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Gerichts- Beifung.

Gulfernung aller Stoffe, welche Sanheitsteime in sich bergen, in Wirklichkeit aber Glise Meier heißt. Diese Person, welche hieraus hätten erwachsen können und beantragte gegen Grünes  aus deur Bereiche der Stadt. Darc, daß dies in hoffentlich sich auch sonst ihren Liebhabern interessant zu machen wußte, wald, der übrigens schon einmal aus ähnlichem Anlaß vorbestraft nicht langer Zeit durchgeführt sein wird, deutet der hat den letzteren unter den verschiedenartigsten Vorwänden Gelder sei, eine Gefängnißstraße von 1 Jahr und gegen Becker eine solche städtische Verwaltungsbericht hin, bem das Folgende ent abgeschwindelt, welche diese zweifelsohne nicht gezahlt haben von 3 Monaten. Die Täuschung habe darin bestanden, nommen ist: Welchem Bedürfniß die seit dem Dezember 1887 würden, wenn sie gewußt hätten, daß die Pfeudo Baronin 2c. daß den die Protokolle revidirenden Beamten jene als ächte von der Statt eingerichteteten ladeplätze für Müll, Kehricht früherunter fittenpolizeilicher Kontrole gestanden und wegen vorgelegt worden sind. Der Gerichtshof schloß sich der letzten 1. f. 1. entsprecher, seigt der riesige Verkehr, der sich schon Diebstahls, Betruges und Unterschlagung wiederholt Strafen ab- Annahme an und verurtheilte Grünewald, jedoch nicht im Sinne in der Zurzen Beit bafelbst entwickelt hat. Nach Aus gebüßt hat. Aber auch von Geschäftsleuten waren Strafanzeigen der Anklage, sondern aus§ 270 des Reichs- Strafgesetzbuchs, daß weis des städtische Verwaltungsberichts wurden während des eingelaufen, und auch hier wiefen alle näheren Angaben und einer Urkundenfälschung gleich zu achten sei, wenn Jemand von Jahres 1388-89 im Ganzen 49 736 Fuhren Unrath nach den Umstände auf dieselbe Hochstaplerin, deren man gestern endlich einer gefälschten Urkunde, wissend, daß sie falsch set, zum Zweck drei Plätzen geschafft und es ergab sich aus der Verwaltung der habhaft wurde. Eine Zeit lang war dieselbe nämlich vom einer Täuschung Gebrauch macht. Da jedoch ein ungerechtfertigter Lehteren ein eingewinn von 7641 M. Man darf sich aber, so Schauplage ihrer Thätigkeit verschwunden; wie sich herausgestellt, Vermögensvortheii nicht beabsichtigt oder erwachsen, auch ein heißt es in den Bericht weiter, der Täuschung nicht hingeben, hat sie inzwischen England bereist". Nach ihrer vor einigen Verlust nicht eingetreten sei, so wurde die Strafe auf zwei Mo­daß mit diesem Unternehmen die Aufgabe, für die Unterbringung Tagen erfolgten Rückkehr von dort sah sie vorgestern ein Siri nate Gefängniß festgesetzt. Becker wurde freigesprochen, weil der ber jeften Abgänge ausreichenden Naum zu schaffen, vollständig minalwachtmeister in einer Droschke und veranlaßte sofort die Gerichtshof annahm, daß Becker lediglich im Auftrage seines und für die Dauer gelöst ist. In der kurzen Zeit von sechszehn Verhaftung der so gesuchten Dame. Die Verhaftete leugnet Borgesezten gehandelt und in der That nicht das Bewußtsein Monater. find 60 126 Fuhren auf die Abladepläge mit einem natürlich die ihr zur Last gelegten Schwindeleien; indeß dürfte gehabt habe, daß er dadurch etwas Strafbares begehe; deshalb Flächenraum von zusammen 21 Morgen gebracht worden. Die die eingeleitete Untersuchung ihre Schuld und zugleich recht in- könne auch keine Rede davon sein, daß Becker unbefugt das Amt & enusung derselben wird von Jahr zu Jahr steigen, eine Wie- tereffante Details ihres hiesigen Treibens zu Tage fördern. eines Gerichtsvollziehers habe ausüben wollen, indem er dessen derebräumung der gelagerten Stoffe, um neuer Zufuhr Platz zu Der Skat in der offenen Droschke ist jedenfalls dem Namen unbefugt unter Protokolle sette. Stat im Eisenbahnkoupee noch über"! Am dritten Pfingstfeier- Blinder Eifer schadet nur. Blind ist zwar die Göttin hließlich keine andere Lösung übrig bleiben, als die Erwerbung tage fah man eine offene Droschke zweiter Güte im bekannten der Gerechtigkeit, um ohne Ansehen der Person abzuwägen und ines fern von der Stadt gelegenen, auf Jahrzehnte ausreichen Fahrtempo durch die Straßen Berlins   sich schlängeln. Um die zu richten, doch darf von den Dienern die Gerechtigkeit, als den Abladeplages, nach welchem sämmtliche, nicht durch die Fahrt etwas amüsanter zu gestalten und die lange Zeit etwas zu welche wohl in erster Linie mit die Berliner   Schuhleute zu be ganalisation entfernte Abgangsstoffe der Stadt auf dem Wasser verkürzen, wußten die Insassen der Droschke, drei Männlein und trachten sind, um so mehr ein offenes Auge beansprucht werden, ege transportirt werden. ein Fräulein, augenscheinlich nichts Besseres zu thun, als einen als sie in ihrer Person mit das Auge des Gesetzes" zu ver Aus Rüdersdorf   wird uns berichtet, daß daselbst während gemüthlichen Stat zu dreschen. Das Fräulein betheiligte sich als förpern haben. Immerhin aber darf diese Voraussetzung nicht in haltung der Sozialdemokratie fonsignirt war. Des 1. Mai ein Theil des dortigen Kriegervereins zur Nieder- vierter Mann" wacker an dem Spiele! Begreiflicherweise erregte Hellfeherei ausarten, d. h. ein Schuhmann darf nicht mehr sehen, Die tapferen Diese in den Straßen Berlins   noch neue Erscheinung vielfach Auf- als thatsächlich in der Wirklichkeit geschieht, wie es bei dem ihre Geschüße sehen und Heiterkeit, besondere Würdigung aber bei allen zünf- Schuhmann Dick häuser der Fall war, auf deſſen Denunziation und Vereinsbüchsen bei sich und sollen schließlich noch für ihre tigen Statbrüdern und Schweſtern. hin der Droschkentutscher Rub at ein polizeiliches Strafmandat Mühewaltung je drei Mark erhalten haben. Auf dem Aufsichts- Polizeibericht. Am 26. d. M. Abends wurde ein Mann von 3 M. wegen groben Unfugs" erhalten hatte. Auf die gegen in seiner Wohnung in der Landsberger Allee   erhängt vorge- diese Verfügung eingelegten Widerspruch hin gelangte diese An­posten gestanden, der Rübersdorf vor dem Ansturm der Berliner   funden. Zu derselben Zeit wurde ein 12jähriges Mädchen im gelegenheit zur schöffengerichtlichen Verhandlung. Kubat wurde Sozialdemokraten retten sollte.- Zur Belustigung derjenigen Garten des Restaurants zur Lehmkute" auf Striegersfelde, als beschuldigt, den vorüberfahrenden Kutscher Trettin mit der Sozialisten, die von Berlin   gekommen waren, sollen diese friege- es nach Benutzung einer Schaukel den dieselbe umschließenden Beitsche geschlagen zu haben. Der kommissarisch in Frank­rifchen Vorberettungen nicht wenig beigetragen haben. Raum verließ, von der daneben angebrachten in Bewegung be- furt a. M. vernommene Zeuge Kaufmann Strauß, der seiner Bei Lampenlicht den Kindern das Ballspiel im Zimmer zu findlichen zweiten Schaufel erfaßt und niedergestoßen. Das zeitige Fahrgast des Angeklagten, wie auch der geschlagene" gestatten, diese Unfitte hat sich gestern Abend schwer gerächt. Mis Mädchen erlitt hierbei, außer einer Verlegung der Lunge, einen Rutscher Trettin bekundeten übereinstimmend, daß der Unge­jich das in der Kaiserstraße 4 bei einer dortigen Herrschaft in Bruch des linken Oberschenkels.  - Am 27. d. Mt3. Vormittags tlagte nicht geschlagen habe, insbesondere bekundete aber Dienst stehende Mädchen D. allein mit den Kindern befand, flog fiel einer Frau vom Dache des Hauses Landsbergerstr. 70 ein der geschlagene" Trettin auf die Frage des Gerichtsvor­plöglich der Ball mit solcher Wucht gegen die Lampe, daß die Dachstein auf den Kopf, wodurch sie eine so bedeutende Ber  - sitzenden, daß er nicht geschlagen worden sei. Auf das felbe umfiel und sich der Inhalt über die am Tische sitzende D. letzung erlitt, daß sie nach dem Krankenhause am Friedrichshain Zeugniß des Schuhmann Dickhäuser wurde gerichtsseitig ergoß, deren Kleider sofort zu brennen anfingen. Infolge des gebracht werden mußte. Zu derselben Zeit wurde im Hum- verzichtet und der wegen groben Unfugs Angeklagte tostenlos frei­Angstgeschreis des Mädchens eilten zufällig anwesende Personen boldthain, gegenüber der Adler- Brauerei, ein Mann erhängt vor- gesprochen. herbei, welche die D. mit nassen Tüchern bedeckten und die gefunden. Mittags wurde ein 9jähriger Knabe vor dem Ein unverbeerlicher Dieb und Betrüger scheint ein 64 von einer Droschke überfahren und erlitt gewisser Karl Gustav Otto Richter zu sein, welcher der vierten Brandwunden auf der Brust und an den Händee erlitten, daß einen Bruch des linken Armes. Abends warf ein 6 jähriger Strajkammer des Landgerichts I   aus der Untersuchungshaft vor­nech Hinzuziehung einis Arztes unverzüglich zu ihrer Ueber- Knabe in der Wohnung seiner Eltern, Kaiserstr. 4, beim Spielen geführt wurde. Obgleich schon mehrfach wegen Eigenthumsver führung nach dem städtischen Krankenhause am Friedrichshain   mit einem Ball eine brennende Petroleumlampe vom Konsolbrett gehen, einmal sogar mit Zuchthaus vorbestraft, war es Richter geschritten werden mußte. Sentlicher. Der Zustand der D. ist ein be- herunter, so daß das aus dem zerbrochenen Behälter ausfließende im vorigen Herbst doch gelungen, in einer großen Lampenfabrik Petroleum sich entzündete und über den Fußboden ergoß. Bei eine Stellung als Monteur zu erlangen. Als er dieselbe nach Zu rekognosziren ist eine unbekannte Irrsinnige, welche den sofort angestellten Löschversuchen kam das Dienstmädchen mit einiger Zeit wieder aufgeben mußte, stahl er vor seinem Abgang anscheinend mit ihrer Familie auf einem Vergnügungsausfluge ihren Kleidern der Flamme zu nahe, so daß dieselben in Brand eine Anzahl Rechnungsformulare, welche mit dem Namen der am zweiten Bängstfeiertage nach Friedrichshagen   gekommen und geriethen. Das Mädchen erlitt dabei so schwere Brandwunden, Firma versehen waren. Hatten diese Formulare auch an und ſich dort der Obhut der Ihrigen entzogen hat. Die etwa 30jäh- daß es nach dem Krankenhause am Friedrichshain   gebracht werden für sich keinen erheblichen Werth, so wurden sie doch für Richter rige Person, welche sich derart auffallend betrug, daß sie schon mußte. Auch ein zur Hülfeleistung herbeigeeilter Schuhmann hat werthvoll, denn er füllte sie mit dem Namen von Kunden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit verhaftet werden mußte, sich bei den Löschversuchen nicht unbedeutende Brandwunden an Summen aus, von denen er wußte, daß die betreffenden Kun­nannte sich Hankwitz aus Berlin  , vermochte jedoch nähere An- der rechten Hand zugezogen. Am 27. b. M. fanden an zwei den sie der Fabrik schuldeten. In einem Falle gelang es ihm gaben nicht zu machen. Die Geistesgestörte, welche von Tob- Stellen kleinere Brände statt. Trofim auch wirklich, von einem Bäckermeister, dem er die quittirte Rech­fuchtsanfällen heimgesucht wurde, ist gestern Abend nach Berlin una ma qulay itinung angeblich im Auftrage der Firma vorlegte, 60 M. zu. erlangen. Bei einem zweiten Mal war Richter fühner ges Ein größerer Waldbrand wüthete am ersten Feiertag in worden; er füllte eine andere Rechnung mit der Firma Lossau der Gegend von Bergjelde- Borgsdorf. Die Ursache des Brandes und Co. aus und quittirte über den Betrag von 270 Mart. Der noch nicht aufgeklärt, doch nimmt man an, daß er durch das Firma Lossau schien aber diese Art der Mahnung seitens einer Fortwerfen von brennenden Streichhölzern entstanden. Troßdem Daß die Einfahrten zu den Haupt- Postämtern ihres Fabrik, mit der sie in den besten Beziehungen stand, nicht recht alle Dorsbewohner zum Löschen herbeieilten, war es nicht zu außerordentlich regen Verkehrs wegen für Fußgänger höchst ge- geheuer, sie ließ schleunigst einen Polizeibeamten herbeiholen, verhindern, daß eine vier Morgen große Schonung abbrannte. fährliche Stellen sind, bewies wiederum eine Verhandlung, welche welcher Richter festnahm. Es stellte sich auch alsbald heraus, Zahlreiche Unfälle werden auch vom gestrigen, dritten gestern vor der I. Straffammer des Landgerichts I   stattfand. Der daß es auf einen Betrug abgesehen war. Bugleich ergab sich Feiertage" gemeldet: Im Müggelsee ertrant ein unbekannter Kaufmann Prager ging an einem Apriltage des vorigen Jahres aber auch, bei der nun eingeleiteten Untersuchung, daß Richter Yunger Mann, welcher in der Nähe der städtischen Wasserwerke durch die Kronenstraße. Jim Begriffe, den Bürgersteig vor der den Miethskontrakt seines Bruders benugt hatte, um sich auf bapete; ebenfalls beim Baden evtrank in einem am Marzahner   Ginfahrt des dortigen Postamtes zu überschreiten, wurde er von diese Legitimation hin eine Taschenuhr im Werthe von 55 Mark ege belegenen See der in Friedrichsfelde   wohnhafte Maler G. einem hochbeladenen Handkarren, der gleichzeitig von der Straße auf Abzahlung zu verschaffen. Kaum hatte er aber die Uhr in Perselbe war zu weit in den See geschwommen und dort unter- aus in die Einfahrt geschoben wurde, umgestoßen. Prager fiel der Tasche, da dachte er nicht mehr an die Abzahlung, sondern gegangen; seine Leiche ist bereits aufgefunden worden. Durch gegen einen Prellstein und wurde im nächsten Augenblick von dem verkaufte die Uhr für 15 Mart. Wegen dieser Strafthaten, deren die Explosion eines mit Wassergas gefüllten Ballons erlitten ein Wagen über das linke Bein gefahren, welches dadurch einen Richter übrigens ohne jeden Rückhalt geständig war, verurtheilte Herr und fein vierjähriges Töchterchen in Treptow   und eben da- schweren Bruch erlitt. Der Verunglückte hat noch heute an den der Gerichtshof den Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von felbst ein zwöl jähriger Knabe beim Entzünden einer Platzpatrone Folgen zu leiden. Der Führer des Wagens, der Hausdiener zwei Jahren, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Brandwunden im Gesicht bezw. an den Händen. Durch eine Friedrich Heine stand gestern wegen fahrlässiger Körper- Dauer von vier Jahren und Zulässigkeit der Stellung unter Schaufet wurde in einem Gartenkofal von Reinickendorf   ein verlegung vor Gericht. Er führte zu feiner Ent- Polizeiaufsicht. Mädchen erheblich verletzt; die Kleine lief an einer befeßten schuldigung an, daß er laut angerufen habe, bevor Leipzig  , 27. Mai. Feine Leute.( Volks- 3tg.") Der auf Schaufel vorüber und wurde von dem Kasten mit solcher Gewalt er vom Damme aus auf den Bürgersteig fuhr, da der sehenerregende Strafprozeß gegen drei Angehörige des Adels, am Kopfe getroffen, daß sie besinnungslos niedersant und Wagen schwer war und eine Steigung von über einen Fuß zu welcher am 5. März vor dem Landgericht Berlin  stattfand, tam mit schwerer Kopfwunde nach Berlin   überführt werden mußte. überwinden war, so mußte er mit einer gewissen Behemenz fahren fürzlich in der Revisionsinstanz vor dem zweiten Straffenate des Auch in Schildhorn ist, wie nachträglich berichtet wird, und behufs größerer Kraftaufwendung eine gebückte Stellung an- Reichsgerichts zur Verhandlung. Wegen gemeinschaftlicher Körper zweiten Feiertag ein Boot mit sieben Personen, nehmen, sodaß er außer Stande war, die Strecke vor seinem verlegung sind verurtheilt worden der Lieut. a. D. Frhr. Albrecht drei Herren und vier Damen, gefentert. Die Boots Wagen zu übersehen. Der Vertheidiger wies noch darauf hin, von Marenholz und der Privatier Graf Kleist von Loß zu je infassen hatten, um sich von den Wellen schaukeln zu lassen, an daß ein Jeder die Pflicht habe, beim Vorübergehen an einer 500 Mart, sowie der Kaufmann Ernst v. Ettlinger zu 1000 Mt. einen vorüberfahrenden Vergnügungsdampjer herangerudert und solchen Einfahrt die Augen nach rechts und nach links zu werfen, Geldstrafe. Die Strafthaten, wegen deren die Angeklagten verurtheilt der starke Wellenschlag hatte das leichte Fahrzeug zum Kentern die vielen aus dem Posthofe kommenden Wagen, deren Führer wurden, spielten sich in einer späten Abendstunde des vorigen Sommers gebracht. Durch herbeieilende Fahrzeuge konnten die ins Wasser das Publikum nicht anzurufen pflegen, machten schon eine be- in Berlin   ab. Die Herren hatten bei Dressel gespeist und gingen von gefallenen Personen glücklicherweise noch gerettet werden. Aus fondere Vorsicht nothwendig. Der Gerichtshof erkannte unter den Linden aus die Friedrichsstraße entlang nach dem Halleschen Charlottenburg wird ein Unfall gemeldet, welcher sich dort am Berücksichtigung aller dieser Umstände nur auf eine Geldstrafe Thore zu. Als sie dann in die Mohrenstraße einbogen, trajen ersten Feiertag Abends zutrug; An der Rosinen- und Berliner  - von 50 Mart, während der Staatsanwalt 200 Mark beantragt Marenholy und Ettlinger auf einen ihnen unbekannten Herrn, straßen- Ecke löste sich das Nad eines schnell dahinfahrenden den Bankbeamten Gisen, der nur ein Bein besitzt und gerade mit Breats los, durch den toloffaien Ruck der auf den Boden stoßen- Unter der Anklage des Vergehens im Amte und der einer ihm bekannten Dame sprach. Marenholz rief nun den den Achse siel der Führer des Gefährts, ein Bankier B. aus Auftiftung zur unbefugten Ausübung eines öffentlichen übrigen zu: Augen rechts!" und unmittelbar darauf stieß Berlin  , vom Wagen und zwar so unglücklich, daß er unter das Amtes, sowie dieser Ausübung selbst waren vor der ersten Ettlinger den Gifen mit dem Ellbogen so heftig in die Seite, daß Pferd zu liegen kam. Die Verlegungen, welche der Verunglückte Straffammer des Landgerichts I   angeklagt: der Gerichtsvollzieher derselbe einige Schritte weit an die Wand flog. Gisen war über erlitten, waren glücklicherweise nur leichterer Natur. Zu dem Christoph Grünewald und dessen Bureaubeamter Johann Martin diese unmotivirte Anrempelei im höchsten Grade empört und rief Feiertag Adolf Becker  . Den Vorsitz führte Landgerichtsrath Braun, die den Angeklagten entgegen: Ich verbitte mir eine derartige unge­auf dem Seddiner See  , nahe Kenzin, ereignete, meldet eine Anklagebehörde vertrat Staatsanwalt Unger, die Vertheidigung hörigkeit! Proben Sie das nicht noch einmal!" Als Antwort hiejige Lokalforrespondenz nachträglich, daß nur zwei Grenadiere hatten übernommen die Rechtsanwälte Posner und Bieber. Die erhielt er aber nur einen heftigen Stoß vor die Brust und ( Fußmann und Weseldorf), sowie ein Dienstmädchen ertrunken Strafthat der Angeklagten hat nicht etwa den 3wed gehabt, für einen fräftigen Faustschlag ins Auge, so daß er sich mit seinem find; die andern beiden Soldaten und das zweite Mädchen einen von beiden einen ungerechtfertigten Vortheil oder Gewinn Stocke wehven mußte. Nun fam Herr von Kleist  , welcher sich wurden gerettet. zu erzielen, sondern bestand aus keiner anderen Handlung, als inzwischen entfernt und seine Dame" in Sicherheit gebracht hatte, Ein Leichenfledderer wurde vorgestern Nachmittag in der daß Becker im Auftrage feines Borgesetzten, zu dessen Bequemlich seinen Genossen zu Hilfe und hieb mit seinem recht dicken Stocke fenhaide dingfest gemacht. Um ersten Pfingſifeiertage war feit amtliche Schriftstücke mit Grünewalds Namen unterzeichnet Herrn Eisen über den Kopf, so daß er einen Augenblick dem Arteiter P. aus Nixdorf, als er auf der vor seinem Hause hat. Im Verkehr zwischen Privatleuten ist es wohl gestattet, daß die Besinnung verlor. Bis zur Ankunft des Grafen befindlichen Steintreppe eingeschlafen war, seine filberne Taschen einer im Auftrag oder mit Wissen und Willen eines andern ein Kleist hatten die beiden anderen Angeklagten Herrn Eisen mit uhr nebst Rette, sowie das Portemonnaie mit etwa 40 Mart als eine Urkunde anzusehendes Schriftstück unterzeichnet; dies Faustschlägen gegen den Kopf traktirt. Als dann die Raufbolde Jahalt gestohlen worden. Um zweiten Feiertage nun besuchte darf aber Niemand thun, wenn es sich um ein amtliches Schrift zur Wache geführt wurden, rühmte sich Graf Kleist noch, daß er der Bestohlene mit seiner Familie ein Vergnügungslokal der stück handelt, welches fast immer als öffentliche Urkunde anzu dem Eiſen ordentlich eins verfest" habe und sagte;" Mit dem Hafenhaide; dort bemerkte er einen jungen Menschen, der die sehen ist. Ein solches hat der Beamte, der es ausstellt, stets Schmiß können Sie noch anständig renommiren! Da müſſen Sie gestohlene Uhr hervorzog und einem seiner Begleiter zeigte. In selbst zu unterzeichnen. Für die Gerichtsvollzieher besteht hier- hübsch Watte und Karbol auflegen."- Von den Angeklagten, bem sojort durch einen Schuhmann Verhafteten wurde der über noch eine ganz spezielle Vorschrift. Daß Becker Pfändungs- die mit den für ihre Verhältnisse nicht bedeutenden Geldstrafen Tischlergeselle G. refognoszirt, welcher auch zugestand, den P. und Versteigerungsprotokolle mit Grünewalds Namen unter- immerhin gut weggekommen waren, hatten sich Ettlinger und beraubt zu haben. Der Leichenfledderer wurde daraufhin in das schrieben und dieser es gewußt habe, bestritten Beide nicht, waren Warenholtz bei dem Urtheile beruhigt, Kleist dagegen hatte Re­Untersuchungsgefängniß eingeliefert. hierzu auch nicht in der Lage, denn es war seit Jahren in vision eingelegt und in der Hauptsache die Verkennung des Bes Ins Waſſer gefallen. Aus der Oranienbrücke tummelten hunderten von Fällen geschehen. Becker hatte aber nur im Auf- griffes der Nothwehr( 1) gerügt, die er in der Hauptverhandlung fich heute Vormittag mehrere Knaben und turnten am Geländer trag seines Borgesetzten gehandelt und wollte deshalb keine Kennt geltend gemacht hatte. Er stellte die Sache so dar, als ob er, der Brücke. Plößlich fiel einer derfelben, im Alter von etwa niß davon gehabt haben, daß er etwas Strafbares begehe. Der von dem ganzen Streite nichts gewußt habe, seine Freunde Jahren, über das Geländer hinweg in die Spree. Gin geradr Grünewald bestritt, eine Urkundenfälschung begangen zu haben, nur habe vertheidigen wollen. daherkommender Schiffer sprang dem Knaben sofort nach, er als welche man seine Handlungsweise nach Ansicht des Gerichts an den thatsächlichen Feststellungen, welche diesem Vorbringen weil hierzu nothwendig sei, daß widersprachen, und wurde daher als unbegründet verworfen. wischte ihn auch glücklich und brachte ihn unversehrt and Land. auch auffassen fönne, die Urkunde gefälscht habe, um davon Gebraucht Eine feine Dame" wurde vorgestern in der Droschke er berhaftet. Die Kriminalpolizei fahndete seit längerer Zeit auf zu machen. Letzteres habe er feinesfalls gethan, dennous sine anscheinend sehr routinirte Hochstaplerin, welche eine bewegte die hier in Frage gekommenen Protokolle feien in feine Aften ge­Bergangenheit hinter sich haben muß und unter den verschiedensten hestet worden. Die Ausführungen des Staatsanwalts und der hochtrabenden Namen hier zahllose Schwindeleien verübt hatte. Bertheidiger drehten sich fast nur um die Beantwortung der 63 waren nämlich vor einiger Zeit mehrfach Anzeigen bei der Frage, nach welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches die That An die Arbeiter Berlins  ! Arbeiter, Genossen! Wie hiesigen Kriminalpolizei eingelaufen, wonach in einem Falle ein der Angeklagten zu beurtheilen, beziehungsweise nicht zu beur- The schon Alle wißt, ist durch den Indifferentismus eines größeren Lehrer um 4000 M., in einem andern Falle ein Student, in einem theilen sei; denn die Vertheidiger beantragten prinzipaliter Frei- Theils der eigenen Kollegen der Streit der Schrauben- Façon= britten ein Baumeister 2c. um ebenfalls erheblichere Summen von sprechung. Der Staatsanwalt erachtete Urkundenfälschung nach dreher in's Wasser gefallen und sind dadurch ca. 100 Mann auf's einer in den 30er Jahren stehenden, hocheleganten und respektabel§ 267 des Reichs- Strafgesetzbuches für vorliegend; wies darauf Pflaster geworfen worden. Die Kollegen unserer Branche wollen aussehenden Dame geprellt worden waren, welche sich bald Frau hin, daß alle diese Protokolle über Versteigerungen oder Pfän- uns wahrscheinlich dem Hungertode überliefern, denn alle An­Elly Reimann geb. v. Rheinbaben", bald" Baronin v. Rheinbaben bungen als gefälscht rechtlich keine Geltung haben konnten, welche zeichen sprechen dafür, wenn man bedenkt, daß von ca. 600 ar­geb. v. d. Marwig", bald Frau Dr. Hoffbauz" u. f. w. nannte, Schädigungen und weitläufigkeiten für die betreffenden Personen beitenden Kollegen 140 m. für die Festwoche zur Unterstügung

am

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hatte.

Boziale Uebersicht.

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