Nunter mußt Du!" seine Kopfbedeckung ins Wasser, dann ent- 1( bes einzigen Gastwirths in der Gegend, welcher in der Wahl-[ weil sie auf dem jest erkannten einheitlichen Grundübel ledigte er fich mit der größten Geelenruhe ſeines doctes und der seit seinen Gaal uns zur Verfügung stellte), waren gut vorbereitet rugend, auch als eine und dieselbe Krankheit auf Weſte, wari dieſe dem schwimmenden Bute nach und machte dann und lieferten uns zu billigen Preisen wirklich gute und reichlicht seien. Dieser Anschauung konnten aber in rechtlicher Bezi Anstalten, selbst in das lockende Naß zu springen. Bereits hatte Portionen an Speisen und ausgezeichneten Stoff" an Getränken Relevanz nicht beigemessen werden. Dem Sinne und dem der fondervare Wasserfreund beide Beine über das Bollwert gt Wier 16 Bf.), Aden Theilnehmerno bie eier eine schöne des Brankenversicherungs- Gesezes nach und demzufolge auch d zogen und wollte eben den verhängnißvollen Sprung wagen, als Erinnerung bleiben. hier maßgeblichen Statuten der beklagten Krankenkasse ist ihn wieder auf's Plaſter ſetzten. Jedoch so leicht wollte berselbe in seiner Wohnung in der Fruchtraße und eine Frau in ihrer gezogenen Urtheilen, Sanf. Ger.- 3tg.", Beibl. 1886 Mr. Polizeibericht. Am 1. d. Mts. Morgens wurde ein Mann das Hanseatische Oberlandesgericht 1 in ben von den Kläger fein Vorhaben nicht aufgeben. Grit wei Schuleute herbei- Wohnung in der Aderſtraße euch he und eine Frau in ven gelen Nr. 6 ausführlich und überzeugend bargelegt und als erhängt vorgefunden. derselben Beibl. 87 eilten und ihm die aufgefischten Kleidungsstücke zugestellt worden Beit ging in der Steinstraße das Pferd eines Milchwagens nach der dem Urtheil Beibl. 88 Nr. 188 aufrecht erhalten hat waren, trollte sich unter tem Gelächter des Publikums der sonder Alten Schönhauserstraße burch. Vor dem Hause Nr. 51 versuchte Krankheit" nur die Gesammtheit der Krankheitserscheinung bare Schwärmer. Da sich die Nachricht von einem Selbstmorde der Klempner Schmeling bem Pferde in die sügel zu fallen, ge- verstehen, durch welche die Erwerbsunfähigkeit des Ertcantie verbreitet hatte, sammelten sich, an ven Ufern des Kanals viele vieth jedoch infolge Ausgleitens unter die Räder des Wagens und bingt und damit ſeine Verpflegung behufs Wiederherstellung f

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Leute an, die neugierig in die stummen Fluthen blickten. wurde am rechten Unterschenkel bedeutend verletzt. Das Pferd Erwerbsfähigkeit nothwendig geworden war. Wiederum ein kleiner Lebensretter. Am Sonntag wurde am ehemaligen Schönhauser Thor angehalten. Nachmittag spielte das fünfjährige Kind eines Kahnschiffers an mittags wurden in der Spree , nahe der Oberbaumbrücke, die fähigkeit des Kranten Vor Krankheitserscheinungen auf und sind ihre, Landwehrkanal in der Nähe der Görligerstraße. Hierbei tam es Leichen in der vergangenen Nacht ertrunkenen Insassen Krankheit beendigt. ver steilen Böschung zu nahe, trat feht und fier topfüber in das Stuberboots aufgefunden. Den hierfür vom Hanfeatifda tiefe Waffer. Auf die Hilferufe der Zeugen des Unglückfalls eilte in der Nähe der Lichtenſtein- Brüde, ein unbekannter, etwa Gericht durchweg an, sodaß auch ohne weitere Erörterungen der 15 jährige Knabe 3 og annes 31 tegen er herbei, ſtreiſte 30 Jahre alter Mann, mit einer Schußwunde in der rechten unbestritten feſtiteht, daß der verstorbene H. ant 1. April 18 ſich, ohne sich auch nur einen Augenblick su bejinnen, bie Stiefel Schlafe aufgefunden und noch lebend nach der Charitee gebracht. ber schias( Düftweb) erkrankt war, der am 6. Januar derselben einer Frau ein von dem Neubau konstatirte Abceß an der hinteren Backengegend demnach als Die Oberfläche tam, nach, pacte es an den stleidern und brachte weddingjir. 9 herabfallender Biegelſtein auf den Kopf, und ver- neue Strankheit" im Sinne des Krankenkassen- Gefeßes angel es glücklich ans Land, wo es von der jammernden Mutter sofort leste sie so schwer, Daß je nach der Charitee, gebracht werden werden muß, und würde demnach der flägerische Anspruch in Empfang genommen wurde. Der muthige Retter wurde von Abends gerieth vor dem Hause Bergstraße 26 ein sechs- seiner Höhe nach nicht beanstandet ist, als begründet anzuerkenn Erwischter Briefmarder. Vor einigen Tagen ist ein beim Rollwagens gehängt hatte, unter die Räder desselben und erlitt mehr mit den ärztlichen Sachverständigen die verschieden jähriger Knabe, welcher sich an die Seite eines vorüberjahrenden sein. Aber auch, wenn man diese Ansicht nicht theilen will, vi

Nachmittags wurde im Thiergarten, Oberlandesgericht gegebenen Ausführungen schließt sich die

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nung seiner Eltern verstarb.

Gerichts- Beitung.

Krankheit" auffaßt, muß man nach Lage des konkreten Falles demselben Resultat gelangen. Der§ 12 Absatz 3 des Statu der beklagten Kasse bestimmt, daß für eine und diefel mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit das Krankeng nur für 52 Wochen vergütet wird, falls diese Krankheit

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hinter sich haben. Die Untersuchung wird mit größtem Eifer andere ähnliche Gründe für die Gewährung einer Unterstügung anderen Arztes in Anspruch genommen hat. Im Dezember 18

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beschäftigt gewefener Unterbeamter, Namens L., verhaftet worden, nachdem es der Kriminalpolizei gelungen war, bei einer plöglich vorgenommenen Haussuchung in der Wohnung des L. einige hun­dert geöffnete Briefe, die unterschlagen sein müssen, aufzufinden. 2. hat sich der Polizei selbst in die Hände geliefert, indem er aus einem Briefe einen werthlosen Wechsel entwendete und diesen durch einen Arbeiter präfentiren ließ. Der Arbeiter, Argwohn ärztlich konstatirte Genesung nicht unterbrochen wird. Die Unter Betteln im Sinne des§ 361 Biffer 4( Mit lettere Umstand muß aber als vorliegend angenommen wer schöpfend, daß der ihm übergebene Wechsel, auf welchem er die Summne 2000 Mark" Ias, widerrechtlich in die Hände des 2. ge- Reichsgerichts, IV. Straffenats, vom 6. Juni 1890 im Allgemeinen diesem Rechtsstreit vorgelegten Krankenatteſte war der 2. tommen sei, begab sich mit demselben zur Polizei und theilte diejenige Handlung zu verstehen, durch welche der Bettelnde die 1. April 1888 an Ischias ( Hüftweh) erkrankt. An diesem dieser seine Vermuthungen mit. 2. soll bereits eine zwölfjährige Mildthätigkeit eines Fremden für sich in Anspruch nimmt, ohne hatte ihn der Sachverständige Dr. K. Dienstzeit beim Militir und vier Dienstjahre bei der Reichspost daß eine rechtliche, moralische oder soziale Berbindlichkeit oder Erfolg behandelt, worauf Ersterer angeblich die Hilfe irgendwie vorliegen. Das Gesetz bedroht mit Strafe Den- ist H. dann in die Behandlung des Dr. K. zurückgekehrt, Ein erschütternder Unglücksfall trug sich während des jenigen, der bettelt, giebt aber nicht an, was es unter dem zwar, wie dieser bekundet hat, damals als Rekonvaleszen am Sonntag abgehaltenen Trabjahrens in Weißensee zu wir erstel vehettelen sich bei Die Gntstehungsgeschichte der ginn dieser, auf dem Strankheitsattest gemachten Bekun " Betteln" verstanden wissen will. fahren darüber von unserem Gewährsmann folgende Einzelheiten: Strafvorschriften des preußischen Strafgesetzbuchs, welche ebenfalls tann nach Sad lage nur der sein, daß die im Dezember tonftat Januar Bause vermittelst einer Eisenwalze beseitigt. Zum Fortbewegen in das Reichs- Strafgesehbuch übernommen, sind ,, ergiebt, daß gemacht habe, daß nunmehr ärztliche Hilfe überall nicht Derselben geht ein Angestellter neben den Pferden einher.- dem vierten Rennen nun ebnete die Walze die Grasbahn in der aufzustellen, und daß er davon ausgegangen ist, es sei Rekonvaleszent mithin wieder gesund und erwerbsfäh Bor es der Gesetzgeber absichtlich vermieden hat, eine Definition nöthig war, die Besserung, vielmehr zum Abschluß gebracht Nähe der boxes, als glöglich die sonst ruhig gehenden Pferde Sache des Strafrichters, im fonkreten Galle den Thatbestand Dem Sinne, wenn auch nicht dem Wortlaut nach, ist demna Es hat also der Erklärung des Dr. K. vom 6. Januar 1889 als eine är Leine aus den Händen rissen. Hierdurch kam B. zu Fall und Gesetzgeber gemeint, daß sich eine scharfe, alle Fälle deckende Um- konstatirte Genesung von der Ischias auszufassen. Hätte awar so unglücklich, daß er vor die Walze zu liegen tam. Der grenzung des Begriffes nicht rechtfertigen würde, und hat damit flagte in Gemäßheit des§ 12 ihrer Statuten wirklich maßgebie Brilla ganze Obertörper, mit dem Gesicht zur Croe gefehrt, gerieth gen Stigter öffentlich auf den Ginn hingewiesen, den das tägliche Werth auf die Bezeichnung Genesung" oder dergleichen unter die einhundert Kilo schwere Maschine und war, noch ehe Leben mit dem Ausdrucke Betteln" zu verbinden pflegt. Wenn ärztlichen Attest gelegt, dann wäre es auch ihre Pflicht gewe eine Hilfe zur Stelle sein konnte, buchstäblich platt gedrückt. Der man von diesem Gesichtspunkt aus auch im Allgemeinen unter ihrem Raffenarzt demgemäß zu inftruiren und Formulare Ober Inspektor Lemger ordnete bis zur Ankunft der Drts Betteln diejenige Handlung zu verstehen hat, durch welchen der Krankenatteste mit dies bezüglichen Vermerken zu versehen. behörde die Ueberführung der Leiche nach einem Schuppen an. Bettelnde die Milothätigkeit eines Fremden für sich in Anspruch Sachlage konnte der behandelnde Arzt sein Augenmert B. war verheirathet und hinterläßt eine Frau mit zwei un nimmt, so würde man doch fehlgehen, wenn man in der Mild- die Rubrik" erwerbsfähig oder erwerbsunfähig" und aus mündigen Kindern. thätigkeit des Gebers und in der Freiwilligkeit der Gabe im licher Behandlung entlassen" richten, für ihn lag steine Welchen Gefahren ein Arbeiter für einen Lohn von Gegensage zu der auf rechtlichen Verhältnissen beruhenden und lassung vor, sich über eine etwaige Genesung speziell auszufpre vielleicht 18 M. ausgesetzt ist, lehrt ein bedauerlicher Unglücks- daher rechtlich erzwingbaren Leistung das entscheidende Merkmal Aber auch ihrem Mitgliede gegenüber muß Beklagte, falls fall, dem wieder ein Arbeiter zum Opfer gefallen ist. Ein in des Delifts des Bettelns erblicken wollte. Es bleibt vielmehr zu sonderen Werth auf die ärztliche Konstatirung der der Mörtelfabrik von Tabbert, Mühlenstraße, beschäftigter Ar berücksichtigen, daß das tägliche Leben vielfach Verhältnisse und legte, vorsichtiger verfahren, fie fonnte und durfte bei ihm beiter kam gestern Nachmittag gegen 2 Uhr in das Gangwert Beziehungen entstehen läßt, in welchen das Bitten um eine ein so scharfes Unterscheidungsvermögen voraussehen, daß einer Mörtelmaschine, wodurch ihm der linke Arm vollständig Unterstüßung für sich, wenngleich sich dieselbe als eine vom aus eigenem Antriebe, neben der vorschristmäßigen Ausfüll b in eine Pferdedecke gehüllt war, wurde er per Droschte nach darstellt, außerhalb des strafrechtlichen Begriffs des Bettelns Konstatirung der Genesung vom Arzte verlangen würde, Bethanien geschafft. Soviel in Erfahrung gebracht werden konnte, steht, sei es, weil moralische oder soziale Berbindlichkeiten, der Sachverständige Dr. R. am 6. Januar 1889 feine Be ist derselbe unverheirathet. oder weil andere derartige Gründe für die Hergabe der getragen haben würde, auf gegebene Veranlassung dieses Champignons erscheinen, hervorgelockt durch den letzten Unterstüßung sich geltend machen. Solche Beziehungen können der Genesung zu geben, hat er felbft eingeräumt. Jener Regen, seit einigen Tagen wie alljährlich um diese Zeit auf dem nicht bloß in Verwandschaft und Freundschaft ihre Entstehung war er lediglich auf die Angaben des Patienten angewi Tempelhofer Felde und werden dort fleißig gesammelt. Zu haben, sondern ebenso auch in Vereinigungen von Personen, die ihn auch jedenfalls dazu veranlaßt haben, die ärztliche Dußenden ziehen namentlich des Morgens Jung und Alt dorthin, welche durch Gleichheit des Erwerbes, des Lebensberuses, der handlung zu beendigen. D5 auf Grund späterer Erfahr bewaffnet mit einem Stecheisen und mit einem Körbchen am Arm, Lebensstellung u. dgl. verbunden sind. In Fällen dieser Art wird der Sachverständige Anstand nehmen muß, um die weite Fläche nach dem schmackhaften Pilze abzusuchen. die auf solche Beziehungen gestützte Bitte um eine Unterstützung Genesung nachträglich zu konstatiren, erscheint für den E3 sind das nicht nur arme Leute, welche die Champignons den Charakter strafbaren Bettelns nicht tragen. Nun hat die den Fall irrelevant. Die Bezugnahme der Beklagten auf sammeln, um sie zu verkaufen, es sind auch Reiche, welche das Vorinstanz thatsächlich festgestellt, daß der Angeklagte als Bäcker- Entscheidung in Sachen Jahn tontra Zentralfranken- und Geschäft nur zum Vergnügen betreiben. Allerdings ein eigen geselle in der Backstube des Bäckermeisters N. bei der verehelichten tasse der Drechsler 2c. erscheint nicht zutreffend, da es fi thümliches mühsames Vergnügen, welches einen krummen Rücken N. nur um das ortsübliche Geschenk angesprochen, und daß die jenem Fall um einen als gebessert arbeitsfähig geschriebe giebt und die Augen anstrengt. Und überdies gehört auch eine Gewährung eines solchen Geschenkes in P. ortsüblich war. Wenn aber nach wie vor als medizinkrank behandelten Patienten gewisse Routine dazu, um zwischen den trockenen Halmen des sie auf Grund dieser Thatsachen angenommen hat, daß die durch delte, während hier ein Retonvaleszent aus der ärztlichen massenhaft dort wachsenden Rhangrases( lolium perenne) über- die Innungsverhältnisse bedingten Beziehungen zwischen den handlung definitiv entlassen war und etwa erst ein Bierte haupt nur einen Champignon zu entdecken. Aber gerade die Handwerksmeister und dem Gesellen die Hingabe einer Unter- später auftretende anderweitige Krankheitserscheinungen Sport, und zu einem Sport findet sich bekanntlich dann auch die Rechtsirrthum zu der Folgerung gelangen, daß die auf einen der somit unter allen Umständen dazu, die Ansprüche Klägerischer Schwierigkeit des Erfolges erhebt das Champignonsuchen zum ügung zu einer Ortsüblichkeit gemacht haben, so konnte sie ohne anlaßten, wieder ärztliche Hilfe zu suchen. Das Gericht gela nöthige Passion und Ausdauer. Selbst wo zur Arbeit die Lust artigen Handwerksgebrauch gestüzte Witte un Unterstützung sich für begründet zu erklären und mußte demigemäß die Verurtheil fehlt, selbst derjenige Reiche, der nicht arbeiten mag und auch nicht als ein Ansprechen um ein Almosen darstellte, selbst wenn der Beklagten , wie vorstehend geschehen, erfolgen, wobei die nicht zu arbeiten nöthig hat, der unterzieht sich den Strapazen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen blieb, daß der Angesprochene des Rechtstreits nach§ 87 C.-P.-D. der Beklagten aufauer

der Jagd, des Rennens und was dergleichen Sports mehr sind. die Bitte abzulehnen befugt war und ablehnte."

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Der Reiche läßt sich, wenn er nach Hause kommt, seine Champignons Eine für alle Krankenkassen wichtige Entscheidung Eine ausgetragene Hochstaplerin, welche die hie in Butter braten und ist der Abwechselung wegen einmal Bell- hat neuerdings die III. Zivillammer des Hamburgischen Land- und auswärtigen Gerichte schon wiederholt beschäftigt hat, kartoffeln dazu, die er sonst doch nicht bekommt; der arme Mann gerichts getroffen und zwar anläßlich einer Streitsache einer in gestern in der Person der geschiedenen Frau Marie Hen trägt seine Champignons zum Delikateßwaarenhändler, der sie Hamburg domizilirten freien eingeschriebenen Hilfskasse und deren Johanna Redleß, geb. Franke, wieder einmal vo für den Winter einmacht auch für den Reichen. Der Mitglied H. H. erkrankte nämlich am 1. April 1888 an Hüftweh IV. Ferienstraftammer hiesigen Landgerichts I. Die Angel Arme ißt dann auch Bellfartoffeln, aber ohne Cham -( Ischias) und wurde daran bis zum 5. Januar 1889 behandelt. ist dieselbe Schwindlerin, welche schon einmal als pignons und ohne Butter, jedoch mit einem Hering, Am 6. Januar wurde H. ausweislich des Krankenattestes aus Reday" in der Welt umherspukte. Das Grafenthum den er für den Erlös aus den Champignons einkaufte. ärztlicher Behandlung entlassen". Darauf meldete sich H. unterm eine romantische Episode in dem sturmbewegten Leben der

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Zu dem Artikel in Nr. 203 unseres Blattes, betitelt 28. Mai 1889 wieder frant wegen eines Abszesses an der hinteren geklagten. Sie hatte einen Mann ausgekundschaftet, Scharleß um Konstatirung der Thatsache, daß die Schlägerei von Krankenhaus geschickt und er dortfelbst wegen Knochenvereiterung tragen, schließlich aber vom Gericht die Belehrung erhalten Eine blutige Schlägerei" ersuchen uns die Herren Braatsch und Backengegend, wurde dieserhalb von einem Kassenarzte in ein glaubte, berechtigt zu sein, den Titel eines Grafen Reday Seiten der in dem Lokal anwesenden Stammgäste hervorgerufen an der rechten Backenschaufel operirt. Er blieb dann bis zu daß er nur Nedieß getauft sei. Der Mann war zwar etw wurde. Die Petroleumlampe wurde nicht von den Antömm- seinem am 17. Februar d. Js. erfolgten Tode erwerbsunfähig. Dugend Jahre jünger, als die Angeklagte, das that aber lingen, sondern von den Stammgästen zerschlagen. Keiner der Seitens der beklagten Krankenkasse wurde dem H. das statutenmäßige Liebe keinen Abbruch, der Graf" paßte vielmehr der Sch Leute, die bei der Schlägerei betheiligt waren, gehört zur Klasse Strankengeld für die Beit vom 1. April 1888 bis 5. Januar 1889 und lerin außerordentlich gut" in ihren Kram, sie heirathete vom 28. Mai 1889 bis 18. August 1889 gewährt, die weiterzahlung vom Fleck fort, aber gleich der Zuhälter, sondern alle stehen in Arbeit. feiert am 7. September 1890 das Fest der goldnen Hochzeit. Klage erhob. Die Beklagte berief fich auf§ 12 ihres Kassenstatute, nießen und auch in Zukunft sich nie wieder vereinigen Der Barbier Julius Fischer, N. Reinickendorferstr. 18 c., aber verweigert, infolge desjen H. beim Amtsgericht Hamburg Abkommen getroffen, daß beide die Flitterwochen getrennt ss ist dies die dritte in der Familie, da zwei Brüder dieselbe nach welchem sie für eine und dieselbe, durch ärztlich konstatirte Als , Gräfin Reday" hat die Angeklagte deinnäch gefeiert haben, und noch am Leben sind. Da der 7. September Genesung nicht unterbrochene, mit Erwerbsunfähigkeit verbundene gröbsten Schwindeleien verübt, welche ihr in Wien 2 D. J. ein Sonntag ist und die Jubilare in 60 Jahren gemein- Krankheit das Krankengeld nur für 52 Wochen zu gewähren habe" schweren Sterker, verschärft durch Fasten, eingebracht hat. famer, mühevoller Arbeit nicht so viel erspart haben um den und stellte die Behauptung auf, daß die oben erwähnten Krank in Berlin ist sie im Jahre 1884 wegen großartiger Schwindel Lebensabend ruhig beschließen zu können, so muß das Geschäft heitsperioden ein und dasselbe Leiden, nämlich einen Schaden an bei welchen es sich um eine Summe von 16 000 m. handelte von dem Kläger mit der Gegenbehauptung widersprochen, seine Gelegenheit stellte es sich heraus, daß sie auch Urkundenfälschu

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den 8. September, verlegt werden. Die Lassalle- Feier am Sonntag in Hohen Neuendorf ist am 28. Mai 1889 in die Erscheinung getretene Krankheit sei eine begangen habe, sie kam deshalb vor das Schwurgericht un unter zahlreicher Betheiligung der Genossen von Reinickendorf neue" Krankheit im Sinne des Gesezes, für welche von neuem evite Urtheil wurde in 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus unigewand und aus dem 6. Wahlkreise glänzend verlaufen. Mit dem also vom 28. Mai 1889 ab- - das Krankengeld in vorschrifts- Die Zuchthausluft hat etwas derangirend auf die Angeklagte Morgenzuge um 8 Uhr hatten sich der Verein Zukunft" und der mäßiger Zeitdauer zu gewähren sei. Der Behauptung des Klägers gewirtt; sie schreitet zwar noch hoch aufgerichtet den Gerichtssaal, Gesangverein" Echo" eingefunden, welche cen Gesangverein schloß sich das Amtsgericht in seinem die Beklagten verurtheilenden mit tuhn gelocftem Haar in Weiße Nose" und eine große Anzahl Genossen, welche mit dem Erkenntnisse welches diese sodann bei der ihr Antlitz ist durchfurcht, und wird durch eine über 12 Uhr- Bug antamen, mit einem Musittorps von der Haltestelle 3. Landgerichts Hamburg Berufung rechte Auge gehende schwarze Binde entstellt. Die Art, sie spricht, deutet darauf hin, daß sie auch heute noch eine äu abholten und mit schmetternden Trompetentlängen beim Genossen einlegte. Nachdem darauf infolge des eingetretenen Todes des Klägers gewandte Person ist. Nachdem sie das Zuchthaus verlaffen Gastwirth Schmohl einzogen und auf das Beste empfangen wurden. Der Saal und Garten waren festlich geschmückt; auf die Grben desselben in den Rechtsstreit eingetreten, erkannte das sie wiederum mit den dreistesten Hochstapeleien hervorget einer künstlichen Grotte im Garten stand die Büste Lassalle's, mit erwähnte Berufungsgericht gleichfalls auf Verurtheilung der be- durch welche eine Reihe armer Leute ins Unglück gebracht einem frischen Lorbeertranz ungeben, Guirlanden und Lampions flagten Krankenkasse. Das wichtige Erkenntniß wird von der Sie zog mit dem in der Kurfürstenstraße 71 wohnenden waren barber hinweggezogen. Strankentasse" im Wortlaute mitgetheilt und lautet dasselbe im Bertin, welches inzwischen verstorben ist und die Angellag ihrer Universalerbin eingesezt hat, zusammen und geritte Nachdem der Kaffee gefocht, ging es, die Musik an der Spize, in Wesentlichen wie folgt: den Wald, wo die fröhliche Kinderschaar und die Erwachsenen an Den Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien bildet die Frage, Frau Bertin", Konzertsängerin und Gesanglehrerin. Ihr heiteren Spielen sich belustigten. Genosse Ruauf hielt eine zu ob die beiden Erkrankungen des T. H. am 1. April 1888 und am werbszweig war Betrug. In den glänzend ausgestatteten Hoas auf die Sozialdemokratie hallten durch den Wald. Um flagte meinen, lediglich als eine und dieselbe Krankheit oder, wie allerlei fleine Bedürfnisse der

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5 Uhr ging es zurück nach dem Saat, wo die Sänger Ein Sohn Kläger behaupten, als selbstständige neue Krankheiten aufzufassen Wechsel ungesezt, Bräute verschafft u. s. w., dabei aber des Voltes" und Die Lüge muß untergehen" unter augemeinem find. Vom medizinischen Standpunkt hat nun der in dieser Dingen Hochstapeleien in Szene gefeyt." Die gnädige, Applaus vortrugen, worauf dann der allgemeine Tanz- Trubel, Sache vernommene Sachverständige Dr. K., ebenso wie der wie sie sich nennen ließ, wußte äußerst geschiat den natürlich unter toloffaler Betheiligung der tanglustigen Jugend, im Amtsgericht vernommene Sachverständige Dr. G.- seine der Vornehmheit und des Reichthums um sich

seinen Anfang nahm. Küche und Keller unseres Genossen Schinohl Meinung dahin geäußert, daß beide Krankheitserscheinungen, breiten. Sie ließ durchblicken, daß sie eine sehr reiche Gini

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