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1891

Ur. 208.

2. Beilage zum Berliner Volksblatt.

Soziale Ltebersicht.

Der Streik der Berglente im Bovinage in Belgien . Seit einigen Jahren hat sich der Bergarbeiter Belgiens eine tief gehende Unzufriedenheit bemächtigt, deren Folgen die bald hier, bald dort ausbrechenden Streiks sind. Allbekannt ist es, daß etwa 16.000 dieser Bergarbeiter in dem Kohlenbezirke Borinage die Arbeit niedergelegt haben. An das Märchen, daß dieser Streik das Werk einiger Agitatoren und Aufheter sei, wird kein ver­nünftiger Mensch heut glauben. Allen eingegangenen Nachrichten zufolge handelt es sich nicht einmal um Verkürzung der Arbeits­zeit oder um Erhöhung des Lohnes. Dieser Streit ist ein Kampf der Abwehr gegen einen Eingriff seitens der Grubenbesitzer in die Staatsgewalt. Wenn auch zugegeben sein wird, daß die Berg­arbeiter dieses Beweggrundes sich nicht flar bewußt sein werden, so beweist dennoch das Vorgehen derselben, daß in der wenig geschulten Masse des Volkes eine richtige und gesunde Urtheils­traft liegt, welche derjenigen der Regierung weit überlegen ist.

Die Besizer der einzelnen Gruben im Borinage haben seit mehreren Jahren eine gemeinschaftliche Arbeitsordnung unter sich bereinbart, welche an Strenge faum ihres Gleichen findet. Die festgesezten Geldstrafen sind enorm hoch und stehen in keinem billigen Verhältnisse zu der etwa begangenen Uebertretung. Kläger und Richter ist ein und dieselbe Person, der wie gewöhn= lich durch einen Antheil am Gewinne interessirte Grubenbeamte. Welche ungeheuerlichen Dinge unter diesen Umständen vorkommen mögen, kann sich Jeder denken.

Sonntag, den 7. September 1890.

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7. Jahrg.

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damalige Vorgehen der der Staatsregierung อน beherzigen Frage zu verhandeln. Sollten jedoch die Arbeiter des Partei­und mit den zeitgemäßen Modifikationen in Anwendung Kongresses die Delegirten, so weit sie thätigen Antheil an der gewerkschaftlichen Bewegung nehmen, wider Erwarten noch Zeit zu bringen, möge hiermit der Staatsregierung empfohlen sein. Wie sehr übrigens die Unfitte um sich greift, in das Gebiet gewähren, nebenbei die Gewerkschafts- Angelegenheit zu erörtern, der Staatsgewalt einzugreifen, zeigt sich auch bereits an anderen fo ist ihnen dies selbstverständlich unbenommen, Stellen als den gewerblichen. Folgende Mittheilung aus Meißen würden die gewonnenen Resultate in der Diskussion, die in dieser Angelegenheit in der gesammten Arbeiterpresse zu er= vom 27. Auguft legt Zeugniß dafür ab, sie lautet: Die hiesige Stadtgemeinde hat mit den benachbarten öffnen ist, mit zu veröffentlichen sein. Die Versammlung über­Dorfgemeinden und zwei Gutsbezirken sich zu einem Ver- läßt es der Berliner Streif- Kontrolkommission, möglichst weite bande gegen fäumige Steuerzahler vereinigt. Die be- Kreise der Arbeiterschaft zur Theilnahme an den in Frage stehen­schlossenen Bestimmungen lauten: Ist in einer Gemeinde den Angelegenheiten heranzuziehen, und nach dem sich die Mei­oder in einem Gutsbezirke das Verbot des Besuchs öffent nungen über das zu Schaffende allseitig geklärt haben, einen licher Gastwirthschaften, Schant- und Tanzstätten sowie Zeitpunkt vorzuschlagen, an dem der allgemeine Gewerkschafts­sonstiger Vergnügungsorte an einen fäumigen Abgaben- fongreß abgehalten werden soll." pflichtigen verfügt worden, so sind die Vorstände der Verbands- An der Diskussion betheiligten sich die Herren Wattschulad, gemeinden davon zu benachrichtigen. Gast- und Schankwirth Hildebrandt, Täterow, Wiedemann, Staber schaften des Bezirkes haben die ihnen behördlich namhaft nad, Sillier, Schweiger, Preuß, Freudens gemachten Abgabenrestanten von ihren Gastwirthschaften, reich und Ari. Wattschulad erklärt, der Verein Schant- und Tanzstätten wegzuweisen. Den Vereinen der Sattler habe sich schon mit der Angelegenheit be­und geschlossenen Gesellschaften wird aufgegeben, die nam schäftigt und beschlossen einen Delegirten zu schicken. Herr haft gemachten Steuerrestanten unter ihren Mitgliedern Hildebrandt kennzeichnet in längeren Ausführungen die jeßige von den Räumlichkeiten auszuschließen, in denen Speisen Situation der Arbeiterbewegung und erkennt in Betreff der Kon­und Getränke gegen Entgelt verabreicht oder Tanzluftbar- ferenz die Ausführungen des Referenten an, wie fast alle Redner feiten oder sonstige gesellige Vergnügungen abgehalten betreffs des Vorgehens der Sattler berichtigt er, daß kein Verein werden. Säumige Steuerzahler, welche sich an öffentlichen Delegirte senden dürfe und die Sattler das Mandat zurückziehen Bergnügungsorten trotz des Verbotes aushalten, haben eine müßten. Die Beschlüsse, die gefaßt würden, müßten auch aus­Haftstrafe bis zu 14 Tagen, Gast- und Schankwirthe, die geführt werden. Täterow erkennt ebenfalls die Frage als zeit­thre Verpflichtungen nicht erfüllen, eine Geldstrafe bis zu gemäß an. Von einer Seite sei angeregt, die Zentralverbände zu Man sollte meinen, solche Zustände könnten einer aufmerk- 100 M. oder 8 Tagen Haft zu gewärtigen." stärken und unter ihnen Kartellverbände herzustellen. Dies ließen famen Staatsregierung nicht verborgen geblieben sein, sie hätte Ginen ärgeren Eingriff in die Sphäre der Staatsgewalt kann die gegenwärtigen Gesetze nicht zu. Man müsse nicht nur die ohne äußere Anregung im Bewußtsein ihrer Pflicht als Be es taum geben als diese von einem Vereine, der keinen Nothwendigkeit von Etwas anerkennen, sondern auch die Möglichkeit schützerin der allgemeinen Rechtsordnung jene Arbeitsordnung staatlichen Charakter hat, erlassene Verordnung, die für desselben suchen. Redner tritt für ein loses Vertrauensmänner­aufheben müssen. Aber selbst jetzt, nachdem durch den jetzigen den Bezirk der vereinigten Gemeinden und Gutsbezirke die Wir System, gleich dem der Streit Kontrolfommission, ein. Außer Streit die belgische Staatsregierung aufmerksam gemacht worden fung eines Gesetzes hat. Die Staatsgewalt hat die Zwangs- Herrn Schweizer erklärten sich die nun folgenden Redner mit sein muß, hat sie noch keine Ahnung von der Tragweite und der mittel bestimmt um den Steuerpflichtigen zur Zahlung zu zwingen, dem Referenten einverstanden. Herr Schweizer hält die Konsequenz, die die Arbeitsordnung jener Grubenbesizer im Gesind diese erfolglos geblieben, so darf sich Niemand, auch keine folge hat. Beitungsnachrichten zufolge beschränkt sich ihre Thätigkeit Gemeinde, das Recht anmaßen, noch andere Zwangsmittel anzu­darauf, daß der Gouverneur der Provinz einige Besprechungen wenden oder gar noch anderen Personen, wie den Gastwirthen mit den Grubenbesigern abgehalten hat, die jedoch erfolglos ge- Strafen anzudrohen, die sie in ihrem Gewerbe schädigen. blieben sind, daß aber Militär und Gendarmen in die Streif- Eine Regierung, welche einen derartigen Uebergriff duldet, gegend beordert worden sind, ist selbstverständlich. bewährt sich nicht als Hüterin der Staatsgewalt; die geschilderten Vorkommnisse sind ein untrügliches Symptom für den sich nahenden Berfall des Staates.

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Konferenz vorläufig für zwecklos. Man möge erst die Gestaltung der politischen Verhältnisse abwarten und vorläufig ruhig den bisher geführten Guerillakrieg gegen das Kapital fortseßen. Man müsse warten, bis wir eine nöthige Zahl Sozialisten in den Reichstag gebracht hätten, um ein besseres Vereinsrecht zu erkämpfen. Die Konferenz würde nicht mehr leisten, wie die Berliner Streit- Kontrol Die Geschichte lehrt, daß jeder Staat zu Grunde gegangen fommission. Ein loses Vertrauensmänner- System könne nichts ist, wenn er das Recht der Gesetzgebung und die Rechtsprechung nüßen; und etwas Festes könnte man jezt nicht schaffen. Ver­aus der Hand gegeben und einzelnen Personen oder Korporationen schiedene Redner wandten sich gegen die Ausführungen Schweizers überlassen hat. Deutschlands Geschichte legt unwiderlegbares und betonten, wenn man so weit sei, um auf die Gesetzgebung Zeugniß davon ab, darum haben auch einsichtige Staatsmänner positiv einwirken zu können, dann brauchte man Fragen, wie die heut erörterten, nicht mehr erledigen. Das in Aussicht ge­eifersüchtig darüber gewacht, daß der Staatsgewalt auch nicht das stellte Vertrauensmänner- System solle auch nicht so lose Geringste entrissen werde, sie waren sogar stets bestrebt, die Eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Gewerk- sein, meine. Staatsgewalt zu vermehren; so sehen wir, daß noch vor etwa auseinanderfalle, wie Schweißer 40 Jahren die preußische Regierung die Patrimonialgerichts- fchaften Berlins fand am 3. September unter dem Vorsiz des Nachdem Herr Gerisch noch zum Schluß angeführt, daß der barkeit aufgehoben hat, weil sie es für unzulässig hielt, daß Herrn Millarg mit folgender Tagesordnung im Konzerthaus Vertrauensmann der Metallarbeiter, Herr Segis angeregt, man Brivatpersonen, obgleich sie im Befiße der Qualifikation für den Sanssouci " statt: 1. Wie stellen sich die Gewerkschaften Berlins folle größere Gewerkschaftsgruppen zusammenschließen, womit Richterstand sein und nach preußischem Staatsgesetze urtheilen mußten, zu der von den Vertrauensmännern der Metallarbeiter geplanten inan sich aber jetzt nicht zu beschäftigen habe, wurde die oben mitsprechen dürften. Zu diesem Bewußtsein hat sich die belgische Re- Konferenz in Halle a. S.? 2. Ganttionirung der von der Ber - abgedruckte Resolution gegen eine Stimme angenommen. gierung noch nicht durchzuarbeiten vermocht. Der Erlaß der beregten liner Streik- Kontrolkommission zur Grundlage der Konstituirung zum zweiten Punkt der Tagesordnung ergriff Herr Täterow Arbeitsordnung ist ein Akt der Gesetzgebung, wenn auch nur für derselben gefaßten Resolutionen. 3. Verschiedenes. Herr das Wort. Der Punkt sei mit auf die Tagesordnung gesetzt, einen engbegrenzten Kreis und ebenso ist die Verhängung von Gerisch führte zum ersten Punkt der Tagesordnung aus: Das damit die für die Berliner Streit- Kontrol- Kommission maßgeben­Strafen auf Grund dieser Arbeitsordnung ein Eingriff in das Thema sei gegeben durch einen Ausruf der Vertrauensmänner den von ihr gefaßten Refolutionen offentlich sanktioniet werden Angesichts der immer mehr überhand sollen. Ob dann nachher die öffentlichen Volks- resp. Gewerk­Beinige Recht des Staates, Recht zu sprechen. Die Gruben- der Metallarbeiter. befizer sind sich auch sehr wohl ihres lebergriffes bewußt, denn nehmenden Unternehmerkoalitionen und deren sich immer schärfer schaftsversammlungen dazu maßgebend sein sollen, die gefaßten Sie haben ihre Handlungsweise damit, ohne alle Aufforderung, zu hervorhebenden Charakter als Mittel zur Bekämpfung der Beschlüsse der Kommission anzuerkennen oder nicht, darüber rechtfertigen gesucht, daß sie die Behauptung aufstellen, eine Arbeiter resp. der denselben Hinterhalt bietenden Organisationen, habe die gegenwärtige Versammlung zu beschließen. Jedenfalls folche Arbeitsordnung sei zur Aufrechterhaltung eines geordneten feien diese Vertrauensmänner veranlaßt worden, den Versuch zu würde das Arbeiten der Kommission ein zu schleppendes sein, Betriebes unentbehrlich. Obgleich diese Behauptung entschieden machen, ob es nicht möglich fei, eine allgemeine deutsche Gewenn der Volksversammlung das Recht zugestanden wäre, alle zu bestreiten ist, so möge sie als zulässig einmal angenommen werkschaftskonferenz einzuberufen, die die besten Mittel ausfindig ihre Beschlüsse erst bestätigen zu müssen. Es sprachen hierzu noch werden! Dann aber wird es Pflicht der Staatsregierung als zu machen habe, mit deren Hilfe man dem jetzigen Vorgehen der die Herren Schweizer, Sydel, Wegner, Glocke, Süterin der Staatsgewalt sein, solche Arbeitsordnung durch Unternehmer das nöthige Gegengewicht bieten könne. Es sei Robert Schmidt, Wilschte, Gerisch, Witke und Degane, die von ihr berufen sind, zu erlassen und ebenso die angeregt, ob nicht Zeit und Ort der event. Konferenz diejenigen Niederauer. Im Allgemeinen war die Ansicht verbreitet, Slechtsprechung, die auf Grund solcher Arbeitsordnung nöthig des sozialdemokratischen Parteitages sein könnten, um Geld zu die große Deffentlichkeit habe wohl die grundlegenden Ideen der wird, den ordentlichen Gerichten zu übertragen. Das Verhalten sparen, da jedenfalls viele Gewerkschaftler zum Parteitag delegirt Kommission zu bestätigen, sonst aber habe die Kommission selbst­der belgischen Regierung würde unbegreiflich sein, wenn man werden. Herr Gerisch verliest den auch im Berliner Boltsblatt" ständig zu arbeiten. Daß die einzelnen Delegirten mit ihren Ge­Ausruf und führt dann weiter aus: nicht wüßte, daß dort, wegen des beschränkten Wahlrechts, die enthaltenen Ausruf und G3 werkschaften in Verbindung bleiben müssen, ist als selbstver= Bourgeoisie alleinige Inhaberin der Staatsgewalt ist, sie scheut fci nicht zu leugnen, daß die Ideen und politischen ständlich zu betrachten. Zur richtigen Klärung der Sache immer hinter Den ökonomischen That fam es nicht, da ein Antrag angenommen wurde, dahin gehend, or feiner Desorganisation des Staates zurück, wenn es ihrem Verhältnisse Vortheile gilt. sachen herhinken; so lange bis lettere so anschwellen, daß sie sich die Bersammlung zu schließen und möglichst bald eine weitere Bedauerlich ist es, daß es dem Unternehmerthum in Deutsch - in schlagartiger Weise bemerkbar machen, wie beispielsweise die einzuberufen, damit dort die Angelegenheit endgiltig erledigt land auch gestattet worden ist, Arbeitsordnungen zu erlassen, Krisen. Man suchte immer dann durch einen Nuck die äußeren werde. Die Feilenhauer Berlins und Umgegend hielten am Strafen anzudrohen und zu vollstrecken. Als Beschönigung dieses Verhältnisse den ökonomischen anzupassen( Revolution). Gine Gingriffes in die Staatsgewalt wird angeführt, daß kein Zwang geistige Revolution sei durch das Vorgehen der Unternehmer- 1. September eine öffentliche Versammlung bei Keller's, Berg­bestehe, sich solcher Arbeitsordnung zu unterwerfen, man werde vereinigungen in den Köpfen vieler bedingt worden. Angeregt straße 68, mit folgender Tagesordnung ab: 1. Stellungnahme zu nicht gezwungen, als Arbeiter in das Unternehmen einzutreten, durch das Treiben derselben, sucht man nach Mitteln, deni ent- tem Aufruf der Vertrauensmänner in betreff des Parteitages in in welchem eine derartige Arbeitsordnung besteht. Das ist gegen zu treten. Redner bedauert, daß die Versammlung im Halle. 2. Wahl eines Vertrauensmannes und deren Beitrags­Heuchelei, denn der Unternehmer weiß sehr wohl, daß die Noth Berhältniß zu der wichtigen Tagesordnung leider nur schwach be fammler für den Unterstützungsfonds und zweier Revisoren. awingt. Uebrigens ist es eine verhängnißvolle Abirrung vom sucht ſei( ca. 300 Personen), daß der Aufruf sich auch an die 3. Verschiedenes. In das Bureau wurden die Kollegen Brack, Rechtsbegriffe, wenn man sich auf ein gegenseitiges Abkommen Fachvereinigungen richte, fei ein Fehler. Es fei darum die Wittler und Neuky gewählt. Der Vorsitzende sprach sein Be einen Arbeitsvertrag beruft. Solcher Vertrag gewährt niemals, größte Vorsicht geboten, soweit die Delegirten zur Konferenz aus dauern darüber aus, daß die Versammlung bei der wichtigen wie die Erfahrung lehrt, gleiche Rechte zwischen den Vertrag Vorstandsmitgliedern derartiger Bertine beſtehen. Der in Aussicht Tagesordnung so schwach besucht war und ermahnt die Kollegen, schließenden, der Unternehmer ist stets der Bevorzugte, wie genommene Zeitpunkt sei nicht der richtige. Die Verhandlungen Arbeiterzeitungen zu lesen und namentlich das Berliner Volks Beispiel in vielen Verträgen vielen Verträgen festgesetzt wird, daß des Parteifongresses würden alles Interesse in Anspruch nehmen blatt", da in demselben alle Versammlungen bekannt gemacht Der Unternehmer den Arbeiter jederzeit entlassen könne, und nichts anderes neben sich auskommen lassen. Die Konferenz werden. Hierauf erhielt Kollege Ahlers das Wort. In erster vierzehntägigen Kündigungs- einen Tag vor dem Parteitag einzuberufen, hätte auch keinen Linie legte Redner flar, wie schwierig es sei, von gewerkschaft­biefer Aus diesen Gründen ist Redner dagegen, licher Seite den Parteitag zu befchicken, da wir von behördlicher frist verpflichtet jei. Damit ist der Rechtsgrundsatz: wesentlichen Zweck. " Gleiches Recht für Alle" empfindlich verletzt; es kann daß die konferenz mit dem Parteitag zugleich stattfindet. Statt: Seite behelligt und auf Schwierigkeiten stoßen würden, außerdem die Die jetzigen Arbeiter: Geldmittel schwer aufzubringen feien. In diesem Sinne sprachen sich fich finden müsse eine solche Konferenz. das Necht zugesprochen werden, nicht mehr den an eines Rechtes zu entäußern, welches ihm auf Grund unserer fitt- organisationen entsprechen fie zu mehrere Redner. Nach kurzer Debatte wurde folgende Resolution an Es sei vorauszusehen, daß die genommen: Die heutige Versammlung beschließt, den Beschluß lichen Dronung innewohnt. Einen flagranten Beweis, daß das stellenden Anforderungen. wie jetzt. Der Vertrauensmänner zuzustimmen und von der Absendung eines Unternehmerthum keinen Halt in der Beschränkung der staats- Vereinsgesetze noch schärfer gehandhabt werden, bürgerlichen Rechte des Arbeiters fennt, liefert der Freiherr von Mit dem Fall des Sozialistengeſetzes wird sich die Gewerkschafts- Delegirten Abstand zu nehmen, wegen Mangel an Mitteln". Zu Stunım, er maßt sich an, von dem Arbeiter zu verlangen, daß bewegung durchaus nicht freier gestalten können, war es doch das den Wahlen stellte der Vorsitzende den Antrag, die Wahl bis zur derselbe bes v. Stumm Genehmigung zur Verheirathung nach bestehenbleibende Vereinsgesetz, mittelst dessen die Fachvereine nächsten Versammlung zu vertagen, da die heutige zu schwach suchte und erlaubt sich den Uebergriff in das Familienleben, über niedergehalten wurden. Gine loyalere Auslegung feitens der besucht sei. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da eine öffentliche bie Beschäftigung der Frau des Arbeiters zu befinden. Solchen Richter wird auch nicht stattfinden. Ausweg wäre geschaffen, Bersammlung immer beschlußfähig ist. Hierauf wurde zur Wahl heut gebulbeten Rechtsverlegungen gegenüber sei auf das Ver- wenn alle Arbeiterblätter ſpeziell diefe Grage diskutirten, um so geschritten und wurden gewählt Kollege Ahlers als Vertrauens­halten der preußischen Regierung im vorigen Jahrhundert hinge- Klärung darüber zu schaffen und das Intereſſe dafür bei größeren mann und Kollegen Melchior Groß und Nesst als Beitrags­wiesen. Der flebenjährige Krieg war beendigt, Schlesien eine Arbeitermassen wach zu rufen. Außerdem sei abzuwarten, was für fammler. A13 Revisoren Kollegen Staub und Gaufel. preußische Proving geworden, die schlesischen Mittergutsbesitzer eine Stellung der Parteitag den Gewerkschaften in der Arbeiter" Verschiedenes" wurden noch einige Sachen erledigt, welche nicht größte wiütür und von großer Wichtigkeit waren. Ein Antrag vom Kollegen Ahlers, Man als Beitrag für den Unterstützungsfonds pro Woche 10 Pf. zu pflichteten Dorfbewohner. Solcher Willkür zu steuern, erkannte Neujahr sei für eine Gewerkschafts- Konferenz die beste. Agitationsfonds bei­

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Große öffentliche Versammlung aller in der Holzbranche beschäftigten

Kommission ein, die den Auftrag hatte, die gegenseitigen Rechte und Angelegenheit in die Presse verlegen, und wenn die Unkenntniß zutragen, wurde einstimmig angenommen. Bflichten zwischen Gutsherren, Dorfbewohnern und Gesinde, den der Sache, welche derselben zur größten Schädigung gereichen Knechten und Mägden, in jedem einzelnen Dorfe festzustellen. tönnte, beseitigt, dann möge man zwischen Weinachten und Neujahr Arbeiter, als: Tiſchler, Bildhauer, Drechsler, Böttcher, Stellmacher, yola­Die Urkunde hierüber wurde ein Urbarium genannt, es wurde eine Konferenz einberufen. Die Einberufung über den Köpfen bearbeitungsmaschinen- Arbeiter, Möbelpoltrer und Klavierarbeiter, am Montad von der Urbarial- Kommission in drei Exemplaren ausgefertigt, der großen Massen hinweg könne man nicht billigen. Es ver- den 8 September, Abends sy Uhr, im Zotale Sanssouci", Rottbuser­von denen eines bie Provinzialregierung, ein anderes der Guts late, bie Giberufer hatten die angelegenheit einige solafen: 1, Friedrichsbergerſtraße 25 bet Schmidt, 2. Stallperſtraße herr und ein drittes die Dorfgemeinde erhielt. In diesem Urba: Monate verschoben; authentisches liege darliber nicht vor. Aus kunſtmann, 8. Belleallianceplab& bei Silfcher, 4. Stoicaficherase 107 bei rium wurde unter anderen Bestimmungen, die hier nicht inter- allen angeführten Gründen schlage er Referent folgende Resolution bei Lindow ( dieselbe effiren, das Miethsgeld, der Lohn und die Art der Beföſtigung zur Annahme von folus aiter Geberite in Sanssouci 7. Dresdenerstraße 116, 8. Lübecker- und Zhurmstraßen- Ge bei Zahnte. und wägde angefirahe 70 bei Heindorf, 10. Mizdorf, Bergilirake 7, bet auſchet, die Beköstigung waren so präzise abgefaßt, daß die Tage, an erklärt sich mit der Idee eines allgemeinen Gewerkschafts- 13. Weißensee: Völker- und Charlottenstraßen- Ecke bet klebs, 14. Belforter­welchen das Gesinde Klöße oder Häring, Fleisch, Kuchen und Kongresses völlig einverstanden, die Versammlung hält jedoch die Straße und Ecte Prenzlauer Allee, 15. Gesundbrunnen , Grünthalerstraße 66 bet war in einer beſtimmten Größe und Güte zu bekommen hatte, Zeit bis zum Partei- Kongreß für zu kurz, und wegen der um- Breuß. Der Arbeitsnachweis befindet sich Wallfir. 7-8 und ist faſtgeſetzt waren, wohlweislich war aber keine Strafbestimmung fassenden Debatten, die unzweifelhaft auf dem diesjährigen Partei- Morgens bis 7 1hr Abends, mit Ausnahme der wettags il von 7 libe in dem Urbarium enthalten, die dem Gutsbesitzer das Recht ge- Kongreß stattfinden werden, den letzteren selbst nicht für geeignet, geben hätte, sein Gesinde zu bestrafen durch Lohnabzüge. Dieses um über eine, für alle Gewerkschaften so überaus bedeutungsvolle

Fachverein der Tischler. Die Bahlstellen befinden sich in folgenden

5. Schleiermacher - und Gneisenaustraßen- Ecte bei Scheuer, 6. Steinmtegr. 67 10 a 2 früher in der Bülow straße ),

11. Fennstraße 4a bet serüger, 12. Görlitzer und Corauerstraßen- Gce,

3 Uhr, geöffnet. Die Arbeitsvermittelung geschieht unentgeltlich.