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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

Ser. 152.

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eiteft Ueber die Ausführung

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Freitag, den 4. Juli 1890.

7. Jahrg.

die Zahl der zu ernennenden Beamten. Die Bestellung der St. Gotthard- Tunnel, die Landenge von Suez und wie alle diese letzteren bedarf der Bestätigung durch diejenige Behörde, welche Kleinigkeiten heißen. Daß die Geschichte so lange dauert, erscheint abes Reichsgesetzes, betreffend die Invalidi  - zur Bestätigung anderer Beamten des betreffenden Kommunal- aber bedauerlich namentlich für das Kunstgewerbemuseum, dessen täts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, verbandes zuständig ist. Besuch durch die jetzt vorhandene schlechte Verbindung wesentlich fell. Licht wird im Reichsanzeiger" folgende Bekanntmachung veröffent meindehause und auf andere ortsübliche Weise zur öffentlichen wird die Verbindung noch immer nicht die beste sein. Es dürfte 5) In jeder Gemeinde ist durch dauernden Aushang im Ge- erschwert wird. Auch nach der Durchlegung der Zimmerſtraße Zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Invalidi  - Kenntniß zu bringen, welche Stellen für die betreffende Gemeinde sich daher folgender Vorschlag zur Berücksichtigung empfehlen: täts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889( Reichs- Gesetzbl. zur Ausstellung, zum Umtausch und zur Erneuerung der Quittungs  - Man schaffe gelegentlich des Neubaues eines Herren- und Ab­S. 97) wird im Anschluß an die Anweisung vom 20. Febr. 1890 Diensträume dieser Stellen sich befinden und welche Dienststunden Zugang, der direkt zum Museum hinführt. Die Ausführung dieses farten sowie zur Entwerthung von Marken berufen sind, wo die geordnetenhauses von der Leipzigerstraße aus einen bedeckten und an die Bekanntmachung vom 17. März 1890 vorbehaltlich etwa festgesetzt worden sind. Veränderungen sind in gleicher Vorschlages ist, da genügender Flächenraum zur Verfügung steht, ranum weiterer Anordnungen folgendes bestimmt. Weise bekannt zu machen. Die mit diesen Obliegenheiten be- sehr wohl möglich." fofort trauten Stellen sind durch Vermittelung der unteren Ver­1) Als untere Verwaltungsbehörden" im Sinne des Gewaltungsbehörde dem Vorstande der Versicherungsanstalt mitzu­e1afetes vom 22. Juni 1889 sind, unbeschadet der für die Fälle des § 161 a. a. D. durch die Anweisung vom 20. Februar 1890 Vogetroffenen abweichenden Vorschrift, folgende Behörden anzu­lunsehen: werde

A. Untere Verwaltungsbehörden.

theilen.

der Erneuerung der Quittungskarten sowie bei der Entwerthung 6) Ueber das bei der Ausstellung, dem Umtausch und von Marken zu beobachtende Verfahren bleiben besondere An­weisungen vorbehalten.

a. in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern, sowie in 200 benjenigen Städten der Provinz Hannover  , für welche die revi D. Errichtung und Sih der Schiedsgerichte. zt. dirte Städteordnung vom 24. Juni 1858 gilt, mit Ausnahme der 7) Für die Versicherungsanstalten der Provinzen Ostpreußen  , im§ 27 Absatz 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeich- Westpreußen  , Brandenburg  , Pommern  , Schlesien  , Posen und West­die Gemeindevorstände; falen ist, sofern nicht für einzelne Kreise noch besondere ab b. im Uebrigen die Landräthe, in den Hohenzollernschen weichende Bestimmungen getroffen werden, für jeden Kreis ein Landen die Ober- Amtmänner. Schiedsgericht zu errichten.

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B. Höhere Verwaltungsbehörden.

2) Als höhere Verwaltungsbehörden" im Sinne des ange Bogenen Gesetzes sind auch in den Fällen des§ 122 a. a. D. die Regierungs- Präsidenten, für Berlin   der Ober- Präsident anzu­1890 fehen.

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Der Sitz des Schiedsgerichts ist, sofern nicht für einzelne Fälle noch besondere Anordnungen getroffen werden, die Kreis­stadt. Wegen der Schiedsgerichte für die übrigen Versicherungs­Anstalten bleiben weitere Bestimmungen vorbehalten. von Maybach. Frhr  . Lucius von Ballhausen. Herrfurth. Frhr  . von Berlepsch.

Lokales.

an der Tagesordnung und in der That giebt es kein gesunderes, Das Milchtrinken ist bei dem jetzigen warmen Wetter sehr nahrhafteres und billigeres Getränk wie die Milch. Das Trinken gesund, wenn man schnell hintereinander ein ganzes Glas voll derselben muß aber langsam geschehen, denn es ist geradezu un Milch hinunterstürzt. Eine solche Menge, auf einmal in den Magen gebracht, wird von der Magensäure sofort in einen harten, täsigen Quart verwandelt, in welchen die Magenfäfte nicht eindringen können und der sich äußerst langsam verdaut, da er immer wieder im Magen umbergeworfen wird, was besonders bei einer schwachen Verdauung schädlich ist. Milch soll man immer nur schluckweise, am zweckmäßigsten abwechselnd mit etwas Brot genießen, oder man trinft ab und git einen Schluck Kognak dazwischen. Ferner darf man Sie Milch niemals so, wie sie von der Kuh kommt, das heißt un aufgekocht trinken, ja, der Genuß von roher Milch sollte eigentlich von Polizei wegen ganz verboten werden, weil es erwiesen ist, daß dieselbe Trägerin von Krankheitsstoffen aller Art sein kann, oder auch Krankheiten der Kühe auf die Menschen dadurch übertragen werden können. Alle die in der Milch etwa enthaltenen Ansteckungsstoffe werden unschädlich gemacht, wenn erstere bis zum Siedepunkt erhitzt wird. Dies Keimfreimachen, das sogenannte Pasteurisiren oder Sterilisiren sollte mit aller Milch geschehen, und vor einiger Zeit ging auch die Nachricht in die Hand nehmen wollte, daß schon in diesem Sommer in jeder durch die Zeitungen, daß sich hier eine Aktiengesellschaft gebildet hätte, welche das Sterilisiren der Milch im Großen in der Weise Milchhandlung sterilisirte Milch zu haben sein sollte; bis jetzt jedoch scheint diefer Plan nicht zur Ausführung gekommen zu sein, wenigstens gelangt sterilisirte Milch hier nicht allgemein in den Verkehr, und es muß daher Jeder, der Milch trinken will, sich dieselbe erst selbst aufkochen.

C. Stellen für die Ausstellung, den Umtausch e 33und die Erneuerung der Quittungskarten, so­wie für die Entwerthung von Marten. rd B 3) Die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten e Gu§ 103 a. a. D.). die Ersetzung verlorener, unbrauchbar ge­Bevordener oder zerstörter Quittungskarten durch neue Quittungs­arten(§ 105 a. a. D.), sowie die Entwerthung von Marken, so weit diese durch das Gesetz oder die vom Bundesrath erlassenen Vorschriften vorgeschrieben ist), erfolgt durch die Orts- Polizei- gesandt: Die Durchlegung der Zimmerstraße durch den Garten In der ,, Vol. 3tg." findet sich folgendes ironische Ein­behörden. In solchen Orts- Polizeibezirken, welche mehrere Ge- des Kriegsministeriums läßt bekanntlich etwas lange auf sich neinden oder selbstständige Gutsbezirke umfassen, sind die Orts warten. Der Laie weiß allerdings die Schwierigkeiten einer solchen er Bolizeibehörden befugt, die Wahrnehmung der bezeichneten Ob: Durchlegung nicht gebührend zu würdigen, das vermag nur der iegenheiten für einzelne Gemeinden( Gutsbezirke) den Vor- Fachmann. Eine solche Herkulesarbeit will weislich erwogen und tänden der letzteren zu übertragen. Die Uebertragung bedarf berathen werden. Da gilt es, zunächst die Meterstäbe nach dem Uhr ber Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde( Regierungs- Pariser Normalmeter zu adjustiren, alsdann zu messen und zu tr. 48 Bräsident). nivelliren, endlich die Entscheidung darüber zu treffen, ob erst die Die Schulferien stehen vor der Thür. Die Schulräume Sofern für die Verwaltung der Ortspolizei besondere ört- Nord- und dann die Südmauer oder umgekehrt niederzureißen ist. öffnen ihre Pforten, um auf volle vier Wochen die Kinderschaar I. liche Bezirke( Bolizeivovice tem o meiter) eingerichtet worden 3ft über diesen Bunft durch Stimmenmehrheit Klarheit geſchaffen, in Freiheit zu ſehen. Nur zu oft freilich hat es mit der Freiheit ind, sind zu den bezeichneten Handlungen auch die Vorstände so gilt es zu überlegen, ob die bewußten 12,50 Meter langen der Kinder während der Ferien eine eigene Bewandtniß, denn Pieser Bezirke in so weit verpflichtet, als ihre örtliche Zuständig Mauerstrecken etwa durch eine Kompagnie des Eisenbahnregie- nur zu oft zwingt des Lebens Nothdurft, die zarten Geschöpfe in ments mittelst Dynamit in die Luft zu sprengen oder fein säuber- ihrer schulfreien Zeit zu harter Arbeit zu verwenden. Die Kinder Bildet der Gemeindevorstand ein Kollegium, so hat er, wenn lich mit der Spizhacke Stein für Stein abzuhacken oder endlich aber, denen nicht ein so schweres Loos zugefallen ist, von frühester ahl hm die Wahrnehmung der bezeichneten Obliegenheiten übertragen die ganze Geschichte mit etlichen Mauerbrechern in altrömischer Jugend an selbst ihr Brot erwerben zu müssen und den Fra   st, für dieselbe aus seiner Mitte einen Kommissar zu bestellen. Manier niederzulegen sei. Ist dieser zweite Punkt zur Zu- degenerirenden Einwirkungen der gewerblichen Arbeit preis­bituf Gemeinden, für deren Verwaltung besondere ört- friedenheit endgiltig festgestellt, so gilt es, Entschluß zu fassen, gegeben zu sein, jauchzen aus vollem Herzen auf an dem Tage, and fiche Bezirke( Distrikte und so weiter) errichtet sind, findet bei wie die gewaltign Steinlaften und die Erdmassen zu entfernen wo die langersehnten Ferien beginnen. Die glücklichen Kinder! Hebertragung jener Obliegenheiten die Bestimmung des vor sind, ob die Straße mit Granitwürfeln, Findlingen, Asphalt Noch drückt die Arbeit nicht schwer auf ihren Schultern und in tehenden Absages entsprechende Anwendung. oder Holzwürfeln zu befestigen ist und ob die Fugen zwischen den reichlichem Maße wird ihnen Erholung gegönnt. Aber wie lange 4) Unbeschadet der Bestimmungen der§§ 112 ff. a. a. D.**) Granitwürfeln mit Pech oder Zement auszugießen sind. Einige noch, und auch sie werden eingespannt in das Joch ind die Gemeinden( Gutsherren) sowie die Kreisverbände( Ober- Ries Papier sind nöthig, um jene Riesenarbeit zunächst theoretisch der ihr Mark verzehrenden Lohnarbeit, in dem sie ohne Amtsbezirke) befugt, für ihre Bezirke, auf ihre Kosten, an Stelle nach Gebühr und mit Bedacht klarzustellen und zu einer würdigen Ruhe und Rast werden ziehen müssen oder wenn nd. Der in Biffer 3 bezeichneten Behörden oder neben denselben, für Ausführung vorzubereiten. Wie gesagt, der Zaie versteht von ihnen dann einmal eine Arbeitspause gegeben wird, so geschieht 1/2 Ubbie Wahrnehmung der daselbst bezeichneten Obliegenheiten be- allen diesen Dingen nichts und er hat ruhig noch etliche Jährchen es nicht, damit sie sorgenfreie Ferien verleben können, sondern sie runnefondere Beamte zu bestellen. Der Beschluß bedarf der Genehmi- zu warten, bis die wissenschaftliche Seite dieses Durchbruches ge- werden als arbeitslose Proletarier auf das Pflaster geworfen, jung der höheren Verwaltungsbehörde( Regierungs- Präsident, für löst ist. Jeder Durchbruch erfordert gewaltige, umständliche Vor- um die Reihen der industriellen Reservearmee zu verstärken und Berlin   der Ober- Präsident); dieselbe bestimmt in solchem Falle bereitungen, man denke nur an den Mont Cenis  - Tunnel, den sich durchzuhungern, bis sie wieder Gelegenheit finden, ihre Kräfte g. gegen färglichen Lohn zu verkaufen. So will es der Moloch Ginstweilen ist eine Entwerthung von Marken nur bei Diese Organe der Krankenkassen, Gemeindebehörden oder Kapitalismus  , und glücklich sind schon diejenigen zu schäzen, in machSelbstversicherung oder freiwilliger Fortsetzung des Versicherungs- Hebestellen sind dann verpflichtet, den Betrag der zu verwenden- deren früheste Jugend wenigstens der Kapitalismus nicht ver­cen Oberhältnisses vorgeschrieben(§§ 117, 120 a. a. D.) den Marken von den Arbeitgebern einzuziehen und die heerend eingreift, welche als Kinder keine schwerere Arbeit zu ** Nach§§ 112 ff. a. a. D. darf durch die Landes- Zentral- Marken, soweit dies vorgeschrieben ist, zu entwerthen( SS 112, leisten haben, als die von der Schule verlangte, und ihre Schul­en wibehörde, das Statut der Versicherungsanstalt, oder durch 135 a. a. D.) ferien ganz genießen dürfen. and. tatutarische Bestimmung von Gemeinden oder weiteren Kommunal Und die Kinder haben wahrhaftig auch vollauf genug fizzen und außerdem ihre häuslichen Aufgaben machen. Nur der ganz und( gar vertrocknete Philister, der nichts anderes tennt, als den ziffermäßig zu berechnenden

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Für den Fall, daß eine solche( behördliche) Einziehung der

fit verbänden bestimmt werden, daß die Beibringung der Marken Beiträge angeordnet wird, darf in gleicher Weise ferner bestimmt 3 thun, wenn sie fünf Stunden täglich in der Schule

werdicht dem Arbeitgeber obliegen soll, sondern

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Stellen auch die Ausstellung, der Umtausch und die Erneuerung der Quittungskarten obliegen soll(§ 118 a. a. D.).

a. soweit es sich um Mitglieder einer Orts-, Betriebs- werden, daß den mit der Einziehung der Beiträge betrauten Fabrik-), Baus oder Junungs- Krankenkasse, einer Knappschafts­asse oder der Gemeinde- Krankenversicherung handelt, den Organen Siefer Krankenkassen bezw. Gemeinde- Krankenversicherung für ihre se- Mitglieder, b. für andere Personen dagegen der Gemeindebehörde Lokaoder besonderen auf Kosten der Versicherungsanstalt errichteten . 45. örtlichen Hebestellen."

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Das Gleiche fann für Mitglieder einer Krankenkasse auch durch das Kassenstatut, und für denjenigen Versicherten, welche einer für Reichs- oder Staatsbetriebe errichteten Krankenkasse an­gehören, auch durch die den Verwaltungen dieser Betriebe vor gesetzte Dienstbehörde angeordnet werden(§ 114 a. a. D.).

Worten schloß: So ein G'söff! Abwaschen könnt'st Dich in der Huhlbrüh, Du werest net braun davon!"

So?" rief die immer mehr gereizte Bäuerin, glaubst vielleicht, unser Cenzl kriegt bei den ,, Englischen  " a Brenn­suppen? Dös wär mir die rechte Büldung!"

Natürlich, die fangt bei Dir in der Früh beim Kaffee an und hört auf d' Nacht bei Deiner Zwetschenbrüh auf!" höhnte der ländliche Zeus  .

Nußen, kann es den Kleinen verdenken, wenn sie oft mehr Lust dazu haben, Ball zu spielen, als in der heißen Schulstube zu figen und ihre Aufmerksamkeit auf alle möglichen Dinge zu richten, welche weder zu essen, noch oft genug überhaupt genießbar sind. Bildung macht frei, sagt man mit diecht, aber diesen Satz ver­steht man erst, wenn man längst von der Schule entwöhnt ist;

Sein Weg führte zum Bürgermeister, mit dem er eine Gemeindeangelegenheit zu besprechen hatte und das kam ihm just gelegen, denn er fühlte das dringende Bedürfniß, seine Autorität geltend zu machen, es dem hochmüthigen Bürger­meister unter die Nase zu reiben, daß er nicht hinter diesem zurückstehen müsse; ein wenig neugierig aber war er doch auch, die ausgebildete" Loni wiederzusehen.

Beim Eintritt in die geräumige Wohnstube tönte dent Besucher lautes Schluchzen entgegen; der Stammhofer blieb unschlüssig neben der Thüre stehen und drehte seinen Hut verlegen hin und her, denn was er sah, erweckte in ihm die dunkle Ahnung, daß sein Erscheinen nicht recht in die Situation hineinpasse.

Von Caroline Häußer. Krenzdividomini, Annamiert, jetzt hörst mir auf mit dem G'flenn, sonst machst mich fuchsteufelswild! Man könnt schon meinen, dös Deandl wär aus der Welt, so ein Gethu haft mein' Ruh will ich haben!" Statt jeder Antwort setzte Annamierl die Tasse an den " No freilich, aufbegehen auch noch!" fuhr die Bäuerin Mund und sog den geliebten Morgentrant in so energischen tr. 4 auf und wischte sich mit dem blauen Schürzenzipfel die naisen Bügen, daß dem Bauer vom bloßen Zuschauen das Schlucksen terpla lugen. Zwei Buam eh schon bei die Soldaten und jetzt ankam. Endlich war der ansehnliche Kaffeetopf geleert, die Sprechsteckft mir auch noch' s aanzige Madl in so ein' modische Bäuerin stand behaglich schmaßend auf, wischte mit dem onntag Dressurpfui Teufel, a Schand und a Spott ist's; ich weißen Hemdärmel über die feuchten Lippen und stellte das Auf der schmalen Holzbank, hyperbolisch auch Kanapee" narzt kann meine Kinder selber ziehgn, ich brauch Niemand dazu!" Geschirr auf das buntbemalte Kuchltaftl" neben der Thür. genannt, hinter dem blankgescheuerten Ahorntisch saß die ,, Alte, halt Dich net auf und thu net so rennemiren," Dann streifte sie die Pantoffeln von den Füßen, schlüpfte in Frau des Gemeindeoberhauptes, in die vor das Antlitz ge­entgegnete der Stammhofer würdevoll; kannst Du vielleicht ein paar derbe, rindslederne Bundschuhe und machte Miene, haltene Schürze schluchzend, während der Bauer selbst mit us el franzöisch" reden, oder Must machen? Net amal deutsch die Stube zu verlassen. Das paßte aber dem Stammhofer dröhnenden Schritten auf und ab rannte; am Fenster aber Berdesen kannst ich kann's zwar auch net aber grad deß nicht, denn wenn seine Alte einmal anfing, den Mund zu lehnte in trotziger Saltung ein städtisch gekleidetes, hoch­213wegen soll unser Cenzl was lernen. Meinst es hätt mich halten, dann that sie ihn auch nicht sobald wieder auf und frisirtes Mädchen; die Hände in den Täschchen der koquetten net elendig g'wurmt die ganze Zeit, wie g'schwolln der schweigenden Trotz vertrug er nicht. Schürze, die Lippen energisch zusammengepreßt, stand sie ern 3.Bürgermeister mit seiner Loui thut, seit's von die Eng- So hielt er denn sein Ehegesponns an der Schürze dort wie der leibhaftige Protest. n. Hischen" heimkommen is? In die drei Täg is er schier um fest und sagte begütigend:" No schau, Annamierl, is mir ja jechs Röpf größer geworden, der Proog! Hoho! ich bin recht, daß Dir das Zichorienwasser so gut schmeckt, schon othfabrauch Wer", ich steck den Bürgermeister mit sammt sein deßzwegen, weils neumodisch is und schau, für's neumodische [ slumpigen Hof in mein Schilétaschl" und da soll ich mich bin ich halt-" b'sinnen, aus meiner Cenzl a Herrische zu machen, wenn er Drum willst aus der Cenzl auch was" Neumodisch" eine aus seiner langg'steckelten Loni drechselt? Weißt, Alte, machen!" eiferte die Frau; nur zu, wirst schon ſegn, wohin Bilder Du bist a grundschlechte Mutter, wenn Du Dein' einzigen Dich der Hochmuth führt!"" damit riß sie sich los und schlug Deandl die Büldung nit gönnst!" scheppernd die Thür hinter sich zit. " Hör mir auf mit der Büldung!" wehrte die nudel  -" Und jetzt bleibt's grad extra dabei!" schrie ihr der Bolldicke Gesponsin und stieß die irdene Kaffeeschale so derb auf Bauer zornroth nach, und wennst meintwegen drei Täg' s neweben freuzbeinigen Eichentisch, daß die dünne Flüssigkeit Maul nimmer aufmachst!" heraussprigte; dies gab dem Bauer zu einer boshaften Be- Er riß den breiten Filzhut vom Nagel, fuhr wüthend ellung merkung Anlaß, welche zur glänzendsten Vertheidigung der in den kurzen Lodenrock und verließ ohne Umschauen Haus Schnöde verdrängten Brenniuppe" wurde und mit den und Gehöft.

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Ohne ron dem Stammhofer anders als mit einem barschen: Grüß Gott" Notiz zu nehmen, blieb der Bürger­meister vor seinem Weibe stehen und polterte: Du alte Jammersuppen! Recht hat das Madl, das sag ich Dir! Glaubst vielleicht, ich hab dös heidenmäßige Geld zahlt, daß unser einziges Kind jetzt Dein' Kuhdirn macht? Schämst Dich net, so was von Deiner Tochter zu verlangen? Vist Du a Mutter? A Gans bist und wirst in Dein' Leben nig anders!"

Das aber war der Mangbäuerin doch zu viel; sie ließ die Schürze herabfallen und stand zornbebend auf: So? A Ganz bin ich, weil ich von mein' Deandl verlang sie soll mir in der Wirthschaft helfen, anstatt den ganzen lieben Tag mit ihre Bücheln in der Lauben siken oder auf dem