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janze Kunststück liegt in einer gewiffen Kunstfertigkeit in den daß das inkriminirte Gedicht in Tausenden und Abertausenden| Termin mußte vertagt werden, da der damalige Zeuge sich auf Fingern und in einer Geschwindigkeit, die wohl durch die Reihe von Exemplaren damals verbreitet worden, und eine Gefähr- Reisen befand. Im September sollte ein zweiter Termin statt er Jahre erworben worden ist. Der junge Mann hat noch dung der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit nicht eingetreten finden, Sedlaget blieb wieder aus, diesmal unentschuldigt, und einen Reisebegleiter bei sich, dessen Hauptbeschäftigung darin be- fei. Man könne daher nicht annehmen, daß jetzt auf einmal die wurde ihm deshalb eine Geldstrafe von 20 M. auferlegt. Da teht, die Uhren einzusammeln, rasch die Uhrgläser zu entfernen öffentliche Ordnung und Sittlichkeit durch die 8 bis 10 An- der so Gemaßregelte fortwährend unterwegs war, so hatte Diefer es feine Schwierigkeit, ihm den Strasbeschluß zuzustellen. ind das Geld einzufassiren. wesenden im Zuhörerraum gefährdet werden könne. Dieser es feine Schwierigkeit, letzten Ausführung trat der Staatsanwalt entgegen, und das Das Gericht sandte das Schreiben hierhin und dorthin, dasselbe kam aber stets mit dem Vermerk unbestellbar" Vom Militär- Kirchhof in der Müllerstraße haben vor Gericht verhängte demgemäß den Ausschluß der Deffentlichkeit. Nach vier Monaten gelang es endlich, dem Ange: einigen Tagen Diebe versucht, ein bronzenes Denkmal zu stehlen. Aus der nach Verlauf von etwa 12 Stunden erfolgten zurück. Publikation des Urtheils ist zunächst bemerkenswerth, daß der flagten die Zustellungsurkunde zu behändigen. Dieser hielt In großer Gefahr gefchwebt hat auf der Berlin - Potsdam - Bertreter der fgl. Staatsanwaltschaft den Angeklagten in beiden sich zunächst für zu Unrecht in Strafe genommen, er ersuchte bas Magdeburger Eisenbahn am Dienstag ein aus der Schweiz kom- Bunkten für schuldig erklärte und ein Jahr Gericht um Zurücknahme des Strafbeschlusses und bat ferner un mender Sonderzug, in welchem 200-300 Berliner Reisende faßen. Gefängniß beantragte, während der Bertheidiger für Frei- Aufklärung, weshalb das Schreiben erst nach vier Monaten in Zwischen den Stationen Groß- Wusterwiß und Genthin waren sprechung plädirt. Der Präsident verkündete, daß der Angeklagte feine Hände gelangt sei. Das Gericht beschränkte sich darau Bahnarbeiter mit der Ausbesserung der Bahnstrecke beschäftigt, bes Bergehens gegen§ 166 nicht schuldig, daher freizu zu erwidern, daß der Strasbeschluß aufrecht erhalten werden und auf dem Geleise stand ein mit Eisenbahnschwellen beladener prechen, dagegen des Bergehens gegen§ 130 schuldig und müsse. Nun richtete der Angeklagte an die sechste Zivilkammer Wagen, als der Zug heranbrauste. Die Arbeiter fonnten noch 4 Monaten Gefängniß zu verurtheilen sei. Bei Be- eme geharnischte Beschwerde über die verspätete Buſtellung. Wenn schnell zur Seite springen, der Wagen mit den Schwellen, auf gründung des ersten Punktes hob der Präsident hervor, das er nicht Aufklärung darüber erhalte, so bleibe ihm nach feinen den der Zug mit großer Gewalt auffuhr, wurde aber vollständig Reichsgericht habe feſtgeſtellt, daß ein Mangel an Achtung, eine Rückkehr nach Berlin nur ein Mittel übrig, welches in der letzten zertrümmert. Außer der Beschädigung der Lokomotive hatte der Herabwürdigung oder Beleidigung einer chriftlichen Kirche nicht Beit schon häufig geholfen die Presse. Zusammenstoß zum Glück weiter feine schlimmen Folgen, so daß ausreiche, sondern eine Verachtung oder Rohheit des wörtlichen In diesem Sage fand die Zivilllagebehörde die Kennzeichen die Insassen des Zuges mit einem gewaltigen Ruck und mit dem oder symbolischen Ausdruds unbedingt erforderlich sei, was aber einer nöthigung. Staatsanwalt Rizel führte im Termine Schreck davonkamen. aus dem Gedicht nicht nachzuweisen wäre. Allerdings sei das aus, abgesehen davon, daß der Ton des Schreibens ein Bezüglich des Befindens des vorgestern durch seinen Gefühl der gebildeten Christen dadurch verlegt, daß die Feiertage durchaus ungebührlicher fei, liege in dem beanstandeten Baffus Schlafburschen Schuster schwer verletzten Wächters Blasius er derfelben, zwar nicht in beschimpfender und roher Weise, wohl die Drohung, der Angeklagte wolle die sechste Ziviltammer wegen ahren wir, daß die Aerzte die Hoffnung, ihn am Leben zu er aber in einer unpassenden Art mit den Festen der Sozialdemo- ihres vermeintlich gefeßwidrigen und faumfeligen Verhaltens tratie in Parallele gestellt worden seien. öffentlich brandmarken. Er beantrage eine Gefängnißstrafe von galten, ausgesprochen haben. Bei Erwägung des zweiten Punktes sei hervorzuheben, daß sechs Wochen. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten das Gedicht hauptsächlich seine Wirkung auf den unge bil- nicht wegen versuchter Nöthigung, sondern aus§ 114 des Straf deten" Arbeiter habe ausüben sollen, denn die Gegenüber Gefehbuchs, welcher folgendermaßen lautet: stellung von Arm und Reich, Hoch und Niedrig, und besonders in der darauffolgenden Aufforderung zusammen zu stehen" und der Leidenzeit des arbeitenden Volkes„ ein Ende zu machen", habe der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß in diesem„ ein Ende machen" eine Aufforderung zur Gewaltthätigkeit angenommen werden müsse. Der Angeklagte habe die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß der Inhalt des Gedichtes, da dasselbe gerade zur Maifeier, wo die Arbeiterschaft ohnehin schon in hochgradiger Erregung sich befände, doppelt aufregend wirken müsse, zumal dasselbe an der Spitze des offiziellen sozialdemokratischen ParteiOrgans gestanden hätte. Es läge ganz außerhalb der Berech nung des Angeklagten, welche gefährliche Wirkungen das Gedicht auf die Arbeitermassen hätte ausüben können. Aus allen diesen Gründen sei das Strafmaß von 4 Monaten Gefängniß durchaus nicht zu hoch gegriffen. Nebenbei wurde in üblicher Weise auf Vernichtung der Platten, Beschlagnahme der noch vorhandenen Nummern u. s. w. erkannt.
Ju der Nähe des Lehuih- Sees, und zwar in der Schonung an der Liebenwalder Chauffee, gegenüber der Försterei, foll eine Strafanstalt errichtet werden. Infolge dieser Nachricht herrscht, wie ein Berichterstatter meldet, unter den dortigen Bewohnern ebhafte Aufregung. Die auf Berliner Sommergäste wartenden Hausbesitzer fehen in der Errichtung der Anstalt eine Schädigung ihrer Interessen. Seitens der Betheiligten ist deshalb eine Petition gegen die Errichtung der Strafanstalt eplant.
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Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung eine Be hörde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nöthigen, wird mit Gefängniß bestraft. Das Urtheil lautete auf eine Woche Gefängniß.
Soziale Uebersicht.
An die Gewerkschaften Berlins ! Unterzeichneter Ausschuß ersucht sämmtliche Gewerkschaften, welche sich in der Streif- Kontrollkommission vertreten lassen, so schnell wie möglich das Mandat ihres Delegirten an O. Witte, Stalizerſtr. 61, einzusenden, damit eine Neuaufstellung der Prä senzliste erfolgen kann.
Ferner ersuchen wir die Gewerkschaften, darauf zu achten, daß ihr Delegirter stets in den Versammlungen der Kommission erscheint, damit jede Gewerkschaft bei den vorliegenden Fragen ihr Votum abgeben kann.
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Ueber einen nenen Stellenvermittelnugs- Schwindel berichtet eine Lokalforrespondenz: Umsonst erhält jeder Stellensuchende sofort gute dauernde Stelle. Verlangen Sie die Liste der offenen Stellen. General- Stellenanzeiger, Berlin 12." Durch diese Anzeige wurde ein junger stellenloser Kaufmann veranlaßt, die Hilfe des General- Stellenanzeigers" in Anspruch zu nehmen. Er erhielt auf sein an das Poftamt 12 in der Zimmerstraße gerichtetes Schreiben einen unfrantirten großen Brief, auf welchen eine Nachnahme von 1,10 M. erhoben war. In diesem Brief, der dem Stellensuchenden mit dem Strafporto 1,50 M. foftete, Unter der Auflage des Diebstahls in zwei Fällen stand fand sich außer einer Geschäftsanzeige des„ General- Stellen anzeiger" eine Mittheilung, der zur Folge eine weitere Nach- gestern der frühere Billetverkäufer an der Stadt- und Ringbahn, Im weiteren werden die Delegirten ersucht, sich den Verkauf nahmesendung von 2,50 M. unterwegs sei. Diese Sendung ent- M. Simoni, vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts. halte ein Verzeichniß von Stellen, um die man sich bewerben Der Angeklagte hatte auf dem Schlesischen Bahnhofe den Verkauf der 5 Pfennigmarten in ihren Gewerkschaften angelegen fein Der Kaufmann hat es vorgezogen, auf die Annahme der Fahrscheine für die Vorortzüge zu beforgen. Nicht weit von zu lassen. Da wir zur Zeit einen Streit der Weißgerber zu dieser Sendung zu verzichten. Mögen andere Stellung suchende feinen Schalterplatz befand sich derjenige einer Billetverkäuferin unterstützen haben, wird erwartet, daß sich jeder Arbeiter an den Fräulein W. Die Lettere vermißte an einem Januartage von Sammlungen betheiligt und somit die Genossen, welche durch dadurch gewarnt sein. ihrem Bestande Fahrscheine zum Gesammtbetrage von gegen einen bedeutenden Lohnabzug in ihrer so schon elenden Lage noch Die vom 15. bis 30. Juli d. J. öffentlich au3.20 Mart. Nach einigen Tagen stellte sich ein neuer Fehlbetrag schlechter gestellt werden sollen, thatkräftig materiell unterstüt gelegt gewesene Gemeinde Wählerliste, welche, von fast gleicher Höhe heraus. Die Fahrscheine konnten nur ge- werden können. Also nochmals rufen wir Euch zu: Thue jeder seine Schuldig da Einwendungen gegen die Richtigkeit derselben nicht erhoben stohlen sein und lenkte sich der Verdacht auf den Angeklagten, sind, demnächst abgeschlossen worden ist, enthält 3571 28ähler der welcher die Gelegenheit benugt haben konnte, einen Griff in den feit, Ihr Delegirten, dadurch, daß Ihr pünktlich in den Ber I. Abtheilung, 17 891 der II. Abtheilung und 249 563 der Billetvorrath feiner Kollegin zu machen, wenn diese für sammlungen erscheint und eifrig für den Verkauf der Marken Gin Beamter wurde agitirt, und Ihr Genossen, indem Ihr Euer Scherflein zu den III. Abtheilung, zufammen 271 025 Wähler. Sie weist gegen wenige Minuten den Rücken wandte. das Jahr 1890 in der I. Abtheilung 207 Wähler weniger, das verständigt, welcher am folgenden Tage die Strede bis Sammlungen beiträgt. Mit Gruß der geschäftsführende Aus gegen in der II. Abtheilung 164 und in der III. Abtheilung Spandau abfuhr und sich von allen Arbeitern, welche nach schuß der Berliner Streit- Kontrollkommission. 18 878 mehr nach. Das Interesse für die Richtigkeit der Liste ist Spandau wollten, die Fahrscheine zeigen ließ. Es waren näm Witte. in den Jahren, in denen Ergänzungswahlen für die Stadt- lich solche Fahrscheine, die dem Frl. W. abhanden gekommen Frose ( Anhalt ). An dem Streit der Belegschaften ber vertretung auszuführen sind, stets ein größeres, als in den Jahren, waren. Der Kontrolleur ermittelte auch eine Anzahl Billets, in welchen keine Wahlen bevorstehen. Infolge dessen haben auch welche nach Angabe der Inhaber von einem jungen Manne ver- hiesigen Stohl engruben betheiligen fich sämmtliche in diesem Jahre 2071 Personen die Liste eingesehen, während abfolgt worden waren, die aber, wie aus einem besonderen Abergleute. Die Belegschaften verlangten, daß kein Berg im Jahre 1890 nur 216 Personen sich dieser Mühe unter zeichen des Stempels zu ersehen war, zu dem Bestande des Frl. mann unter 3 M. täglich verdienen solle, und die Direktoren der zogen haben. Unter jenen 2071 Personen befanden sich: 4 Aerzte, 28. gehört hatten. Der Diebstahl schien somit erwiesen, Simoni Gruben lehnten diese Forderung furzer Hand ab. Es ist anzu 382 Arbeiter, 58 Beamte, 21 Fabrikanten, 22 Gelehrte wurde fofort entlassen. Im gestrigen Termine behauptete der nehmen, daß man versuchen wird, in Westfalen Bergleute a und Künstler, 41 Händler, 1258 Handwerker, 151 Kaufleute, Angeklagte, es müsse ihm jemand aus Schabernack fremde Fahr- zuwerben, um die Streifenden zu ersetzen. Zuzug ist unbedingt Die Arbeiterblätter werden um Abdruck ersucht. 4 Offiziere a. D., 20 Rentiers, 39 Schankwirthe, 71 verschiedenen scheine unter seine Bestände gemischt haben, eine Behauptung, jern zu halten, wenn die Ausständigen nicht unterliegen sollen. Berufen Angehörige. Außerdem ist die Liste für 1851 Personen der weder Staatsanwalt noch Gerichtshof Glauben schenkten. Köln , 8. August. Sämmtliche Arbeiter bet durch die Parteiführer eingesehen worden, so daß zusammen wegen Das Urtheil lautete mit Rücksicht auf den außerordentlich groben von Beiffel Ehrenfelder Maschinenfabrit 3422 Personen die Liste kontrollirt worden ist. Einwendungen Vertrauensbruch auf 3 Monate Gefängniß, der Staatshaben die Arbeit infolge der Entlassung gegen die Richtigkeit der Gemeinde- Wählerliste sind, wie bereits anwalt hatte sogar 9 Monate beantragt. berichtet, nicht erhoben worden. Die Gesammtsumme aller für Ein Heiratheschwindler von außerordentlicher Gemein- einiger Sandformer eingestellt. die Abtheilungsbildung zusammengetragenen Steuern beträgt gefährlichkeit wurde gestern der vierten Ferienſtraskammer des Töpfer Deutschlands ! Zuzug ist fernzuhalten nach Do 41 905 670,29.; fie ist um 3111 393,19 M. höher als die gandgerichts I in der Person des Tapezirers Friedrich Wilhelm Baden- Baden, der Djenfabrik Chr. Seidel und Sohn Dresden , Summe war, welche für die letzte Abtheilungsbildung ermittelt wurde. Dem entsprechend ist auch die Steuergrenze für die I. Muftone aus Barmen vorgeführt. Nachdem der Angeklagte bezw. II. Abtheilung wieder höher geworden; sie beträgt für die zwei Jahren Zuchthaus verurtheilt worden war, hat er nach der Ofenfabrik von Karl Böhme in Halle a. S., weil Herr I. Abtheilung 1749,60 M.( d. i. 118 m. mehr als 1889) und für Verbüßung dieser Straße Verbrechen auf Verbrechen gehäuft. Er Böhme nicht nach dem von ihm durch Namensunterschrift aner Wandernde Kollegen bitten wir darauf die II. Abtheilung 876,80.( b. i. 13,60 m, mehr als 1889. ging nach Hildesheim und annoncirte von dort aus, daß er eine fannten Lohntarif bezahlt, ferner nach Leipzig , Raguhn , Klein Der General- Ausschuß der Töpfer Infolge dieser Erhöhung der Steuergrenzen hat die Wählerzahl der Wirthschafterin suche. Es meldete sich eine Person, welche un Möhlau und Spandau . 1. Abtheilung seit 1890 um 5,50 pCt. abgenommen, diejenige der II. Ab vorsichtig genug war, durchblicken zu lassen, daß sie etwas Ver- aufmerksam zu machen. theilung nur um 0,92 pet. und die der III. Abtheilung dagegen um mögen besize. Nun reiste der Angeklagte sofort nach dem Wohn- Deutschlands. J. A.: Ferd. Kaulich, Halle a. S., Harz umort der Stellesuchenden und machte ihr einen Heirathsantrag, der nr. 48b., 1 Gt. 5,66 pet. zugenommen. Unter den Stadtverordneten befinden auch angenommen wurde. Er überredete seine Braut, sofort mit sich zur Zeit Hauseigenthümer: in der I. Abtheilung 29, in der ihm nach Hildesheim zu fahren, wo er ein Geschäft besize. In II. Abtheilung 32, in der III. Abtheilung 24. Davon scheiden Kaffel stahl er seiner Begleiterin ihre Ersparnisse in Höhe von am 1. Januar 1892 aus in der I. Abtheilung 10, in der II. Ab- 1200 m. und ließ sie dann ſizen. Er ging nach Paris und theilung 8 und in der III. Abtheilung 9, und es verbleiben als der Schweiz , wo er das Geld schleunigst verjubelte. Das Hildesdann in der I. Abtheilung 19, in der II. Abtheilung 24 und in heimer Gericht hat ihn wegen dieses niederträchtigen Streichs zu In der letzten Versammlung des Vereins„ Zone der III. Abtheilung 15 Hauseigenthümer. Da aber nach§§ 16 brei Jahren Gefängniß verurtheilt und ihn dann auf Verlangen be und 22 der Städte- Ordnung in der Stadtverordneten- Versamm der Berliner Staatsanwaltschaft nach hier transportiren lassen, tarif" wurde über die Audienz bei dem Eisenbahnminister lung für jede der drei Abtheilungen 21 Hausbefizer vorhanden da er noch wegen sieben ähnlicher Heirathsschwindeleien, die er richtet. Danach sagte der Minister der von dem Verein abge sein müssen, so sind bei den bevorstehenden Ergänzungswahlen in Straßburg , Köln , Charlottenburg und Berlin begangen hatte, sandten Deputation, er sei ein Gegner des Zonentarifs für die I. Abtheilung 2 und für die III. Abtheilung 6 Personen feine Berurtheilung zu gewärtigen hatte. Vier seiner betrogenen wolle auch einen Versuch mit der Einführung deſſelben ni zu wählen, welche Hausbesitzer im Sinne des§ 16 a. a. D. find. Opfer waren im geftrigen Zermine zur Stelle. Es war das alte machen, da hiergegen die Abneigung des Landtages und fein Zur Wahl kommen alle 14 Bezirke der I. und II. Abtheilung Bild, welches in der Verhandlung entrollt wurde. Der Ange- Kollegen spreche. Die Deputation benutzte die Gelegenheit, und folgende 14 Bezirke der III. Abtheilung: Nr. 8, 8, 10, 12, tlagte erließ in hiesigen Blättern Annoncen verlockenden Inhalts, Mißstände auf der Stadtbahn an Sonn- und Feiertagen( Ueber der I. und III. Abtheilung, in denen Hausbesitzer gewählt werden stellung eine Verbindung zwecks Heirath suche. An heiraths- waren mit denselben genau bekannt, erklärten jedoch, es sei t müffen, sind durch Ausloofung zu bestimmen, welche der Magistrat luftigen Mädchen war fein Mangel, frog aller durch die Preffe möglich, hiergegen etwas zu machen; das Publikum müffe felb veröffentlichten Verurtheilungen von Heirathsschwindlern schenkten Maß halten lernen. Nach diesem Bericht wurde ein Antwortschreiben des Gise Polizeibericht. Am 7. d. Mis., Morgens, fiel auf dem sie dem Angeklagten unbegrenztes Vertrauen und opferten Neubau Schüßenstr. 63 der Maurer Deuer etwa 8 Meter tief ihm ihre Ersparnisse. Es waren ganz bedeutende Beträge, die bahn- Betriebsamtes zu Berlin , betreffend die Verhütung hinunter und erlitt außer einer Verlegung am Kopfe anscheinend der Angeklagte in die Finger bekam. Dabei war er unerschöpf- Ueberfüllung der Stadt- und Ringbahnzüge an Sonn- und Feier auch innere Verlegungen, fodaß seine Ueberführung nach dem lich in neuen Vorspiegelungen, bald wollte er ein Geschäft ein- tagen verlesen. Das Betriebsamt machte darin die Mittheilung Krankenhause Bethanien erforderlich wurde. An der Ecke der richten, bald mußte er Raution stellen und eins der Mädchen daß Vorschriften zur Verhütung einer Ueberfüllung der Eisen Thurm und Beuffelstraße wurde Bormittags der Arbeiter Nus wußte er dadurch zu bethören, daß er ihr vorspiegelte, er fei bahnwagen nicht eriſtirten; im Uebrigen fönne dem Verein ab mit einer schweren Verlegung am Fuße aufgefunden und nach Bahlmeister in Frankfurt a. D. Gr erschien auch in voller nicht das Recht zuerkannt werden, sich in solche Angelegenheiten dem Krankenhause Moabit gebracht. Nachmittags fiel eine Uniform mit Schleppsäbel und Sporen. Jnnerhalb eines halben zu mischen. Nunmehr wurden die Verhältnisse der Stadt und alte Frau auf dem Hacke'schen Markte beim Absteigen von einem Jahres ließ der Angeklagte sechs Mal Verlobungskarten drucken Ringbahn einer Kritik unterzogen, und dahin diskutirt, daß auch noch in Bewegung befindlichen Pferdebahnwagen zu Boden und und mit verschiedenen feiner Bräute ließ er sich photographiren. auf der Ringbahn( der sogenannten Verbindungsbahn) ber erlitt anscheinend innere Verlegungen, welche ihre Ueberführung Die Gesammtsumme des von ihm erschwindelten Geldes beträgt 10 Minutenverkehr eingeführt werden müsse, besonders für den wurde ein Mann auf dem Boden des Hauses Mohrenstr. 53 er hinein, die der Angeklagte in der Kölnischen Zeitung " veröffent githographen des Vereins der Lithographe
vorzunehinen hat.
nach der Charitee erforderlich machten.
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Zu derselben Zeit gegen 3000 m.
Gerichts- Beitung.
licht hatte. Er gab sich für einen Artillerie- Wachtmeister aus, der demnächst Polizeikommissar werden würde. Nach dein der Angeklagte, der sich den Namen„ Salbach" beilegte, die neue Braut
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tagte am 4. August. Nach Erledigung des Geschäftlichen neue Gewerbe- Ordnung und das Gewerbegerichts- Gese
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um reichlich 100 Mark angeborgt, verschwand er heimlich Herr Rohrlack zu seinem gut orientirenden Vortrage über die in gebührender Weise und beantragte gegen denselben eine Gewurde vom Kassirer der Kassenbericht vom 1. Quartal gegeben Der Staatsanwalt schilderte den Charakter des Angeklagten Wort. Die Diskussion gestaltete sich ziemlich lebhaft. Hierauf sammtstrafe von fünf Jahren Gefängniß und fünfjährigen Ehr-( inkl. der an die Hauptkaffe gesandten 70 pt.) 455,35 M. Die Gesammteinnahmen betrugen 513,55 M., die Ausgaben verbleibt somit ein Bestand der Filialtasse von 58,20
verlust.
Das Urtheil lautete auf eine Zusahstrafe von 5 Jahren Ge- unter Verschiedenem" wurde die Wahl einer Vergnügungs 130 des Str. G.B.) vor der ersten Strafkammer des Land- fängniß, so daß der Angeklagte einschließlich der in Hildesheim Kommission von sieben Mann vorgenommen, gewählt wurden
Gegen unseren Redakteur Curt Baake wurde gestern eine Anklage wegen Schmähung kirchlicher Einrichtungen und
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erkannten Strafe a cht Jahre Gefängniß zu verbüßen hat.
die Kollegen Chorint, Conrad, Hildebrandt, Graßmann, Gyßen Eine Anklage wegen Nöthigung führte gestern den Hand- Steinhardt und Rochau . Ferner wurde beschlossen, die Ver öffnung der Sigung stellte der Staatsanwalt den Antrag auf lungsreisenden Carl Sedlaget vor die III. Ferien- Straf- fammlungen den einzelnen Mitgliedern wieder durch Einladungs Ausschluß der Deffentlichkeit. Hiergegen legte der Vertheidiger, fammer des Landgerichts I . In einer Privattlage war Sedlaget farten bekannt zu geben, weil man dadurch einen stärkeren Befud
gerichts I verhandelt. Es handelte sich um das in Nr. 102 vom 3. Mai d. J. veröffentlichte Gedicht 3um Maifest", dessen Inhalt den Thatbestand der Anklage bildete. Sofort nach Er
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