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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 179.
Lokales.
Dienstag, den 5. August 1890.
7. Jahrg.
durch die städtischen Beamten veröffentlicht der Magistrat folgende einzelnen Raten wird in geeigneten Fällen auf schriftlichen Antrag Bekanntmachung, auf welche hiermit besonders aufmerksam ge- gestattet. Von Zahlung der Gebühren ist befreit, wer sich zu diesem Warum streiken die Arbeiter Hamburgs? Unter dieser macht sei. Durch die Polizeiverordnung vom 7. Februar 1887, be- 3weck entweder von dem Vorsteher des betreffenden Stadtbezirks Ueberschrift schreibt uns ein Genosse: Diese, von einer grenzen- treffend Desinfektion bei ansteckenden Krankheiten, in Verbindung oder von dem Vorsteher derjenigen Armenkommission, in deren lofen, unverzeihlichen Unwissenheit zeugende Frage wurde in mit der Bekanntmachung des Königlichen Herrn Polizeipräsidenten Bezirk er wohnt, ein Attest ausstellen läßt und daffelbe an die einem Lokale von einem Arbeiter( Baukutscher) an einen seiner vom 21. Februar 1889 und derjenigen vom 24. Juli d. J., be- Desinfektionsanstalt einschickt. Das Attest tann nach erfolgter treffend die Desinfektion der Wohnungen nach ansteckenden Desinfektion eingesandt werden. Bekannten bei Erörterung des Hamburger Ausstandes ge- Krankheiten durch städtische Beamte, sind die Haushaltungs- Die Ausstellung des Attestes findet statt, wenn der Betreffende stellt. Leider war der Auskunft gebende Theil nicht besser in- vorstände bezw. deren Stellvertreter( in Anstalten die Leiter, eine Wohnung im Miethswerthe bis zu 300 m. inne hat, oder formirt als der Fragende, und daher nicht im Stande, ihm Verwalter, Hausväter u. f. w.) unter Androhung von Strafe zu der untersten Stufe der Klassensteuer veranlagt ist, oder wenn eine richtige Aufklärung über die Ursache des Ausstandes, richtiger verpflichtet worden, nach Ablauf von Erkrankungen an asiatischer sich nach Prüfung der Verhältnisse ergiebt, daß er infolge von Cholera, Pocken, Fleck- und Rückfalltyphus sowie Diphtherie Unglücksfällen( Krankheiten, Sterbefällen und dergl.) nicht in der der Aussperrung, zu geben. unbedingt, Lage ist, Gebühren zu bezahlen.
an Darmtyphus bis auf Weiteres unbedingt und an bösartigem Scharlachfieber und bösartiger Ruhr nach dem Ermessen des Königlichen Polizeipräsidiums,
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" Warum die Hamburger streiken, fragst Du?" erwiderte er. Dieselbe Befreiung von Zahlung der Gebühren hat auch für die Desinfektion von Effekten Anwendung zu finden. " Mensch, man hört doch gleich, daß Du keiner Organisation anDie Befreiung von Zahlung der Gebühren hat nicht den gehörst. Warum wird überhaupt gestreift? Um einen höheren die von den Kranken benutten Räume gleichzeitig mit den Charakter einer Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln. Der Magistrat. Lohn zu erzielen und darum streiken die Hamburger auch, trotz von ihnen benutten Effekten und den in diesen Räumen befindPolizeiliche Bücherzensur. Dem hiesigen Kolporteur, dem sie es eigentlich nicht nöthig hatten, denn der Verdienst in lichen Gegenständen vom 1. August d. J. ab lediglich durch die der„ freien Reichsstadt Hamburg " war durchschnittlich so gestellt, beamteten städtischen Desinfektoren desinfiziren zu lassen. Wir welchem auf seinem Revierbureau eröffnet wurde, daß ihm der daß meiner Ansicht nach ein Streit nicht gerechtfertigt war. Trotz- bringen daher zur öffentlichen Kenntniß, daß von dem gedachten Vertrieb einer ganzen Anzahl von Schriften, meist freidenferischer Tage ab Meldungen behufs Desinfektion in solchen Fällen an die Tendenz, mit Ausnahme dreier von ihm geführter Werke bem habe aber auch ich bis jetzt wöchentlich einen kleinen Beitrag städtische Desinfektionsanstalt Nr. I, SO., Reichenbergerstraße 66( Schiller's Werke, Goethe's Werke und Kotzebue's Verzweiflung), zur Unterstützung der Streifenden gesteuert. Jetzt wird mir dies 1 Tr., zu richten sind, und zwar, wenn sie nicht persönlich oder verboten sei, ist auf seine Beschwerde beim Polizeipräsidium haber denn doch zu bunt. durch Boten überbracht werden, mittelst Postkarten oder durch folgender Bescheid zugegangen, den die Volts- Beitung" veröffentlicht: Berlin , den 31. Juli 1890. Der Streit scheint sich ins Unendliche hinauszudehnen, und Vermittelung des betreffenden Revierpolizei- Bureaus. Die Meldungen müssen enthalten: 1. Name und Stand des Polizeipräsidium, Abtheilung II. J.-Nr. 147, II.. 90. ich will Dir auch sagen, aus welchem Grunde: Sieh mal hier zur Meldung verpflichteten Haushaltungsvorstandes bezw. des Auf die Eingabe vom 26. v. M. gereicht Ihnen zum Be Berliner Volksblatt" die Beiträge, die täglich gezeichnet wer- Stellvertreters, 2. die genaue Angabe der Lage der zu desinfiden, ohne die Summen, die hier garnicht quittirt und von Ver- zirenden Wohnung( Vorderhaus, rechter, linker Seitenflügel, Quer- scheide, daß Sie die Ihnen am 19. v. M. vom 25. Polizeieinen und Versammlungen aufgebracht werden; in ganz Deutsch- gebäude, 1., 2., 3. Hof oder Portal, 1, 2, 3, 4 Tr., part., Keller Revier gemachte protokollarische Eröffnung misverstanden zu haben land wird gesammelt. Wenn ich nun ausrechne, was da für un- u. s. w.), 3. die Bezeichnung der Krankheit, wegen deren die Des- scheinen. Ihren Angaben zufolge betreiben Sie den Handel mit Druckmuß, 4. die Zahl der zu desinfigeheure Summen zusammenkommen, die die Hamburger garnicht zirenden Zimmer, nebst Angabe, ob dieselben tapeziert, in Del- schriften nicht im Umherziehen" im Sinne der Gewerbeordnung, einmal aufbrauchen, selbst wenn sie als Streikende ein besseres farbe oder in Leim- refp. Saltfarbe gestrichen, sowie ob sondern als stehenden Gewerbebetrieb". Es findet deshalb die Leben führen denn als Arbeitende, so muß ich mir selbst sagen, Parquet- oder andere Fußböden vorhanden sind. Meldungen, Borschrift des§ 56 der Gewerbeordnung keine Anwendung, welche diesen Erfordernissen nicht genügen, können nicht be- sondern der§ 43 a. a. D. Demgemäß sind Sie aufgefordert daß die am Streit Betheiligten sich garnicht in die Arbeit zurück- rücksichtigt werden. Wenn die Desinfektion noch am folgenden Tage worden, einen Legitimationsschein zum gewerbsmäßigen Verausgeführt werden soll, so muß die Meldung bis 4 Uhr Nach- trieb von Druckschriften auf öffentlichen Straßen u. s. w. zu mittags in Bureau der Desinfektionsanstalt 1, SO., Reichenberger- beantragen und können, nachdem Ihnen ein solcher ausgefertigt straße 66, eingegangen sein. Infolge der Meldung erscheinen in worden ist, das Gewerbe in Berlin ausüben, ohne ein Verzeichniß der zu desinfizirenden Wohnung die Desinfektoren, verpacken, der zu verkaufenden Druckschriften mitführen zu müssen. Da jedoch§ 42a der Gewerbeordnung vorschreibt, daß Gegenbevor sie mit der Desinfektion der Wohnräume beginnen, alle Was soll man hierzu sagen? Wenn ein vollständig un- mittelst strömenden Wasserdampfes in den Desinfektionsapparaten stände, welche vom Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, wiffender, unaufgeklärter Arbeiter, der aus Indifferentis- zu desinfizirenden beweglichen Sachen und lassen sie durch be- auch innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts des Gewerbemus fich der fondere Transportwagen nach der Desinfektionsanstalt befördern. treibenden von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, jeder Organisation von das immer nach beendeter Wohnungsdesinfektion werden dann die in- Plägen oder an anderen öffentlichen Orten nicht feilgeboten werartige Frage wie die obige stellt, so ist zwischen in der Anstalt desinfizirten Sachen wieder zurück- ben dürfen, sind Sie zu Ihrer Belehrung sowohl mit dieser genoch zu verzeihen; wenn aber ein organisirter, aufgeklärt sein geliefert. Den Beginn der Wohnungsdesinfektion, sowie die Zeit feßlichen Bestimmung, wie damit zu Protokoll bekannt gemacht wollender Arbeiter, statt mit allen Kräften für die Ausgesperrten der Abholung der beweglichen Sachen nach der Desinfektions- worden, daß eine der Schriften, welche in dem von Ihnen unaufut agitiren, im Gegentheil Unwissende in ihrer Unwissenheit be- anstalt bestimmt die lettere. In der Regel wird mit der Woh gefordert eingereichten Verzeichnisse enthalten ist, nämlich„ Corvin, stärkt, so müßte er sich eigentlich doch schämen zu sagen, er nungsdesinfektion, sowie mit der Abholung der Sachen frühestens der Pfaffenspiegel" durch Beschluß des königl. Amtsgerichts zu um 8. Uhr Morgens und spätestens um 2 Uhr Nachmittags be- Krefeld vom 3. März d. J. beschlagnahmt worden ist, also zu den durch§ 56 vom Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossenen gehöre einer Organisation an. gonnen werden. Druckschriften gehört. Ein formelles Verbot an Sie, irgendwelche Druckschriften zu verkaufen, ist von hier aus nicht ergangen, Ihre diesbezügliche Angabe also irrthümlich.
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Die Gebühren für Ausführung der Desinfektion sind nach Maßgabe der hierunter abgedruckten„ Gebührensäße" und der denselben angefügten Bestimmungen zu entrichten.
Das nochmals zusammenfassend, wird Ihnen daher eröffnet, In den oben bezeichneten Krankheits- und Sterbefällen, in daß Sie beim gewerbsmäßigen Vertrieb von Druckschriften innerwelchen die Desinfektion, sei es unbedingt, sei es nach dem Er- halb des Weichbildes von Berlin , so lange Sie selbst in Berlin messen des Königlichen Polizei- Präsidiums, stattfinden muß, ist die wohnen, kein Verzeichniß der zu verkaufenden Druckschriften mit städtische Desinfektion- Anstalt 1. zur Ausführung der Des sich zu führen verpflichtet sind, und daß demnach für die unterinfektion verpflichtet, aber auch nur in diesen Fällen und nur in zeichnete Behörde keine Veranlassung vorliegt, das eingereichte dem oben angegebenen Umfange, so daß die Desinfektion der Verzeichniß zu prüfen, Ihnen vielmehr selbst überlassen bleiben Wohnung in der Regel auf das Krankenzimmer beschränkt muß, solche Schriften nicht zu führen, welche Sie nach§ 32a der werden muß. Gewerbeordnung strafbar zu machen geeignet wären. Königliches Polizei- Präsidium Abtheilung 11 ( Unterschrift)
gebend.
An
Herrn Karl Jagow Wohlgeboren Hier.
Wie sind nun die Verhältnisse der Ausgesperrten thatsächlich? herrschen dort, wie Herr Bombin in einer Versammlung der Delegirten zur Streit- Kontrolkommission treffend schilderte, wahr haft russische Zustände. Ich habe den Brief eines Hamburger Arbeiters gelesen, den derselbe an seinen hier wohnenden Bruder schrieb und den ich gern der Deffentlichkeit übergeben hätte, wenn berfelbe außer der Mittheilung über die Noth und das Elend auch Angelegenheiten diskreter Natur enthalten würde. Schreiber theilt seinem Bruder mit, daß die Noth bei ihm, In den übrigen, oben nicht angeführten Fällen von anwie bei vielen Anderen, eine schreckliche sei, nicht einmal eine menschliche Wohnung habe er mehr, sondern wie die Thiere der steckenden Krankheiten können nach wie vor Kleidungsstücke, Bildniß habe er mit seiner Familie auf freiem Felde in einer Wäsche, Betten, Matraßen, Strohsäge, Decken, Teppiche, Gardinen, Polstermöbel, Pelzwerk, Ledersachen und dergleichen der elenden Bude sein„ Heim" aufschlagen müssen. Seine Frau, die Desinfektion in der städtischen Desinfektionsanstalt unterzogen ein 2 Monate altes Kind an der Brust hat, ist vor Entkräftung werden. Für die Meldungen behufs der Desinfektion, sowie für so schwach geworden, daß sie dem Kinde nicht mehr die Brust die Abholung der Sachen von den Wohnungen nach der Des Zu dieser merkwürdigen Zuschrift bemerkt die Volksztg.", geben kann, weil die Milch infolge des Hungers verstechte. infektionsanstalt sind die vorstehend angegebenen Bestimmungen maßDie Einlieferung von infizirten Sachen durch die daß das Polizeipräsidium augenscheinlich mangelhaft informirt Mancher der bis jetzt gekämpft und gelitten und den Jammer Interessenten selbst ist aus hygienischen Gründen unstatthaft. sein muß über die Vorgänge, welche zu der Beschwerde Berder Seinen nicht mehr mit ansehen kann, kommt und bittet um Sie muß in allen Fällen ohne jede Ausnahme durch die anlassung gegeben haben. Erstens ist nach den uns gewordenen Arbeit, selbst unter schmachvoller Bedingung und wird selbst dann Transportwagen der städtischen Desinfektionsanstalt erfolgen, Mittheilungen zunächst der Kolporteur Jagow in einer Versammnoch in vielen Fällen mit Hohn und Spott von den jetzt so über- welche die desinfizirten Sachen demnächst auch wieder nach der lung durch einen Polizeilieutenant, der nach der eigenen DarWohnung zurückschaffen. Besondere Kosten erwachsen hierdurch stellung des Polizeipräsidiums seine Befugnisse überschritten haben müthigen Kapitalisten zurückgewiesen. Ist das nicht eine Schmach nicht. Die Gebührenberechnung erfolgt ebenfalls nach den hier muß, die Auslegung seiner Schriften ohne die vorherige Beifür jeden deutschen Arbeiter, wenn solche Zustände existiren, wenn unter abgedruckten Festsetzungen. Die Desinfektion der Wohn- bringung einer Genehmigung für deren Bertrieb untersagt wor der Arbeiter, der für seine Ehre, seine Rechte, das Koalitionsrecht räume wie der Sachen wird in der sorgsamsten und schonendsten den und zweitens ist ihm später auf dem Polizeibureau ausdrüdlämpft, bis ihn der Hunger zwingt, dem Uebermüthigen zu Füßen Weise ausgeführt, doch kann eine Garantie für absolute Nichtlich eine protokollarische Eröffnung gemacht worden, aus welcher zu fallen, und von diesem dann in sein Elend zurückgestoßen wird? Dank dem Solidaritätsgefühl und der Opferwilligkeit der deutschen Arbeiter, heißt es in einem Artikel von voriger Woche, müssen die Arbeiter Hamburgs stark genug sein, die Fachvereine,| deren Bernichtung das Prozenthum anfirebe, zu behaupten. Wenn aber die Zustände derartig sind, wie oben geschildert wurde, dann danken die Hamburger der Opferwilligkeit der deutschen Arbeiter, daß sie zu Sklaven herabsinken; denn fiegt| in diesem Kampf das Kapital über den Arbeiter, so verliert der Arbeiter seinen freien Willen, er wird zum Sklaven.
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Darf es nun dahin kommen? Nein! und abermals nein! Denn geht die Hamburger Organisation zu Grunde; so ist das ein Schlag, der die ganze Arbeiterbewegung Deutschlands auf viele Jahre hinaus lahm legt, wir würden statt vorwärts einen gewaltigen Rückschritt machen, denn das Beispiel des Unternehmerthums in Hamburg fände überall Nachahmung.
Darum Ihr Arbeiter Deutschlands , auch Ihr, die Ihr keiner Organisation angehört, tretet ein für die Hamburger Streiter, Ihr Sieg ist der Eure, Ihre Niederlage die Eurige. Geht der Rampf verloren, so trifft die Schuld die gesammte Arbeiterschaft
gewonnen!
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beschädigung derselben unsererseits nicht übernommen werden.
Der Magistrat.
die Untersagung des Vertriebes der namhaft gemachten Schriften hervorging. Soll aber der vom Polizeipräsidium ergangene
1. Die Gebühren für die Desinfektion von Wohnräumen, so- Bescheid das Zugeständniß eines Mißgriffs enthalten, so hätte wie für die in diesen Räumen bewirkte Desinfektion von das jedenfalls klarer und unzweideutiger ausgedrückt werden beweglichen Sachen betragen eine Mark für jede Stunde müssen. Bu bemerken ist noch, daß das Polizeipräsidium auch der von einer Person auf die Desinfektion verwendeten darin irrt, wenn er Corvin's Pfaffenspiegel für verboten erArbeitszeit. Die Berechnung erfolgt nach Viertelstunden. Klärt. Das einmal ergangene Verbot ist längst wieder aufgeFür die Hin und Zurückschaffung der Desinfektions- hoben, und die Schrift wird jetzt von allen Buchhändlern verMaterialien und Utensilien, sowie für die Vorbereitungen trieben. zur Desinfektion wird außerdem in jedem Falle als fest stehender Satz eine Mark erhoben.
2. Die Gebühren für die Desinfektion von beweglichen Sachen in den städtischen Desinfektionsanstalten betragen. a) für die mittelst strömenden Wasserdampfs desinfizirten Sachen 4 M. für jedes Rubikmeter des Raumes, welchen die Sachen im Desinfektions- Apparate eingenommen haben, mindestens jedoch 2 M. Die Berechnung erfolgt nach Zehntel- Kubikmetern.
Eine durchaus gerechtfertigte Neuerung hat am vor gestrigen Sonntag die Direktion der Stadteisenbahn praktisch erprobt. In der Zeit, da die hinaus Gepilgerten wieder heimkehrten, zwischen 71/2 und 10 Uhr Abends, wurden auf den am Westen belegenen Stationen die Zugänge zum Bahnsteig durch Ketten abgesperrt und nur so viele Personen hinauf gelassen, als mitkommen konnten. Hatte es sich erwiesen, daß die auf den Bahnsteig hinaufgelassenen Personen noch zu viele gewesen waren, indem eine ganze Anzahl keinen Platz mehr hatte finden können b) für die mittelst Chemikalien desinfizirten Sachen 1 M. und zurückbleiben mußten, so wurde die Rette nicht eher gelöst, als für jede Stunde der von einer Person auf die Des- bis sämmtliche oben befindliche Passagiere befördert waren, was infektion verwendeten Arbeitszeit, mindestens jedoch 50 Pf. oftmals erst beim 3. Zug geschehen war. Dennoch wurde das PubliDie Berechnung erfolgt nach Viertelstunden. fum, welches manchmal eine bis zur Straße gehende Chaine bildete, Mit den Gebühren zu I und 11 sind auch die Aufwen- nicht ungeduldig. Es sah ein, daß nur so der leidigen Ueberdungen der Desinfektionsanstalten für Desinfektions- füllung der Koupee's entgegengetreten werden konnte und daß Materialien 2c., sowie für den Transport der Sachen von gleichzeitig dem rohen mit Fäusten und Ellenbogen geführten Kampf um die Möglichkeit des Mitkommens ein Ende gemacht der Wohnung nach der Anstalt und zurück bezahlt. 3. Falls die Desinfektion von Wohnräumen oder von beweg war. Wer früher angetreten war, tam vorgestern jedenfalls früher lichen Sachen bestellt ist und den demnächst erscheinenden mit und sah sich nicht mehr von Leuten zurückgedrängt, welche Desinfektoren die sofortige Ausführung der Desinfektion erst eben auf den Bahnsteig gestürmt. Für die Passagiere, welche bezw. die Verpackung und Abholung der Sachen behufs nach Westend zu wollten, öffnete sich die Kette sofort. Wie wir des Transportes nach der Desinfektionsanstalt aus irgend übrigens bei dieser Gelegenheit noch bemerken wollen, spielt diese einem Grunde nicht gestattet wird, so sind für die Hin- Kette auf den Londoner Stadtbahnen, der unterirdischen sowohl und Zurückschaffung der Desinfektions- Materialien und wie der oberirdischen, schon lange eine wichtige Rolle. In dem Utensilien bezw. die Hin- und Rückfahrt des Wagens, so- Augenblick, in welchem dort ein Zug in die Halle fährt, wird sie wie für die von den Desinfektoren auf die Hin- und Rück vorgelegt, um so auch zu gewöhnlichen Verkehrsstunden dem unfahrt nuzlos verwendete Zeit in jedem Falle 10 M. Ge gestümen und deshalb gefährlichen Haften und Jagen ein für alle Male einen Riegel vorzuschieben. bühren zu entrichten. Die Gebühren werden in den nächsten Tagen nach erfolgter
Wenn alle, die zu dem glänzenden Sieg am 20. Februar beigetragen haben, jetzt für die Arbeiter Hamburgs eintreten würden, wenn von den 1/2 Millionen sozialdemokratischer Wähler auch nur eine Million wöchentlich den geringen Beitrag von 5 Pf. liefert, so kommt da eine Summe von 50,000 M. zusammen. Diese 50 000 m. jede Woche nach Hamburg gesandt und der Sieg ist| Darum noch einmal: Hamburg ist die Parole; gebe Jeder Scherflein und der Sieg ist unser. Im Anschluß an die Polizeiverordnung betreffend die Desinfektion durch einen besonderen Boten unter Vorlegung der und nicht ohne„ wirthschaftlichen Werth", wie in„ gutgesinnten" Desinfektion von Wohnungen 2c. nach ansteckenden Krankheiten| quittirten Rechnung eingezogen. Die Abtragung der Schuld in Blättern versichert wird. Wenigstens die-