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dem Spielplan. Die Hauptrollen sind von Herrn Julius Türk und Frt. Im Belle- Alliance- Theater bleibt Trilby" die ganze Woche auf Aus den Nachbarorten.

waren innen morsch und zerfallen. Vornehmlich waren es Bett- 1 Arbeiter Ernst Hüttner mit einer bedeutenden Verlegung am Hinter- aus der Wechselfaffe fort. Da die Schlöffer der Schubladen unversehrt stellen, die das einzige Eigenthum der Verstorbenen darstellten. Aber topfe aufgefunden und nach dem Krankenhause am Friedrichshain waren, so stand man vor einem Räthsel, bis man entdeckte, daß felbst für diese armselige Hinterlassenschaft hatten sich Käufer, dem gebracht. Gestern nacht wurde in der Königgrägerstraße ein die Zischplatte Gestern nacht wurde in der Königgrägerstraße ein die Tischplatte von Marmor sich nach innen zurückschieben Anschein nach Händler, gefunden. Der erzielte Erlös entsprach der etwa 40 Jahre alter Mann schwer trant angetroffen und nach der ließ. Dann lag allerdings die Kaffe offen da. Es konnten nur Beschaffenheit der Gegenstände und dürfte kaum die aus dem Charitee gebracht. diejenigen Leute als Thäter in Verdacht tommen, welche während Transport der Sachen entstandenen Kosten gedeckt haben. Mußte Beim Orgel Vortrag in der Marienkirche am Mittwoch, den 10. Febr., der Nachtzeit in der Halle zu thun hatten und das waren fünf bis denn dieser färgliche Hausrath der Armen versteigert werden? Mittag 12 Uhr, wird Herr Organist Bernhard Frrgang die As- dur- fechs Personen. In der Nacht zum 19. Dezember hörte der Auf­Vielleicht find kaum die Unkosten dieses bureaukratischen Vorganges Bariationen von Thiele, die große Choral- Fuge von Alb. Becker und ein seher Hahn in einem der Stände ein verdächtiges Geräusch. gedeckt worden; was hätte die Stadt sich vergeben, wenn sie die Adagio von Dienel spielen. Frl. Tilly Wachholz, Frl. Pauline Horwitz Er trat leise näher und stand vor dem Pförtner Zwanziger, gerade bie paar Habfeligkeiten einfach den Hinterbliebenen der Erblaffer über- und Herr Konzertmeister Hartmann werden ihn unterstützen. Der Eintritt welcher auf dem Verkaufstische befindliche wiesen hätte? ist fret. Marmorplatte halb zurückgeschoben hatte. Zwanziger soll mit dem Das Schiller Theater bringt morgen die erste Aufführung von Ausdruck der höchsten Verlegenheit geäußert haben:" Sehen Sie Auf das Wesen mancher Betriebs- Krankenkaffen wirft eine Rich. Stowronner's vieraftigem Lustspiel,& ine Palastrevolution" Beschwerde ein Licht, die uns aus dem Geschäftsbetriebe der be- mit den Damen Levermann, Heinsdorff," Detschy, Wilke, Werner, und den blos, die Platte läßt sich zurückschieben", worauf Hahn erwiderte, Tannten Petroleumfirma Hugo Joste zugeht und welche wir ver- Herren Batry, Pauly, Eyben, Reimann in den Hauptrollen. daß er dies wiffe. Am folgenden Tag erzählte Zwanziger den öffentlichen, um so Anlaß zu Menderungen und Besserungen zu geben. Die Betriebs- Krantentaffe besteht seit dem 11. November 1895. gesehen habe, übrigen Aufsichtsbeamten, daß er in der verflossenen Nacht nach­ob fich wirklich Geld in der Raffe bes Er Seit dieser Zeit hat noch keine einzige Vorstandssitzung stattgefunden; Wolff besetzt. funden habe, die schon so häufig beraubt fein folle. es find nur die statutengemäß festgesetzten Generalversammlungen ab­habe sich vom Gegentheil überzeugt und glaube nun über­gehalten worden. Vorsitzender der Kasse ist der Betriebs- Inspektor haupt nicht mehr, daß Diebstähle begangen worden seien. Auf der Firma; unter den Mitgliedern der Raffe herrscht Charlottenburg . Die Parteigenoffen, insbesondere die Genoffen eines Bostens enthoben und unter Anklage gestellt. Im Termin grund der Wahrnehmungen des Hahn wurde Zwanziger aber doch allgemein der Eindruck, daß das, was diefer Herr thut, des 6. Kommunalwahlbezirks, werden hierdurch auf die heute Abend wurde festgestellt, daß thatsächlich Diebstähle vorgekommen feien und als wohlgethan betrachtet wird, und daß die Beisitzer, die durchweg 8 Uhr bei Bredlow, Augsburgerstr. 76 stattfindende Versammlung der Staatsanwalt gelangte zu der Ueberzeugung, daß der An­Rutscher find, nichts als eine nebenfächliche Dekoration bilden. aufmerksam gemacht. Die Mitglieder machen uns die unglaublich flingende Mittheilung, geklagte der Zhäter fei. Er beantragte eine Gefängnißstrafe daß den Familien von solchen Kranken, die in einem Krankenhause In dem Vorort Südende brannte gestern früh gegen 3 Uhr eine von 6 Wochen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Ballien, wies behandelt wurden, einfach die ihnen statutengemäß zustehende Hälfte Villa bis auf die Grundmauern nieder. Die Rettungsarbeiten der darauf hin, daß der von dem Angeklagten angegebene Grund für bes Krankengeldes vorenthalten worden sei, und zwar, weil die Be- von allen benachbarten Vororten herbeigeeilten Feuerwehren wurden feinen Aufenthalt in dem Verkaufsstande doch nicht jeder Glaub­handlung in der Heilanstalt mehr gekostet habe, als das Kranken- durch den strengen Frost sehr erschwert. Mit Mühe wurden die würdigkeit entbehre und im Falle eines Zweifels follte man einen geld ausmache. Endlich sind die Beschwerdeführer mit dem Kassen. Frau des Bewohners, die vor acht Tagen eines Kindes genesen war, bis dahin pflichttreuen Beamten doch nicht wegen Diebstahls ver­arzt Dr. Hirschberg überaus unzufrieden. Dem Arzte wird sowie die Kinder gerettet. Hierbei that sich rühmlich ein junger urtheilen. Der Gerichtshof trat dieser Ansicht bei und fällte trob vorgeworfen, daß er sich der erfrankten Mitglieder nicht Mann namens Ostertag hervor, dessen Ueberzieher durch vom Dach des auf dem Angeklagten ruhenden schweren Verdachts ein frei­immer mit dem Eifer angenommen habe, ber nach herabtropfendes, gefchmolzenes Zinn verbrannt wurde. sprechendes Urtheil. ihrer Ansicht am Plaze gewesen wäre. E3 ist dies derselbe Herr, von dem in der Gerichtsverhandlung, über die wir am 3. d. M. einen Bericht brachten, fonstatirt wurde, daß er über ein verstorbenes Arbeiterkind einen Todtenschein ausgestellt habe, ohne die Leiche des Kindes besichtigt zu haben. Die Angestellten der Firma hoffen, daß die Veröffentlichung der Beschwerden die Befferung mit sich bringen werde, die bisher vergeblich von ihnen herbeigewünscht worden sei.

werden wird.

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Gerichts- Beitung.

gerichts könne der§ 153 der Reichs- Gewerbe- Ordnung nur dann zur beiden Angeklagten. Nach den Entscheidungen des Rammer urtheilte.

W

Von Gewissensbiffen gepeinigt stellte sich am 5. Dezember vorigen Jahres bei der Kriminalpolizei ein junger Mann, welcher an­gab, daß er Julius Kuhnow heiße, bei einer hiesigen Firma Buch­halter gewesen sei und seinem Chef gegen 4000. unterschlagen habe. Die wiederholt erwähnte Kammergerichts- Entscheidung Diese Angaben stellten sich als wahr heraus, obgleich eine Anzeige von hinsichtlich des§ 153 ber Gewerbe- Ordnung führte dem Geschädigten nicht erstattet worden war. Gestern erwartete der auch gestern wiederum zur Freisprechung zweier Angeklagten, der Kuhnow von der vierten Straftammer des Landgerichts I sein Urtheil. Schloffer Liebner und Morice, welche sich wegen Gewerbevergehens Er gab an, daß er mit seinem Gehalt wohl hätte austommen vor der 135. Abtheilung des Amtsgerichts I zu verantworten hatten. tönnen, wenn er nicht feine Familie hätte unterstützen müssen. Seine In der letzten Sigung der Gesellschaft für Erdkunde theilte In der Maschinenfabrit von Schöning, Üferstraße 12/13, war Mutter fei zwei Jahre hindurch bettlägerig frant gewefen. Der Prof. Feiherr von Richthofen mit, daß der Besuch Nansen's in ein Streit ausgebrochen und zwar aus folgender Veranlassung: Gerichtshof glaubte dem Angeklagten und beließ ihm nach dem Berlin bestimmt am 3. April zu erwarten sei. Ihm zu Ehren be­Der Angeklagte Liebner hatte von einem neit ein absichtigt die Gesellschaft eine festigung im Kroll'schen Saal zu ver- getretenen Werkmeister eine Arbeit zur Ausführung erhalten, rechte. Das Urtheil lautete auf ein Jahr Gefängniß. Antrage des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, die Ehren­anstalten. Dem fühnen Polarforscher soll, wie berichtet wird, die über deren Bezahlung es zwischen den beiden Parteien zu Differenzen eigentlich erft 1898 zu vertheilende goldene Humboldt- Medaille ver- fam. Während eine solche Arbeit sonst mit 12 M. bezahlt wurde, Wegen Beleidigung eines Stadtsekretärs und Bedrohung liehen werden. In preußischen Gelehrtenkreisen scheint man sich sollte Liebner aus irgend welchen Gründen nur 8 M. erhalten. Da wurde gestern der Maurer Reuter vor dem Schöffengericht zur garnicht in den Gedanken finden zu können, daß ein bedeutender er darauf nicht eingehen wollte und konnte, legte er die Arbeit Verantwortung gezogen. Er hatte wegen zu hoher Steuer­Mann auch ohne Medaille ein bebeutender Mann bleibt. nieder; feine( etwa 40) Kollegen erklärten sich mit ihm solidarisch veranlagung reklamirt und der Stadtfekretär Manthe hatte seine Die Berliner Brotpreise werden vom Statistischen Amt der und traten ebenfalls in den Streit ein. Am 29. Juli vor. J. Angelegenheit zu bearbeiten. Dieser suchte den Angeklagten ver­Stadt Berlin" zu Anfang und in der Mitte jedes Monats aus dem trafen die beiden Angeklagten in dem Kaddach'schen Restaurant geblich in seiner Wohnung auf und bestellte ihn zur Rück­in seine eigene Wohnung. Reuter fam Dieser Preise der in 34 Bäckereien angekauften Brote ermittelt. Im Jahre mit den beiden Brüdern Kählert zusammen, welche als Streit- prache aus Spandau waren herübergekommen und bei Aufforderung auch nach, auf 1896 betrug der auf diese Weise ermittelte Monats- Durchschnittspreis brecher dem zum Wege Stadt tam Die Streifenden machten den Streit sekretär aber plöglich für Roggenbrot im Januar 205/10, Februar 207/10, März 207/10, Schöning arbeiteten. eine grimmige Wuth gegent April 207/10, Mai 208/10, Juni 211/10, Juli 209/10, August 209/10, brechern Vorhaltungen und hierbei sollen die bedrohenden refp. alles, was mit der Steuer zufammenhängt, über ihn und September 209/10, Oftober 21/10, November 213/10, Dezember 215/10 beleidigenden u. f. w. Worte gefallen sein, welche den Gegenstand dieser Stimmung machte er beim Betreten der Manthe'schen Pfennige pro Kilogramm, der Durchschnittspreis des ganzen Jahres der Anklage bildeten. Ein Strafantrag wegen Beleidigung war Wohnung Luft. Obwohl er wußte, daß es sich um Maßnahmen zu 20%/ 10 Pf. pro Kilogrammi. 1895 betrug der Jahres- Durchschnitts nicht gestellt worden, sondern nur aus§ 158 der Reichs- Gewerbe- feinen Gunsten handelte, fam er der freundlichen Einladung, näher preis noch 206/10, 1894 noch 20%/ 10 Pf. pro Kilogramm. Seit 1894 Ordnung Anklage erhoben. Von den zahlreichen als Beugen ge- zu treten, nicht nach, sondern erklärte Herrn Mi. in barschem Tone, ist das Brot also wieder etwas theurer oder vielmehr da der ladenen Personen wurde nur der Fabritbefizer Schöning gerichts- baß er weder von ihm, noch von dem anderen Gelichter" etwas Preis derselbe bleibt und nur das Gewicht wechselt leichter und feitig vernommen, da sowohl der Staatsanwalt als auch die gefchenkt haben wolle und ihn, falls er noch einmal in seine fleiner geworden. übrigen Prozeßbetheiligten auf die weitere Beweisaufnahme Wohnung fäme, die Treppe hinunter werfen würde, daß er sich das verzichteten. Der Staatsanwalt beantragte auf grund der Genick brechen solle. In dieser Phrase sab der Gerichtshof nun Ju nächster Zeit soll hier der alte Verfuch erneuert werden, neuesten Kammergerichts Entscheidungen, da ein Strafantrag zwar keine Bedrohung, er hielt aber die Beleidigung für eine so durch ein großes öffentliches Roßfleischessen in einem der nicht gestellt sei, die Freisprechung der trasse, daß er den unhöflichen Mann zu 40 M. Geldstrafe ver­größten Restaurants der Friedrichstadt den Genuß des Pferde wegen Beleidigung nicht geftellt fei fleisches noch voltsthümlicher" zu machen, als er bisher gevorden ift. Man spricht davon, daß 200 Personen, meist" Sportleute", sich Die Verhaftung eines Schuhmannes während einer Gerichts­an dem Effen betheiligen follen, wofür ein nach" allen Regeln der Anwendung gebracht werden, wenn es sich für die Gefam mit verhandlung erregte gestern in einer Abtheilung des hiesigen Amis­Kunst gemästetes Fohlen ausersehen sei- Was mit diesent Diner heit der Streikenden um die Erlangung befferer Lohn- und Arbeitsgerichts einiges Aufsehen. Unter der Anklage der Unterschlagung erreicht werden soll, ist nicht recht ersichtlich. Daß ein nach allen bedingungen für sich selbst handle, nicht aber in einem Falle, wie stand die Schuhmanns- Ehefrau Emma Schmidt, geb. Saffe, vor Regeln der Kunst" gemästetes Fohlen saftiges und wohlschwedendes hier, wo nur das Interesse eines einzigen in Frage kam, d. h. die dem Schöffengericht. Sie besorgte mit ihrem Ghemann die Bize­Fleisch hergiebt, ist auch ohne dies genau so bekannt, wie die That- betreffenden Arbeiter streikten nicht, um bessere Lohnbedingungen für wirthschaft in dem dem Gutsbesißer Griesemann gehörigen Hause sache, daß das nur wegen seiner vermeintlichen Wohlfeilheit von sich zu erzielen, sondern nur, um ihr Gefühl der Solidarität zu Stromstr. 87, und wurde beschuldigt, von den von ihr eingezogenen der ärmeren Bevölkerung gekaufte Fleisch ber abgetriebenen bethätigen.( Allerdings wunderte sich der offenbar in bürgerlichen Miethen einen Betrag von ca. 1000 wt. nicht abgeführt, sondern unter­Droschkengäule auch von propagirenden Sporteffern niemals angerührt Anschauungen aufgewachsene Staatsanwalt, daß sich 40 Arbeiter schlagen zu haben. Die Angeklagte hatte ihre Schuld bestritten, dann Droschkengäule auch von propagirenden Sportessern niemals angerührt mit einem einzigen für solidarisch erklärten und deshalb streitten.) hatte sie wieder Erklärungen abgegeben, die so gebeutet werden Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Staatsanwalts fonnten, daß nicht sie, sondern ihr Ehemann zur Deckung von Spiel­Verschwunden ist seit Montag das 18 Jahre alte Dienst und denjenigen des Vertheidigers, die sich in demselben Rahmen be- verluften die Unterschlagung begangen habe. Gestern im Berhandlungs­mäbchen Martha Mruzck aus der Prinzessinnenſtr. 8, daß bei dem wegten, an und erkannte nach ganz kurzer Berathung auf fostenloſe termin 80g fie dagegen ihre etwaigen Bugeständnisse nach Kaufmann Kuznikti in Stellung war. Die Herrschaft vermuthet Freisprechung. diefer Richtung hin schlankweg zurück. Ihr als Zeuge vor Selbstmord. Ein neuer Diffidentenprozek. Die Religion muß dem Bolke geladener Ehemann, der Schuhmann Schmidt, machte von Durch eine Stubenfliege getödtet ist, der Abendpost" zu folge, das 88/4 Jahre alte Söhnchen des Tischlers Elsholz aus der bekanntlich erhalten werden, darum wurde der Schloffer Bornemann feinem Recht der Zeugnißverweigerung Gebrauch und er wäre Müllerstraße. Der Fall mahnt wieder einmal alle Mütter zur in Braunschweig verklagt, weil er als Dissident seinen schulpflichtigen bamit einer unangenehmen Lage wohl entronnen, wenn nicht Müllerstraße. Der Fall mahnt wieder einmal alle Mütter zur größten Vorsicht. Seit kurzem litt das Kind plöglich an Krämpfen. Sohn nicht in den Religionsunterricht der Schule, sondern zu dem der Staatsanwalt Dr. Eger gewesen wäre. Dieser erklärte, daß Da schon seit einiger Zeit bas linke Dhr des Kleinen einen Ausfluß Sprecher der dortigen freien Gemeinde, Dr. Völkel, schickte. Diesen unter den obwaltenden Umständen gegen Schuhmann Schmidt ein zeigte, fo fprigte ber zu Rathe gezogene Arzt dasselbe aus, bei der Unterricht erachtete das Konsistorium für nicht ausreichend, weil starker Berdacht der Thäterfchaft bestehe, und er beantragte deshalb Entleerung fam- eine große Stubenfliege mit heraus. Allmälig Dr. V., von Haus aus Theologe, mehrmals wegen Religions - zur Vermeidung von Kollusionsgefahren die Verhaftung des Zengen. verschlechterte fich der Zustand des kleinen Patienten, das Kind vergehen" bestraft ist, da er über Bibel, Dreieinigkeit und Marien- Der Gerichtshof entsprach diesem Antrage, und Schußmann Schmidt fult scharf fritifirende Bemerkungen gemacht hatte. Bornemann war wurde in Untersuchungsarreft abgeführt. In der Sache selbst wurde schließlich wahnsinnig und starb vor einigen Tagen unter den vom Schöffengericht zu 9 M. Strafe verurtheilt worden, wurde erklärte sich das Schöffengericht für unzuständig, da das Ver­qualvolften Schmerzen. Nach ärztlichem Befund hat die Fliege die Gehirnhaut- Entzündung, an der das Kind schließlich starb, her aber, wie bie B. 3." berichtet, dieser Tage von der Ersten Straf gehen der Untreue vorliege, das zur Buständigkeit der Strafkammer fammer des Landgerichts freigesprochen, weil der Unterricht als ge- gehöre. vorgerufen. nügend anzusehen sei und in den Vorstrafen des B. etwas Ehrens Die Rolle eines Ehrenretters der Barrison's wird bem­Der Unfug, die Feuerwehr ohne jede Ursache mittels der rühriges nicht gefunden werden könne. nächst einem preußischen Gerichtshofe zufallen. Mrs. Lona Barrison­öffentlichen Feuermelder zu rufen, macht der Behörde viel zu schaffen. Nur selten gelingt es, die Thäter zu faffen. Nach der Görlizerstraße Mit der Bäckereiverordnung hat sich gestern nicht, wie wir blattes" Der Artist", Herrn H. W. Otto, eine Ehrenbeleidigungs­Mit der Bäckereiverordnung hat sich gestern nicht, wie wir Fléron hat nämlich gegen den verantwortlichen Redakteur des Fach­ist die Wehr fast jede Woche einmal vergeblich ausgerückt. Gestern irrthümlich meldeten, das Oberverwaltungsgericht, sondern das flage angestrengt. Den Grund hierzu bot ein im genannten Blatte Abend gelang es endlich, einen Verüber diefes Unfugs in der Kammergericht in letzter Instanz beschäftigt. Die Begründung erschienener Artikel, in dem von ihr als einer unanständigen Person" Novalisstraße bingfest zu machen und der Polizei zu überliefern. der Abweisung lautet: Die Bundesrathsverordnung sei durch die Rede war, mit der ein ehrlicher Artist nicht zusammen arbeiten Ihre rechtliche Grundlage finde ste Der Bursche hatte erft in der Bugwache 4 in der Linienstraße Feuer aus rechtsverbindlich. Gesich dabei unter anderem auch auf gewiffe Photogramme beruft, gemeldet und bald darauf den Feuermelder in der Novalisstraße in im§ 120e der Gewerbe Ordnung, wonach für solche Ge- dürfe". Da der Beklagte den Wahrheitsbeweis erbringen will und durch eine übermäßige Dauer der täg Thätigkeit gefeßt, wobei er überrascht wurde, nachdem nicht weniger werbe, in welchen als vier Büge zum theil aus großer Entfernung ausgerückt waren. lichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, fann der Prozeß um die Ehre" der Barrison's noch recht interessant werden. Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit und Der Kaufmann Brock, welcher bekanntlich in seinem Geschäfts- der zu gewährenden Pausen vorgeschrieben und die zur Durch Die Verwahrlofung der Jugend, indessen nicht der pro­lokal in der Alexanderstraße von seinem ehemaligen Hausdiener und führung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen erlassen letarischen, sondern der des Bürgerthums, wurde durch einen Rechts­einem Romplizen desselben in räuberischer Absicht überfallen wurde, werden könnten. Die Bedeutung des Wortes Gewerbe " im ftreit zwischen dem Gastwirth Leidemann in Hannover und der ift, nachdem plöglich ein Rückschlag in seinem Befinden eingetreten§ 120e der Gewerbe- Ordnung sei nun eine allgemeine, so daß Polizeiverwaltung dieser Stadt hübsch illustrirt. Die Behörde klagte war, gestern Nachmittag 342 Uhr gestorben, ohne seit jenem Ueber der Einwand des Angeklagten, die Bundesraths Verordnung gegen 2. auf Entziehung seiner Konzession und machte geltend, daß fall das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. Der Tod ist durch hätte für handwerksmäßige Betriebe nicht erlaffen werden können, er Schülern der dritten Realschule in feinem Lokal Aufnahme eine Hirnhautentzündung- infolge Schädelbruchs herbeigeführt hinfällig sei. Auch das Handwerk falle darunter. Ebenso habe dem gewährt und ihnen Bier und Spirituosen verabreicht habe. Bundesrath die Befugniß zugestanden, eine Minimalruhezeit fest- Besonders betonte die Klägerin, daß er den Kindern eine Mit einkaffirten Geldern verschwunden ist vor einer Woche zusetzen. Diese Befugniß gehe hervor aus der gefeßlichen Vollmacht, Weinbowle gebraut hätte. Der Bezirksausschuß erhob Beweis Etwa drei Wochen lang ver ber 23 Jahre alte Kaufmann Paul S., der bei einer verheiratheten Bestimmungen zu treffen über Dauer, Beginn und Ende der Arbeits- und stellte folgendes feft. Schwester in der Lindenstraße wohnte und seit längerer Zeit stellungszeit und über die zu gewährenden Paufen. Und die Frage, ob tehrten täglich Realschüler im Alter von elf bis viers Los ist. Er war provisorisch für seinen Bruder, einem Lebens- burch zu lange tägliche Arbeitszeit die Gesundheit der Bäckerei zehn Jahren bei 2., Quintaner, Zertianer und Sekundaner. versicherungsagenten, thätig. arbeiter gefährdet werde oder nicht, die habe der Strafrichter nicht Die von 11 und 12 Jahren erhielten bis drei Glas Bier an einzelnen Gefährlich. Berliner Jungen haben am Sonntag einen zu entscheiden. Aus den Motiven des Gesezes erhelle ganz klar, Tagen, die älteren bis fünf Glas. Die jugendlichen Kneipbrüder Schuhmann aus Schnee in der Nähe des Friedrichshains aufgestellt. baß hierüber einzig und allein der Bundesrath nach seinem Ermessen wurden zuweilen von einer Kellnerin bedient. Diese hat sogar Rüsse an Quintaner und Tertianer ausgetheilt, zur hohen Freude der Bes Auf höhere Anordnung mußten die besonderen Kennzeichen des entscheiden solle. Werkes verschwinden. Hoffentlich werden die Beleidiger" nicht Heilgehilfen Munt vor der dritten Straffammer des Landgerichts I. und fonnte dann nicht bezahlen. Bei der Bertilgung der erwähnten Ein ungetreuer Vormund stand gestern in der Person des dachten. Leider soll der eine dabei einen Biß in die Lippe bekommen haben. Gin Junge von 11 Jahren hat an einem Tage 3 M. Zeche gemacht noch unter Anklage gestellt werden? Unglücksfälle im Straßenverkehr. Beim Einbiegen aus der Gr hat sich an dem Eigenthum des seiner Obhut anvertrauten Bowle betheiligte sich auch ber Gastwirth, dessen Ehefrau und die Mündels vergriffen, indem er ein in seinem Gewahrsam befindliches Kellnerin. Der Bezirksausschuß entzog 2. demnächst die Konzession Friedrichstraße in die Straße Unter den Linden wurde vorgestern nach: Stück preußischer Staatsanleihe dazu verwandte, um sich aus augen- und hob in der Begründung des Urtheils hervor, daß 2. sich schon mittags eine Fahrpreisanzeiger- Drofchte so heftig gegen die Bord- blicklicher Gelbverlegenheit zu befreien und außerdem eine seinem schwelle geschleudert, daß die im Wagen sigende Schauspielerin Luife Mündel gehörige kleine Baarsumme gleichfalls zu eigenem Nußen dadurch schwer vergangen habe, daß er den jungen Leuten den Ver Serben herausfiel und dabei eine leichte Verlegung am linken Unter- verausgabte. Der Gerichtshof war der Meinung, daß solche Akte tehr bei ihm nicht verwehrte, und noch mehr durch die Theilnahme Infolge der Glätte fiel nachmittags die 38jährige der Untreue, unter denen arme Waisenkinder so schwer zu leiden an einer ihrer Kneipereten. Er befäße nicht die Eigen Wittwe Anna Zoch vor dem Hause Königstraße 18 hin und trug haben, immer eine nachdrückliche Strafe erheischen. Er verurtheilte würden. 2. leg'e hierauf beim Ober- Berwaltungsgericht schaften, die die bei Ertheilung der Konzession vorausgesetzt eine Berlegung an der linken Schläfe davon. Sie erhielt auf der beshalb ben Angeklagten zu sechs Monaten Gefängniß. Unfallstation V einen Verband. Der an Epilepsie leidende 3 Berufung ein, indem er vor allem behauptete, die Schüler feien nie

worden.

schenkel erlitt.

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51 Jahre alte Tischler August Jänice fiel abends in der Abalbert- Unter einem schweren Verdacht stand gestern der Pförtner angeheitert gewesen und die Bowle habe aus Selterwasser und straße in Krämpfen hin und verlegte sich so erheblich an der Backe, Wilhelm 3wanziger, welcher in der Markthalle VIII be- ganz leichtem Rothwein bestanden. Ueber die Grenzen des Durstes daß er nach Anlegung eines Verbandes auf der nahen Sanitätsdienstet gewesen, vor dem Schöffengericht. In den Monaten No- fei feiner hinausgegangen. Der britte Senat des Ober- Berwaltungss wache nach dem Krankenhause am Urban gebracht werden mußte. vember und Dezember des vorigen Jahres tamen aus den Ständen gerichtes bestätigte indessen die Entscheidung des Bezirks Vor dem Hause Lottumftr. 25 wurde abends der obbachlose verschiedener Schlächtermeister wiederholt Beträge von 5 bis 6 M. gerichts.