leiterinnen über sechzehn Jahre in der Nachtzeit beschäftigt wor- Beit beschäftigt und höchst indifferent. Diejenigen, welche irgend Vorstand gewählt. den sind, und welche nicht unter§ 139 a Absatz 1 Ziffer 2 fallen, einem Fachverein angehören, sind der Mehrzahl nach erst kürzere Werkstätten bekannt gemacht, die ihre Arbeiter wegen des 1. Eine rühmliche Ausnahme machen die gemaßregelt haben, und zwar Rutsch, Brizerstr. 11, und Reima tann die Landes- Zentralbehörde die Ermächtigung ertheilen, Zeit dort beschäftigt. Längstens bis zum 1. April 1893 solche Arbeiterinnen in der bis Former, welche alle ihrem Verein angehören. Die Firma Weberstraße; ebenso soll der Zuzug fern gehalten werden von herigen Anzahl während der Nachtzeit weiter zu beschäftigen, Butte hat so viele drängende Bestellungen, daß sie über kurz oder Fabrik von Lubenow u. Ko., Greifswalderstraße. wenn die Fortführung des Betriebes im bisherigen Umfange bei lang die Forderungen der Former bewilligen muß, falls sich keine Beseitigung der Nachtarbeit Betriebsänderungen bedingt, welche Streitbrecher finden. Es finden immer noch hin und wider Ver­ohne unverhältnißmäßige Rosten nicht früher hergestellt werden kürzungen der Affordpreise statt, was nicht vorkommen könnte, fönnen. Die Nachtschicht dieser Arbeiterinnen darf die Dauer wenn die Arbeiter einig wären.

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Verantwortlicher Redakteur: Curt Banke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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