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Mr. 207.

Sonnabend, den 6. September 1890.

7. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

Stimm scheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus viertelfährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mart, wöchentlich 28 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. Postabonnement 3,30 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1890 unter Nr. 892, V. Nachtrag.) en 11nter Kreuzband, täglich durch die Expedition, für Deutschland und Desterreich- Ungarn

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2 Mark, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.

Redaktion: Beuthfvalje 2.

Achtung!

Otto Klein, Zigarrengeschäft, Ritterstr. 15, S. Carl Wildberger, Tapezier, Kommandantenstr. 60, S. Gottfried Schulz, Zigarrengeschäft, Kottbuserplatz, SO. Otto Thierbach, Rheinsbergerstr. 29, N.

Ein Reichs- Vereins­und Versammlungsgesetz.

Insertionsgebühr

beträgt für die 5 gefpaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs­Anzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Beuthstraße 3, sowie von allen Annoncen- Bureaur, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 9 Uhr Vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt VI. Nr. 4106.

Expedition: Beuthstraße 3.

hört; erst das Sozialistengesetz brachte für einen Theil Ohne diese Bestimmungen wären in Mecklenburg bis ihrer Staatsangehörigen die harten Beschränkungen jenes heute politische Vereine und Versammlungen unmöglich, Diejenigen Genossen, welche auf Grund des Sozialisten- Gesetzes, und schuf für diesen Theil der Reichsangehörigen und sie werden auch nur zugelassen während der Dauer der Wahlperiode. Ist diese vorüber, so ist das politische auf folgesetzes aus Berlin ausgewiesen und Willens sind, zum die deutsche Gleichheit. Baden erfreut sich aus der Mitte der sechsziger Leben in Versammlungen und Vereinen dort todt. 1. Oktober nach Berlin zurück zu kehren, resp. vorüber­Jahre eines Vereins- und Versammlungsgesetzes, das Diese große Verschiedenartigkeit der vereinsgesetzlichen gehend zu dieser Zeit Berlin besuchen wollen, werden vergleichsweise liberal ist und für Vereine und Versamm- Bestimmungen, die durch mittlerweile ergangene richter­hiermit ersucht, ihre Adressen brieflich mit genauer Angabe, lungen eine Bewegungsfreiheit schafft, wie man sie in liche Entscheinungen und polizeiliche Auslegungen noch ob sie in Berlin zu verbleiben oder nur vorübergehend den drei größten deutschen Staaten, Preußen, Bayern und viel bunter geworden sind, lassen allerdings die reichs­gesetzliche Regelung dieser Materie als eine dringende zurückzukehren gedenken, umgehend an Unterzeichnete ein- Sachsen , nicht annähernd kennt. Die Vereinsgesetzgebung der letzteren stimmt gleich Nothwendigkeit erscheinen. Insbesondere hat die Arbeiter­Bureichen. denjenigen einiger der Kleinstaaten, z. B. derjenigen klasse alle Ursache, eine solche zu wünschen, weil die ver­Braunschweigs, aus der Reaktionsperiode der fünfziger schiedenartige Gestalt und Handhabung der Vereins- und Jahre und trägt dem entsprechend den Stempel dieser Periode, Versammlungsgesetze sie in ihren organisatorischen Be die unser bürgerlicher Liberalismus Jahrzehnte lang als strebungen aufs stärkste schädigt und hemmt. eine Periode der tiefsten Schmach für Deutschlands innere Die Arbeiterklasse ist mehr als jede andere Klasse Entwicklung angesehen hat. Insbesondere ist es das säch- auf die Benutzung des Vereins- und Versammlungsrechtes fische Vereins- und Versammlungsgeset, das Bestimmungen hingewiesen. Dazu nöthigt sie sowohl ihre Klasse als ihr enthält, die, wie wir erst kürzlich hervorgehoben haben, Bedürfniß nach politischer Bildung und Aufklärung, das selbst die schlimmsten Bestimmungen des Sozialistengesetzes sie vielfach nur auf diesem Wege befriedigen kann. übertreffen. Merkwürdigerweise wird aber in demselben Augen­Gleich Württemberg und Hessen befinden sich mehrere blick, wo man aus der Mitte der Arbeiterklasse das Ber­Wenn zwei dasselbe fordern, ist es nicht dasselbe. affer Das zeigt sich deutlich an der Forderung, die in den der kleinen thüringischen Staaten in dem bewunderns- langen nach einem deutschen Vereins- und Versammlungs­legten Wochen aus ganz entgegengesetzten Lagern in die werthen Zustande vollkommener Vereins- und Versammt gesetz erhebt, dasselbe Verlangen aus dem entgegengesetzten indert Deffentlichkeit gedrungen ist, an der Forderung nach einem lungsfreiheit. Die Aera des Sozialistengesetzes machte Lager laut. Die deutsche Bourgeoisie erhebt dieses Ver­mrutsch Reichs- Vereins- und Versammlungsgesetz. aber dieser Idelle ein Ende. Ein Staat nach dem andern langen sogar noch viel lauter. Aber und darin liegt Als kürzlich aus unseren Reihen diese Forderung er- schuf sich ein Gesez, das dem preußischen fast wortgetreu die Kennzeichnung unserer Situation wurde, geschah es einestheils, um dem Bedürfniß nachgebildet war, Koburg- Gotha gab sich ein solches mit entgegengesetzten Gründen, wie die Arbeiterklasse. nach einer gleichmäßigen Handhabung des Vereins- und der ausdrücklichen Bestimmung, daß es so Während die letztere eine einheitliche Gesetzgebung terbroersammlungswesens im ganzen Deutschen Reiche gerecht Geltungsdauer haben solle, als das S0wünscht, um mehr Luft und Licht und eine größere Reg zu werden, anderentheils in der allerdings sehr wenig bezialistengeset bestehe. gründeten Hoffnung, eine Verbesserung des gegenwärtigen,| Vermuthlich wird diese lettere Bestimmung in Bälde Bewegungsfreiheit zu erlangen, schreit die deutsche Bour­höchsten Grade unfreien Zustandes herbeizuführen. fallen, denn bei dem reaktionären Geiste, von dem in der geoisie nach einem Reichsgesetz, um das Bischen Luft und Licht, das vorhanden ist, der Arbeiter­Das Vereins- und Versammlungswesen ist zwar der Aera des Sozialistengesetzes das Koburg- Gothaer Ländchen Elasse zu entziehen.

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Waffer Kompetenz der Reichsgesetzgebung unterstellt, aber bis polizeilich regiert wurde, darf sicher angenommen werden, Die Angst vor dem Fall des Sozialistengesetzes iſt heute hat das Reich von dieser Kompetenz noch keinen daß der frühere freie Zustand den gegenwärtigen Staats­ittags Gebrauch gemacht. Wir befinden uns auf diesem Gebiete lenfern als ein Anachronismus erscheint, den man uni es, die ihr diesen Nothschrei nach mehr Reaktion entringt. Die Gesetze, die sie einst selbst als reaktionär einget och im Zustande der vollständigsten Anarchie, d. h. in feinen Preis mehr zur Geltung dürfe kommen lassen. Eine ganz eigenthümliche Stellung in Bezug auf das gebrandmarkt, die sie verfluchte und verwünschte und auf's = und diese Rechte" der einzelnen Staaten stehen oft im Vereins- und Versammlungswesen nimmt Mecklenburg ein, heftigste bekämpfte, so lange sie selbst für ihren politischen die Uebönsten Widerspruch mit einander, so daß nicht selten in dem Vereine und Versammlungen überhaupt verboten Stampf sich ihrer noch bediente, sie erscheinen ihr heute Er mitt in dem einen erlaubt ist, was der andere auf das strengste sind und erst durch Zustimmung des Staatsministeriums 3u liberal und als eine Gefahr für ihre Klassen­herrschaft. In diesem Wandel ihrer Haltung gegenüber einem

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gebildet bezw. einberufen werden dürfen. Dieser Zustand in Mecklenburg veranlaßte es, daß

Württemberg und Hessen z. B. kennen keine be­fondere Vereins- und Versammlungsgesetzgebung, dort bei Berathung des Wahlgesetzes für den Reichstag der von ihr einst lebhaft begehrten Recht zeigt sich am e Gyperrscht auf diesem Gebiete ein Zustand der Freiheit, den letztere den jetzigen§ 17 des Gesetzes annahm, wonach die schlagendsten der Rückschritt, den die deutsche Bourgeoisie Eifenba man in Breußen und anderwärts als vollkommen un- Wahlberechtigten das Recht haben sollen, zum Betrieb der in den letzten drei Jahrzehnten gemacht. Sie ist reaktionär geworden bis in ihr innerstes verträglich mit dem Bestand des Staates erklären würde. den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu| über den Mißbrauch" der dort bestehenden Freiheit ge- liche Versammlungen zu veranstalten. Deffenungeachtet hat man aus jenen Staaten nur Klagen bilden und in geschlossenen Häumen unbewaffnet öffent- Mart hinein, reaktionärer, als die Manteuffel,

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durch seine zustimmenden Bewegungen, daß er alles sehr leicht begriff.

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Ein Advokat ist also der Gegner des Staatsanwalts?" fragte er, als ich auf meine Aufgabe zu sprechen kam. Aber warum übernehmen Sie die Bertheidigung eines Menschen, der Ihnen ganz fremd ist? Glauben Sie immer, daß die Betreffenden unschuldig seien, oder wenn Sie das nicht?"

von Aus den Papieren eines Rechtsanwaltes. Gegentheil wissen, verachten Sie dann die Schuldigen

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Von Casimir Kaneman.

Die Beust, die von der Pfordten, die Hassenpflug und Dalwigt,

muß für Sie ein Triumph sein, einen Unschuldigen von den Fesseln zu befreien Ja, ja, ich verstehe Ich würde damit nur meine Pflicht gethan haben," bemerkte ich ernst.

Sie nehmen sich also meiner an, Sie werden mich vor Gericht vertheidigen?" fragte er lebhaft. Er hatte sichtlich große Mühe seine Erregung niederzufämpfen. " Ich werde Sie mit dem aufrichtigsten, innersten Ver­langen vertheidigen, daß mein Wort eine Zukunft von Ihnen Erstens," versetzte ich, ist es mein Beruf, rechtlichen abwenden möge, in der es keine Rettung mehr giebt und Eine neugierige Spannung kämpfte mit dem Mißtrauen Beistand zu leisten. Die Unschuldigen habe ich vor einer feine Hoffnung--" Mit einer heftigen Bewegung begleitete er ein seltsames terped in feinen Zügen, als er mir gegenüber in den Stuhl sant, ungerechten Verurtheilung zu schützen und für die Schuldigen

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das ich ihm in leichtverständlichen Zügen zeichnete. Ich führen, welche für eine Strafuinderung sprechen können. als ich sah, wie eine feurige Gluth in seine Wangen kam und mun meiner Schilderung des Prozeßverfahrens lauschte, habe ich all' die Momente gegen die Anklage in's Feld zu Räuspern. Ich wollte ihm die Hand reichen, hielt aber zurück, belehrte ihn über die Thätigkeit des Staatsanwalts, der Sodann verachte ich die eines Vergehens Beschuldigten und wie unter der gefalteten Stirn hervor mir der aufbäumende felben zu einander, insbesondere aber gab ich ihm Aufschluß dammen nicht meine Sache ist. Meine erste Aufgabe besteht Advokaten und der Richter und über das Verhältniß der Schuldigen schon deshalb nicht, weil Urtheilen und Ver- Dämon zügellosen Troyes entgegenfunkelte. über den Beruf des Vertheidigers, welcher stets die Interessen einzig darin, die Natur des Vergehens eines Klienten zu er- spöttisch von seinem Munde. Dann hielt er eine Weile Brief leines Klienten zu verfechten habe.

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Er wurde nachdenklich. Nach einer kurzen Pause fragte

enthauptet..."

gründen, und alle die Motive kennen zu lernen, welche den inne und fuhr schroff auf:" Gehört auch das zu den Auf­einzu­wahrnehmen mußte, meinem Klienten völlig unbekannt. Er Umstand kann sehr schwer zu Gunsten des Angeklagten in flößen? In unserem Lande giebt's ja keine Todesstrafe, folgte meinen Worten mit gespannter Aufmerksamkeit und die Wagschale fallen, ihm die Schande ersparen oder doch die Menschen werden weder zum Strange verurtheilt noch Elt werdenterbrach mich hin und wieder mit einer Frage, welche die Strafe erleichtern. feine vollkommene Unwissenheit auf dem Gebiete des öffent lichen Lebens verrieth. Als ich auf die Aufgabe des Staats- er mich, ohne aufzuschauen: berecht valtes zu sprechen fan, warf er den Kopf zurück und fragte mit offenherziger Naivität: Was hat denn der Staatsanwalt für eine Ursache, vertraut?" Dungsfondere anzugreifen? Was hat er davon? Genügen denn

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Die Richter nicht?" Sobald ich ihn hierüber aufzuklären begann, zeigte er

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Der Angeklagte muß also seinem Beistand die Wahrheit ge­stehen? Wird ihn aber der letztere vor den Richtern nicht ver­rathen? Wird er diesen nicht sagen, was ihm jener an

Aber sie werden nach Sibirien verbannt und dort zu schweren Arbeiten angehalten," erwiderte ich. Haben Sie einen Begriff von den Schrecken einer solchen Strafe?" Die Fiebergluth war plötzlich aus den Wangen Ger­hard's gewichen. Aus den weitgeöffneten Augen sprach ein jäher Schrecken und ein Schauer durchrieselte seinen Körper. Sibirien stammelte er leis vor sich hin,

" Niemals! Das Gewissen, ja selbst das eigene Intereſſe Sibirien ! ich habe einmal davon gehört. Arbeit in verbietet ihm dies." " Ich verstehe," gab er überzeugt zurück. Gewiß, esl Bergwerken, in Fabriken den Hammer in der Hand