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Der
Bes
2. Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 131.
Die„ gebildete Klaffe" und das allgemeine Wahlrecht.
Mund zu stopfen.
I.
Dienstag, den 10. Juni 1890
7. Jahrg.
Miniſter von den Theorieen eines Mary zc., wie von den Bielen ben. Es ist allerdings richtig, daß Kläger nicht zu den im§ 19
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Pol in der Erscheinungen Flucht". Daher die wahrhaft be- Hierfür bietet aber das Gefeß nicht den geringsten Anhalt und schränkten Vorstellungen, welche nicht blos Parlamentarier und ebenso wenig das Statut. Am allerwenigsten können die von der Zeitungsschreiber, sondern selbst berühmte Universitätslichter und Beklagten angezogenen Paragraphen hierfür geltend gemacht wer und Bestrebungen der Sozialdemokratie haben. Seht such aber Absatz 3 des K.-V.-G. genannten Personen gehört. Seit dem 20. Februar, an welchem Tage das allgemeine einmal unter den Arbeitern um, die längere Zeit der sozialistischen sich hier um Personen, die zwar in den im§ 1 des K.-V.-G. aufs Bahlrecht bewiesen hat, daß es keine hagere Rosinante ist, die Bewegung angehört haben; hört sie in einer Versammlung un- geführten Geschäftszweigen und Betriebsarten beschäftigt werden, lich von den goldenen Sporen des Kapitals beliebig tummeln vorbereitet über die großen Zeitfragen sprechen, wie klar viele dem Versicherungszwvange aber gleichwohl nicht unterliegen, weil last, wie es im Jahre 1887 den Anschein hatte, sondern als feu: von ihnen jene großartigen, höchst fruchtbaren Ideen erfaßt haben sie zum Beispiel ohne Gehalt oder Lohn beschäftigt werden oder tiger Bucephal die realtionäre Maje ces Raziella in den fen und zu reproduziren fähig sind. Kartells Sand zu den im§ 3 Reichs-, Staats- und Kommunalbeamten geWahrhaftig haarsträubend ist ferner die Leichtfertigkeit und hören, oder weil sie als Betriebsbeamte einen höheren geworfen hat, ist die Kartellpresse geschäftig, gegen das allgemeine Oberflächlichkeit, womit man in gebildeten" Kreifen über die Lohn oder Gehalt als 62/8 Mart täglich beziehen.) Allein Wahlrecht Stimmung zu machen und eine Rückwärtsrevidirung wichtigsten Dinge sich ein festes Urtheil bildet; wie leichtfertig hieraus folgt keineswegs, daß nicht auch die Personen, der Verfassung vorzubereiten. Am wildesten geberdet sich die rheinische Kartellschwester, die" Kölnische Zeitung ", bei welcher Thatsachen aus den verdächtigsten Quellen schöpft und die folgen- einer eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorman vom Theil auf das Ganze schließt oder die Kenntniß von die zwar an sich versicherungspflichtig sind, aber als Mitglieder längst der liberale Spiritus zum Teufel gegangen ist und deren schwersten, praktischen Konsequenzen daraus zieht, von welchen schriften errichteten Hilfskaffe von der Eintrittspflicht zur Ortsganzer Liberalismus nur noch in fulturkämpferischen Phrasen das Wohl und Wehe von Tausenden abhängt. Jede Parlaments- tasje entbunden sind, ein Recht zum Beitritt zur Ortskrankenkasse ganzer Liberalismus nur noch in tulturfämpferischen Phrasen Namentlich seitdem es heißt, daß das Sozialistengesetz auf dem Sterbebett liegt, worüber ihung, jede große und kleine Zeitung liefert dafür Belege in Hülle haben. Das Beitrittsrecht dieser Personen folgt aber aus der die reaktionäre Bettel nicht minder als der gestürzte Bater des und Fülle. Ein Minister spricht das große Wort gelaffen aus, allgemeinen eine Doppelversicherung für zulässig erklärenden Bes Sozialistengeſehes selbst wüthend ist, will sie dem allgemeinen die Sozialdemokratie rekrutire sich hautsächlich aus Arbeitern, ſtimmung des§ 26 Abs. 3 des R.-B.-G. welche nicht ger arbeiten, wähend Jeder, der die sozialistischen Wahlrecht an den Kragen. Ebenso liegen die Verhältnisse des§ 26 Abs. 4 Ziff. 5 des Wiederholt und so erst neuerdings Arbeiter fennt, wohl weiß, daß sie den fleißigsten und K.-B.-G. Nach dieser Bestimmung soll das Ortskrankenkassenwieder heult ste:„ Unser Staatsleben ist der dauernden Einrichtung eines Wahlsystems ausgesetzt, welches die Bildung vergewal- geschicktesten Theil der Arbeiterschaft repräsentiren. Selbst die Statut bestimmen dürfen, daß auch andere, als die in den§§ 1-3 gelehrten Werke, und nicht blos die und nicht blos die eines Sybel und genannten Personen als Mitglieder der Ortskrankenkasse aufgetigt und die Entscheidung in den Willen roher und unwissender Treitschke, wimmeln von solchen leichtfertigen und oberflächlichen nommen werden können. Hieraus folgt ebensowenig, daß nicht Maffen verlegt." Es ist daher an der Zeit, diesen Angreifern den frechen Behauptungen, welche als Grundsteine für ganze Systeme ver auch an sich versicherungspflichtige Mitglieder einer Hilfskaffe werthet werden; selbst die Notabilitäten der Wissenschaft die der Ortskrantentasse beitreten dürfen. Naturwissenschaften ausgenommen lassen jene logische und Hätte der Gesetzgeber die Zulässigkeit einer Doppelversicherung Der logische Schluß der Kölnerin setzt sich aus folgenden forrekte Schulung des Urtheils vermissen, die unseren sozialistisch von der vorausgegangenen Mitgliedschaft bei einer Ortsdrei Säßen zusammen. Obersah: Die Bourgeoisie ist die ge- gebildeten Proletariern in Saft und Blut übergegangen ist. frankenkasse abhängig machen wollen, so würde er dies, man darf bildete klasse, das Proletariat ist eine rohe und unwissende Maffe.. es wenigstens annehmen, auch direkt ausgesprochen haben. Eine gegentheilige Aeußerung wird man sogar im§ 75 des K.-2.-G. er liden dürfen. Dieser Paragraph bestimmt, daß für die Mits glieder der genannten Hilfskaffen weder die GemeindekrankenEs ist dies auch sehr leicht erklärlich. Die Arbeitervereine, versicherung, noch die Verpflichtung, einer nach Maßgabe der wie solche die sozialistische Bewegung unter verschiedenen Namen Vorschriften dieses Gesetzes errichteten Krankentasse beizutreten, in's Leben gerufen hat, haben den Wissenstrieb in der Arbeiterwelt mächtig erregt und zwar nicht etwa durch Vorspiegelungen so liegt hierin implicite für die Mitglieder der Hilfskaffen die Wenn aber nur die Verpflichtung zum Beitritt verneint wird, utopischer Illusionen, wie die Gegner glauben, sondern ba Berechtigung zum Beitritt zu den Ortsfrankenkassen. Es mußte darecht feinen Strick drehen wollen. durch, daß dem Geifte eine gesunde, gesunde, fräftige Kost in daher, wie geschehen, die Berufung zurückgewiefen werden. Wir wollen nun im Folgenden zeigen, daß die beiden Prä- leicht verdaulicher Zubereitung dargeboten wird. Es ist also auch durch landesgerichtliches Urtheil festgestellt, daß missen grundfalsch, daß sie ganz und gar in das Gebiet des heit und Vernunft üben einen mächtigen Zauber auf den die Ortskrankenkassen den Mitgliedern freier Hilfskaffen den Beitritt politischen Aberglaubens gehören. Wir bestreiten der Bourgeoisie Geist eines jeben Menschen und keine Theorie ist so sublim, daß nicht verweigern bürfen, wenn er aus irgend einem Grunde gemit allem Nachdruck das Recht, sich als die gebildete Klasse aufzufie nicht gemeinverständlich dargestellt werden fönnte. So find wünscht werden sollte, was ja nicht allzu häufig vorkommen spielen und behaupten im Gegentheil, daß das sozialistisch die Arbeitervereine wahre Hochschulen echter Bildung für die dürfte. Die Vorstände der freien Hilfstassen, so folgert die Der Wissenstrieb unserer Arbeiter zeigt sich wahrhaft be-" rankenkasse" weiter, sind dadurch aber auch von einer ganz Und wir bestreiten ferner, daß das Maß der Bildung für wundernswerth in den Opfern die sie demselben bringen. Um unnöthigen Arbeit entbunden, von der Ausstellung eines Ausdie Stellungnahme zu den politischen Tagesfragen ausschlag eine Beitung, eine Broschüre zu lesen, einen Vortrag zu hören, trittsreverses, der ja überhaupt von feiner großen Bedeutung bei der ganzen Frage war; denn es stand ja dem Betreffenden frei, gebend ist. opfert der Arbeiter bereitwillig feinen Obolus, den er sich von Mit dem Wort Bildung bezeichnet man die höhere Aus- feinem so überaus fargen Verdienst abdarbt. In der Bourgeoisie nachdem er Mitglied der Ortskrankenkasse geworden war, auch Aber alle diese bildung und Vervollkommnung des Denkens, Fühlens und Wollens, dagegen scheut man für materielle Vergnügungen, Schmuck, wieder in eine freie Hilfstasse einzutreten. oder des Wissens, des Geschmacks und des fittlichen Charakters, Toiletten, toftspielige Reifen 2c. feine Ausgaben, während man Manipulationen werden durch das vorstehende Urtheil hin wodurch das menschliche Leben veredelt, die Glückseligkeit ge- für Lektüre- und was für Lektüre!- auf's Filzigste fnaufert fällig. steigert wird. Auf dies Lettere kommt es selbstredend ganz be-( man frage nur Autoren und Buchhändler), und allenfalls sich fonders an. Zunächst also das Wissen. oder Tapezierliteratur, wie sie D. Blumenthal genannt hat, um Wenn der Höhepunkt der Intelligenz Samit erflommen wäre, in den Augen der Besucher sich ein Bildungsrelief zu geben. " Hamb. Echo".
Unterfah: Die Gebildeten haben für das Gemeinwohl mehr Verständniß und guten Willen als die Ungebildeten. Schlußsah: Folglich muß der Bourgeoisie auf die Gesetzgebung ein größerer Einfluß gegeben werden, als den Ungebildeten.
Es ist nicht zu leugnen, daß die beiden Prämissen( Border fäge) eine weit verbreitete Meinung ausdrücken und auch von Bielen behauptet werden, welche daraus dem allgemeinen Wahl
Die Wissensbildung der Bourgeoisie ist größtentheils TalimiBildung, an echter Bildung steht sie weit hinter dem sozialistischen Proletariat zurück, das möge sich die bildungsprozige Kölnerin" hinter die Ohren schreiben.
geschulte Proletariat ihr an Bildung vielfach weit über- Arbeiter geworden. Legen ist.
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Gerichts- Beifung
Wahr
eintritt.
Ein Kampf der Rückkompagnie mit einem Hauswirthe, welcher am 29. März cr. in dem Hause Görlitzerstraße 56 aus gefochten wurde, hat einen so traurigen Ausgang gehabt, daß fich heute das Schwurgericht am Landgericht I damit zu be schäftigen hatte. Vor demselben hatte sich der Tischler Karl Friedrich Gendert auf die Anklage der Körperverlegung mit tödtlichem Ausgange zu verantworten. In dem Hause des Schloffermeisters Hellmig, Görligerstraße 56, hatte der Schlächter Heil einen Ladenverschlag im Hausflur inne. Derfelbe hatte bis Ende März seine Miethe bezahlt, doch lief sein Kontrakt noch bis 1. Oktober und Heil wünschte gern, aus
daß man einen Brief grammatisch und stilistisch korrekt abfaffen fann, daß man mehrere Sprachen geläufig spricht, daß man weiß, wie mensa ( Tisch) in den sechs Fällen abgewandelt wird, daß man die Daten im Kopf hat, an welchen der und jener König den Thron bestiegen, die und jene Bölferprügelei, vulgo Schlacht, sich auf der Weltbühne abgespielt hat, daß man weiß, daß Bythagoros einen mathematischen Lehrsatz entdeckt entdeckt hat, Sind die Ortskrankenkaffen berechtigt ein ein dem letteren entlassen zu werden. Der Hauswirth Hellmig dessen Beweis man einst mühsam eingetrichtert, aber freien Hilfskaffe angehöriges Mitglied von der Auf- rweigerte ihm dies und da er fürchtete, daß Heil heimlich längst wieder vergessen hat 2c. 2c. dann allerdings nahme in die erstere auszuschließen? Diese theoretisch ritaen fönnte, so hatte er ein besonderes Augenmerk auf die müßte der Bourgeoisie die Palme der Wissensbildung zuerkannt immerhin interessante Frage findet in der Krantentafe" eine Hausthür, welche er unter Verschluß hielt. Schon am 28. März eingehende Besprechung, in welcher dargelegt wird, daß, während fam es wegen Herausgabe des Hausschlüssels zu einer heftigen In Wahrheit aber find alle diese Dinge nur von formaler es nach Infrafttreten des Krankenkassengefeßes und auch noch Szene. Es war Abends, als Heil offenbar schon die Absicht Bedeutung, es find bloße Hilfsmittel der Bildung. Wir schätzen einige Jahre darauf bei sehr vielen Ortskrantenkaffen Usus war, hatte, zu rücken, denn es war schon ein Fuhrwerk vorgefahren fie feineswegs gering, wenn und sofern sie dazu verwerthet werden, möglichst alle Arbeiter des betreffenden Ortes oder Bezirkes in und etwa zehn Mann, unter denen sich der Angeklagte befand, die eigentliche Bildung zu fördern. Es ist eine schöne Sache um die Ortskaffen zu ziehen und alle Mittel angewendet wurden, um standen dem Heil zur Verfügung. An jenem Abend versuchte damastenes Tafelzeug, Geschirr von echtem Porzellan, silbernes dieses zu erreichen( ein beliebtes Mittel war namentlich die Un- Heil mit Hilfe eines Schloffers, den von Hellmig unter besonderem Besteck und frystallene Römer; wenn aber diese kostbaren Gefäße giltigkeitserklärung der Statuten von freien Hilfskaffen), man Verschluß gehaltenen Laden gewaltsam zu öffnen, und da Herr nur schlechten Fusel oder gepanschten Weinhändlerwein enthalten schon seit einiger Zeit den entgegengefesten Standpunkt einge- Sellnig und sein bei ihm wohnender 64 jähriger Bater, welcher und in dem kostbaren Geschirr magere Wassersuppen und schlecht nommen hat. Man will Niemanden in die Ortstassen aufnehmen, sich gleichfalls um die Hausverwaltung bekümmerte. hindernd zubereitete Abfälle servirt werden, so zieht Jedermann gute der schon Mitglied einer freien Hilfskaffe ist. Der Aufzunehmende dazwischen trat, sammelte sich in Folge des Lärmes vor Braten in zinnernen Tellern und feurigen Wein in gewöhnlichen muß vielmehr erst eine Bescheinigung von dem betr. Vorstande der Hausthür ein gewaltiger Voltshause, welcher erst Gefäßen vor. der freien Hilfskaffe erbringen, daß er aus derselben ausgetreten auseinander getrieben werden konnte, als die Schutzleute von der Das echte Bildungswesen besteht einmal in einer gefunden, ist. Wenigstens werde dies in Dresden so gehandhabt, was übrigens blanken Waffe Gebrauch machten. Als dann die beiden Hellvernünftigen, der Philosophie und Naturwissenschaft entsprechenden nicht weiter wundern kann, da Sachsen ja seine besonderen mig's in ihre Wohnung zurückkehren wollten, schlug der Ange= Weltanschauung, welche sich frei gemacht von dem überlieferten Aber Eigenthümlichkeiten hat. Es soll hier nicht näher untersucht klagte dem alten Hellmig die Lampe aus der Hand, so daß Vater glauben und die allgemeinen Gesetze des Seins und Werdens in sich oder erörtert werden, aus welchem Grunde dieser veränderte und Sohn es für gerathen hielten, so schnell als möglich in ihre faßt, welche das Verständniß der alltäglichen Erscheinungen erschließen. Standpunkt eingenommen worden ist, sondern es soll nur auf die Wohnung einzutreten. Hellmig jun. behauptet fogar, unter lebEs besteht ferner im Erfassen des Ganges der Kulturgeschichte obige Rechtsfrage eingegangen werden und diese glaubt die hastem Widerspruch des Angeklagten, daß er in der Hand des und im Verständniß der zeitbewegenden Fragen, Faktoren und Krankenkasse " mit Nein beantworten zu müssen, da das Gesetz legteren ein Messer blizen gesehen habe. Das Rücken sollte nun Mächte. Es besteht weiter in jener Selbsterkenntniß, vermöge felbst die Doppelversicherung zugelassen habe. Es heißt im§ 26 in der Frühe des 31. März vor sich gehen. In der Nacht zum welcher der Mensch sich frei macht von der Herrschaft der schlim- bes Kranken- Versicherungsgesches:„ Kaffenmitglieder, welche gleich- 31. März schlief der Angeklagte bei Heil und gegen 6 Uhr men Affefte und niederen Triebe und gegen die Schläge und den zeitig anderweitig gegen Strankheit versichert sind, ist die statuten Morgens fuhr, 30 Schritte von dem Hause entjernt, ein Temperaturwechsel des sogenannten Sictsals gestählt wird. Es mäßige Unterstügung insoweit zu fürzen u. s. w." Man darf Möbelwagen vor. In der Wohnung des Keil entwickelte besteht endlich auch in einer richtig geschulten Denkmethode, die sich also doppelt versichern, nur kann das Krankengeld bis zum fich ein außerordentlich reges Leben, denn etwa zehn den Geist vor den Fallstricken des Irrthums möglichst bewahrt. Durchschnittlichen Tagelohn gefürzt werden, wenn es den letzteren Männer trugen die Möbel mit großer Geschwindigkeit auf die Bon solchem echten Bildungswissen hat aber die vielgepriesene übersteigt. Durch die Rechtsprechung hat diese Frage allerdings Straße hinaus. Dieses Treiben blieb den Hellmig's nicht vers Bildung der Bourgeoisie sehr, sehr wenig auszuweisen, und zwar auch schon eine sehr verschiedene Beantwortung gefunden. borgen und dieselben begaben sich in die Wohnung des Heil, um nicht blos die Kommerzienräthe und Indu, riebarone, deren Dasein Während die Einen die streitige Frage deshalb bejahen, weil nach eine weitere Ausräumung derselben zu verhindern. Hellnig sen. in der Jagd nach Prosit aufgeht, sondern selbst die niedere wie§ 19 Abs. 3 beitrittsberechtigt nur solche Personen sind, kam gerade hinzu, als zwei Männer ein Sopha die Treppe hinhohe Bureaukratie, welche an den Gymnasien und Universitäten welche nicht versicherungspflichtig sind und die Voraus- unter tragen wollten. Er untersagte dies, erhielt aber plöglich mit, akademischerBildung" mit„ akademischer Bildung" ausgepäppelt wurde; ganz natürlich, da die fetzung auf die bei reien Hilfskassen versicherten Per- von dem in der Nähe stehenden Angeklagten mit einem Stuhl Universitätsjahre, soweit sie nicht von Kneipen, Fechten, Mensuren und sonen nicht zutrifft, verneinen sie die Anderen mit der Be- einen heftigen Schlag über den Kopi, so daß er seinen Sohn zur Bummein absorbirt werden, in einseitigen Fachstudien auf- gründung( nach§ 26) der Zulässigkeit der Doppelversicherung. Hilfe rufen mußte. Als derfelbe herbeikam, erhielt er von einem gehen und die Universität längst ausgehört hat, als universitas in letzterem Sinne hat sich auch das königl. Landgericht zu der Helfer beim„ Rücken" einen heftigen Fauftschlag in die Zähne, literarum benützt zu werden. Man judirt sein Spezialfach wie Halberstadt in einem Urtheil vom 19. Februar 1889 ausgesprochen. so daß er mit einem Schrubber, den er in der Hand hatte, zu seiner der Schneider und Schuhmacher das seinige, um das Examen gut in den Gründen dazu heißt es: Bertheidigung um sich schlug; er hat dabei unglücklicher Weise Wenn auch das Krankenversicherungsgesetz nicht aus einen Unschuldigen, den Möbelhändler J. Jahn, welcher die von oder leidlich zu bestehen. Dank drücklich ausspricht, daß eine Doppelversicherung zulässig fei, ihm f. 3. gekauften Möbel des Heil angeblich wieder zurück geWährend sich das sozialistisch gebildete Proletariat der vielen gediegenen populären Vorträge, Schriften und Zeitungen, so geht diese zulässigkeit doch unbedingt daraus hervor, daß es kauft hatte, getroffen und sich damit selbst noch eine Anklage die ihm geboten werden alteten Weltanschauungen, treiben in den Köpfen der gebildeten hierfür Bestimmungen getroffen hat. Ist eine Doppelversicherung mig mußte vom Kampfplage in seine Wohnung gebracht werden; Bourgeoisie, insbesondere des weiblichen Theils, die intellektuellen aber gefeßlich zulässig, so kann sie auch durch das Statut nicht er hatte eine tiefe 2unde im Kopfe und verstarb schon zwei Tage Halluzinationen einer von der Wissenschaft längst überwundenen ausgeschlossen werden, da dieses keine Bestimmung enthalten darf, darauf, ohne die Besinnung wieder erlangt zu haben. Der AnEpoche noch heute ihren Sput. Im Zeitalter Darwins hängt sie die den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen.(§ 26 Abs. 3 geklagte versicherte, daß er nicht die Absicht gehabt habe, den alten noch immer an den Märchen und Irrthümern der Orientalen des K.-V.-G.) Das Statut für die( klagende) Ortskrankenkasse ent- Bellmig niederzuschlagen, er will vielmehr nur Herrn Hellmig vor 2000 Jahren und läßt ihre Kinder zum Glauben daran er- hält auch in der That keine, eine Doppelversicherung verbietende haben zwingen wollen, ihn bei dem Sopha vorbei zu lassen. Biehen. In den Röpfen des sozialistischen Proletariats tagt Bestimmung, sondern ordnet im§ 16 vielmehr an, daß im Falle Der Angeklagte ist aber ein Mensch, der schon einmal wegen einer es längst, während in denen der Bourgeoisie noch Dämmerung einer solchen das Krankengeld soweit gekürzt werden soll, daß es hinterlistigen Körperverlegung eines Menschen mit 3 Monaten pder Nacht dunkelt und selbst die Aufgeklärten fallen leicht zurück zuſammen mit der aus der anderweiten Versicherung bezogenen Gefängniß vorbestraft worden ist und sein Hauptentlastungszeuge, in den alten Aberglauben, wenn ihr Glückshorizont ſich verdüstert Krankenunterstützung den vollen Betrag des durchschnittlichen täg der Arbeiter" Herzog, ist ein schon mit 18 Monaten Gefängniß lichen Arbeitsverdienstes des versicherten Mitgliedes nicht übersteigt. vorbestrafter Zuhälter lüderlicher Dirnen, welcher bei dem Rücken oder Krankheit und Zod ihnen naht. Die Bourgeoisie, einschließlich der akademisch Gebildeten, hat Wenn es somit einem begründeten Zweifel nicht unterliegen kann, daß ein Hauptmacher gewesen und bei der Gewaltscene den Hellmig ferner teine Ahnung von jenen großartigen Theorieen, jenen eine Doppelversicherung an sich zulässig ist, so könnte es sich nur entgegengerufen hatte: Burück, oder wir brauchen Gewalt!" Sonnenhaften Gedanken eines Mary, Lassalle, Engels, welche die noch fragen, ob sie es nur in der Weise set, wie Beklagte be Die Aussagen eines solchen Zeugen konnten den Angeklagten Mächte per Kulturbewegung aufs Klarste beleuchten und die hauptet, daß man erſt Mitglied einer Detskasse werden müsse und natürlich wenig entlasten und der Schlächtermeister permann Se il Fundamentalgesege der sozialen Welt enthüllen, den„ ruhenden dann erst noch eine anderweite Versicherung eingehen dürfe. beklagte sich darüber, daß der alte Hellmig ihm den Schlüffel
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