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1. Beilage zum Berliner Boltsblatt.

Nr. 130.

Der Vertragsbruch.

Giner äußerst interessanten Kritik der neuen Bestimmungen über den Vertragsbruch begegnen wir in der Münchener Allgem. Zeitung", so daß wir uns nicht versagen können, des Näheren darauf einzugehen. Das Blatt trennt die vorgeschlagenen Bestimmungen über den Bertragsbruch in zwei Theile: 1. Bestimmungen über die Regelung des Schadensersages, 2. Strafbestimmungen.

macht werden?

Soll dieselbe dem noch in Arbeit befindlichen Arbeiter nach und nach in Form einer Kaution am Lohne   abgezogen und beim Ve­ginn des Streiks zurückbehalten werden, oder sollen dieselben Ab­alige etwa dem nach dem Streik wieder eintretenden Arbeiter ge­Ueber das in Form einer Kaution etwa beliebte Ginziehen einer beſtimmten Summe von sämmtlichen in einem Betrieb be­schäftigten Arbeitern ist furz folgendes zu sagen:

Sonntag, den 8. Juni 1890.

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7. Jahrg.

Dieses schnellfertige Vorgehen mit Strafbestimmungen ist Teien, sowie bei Bauten aller Art dürfen Arbeiter an immer gefährlich, und doppelt gefährlich, wenn es sich um große Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden. Die den gesellschaftliche Gegensätze handelt, in denen der eine Theil den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat für jeden Sonn Gindruck bekommt, daß der Apparat der Strafgesetzgebung gegen und Festtag mindestens dreißig, für das Weihnachts-, Oster- und ihn angewandt werde, weil ihn der andere in der Hand hat. Pfingstfest sechzig Stunden und in sonstigen Fällen für zwei auf­Das ist das Bedenkliche in den Strafbestimmungen überhaupt, einander folgende Festtage 48 Stunden zu dauern. Die Ruhezeit daß sie allzu deutlich das Gepräge des Klaffengesetzes an sich hat am vorhergehenden Werktage frühestens um 6, spätestens um 12 Uhr Abends zu beginnen. Im Handelsgewerbe dürfen Ge tragen. Darum meinen wir, daß es durchaus nöthig sei, angesichts hilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen nich. Es ist nun mit den Bestimmungen über den Schadenersatz des vorliegenden Entwurfes sich über das Endziel klar zu werden: länger als 5 Stunden beschäftigt werden. Am ersten Weihnachts, einverstanden und spricht sich darüber folgendermaßen aus: über die Frage, ob man die Streits bestrafen soll oder nicht. ersten Oster- und ersten Pfingstfeiertag dürfen Gehilfen, Lehr­Der geschädigte Theil hat ein- für allemal das Recht, statt Wir nehmen nicht Anstand, diese Frage zu verneinen. Nicht linge und Arbeiter im Handelsgewerbe nicht beschäftigt werden. des rechnungsmäßigen Schadenersatzes eine bestimmte Buße zu etwa aus den formal juristischen Gründen, die man gewöhnlich für die letzten vier Wochen vor Weihnachten, sowie für einzelne und fordern. Die Buße besteht in einer Summe für den Tag; sie anführt, sondern aus sozialen Gründen, die man nicht über- Soon- Festtage, welchen örtliche Verhältnisse einen foll nicht höher als der ortsübliche Arbeitslohn sein und für nicht sehen darf. erweiterten Geschäfts Verkehr erforderlich machen, mehr als sechs Wochen liquidirt werden. Dasselbe Recht der Unbestreitbar ist der Bruch des vertragsmäßigen Versprechens fann die Polizei Behörde eine Vermehrung der Stunden, Buße, das dem Fabrikherrn gegenüber vertragsbrüchigen Ar- eine unmoralische Handlung. Aber es ist höchst einseitig, zu während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, zulassen, beitern eingeräumt wird, ist auch den Arbeitern eingeräumt, die glauben, daß der Vertragsbruch eine Erscheinung sei, welche sich jedoch nicht über zehn Stunden. Die Stunden, während von dem Herrn vertragswidrig entlassen sind. Hierin ist end- auf die Arbeiterkreise beschränke. Man begegnet derselben leider welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden unter Berück­lich einmal in unser Schadenersatzrecht der praktische Gesichts- überall im Leben und man hat sie nur deswegen nicht so im Gesichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit punkt hineingebracht, daß ein Schaden nicht deswegen un- dächtniß, weil man fich schon allzu sehr daran gewöhnt hat, über von der Polizeibehörde festgestellt. Die Feststellung fann für ver­erfekt bleiben darf, weil er sich dem genauen Nachweis" ent- sie hinwegzusehen. Wenn der Schneider mir einen neuen Rock schiedene Zweige der Handelsgewerbe verschieden erfolgen.§ 105 c ziehe. Wir sind überzeugt, daß dieser erste Anfang bald auf an- für Sonnabend Nachmittag zusagt, so besteht zwischen uns beiden( Neu): Die Bestimmungen des§ 105b finden feine Anwen­Deren Gebieten Nachfolge finden wird. Wenn von Seiten der ein Vertragsverhältniß; wenn er ihn nicht bringt, so ist er wort dung: 1." auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes Arbeitgeber diese Bestimmung genügend benutzt wird, so kann sie und vertragsbrüchig. Aber jeder, der mit Handwerkern zu thun oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse sehr wohl dazu dienen, den Streikenden das Bewußtsein davon hat, weiß, daß die Unpünktlichkeit, das heißt also die Vertrags- unverzüglich vorgenommen werden müssen. 1a. Für einen beizubringen, daß der Bruch eines Vertrags eine Handlung ist, brüchigkeit, hier an der Tagesordnung ist. Sonntag auf Arbeiten zur Durchführung der gesetzlich vorges für welche man einzustehen hat. In der Praxis stellt sich dies so, daß Schneider und Schuhschriebenen Inventur; 2. auf Arbeiten zur Reinigung und Nun hat uns das verehrte Blatt leider keinen Vorschlag dar: macher, Tischler und Schlosser Aufträge annehmen, soviel Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des gemacht, in welcher Form der Fabrikant diese Schadenersay- sie bekommen können, jeden Termin zusagen, den der Kunde eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, sowie auf von welchen die Wiederaufnahme des vollen ihnen lohnt, und unerfüllt aufzuschieben, was ihnen nicht lohnt. werkthätigen Betriebes abhängig ist, sofern nicht diese Ar­Hier ist der Vertragsbruch förmlich in ein System gebracht. Nun sind beiten an Werktagen vorgenommen werden können; 3. auf aber die Handwerksmeister nach ihrer sozialen Stellung und nach Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Roh­ihren Verinögensverhältnissen eine höhere Schicht als die der stoffen oder des Mißstandes von Arbeitserzeugnissen erforderlich bloßen Arbeiter. Ihnen käme es zu, mit gutem Beispiel voran- sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen zugehen. Es geht nicht an, daß man dem Arbeiter moralische werden können; 4. auf Gast- und Schankwirthschafts- sowie auf Gewerbetreibende, welche Arbeiten an Sonn­Vorlesungen über Vertragsbruch hält, während er ihn von seiten Verkehrsgewerbe. des Meisters täglich vor Augen sieht. und Festtagen mit Arbeiten der unter Ziffer 1 bis 3 erwähnten Das System der Kautionen findet sich vereinzelt in der Aber in noch viel weitere Kreise geht die Uebung des Kon- Art beschäftigen, sind verpflichtet, ein Verzeichniß anzulegen, in ganzen Geschäftswelt. Wo es auftritt, befundet es von vorn traktbruches. Der Offizier, der mit Schulden überhäuft ist, hat welches für jeden Sonn- und Festtag die Zahl der beschäftigten herein ein Mißtrauen des Unternehmers gegen den Arbeiter oder dieselben keineswegs immer dem Kredit zu verdanken, den seine Arbeiter, die Dauer ihrer Beschäftigung sowie die Art der vor­Angestellten, der die Kaution zu leisten hat. Dies Mißtrauen Person genießt. Sehr oft ist er die Beträge für seine Rechnungen genommenen Arbeiten eingetragen sind. Das Verzeichniß ist auf mag gerechtfertigt sein oder nicht das Arbeitsverhältniß wird einfach schuldig geblieben." Wer eine versprochene Lieferung Erfordern der Ortspolizeibehörde sowie dem in§ 139 b bezeich mit Ausnahme der wenigen Fälle, wo eine Raution mit Grund nicht macht, ist vertragsbrüchig. Aber wer nach gemachter Liefe- neten Beamten jeder Zeit zur Einsicht vorzulegen. Bei den unter verlangt werden kann, ein ungesundes bleiben. Auch scheuen sich rung die Zahlung unterläßt, ist ebenfalls vertragsbrüchig. Ziffer 2 und 3 bezeichneten Arbeiten, sofern dieselben länger als viele Unternehmer nicht, die aus den Lohnabzügen resp. Kautionen Diese Betrachtungen, denen wir uns im großen und ganzen 3 Stunden dauern, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden gebildeten Summen in den Betrieb zu stecken, so daß bei einem nur anschließen können, schließt das Blatt mit den Worten: Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntage oder Festtage volle In allen Ständen unseres Volkes ist der Sinn für pünkt- 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage oder Festtage min­twaigen Zusammenbruch des Geschäfts der Arbeiter in doppelte liche Erfüllung eingegangener Verpflichtungen nicht in dem hohen destens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von Mitleidenschaft gezogen wird. Es ergiebt sich daraus mit unumstößlicher Gewißheit, daß Maße vorhanden, in dem es wünschenswerth ist. Suchen wir der Arbeit frei zu lassen. die obligatorische Einführung von Lohnbußen und Kautionen hierin zu beffern, mögen die höheren Gesellschaftsschichten den Für die neue Heeresverstärkung berechnen sich die eine Durch Gesetz, weit entfernt, das Verhältniß zwischen Unternehmer niederen mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn die unbezahlten maligen Ausgaben für den preußischen Etat auf 34 034 608 Mart, und Arbeiter erträglicher zu machen, im Gegentheil die häufigen Weinrechnungen erst zur Seltenheit geworden sind, wenn die darunter 3562 242 Mt. für Bekleidung und Ausrüstung der neu Spannungen steigern wird. Eine unerschöpfliche Quelle neuer Schuster und Schneider ihre Lieferungsversprechen in der Regel aufzustellenden Truppen, 4455 150 Mit. Ankaufskosten für 4186 Bann trotz alledem die Arbeiter allein eine vertragsbrüchige Klasse materials und Munition, ferner 1 322 000 Wit. für Erwerbung und halten und nur in feltenen Ausnahmefällen verletzen wenn Dienstpferde, 12 914 341 Mr. zur Beschaffung des Artillerie­bleiben sollten, dann wäre die Zeit gekommen, sie die besondere Erweiterung von Grerzierplätzen und 2424 000 Mt. für Wellblech­baracken für Mannschaften und Pferde. Sodann sind vorgesehen Strenge des Strafgesetzes fühlen zu lassen. u. a. neue Kasernen mit ersten Raten zur Unterbringung der Feldartillerie in Düsseldorf  , Itzehoe  , Darmstadt  , Saarburg  , Bots­dam, Gumbinnen  , Pr. Stargardt, Breslau  , Celle  , Hanau  , Danzig  , Dt. Eylau, Marienwerder, Weißenburg  , Meß, Mörchingen, erste Raten zu Kasernen für ein Kavallerieregiment in Dieuze   und Der Präsident und die Vizepräsidenten des Reichstage für ein Infanterieregiment in Remilly. Der sächsische und zwar soll niemals auf weniger als einen Monat, bei ge- schäftsordnung das erste Mal auf vier Wochen, dann aber für württembergischen Etat eine erste Rate zu einer Kaserne für ein wohnheitsmäßigen Auswieglern sogar mindestens auf ein Jahr die übrige Dauer der Session gewählt. Das Präsidium des Feldartillerieregiment ausgesprochen. Für Sachsen   belaufen sich Gefängniß erkannt werden. Reichstags wird also nächste Woche von neuem gewählt werden die einmaligen Ausgaben auf 1056 375 Mt., für Württemberg auf feien immer von dem Eindruck beherrscht, als ob die Handlungen, bisher, die Herren von Levetzow, Graf Ballestrem und Dr. Hier meint das Blatt: Die Verfasser von Spezialgesetzen müssen. Man nimmt an, daß auch diesmal wieder, wie stets 789 650 Mt. Ein neues Weißbuch über den Aufstand in Ostafrika  , tilgt werden müßten. Eelbst bei Räubern und Einbrechern lasse mit denen sie sich gerade beschäftigen, mit Feuer und Schwert ver- Baumbach durch Alklamation in ihren Aemtern bestätigt werden. fünfte Fortsetzung, ist dem Reichstage zugegangen und enthält Die Beschlüsse, der Arbeiterschuß Kom Berichte vom 27. April, 28. April, 1. Mai, 10. Mai und man mildernde Umstände zu, die das Strafmaß ermäßigen, nur mission des Reichstags haben die§§ 105 bis 105 c folgender- 17. Mai d. J. Im ersten Bericht wird die Unterwerfung Bana gegenüber dem Streifaufwiegler soll der bisherige Spielraum nach maßen gestaltet:§ 105( unverändert): Die Festsetzung der Ver- Heri's und völlige Beruhigung des Nordens geschildert, im zwei­verengert werden. Man stelle sich vor, daß man nach hältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbetreibenden und den fen werden die Vorkommnisse des letzten Monats und die Lage einem langen Streit einen Burschen faßt, der seine Kameraden gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz in den einzelnen Stationen dargelegt, im dritten der Skavenhandel tagtäglich( also gewohnheitsmäßig), wenn sie arbeiten wollen, begründeten Beschränkungen Gegenstand freier Uebereinkunst. in der deutschen Interessensphäre und den der letzteren vorliegen= bedroht und beschimpft. Ein solcher Bursche muß bestraft wer-§ 105 a.( Alinea 1 abgelehnt): Welche Tage als Festtage gelten, den Küstenstreifen. Den Schluß bilden die telegraphischen Berichte den, aber zu behaupten, daß er mindestens auf ein Jahr einge- bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen und konfessionellen über die Einnahme von Lindi und die erfolgreichen Gefechte im Mefferstecher zuweilen mit einem Tage Gefängnis tricbe von Bergwerfen, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen tavontommen. Hier trägt der Entwurf einen geradezu dilettanten- und Gruben, von Hüttenwerfen, Fabriken und Werkstätten, von Zimmerplatzen und anderen Bauhöfen, von Werften und Ziege­

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Konflikte und Reibungen eröffnet sich da. Jedermann, der unsere Arbeiterverhältnisse kennt, wird dies leicht einsehen. Ganz anders stellt sich das Blatt zu den Strasbestimmungen des Entwurfs, und können wir mit den meisten seiner hierauf bezüglichen Sätze vollkommen einverstanden sein.

Parlamentarisches.

Die hauptsächlichste Neuerung ist die Erhöhung des Straf­minimums für Nöthigung zur Theilnahme an Streifs. Schon nach den heute geltenden Recht kann diese Nöthigung mit Ge­fängniß bis zu 3 Monaten bestraft werden. Nun meinen die Motive, dieses Strafmaß habe sich als zu gering" erwiesen. Der Entwurf will daher Gefängniß( bis zu fünf Jahren) darauf setzen, werden zu Anfang einer Legislaturperiode nach§ 11 der Ge- württembergische Etat enthält analoge Positionen; u. a. ist im

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unten

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haften Charakter.

Wachdruck verboten.)

Meier Silberreichs Gelübde.

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Desterreich niedrig bemessen, er beträgt baare sieben Kreuzer. Synagoge hundert Gulden zu opfern, sofern ihn der Herr In dem seltenen Falle, daß alle drei Zahlen herauskommen, Bebaoth einen Treffer machen ließe. wird der geringe Betrag mit der netten Summe 700 Gulden Sobald er dieses Versprechen gemacht hatte, legte der zehntausendfältig erstattet. Ist aber der Einsaß ein niedriger, Gedanke, daß hundert Gülden immerhin eine beträchtliche Eine Erzählung aus Krakau  . Von Rudolf Schmidt. fo fehlt es in feiner Weise an Gelegenheit, sein Glück zu Summe seien, sich ihm erkaltend auf's Herz. Es bot sich In der Vorstadt Kasimir, dem Judenviertel von Krakau  , versuchen: Wien  , Lemberg  , Brünn  , Temesvar  , Prag   und indeß keine Gelegenheit, das gegebene Wort zu brechen: als lebte Meier Silberreich mit seinem betagten Weibe Sarah, sicherlich noch viele andere Städte öffnen im schnellen Wechsel in Temesvar   Ziehung gewesen war, zeigte es sich, daß Meier die ihn, unähnlich ihrer biblischen Namensgenannten, mit den Zugang zum Gewinn, und zu jeder dieser Lotterien wie gewöhnlich nichts gewonnen hatte. einer Reihe von Kindern beschenkt hatte. Dieselben waren werben innerhalb Desterreichs Grenzen selbst in dem un­Nothdurft bedacht, über alle Theile der österreichischen Mon- die Pforte des Glückes zu pochen, bietet sich also in der ganzen Jehovah angebotene Prämie, deren Betrag bei jedem jämmtlich erwachsen und, auf den Erwerb der täglichen bedeutendsten Neste Zettel feilgeboten. Die Versuchung, an einer anderen Lotterie und erhöhte in der Synagoge die archie zerstreut. Der Name, welchen ein schelmischer Beamter   Monarchie sozusagen alle Tage. Josephs If.da sämmtliche hebräische Unterthanen Dester|

wurden

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seinem

Natürlich verschaffte er sich sofort ein Dugend Zettel zu

neuen Mißgeschick eine Steigerung erfuhr, bis er schließ­Nach Meier Silberreichs Ansicht ließ sich mit 700 Gulden lich die Hälfte des ersehnten Gewinnes Infolge dessen beschränkte er sich keineswegs auf er ein solches Gelübde abgelegt hatte, und vornehmlich bei nahezu bettelarmen Urgroßvater bei erpicht.

teichs auf kaiserliches Geheiß mit deutschen Namen versehen schon etwas anfangen. Er war auf das Kapital nun einmal seiner Väter zu opfern bereit war. Aber allemal, wenn

dem Gott

gelegt hatte, erschien ihm in Stunden des Mißmuthes nicht den Ankauf eines Zettels, sondern erwarb sich deren so viele, dem letzten, stellte unabänderlich der Gedanke sich ein, daß felten als eine blutige Fronie, denn auch Meier Silberreich als seine Mittel nur irgend gestatteten. Und da das Spiel, es allerdings eine schöne Summe wäre, die er preisgeben nicht allein arm an weißem Silber und grünen Gulden- ging, so verschlang die Lotterie den Löwenantheil seiner war ein armer Teufel. Und troß seines Namens war er wie bereits erwähnt, an den meisten Wochentagen vor sich würde. Banknoten, selbst von den rothen Kupferkreuzern trug er dürftigen Einfünfte; was Wunder, daß Sarah, sein folg- über die Summeit, welche dem ärmlichen Hauswesen ent­Don feinen täglichen Handelswanderungen nach den Gast- sames Ehegemahl, schließlich sich zu empören begann. höfen, wo er seine Waaren feilbot- Seifen, Chemisettknöpfe,

Leben

dahin.

-

Dein Kaftan ist voller Löcher, Meier, wo nehme ich

Meier verlor indeß fortwährend, und Sarahs Klagen zogen würden, mehrten sich beständig. Dann kam ein Festtag ein hoher christlicher Festtag,

Ragelbürsten 1. dgl. Abends in der Regel nur eine be- Beug zum Flicken her? Das Laubhüttenfest steht vor der an welchem die Griechenstraße vom frühen Morgen von schränkte Anzahl heim. Er strebte ehrlich vorwärts: aber Thür, wie komme ich zu Lamnifleisch und festlichen Broden? lärmenden Landbewohnern, die allen Gegenden der Kar in Armuth war er geboren, und in Armuth rann sein Du handelst unrecht, Meier! Dein kostbares Spiel legt uns pathen entstamunten, erfüllt war. Zwischen diesen Ge­Und doch war Meier Silberreich ein spekulativer, betrieb- daß Du Dein Glück auf solche Weise findest." famer Kopf, und wenn er gleich über die Mittagslinie des Lebens hinaus war, so nahm die Grundlegung einer neuen in so freimüthiger Weise vernehmen ließ; den Zusatz aber, von der unbestimmten Hoffnung, daß sich heute ein Fang Anspruch. Allerdings gebrach es ihm an etlichen lumpigen ter der faltenreichen Stirn Meier's tauchte urplötzlich ein licher Heiduck mit einem Schnurrbart wie zwei Enden umfassenden Handelswirksamkeit seine Gedanken ständig in der Ifraels Gott   betraf, hatte sie erst heute angefügt. Hin- thun ließe. In demselben Augenblick, da ein herrschaft­undert Gulden, die ihm keine Mutterseele vorschießen Gedanke auf. Wie, wenn ihm der eifrige Gott des alten einer Beitschenschmitze eine höhnende Bemerkung über die Um dem Glücke die Hand zu bieten, spielte Meier mit großer Unverdrossenheit in der Lotterie. Der Einsatz ist in schmuggelte er behutsam ein Gelöbniß ein, des Inhalts, der deren Spize die blanke goldene Krone eralänate.

zu große Entbehrungen auf. Der Gott Israel will nicht, stalten, die zum größten Theile in Roth, Blau und Gelb gekleidet waren, schlich sich Meier Silberreich hindurch, an­Es geschah gewiß zum zehnten Male, daß sich sein Weib gethan mit einem schwarzen abgeschabten Rocke und erfüllt

wollte.

Bundes gegen einen guten Rabatt behilflich wäre? Als er am folgenden Festtage seine Gebete herplapperte,

elende Beschaffenheit seines Kaftans fallen ließ, hefteten sich Meiers Augen auf den Thurm der Marienkirche, an Er batte