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hinaus. Ein Haken unter dem Feusterbrett, der zum Aufhängen von Wild dienl, faßte zwar die Kleider, diese rissen jedoch und die Frau stürzte auf den Hof hinab, wo sie mit schweren Verletzungen am Hinterkopfe und am Rückgrat liegen blieb. Ei» Wachtmeister vom 40. Polizeirevier brachte die Verunglückte mit einem Wagen in ein ttrankenhaus. Hier stellte man auch eine Gehirnerschütterung fest. Uualiicksfälle im Gtraftenverkehr. Als gestern vormittags der ISjahrige Arbeiter Otto Krause den Hintcrraui» eines durch die Brückenstraße fahrende» Pferdebahnwagens der Linie Brunnen» ftraße Kreuzberg von der linken Seite besteigen wollte. wurde er von einem in entgegengesetzter Richtung heran- kommenden Wagen derselben Linie zu Boden gerissen und einige Schritt« weit mitgeschleift, bis der Wagen angehalten werden konnte. Er erlitt dabei einen Bruch des rechten Schlüsselbeins und wurde nach der Unfallstation II gebracht, wo er einen Verband erhielt. An der Ecke der Skalitzer- und Oppelnerstraße wurde in der Mittagsstunde die 37 Jahre alt« ver- ehelichte Arbeiter Quick geb. Goldbach durch einen Bäckerwage» überfahren un* an der Stirn sowie an der linken Schulter so schwer verletzt, daß ihre Neberführung in die Unfallstation II er- forderlich wurde. Infolge der Glätte kam in der Straße An der Stadtbahn die SV Jahre alte Wittwe Amalie Wiutler geborene Roick zu Falle und zog sich einen Knöchelbruch am linke» Fuße zu. Sie wurde nach der Charitee gebracht. Gegen Abend stürzte sich der 30jährige Maurer Karl Jepche in der Trunkenheit bei den Judenwiesen in die Spree, wurde jedoch von Schiffern aus dem Wasser gezogen und durch einen Polizei-Wachtmeister nach de», Krankenhause Moabit gebracht. In der Nacht zum 2. d. Mts. fiel der 48 Jahre alte Rollkutscher Ludwig Hausen aus dem Grundstücke Rungestr. 21 plötzlich von einem Wagen des Berliner   Transport» Vereins und blieb bewußtlos liegen. Er wurde von einem anderen Kutscher nach der Sanilätswache, Grüner Weg 17, gebracht, wo er indessen bald darauf starb. Da der Arzt die Todesursache nicht feststellen konnte, wurde die Leiche nach dem Schauhause geschafft. Vor dem Hause Kochstr. 39 fiel abends der 38 jährige Arbeiter Ernst Sill von einem vor einen Kohlenwagen gespannten Pferde und zog sich«ine erhebliche Ver- letzitng am Kopfe zu. so daß er nach Anlegung eines Roth- Verbandes aus der Unfallstation I in die Charitee überführt werden mußte._ A«s de» Nachbarorte». Bei der gestrigen Stadtverordnetcn-Ersatzwahl für die dritte Abtheilung des ersten Wahlbezirks in Charlottenburg  wurde bei nnr schwacher Betheiligung der Wahlberechtigten(etwa 26 v. H.) der konservative Kandidat, Spediteur Wilhelm Langner, mit 336 Stimmen gewählt. Der liberale Kandidat, Rentner Kaping. erhielt 180, der sozialdemokratische Kandidat, Spediteur S ch a r n b e r g, 136 Stimmen. Zwei Burschen in Frauenkleider» sind Sonnabend Nacht in Schöneberg   verhaftet worden, als sie gerade ihr HmiS in der Grunewaldstraße verlaffen und aufAbenteuer' ausgehen wollten. Sie waren so gut verkleidet und so täuschend frisirt, daß es selbst bei hellen, Tage kaum möglich war. in ihnen Männer zu vermuthen. Ihre Absicht war der Polizei verrathen worden, wahrscheinlich wollten sie aus Taschendiebstähle ausgehen. Soziale Nechtspflege. Eine reifende Renteuquetsch Kommission beglückt seit längerer Zeit die Unfallverletzte» der Landwirlhschast Ostpreußens  . Sie nennt sich Aerzte-Revisionskommission und zu ihr gehören, wenn wir recht unterrichtet sind, außer medizinischen Sachverständigen auch Vorstandsmitglieder der landwirthschafllichen Bernfsgenossenschaft; es betheiligen sich bei ihrerheilsamen' Thätigkeit sogar Landräthe. Sie ist ein wahrhafter Segen für die Ge- nossenschaflskafse. Ihre Gutachten, die Früchte ihrerRevisions'» Reisen, sind meist so sunimarisch, daß sie eine kritische Würdigung durch den Richter kaum erlauben. So be- wirken denn diese Gntachten, oft erst in der Revisionsinstanz, manchen wohlforniulirte» Beweisbeschluß. Ein wahres Glück in solchen Fällen, daß das Reichs-Versicherungsamt Rekurs- und nicht blos Revisionsgericht ist. Die Freunde seiner Herabdegradirung zur Revisionsinstanz mögen sich das hinter die Ohren schreiben. Durch ein Gutachten sondergleichen hätte dieRentenquetsch- kommission auf Reisen" beinahe ein armes Mädchen um seine kärg- liehe Rente von 20 pCt. gebracht. Die Arme hatte sich durch einen landwirthschaftlichen Betriebsunfall eine Beschränkung der BewegungS» kähigkeit der Muskel von Mastdarm und Blase zugezogen und er- hielt zuletzt die Rente in der angegebene» Höhe. Die Aerzte der Revisionskommission erklärten nun das Mädchen schlankweg für arbeitssähig, indem sie hervorhoben, die Verletzte habe einen ein- stündigen Weg zurückgelegt, ohne Schmerze» zu spüren, und somit be- wiesen, daß die Schwäche im Bein nicht mehr vorhanden sei. Natur- lich entzog ihr die Berufsgenoffenschast alsbald die Rente und das Schiedsgericht billigte dies. Es glaubte neben dem Gutachten auch noch bei seinem Spruch berücksichtigen zu müssen, daß die Klägerin Kluckert das Schneider» erlernen und, wie es sagte, sicherlich im stände wäre, sich baldigst mit der Schneiderei ihren Lebensunterhalt zu verdiene». Die Klägerin legte Rekurs ein und machte geltend. sie habe noch äußerst heftige Schmerzen, hauptsächlich beim Liege». Sie könne nicht gerade liegen, beim Sitzen habe sie mehr Ruhe. Sie hätte die Schneiderei erlernen wollen. habe eS aber feit Entziehung der Rente aufgeben müssen, denn sie könne sonst nichts verdienen und Mittel besitze sie nicht. Das Reichs- Versicherungsamt hob das schiedsgerichtliche Urtheil aus und sprach der Klägerin die 20pCt. der Vollrente wieder zu. Die Gründe, die Dr. Gerstel ver- kündete, sind recht bezeichnend für die oftpreußische Rentenquetsch- Kommission. Die ärztlichen Gutachten ergäben keineswegs, daß die Folgen des Unfalles wieder geHoven seien, daß also die Bewegungsfähigkeit der Muskeln des Mast- darms und der Blase wi«der voll hergestellt sei und daß die Schmerzen an den fraglichen Körpertheilen aufgehört hätten. Die Aerztekommission spreche vielmehr nur von einer Schwäche des Beines, die nicht mehr vorhanden sein solle. Dann habe aber auch da? Schiedsgericht unrecht, wenn es die Erwerbs- sähigkeit der Klägerin daraus herleite, daß sie Schneidern lerne. Ob sie dazu nach beendeter Lehre volle Erwerbefähigkeit besitze, das müßte dann doch erst erwiesen werden. Noch viel weniger liege darin ein Beweis für iyre augenblickliche Erwerbsfähigkeit, worauf es doch bei der Rentenbemefsung oder Rentenherabsetznng und bei ihrer Aufhebung allein ankomme. Und endlich lasse sich daraus, daß die Klägerin eine Stunde lausen konnte, noch lange nicht eine voll- ständige Besserung des BeineS schließen. Gerichts"Rettung. Von der Firma Ehrman««. Tusimann, Unterwasserstr. 3, erhalten wir folgende Zuschrift: Auf Ihre Notiz in Nr. 2S:Eine ausgeglichene Beleidigung' habe ich Erhebungen angestellt und bitte ich fönenden Feststellungen Raum zu geben. Meine Werkstälte be- steht aus einem einzigen großen Saal und sind von Beginn bis Schluß fortdauernd eine größere Anzahl Personen dort beschäftigt. Selbst zur Mittagspause befinden sich mehrere Näherinnen in dem Saale  , da es viele vorziehen, statt den weiten Weg nach taus zu machen, ihr Essen im Hause sich zubereiten und in er Werkstätte zu verzehren. Eine Gelegenheit sich also garnicht bietet, bei welcher Herr R. Frl. W. allein antreffen könnte. Frl. W. ist übrigens seit 4 Monaten in Stellung bei mir, ohne daß sie sich jemals üoer irgend etwas beschwert hätte. 2. Frl. W. hat im Gegentheil sich stets überaus fleißig n»d interessut gezeigt, so daß die Zusage, ihr ein Kleid zu schenken(aus England mitzubringen, ist ein Unding), sich wohl erkläre» läßt, aber aus andern Motiven, als Frl. W. angegeben. 3. Die Arbeitsverhältnisse sind streng geregelt und. soweit es unter heutiger Produktionsweise zulässig, relativ günstig. Bei durchschnittlicher zehnstündiger Arbeitszeit(U eberstunden finden niemals statt) verdienen bei normalem Betrieb die Näherinnen 18-20 M. die Woche, auch habe ich selbst in der Hoch- saison, wo sonst sich nirgends Arbeiterinnen anbieten, Angebot von guten Näherinnen, daß also die bei mir arbeitenden Damen von einer Schinderei wohl nicht sprechen können. Im übrigen ist jede stets in der Lage, Beschwerden bei mir direkt anzubringen.>vas bisher noch nie geschehen ist. EineMillioneuerbschaft" wird morgen das Landgericht I beschäftigen. Es handelt sich nicht um den Nachlaß selbst, sondern um Legilimationspapiere, die zu einem Prozeß um einen Theil der ..Millionenerbschaft" erforderlich sind. Die Erbschaft bildete der Nachlaß eines im Jahre 1791 in Amsterdam   verstorbenen sehr reiche» Mannes, Johann Konrad Brand, der unter gewissen Bedingungen die eine Hälfte seines Vermögens seinen deutschen   Verwandten testirt halle. In den sechziger Jahren versuchte der Buchbindermeister Johann Konrad Andreas Brandt zu Aschersleben   durch Vermittelnng des Herrn Georg Douglas. deS Sohnes des dortigen Bürgermeisters und heutigen Grafen Douglas, seine Erbansprüche zu beweisen, und soll zu dem Zwecke durch seinen Schwiegersohn, den Portier Simon, Herrn Douglas die von ihn, znr Legitimation und zur Erhebung des Erbtheils beigeschafften Papiere übergeben haben. Nun hat eine Frau Timm als Miterbberechtigte gegen de» Grase» Douglas die Zivilklage aus Heransgabe der Papiere angestrengt. Zur Stöcker- Affäre. DiePost" schreibt: Zu dem Belei- digungsprozeß Witte-Slöcker hat heute vor dem ersuchten Richter, Amtsgerichtsrath v. Podewils  , in einem Erniittelungsverfahren gegen den Schneidermeister Griincberg ein Nachspiel seinen lllnfang genommen. Am ersten Verhandlungstage brachte der Vertreter des Pfarrers Witte, Rechtsanwalt Lenzmann, das Tagebuch Grüne- berg's zur Sprache und zeigte dem Gerichtshofe das Buch. worauf Grüneberg empört aussprang und erklärte, daß ihm von Leckert se». sein Tagebuch unterschlagen worden sei. Trotz allen Protestes seitens Grüneberg's wurde am Sonnabend, dem zweiten VerhandlnngStage. dem Zeugen Leckert sen. nach seiner Ver- nehmnng das Tagebuch ausgehändigt. Auf der Innenseite des Deckels befinden sich vier Anmerkungen, ivelchs das Datum von drei Briefen und einer Postkarte ausweisen, ans denen das Berfügnngsrecht über das Tagebuch unzwei- deutig hervorgeht. Hiernach hatte Leckert jun. von Grüneberg die Erlaubniß erhalten, von dein Tagebuch in jeder Weise Gebrauch zu mache»; außerdem hatte es Grüneberg zum Verkauf angeboten. Demnach hatte Grüneberg's eigenhändige Notiz am Schlüsse des Tagebuches, welche dahin lautete, daß der Inhalt niemals ver- öffentlicht werden dürste, auf Leckert junior keinen Bezug. Das Tagebuch selbst wurde von Leckert senior erst nach der Verhaftung seines Sohnes im Dezbr. v. I. dem Pastor Witte zur Lektüre und Information in seinem Beleidigungsprozesse überreicht. Die Brief- schaste», welche das Versügungsrecht dokumentiren, wurden heute von Leckert sen. dem Untersuchungsrichter ausgehändigt. Dadurch steht es jetzt schon fast zweifellos fest, daß in diesem Punkte mindestens von Grüneberg nicht die reine Wahrheit ausgesagt wurde. Nach der eingehenden Vernehmung des Leckert sen. wurde der ebenfalls als Zeuge geladene Pfarrer Witte vernommen, um be- züglich des Grüneberg'schen Tagebuches Auskunft zu geben, wie weit seine Berechtigung, Gebrauch von dem Tagebuche zu machen, gegangen sei. Tie Beamten-Eigenschast der städtischen Vureau-HilfS- arbeitcr. Vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts I   stand am 26. Januar Schlußverhandlung in der Prozeßsache des Technikers Hesse gegen die Etadtgemeinde Berlin   an. Dem Hesse war vor einer längere» Reihe von Jahren seine Stellung von der Etadtgenieinde gekündigt worden. Trotzdem er wiederholt nachträglich um Be- schäsligung gebeten, auch in einer an de» Oberpräsidenten gerichteten Beschwerde seine Entlassung als gesetzlich unzulässig dezeichnet hatte, war eine Wiederanstellung nicht erfolgt. Auch die Stadtverordneten- Versammlung hatte die Gründe des Magistrats für die erfolgte Kündigung des Hesse nicht als stichhaltig angesehen. Hesse hat»»»mehr in der Klage das Gehalt zunächst für das Jahr 1891 nachgefordert und Zahlung von 2660 M. nebst Zinsen sür dieses Jahr beansprucht. Die Stadtgemeinde bestritt die Beamten-Eigenschast deS Hesse, trotzdem in der Dienstanweisung auS- drücklich gesagt war. daß er Beamter sei, auch in anderen Urkunden seine Beamtenstellung und die Pflichten seines Amtes betont und ihm die Steuerprivilegien der Beamten zu theil geworden waren. Das Gericht verurtheilte nach kurzer Berathnng die Stadtgemeinde zur Zahlung von 2660 M. und Zinsen. Es hielt nicht für zweifelhaft, daß H. Beamter sei. Die von der Stadtgemeinde ausgesprochene Kündigung sei ungesetzlich und widerspreche der zwingenden Vorschrift der Etädte-Ordnnng(ß 66, 6), nach welcher die städtischen Beamten lebenslänglich angestellt sind. H. wird ohne Zweifel nun- mehr auch für die iibngen Jahre daS Gehalt nachträglich einfordern und ein hübsches Kapital von der Stadt erhalten. Ein eigenartigerVerleumd«ngS"-Prozest beschäftigte gestern die 138. Abtheilung des Amtsgerichts I  , vor welcher der Arbeiter Seyer ans der Anklagebank erschien. Der Angeklagte richtete am 23. November v. I. an seinen Kassenvorftand eine Eingabe, durch welche er den Tod eines Kindes anzeigte und fügte in dieser Eingabe hinzu, daß bei dem vor einem Jahre erfolgten Tode eines anderen Kindes der praktische Arzt Dr. Leopold Hirschberg einen Todtenschein ausgestellt habe, ohne das verstorbene Kind gesehen zu haben. Damit sollte er etwas Unwahres behauptet haben und es wurde gegen ihn Anklage erhoben. Der als Zeuge vernommene Dr. Hirsch- berg, der Antragsteller, kann sich auf Einzelheiten nicht mehr be- sinnen, er ist aber überzeugt, daß er das tobte Kind gesehe» hat. da er sonst wohl keinen Todtenschein ausgestellt haben würde. Das widerspreche durchaus seinen sonstige» Gepflogen- heilen und dem was Vorschrift sei. Er habe, soviel er sich entsinnen könne, das betreffende Kind bis zwei Tage vor seinem Tode behandelt, dann sei ein Kollege hinzugezogen worden. Als Hauptzeugin trat die jetzt 16jährige Tochter Bertha des Angeklagte» auf. Diese bekundete, das K,nd fei im Januar v. I., abends gegen 9 Uhr gestorben; am nächsten Vormittage erschien Dr. Hirschberg in Abwesenheit ihrer Eltern. Als sie ihn zur Besichtigung der Leiche aufforderte, welche eine Treppe höher in einer leeren Woh- nung stand, soll Dr. Hirschberg erwidert habe»:Ach, lassen Sie das arme Kind nur ruhig schlafen." Daraus habe er den Tobten- schein ausgefüllt und sich entfernt, ohne die Leiche gesehen zu haben. Sie hat von dem Borgange sofort einer Nachbarin Mittheilung ge- macht, noch ehe ihre Mutter zurückgekommen war. Die ebenfalls als Zeugin vernommene Nachbarin bestätigte das. Die Mutter hat später, wie die Bertha Seyer hinzufügt, auch noch andere Nachbarinnen davon erzählt und auch dem Dr. Wolff, der das Kind in den letzten zwei Tagen behandelte, in ihrer Empörung Mittheiluiig gemacht. Dieselbe Darstellung von der Sache gab der jüngere Bruder der Bertha Seyer. Letztere wurde übrigens auf Gerichtsbeschluß ver- eidigt. Der Vorsitzende legte dem Dr. Hirschberg nahe, den Straf- antrag zurückzuziehen; dieser weigerte sich aber. Nach Schluß der Beweisausnahme beantragte der Staatsanwalt die Frei- sprechung des Angeklaglen und der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage. Die behauplete Thatsache hat sich als wahr erwiese» und eS ist festgestellt, daß Dr. Hirschberg von feiner sonstigen Ge- pflogenheit in diesem Falle abgewichen ist. I« der Untersuchungssache wegen schwerer Urkunden- fälschnng bezüglich des falschen Einjährige« ist jetzt durch das Geständrnß der beiden Hauptangeschuldigten das Verfahren soweit beendet, daß die Hauptverhandlung zu der am 1. März d. I. beginnenden Schwurgerichts- Periode angesetzt werden soll. Di« irrige Auffassung eines««tsvorsteherS von dem Vegiunr der Verjährungsfrist wurde gestern durch das Schöffen- gerrcht am Amtsgericht II korrigirt. Aus dem Kompler der Brauerei Hohen-Schönhausen brannte am 9. September o. I. ein Schuppen ab, welcher zum Auspichen der Bierfässer diente. Erst durch diesen Brand erhielt der AmtSvorsteher Kenntniß von der Existenz de» Schuppens, der bereit? im Jahre 1894 erbaut worden war. und zwar ohne baupolizeiliche Genehmigung. Sofort erhielt der da- malige Direktor Bussebaum ein Strafmandat über 30 M., gegen welches Einspruch erhoben wurde. Der Amtsvorsteher war der Ansicht, daß die Verjährung so lange ruhe, als wie die Uebertretung fortgesetzt werde, dies sei bis zum 9. September 1896 geschehen, denn so lange sei der Schuppen gebraucht worden. Das Schöffengericht schloß sich aber der Ansicht des Rmtsanwalls Schulz und des Vertheidigers Rechtsanwalt Steinschneider an, daß die Verjährung der Ueber- tretung mit der Gebrauchnahme eines ans grund einer Uebertretung errichteten Bauwerks beginnt und daß somit die Sache längst ver- jährt sei. Das Strafmandat wurde daher aufgehoben. Eine» recht thörichten Brief richtete der 26jShrige Kauf- mann Hans Abraham im Oktober vorigen Jahres an die zweite Strafkammer des Landgerichts II. Es hatte kurz zuvor eine Beleidigungsklage zwischen Abrahams Braut und einem anderen Mädchen stattaesunden, wobei die«rstere unterlegen war. Abraham richtete daraus an die zweite Strafkammer ein langes Schreiben, worin er das Urtheil in höchst absprechender Weise krilisirte und Zweifel über die volle Zurechnungsfähigkeit der Richter durch- blicken ließ. Die Folge war. daß er eine Anklage wegen Beleidi- gung der betheiligten Richter erhielt. Im gestrigen Termine vor der»weiten Strafkammer deS Landgerichts I   suchte der An- geschuldigte sich dadurch zu entlasten, daß er angab, den Brief unter dem Eindruck schwerer körperlicher Schmerzen geschrieben zn haben; außerdem habe er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt. Der Staatsanwalt wollte keinen dieser Einwände gelten lasse», sondern beantragte bei der Schwere der Beleidigungen gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von drei Monaten. Der Gerichts- Hof nahm mit Rücksicht auf die Jugend und Unbescholtenheit des Angeklagten von der Erkennung auf eine Freiheitsstrafe Abstand, beinaß die Geldstrafe aber aus 300 Mark. Aus Bremerhaven   wird vom 2. Februar berichtet: In Sachen des untergegangenen LloyddampfersSalier" erließ das Seeamr heute folgenden Spruch:Der deutsche SchraubendampferSalier  " ist in der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 1396 in der Nähe von Cap Corrnbedo an der spanischen   Küste gestrandet und gänzlich verloren gegangen. Eämmtliche an Bord befindlichen Personen. 66 Mann Besatzung und 214 Passagiere, haben beim Schiffbruch den Tod gefunden. Die Ursache der Strandung, welche auf schweres unsichtiges Wetter und Stromversetzung zurückzuführen sein wird, ist nicht bestimmt festzustellen." Duellflegclei. Wegen Herausforderung zum Zweikampfe mit tödllichen Waffen wurde von der Strafkammer zu Bromberg   der ahnarzt Dr. Klemisch zu einer Woche Festungshaft verurtheilt. er Verurtheilte halte den Zahnarzt Gugler, seinen früheren Assistenten, wegen Beleidigung aus Pistolen gefordert, letzterer hatte jedoch die Forderung abgelehnt und der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Ein als Karlellträger angeklagter Zahnarzt wurde frei- gesprochen._ Versanttnlnngen. Eine stark besuchte Volksversammlung, einberufen von der Kommission sür den Austritt aus der Landeskirche, fand am Montag in der Dennewitzstraße statt. Di« hierzu besonders eingeladenen Pfarrer Naumann und Baltelina waren nicht erschienen. Dr. Bruno Wille   sprach in einem etwa zweistündigen Vortrag überGedanken- und Gcniffenssreiheit'. An den Bortrag knüpfte sich eine äußerst lebhaste Diskussion, die sich bis uachtS gegen 1'/, Uhr hinzog, weil außer einem national-sozialen Redner auch die Prediger E l s a s s e r von der Lukaskirche und Dr. H. L i s k o sich betheiligten, während Klein, Ad. Hofsmann und G. Wagner den Standpunkt des Referenten vertraten. I« einer össcutlichc« Versammlung der Fabrik-Hilfs­arbeiter- und Arbeiterinnen, die am Montag rm Kolberger Salon tagte, hielt ReichstagS  -Abgeordneter Genosse Wurm einen Vortrag über:Die Arbeilerkämpfe der Gegenwart". Die recht interessanten Ausführungen deS Redners, der die Entwicklung der Industrie und des Handels in eingehender Weise schilderte und die Arbeiterbewegung und deren Erfolge in den verschiedenen Läuderu von ihre» Ansängen an beleuchtete, wurden mit lebhaflen Beifall ausgenommen. Nach einer kurzen Diskussion, in der die Redner, gleich dem Referenten, die Nothwendigkelt der politischen und ge- werkschaftlichen Organisation betonten, gelangte eine Resolution zur Annahme, die im Sinne de« Referats gehalten war. UnterVerschiedenem" wurden Mißstände und die Lohnverhältnisse in den Fabriken von vormals E.Schering und Hildebrandt u. Söhne besprochen und dabei angeregt, in allen Fabriken Vertraueuspersonen zu bestimmen, die die vorhandenen Mißstände dem Vertrauensmann zur Kenntniß bringen und geeignete Maßnahmen zur Abschaffung derselben treffen. In ausführlicher Weise schildert« ein Redner aus Lübeck   die gegenwärtige Situation des Streiks bei Thiel u. Ko. in Lübeck  . Nach diesen Ausführungen ist die Situation immerhin noch ein« günstige, da sich von den alten Arbeitern bisher erst sechs gefunden haben, welche die Arbeit wieder aufgenoinmen und die Streikbrecher, die von Agenten aus allen Himmelsrichtungen zusammengeholt wurden, keineswegs für die Dauer den an sie ge- stellten Anforderungen entsprechen. Die Wiedereinstellung der Aus- ständigen wird voraussichtlich spätestens am 1. März, nachdem die Firma in eine Aktiengesellschaft umgewandelt ist, erfolgen. Zirka 20 Jahre Gefänguiß sind bisher unter oft ganz absonderlichen Be, gründungen gegen Arbeiter ausgesprochen, die sich«in geringes Ver- ?ehen zu schulden kommen ließen. Die nachfolgenden Redner orderten zur materiellen Unterstützung der Streikenden auf. In der Versammlung der Gold- und Silberarbeiter, die am 26. Januar tagte, berichiet« der Vorsitzende, daß in der Besteck- brauche die Prinzipale den alten Tarif weiter bezahlen, ohne daß es zur Arbeitseinstellung gekommen ist. Nach einem kurzen Bericht über die Frequenz der Bibliothek wurden die Mitglieder Unruhe, Schubert, Suhrholdt und F r e i in die Bibliothekkommission gewählt. Hierauf sprach Waldeck Manasse in einem beifällig aufgenommenen Vortrag über das Thema: Der Kampf ums Dasein. Der Kassenbericht des Vereins weist im vierten Quartal«ine Einnahme vou 733,20 Mark und eine Ans- gab« von 642,66 M. aus. Der Bericht deS Arbeitsnachweises schließt mit einem recht zufriedenstellenden Resultat. Unter Verschiedenem machte der Vorsitzende auf den Maskenball ausmerksam, der am 27. Februar stattfindet. Es gelangte sodann ein Zeugniß zur Ver- lesung, das der Juwelier Lurch einem bei ihm in Stellung gewesenen Arbeiter einhändigte. Die Beleidigungen, die dem Arbeiter hier zugefügt wurden, fanden in der Versammlung eine herbe Kritik und wurde dem Arbeiter empfohlen, den Klageweg zu beschreiten. Im Verband der Textilarbeiter(Filiale I) reserirte am 26. Januar Dr. Pinn über das Thema: Geschichtslügen. Die hierauf vollzogene Wahl des Vorstandes ergab folgendes Resultat: Voigt, erster Vorsitzender; K o r», erster Kasstrer; Frl. H o f s m e i st e r, zweite Kassirerin. In die Fachkommisston wurde Frl. E i ch e r t delegirt. Für die streikenden Weber in Tannhansen bewilligte die Versammlung 10 M. und der Agitationskommission wurden 11,70 Vi. überwiesen. Für ein verunglücktes Mitglied sind bis jetzt 260 M. eingegangen.. Die Dekateure(Filiale IU des Textilarbeiter- Verbandes) hatten am 26. Januar eine gut besuchte Mitglieder-Versammlung anberaumt, in der Karl Hübsch einen beifällig aufgenommeucn Vortrag hielt. Unter Vereinsangelegenheiten gab der Kassirer den Bericht vom vierten Quartal und hat die Filiale einen Kassen- Bestand von 31,63 Mark zu verzeichnen. Sodann wurde beschlossen, daß sich die arbeitslosen Mitglieder vor wie nach im Nachweis in der Alten Jakob- Straß- Nr. 63 bei Lenz einschreiben lassen müssen, um mindestens einmal tägliw dort Nachfrage zu hallen. Gleichzeitig macht der Kassirer bekauur, daß verschiedene Mitglieder Marke»«ntnonimen habe», ohne ihren Verpflichtungen nachzukommen; auch diejenigen Vertrauensleute aus