durch den Kausmcum Benno Siegel aus Berüu erjetzt, weicher auch bald seine Stellung aufgab. Für ihn kam sodann der Rentier E. Röhrig in den Aufsichtsrath. Von den Direktoren schied Gützloe Ende 1889 wegen Geisteskrankheit aus.— Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes und des Vorstandes kommen hier wesentlich nur die Gebr. Wolff und der Färber Hoffmann in Betracht. Die Gebr. Wolff hatten zuerst ein Manufakturwaarengeschaft in Guben betrieben, welches von Louis Wolff— einem gelernten Schneider— mit einem Betriebskapital von 9000 Mark begründet worden war, dann aber in ein Landesprodukten-, Agentur-, Kommissions- und Inkassogeschäft und 1879 endlich in ein Bankgeschäft umgewandelt wurde, dessen Prokurist S. Wolff war. Am 91. Dezember 1888 wurde die Firma„Louis Wolfs" gelöscht und die Firma„L. u. S. Wolff" als Zweigniederlassung des inzwischen unter gleicher Firma in Berlin gegründeten Bank- geschästs eingetragen. Diese Firma endlich ist am 3. September 1889 gelöscht worden. Ihr Vermögen, welches sie durch glück- liche Börsenspekulationen und geschickte Benutzung von Kon- junkturen erworben haben wollen, gaben die Gebr. Wolff auf mehrere hunderttausend Mark an. Hoffmann, der als Färber in verschiedenen Fabriken beschäftigt gewesen war, war nach der Ansicht der Anklagebehörde et-enso wie Gützloe nur eine Marionette in den Händen der Gebr. Wolff, welche diese geschäftlich und kaufmännisch gebildeten Leute nur deswegen an die Spitze des Unternehmens gestellt haben solle», um in denselben Widerstands- unfähige Werkzeuge für ihr Unternehmen zuhaben. Das Anfangs- gehalt des Höckmann von 2400 M. stieg bald bis auf 5000 M., wozu noch 2V2 pCt. Tantieme vom Reingewinn traten. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes sollten Ersatz ihrer baaren Aus- lagen, außerdem aber zusammen 10 pCt. Tantieme, mindestens aber 1000 M, jährlich, sowie Reisekosten und Diäten, der Vor- sitzende aber auch Repräsentationslosten erhalten. Der aus zwei Direktoren bestehende Vorstand sollte festes Gehalt und Tantieme beziehen, und alle Urkunden und Erklärungen desselben sollte» für die Gesellschaft verbindlich sein, wenn sie mit der Firma der Ge- sellschaft versehen und von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitgliede und einem zur Zeichnung der Firma per pro cura berechtigte» Beamten unterschrieben wurden. Die Ausgabe der fämmtlichen Aktien erfolgte al pari. Im Publikum entstanden nach und nach wesentliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Unternehmens, und im Herbst 1889 war in Guben bereits das Gerücht verbreitet, daß die Gebr. Wolff von der Staatsanwaltschaft verfolgt würden, ja sogar bereits flüchtig geivordcn seien. Gegen die Verbreiter dieser Gerüchte hatten die Geb. Wolff Privatklagen angestrengt, dieselben aber später zurückgenommen. Alle diese Umstände veranlaßlen u. A. den Reg.-Rath a. D. Beutner zum Rücktritt. In der letzten Neujahrsnacht brach nun in der Fabrik ein verheerender Brand aus, dessen Ursacbe so wenig aufgell rt war, daß die Staatsanwaltschaft sich genöthigt sah, gegen die Gebr. Wolff wegen Brandslistung vorzugehen. Die diesbezügliche Untersuchung ist nun zwar eingestelli ivorden, die zur Fest- srellung des Brandschadens angestellten Ermittelungen verbreiten jedoch ein eigenthümliches Liept über die ganze Gründung und boten zugleich Anlaß zur strafrechtlichen Untersuchung, deren Endergebniß nun die jetzige Anklage ist. Danach werden die Gebr. Wolff zunächst in zwei Fällen beschuldigt,„als Mitglieder des Aufsichtsraths einer Aktiengcsellschast wissentlich in einem in einer Generalversammlung gehaltenen Vortrage den Stand der Verhältnisse der Gesellschaft nnwahr dargestellt und verschleiert und zum Nachtheile der Gesellschaft einen Betrug verübt zu haben." Es ist nämlich von den Gebr. Wolfs für die Gründung die früher Donegk'sche Fabrik von dem Kaufmann Friedrich Sack erworben worden, und die Anklage behauptet nun, daß der wahre Kaufpreis, 68—70 000 M. mit Einschluß aller Maschinen, bezahlt worden sei, mährend sie der Aktienge- sellschaft gegenüber behauptet haben, daß der Kaufpreis 100 000 M. betragen habe, und daß sie diese Summe und außerdem noch .. 63 392 M. für Maschinen an Sack bezahlt haben. Diese wahrheits- widrige Behauptung sollen die Angeklagten in der Generalversamm- lung vom 12. Juli 1887 ausgestellt haben. Desselben Vergehens sollen sich die Gebr. Wolfs in der Generalversammlung vom 27. August 1888 schuldig gemacht haben. Dort legten sie nämlich als Mitglieder des Aufsichtsraths einen von der Firma S. u. L. Wolff mit dem Fabrikbesitzer Lejeune am 2. August 188» geschlossenen Ver- trag vor, in welchem der staufpreis für die Lejeune'scheHut>abrik auf 403 000 M. angegeben ist, während er nur 276 000 M, betragen hat. Sie hatten in dieser Generalversammlung außerdem einen von der Firma Wolfs mit dem Vorstande der Aktien- gesellschast geschlossenen Vertrag vom 11. August 1888 zur Genehmigung vorgelegt, durch welchen— unter Wiederholung der wahrheitswidrigen Angaben über den Kaufpreis— die Rechte der Firma Wolff an die Aktiengesellschaft abgetreten wurden. Sie hatten gleichzeitig wahrheitswibrig behauptet, daß von der Firma Wolff ein SS�eil des Kaufpreises mit 127 OuO M. Aktien bezahlt fei. Ferner>vird ihnen zur Last gelegt, im Jahre 1889 in Gemeinschaft mit Hofsmann in dein ersten Geschäftsbericht un- wahre Angaben über den Vermögensstand der Gesellschaft gemacht und in einem in einer Generalversammlung gehaltenen Vortrage die wahren Verhältnisse der Gesellschast verschleiert zu haben. Ebenso sollen sie in Gemeinschaft mit Hoffmann in �dein Prospekt vom 2. März 1889 unwahre Angaben über die Vermögens- Verhältnisse der Gesellschast gemacht haben. Dem Auge- klagten Hoffmann fällt schließlich ein versuchte? Betrug gegen die Allgemeine Versicherungsgesellschaft„Union " in Berlin und
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freilich. in aller Stille zehn Glas Wein ausgetrunken.— „Haut ihn!" Wer„geHaut" werden sollte und wofür? dafür hatte er keinen Begriff; aber er brüllte fürchterlich. Der Gehilfe des Polizeiinspektors, der Offizier der Wasserkommnirikation und selbst Herr Ratsch, der wohl nicht erwartet hatte, daß seiner Beredtsamkeit ein so schnelles Ende gemacht werde, versuchten, die Ruhe wieder herzustellen... aber ihre Bemühungen blieben fruchtlos. Mein Nachbar, der Fischhändler, stürzte sogar mit den Worten auf Herrn Ratsch los: „Umgebracht hat er das Mädchen, der drei Mal ver- fluchte Deutsche," schrie er und drohte ihm mit den Fäusten. —„Die Polizei hat er erkauft und jetzt wagt er sich ein Ansehen zu geben!?" Hier liefen die Anfivärtcr des Gasthauses hierbei. Was weiter geschah, weiß ich nicht; ich griff eilig nach meinem Hute und machte mich auf die Beine! Ich erinnere mich nur, daß ich Etwas krachen hörte, daß ich eine Hörings- gräte in den Haaren des Alten im kamlottenen Rocke sah, daß der Hut des Priesters über das ganze Zimmer hin flog, daß ich Fictors bleiches Gesicht in einem Winkel und Jemandes rothen Bart in eines anderen muskulöser Faust sah... Das waren die letzten Eindrücke, die ich von diesem „Gedächtnißmahle der Verstorbenen" davontrug, welches der liebenswürdige Sigismund Sigisnmndovitsch zu Ehren der armen Susanna veranstaltet hatte. Nachdem ich mich etwas ausgeruht, begab tch mich zu Fttstoff und erzählte'ihm Alles, wovon ich im Laufe dieser Dage Zeuge gewesen war. Er hörte mich sitzend, mit ge- senktem Kopse, beide Hände unter die Füße gelegt, an und sagte wieder:„Ach, meine arme, arme Snsanna!" Dann legte er sich auf das Sopha und kehrte mir den Rücken zu. Eine Woche darauf hatte er sich vollkommen erholt und lebte ganz wie früher fort. Ich bat ihn, mir Snsannens
die Vaterländische Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft zu Elber- selb zur Last. Er soll durch unwahre Angaben über den Brand- schaden versucht haben, eine höhere Entschädigungssumme zu er- langen, als die Gesellschast zu beanspruchen hatte. Louis Wolff dagegen wird beschuldigt, durch Mißbrauch seines Ansehens und durch Zureden den Hoffmann zu dieser strafbaren Handlung bestimmt zu haben. Außer den betreffenden Paragraphen des Straf- gesetzbuches sind in dem Anklagebeschluß auch die Älrt. 249, 249b Nr. 1 des Gesetzes, betreffend die Kominandit-Gescllschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 18. Juli 1884 angezogen. Als Beweismittel sind zahlreiche Dokumente vorgelegt und eine große Anzahl von Zeugen geladen worden, ferner Versicherungs- beamte aus Berlin undEIberseld.zahlreicheNotabilitäten derFabriks- und Handelswelt aus Guben und anderen Städten, acht gerichtliche Sachverständige U.A. in. Die drei Angeklagten befinden sich schon seit längerer Zeit in Untersuchungshaft. Louis und Sigismund Wolff sind 1853 bezw. 1858 in Guben geboren, mosaisch und unbestraft. Emil Hoffmann ist 1858 in Krimmitschau geboren und hat gleich- falls keine Vorstrafen. Für die Verhandlungen sind mehrere Tage in Aussicht genommen. Als der Vorsitzende des Gerichtshofes, Landgerichts-Direktor Jekel heute Vormittag 9 Uhr die Verhandlungen eröffnete, waren etwa sechszig Zeugen zur Stelle. Die Anklage vertritt Staats- anwalt Karnatz, als Vertheidiger fungiren fünf Rechtsanwälte, darunter die Rechtsanwälte Dr. F. Friedmann und Wronker aus Berlin . Von den Zeugen hat der jetzt in Brüssel lebende Rentier Lejeune, der Verkäufer des Hauptgrundstücks an die Firma L. u. S. Wolff, ein Kranrheitsattest eingesandt, nach welchem er am Erscheinen verhindert ist. Der Präsident erklärt, daß man auch ohne diesen Zeugen verhandeln werde. Sodann wird der Angeklagte Louis Wolff vernommen. Präsident: Sie wurden am 26.'März verhastet?— Angeklagter(in heftiges Schluchzen ausbrechend): Ja wohl. Der Angeklagte Sigismund Wolff ist am 3. April verhastet worden. An den An- geklagten Hoffmann richtet der Präsident die Frage, ob er nicht schon wegen betrügerischen Bankerotts bestraft oder in Untersuchung gewesen sei. Angekl. Hoffmann: Ich bin wohl im Jahre 1878, als ich ein Droguen- und Materialiengeschäst in Krimmitschau hatte, verhaftet, aber nicht verurtheilt worden. Rechtsanwalt Dr. Fritz Friedmann : Ich wünsche, konstatirt zu sehen, daß der Angeklagte noch nnbeftrast und überhaupt auch nicht wegen betrügerischen Bankerotts in Untersuchung gewesen ist. Aus den Akten und theilweise soeben eingetroffenen Mit- theilungen der sächsischen Gerichte ergiebt sich nur, daß H. wegen BankerottS einige Tage in Untersuchung gewesen, daß aber eine Anklage überhaupt nicht gegen ihn erhoben worden ist. Staats- anwalt Karnatz: Nach den vorliegenden Akten erscheint der An- geklagte Hoffmann also als unbestraft.— Präsident zum Ange- klagten Louis Wolfs: Sind die Aktien der Gründung voll ge- zeiainet und bezahlt worden? Angeklagter: Ja wohl.— Präs.: Aus welchen Personen bestand ursprünglich der Aufsichtsrath?— Angel.: Ans mir, meinem Bruder und dem Generalkonsul Spiegclthal.— Präs.: Wer war Vorsitzender des Aufsichtsraths? — Angekl.: Ich. Ter Präsident geht nun auf den Ankauf des Sack- schcn Grundstücks über, welches die Firma S. u. L. Wolff für höchstens 68—70 000 M. erworben hat, der Aktiengesellschaft aber mit 100 000 M. angerechnet haben soll. Aus den Akten ergiebt sich, daß Sack das Grundstück in der Snbhastation für 55 000 M. erworben hat. Das Geld hierzu aber hatten die Gebr. Wolfs hergegeben. Aus einem zwischen der Firma Gebr. Wolff und Sack gescblossenen Vertrage ergiebt sich serner, daß der aus der weiteren Veräußerung des Grundstückes sich ergebende Gewinn zwischen den Kontrahenten getheilt werden solle.— Präs. zu L. Wolff: Dieser notarielle Vertrag ist dem Gerichte erst m letzter Stunde bekannt geworden, wie kommt es, daß Sie dem Gericht von diesem wichtigen Dokument keine Mittheilung gemacht haben? — Angekl. L. Wolff(weinend): Ich habe ja zwar diesen Vertrag unterschrieben, aber ich habe von den Modalitäten gar keine Kenntniß gehabt, da mein Bruder den Vertrag entworfen hatte. Der Angeklagte Sigismund Wolfs bestätigt dies und erklärt, daß lediglich die schwierigen Hypothekenverhältnisse des Grund- stücks Ursache gewesen wäre, die Uebertragung des Erwerbstitels auf Sack zu veranlassen. Präs.: Wann faßten Sie den Eni- schluß, das Grundstück der Aktiengesellschaft anzubieten? Angekl.: Im Mai 1887. Präs.: Wie wollen Sie den Umstand erklären, daß Sie als Hergeber des Geldes, demnach den Sack als Ersreher des Grundstücks siguriren ließen?— Angekl,: Der Amtsgerichts- rath Krauß hat mir angerathen, den Sack durch ein Mehrgebot von 5 M. Erwerber werde» zu lassen.(Sensation im Audi- torium.)— Staatsanwalt: Ich beantrage die sofortige Vorladung des Amtsgerichtsraths Krauß. Der Gerichtshof beschließt dieselbe. — Präsident zu Louis Wolff: Wie kommen Sie dazu, daß Sie der Aktiengesellschaft eine Quittung vorgelegt haben', wonach Sie 63 000 M. an Sack für maschinelle Einrichtungen bezahlt hätten, während sie thalsächlich an Sack gar nichts gezahlt haben?— Angekl. L. Wolff: Ich hatte von den Abmachungen keine richtige Kenntniß, sehe aber ein, daß es Unrecht war, den Sack als Empfänger des Geldes hinzustellen.— Der Präsident geht nun auf die Personalien des L. Wolss ein. Präs.: Welche Schulbildung haben Sie genossen?—'Angekl.: Ich war Qunr- taner.— Präs.: Wurden Sie dann nicht Schneider?— Angekl.: Schneider bin ich nie gewesen, ich bin aber in Konfektions- geschäften gewesen.— Präs.: Mit welchen Mitteln haben Sie Ihr Geschäft hier begründet?— Angekl.: Mit etwa 9000 M.— Präs.: Wie hoch ist Ihr jetziges Vermögen?— Angekl. Etwa
Heftchen zum Andenken zu geben und er händigte es mir ohne jeden Einwand ein. Einige Jahre vergingen. Meine Tante starb und ich siedelte ans Moskau nach Petersburg über. Auch Fustosf zog nach Petersburg . Er trat in das Finatizminifterinm ein; ich sah ihn selten nur und fand nichts Besonderes mehr ati ihm. Er ivar ein Beamter, wie sie Alle sind und weiter Nichts. Wenn er noch lebt und nnverheirathet ist, so wird er sich wohl auch nicht verändert haben, wird auch jetzt noch gymnastische Vlebungeu machen, Herzen verschlingen, wie sonst, und Napoleon in blauer Uniform in die Stammbücher seiner Freundinnen zeichnen. Ich mußte einmal ge- schaftlich nach Moskau . Dort erfuhr ich zu meinem nicht geringen Erstaunen, daß die Verhältnisse meines' früheren Bekannten, des Herrn Ratsch, eine traurige Wendung ge- nommeu hatten. Seine Gemahlin hatte ihm freilich noch Zwillinge, zwei Knaben geschenkt, welche der„Ur-Ruffe" Brjatschcslaw und Viatscheslaw genannt hatte; aber sein Hans ivar ihm abgebrannt, er hatte, seinen Abschied nehmen müssen und seilt ältester Sohn Fictor kam gar nicht mehr ans dem Schuldthurme heraus. Während meiner Anwesen- heil in Moskau hörte ich in einer Gesellschaft Susannens in der beleidigendsten nnvortheilhaftesten Weife erwähnen. Ich vertheidigte das Andenken des unglücklichen Mädchens so gut als möglich,— das Schicksal versagte ihr also selbst das Almosen der Vergessenheit! Allein meine Beweise brachten keinen großen Eindruck hervor. Einer von ihnen jedoch, ein poetischer Student, wurde erschüttert. Ich erhielt am sol- genden Tage von ihm ein Gedicht zugeschickt, das ich ver- gessen habe, das aber mit folgenden Zeilen schloß: „Doch selbst am Rand des still gewordenen Grabes „Ruht der Verleumdung Schlangenzniige nicht. „Ihr aift'ger Hauch trübt selbst das reine Gold, „Mit dem Erinnerung den Ort verkläret „Und sengt die Blumen, die hier blühen möchten."
140 000 M.— Präs.: Sie hatten früher angegeben, einige Hunderttausende zu besitzen.— Angekl.: Wir besitzen Aktien, die keinen Kurs haben. Der Angeklagte Sigismund Wolff giebt sein Vermögen auf 100 000 M. an. Bezüglich seiner Personalien giebt er an, daß er Seknndanerbildung besitze und Leiter der Filiale der Firma Gebr. Wolff in Berlin gewesen sei. Sein Vermögen will er schon vor der Gründung in Börsenspekulationen erworben haben. Seine Ein- läge bei Begründung des Bankgeschäfts mit seinem Bruder giebt er auf 80 000 M. an. Präsident zu dem Angeklagten Hoffmann: Wie sind Sie mit den Gebrüdern Wolff in Verbindung gekommen?— Angekl.; Ich habe mich bei Ihnen als Werkführer der Hutfabrikätion gemeldet. — Präs.: Haben Sie nicht auch Ihre Befähigung zur Führung von Direktorialgeschäften betont?— Angell.: Nein.— Angekl. L. Wolff: Das ist nicht wahr, er hat sich uns als früherer Direktor großer Werke, speziell einer Petersburger Fabrik, präsentirt.— Angekl. Hoffmann: Ich habe mich nur als Werkmeister an- geboten, von Direktionsgeschäften verstehe ich nichts.— Präs.; Sie haben gleichwohl aber als Direktor in der Gesellschaft fungirt?— Angekl.: Die Direktorgeschäfte haben Andere besorgt. Präs. zu S. Wolff: Lassen Sie sich doch näher darüber aus, wie es kommt, daß Sie 100 000 und 63 000 M. an Sack bezahlt haben wollen, während Sack nur eine Zahlung vön 68— 70 000 M. zugiebt und ausdrücklich jede weitere Zuwendung bestreitet?— Angekl.: Wir haben thatsächlich 163 000 M. in Checks an Sack gezahlt.— Präs.: Ohne weiteren Kommentar?— Angekl.: Wir zahlten jene Summen zur Konsortialberechnung, eine Reihe von Schriststücken, die ich zur Zeit meiner Verhaftung nicht zur Hand hatte, wird die Richtigkeit und Berechtigung jener Zahlung ergeben. Der Präsident geht nun auf die Vorgänge in der General- Versammlung über, in welcher die Vertrüge über den Ankauf des Sack'schen Grundstücks genehmigt wurden. Präs.(zu S. Wolfs): Wollen Sie etwa behaupten, daß die 100 000 und 63 000 M. wirklich in den Besitz des Sack übergehen sollten?— Angekl.: Das will ich nicht behaupten.— Präs.: Wollen Sie ferner behaupten, daß Sack mehr als 68— 70 000 M. erhalten hat?— Staatsanwalt Karnatz: Das PluZ von 30 000 M. stammt offenbar aus einer Verabredung, obwohl der bezügliche VeÄrag, jedenfalls aus strafrechtlichen Rücksichten, über diesen Punkt nichts enthält. Der Präsident verliest nun eine Reihe von Briefen, Zbw ein Kommis von Louis Wolff, Namens Pergamenter, an Sack ge- schrieben hat.— Präs.: Zu Louis Wolff: Erkennen Sie die Hand- fchrist des Pergamenter an? Der Angeklagte bejaht dies, Sigis- mund Wolsf vermag dies nicht, da er sich damals in Verlin be- funden habe. Rechtsanwalt Friedmann legt nun ein Kopirbuch der Firma Wolff vor, woraus sich ein zutreffendes Bild über das Verhältniß zwischen der Firma Wolff u. Sack ergeben würde.— Präsident: Dieses Buch taucht ja erst jetzt auf, obgleich behauptet worden ist, daß bei der Haussuchung sämmtliche Bücher der Firma in Be- schlag genommen seien. Wer hat das Buch hierhergehracht?— Rechtsanwalt Gersdorff 11: Die Frau des Angeklagten Louis Wolff hat es hergesandt.— Präsident: Sind etwa noch mehr derartige Bücher vorhanden, welche seinerzeit nicht in Beschlag genommen wurden? Es werden dann noch mehrere solche Bücher, die sich auf der Bank hinter den Angeklagten befanden, hervorgeholt und dem Präsidenten übergeben.— Präsident(zum Bücherrevisor Jänicke aus Guben ): Wie verhält es sich mit der polizeilichen Beschlagnahme?— Jänicke: Die Polizei hat damals ausdrücklich erklärt, daß sie alle vorhandenen Bücher in Beschlag genommen habe.— Präsident(zu L. Wolff): Wollen Sie nun nicht anerkennen, daß Sie bei dem Kaufpreis von 100 000 M. 30 000 501. gewonnen haben?— L. Wolff: Ich weiß nichts Genaues übe? die Art dieses Gewinns.— Präsident(zu Sigismund Wolff): Was sagen Sie dazu?— Angekl.: Die 30 000 M. waren ein berechtigtes Aufgeld.— Präsident(zu L. Wolff): Wie verbült es sich nun mit dem Ankauf der Lejeune'schen Fabrik, wobei Sie der Aktiengesellschaft 127 000 M. mehr m Ansatz brachten, als Sie selbst gezahlt haben?— Angeklagter L. Wolff: Ich wußte davon gar nichts, und erst später hat mir mein Bruder gesagt, daß er von Lejeune 127 000 M. Provision bekommen habe; ich habe von diesem Geld nichts bekommen.(Sensation.)— Präsident zu Sigismund Wolff: Wie verhält es sich mit dieser Summe?— Angeklagter: Lejeune hat mir diese Smnine persönlich geschenkt.— Präs.: Glauben Sie, daß ein Geschäftsmann ohne jede Ver- anlassung solche Geschenke macht?— Angekl.: Lejeune war sogar ein gewiegterer Geschäftsmann als ich, aber dennoch stiege» bei mir Bedenken auf, und ich entschloß mich, die Gesellschast zu entschädigen.—[Präs.: Sie haben allerdings Zuwendungen au die Gesellschast in Höhe von 57 000 M. gemacht, aber nicht etwa aus Generosität, sondern zu dem Zwecke, die Einnahmen der Gesellschast höher erscheinen zu lassen, dadurch eine Verschleierung der wirklichen Sachlage herbei- zuführen, die Bilanzen der Geselllchaft dadurch zu fälschen und eine Kurstrciberei der Aktien herbeizuführen.— Sigismund Wolff: Wir hatten, da alle Aktien begeben waren, kein Interesse an dem jeweiligen Kursstände.— Präs. zu L. Wolff: Haben Sie von dem Vertrage mit Lejeune gar keine Kenntniß gehabt?— Angekl.; Die Sache mit den 127 000 M. hat mir mein Bruder verschwiegen: S. Wolff: Ich habe die 127 000 M. nur als persönliches Geschenk betrachtet.— Präs. zu S. Wolff: Haben Sie Ihren Bruder,
Ich las dieses Gedicht und verfiel in tiefes Sinnen. Susannens Bild stieg wieder in mir ans und wieder sah ich jenes gefrorene Fenster in meinem Zimmer; ich gedachte jener Windstöße des Schneesturmes, ihrer Worte, ihrer Thränen.., ich grübelte darüber, womit Susannas Liebe zu Fnstoff erklärt werden könne, und warum sie sich so schnell, so unaufhaltsam der Verzweiflung hingegeben hatte, sobald sie sich verlassen sah. Warum hatte sie nicht ab- warten, die bittere Wahrheit nicht aus den Lippen des ge- liebten Mannes selbst hören, ihm endlich nicht schreiben wollen? Wie war es niöglich, sich sofort Kopf über in einen Abgrund zu werfen?„Weil sie Fnstoff lcidcnfchaftlich liebte," wird man mir sagen;—„weil sie nicht den geringsten Zweifel in seine Ergebenheit, in feine Achtung ertrugen konnte." Vielleicht; vielleicht liebte sie Fnstoff auch gar mcht so leidenschaftlich, vielleicht täuschte sie sich auch gar nicht, hatte aber ihre letzten Hoffnungen auf ihn gesetzt und konnte den Gedanken nicht ertragen, daß auch dieser Mensch sich sogleich, ans das erste Wort eines Verläumders hin von ihr abwenden konnte! Wer sagt es, was ihr den Tod gebracht: die gekränkte Eigenliebe, Gram über das Hoffnungslose ihrer Lage, oder die Erinnerung an jenes erste, edle, ge- rechte Wesen, dem sie sich am Morgen ihres Lebens so freudig hingegeben, das so fest an sie glaubte und sie so hoch achtete V Wer meiß es, ob in jenem Augenblicke, wo es mir vorkam, als schivcbe der Ausruf:„Er ist nicht ge- kommen!" über ihre todesstarren Lippen, ihre Seele sich nicht schon freute und p ihm, zu ihrem Michael empor- geschwebt war? Die Geheimnisse des Menschenlebens sind Gchß, und das unzugänglichste aller Geheimnisse ist die Liebe!.... Jedesmal aber, wenn Snsannens Bild vor mir ersteht, kailn ich Mitleid und einen Vorwurf gegen das Schicksal nicht in mir unterdrücken und nieine Lippen flüstern unwillkürlich:„Die Unglückliche! Die Unglückliche!" Ende.