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andung gebildet. Auf eine Strafanzeige, welche der Vater des miß- beiter August Haack infolge der Glätte hin und verletzte sich so Vereine unter§ 8 des Vereinsgefeßes fielen, hatte doch der handelten Knaben erstattet hatte, gab der Staatsanwalt folgenden erheblich am linken Fuße, daß seine Ueberführung in die Charitee Amtsvorsteher kein Recht, die Anmeldebescheinigung zu versagen, er Bescheid: Ich lehne es ab, Ihrem Strafantrage vom 2. November erforderlich wurde. vorigen Jahres Folge zu geben. Der Prediger hat, als er am 30. Oktober vorigen Jahres Ihrem Sohne einen Schlag mit der Hand gegen die Backe versetzte, in Ausübung des ihm

hätte eventuell nur die Versammlung, wenn Frauen darau theil­nahmen, auflösen dürfen. Das sei doch gegen das Gesetz. Sollten Aus den Nachbarorten. selbst die Ungesetzlichkeiten nicht als eriviesen erachtet werden, dann Der zustehenden Züchtigungsrechtes gehandelt. Mitschüler Ihres Sohnes lokalen muß nach einer für den Regierungsbezirk Potsdam er- Gerichtshof hielt den Inhalt der Mesolution für objelliv be Die Anbringung von Firmenschildern an offenen Geschäfte stehe doch den Angeklagten der Schutz des§ 193 zur Seite. lassenen Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in allen Ortschaften des Bezirks in derselben Weise geschehen wie in nehmung berechtigter Interessen gehandelt haben und nicht die Ab­Berlin. Die Verordnung tritt mit dem 1. März 1897 in fraft. Be- ficht der Beleidigung gehabt hätten. Anders als es in der Re­stehende offene Geschäfte haben die Bezeichnung bis zum 1. April solution geschehen, hätten sie sich in diesem Falle gar nicht ausbrüden fönnen. Es wurde daher auf tostenlose Freisprechung erkannt.

bat, daß die flache Hand die linke Unterkiefergegend traf und den Gingang zum Gehör nicht erreichte. Aber auch wenn man an nehmen sollte, daß entgegen der Behauptung des Beschuldigten und unparteiischer Zeugen das Ohr mit berührt worden ist, so fehlt es an jedem Anhalt, anzunehmen, daß der Beschuldigte über das zu Täfftge Maß der Züchtigung hat hinausgehen und Ihrem Sohne eine Schädidung seiner Gesundheit zufügen wollen. Es würde dann nur entweder ein unglücklicher Zufall oder eine Fahrlässigkeit vor­liegen, deren Verfolgung von Amts wegen ich ablehne, Ihnen die Erhebung der Privatflage überlassend." Ob es schon einmal vor­gekommen ist, daß ehrliche Arbeiter, welche Streitbrechern ein paar böse Worte zugerufen haben, ebenso glimpflich vom Staatsanwalt behandelt worden sind, wie dieser Pfarrer?

Elendsstatistik. Im Männerasyl des Berliner   Asylvereins für Obdachlose nächtigten im Monat Januar 21 467 Personen, im Frauenasyl 851 Personen. Arbeitsnachweis erbittet der Verein für Frauen Füsilierstr. 5, für Männer Wiesenstr. 55/59.

Ueber das recht ungehörige Benehmen eines Angestellten im Augusta- Hospital wird uns berichtet: Ein Handwerksmeister beabsichtigte, feine schwerkranke Frau zur Operation in das genannte Hospital zu bringen. Auf Anrathen feines Arztes wandte der Mann fich telephonisch an das Institut und auf diesem Wege wurden auch die Formalitäten dahin erledigt, daß täglich zwei Mart, zum mindesten aber für einen Monat 60 Mark im voraus zu bezahlen seien. Der Handwerker brachte seine Frau ins Hospital, vergaß aber von seinem im Hause bereit liegenden Gelde die ganze Summe zu sich zu stecken und theilte dem Beamten mit, daß er die 18 Mart, die er bei sich trage, hinterlassen und das übrige sofort holen werde. Hierauf soll der Angestellte sich aber trotz der dringenden Bitte des Handwerkers nicht eingelassen haben, die Frau wurde zurückgewiesen man wolle sie sich, wie der Herr erklärt haben soll, unter diesen Umständen nicht auf den Hals laden!

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arbeiter.

1897 anzubringen.

Den Bewohnern von Halensee   ist von der Oberpostdirektion die feit langem erstrebte Errichtung einer Postanstalt nunmehr endlich in Aussicht gestellt"; zur Ermittelung der näheren Ver­hältnisse soll in kurzem ein Postinspektor in Halensee   erscheinen.

Soziale Rechtspflege.

Gerichts- Beitung.

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Das Baunuglück, welches sich am 16. Oktober v. J. auf der Baustelle des neuen Amtsgerichts- Gebäudes in der Neuen Friedrich­straße zu Berlin   ereignete, hat zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tödtung, Körperverlegung und Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Baukunft geführt, die die I. Strafkammer des Land­gerichts I Berlin   gestern gegen den Mauerpolir Karl Feuerherm und den Ingenieur Ernst Roßteuscher zu verhandeln hatte. Die Fünf Buzzer und ein Arbeiter klagten beim Berliner   Ausschachtungen für die Fundamente des umfangreichen Neubanes Gewerbegericht gegen den Maurermeister Mittag auf Bahlung werden von der Aktiengesellschaft für Beton- und Monier- Bauten von etwa 200 M., den Verdienst von 5 Tagen, der ihnen vorenthalten ausgeführt. Der Angeklagte, der hier einer Filiale dieser Gesell­worden war. Der Beklagte berief sich zur Rechtfertigung seines fchaft vorsteht, hatte die Kontrolle über die Arbeiten aus Vorgehens auf den Vertrag, welchen die Parteien abgeschlossen zuüben, Feuerherm dagegen hatte eine Kolonne hatten. Danach sollten die Kläger  , die eine größere Buzarbeit für 100 Arbeitern unter sich, die er mit den Ausschachtungs­eine bestimmte Summe auszuführen übernommen hatten, jeden arbeiten beschäftigte. Bei letzteren stieß man auf unvorhergesehene Sonnabend pro Mann und Tag eine Abschlagszahlung von 7 M. Schwierigkeiten, da der Bauplatz mit uraltem, aus längst vergangenen erhalten, falls dieser Betrag 4/5 des mutmaßlichen Verdienstes nicht Jahrhunderten stammendem Gemäuer durchsetzt ist. Bis zum übersteige. Die Kläger   hatten mehrere Wochen lang je 42 M. er- 15. Oftober waren die Ausschachtungen bis zu 2,85 Meter vor halten, bis Mittag eines Tages feststellte, daß sie bereits eine größere geschritten, tags darauf sollte die Graben- Sohle noch tiefer Summe mehr bekommen hatten, als ihnen nach dem Vertrage im ganzen gelegt zustand. Beklagter hielt sich nun für berechtigt, den Verdienst der befanden werden. Unter den hierbei beschäftigten Arbeitern fich die auch Arbeiter Riedel und legten fünf Tage, einem Kläger   den von vier Tagen einzubehalten. seld. Sommer­im Während diese Graben thätig waren, löfte Unter den so Behandelten befindet sich auch einer, der noch nicht sich plötzlich ein altes Mauerstück, stürzte um und begrub den ganz zwei Wochen vorher erst bei Mittag in Arbeit getreten war. Riedel unter den Trümmern. Riedel wurde so heftig gegen die Die Kanuner III unter dem Vorsitz des Assessors Lohmeyer ver- Gegenwand des Grabens gepreßt, daß ihm der Brustkorb eingedrückt urtheilte den Beklagten, jedem Kläger 4/5 des einbehaltenen Ver- wurde und er augenblicklich seinen Geist aufgab. Sommerfeld dienstes der letzten Woche zu zahlen. Der Gerichtshof nahm an, fam mit leichteren Verlegungen davon. daß Mittag jede Woche auf eine vertragsmäßige Abrechnung hätte diesem schweren Unfall legt die Auflagebehörde den beiden Die Schuld sehen müssen, wenn er sich vor Schaden bewahren wollte. Es sei Angeklagten zur Lust. Es wird ihnen zum Vorwurf gemacht, daß Die Schneefälle dieses Winters werden die Schneeabfuhr- jedoch ganz unzulässig gewesen, die Leute nach der Erkenntniß des keine Böschung angelegt gewesen sei, daß man das alte Mauerwerk Kosten namentlich deshalb für die städtische Verwaltung fehr Schadens beinahe eine Woche durch arbeiten zu lassen und ihnen senkrecht angemeißelt habe und daß sich die Angeklagten nicht vorher steigern, weil ihr diesmal kein Thauwetter zu Hilfe gekommen ist. dann keinen Lohn zu geben. davon überzeugten, ob das alte Mauerwerk, welches an der bes In früheren Jahren hat man sich mit Vorliebe auf diese kosten- Die Bäckereiverordnung ist, wie vorauszusehen war, jetzt treffenden Stelle auch nicht abgesteift worden, gefährlich werden sparende Hilfe verlassen, und vermuthlich hat man auch diesmal auch vom Ober- Verwaltungsgericht als rechtsbeständig tönne. Die Angeklagten bestritten entschieden ihre Schuld sowohl darauf gehofft. Daß es im gegenwärtigen Winter anders ge- anerkannt worden. Die Revision des Bäckermeisters König, nach Die Revision des Bäckermeisters König, nach der subjektiven wie nach der nach der objektiven Seite hin tommen ist, wird tausende von Arbeitslosen, die auf diese welcher wegen Uebertretung der Verordnung vom Schöffengericht und es bedurfte der Vernehmung zahlreicher bautechnischer Sach­Weise vorübergehend Arbeit und Verdienst fanden, mit Freude bestraft worden war, wurde gestern vom Kammmergericht ver verständiger, um festzustellen, ob strafbare Unterlassungsfänden vor: erfüllt haben. Anders dürften dagegen die fest angestellten worfen, mit der Begründung, daß sich die Bundesraths- Ver- gekommen sind und wen die eigentliche Berantwortung trifft. Auf Straßenreinigungs Arbeiter über die Schneefälle denten. ordnung innerhalb der durch die Reichs- Gewerbe- Ordnung ge- grund der umfangreichen Beweisaufnahme beantragte der Staats­Bei der städtischen Straßenreinigung besteht zwar nach einer all- zogenen Grenzen halte. anwalt gegen Feuerherm drei Monate, gegen Roßteuscher jährlich in den Verwaltungsberichten abgegebenen Versicherung im sechs Monate Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf einen allgemeinen für die Nachtarbeiter eine achtstündige, für die Tag­Monat bezw. drei Monate Gefängniß. arbeiter eine zwölfstündige Arbeitszeit( einschließlich Pausen), aber das gilt nur für die regelmäßigen Reinigungsarbeiten und für Das Schwurgericht hiesigen Landgerichts I unter Vorsitz des normale Witterungsverhältnisse. Die Schneeabräumung stellt nicht seitens des Amts- und Gemeinde Vorstehers von Dr. med. I nshelm, die Hebamme Wilhelmine Guse und den Die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts Landgerichts Direttors Raller hatte gestern gegen den Arzt nur in bezug auf die Arbeitszeit, sondern auch in bezug auf den Steglitz   wurde im Oktober v. J. in einer dortigen Protest- Ber: Gärtner Peter Hofmann aus Soltau   eine Anklage auf grund der Kraftaufwand erhöhte Anforderungen an die Straßenreinigungs- sammlung besprochen. Unter anderem fühlten sich die Steglitzer SS 219 und 218 des Straf Gesetzbuches  ( Verbrechen gegen das Arbeiter dadurch beschwert, daß der Amtsvorsteher 3 immer: Eine Verkehrs- Unterbrechung, wie wir sie seit Jahren nicht mann geselligen Vereinen der Arbeiter die Abhaltung von Ver- leinende Leben) zu verhandeln. Der in Solingen   anfäffige Dr. Ünshelm gehabt, veranlaßte der Schneefall am Sonntag, der schlimmste in gnügen mit Damen untersagt hatte, was, außer anderen Fällen, auch wohnte int Sommer v. J. längere Zeit unangemeldet bei der An­diesem Winter. Die Schneedecke auf den Straßen war etwa drei dem Gesangverein 3aget nicht" passirt war. Die Protest geklagten Guse, mit deren Tochter er ein inniges Verhältniß unter­Zoll start, füllte die Geleise der Pferdebahn und erschwerte sowohl versammlung nahm eine Resolution an, welche das Verfahren des hielt, das zur Ghe führen folate. Der Angeklagte Hofmann das Gehen als catch das Fahren. Wiewohl es vom frühen Morgen Amtsvorstehers den Vereinen gegenüber lebhaft mißbilligt, und unter stammt aus Soltau   und hatte sich dort mit einem Mädchen namens ab andauernd schneite, hatte die Direktion der Pferdebahn von anderm den Passus Meta Meyerhof heimlich verlobt. Als er im Sommer v. J. zur enthält: ,, entgegen dem bestehenden dieser Natcerscheinung anscheinend nichts bemerkt; sie ließ ihre Gesetz" habe der Amtsvorsteher den Vergnügungsvereinen gegezogen worden war, fam seine Braut auch nach Berlin  , theils um Dienstleistung bei dem Gardeschüßen- Bataillon in Lichterfelde   ein­Wagen anfangs mit der gewöhnlichen Bespannung verkehren. Die sellige Zusammenkünfte mit Frauen verboten. Dem Ver Thiere die Gewerbe Ausstellung zu besuchen, theils weil sie ihrem vermochten die Wagen schließlich nicht mehr vor- fammlungsbeschluß entsprechend, überreichten die Leiter der Bräutigam zu bringen und so tam es, daß die Pferdebahnen Versammlung, die Genossen Mohr, Schwericke und Bach beide eines Abends in einer Restauration in einer Zeitung lafen, ein ernstes Geheimniß anzuvertrauen hatte. Warts im wahrsten Sinne des Wortes im Schnee stecken blieben und auf mann, die Resolution der Gemeindevertretung zu Händen des fiel ihr Blick auf eine Annonce, in welcher Frau Guse ihre Privat die Hilfe der Fahrgäste und Straßenpassanten angewiesen waren. Amts- und Gemeindevorstehers Zimmermann, der sie jedoch nicht fiel ihr Blick auf eine Annonce, in welcher Frau Guse ihre Privat­Die Droschkenkutscher hatten ihre Pferde größtentheils in die der Gemeindevertretung vorlegte, sondern, da er sich durch den Entbindungsanstalt" in der Grenadierstraße anempfahl. Beide Stallungen gebracht, Privatfuhrwerke fehlten gänzlich auf den Passus, er habe entgegen den bestehenden Gesetzen gehandelt, machten der Angeklagten Guse einen Besuch, der zu dem Ergebniß Straßen, so daß diese fast wie ausgestorben erschienen. Am Sonntag beleidigt fühlte, gegen die drei genannten Genoffen Strafführte, daß sich die Meyerhof in die Behandlung der Frau Guse sollen zur Beseitigung der niedergefallenen Schneemassen von der antrag stellte. In der Verhandlung, die am Montag vor begab. Diese verlangte für die Kur zunächst 200 M., ermäßigte Pferdebahngesellschaft und der Stadt etwa 3000 Arbeiter eingestellt dem Schöffengericht Berlin II stattfand, suchte Rechtsanwalt aber ihre Forderung schließlich auf 150 M., die ihr von Hofmann auch worden sein. Auch auf den Eisenbahnverkehr hatte der Schneefall erzfeld als Vertheidiger der Angeklagten nachzuweisen, daß der gezahlt wurden. Gelegentlich wurde diesem von seiner Braut mit einen ganz bedeutenden Einfluß, da nicht nur die Fernzüge, sondern Amtsvorsteher Zimmermann in verschiedenen gegen Vergnügungs- getheilt, daß die Behandlung gar nicht durch die Hebamme, sondern auch die Vorort- und selbst die Stadtbahn- Züge erhebliche Ver- vereine erfaffenen Verfügungen in der That nicht auf durch einen wirklichen Arzt geschehe, der bei der Guse wohne und spätungen erlitten. Boden des Gesetzes mit deren Familie befreundet sei. Hofmann mußte nach Soltau  gestanden habe. Der als Zeuge ver Der drohende Einsturz eines Fabrikschornsteins veranlaßte nommene Amtsvorsteher Bimmermann erklärt, daß er die Gefang zurückreisen, während das Mädchen noch in Berlin   zurückblieb. am Sonntag Mittag während des Schneefturmes das Ausrücken vereine Baget nicht" und" Zukunft" für politische Vereine halte, Sie schrieb dann an ihren Bräutigam, daß es ihr recht schlecht gehe eines Buges der Feuerwehr nach der chemischen Fabrik von da dieselben dem Arbeiter Sänger bunde angehören, und forderte ihn auf, fie in die Heimath abzuholen. Er erwiderte Dr. Th. Eltan, Tegelerstr. 15. Der in der Nähe befindliche Gaso welcher durch Erkenntniß des Ober- Verwaltungsgerichts als ein ihr, daß ihm dies unmöglich sei und sie sich von Frau Guse nach Soltau   bringen lassen solle. Das geschah meter war gefährdet und die Feuerwehr mußte den großen eisernen politischer Verein gestempelt worden sei. Demgemäß dürften Frauen denn auch. Frau Guse lieferte das Mädchen sehr schwer Schornstein umlegen, was ohne Beschädigung des Gasometers gelang. an den Sizungen solcher Vereine nicht theilnehmen. Rechtsanwalt frank in Soltau   ab; ſie wagte es Die Noth. Am Sonntag früh um 3 Uhr stürzte sich der Herzfeld überreicht das betreffende Erkenntniß, aus welchem hervor: des Mädchens vor Augen zu kommen, begleitete es nur bis 33 Jahre alte Arbeiter Siebert von der Schloßbrücke aus kopfüber geht, daß das Ober- Verwaltungsgericht den Arbeiter- Sängerbund als ein solcher Verein personen retteten ihn aus den eiskalten Fluthen und schafften ihn nur den unter§ 8 fallenden Vereinen sei dies verboten. Der Zeuge und des Mundes deutete darauf hin, daß das Mädchen eine giftig in die Spree. Ein Schuhmann und einige hinzugeeilte Bivil habe aber das Recht, Zusammenkünfte mit Frauen zu veranstalten. dem Namen. Der in Soltan anfäffige Dr. Köhler fand die Meyers vor; der der Zähne in ein Krankenhaus. Siebert, der schon lange feinen regelmäßigen Amtsvorsteher Zimmermann beruft sich dagegen auf eine andere wirkende Flüssigkeit eingenommen haben müsse, und die weitere Verdienst hatte, hat in der Noth seinen beiden Schlafkollegen die Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts, welche sein Vorgehen rech: Untersuchung ihres Körpers ließ keinen Zweifel darüber, welcher Sonntagsanzüge aus dem gemeinsamen Schranke entwendet und zu Geld gemacht. Am Sonnabend Nachmittag entfernte er sich, da er fertigen soll. Diese Entscheidung konnte aber nicht zur Stelle geschafft Art die Behandlung gewesen, die ihr in Berlin   zu theil geworden. annehmen mußte, daß man den Diebstahl am Sonntag entdecken werden. Rechtsanwalt Herzfeld legt ferner eine Verfügung des Re­würde. Er irrte die Nacht über umher, bis er sich entschloß, allem gierungs- Präsidenten von Potsdam   vor, welche das Verlangen des Das Mädchen befand sich im vorgeschrittenen Stadium des Kräfteverfalls Weiteren zu entgehen und ins Wasser sprang. Amtsvorstehers, der Gesangverein Baget nicht" solle Statuten und Mit- und am 19. Juli schon, furz nach ihrer Rückkehr nach Soltau  , trat der Tod ein, nachdem das Mädchen unter Zusammenfassung gliederliste einreichen, für unzulässig erklärt. Dieser Verein falle des legten Nestes ihrer Kräfte, den ganzen Sachverhalt zu Protokoll demnach nicht einmal unter§ 2 des Vereinsgefeßes und trotzdem gegeben und dabei auch die Thätigkeit des sie behandelnden Arztes habe der Amtsvorsteher die Zusammenkunft mit Frauen untersagt, geschildert hatte. Nach dem Tode seiner Braut stellte sich der von wozu er also gar tein Recht hatte. Weiter legt der Gewissensbissen gepeinigte Hofmann selbst der Behörde, legte welche Wertheidiger eine Verfügung des Amtsvorstehers vor, ein umfassendes Geständniß ab und machte weitere An für die Situng eines geschlossenen Vereins die Polizeistunde des Mädchens in der Guse'schen Anstalt. Daraufhin erfolgte am feftfett und fragt den Zeugen Bimmermann, ob er wiffe, daß es gaben über die Mitwirkung des Arztes bei der Behandlung ungefeßlich sei, eine geschlossene Gesellschaft auf Polizeistunde 20. Juli die Verbaftung des Dr. Unshelm und der Angekt. Guse. Der Zenge will diese Frage nicht beantworten. Der Gerichtshof Daß ein Verbrechen im Sinne des§ 219 an der Verstorbenen be Aufsehen erregt ein Selbstmordversuch, den das 16 Jahre beschließt, diese Frage, als unerheblich, nicht an den Zeugen zu stellen. gangen worden, scheint nach dem Gutachten des Prof. Dr. Straße alte Fräulein Margarethe P., eine Tochter des Sanitätsrathes P. eine Folge Don Sublimatvergiftung gewesen, sich bestätigt, aus der Kurfürstenstraße, gemacht hat. Das junge Mädchen legte Rechtsanwalt Herzfeld hält dem Zeugen vor, daß er nichts dagegen mann nicht zweifelhaft zu sein, ob die Vermuthung, daß der Too gestern Mittag ein sehr erregtes Wesen an den Tag und stürzte eingewandt hätte, als am Raisersgeburtstag der tonfer muß die Verhandlung ergeben. Der Gerichtschemifer Dr. J e ferich vative Wahlverein und der antisemitische Reformverein fich bei der Herkulesbrücke plößlich in den Kanal. Der Vorgang zwei hat in den ihm zugestellten Leichenstoffen feine Spuren rief großes Aufsehen hervor, und verschiedene Personen machten vei politische Vereine im Sinne des§ 8 des Vereinsgesetzes- von Mineral- oder Pflanzengift vorgefunden. Zu der Verhandlung. Bergnügen mit Damen abgehalten hätten. Zeuge Zimmermann Mädchen im Wasser zu erfassen und noch lebend an das Land zu gliedern der betreffenden Vereine einberufen worden feien, die Familienglieder der Verstorbenen hierher gekommen. Den An fich sofort an das Rettungswerk. Es gelang auch gleich, das junge erklärt, daß die fraglichen Zusammenkünfte von einzelnen Mit- die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindet, find der Landrath aus Soltan, mehrere Gendarmen von dort, zwei Gasthofbesiyer uno bringen. Ein Schuhmann des 33. Polizeireviers brachte die vor Kälte Bitternde nach einem Krankenhause und benachrichtigte die Demgegenüber stellt Rechtsanwalt Herzfeld fest, daß Eltern von dem Geschehenen. Ueber die Veranlassung zur That bat betreffenden Veranstaltungen in der Beitung als solche des geklagten, von denen nur Hofmann geständig ist, stehen die Rechts­die junge Dame nichts ausgesagt. Es tann daher nicht beurtheilt Vereins bezeichnet worden sind und fragt den Zengen, obwälte Werthauer, Seeler und Wronter sur Seite werden, ob das Gerücht, daß es sich um eine Liebesgeschichte handele, er nicht wisse, daß die Einberufung durch einzelne Mitglieder in den Die Verhandlung wird zwei Tage in Anspruch nehmen. genannten Fällen eine Ungehung des Gesetzes bedeute, worauf der Eine Art Verweis wurde dieser Tage dem Lehrer Wille zu auf Wahrheit beruht. Zeuge erwidert: Darum habe er sich nicht zu Rummelsburg   vom Vorsitzenden der Kammer eines Schöffengerichts Spätes Geständniß. Gelegentlich einer Bernehmung über den tüm mern." Einen Antrag des Vertheidigers, noch weitere am Landgericht II Berlin ertheilt. Der Lehrer hatte den Sohn des Ar­Verbleib ihres vor 21 Jahren außerehelich geborenen Sohnes geftand Beugen zu vernehmen, welche bekunden sollen, daß der Amtsvorsteher beiters P. zu Rummelsburg   eines Tages aus der Schule nach Hause die jezt verebelichte Tischlerfrau Franziska K. in der Manteuffel- Bimmermann noch in mehreren Fällen gegen Vereine ungefeßlich geschickt, weil er durch sein Husten den Unterricht störe. Das Kind straße, daß sie den Knaben sechs Wochen nach der Geburt in einem verfahren sei, lehnte das Gericht als für die gegenwärtige Sache wurde von den Eltern zwei Tage zu Bette gehalten, zwei weitere See bei Bnin( Provinz Posen  ), in der Nähe ihres damaligen Auf- unerheblich ab. Der Staatsanwalt hält eine Beleidigung für vor Tage brachte es aber zum theil auf der Straße zu. Als der Knabe enthaltsortes, ertränkt habe. liegend und beantragt, jeden der Angeklagten mit 40 M. zu be- am fünften Tage wieder in der Schule war, forderte der Lehrer Unglücksfälle im Straßenverkehr. In der Brückenallee strafen. Rechtsanwalt Herzfeld plädirt auf Freisprechung, da die von ihm ein ärztliches Attest, und da der Vater ein solches nicht wurde die Arbeiterfrau Wittwe Leu durch eine Equipage überfahren. Angeklagten, die übrigens nur im Auftrage der Versammlung herbeischaffen konnte, flog ihm ein auf eine Mark lautendes Strai Sie erlitt Brüche am rechten Arm und am linken Schlüsselbein. Der gehandelt hätten, nicht die Absicht hatten, den Amitsvorsteher mandat ins Haus. Eine Beschwerde beim Pfarrer, der auch das Kutscher   entzog sich der Feststellung durch die Flucht. Vor dem Hause zu beleidigen. Dessen Verhalten gegen die Arbeiter- Vereine sei ein Amt eines Total- Schulinspektors versieht, war erfolglos, der Blumenstraße 18 wurde nachmittags der 39 jährige obdachlose folches, daß man es in einer Resolution, welche bei der Gemeinde Bater wurde abgewiesen, nachdem der Geistliche noch dessen der thatsächlich bestehenden Uebel Dissidentenqualität berührt Schneider Julius Vollbrecht schwer trant und anscheinend faft vertretung eine Abhilfe berührt hatte. zu seinem Rechte Gerichts ver au tommen, mußte der Vater erst die Hilfe des erstarrt aufgefunden und in einem Krantenwagen nach dem Kranken- stände bezüglich der Handhabung des Vereinsgesetzes hause am Friedrichshain   gebracht. Gestern Nacht fiel in der anlassen wollte, gar nicht anders bezeichnen tönne, als ein in Anspruch nehmen, das den" Dissidenten" ohne weiteres Friedrichstraße in der Nähe der Karlstraße der 40 Jahre alte Arden Gesetzen entgegenstehendes. Selbst wenn die betreffenden von Strafe und Kosten freisprach und außerdem durch den

Im Thiergarten hat sich der Student der Theologie Wagner erschoffen. Der Selbstmorder, der der Sohn eines höheren Gerichts­beamten ist, litt an der Trunksucht.

Wegen unbekannter Todesursache wurden von der Staats. anwaltschaft am Sonnabend die Leichen des 50 Jahre alten Buch händlers Alfred Weile, Kirchbachstr. 8 und der 76 Jahre alten vers wittweten Almosenempfängerin Auguste Schäfer, Rheinsbergerstr. 60, beschlagnahmt.

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