1. Beilage zum Berliner Volksblatt.

Mr. 141.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

22. Sigung vom 20. Juni, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Boetticher, und Kom­miffarien.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Be­rathung des G.E., betreffend die Gewerbegerichte. Die Debatte über den§ 72 und den dritten Absatz des§ 12 wird fortgesetzt. Danach sollen die Innungen und die Innungs­Schiedsgerichte zuständig bleiben für die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern einerseits und ihren Lehrlingen und Arbeitern an dererseits, und durch diese Zuständigkeit soll die Zuständigkeit eines bestehenden oder eines zu errichtenden Gewerbegerichts aus­geschlossen bleiben. Die Sozialdemokraten( Auer und Genossen) beantragen, die Bestimmungen über die Inungs- Schiedsgerichte zu streichen und durch die Zuständigkeit der Innungen und der Junungs- Schieds­gerichte auszuschließen.

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Arbeiter,

der

weil

Sonnabend, den 21. Juni 1890.

7. Jahrg.

Schiedsgericht zu sitzen. Ich finde auch in dem§ 72 eine neue getreten ist, zeigt, daß er ebenfalls von Mißtrauen angekränkelt Berechtigung der Innungen nicht. Es wird vielmehr nur aus- ist, und kein Mensch könnte glauben, daß er als Schiedsrichter gesprochen, daß sie die Pflicht haben, diese Obliegenheiten auch die reine Unparteilichkeit sein wird. Daß die streikenden Tischler mit zu erfüllen. Ich empfehle die Annahme der Kommissions in Hamburg den Meistern die Bedingung gestellt, aus dem beschlüsse.( Beifall im Zentrum.) Jnnungsverband auszutreten, ist richtig. Dafür aber, daß die Abg. Eberty: Wenn dieses Gesetz den Zweck haben soll, Gesellen auch von den Meistern die ehrenwörtliche Verpflichtung die Junungen zu fräftigen, so hätten die verbündeten Regierungen verlangt hätten, während der Mittagszeit die Arbeitsräume es gar nicht eingebracht. Dieses Gesetz soll ein Glied sein in dem nicht zu betreten, ist niemals ein Beweis erbracht worden. Durch Aufbau unserer Sozialreform, das den Frieden zwischen Arbeit- die erste Forderung schon hat sich aber der Hamburger Senat gebern und Arbeitern befördert, aber nicht ein Mittel zur veranlaßt gesehen, das Versammlungs- und Vereinigungsrecht der Wo aber die Arbeiter von den Unter­Kräftigung einer verschwindenden Minderheit von Gewerbe- Tischler aufzuheben. treibenden. Nicht durch eigene Kraft können sich die Innungen nehmern gezwungen werden, aus Fachvereinen auszutreten, da am Leben erhalten, sondern nur durch gesetzgeberische Maßregeln. hält sich niemals Jemand darüber auf. Der Anlaß zum Die Innungen haben den Gegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeiterausstand in Hamburg ist es gerade gewesen, daß man Arbeitern wesentlich verschärft. Ich spreche nicht von Berlin , verlangt hat, die Arbeiter sollten aus den Fachvereinen hin­sondern von den anderen Theilen unseres Vaterlandes. Es ist ausgehen. Den Schlächtern haben die Meister jezt die gleiche auf die Autorität des Innungstages verwiesen worden. Ich habe Bedingung gestellt; die Unternehmer fönnen eben machen, was sie den Verhandlungen desselben beigewohnt und möchte hinweisen wollen; das sind die Stützen des Staates. Wenn aber die Ar­auf die Aeußerungen des Hauptredners dieser Versammlung. beiter fich zufammenthun und ähnliche Forderungen stellen, da Herr Faßhauer führte aus: Fürst Bismarck habe eigentlich nichts findet sich sofort die Polizei ein, um sie zu bändigen.( Beifall bei Abg. Eberty beantragt, aus§ 72 die Bestimmung, daß die gethan und dabei ist beinahe in jedem Jahre eine neue Ausgabe den Sozialdemokraten.) Der Chef der Hamburger Polizei, Hach­Zuständigkeit der Innungsschiedsgerichte unberührt bleiben soll, der Gewerbeordnung nothwendig geworden wegen der stets mann, der übrigens nichts weniger als arbeiterfreundlich ist, was zu freiden, so daß in demselben nur die Aufrechterhaltung vermehrten Privilegien der Junungen; wenn nicht endlich der vielleicht damit zusammenhängt, daß er ein alter Nationalliberaler der Kompetenz der Innungen für die Streitigkeiten aus dem Lehr- Befähigungsnachweis käme, dann könnten die Innungen nicht zu- ist( Heiterkeit), tam übrigens infolge des Aufsehens, das die Auf­lingsverhältniß ausgesprochen wird. Im Fall der Ablehnung fammengehalten werden. Was haben die Innungen geleistet? In lösung des Tischlervereins in Hamburg machte, zu der Ansicht, dieses Antrages will der Antragsteller die Berufung von den Berlin wird keine einzige Fachschule von den Innungen aus daß die Polizei doch zu einseitig vorgegangen sei, und stellte einen Innungen und Innunge- Schiedsgerichten an die Gewerbegerichte, eigener Kraft unterhalten, die Ausgaben für dieselben werden Vergleich zwischen den Unternehmern und den Tischlern in dem und nur da, wo solche nicht bestehen, an das ordentliche Gericht nicht zum zehnten Theil von den Innungen bestritten, das Ausstande her. Auch die Bedingung, daß die Meister keiner einführen. Uebrige bezahlt die Stadt Berlin . Deshalb sollte man nicht Innung angehören sollen, haben die Gesellen fallen lassen. Abg. Biehl( Bentr.): Ich bin erstaunt gewesen darüber, wie Jeden, der etwas Sachliches gegen die Innungen fagt, als deren Gleichwohl haben die Meister die übrigen eingegangenen Ver­wenig zureichend und stichhaltig die Gründe waren, welche gestern Feind bezeichnen. Wenn die Innungs- Schiedsgerichte aufrecht pflichtungen nicht gehalten, und so waren die Arbeiter wiederum von der Linken gegen die Innungs- Schiedsgerichte vorgetragen erhalten werden, dann wird ein umfassender Legitimationszwang zum Streit gezwungen. Dies über den Arbeiterstreik in Ham­worden sind. Nach meiner Meinung ist nur das Innungs- eingeführt werden müssen; die Kosten und die Arbeiten dafür burg. Der Abg. Biehl hat von den bisherigen Beisitzern in Schiedsgericht allein berufen, die zur Kompetenz der Gewerbe- werden den Gemeinden aufgebürdet. Hier sollen nun zwei den Schiedsgerichten als von jungen Leuten gesprochen, die hinter gerichte gehörigen Sachen richtig zu beurtheilen. Das springt schon Kompetenzen geschaffen werden, die ganz verschiedentlich gestaltet den Ohren noch nicht trocken seien; sind Herrn Biehl solche nicht­in die Augen, wenn man ein gewerbliches Schiedsgericht in seiner sind, die eine, die Gewerbegerichte, soll endgiltige Entscheidungen trockene Jungens bekannt?( Seiterkeit.) Wo sind in Schieds­Zusammensetzung nach dieser Vorlage mit einem Innungs- treffen, die andere, die Innungs- Schiedsgerichte, nur vorläufige, gerichten bis jetzt so junge Leute hineingewählt worden? Es hat Schiedsgericht vergleicht. In dem letzteren werden unter denn gegen die Entscheidung dieser ist der Weg der Klage bei den ja eine Zeit gegeben, wo Herr Biehl auch jünger war, als er allen Umständen sachverständige Männer sitzen. Daß die ordentlichen Gerichten freigestellt. Ein so widersinniges, ungeheuer- heute ist( Heiterkeit); ob er damals trocken war hinter den Ohren, Herren Eberty und Genossen und die noch weiter liches Nebeneinanderlaufen zweier Jurisdiktionen habe ich in der weiß ich nicht( erneute Heiterkeit); damals war er allerdings noch lints Sitzenden jemals den Innungs Bestrebungen Sym- Gesetzgebung nicht gesehen. Die Absicht ist, die Gewerbegerichte liberal. Der Abg. Biehl hat dann die Möglichkeit berührt, daß pathieen entgegen gebracht hätten, muß ich bestreiten. durch die Jnnungs- Schiedsgerichte wo möglich aufzusaugen. Nun das Kapital auswandern fönnte. Diese Aeußerung ist bereits so Es ist die bekannte Geschichte, daß man bei derartigen haben aber alle Betheiligten den größten Widerwillen, bei auf den Hund gekommen, daß sie lehthin sogar in Friedrichsruh Gelegenheiten von Sympathieen spricht, sie aber nie in der That einem Gericht Recht zu nehmen, dessen Entscheidung nur eine gebraucht worden ist.( Heiterfeit.) Wenn es nach uns gegangen umfest. Herr Eberty will zwar den Innungs- Schiedsgerichten die vorläufige ist. Ich kann nur an das geseggeberische Gewissen des wäre, wäre in diesem Jahre nicht ein einziger Streif zum Aus­Streitigkeiten mit den Lehrlingen überlassen, hat aber gleichwohl Reichstages appelliren, ob hier nicht ein Zustand geschaffen wird, bruch gekommen. Soviel Einsicht in die Geschäftslage haben beantragt, den ganzen Paragraphen zu streichen und für die dritte der einen Rattenkönig von Hader und Streit über das Gegen wir, daß wir zu Zeiten, wo wir den Unternehmern feinen Lesung eine Korrektur versprochen. Ich habe unwillkürlich die theil von dem bewirkt, was dieses Gesetz beabsichtigt. Wir über- größeren Gefallen thun könnten, als sie zur Einschränkung der Furcht, es könnte das bei der dritten Lesung ganz vergessen nehmen auf unserer Seite für solche gesetzliche Bestimmungen Produktion zu zwingen, teinen Streit veranlassen. Wenn trot Wir beantragen grundsäßlich die unseres Abrathens vielfach Streits eingetreten sind, so hat dies werden.( Zwischenruf des Abg. Eberty: Der Antrag ist keinerlei Verantwortung. schon da!) Wenn die Innungs- Schiedsgerichte auf der Linken Streichung des§ 72, eventuell schlagen wir Ihnen vor, die Ge- darin seinen Grund, daß man den Arbeitern init allen Mitteln mit dem größten Uebelwollen behandelt werden, so ist mir das fellen der Jurisdiktion der Innungs- Schiedsgerichte zu entziehen. die Vereinigung erschwert und, sobald sie sich zusammenthun, die erklärlich, denn die Bestrebungen der Innungen decken sich mit Wir kommen Ihnen insofern entgegen, als wir die Lehrlinge der Koalitionen zerstört. Dadurch werden immer neue, weniger be­den Bestrebungen jener Herren dort nicht. Wenn die Arbeiter Jurisdiktion der Innungs- Schiedsgerichte unterwerfen wollen. tannte junge Leute an die Spike gedringt, welche unbesonnene zu den Innungsmeistern kein Vertrauen haben, so sind die Ar- Entschließen Sie sich nicht, unseren Antrag anzunehmen, so bleibt Streits in Szene sezen, von denen man gleich vom ersten Tage beiter selber daran Schuld. Das beruht jezt auf Gegenseitig als ultima ratio nur übrig, daß Sie wenigstens die Gewerbe- ab sagen fann, sie werden und müssen in das Wasser fallen. teit; auch die Meister haben kein besonderes Vertrauen gerichte als Berufungsinstanz für die unvollkommenen und un- Herr Biehl hat den Hafnerstreit in München als frivol bezeichnet. der Bestrebungen den diese da- richtigen Entscheidungen der Innungs- Schiedsgerichte etabliren. Es ist richtig, daß diese Töpfer einen verhältnismäßig guten Lohn mit längst aus dem Rahmen Billigkeit heraus- Wo teine Gewerbegerichte existiren, würde natürlicherweise die verdienen, der zwischen 5-71/ 2 W. täglich wechselt. Das Töpfer= getreten sind. Alle berechtigten Anforderungen des Arbeiter Berufung auf den gewöhnlichen Rechtsweg offen stehen. Ich gewerbe aber als Baugewerbe ist ein Saisongeschäst, und die an­standes werden bei den Innungsmeistern eben so gut wie anderswo glaube, die Zukunft wird lehren, daß unsere Partei hier etwas scheinend hohen Löhne während der Saison müssen auf die 52 Wochen des Jahres vertheilt werden. Bei Affordarbeit fann Gehör finden, ja es ist sogar mit den Innungsmeistern viel leichter Richtiges gethan hat.( Beifall links.) Abg. v. Cuny( ntl). Ich stehe dieser Frage völlig unbe- es allerdings ein Töpfer sogar bis zu 60 M. wöchentlich bringen; Ju verkehren und zu verhandeln. In einem Schiedsgericht, das bei den gewerblichen Streitigkeiten, die in jüngster Zeit einen sehr fangen gegenüber ohne Animosität weder für noch gegen die jeder Arbeitgeber ist eben nicht so schlau, wie der Kollege Biehl, großen Umfang angenommen haben, angerufen wird, müssen, wenn Innungen. Ich würde mich freuen, wenn sich die Innungen als der sich allerdings wohl hütet, daß seine Arbeiter zu viel Das sind aber Auin ihmen. in der Woche das zu fällende Urtheil objektiv und richtig ausfallen soll, Leute solche entwickeln, aber ein Umstand wiegt für mich sehr schwer. verdienen.( Heiterkeit.) hen, die die gewerblichen Verhältnisse tlar übersehen, nicht junge Die Gewerbegerichtsbarkeit nach diesem Gesetz ermöglicht es, für wird gesagt, daß tie Töpfer zwei Tage Menschen, die faum hinter den Ohren trocken geworden sind. alle Sachen bis 100 m. eine schnelle und endgiltige Entscheidung blau machen. Die Töpfer sind deswegen häufig genöthigt, an Arbeitsmaterial fehlt und jie Deshalb freue ich mich, daß das dreißigste Jahr als Altergrenze zu erlangen, aber die Entscheidungen der Innungsgerichte fann auszusetzen, weil es ausrecht erhalten werden soll. In Hamburg ist es vorgekommen, jeder Theil illusorisch machen, indem er die Sache vor das Amts- von den übrigen Handwerkern, Tischlern, Buzern u. s. w. ab= daß die Arbeiter unter der Firma, ihr Loos zu verbessern, dem gericht bringt. Die Gewerbegerichte entsprechen demnach mehr den hängig sind. Dadurch kommen mehr blaue Tage heraus, als den einzelnen Meister zur Pflicht machen wollten, auf Ehrenwort zu Interessen der Sachen und Personen. Ich stimme deshalb für den Arbeitern selbst genehm ist. Wer übrigens in München vertrags­erklären, er werde nicht mehr Innungsmitglied fein. Die soge- Antrag Auer, der den Grundsaß aufstellt, daß, sobald ein Ge- widrig blau macht, wird nach bayerischem Gesetz von der Polizei nannten Lohnkommissionen haben sich nicht entblödet, den seß- werbe- Gericht errichtet ist, die Zuständigkeit des Innungs- Schieds- arretirt. Wenn die Blauen Herrn Biehl zu viel sind, mag er Das ist aber meine persönliche sich also an die Münchener Polizei wenden. Alle diese Dinge baften, selbstständigen Gewerbetreibenden die Forderung vorzulegen, gerichts ausgeschlossen wird. während der Mittags- und Frühstückspausen ihre eigenen Werk Stellung, durch welche ich die Mitglieder meiner Fraktion nicht müssen um deswillen hier ausführlicher erörtert werden, weil stätten nicht zu betreten. Das sind doch ganz horrende, unerfüll- engagire. Vor Allem müssen wir einen klaren, bestimmten Rechts- ihnen auf dem Handwerkertage, wo sie in die Welt hinausge= bare Forderungen. Daß die Meister in der jungsten Zeit verschwiegen zustand schaffen, und den schaffen wir durch die Kommissions- schrieen werden, nicht widersprochen werden kann. haben, daß sie Innungsmeister sind, ist fein Wunder. Den Grund fassung nicht. Dadurch entständen zwei Zuständigkeiten neben Bimmerstreit in München ist meine Partei absolut unschuldig. dafür hat Herr Tuyauer uns gestern nicht gesagt. Ist Ihnen einander für Personen derselben sozialen und wirthschaft Daß er so vollständig verunglückt ist, dafür ist eine der Ursachen für Stellung und Sachen derselben Art. Es gerade, daß von unserer Seite gar kein Einfluß auf diese Ar­denn nicht bekannt, daß über eine Reihe von Geschaften die lichen Sperre verhängt wurde, daß dadurch zahlreiche Existenzen und würde ein fortwährendes Schwanken eintreten, je nachdem der beiter möglich war. Wenn es nach mir gegangen wäre, so hätten gonze Funilien von Gewerbetreitenden vernichtet worden sind? Gefelle heute bei einem Junungsmeister und morgen bei einem die Zimmerer das erste ihnen gemachte Gebot angenommen. Aber sie hofften auf das große Goldschiff, das aus dem Norden kom­Auf vertriebene Forderungen werden die Meisier nicht eingehen. nicht zu einer Innung gehörenden Meister arbeitet. Die Abgg. v. Massow, v. Heereman und Merbach beantragen men sollte.( Heiterleit.) Die Leute hatten sich eben in eine Die Zeit, daß nur die Arbeiter allein zu diktiren haben, ist noch Täuschung hineingelebt und standen außerdem unter mangelhafter wenn nun einmal das Kapital zu streifen anfinge? Schon machen Ueber diesen temerkenswerthen Schluß gute Rathschläge geben. Er rath, die Hezer möchten zu Hause sich in manchen Großstädten Anzeichen bemerkbar, daß die Bau- des ganzen Gesetzes. bleiben und nicht auf Kosten der Arbeiter herumreisen. Wenn er den luft sich vermindert, und stockt das Baugeschäft, dann werden antrag beantrage ich die namentliche Abstimmung. Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird genügend Rath nur den eigenen Leuten aus der Innungsagitation geben eine große Anzahl damit zusammenhängender Branchen in schwere wollte! Wir haben es doch wenigstens zu etwas gebracht Mittei enschaft gezogen. Mit unglaublicher Frivolität hat man unterstützt. An der Abstimmung betheiligen sich 236 Mitglieder, von( Heiterkeit); die Innungen haben nichts aufzuweifen als den Streits inszenirt; es ist fonstatirt worden, daß die Münchener bei den Regierungen herumgehen. Töpfer streiften, die innerhalb vier Tagen 45 M. zu verdienen denen 112 mit Ja, 124 mit Nein stimmen. Der Schluß- Bettelsack, mit dem sie in der Lage waren und dabei noch zwei Tage blau machten. antrag ist also abgelehnt. Gegen denselben stimmen die( Heiterkeit.) Gestatten Sie nun, daß ich zu dem Gegenstand der ( Unruhe links.) Wir haben es ja gesehen, wie beim Münchener Sozialdemokraten, Volkspartei, Freisinnigen, Nationalliberalen Tagesordnung zurückkehre.( Heiterkeit.) Der Kommissionsantrag Simmerstreit die Leute von Hegern und Schürern in die Patsche und Polen . Abg. Auer( Soz.): Es handelt sich bei diesem Paragraphen die Möglichkeit, die Beisitzer sich auszusuchen. In dem Moment, hineingeführt worden sind. Der Abschluß war, daß der Hetzer schließ­lich hinausgeschmissen worden ist, nachdem die Genasführten ihn nicht, wie der Abg. Biehl meint, um die Üebernahme einer wo ein Gefelle bei einem Innungsmeister nicht mehr arbeitet, vorher tüchtig durchgebläut hatten.( Große Heiterkeit.) Alle Be Picht seitens der Innungen, sondern, wie in dem Kommissions würde er seine Bejähigung, als Beisitzer kei den Innungs­strebungen, die in friedlichen Bahnen einlenten wollen, Schieds- bericht ausdrücklich gesagt ist, um eine besondere Stüßung Schiedsgerichten zu fungiren, rerlieren. Es haben also nicht die gerichte, Erhöhung des Sohnes, Mitwirkung bei der Kranken-, der Innungen. Die Hauptsache ist also nicht das Gewerbe- Jnnungsgesellen es in der Hand, sich die Beisitzer zu nählen, die eine Kräftigung der Innungen. Die sie für geeignet halten, sondern die Innungsmeister haben dar­wen fie entscheiden, Unfall- und Altersversicherung, das alles sind mir sympathische gericht, sondern als Arbeiter beschäftigen Dinge. Aber wenn man doch liever den Hetern draußen, die Innungen haben sich aber bisher keineswegs so bewährt, um über zu oder nicht( Zustimmung bei den Sozialdemo Agitationsreisen machen auf Kosten der Arbeiter, den Rath geben ihnen neue Stüßen zu geben; und nach ihrer bisherigen Thätig- wollen wollte, nicht zu reisen, sondern bei der Arbeit zu bleiben und den keit sind sie durchaus nicht geeignet, den Zweck der Vorlage, den fraten), und es ist 100 gegen 1 zu weiten, daß sie jeden aus dem Lohnverhältnisse Arbeitern nicht das Geld aus den Taschen zu nehmen! Ist es Frieden zwischen Arbeitern und Unternehmern zu fördern, zu er ihnen unangenehmen Beisitzer do.h konstatirt, daß in Hamburg im Fachverein der Zimmerleute füllen. Gerade die Innungen lehnen es prinzipiell und konsequent entlassen.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Tritt die zureifenden Gesellen wöchentlich 12 W. in die Streiftasse ab, mit den Gesellen über diefe oder jene auf den Arbeitsvertrag ein Unternehmer in eine Innung ein, so verlieren damit zit den gewerblichen Schieds­zahlen müssen, und zwar 8 Wochen lang, später etwas weniger. bezüglichen Fragen zu verhandeln. Die Innungsmeister wollen feine Arbeiter das Recht, Wenn dies noch aufgebracht werden kann, so ist gewiß Noth die Herren und nichts als die Herren sein.( Beifall bei den gerichten zugelassen zu werden oder noch länger darin zu sein. und Glend in diesen Streifen nicht so groß. Ich kenne Sozialdemokraten.) Die Innungen sind nichts als ein vielköpfiger Dieser Zustand ist doch himmelschreiend. Sie sind im Begriff, viel schlimmer König Stumm.( Erneuter Beisall bei den Sozialdemokraten.) die Möglichkeit, daß die Arbeiter die Beisiger selber wählen, ab­Selbstständige Handwerker, die finanziell ( Berlin ) Es gilt bei den Jnnungen schon als eine unberechtigte Anmaßung hängig zu machen von dem guten Willen der Unternehmer. daran sind, als die Arbeiter. Herr Meyer wenn sie von ihrem Koalitionsrecht Gebrauch Dafür bedanken wir uns, und wenn der Paragraph in dieser tomischen Geite bin. Seiterfeit links.) Ich erkenne an, daß er machen. Von Lohnkommissionen, Fachvereinen oder sonstigen Ver Form angenommen würde, so würde meine Partei Mann für hat gestern eine sehr brillante Rede gehalten nach seiner der Arbeiter, versteht, gute Qvize zu machen, aber fachlich hat seine Rede tretungen der Arbeiter wollen die Innungen nichts wissen. Mann, wie ich glaube, gegen die Vorlage stimmen.( Beifall bei nungen freundlich gegenübersicht, so soll er es hier beweisen und wollen; wie der aber zusammengesetzt ist, wissen wir. gerade bei den Arbeitern ein der Regierungsvorlage die Rechte der Innungen, indem sie den für den§ 72 stimmen. Herr Meyer hat von der schwächlichen ist auch offenkundig, daß Den Vorbehalt der Rechte der Innungen in Bezug auf die Entschei­mehlen gesprochen, die man ihnen dann und wann zuführt. Mitgliedern des Innungsausschusses haben nur die Meister dung der Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen auch aus­Konstitution der Innungen und von den verschiedenen Kinder- starker Widerwille gegen den Innungsausschuß besteht. Wenn Herr Meyer keine bessere Kost bekommen hätte, als die selber zur Mitgliedschaft verholfen;

Nun

An dem

nicht gekommen, und ich glaube, fie fommt auch nicht. Wie, den Schluß der Diskussion. Dieser Paragraph ist der wichtigste Führung. Wer so viel angeklagt hat, wie Herr Biehl, muß auch

würde dem Arbeiter in Wirklichkeit das Wahlrecht nehmen und

doch recht wenig neues beigebracht. Wenn er den freien In- Nur der Innungsausschuß ist es, mit dem sie verhandeln den Sozialdemokraten.) Es Abg. Miguel: Die Kommission erweitert im Gegensatz zu

Kost, die die Gesetzgebung bisher den Innungen zu Theil werden haben sich fast überall geweigert, die Wahlen zu den Innungs- Nun fragt es sich, vertragen sich die Rechte und Privilegien ließ, dann würde ich um sein Wohlbefinden bange werden müssen. ausschüssen vorzunehmen. Der Abg. Biehl sprach von dem Miß- der Jnnungen, wie sie in der Gewerbeordnung vor der ( Seiterkeit.) G8 ist keine Annehmlichkeit, in einem Gewerbe- tranen gegen die Arbeiter. Die Art und Weise, wie er hier auf- Existenz der gewerblichen Schiedsgerichte festgelegt sind, mit