1. Beilage zum Berliner Volksblatt.

Ur. 142.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

23. Sigung vom 21. Juni, 12 Uhr.

Sonntag, den 22. Juni 1890.

darin

7. Jahrg.

stimmen, und deshalb werden wir auch hier für die Regierungs  - treffend. Was die Berufung bei dem Reichsversicherungsamt so vorlage stimmen. werthvoll macht, ist die Möglichkeit, gleichartige präjudizielle Ent­Abg. Stadthagen  ( Soz.): Es werden allerdings viele Ver- fcheidungen für dieses Gebiet zu bekommen. Dies fällt bei der gleiche geschlossen, aber aus meiner Erfahrung weiß ich, daß die Berufung an die Amtsgerichte vollkommen fort. Fachjuristen Arbeiter darüber nicht immer befriedigt sind; sie wissen manchmal haben von diesen gewerblichen Verhältnissen nicht die ge­und sie verschleppen Am Tische des Bundesraths: v. Boetticher und Rom- garnicht recht, daß sie einen Vergleich geschlossen und sich aller nügende Kenntniß nur die Sache. miffarien. Rechte begeben haben. Das liegt darin, daß die Vorsitzenden Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Urtheile garantirt auch Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetz oft nicht so zu verhandeln verstehen, wie es nöthig wäre. nicht, daß der Kläger zu dem Rechte fommt, was er er­der ein Mißbrauch Amtsgewalt entwurfs, betreffend die Gewerbegerichte. Die Berathung Wenn liegt, streiten will, denn es steht ja immer noch die Berufung die Amtsrichter die steht bei dem Abschnitt 11: Verfahren, und zwar beim§ 26, daß Parteien zur Versöhnung offen. Allenfalls würde durch einen Senat beim Gewerbe­fo welcher ebenso wie die folgenden Einzelbestimmungen über das zu bewegen suchen, trifft dieser Vorwurf den gericht die Sache nachzuprüfen sein. Daß die Berufung nur bei Verfahren enthaltenden,§§ 27 bis 35 ohne Debatte angenom- ganzen Richterstand; denn alle Amtsrichter machen dies Streitobjekten über 100 M. zulässig sein soll, fann ich als eine so. Es muß dem Arbeiter Mißtrauen erwecken, wenn er sich Verbesserung nicht anerkennen. Wenn man überhaupt die Bern­$ 35 a handelt von dem Einspruch gegen das Versäumniß- nach diesem Paragraphen sagen muß: Du kannst zu einem Ver- sung für zulässig hält, dann hat das kleine Objekt dieselbe Be­urtheil. Nach der Vorlage sollten darauf dieselben Vorschriften gleich gezwungen werden. Ich bitte daher den ganzen Para- rechtigung wie das größere. Die Berujung an die Landgerichte Anwendung finden, wie auf das Versäumnißurtheil selbst, wenn graphen oder event. wenigstens den Zusaß der Kommission zu ist vollends bedenklich. Dort herrscht der Anwaltszwang, und die Sache würde für die Parteien sehr kostspielig werden. Eine die eine oder beide Parteien nicht erscheinen. Die Kommission streichen. beantragt jedoch, daß das Gericht unter Berücksichtigung der bis-§ 48 wird darauf unter Streichung des von der Kommission Erweiterung des Armenrechts widerspräche dem Geiste dieses Ge­herigen Verhandlungen urtheilen oder auf Antrag der erschienenen beschlossenen Zusages angenommen. setzes und unserere Auffassung von der Gleichberechtigung der Partei weitere Verhandlungen anberaumen kann. Diese Urtheile unbemittelten mit den bemittelten Bürgern, ganz abgesehen von follen ebenfalls als Versäumnißurtheile gelten, d. h. einen lediglich der politischen Benachtheiligung. Gelehrte Gerichte mit juristischen formellen Charakter haben. Finessen führen viel weniger zu guten Entscheidungen, wie die sachlichen Entscheidungen der Gewerbegerichte. Der Vergleich mit den Arbeitskammern ist nicht zutreffend. Denn die Arbeitskammern sollen aus Sachverständigen zusammengesetzt werden. Die ge­wöhnlichen Gerichte sind es nicht.

men wird.

Die Abgeordneten Porsch und Genossen beantragen, an Stelle des letzten Satzes einen neuen§ 35b einzufügen, nach welchem die Urtheile über den Einspruch gegen das Versäumnißurtheil nur in dem Falle als Versäumnißurtheile gelten sollen, wenn die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unab­wendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war und dies inner­halb der Einspruchsfrist glaubhaft macht.

Geheimrath Hoffmann erklärt diesen Vorschlag für einen Mittelweg zwischen der Vorlage und dem Kommissionsantrage, der annehmbar sei, wenn er auch die Regierungsvorlage für besser halte.

Nach diesem Antrage werden darauf die§§ 35 a und 35b angenommen.

Nach§ 37 sollen die Bestimmungen, nach welchen die Be­eidigung von Beugen in gewissen Fällen unzulässig ist, auch für die Gewerbegerichte gelten.

Abg. v. Strombeck will auch die Bestimmungen gelten lassen, nach welchen in gewissen Fällen das Zeugniß verweigert

werden kann.

Der Antrag, den Geheimrath Hoffmann für überflüssig hält, wird abgelehnt und§ 87 unverändert angenommen, ebenso bie§§ 38-47 über die Bereidigung, die Aufnahme der Proto­tolle, die Verkündigung der Urtheile u. f. w.

Nach§ 48 kann in dem ersten, auf die Klage angesetzten Ter­mine die Zuziehung der Beisitzer unterbleiben. Das Statut soll, nach einem von der Kommission gemachten Zusah, bestimmen können, daß die Zuziehung der Beisitzer in diesem Termine stets zu unterbleiben hat.

ftreichen.

Zum§ 49, nach welchem gegen die Entscheidungen der Gewerbegerichte dieselben Rechtsmittel zulässig sind wie bei amts­gerichtlichen Streitigkeiten( also Berufung an das Landgericht, in dessen Bezirk das Gewerbegericht seinen Siz hat), hat die Kom­mission einen Zusatz beantragt, daß die Berufung nur dann zu­lässig sein soll, wenn der Werth des Streitgegenstandes den Betrag von 100 Mit. übersteigt.

"

Abg. v. Stumm will diesen Zusatz streichen. statt Abg. Klemm( Sachsen  ) beantragt, Werth des Streitgegenstandes den Betrag von" zu setzen Gegenstand der Berufungsbeschwerde den Werth von".

"

Abg. Klemm( Sachsen  ): Die Frage der Berufung in ge­werbegerichtlichen Sachen ist nicht theoretisch, philosophisch, son­dern nach der Erfahrung zu entscheiden; die in der Kommission vorgetragenen Erfahrungen der bisherigen Gewerbegerichte haben aber die Mehrheit dahin geführt, die Berufung nur bei Abgaben über 100 M. zuzulassen. Der Ausdruck Werth des Streitgegen standes" läßt zweifelhaft, ob die Streitſumme oder nur die appellable Summe gemeint ist. Mein Antrag will hier Klarheit schaffen.

Die

wird

Abg. v. Cuny: Ich bitte Sie um Aufnahme der Kom­missionsvorlage, welche einen Mittelweg darstellt. Die Berufung wird zulässig sein bei den größeren Streitgegenständen, bei wel chen sich auch eher verwickelte Rechtsfragen zeigen werden, Die Entscheidung der Landgerichte, welche auf Grund solcher Be­rufungen erfolgen wird, wird dann auch ein Präzedenz bilden für die weiteren Entscheidungen der Gewerbegerichte. Bei Objekten unter 100 M. würden die Gewerbegerichte aus­reichen. Darauf wird die weitere Berathung vertagt. Präsident v. Levehow theilt mit, daß die Interpellation Thomsen zurück­gezogen ist. Schluß 3 Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr.( Fort­segung der zweiten Berathung der Vorlage über die Gewerbege­richte; Nachtragsetat für Ostafrika  , Wahlprüfungen.)

Darlamentarisches.

-

Geh. Rath Hoffmann: Die Regierung hat den Beschluß der Kommission dahin aufgefaßt, daß für die Berufung der Ge­sammtwerth der ersten Instanz und nicht der Werth der später erhobenen Beschwerde entscheiden soll. Ueberwiegende Zweck­mäßigkeitsgründe sprechen dafür, daß, wenn die Berufung über­haupt an eine Summe geknüpft wird, dies eine Summe in dem eben erwähnten Sinne ist. Die Gerichte und Parteien müssen Die Budgetkommission trat Sonnabend, Vormittag alsbald übersehen können, ob später eine Appellation stattfindet 10 Uhr, zu ihrer zweiten Sitzung zusammen. Nachdem die oder nicht. Abg. v. Stamm: Ich bin für die Zulassung der Berufung. Beschlüsse der Subkommission initgetheilt worden, erklärte Abg. Der Arbeiter hat kein Interesse daran, ein endgiltiges Urtheil und Baumbach, daß es ihm nothwendig geschienen habe, bei sofortige Vollstreckung bei dem Gewerbegericht zu erlangen; er Klasse 13 einen Strich zu machen und nur eine Ausnahme zu Die Abgg. Auer und Genossen beantragen,§ 48 ganz zu wird nach der zweiten Instanz noch vollkommen in der Lage Gunsten der Postbeamten der 10. Klasse zu machen. Daß dabei Abg. Stadthagen( Soz.): Zweck dieses Gesezes ist, Ge- sein, das, was ihm zugesprochen wird, sich von dem Arbeitgeber allerdings gegen die eine oder andere Beamtenklasse eine Un­werbegerichte zu schaffen, welche aus Sachverständigen bestehen, 3 verschaffen. Der Arbeitgeber hingegen wird später unter Um- gerechtigkeit begangen werde, daß es aber Sache der Regierung Der Aus- fei, im nächsten Etat diesen für den Moment unvermeidlichen und an welche sich deshalb die Arbeiter mit Vertrauen werden ständen nicht zu seinem Recht mehr kommen können. tönnen. Der§ 48 der Kommissionsvorlage ändert das, indem schuß der Berufung, sagt man, führt zur Erleichterung der Ver- Nachtheil auszugleichen. Abg. Liebknechtspricht sich in ähnlichem er sagt, daß im ersten Termin auch ohne die sachverständigen Bei- gleiche; die Statistik der Gewerbegerichte beweist aber das Sinne aus und bemerkt, darin sei aber keine Ungerechtig Bulaffung Gegentheil. der Berufung nicht teit zu erblicken, daß die unteren Beamten Aufbesserung erhielten, iher durch den Vorsitzenden entschieden werden kann. Der Vor­durch Gehaltsaufbesserung der eine Menge von Berufungen hervorrufen, sondern dahin die mittleren jedoch nicht jedenfalls ein unteren Beamten werde im Gegentheil eine Ungerechtigkeit aus sigende wird in der Regel ein Jurist sein, der nicht aus eigener wirken, daß die Rechtsprechung bedenklich, die Interessen- der Welt geschafft, denn jeder Beamte und Arbeiter, der noth Sachkunde und gesundem Menschenverstande, sondern nach heitlicher wird. G3 juristischer Konsequenz und Logit entscheidet. Ein vertretungen endgiltig entscheiden zu lassen, weil dem Einzelnen Grund, weshalb dies geschehen soll, findet sich nicht freisteht, sich unter die Schiedsgerichte zu begeben, wie Rommissionsbericht nicht, wie er sich denn überhaupt es bei anderen Schiedsgerichten der Fall ist. Die Erfahrung bei auszeichnet durch von gewisse Fülle Material. Wenn der Vorsitzende im ersten Termin ausreichen den rheinischen Gerichten, deren Vorsitzende von den Handels­oll, wozu machen Sie denn überhaupt die Gewerbegerichte? Der fammern nach Anhörung der Regierungspräsidenten ernannt wer beiter fann einem solchen Gericht kein Vertrauen entgegen den, können für uns nicht entscheidend sein, um so weniger als bringen. Man sagt, es solle schon im ersten Termine so schnell sie nur in großen Städten funktioniven, wo leichter qualifizirte möglich ein Vergleich herbeigeführt werden. Nun fann es Beisitzer sich finden, und sie durch ihr langjähriges Bestehen ein fehr leicht vorkommen, daß der Vorsitzende dem Arbeiter sagt: hohes Ansehen sich erworben haben. Die Gewerbegerichte nach lich 3200 Mart), indem von verschiedenen Seiten für die Bot­Nimm Du lieber die drei Mark, und wenn Du das nicht thust, diesem Geseze sollen ja aber in jedem beliebigen Orte durch Orts- steher von Postämtern 2. Klasse( jetzt zwischen 1650 und 3000 m. Schließlich einigt man sich dahin, einen Antrag des o findet in 14 Tagen oder gar 2 Monaten abermals ein Terminatut eingeführt werden können. Jim Jahre 1878 waren alle Gehalt) eingetreten wird. Auch Abg. Singer plädirt in diesem Arbeiter dafür, daß ihnen die Berufung nicht verschränkt werde. Sinn. statt, und Du bekommst gar nichts. Dadurch stellt sich der vor: Seitdem hat im Allgemeinen die Idee der Berufung erhebliche Bentrumsmannes Sperling gemäß, der einstimmig angenommen figende Richter ein testimonium paupertatis schlimmster Art Fortschritte gemacht. Auch bezüglich der Entscheidungen wird, das Gehalt der Postmeister so zu erhöhen, daß sie den aus. Was würde man sagen, wenn das bei anderen Gewerben stattfände, ne.in z. B. der Arzt sagte: Ich weiß nicht, ob die der Strafkammern neigt die öffentliche Meinung immer Bostsekretären( mit dem erhöhten Gehalt) gleich gestellt sind oder in der Lunge fizt, einigen mehr der Wiedereinführung der Berufung zu, nicht blos( durchschnittlich 225 M. für jeden). Alle anderen Posten werden abgelehnt.

als

eine

Krankheit

im Herzen

wir uns

gleich fällt

wie

er will.

V

die

ja

Schiedsgerichte wie

bei

die

wendige Arbeit verrichte, sei in gleichem Maaß eines anständigen ohnes werth; die sogenannten unteren Beamten hätten min­destens ebenso viel und ebenso verantwortliche Arbeit in die Die Klassen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Tarifklaffe V( von mittleren und oberen, und genau dasselbe Recht auf guten Gehalt. durchschnittlich 2300 bis 4500) werden hierauf theils einstimmig Eine longere Debatte entspann sich bei Klasse 7( durchschnitt­theils mit großer Stimmenmehrheit abgelehnt.

Klasse 8 und Klasse 9 werden ohne Debatte abgelehnt. Bei Klasse 10 werden dem Antrag der Subkommission gemäß alle Posten abgelehnt mit Ausnahme des Postens für Burean­und Rechnungsbeamte zweiter Klasse beim Reichs- Postamt, für welche die verlangte Erhöhung einstimmig bewilligt wird. Klasse 11 wird ohne Debatte abgelehnt. Bei Klasse 12( enthaltend Beamte mit jeßigem Durchschnitts­

Die Juristen. Unfällen sind Dieser Grund zum Ver Gewerbe Schieds­über ein Beinleiden. ebenso zusammengesetzt, fällt weg, bei Sachverständigen Gericht, einem Ich bitte Eie, gerichte; ein Jurist ist Vorsitzender, und ein Arbeiter und ein es hier eingeführt werden soll. dem Ar Arbeitgeber sind die Beisitzer. Häufig wird gegen die Entschei­und damit diesen Paragraphen zu streichen beiter das Recht einzuräumen, sich zu vergleichen, wenn dingen der Unfall- Schiedsgerichte Refurs eingelegt; wenn Sie diesen Rekurs streichen, so würden Sie die allergrößte Unzu Vorsitz des Gerichts führt, ist viel eher befähigt, einen Vergleich der Arbeiter in erster Linie vertreten oder zu vertreten wenigstens gehalt von 2400 M.) wird vom Abg. Hamm   a cher geltend Abg. Dr. Hammacher( natl.): Ein Jurist, welcher den friedenheit unter den Arbeitern erzeugen, und ich bin erstaunt, daß gerade von Seiten der Sozialdemokraten, die die Interessen ständigen Beisiger. Allerdings ist es nur als ein Ausnahmefall he ostaldemn büffige Beseitigung der Berufung beantragt wird. gemacht, daß diese Beamtenkategorie sehr wohl eine Aufbesserung anzusehen, daß der Vorsitzende berechtigt sein soll, im ersten Ter- Die Sozialdemokraten haben selbst seiner Beit in ihrer Novelle verdiente. mine ohne Zuziehung von Beisitzern zu verhandeln. Erfahrungs- ur ewerbeordnung die Berufung an die Arbeitskammern ge- Klasse wird aber mit einer Majorität von 12 gegen 9 Stimme Klassen 13-16 werden hierauf dem Antrag der Subkom­mäßig werden in der Rheinproving Dreiviertel aller Streitfälle fordert. Wenn die Theorie der Sozialdemokraten richtig wäre, verworfen. Wenn die Kommission die Be- daß der Vorsitzende des Gewerbegerichts, als von der Stadtver­die durch den mormonistischen Lapsus eines Re­ſeitigung der Beniger im ersten Termine aber generell machen tretung gewählt, ein Bertreter der Stapitalisten sein wird, so mission gemäß, nach einer kurzen Debatte über die Zahlmeiſter Majorität in dem Gewerbegericht bilden. Man macht gegen gierungsvertreters, der für vielfach verheirathete Beamte" eine halb dieselbe zu streichen sein. will, so dürfte eine derartige Bestimmung zu weit gehen und des- würde diefer ja mit dem Arbeiter zusammen jedes Mal die( Klasse 19 die Landgerichte mit genommen.

Abg. Singer schließt sich dem an.

Die ganze

würde ich meinerseits Des Weiteren werden ohne Debatte einstimmig angenommen, Die Kommission tritt dann

Abg. Eberty( dfr.): Das Prinzip der Einführung der Ge- die Berujung die Kosten dieses Verfahrens geltend. Einem Zanze bricht, einigermaßen erheitert wird einstimmig ange zugestimmt haben. Ich sehe in der Wieder- alle weiteren Klassen( 17 bis 23). der Berufung einen erheblichen Theil des in die Prüfung der verlangten Gehaltserhöhungen für Reichs­

werbegerichte ist die möglichst schnelle Entscheidung der gewerb werblichen Beisitzern einzuführen, lichen Streitigkeiten und bei der Massenhaftigkeit der Streitfälle sehr gern ist es von der größten Wichtigkeit, daß eine Sichtung der Sachen herstellung durch den Vorsitzenden

Bergleichswege, entschieden

vorgenommen

werden können.

Eisenbahnbeamte ein.

Abg. Richter führt aus, daß die Reichs- Eisenbahnbeamten im

beamten.

allgemeinen besser gesiellt sind, als die preußischen Eisenbahn­Klasse A und B( durchschnittlich) 4300-4450 m.) werden ab­Die Sigung   wird 1214 Uhr aufgehoben. Nächste Sigung Montag 10 Uhr Vormittag.

wird, welche im Arbeiterschutzes, erheblicher als manche Paragraphen der Ge­Dazu eignet werbenovelle sind, über die wir in der Gewerbekommission tage­Ich empfehle des lang diskutiren. Mancher Theil des Arbeiterschutzes ist wirkungs­halb die Annahme der Kommissionsvorschläge. los, wenn wir nicht dafür sorgen, daß dem Arbeiter in den ge= Staatssekretär v. Bötticher: Gerade gegenüber den Aus werblichen Streitigkeiten Gerechtigkeit widerfährt. Wenn mein führungen des Vorredners würde ich es gerne sehen, wenn das Antrag auch heute keine Aussicht auf Annahine hat, so habe gelehnt. Haus den Vorschlag der Kommission ablehnen und die Regierungs  - ich doch die Hoffnung, daß Sie nach Jahren ihn aufnehmen| vorlage annehmen, und deshalb den Satz, daß die Fernhaltung werden. der Beifizer vom ersten Termin durch Statut bestimmt werden

figer zu machen.

Abg. Singer( Soz.): Die Ausführungen des Herrn v. Stumm

daß ich die Gewerbegerichte zunt Tummelplatz fozial­

Lokales.

tann, streichen wollte. Ich halte die Zuziehung der Beisitzer in stimmen überein mit dem heutigen Artikel der Norddeutschen allen den Fällen für überflüssig, in denen von vornherein jich er- Allgemeinen Zeitung", in welcher mir zum Vorwurf gemacht giebt, daß die Sache im Vergleichswege entschieden werden kann, wird, und deshalb. muß es dem Ermessen des Vorsitzenden überlassen demokratischer Agitation machen wolle. Herr v. Stumm scheint bleiben, den Versuch zu einem Vergleich ohne Zuziehung der Bei ein stiller Mitarbeiter des N. A. zu sein. Ich habe nur gesagt Wir erhalten folgendes Schreiben: Nachdem in Be Einen Zwang auf die Vorſizenden in dieser und daran halte ich fest, daß es allerdings im Interesse der zug auf unsere Forderungen eine Einigung mit den Arbeitgebern Sozialdemokratie liegt, daß Mitglieder der sozialdemokratischen erzielt worden ist, erklärt die Lohnkommission der Brauergesellen Beziehung ausüben zu wollen, halte ich für unzulässig. daß dem Vorsitzenden die Möglichkeit gegeben wird, im ersten gerechte, sachgemäße und vernünftige Urtheilsfällung ga tommission der Brauergesellen von Berlin   und Uingegend. Abg. Dr. Miquel( natl.) Auch ich halte es für sehr nüßlich, Partei in den Schiedsgerichten sigen, weil dadurch eine von Berlin   und Umgegend den Ausstand für beendet. Die Lohn wird sich sehr bald durch die Praris die erforderliche Erfahrung fraten in den Schiedsgerichten diese nicht zum Tummelplat so- Im Anschluß hieran geht uns von der Lokalkommission Folgen aneignen und ich tann deshalb den Ausführungen des Herrn zialdemokratischer Tendenzen macht, wird mir Herr Miquel be- des zu: Staatsfefretärs überall zustimmen. Ich empfehle deshalb eben- stätigen in Bezug auf das Gewerbeschiedsgericht in Frankfurt  

Laut Beschluß der Volksversammlung vom 19. Juni 1890,

falls die Streichung des von der Kommission beschlossenen Zu- am Main  , das seiner überwiegenden Mehrzahl nach aus Sozial im Saale der Brauerei Friedrichshain  , erklärt die Lokalkoms in der Kommisston veranlaßt, gegen den beantragten Zusatz zu weis auf die Berufung bei den Unfallerkenntnissen ist nicht zu- trage der Lokalkommission: Werner. Heindorf. Insinger. Abg. Schier( dk.): Dieselben Gründe haben meine Partei theile der Gewerbegerichte halten wir für bedenklich. Der Hin- mission den Bierstreit und den Boykott für beendet. Im Auf­

fakes.