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Nr. 36. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Januar.

Unterm neuesten Kurs.

2. Ludwigshafen  . In der Berufungsinstanz Genosse 3ie= Iowski wegen Fabrikantenbeleidigung 50 M. Geldstrafe.

5. Breslau  . 60 M. Geldstrafe Genosse Schebs wegen Be­leidigung der Staatsanwaltschaft.

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Erfurt  . Wegen Beleidigung von Militärpersonen Genosse Münch 3 Monate Gefängniß und Genosse Coors 300 m. Geldstrafe.

Nürnberg  . Genosse Gärtner wegen Polizeibeleidigung 150 M. Geldstrafe.

Plauen  . Ein Monat Gefängniß Genosse Müller wegen Beleidigung und Vergehens gegen das Vereinsgesetz.

6. Breslau  . 50 M. Geldstrafe Genosse 3ahn wegen Beleidi gung eines Redakteurs.

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Hamburg  . Zwei streikende Steinfeger wegen Bedrohung und Mißhandlung 3 Monate und 14 Tage Gefängniß.

Ein Ewerführer wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Ordnung 6 Wochen Gefängniß.

7. Königsberg  . Genosse Erdmann wegen Beleidigung in 31vei Fällen 200 M. Geldstrafe.

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Berlin  . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung der Schriftseter Wendt 1 Woche Gefängniß.

Hamburg  . Wegen des gleichen Vergehens ein Kohlenarbeiter

2 Monate Gefängniß. Desgleichen der Kohlenarbeiter N.

4 Wochen Gefängniß. Ein dritter Kohlenarbeiter wegen Be­leidigung eine Woche Gefängniß.

8. Dortmund  . Genosse Theiß wegen Offizierbeleidigung 50 M. Geldstrafe.

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Breslau  . In der Berufungsinstanz wegen Verübung groben Unfugs 100 M. Geldstrafe.

9. Lübeck  . 2 Streifende wegen Bedrohung je 6 Monate und einer wegen Mißhandlung 1 Jahr und 6 Monate Ge­fängniß.

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Potsdam  . Genosse Hugo, Brandenburg  , wegen Beleidigung 4 in mehreren Fällen 75 M. Geldstrafe.

Hamburg  . Ein Schauermann wegen Bergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 6 Monate Gefängniß. Ein anderer wegen des gleichen Bergehens 3 Wochen Gefängniß.

11. Stettin  . Wegen Beleidigung eines Echußmanns Genoffe Henning 3 Wochen Gefängniß.

12. Leipzig  . 10 Tage Gefängniß der Buchbinder Kloth wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung.

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Gotha  . Genosse Joos 6 Wochen Gefängniß wegen Be­schimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche.

Halle. 6 Wochen Gefängniß Genosse Lepit wegen Ver­übung groben Unfugs.

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Berlin. Der Zimmerer Schütze Charlottenburg 6 Wochen Gefängniß wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Ordnung.

Hamburg  . Wegen des gleichen Bergehens ein Quai- Arbeiter 14 Tage Gefängniß.

Stuttgart  . Genosse Dietrich wegen Fabrikantenbeleidigung 30 M. Geldstrafe. Altona  . Ein Buchbinder wegen Beleidigung eines Arbeits­willigen" 20 M. Geldstrafe.

Frankfurt   a. O. 50 M. Geldstrafe Genosse Schöpflin wegen Fabrikantenbeleidigung.

13. Bielefeld  . Wegen Beleidigung des Margarinefabrikanten Mohr Genosse Hoffmann 15 M. Geldstrafe.

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Halle  . Genosse Weißmann wegen zwei Beleidigungen 1 Monat Gefängniß.

Pegau  . Eine Arbeiterin weg en Beleidigung Arbeitswilliger 25 M. Geldstrafe.

Finsterwalde  . Wegen Verübung groben Unfugs Genosse Jahn Berlin   14 Tage Haft und ein anderer Genoffe 20 M. Geldstrafe. Hamburg  . Ein Schauermann wegen Werfens eines harten Gegenstandes 10 M. Geldstrafe. 15. Zwickau  . Genosse Schmidt 15 M. Geldstrafe wegen Ver­gebens gegen das Preßgesez.

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Freitag, 12. februar 1897.

25. Ein Ausständiger wegen Auflaufs 14 Tage Gefängniß. wendig wendig find. Es werden aber Kautelen gegeben gegeben werden, Ein Schauermann wegen Beleidigung und Bedrohung 2 Wochen daß Unzuträglichkeiten daraus nicht mehr entstehen können. Gefängniß. Wegen Uebertretung der Straßenordnung zwei Ich habe ferner allen betheiligten Beamten eine scharfe Kons Ausständige je 6 M. und einer 10 M. Geldstrafe. trolle der Exekutivbeamten in der Ausführung " Dessau  . Genosse Welter wegen Verübung groben Un- jihrer Aufträge zur Pflicht gemacht, desgleichen die fugs 10 M. Geldstrafe.

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28. Bremen  . Wegen Beleidigung eines Redakteurs Genosse Wennemann 100 M. Geldstrafe. Wandsbeck. 3 Genossen wegen unerlaubten Sammelns je 3 M. Geldstrafe.

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Altona  . 5 Monate Gefängniß ein Ausständiger wegen Miß handlung eines Arbeitenden.

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äußerste Vorsicht in der Auswahl der Auskunfts= 26. Mannheim  . Im Zeugnißzwangsverfahren Genoffe Dieß personen und ihnen ferner aufgetragen, den organischen Zus 100 M. Geldstrafe. fammenhang nach oben und unten zu erhalten. Ich habe ferner die 27. Chemnik. 8 Lage Haft Genosse Riemann wegen Ver- Organisation und den Geschäftsbetrieb der sog. politischen übung groben Unfugs. Abtheilung, die Art der Erledigung der Geschäfte, insbesondere Effen. In der Berufungsinstanz Genosse Kunischwas die Kontrolle der einzelnen Organe und des Ver Düsseldorf   wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft 300 m. tehrs mit den sogenannten Agenten betrifft, einer sehr Geldstrafe. Das erstinstanzliche Urtheil lautete auf Frei- eingehenden Prüfung dahin unterzogen, ob damit Mängel sprechung. verbunden find. E3 der liegt auf Hand, daß eine Erledigung dieser Prüfung nicht im Hands umdrehen gemacht ist. Diefe Sache muß fehr forgfältig erwogen sein, und Sie werden mir als altem praktischen Beamten nicht zumuthen, daß ich ohne weiteres auf das Geschrei hin, das sich besonders in der Presse erhoben hat, Organisationen, die sich mit wenigen Ausnahmen als sehr wohlbegründet erwiesen haben, umstürze. Das könnte ich nur, wenn ich die Ueberzeugung hätte, fofort etwas besseres an ihre Stelle setzen zu können. Bei der schließlichen Erwägung, was zu thun ist, sollen auch die Erfahrungen zu Nuge andere gemacht werden, die Res gierungen nach diefer Richtung gemacht haben. Ich habe bereits anläßlich eines Auftrages, den ich dem Polizei präsidenten ertheilt habe, sich die Organisation der Kriminalpolizei in anderen Ländern anzusehen, ihn auch ersucht, sich dort ebenfa mit der politischen Polizei zu beschäftigen. Wenn das geschehen sein wird, wird mir der Polizeipräsident die Vorschläge unterbreiten und werden wir dann prüfen fönnen, was zu bessern ist. Vorauss gefeßt, daß etwas zu bessern ist, wird es an der bessernden Hand nicht fehlen.( Beifall rechts.) Aber selbst bei der besten Organisation und der gea nauesten Kontrolle ist es doch nicht möglich, Fehler und Ungeschicklichkeiten von Beamten ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Wir werden in gewissen Fällen zu den 3uchtmitteln des Disziplinar und Strafgesetes schreiten müssen, it t ungesunde Elemente aus dem Organismus auszustoßen. Ich halte es aber nicht für rathsam und richtig und ich muß mich dagegen verwahren, daß die Organisationen und Institutionen dafür verantwortlich gemacht werden, daß solche Vorfälle vorkommen, solange diese Organisationen und Institutionen noch die Kraft in sich haben, derartige unfaubere Elemente von sich zu stoßen. Und daß das bei uns zutrifft, dafür glaube ich volle Verantwortlichkeit übernehmen zu können.( Beifall rechts.)

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29. Breslau  . Genossin Geiser wegen Beleidigung eines Polizeis beamten 50 M. Geldstrafe. Hamburg  . Ein Quai- Arbeiter wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung eine Woche Gefängniß. Drei andere wegen unerlaubten Sammelns bezw. Vergehens gegen die Straßenordnung je 10 M. Geldstrafe. " Leipzig  . In der Revisionsinstanz Gen  . Stenzel- Hamburg  einen Monat Gefängniß wegen Beleidigung. Landsberg   a. W. Wegen Beleidigung von Polizeibeamten Genossen Kaiser- Landsberg und Faber- Berlin je 50 M. Geldstrafe. Antrag: 4 Monate Gefängniß. Kellinghusen  . Die Genossen Schmidt und Nordhaus je 6 W. Geldstrafe wegen unerlaubten Kollektirens. 30. Düsseldorf  . Genosse Wessel 30 M. Geldstrafe wegen Be­leidigung eines Zeitungsverlegers. Insgesammt wurde erkannt auf 2516 M. Geld- und 26 Jahre Monate 3 Wochen und 1 Tag Gefängnißstrafe. Hamburg  - Eimsbüttel  , den 5. Februar 1897. Eichenstr. 4, I.

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Der geschäftsführende Ausschuß.

Abgeordnetenhaus.

30. Sigung vom 11. Februar 1897. 11 Uhr. Am Ministertische: v. d. Recke und Kommissarien. Die Spezialberathung des Etats des Ministeriums de 3 Innern wird bei der Position Ministergehalt" fortgesetzt.

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Minister von der Recke: Der Versuch des Herrn Rickert, mich mit dem Herrn Reichskanzler in Widerspruch zu setzen, ist ein sehr verunglückter.( Sehr richtig! rechts) Ich habe nicht Schädigungen bestritten, die durch den Prozeß herbeigeführt sind, sondern nur bea ftritten, daß ich ohne weiteres eine Reformbedürftigkeit der politischen Polizei damals anerkannt habe. Das ist doch etwas sehr Ver schiedenes.( Zustimmung links.)

Abg. v. Szmula( 3) bittet die Regierung, mit ihren Ver­sammlungsauflösungen in Oberschlesien   aufzuhören, das Volt Nach weiterer belangloser Debatte erwidert Rickert( frs. Vg.): Dem Minister danke ich für seine werde dadurch in seiner breiten Masse aufgeregt. Nach einer auf Offenheit; ich bedaure aber seine Erklärung über den§ 53. gelösten Versammlung in Kattowiß erhielt der Katollit", das Dieser Paragraph wäre nie und nimmermehr angenommen worden, oppofitionelle Blatt, sofort 1000 neuer Abonnenten. Die gewaltsame wenn diese Interpretation des Ministers vorgelegen hätte. Einführung der deutschen Sprache und die Versuche zur Ausrottung soll es es einfach Grundsay sein: Die Namen des Polnischen   sind in Schlesien   schon unter Friedrich dem Großen der Agenten werden überhaupt nicht ges mißlungen. nannt? Der Minister ist verantwortlich auch für die Abg. Rickert( frs. Vg.): Die Frage, wer ein nationalgefinnter Weigerung des Polizeipräsidenten. In dem Falle von Tausch lag Mann ist, ist im deutschen Parlament sehr unerquicklich. Die gar kein Grund vor, ein Judividuum wie Gingold- Stärk zu schonen. Norddeutsche Allgemeine Zeitung" brachte neulich einen auch vom Es ist ein Vertrauensbruch gegen den Reichstag  , Vorwärts" übernommenen vortrefflichen Artikel, welcher darlegte, wenn der Satz aufgestellt wird, daß man einen solchen Kerl nicht was für ein Unfug heute mit dem Worte national" geau nennen braucht, Sie fürchten, daß Sie dann keine Agenten be­trieben wird. Antinational" sind schon ganz andere Leute ge- tommen, wenn die Namen genannt werden. Ach, solche Suba nannt worden. Würden wir das Deutsche zur Vorbedingung für jette bekommen Sie alle Tage, die ristiren die Abhaltung einer Versammlung machen, so würden wir hinter auch das. Der Minister will nicht zugegeben haben, daß anderen Kulturvölfern, felbst gegen Rußland   zurückstehen. Das schwere Schädigungen durch den Prozeß au an den Tag gee Gesetz muß gegen jedermann gleichmäßig angewandt werden. Noch tommen seien; er hat es indirekt zugegeben. Der Reichsfangler hat ein paar Worte über den Prozeß Leckert Lühow. Die hier direkt gesagt, daß der Minister des Innern die Schritte ge vortrefflichen Ausführungen des Staatssekretärs des Auswärtigen   than hat, welche solche Borkommnisse für die Zukunft vermeiden Amtes haben vollständige Klarheit geschaffen darüber, daß er und die laffen. Regierung sich nicht anders helfen konnten, als durch die Gerichte. Unerklärt bleibt nur, daß das Auswärtige Amt 5 Jahre der politischen Polizei gegenüber ohnmächtig gewesen ist. Graf Caprivi foll einen tühnen Griff versucht haben, aber er scheiterte an dem Widerstande des damaligen Ministers des Innern. Nach§ 53 der Strafprozeß- Ordnung dürfen Beamte ihr Zeugniß nur verweigern, wenn dies gegen die Ordnung und Sicherheit des Staates und Reiches ist. v. Tausch hat unter Berufung auf diesen§ 53 das Abg. v. Sedlih( ft.): Die Erklärung des Herrn Ministers Zeugniß verweigert in der Frage, ob Hahn der Verfasser des über die politische Polizei hat mich durchaus befriedigt. Der Artikels in der Kölnischen Zeitung  " sei. Tausch wurde auf Hauptfehler liegt darin, daß nicht eine wirklich vera gefordert, die Erlaubniß des Polizeipräsidenten einzuholen. antwortliche Person mit der Leitung der politis Serr von Windheim hat ihm diese Erlaubniß nicht fchen Polizei betraut ist. Wer einen so ausgedehnten Ges gegeben. Später hat Tausch den Namen genannt. Das schäftsbezirk hat wie der Polizeipräsident von Berlin  , kann nicht die ist ein unerhörter Mißbrauch des§ 53. Ich möchte volle Verantwortung für alles tragen. Dafür muß eine wissen, ob erst die Intervention der Staatsregierung, speziell andere Stelle geschaffen werden und mit einem Lübeck  . Wegen gemeinsamer Mißhandlung und Körper- des Ministers des Innern, nothwendig war, Herrn fähigen, und Ehrenmant besett werden. Wer verlegung Arbeitswilliger wurden verurtheilt je ein Aus. v. Windheim zu überzeugen, daߧ 53 hier nicht playgreife. in der Praxis steht, muß zugeben, daß, wenn die ständiger zu 3, 22, 2 und vier andere zu je 1/2 Jahr Ge- müssen wir da nicht mißtrauisch sein bei der BeNamen der Agenten angegeben werden, eine fängniß. willigung von Mitteln für die Polizei? Worin politische Polizei überhaupt nicht möglich 18. Hamburg  . 1 Woche Gefängniß ein Hafenarbeiter wegen wird die Reform der politischen Polizei bestehen? Der Minister ist. Die Medizinalpolizei follte endlich dem Minister des Abreißens amtlicher Bekanntmachungen. hat die Schäden' bei der Organisation der politischen Polizei an- Innern unterstellt werden. Für die Selbstverwaltung ist Verminde 19. Berlin  . Der Genosse 3eiste wegen Beleidigung des erkannt. Das Volt will wissen, welche Reformen der Minister rung des Schreibwerks und Vermeidung bureaukratischer Einseitigkeit Restaurateurs Schulze 500 M. Geldstrafe. einzuführen gedenkt. Ich wünsche, daß die Kommission, von der er nöthig; dem Prinzip der Dezentralisation, daß sich in der neueren sprach, diese Aufgabe bald löse.( Beifali.) Verwaltung Geltung verschafft, werde noch immer zu wenig Rech nung getragen. Redner empfiehlt eine Verwaltungsreform, wodurch die Stellung der Landräthe und der Stadtverwaltungen erweitert und gefestigt wird; zu dem Gemeinsinn der Bürger dürfe man dabei weitgehendes Vertrauen haben.

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Lübeck  . In der Berufungsinstanz wegen Beleidigung Arbeits­williger zwei Arbeiter je 3 Monate, einer 10 und einer 6 Wochen Gefängniß.

Wilfter. Je 3 M. Geldstrafe 2 Genossen wegen unerlaubten Sammelns.

Halle. Der Redakteur des Voltsblatts" 6 Wochen Haft wegen Verübung groben Unfugs.

16. Hamburg  . Ein Ewerführer wegen Verstoßes gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 14 Tage Gefängniß.

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Zwei andere Streifende wegen Verstoßes gegen die Straßen­ordnung je 10 M. Geldstrafe.

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Abg. Frhr. v. Eynatten( 3.) führt Klage über die Verunreinigung des Wurmbaches durch Fabrikabwässer, die dessen großen Fisch reichthum zerstört haben. Dabei werden Landwirthe und Industrielle ganz ungleich behandelt. Von den Landräthen verlangt man genaue Reinhaltung des Wafferlaufs, während die Industrie- Anlagen das Wasser verpesten. Es ist durchaus nöthig, eine Umgestaltung des Wafferrechtes herbeizuführen. Regierungskommissar Geh. Rath Kruse erwidert, daß die Re gierung sowohl den örtlichen, wie den allgemeinen Verhältnissen Rechnung trägt und Maßnahmen vorbereitet.

Kiel  . Ein Monat Gefängniß Genosse Lütjens wegen Offiziersbeleidigung. Minister des Innern v. d. Recke: Ich habe ausdrücklich 20. Weimar  . Wegen Verstoßes gegen das Preßgesetz Genosse hervorgehoben, daß in den Landestheilen mit gemischter Sprache in Crämer 6 M. Geldstrafe. der Regel dafür gesorgt werden müsse, daß Beamte, welche beider Altona  . Ein Ausständiger wegen Vergehens gegen§ 153 Sprachen mächtig sind, verwandt werden. In diesem Sinne sind der Gewerbe- Ordnung 2 Monate Gefängniß. auch schon früher wie jetzt Verfügungen an die Behörden ergangen. 21. Hannover  . Zwei Monate Gefängniß Genoffe Thielhorn Wenn trotzdem Versammlungen ohne Grund aufgelöst worden sind, wegen Majestätsbeleidigung. so kann ich das nur bedauern und werde Remedur eintreten lassen. Erfurt  . Genosse Coors wegen Verübung groben Unfugs Auf die Frage, ob dem Kriminalkommissar v. Tausch erst auf 1 Woche Gefängniß. meine Initiative die Erlaubniß zur Aussage gegeben worden sei, Altona  . Neun Monate Gefängniß ein Schlosser wegen Be- au antworten, muß ich ablehnen; das betrifft lediglich ein drohung eines Arbeitswilligen. Wegen des gleichen Ver- Internum der Staatsverwaltung.( Unruhe links, gehens ein Ewerführer 4 Monate Gefängniß. Ein anderer Beifall rechts.) Vielleicht genügt es aber dem Abg. Rickert, wenn Ausständiger wegen Mißhandlung 1 Jahr Gefängniß. Und ich ihm fage, daß eine Verweigerung des Zeugnisses endlich ein Schauermann wegen Hausfriedensbruchs 6 Monate bezw. die Nichtertheilung dieser Erlaubniß für den Gefängniß. Polizeibeamten, Agenten zu nennen, einer bisher ganz konstant Abg. Stöcker: Auf den Prozeß Leckert- Lützow will ich nicht 22. Ein Streifender wegen Hausfriedensbruchs eine Woche Ge- innegebaltenen Pragis entspricht, und ich kann nicht näher eingehen. Herr Gamp hat mich aufgefordert, meine Ausa fängniß. anerkennen, daß dies den Bestimmungen des§ 53 zuwider ist. Das führungen gegen Herrn v. Stumm zurückzunehmen. Ich habe aber Hamburg  . Ein Schauermann wegen Uebertretung der versteht sich doch von selbst, daß, wenn man in solchen Herrn v. Stumm mit diesen Leuten gar nicht in Verbindung gee Straßenordnung 10 M. Geldstrafe. Ein Kohlenarbeiter Fällen Agenten nennt, man dann Gefahr läuft, überhaupt bracht, sondern nur gesagt, daß diese Leute für Herrn v. Stumm wegen des gleichen Vergehens und Beamtenbeleidigung eine Agenten mehr zu bekommen; und daß damit schließ- Material gesammelt haben. Ich kann also auch nichts zurücknehmen. 1 Woche Gefängniß und 6 M. Geldstrafe. Ein Ewerführer lich die politische Polizei vollständig aufhören würde Herr v. Stumm hat im vorigen Jahre eine der übelsten Reden, wegen Mißhandlung eines Arbeitenden 6 Monate Gefängniß. und damit dem Wohle des Landes nicht genügt wäre, brauche ich nicht einschließlich der sozialdemokratischen gehalten. Er hat feine - Ein anderer Ewerführer wegen des gleichen Vergehens auszuführen. Wenn in allen Fällen, wo das Gericht eine solche Frage stellt, Berechtigung, mir Vorwürfe zu machen. Meine Ueberzeugung 7 Monate Gefängniß. Agenten genannt würden, würden wir ohne Agenten sein. Was die ift, daß im geheimen jeder Deutsche  , welcher noch Gefühl Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genosse Jahn Berlin   Organisation der politischen Polizei betrifft, so habe ich im für vaterländische Dinge hat, auf antisemitischer Seite steht. Wir 4 Monate Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung. Januar nicht direkt Schäden anerkannt; so deutlich und tämpfen nicht gegen die materiellen, sondern gegen die bedenklichen 23. Lübeck  . Zwei Streifende zu je 5 Tagen Haft und einer zu unverhohlen habe ich mich nicht ausgesprochen, wie mir in den geistigen Uebergriffe der Juden. Nichts lastet so verhängnißvoll 1 Tag Haft wegen Uebertretung der Straßenpolizei- Ordnung Mund gelegt wird. Ich habe vielmehr gesagt: Ich würde diejenigen auf dem Staate als der Mangel an religiösem Gefühl. Daran hat bezw. Verübung groben Unfugs. Wegen Fabrikantens und Reformen der politischen Polizei in die Wege leiten, die sich mir als die semitische Preffe die Hauptschuld. Ein armenischer Profeffor Polizeibeamten Beleidigung der Klempner Schweizer nothwendig aufdrängen. Ich habe schon vor dem Prozeß und gleich nach sollte hier in öffentlicher Bersammlung reden, um für die Armenier 3 Monate, und Genosse Friedrich 1 Jahr Gefängniß. Beendigung bezw. während desselben einige Anordnungen getroffen, Liebesgaben zu sammeln, bezw. dafür zu interessiren. Denten Ste Magdeburg. 3 Monat Gefängniß Genosse Jahn wegen die mir erwünscht schienen. Ich habe zunächst sofort die so einmal, wenn in der Türkei   10 Juden ermordet wären, Beleidigung eines Arbeitgebers, und wegen Richterbeleidigung genannten felbständigen Kommando's bis auf welches Geschrei wäre von sämmtlichen Juden Europa's erhoben Genosse Bethge 2 Monate Gefängniß. weiteres inhibirt. Das Charakteristische dieser Kommando's worden! Dieser Professor Thumajan ist in der Presse arg vers " Hamburg  . Wegen Mißhandlung Arbeitender ein Aus: bestand darin, daß die Herren von ihrer eigentlichen leumdet worden. Er hat unangefochten in der Schweiz  , Franks ständiger 3 Monate Gefängniß. Antrag 8 Monate. Ein vorgefeßten Behörde vollständig losgelöst wurden reich u. f. w. reden dürfen, nur bei uns nicht. Fürchtet man die anderer wegen Abreißens amtlicher Bekanntmachungen und denjenigen Behörden unterstellt wurden, die sie requirirt hatten. Türkei  ? Wir haben es in Armenien   mit der umfassendsten, 14 Tage Gefängniß. Noch zwei andere wegen Vergebens Es wird sich nicht vermeiden laffen, daß derartige selbständige blutigften, grausamsten Christenverfolgung zu thun, die es je gegeben gegen§ 153 der Gewerbe Ordnung je 1 Monat Gefängniß.| Kommando's an einzelnen Stellen auch später noch noth- hat. Selbst die Christenverfolgungen unter den römischen Kaisern

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