Gerichts- Beitung.

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behauptet, ist der Prospekt von dem Kommissionsrath Haußmann| liebe dieses Zeugen und weist darauf hin, daß dieser s. 3., verfaßt worden. er den Gebrüdern Wolff seine Dienste anbot, sich als unve Ein trübes Licht auf unsere Sicherheitszustände wirft Es wird hierauf der Kaufmann Liersch aus Guben als heirathet" bezeichnet habe, in Wirklichkeit aber verheirathet w eine Zusammenstellung derjenigen Anklagesachen, mit denen fich Zeuge vernommen eine jener Personen, welche f. 3. von den Der Zeuge erwiderte dagegen, daß er damals schon von sein eine Zusammenstellung derjenigen Anklagesachen, mit denen sich s. die gestern beendete Periode des Schwurgerichts des Landgerichts I Gebr. Wolff wegen Verbreitung böswilliger Gerüchte verklagt Frau geschieden war. zu beschäftigen hatte. In zehn Sigungstagen gelangten nicht worden waren. Dieselben hatten sich durch die Erzählung be- Hierauf wird die Verhandlung um 8 Uhr Abends vertagt weniger als sechs schwere Gewaltthaten gegen das Leben und leidigt gefühlt, daß einer der Wolff's in Hamburg , der andere 3 weiter Verhandlungstag. Eigenthum, wie Todischlag, Körperverletzung mit tödtlichem Aus- auf der Flucht im Gotthardt- Tunnel verhaftet worden sei. Ohne Die Beweiserhebung wird fortgefeßt. Zunächst wird a gange und räuberische Ueberfälle, zur Aburtheilung, ferner je eine jedes Buthun dieses Zeugen ist die Klage aber wieder zurück- Veranlassung des Rechtsanwalts Homann der Angeklagte Ho Antlage wegen Nothzucht und Urkundenfälschung. Es wurden genommen worden. Die Angeklagten Gebr. Wolff wollen dazu mann darüber vernommen, worum er mit seinen Beschuldigung insgesammt 44 Jahre 6 Monate Buchthaus und 4 Jahre durch einen Geschäftsfreund bewogen worden sein, jedoch die gegen die Gebrüder Wolff erst so spät aufgetreten sei, währe 6 Monate Gefängniß über die Angeklagten verhängt. Am 13. d. M. Bedingung gestellt haben, daß die Verbreiter jener Gerüchte ihre er ihnen vorher stets das größte Lob ertheilt habe. Bemerken beginnt bereits wieder eine neue Schwurgerichtsperiode beim Behauptung öffentlich zurückziehen. werth sei dabei, daß Hoffmann in der Zeit, als er schon Landgericht I unter dem Vorsitz des Landgerichtsraths Braun. Der nächste Zeuge, Dr. Neumann, hat den wahnsinnig Untersuchungshaft gewesen, einen Injurienprozeß gegen Sig gewordenen Direktor Gühloe einige Zeit vor dessen Ueber- mund Wolff angestrengt hatte. Wer habe ihm nun die M Nöthigung und Bedrohung mit einem Verbrechen führung in eine Heilanstalt behandelt. Er giebt sein Gut theilung von einer Beleidigung gemacht, die S. Wolff in d wurde dem Kaufmann Siegfried Altmann zur Laft gelegt, achten dahin ab, daß G. durchaus geistig gestört ist. letzten Generalversammlung angeblich ausgestoßen, indem er welcher gestern vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I Auf verschiedene Fragen des Präsidenten über den früheren Schuld der Verschlechterung der Lage auf Hoffmann schob u stand. Der Angeklagte war mit einer Dame verlobt, die das Zustand des G. erklärt Zeuge, daß er nur über seine persön- äußerte:" Vor einem Hausdieb kann man sich nicht schüßen"? Verhältniß zu ihm wieder löfte und zu einem anderen Herrn, der lichen Beobachtungen berichten könne und sich laienhafte Angefl. Hoffmann erklärt, daß er infolge der unausgeseh sie bald heirathete, in Beziehungen trat. Es waren wenig lautere Fragen", die auf Mittheilungen dritter Personen beruhen Bitten der Wolff's so lange geschwiegen; dem Drucke folgen Mittel, die der entlassene Bräutigam anwandte, um eine Ver- und Zeiten betreffen, die außerhalb seiner Beobachtung lägen, dem er unterlegen, habe er auch den Wünschen derselben a bindung mit feinem Nachfolger zu hintertreiben. Nicht nur sandte verbitten müsse.- Der Gerichtshof verhängt wegen dieser Rede Aufstellung der Bilanz nachgegeben. Als er aber obigen B er Briefe überschwänglichen Inhalts an seine frühere Braut und wendung über den Zeugen eine Ungebührstrafe von 20 Mart. deren Angehörige, in welchen er schreckenerregende Ereignisse in wurf durch den Untersuchungsrichter erfahren, sei er flage Zeuge Reg.- Rath a. D. Beutner aus Berlin bekundet, daß gegen S. Wolff aufgetreten, und das Resultat sei gewesen, b Aussicht stellte, falls die Heirath stattfände, sondern er richtete er die Gebr. Wolff gar nicht gekannt habe und nur auf Ein- S. Wolff zu 50 Mark Geldstrafe wegen Beleidigung verurthe auch offene Postkarten an seinen Stebenbuhler, in welchen er in ladung des Generalfonfuls Spiegelthal in den Aufsichtsrath ein wurde. verblümter Weise Andeutungen machte, daß das Verhältniß zu getreten sei. Nach seiner Rückkehr von einer Auslandsreise sei Rechtsanwalt Koch ( Vertheidiger des Hoffmann): Das gan seiner früheren Braut ein derartiges gewesen sei, daß die er mit Spiegelthal nach Guben gereist, um sich das Etablissement Vorgehen der Gebr. Wolff ging dahin, die Schuld auf Hoffma Tegtere eine andere Verbindung nicht eingehen könne. Der Gesellschaft anzusehen, welches damals einen durchaus nicht zu schieben, der auch in Zeitungsartikeln, die augenscheinlich In diefen Andeutungen erblickte die Anklagbehörde unangenehmen Eindruck auf ihn gemacht habe. die Thatbestands Merkmale Er habe nur die Initiative der Gebr. Wolff zurückzuführen waren, für theiligten dadurch abgehalten werden sollten, die Verbindung ein- gegen eine Erhöhung des Aktienkapitals ausgedrückt. der Nöthigung, da die Be- einer einzigen Aufsichtsrathssigung beigewohnt und sein Bedenken schlechte Lage der Gesellseast verantwortlich gemacht wurd zugehen. der Seine Der hiesige Buchdruckereibesiger Krollmann wird auch bekunde Einem Bekannten seiner früheren Braut gegenüber Bedenken seien auch in das Protokoll aufgenommen worden, daß er dem Hoffmann Mittheilung von diesen Vorkommnis äußerte der Angeklagte, daß er nie und nimmer die Heirath zu- doch habe er dieses Protokoll später nicht mehr vorsinden gemacht, und daß letterer sich auch dahin ausgesprochen ha geben werde und wenn drei Leichen daraus entstehen sollten. Der können. Staatsanwalt hielt die Auflage im vollen Umfange aufrecht und versammlung die Erhöhung doch beschlossen, sei er sofort zurück- bewogen. Als er dann später erfahren, daß die General- daß ihn nur das Drängen der Gebr. Wolff bisher zum Schweig beantragte dafür eine Gefängnißstrafe von drei Wochen. Der Ge- getreten. Präf.: Haben Sie es nicht auch mißfällig Zeuge Buchdruckereibesizer Krollmann bestätigt diese richtshof vermißte zunächst den Thatbestand der Bedrohung, denn empfunden, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrats zugleich der gaben. Zeuge und Sachverständiger Jaenicke befund - befunde Gi die Aeußerung in Betreff der drei Leichen sei nicht ernst zu Bankier der Gesellschaft war.- Beuge: Allerdings war dies daß im Kassenbuch in Ausgaben für den Ankauf des früh nehmen, sondern nur als die leere Redensart eines erregten Men- auch ein Moment für meinen Entschluß des Rücktritts, die Donegl'schen und dann Sack'schen Grundstückes 100 000 m. u schen anzusehen. Aber auch eine versuchte Nöthigung könne in Hauptsache war aber die Erhöhung des Aktienkapitals. Die außerdem für den Ankauf der Maschinen, Utensilien u. s. dem Inhalte der Briefe und Postkarten nicht gefunden werden Angeklagten Gebr. Wolff behaupten, daß der Zeuge gar feiner 63 392 m. verzeichnet sind. und deshalb sei wegen beider Wergehen auf Freisprechung erkannt Aufsichtsraths Sigung beigewohnt habe, was Beuge Beutner Bücherrevisor Franz Töpfer aus Berlin bekundet, daß unter Hinweis auf ganz bestimmte Vorkommnisse bestreitet. Bücher der Firma L. u. S. Wolff mit dem von derselben au Die Köpenicker Unruhen beschäftigten am Donnerstag in Rechtsanwalt Dr. Friedmann weist darauf hin, daß bei zahl- gegebenen Prospekt genau übereinstimmen. Präs.: Hieraus drei verschiedenen Terminen die erste Straffammer am Land- reichen Gesellschaften die Bankiers der letzteren auch Mitglieder giebt sich also, daß die Firma Wolff 100 000 refp. 62 392 M. gericht II. Alle diejenigen Personen, welche an den Vorabenden des Aufsichtsrathes seien. Von einer Beweisführung in dieser Ankauf des Sack'schen Bejizzes und der betreffenden Maschinen des großen Krawalls, am Abend des 20. März, am 17., 18. Beziehung sieht der Gerichtshof ab, da er mit dem Staats- Aftiengesellschaft angerechnet hat?- Zeuge: Jawohl. Pra und 19. März der Polizei in die Hände fielen, sind vom anwalt Karnaz annimmt, daß der von dem Vertheidiger be- Die Sache verhält sich also derart, daß Sack über 100 000 Köpenicker Schöffengericht ziemlich streng bestraft worden und hauptete, allerdings nicht wünschenswerthe Zustand thatsächlich quittirt hat, von denen er höchstens nur 70 000 M. erhalten, versuchen nunmehr ihr Heil in der zweiten Instanz, zum Theil besteht. ferner von ihm 63 392 M. quittirt wurden, für welche die Firm mit recht glücklichem Erjolge. In dem ersten Termine, welcher Beuge Seifenfabrikant Bohne ist derjenige, welcher die Gebr. Wolff gar nichts gegeben hat. anstand, berief sich der Angeklagte, Arbeiter Karl Prez, direkt auf Wolff veranlaßt hat, die Beleidigungsklagen gegen die Ver- Hierauf gelangen die Untersuchungsakten gegen So Ho das Zeugniß des Bürgermeisters von Köpenick , welcher bekunden breiter der bösen Gerüchte zurückzunehmen. Als Jugendfreund der mann wegen seines Konkurses in Krimmitschau zur Verleju als sollte, daß der Angeklagte sich bereits während der Aufforderung Wolff's sei er diesen Gerüchten entgegengetreten, er sei dann für Daraus ergiebt sich, daß das Verfahren auf Antrag der Staat des Bürgermeisters zum Auseinandergehen auf den Weg gemacht den Denunzianten der von Wolff verklagten Personen gehalten anwaltschaft selbst eingestellt wurde. habe, und daß der Polizeidiener, welcher den Auftrag erhalten worden und die Lehteren hätten dann jede Geschäftsverbindung Der Präsident geht jetzt zu dem Ankauf des Lejeune'sch hatte, den ersten Besten herauszugreifen", mit seiner Person mit ihm abgebrochen. Er selbst sei Aktionär im Betrage von Grundstücks über. Die Gebrüder Wolff hatten hier als M Generalversammlung einen Mißgriff gemacht habe. Der Bürgermeister war geladen, 3000 m. gewesen und habe das Unternehmen stets für gut ge- glieder des Aufsichtsraths der aber nicht erschienen, und da dessen Zeugniß ein sehr wesentliches halten. Präs.: Sie haben aber einmal eine Unterredung mit 27. August 1888 einen von der Firma L. u. S. Wolff mit de war, so mußte die Verhandlung vertagt werden. Im zweiten dem verstorbenen Güzloe gehabt, welcher einer ganz andere Fabrikbesitzer Lejeune am 2. August 1888 gefchloffenen Vertr Termine wurde der Angeklagte, Arbeiter Wilhelm Kegel, der Meinung über das Unternehmen hatte. Zeuge: Ja wohl, vorgelegt, worin der Verkaufspreis der Lejeune'schen Hutfab5 wegen Betheiligung an einem Auflaufe am 19. März zu drei Gügloe hat sich geäußert: Die verfluchten Juden wollen mich mit 403 000 Mark angegeben ist. Zugleich wurde ein Vert Monaten Gefängniß verurtheilt worden war, gänzlich frei- zwingen, die Bilanz zu unterschreiben, das thue ich aber nicht!" vom 11. August vorgelegt, worin die Firma Wolff den be gesprochen, weil der vom Vertheidiger geführte Entlastungsbeweis Ich habe ihm damals das Gefährliche einer solchen Aeußerung Besitz zu obigem Preise an die Aktiengesellschaft überträgt. es hoch wahrscheinlich machte, daß die Beamten hier in der That ernstlich vorgehalten. Auf Befragen des Präsidenten giebt Aufsichtsrath hatte diese Verträge geprüft und den Kaufpreis einen Mißgriff begangen und einen Unbetheiligten ergriffen hatten. Beuge zu, daß er Sigismund Wolff alle Sonntage besucht angemessen" erachtet, worauf die Besitzübertragung ohne Gin vollkommen einwandsfreier Zeuge bekundet nämlich, daß er hat und daß er auch einmal Direktor werden follte, stand erfolgte.

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Unter mehreren dann vernommenen Zeugen, welche s. 3. Es folgt die Vernehmung des Kommissionsraths Spahi üble Gerüchte über die Gründung ausgesprengt hatten, befindet( Berlin ). Präsident zum Zeugen: Sie haben seiner Zeit sich auch der Fabrikant Steinke. Derfelbe erklärt, daß sein Miß- Aufforderung der Gebr. Wolff die Taxe über die Lejeunes trauen gegen die Wolff's bei Prüfung von deren Bilanz rege ge- Fabrik gemacht und in der Voruntersuchung bekundet, daß m worden sei. Alle darin angegebenen Zahlen seien ihm zu hoch sie dahin habe beinflussen wollen, eine recht hohe Tare auf vorgekommen, namentlich habe er die Angaben über den Verdienst stellen. Benge: Diesen Eindruck habe ich allerdings geha für außerordentlich übertrieben angesehen. Präs.: Jahre Taye war um etwa 40-50 000 m. niedriger, die Schäßung des L. Wolff.- Zeuge: Jawohl. Präs.: waren auch nach dem Brande zur Abschätzung des Schadens heb und fanden die Versicherungssumme außerordentlich hoch. Beuge: Ich fand einige Posten allerdings sehr hoch. Den Wegen der Maschinen in der Lejeune'schen und in der früher Doneg dann Sac'schen Fabrit hat der Zeuge, welcher auch vom Gerichung hof als Sachverständiger besonders vereidigt wurde, mit 1129 brit bezi. 190 004 m. angegeben.

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Es folgt sodann die Vernehmung des Amtsgerichtsraths Krauß

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Der Zeuge und Sachverständige für das Baufach, Ben Berlin, hat am 9. resp. 11. August 1888 nach den in Berlin derartige Abschätzungen geltenden Prinzipien den Werth dejeune schen Grundstücks auf 256 000 Mt. den des Donegl'ich gefa m.

Grundstücks mit 214 000 M. festgestellt.

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mit dem Angeklagten einen Geschäftsgang gemacht habe, der sie aber lieber Seifensteder geblieben sei. Rechtsanwalt Präsident( zu L. Wolff): Haben Sie von den 127 000 m., die durch die Grünstraße führte. Die Straße und namentlich der Friedmann: Ist Ist der Zeuge bei seinen Besuchen jemals Bruder Sigismund am Tage des Ankaufs von Lejeune zurü Bürgersteig sei sehr belebt gewesen, plöglich sei ein Gendarm auf durch Wolff beeinflußt worden, indem ihm dieser etwa erhalten hat, irgend ein Aequivalent erhalten? dos Trottoir geritten, dadurch hätten sich die Bassanten gestaut, glänzende Schilderungen des Geschäfts machte? Beuge: 2. Wolff: Nicht das geringste; ich habe überhaupt erit a er und der Angeklagte seien dicht vor dem Pferde gewesen, zurück Ich machte meist Sonntagsbesuche und Sonntags will ich über- 7. März d. J. erfahren, daß mein Bruder dieses Geld ätten sie nicht gefonnt, weil zu viel Menschen sich hinter ihnen haupt nichts von Geschästen hören!( Heiterkeit). auten und da jei der Angeklagte von seiner, des Zeugen Seite Jeg verhaftet worden. Der Gerichtshof schenkte zwar den Aus­fagen der Beamten vollsten Glauben, hielt aber doch einen Miß griff in der Person nicht für ausgeschlossen und daher die Sache icht genügend aufgeklärt. In der dritten Verhandlung waren es ie Arbeiter Schuit und Ureck, die zu sechs Wochen Gefängniß erurtheilt worden waren, weil sie sich am 17. März an dem luflaufe betheiligt hatten, welcher vor dem Streichan'schen Lokale Uhrmacher Beyer hat auf Zureden der Wolff's drei Aktien attfand, als das Versammlungsverbot bekannt wurde. In diesem a 1000 Mart zum Kurse von 125 erworben. Nach dem Brande alle vermochten die Angeklagten zwar nicht ihre Freisprechung habe er aber Mißtrauen gehabt und persönlich bei den zu erreichen, doch seßte der Gerichtshof die Strafe auf je vier Gebrüdern Wolff in Berlin Nachfrage gehalten, eine wirk Bochen Gefängniß herab. liche Auskunft aber nicht erhalten. Der Zeuge hat dann feine Attien zum Kurse von resp. 40,25 und 19 verkauft, also Mit großer Schlauheit und Dreiftigkeit haben die Gebr. einen großen Verlust erlitten. Rechtsanwalt Friedmann: Das Georg und Bernhard Guhle Unterschlagungen und Be- war der zweite Kauf von Ihnen, aber bei einem früheren Rauf cügereien in Szene gefeht, welche sie gestern vor der 1. Straf- und Verkauf derselben Attien haben Sie 16 pCt. am Kurse ge­ammer hiesigen Landgerichts 1. zu verantworten hatten. Der wonnen, außerdem haben Sie Jahre hindurch unter Vermittlung erste Angeklagte war bei der Preußischen Hypothefen der Gebr. Wolff in anderen Papieren an der Börse spekulirt und Bersicherungs- Aktiengesellschaft angestellt und hatte größtentheils Gewinne eingestrichen. Beuge giebt dies zu, will mit einem anderen Kommis gemeinschaftlich die zur Einlösung aber eigentlich im Ganzen nichts gewonnen haben. präfentirten Dividenden und Zinsscheine zu verarbeiten. Zeuge Blaschkauer, ein Verwandter der Gattin des Entwerthung dieser eingelösten Scheine geschieht dadurch, daß mit bezüglich des Bietungsprotokolls bei der Subhastation des Donegt geklagten 2. Wolff erklärt, daß er von 2. Wolff in deſſen 20 ſtell einer Papierscheere eine Ecke abgeschnitten wird. Dem fchen Grundstücks. eingeweiht worden sei, und zwar anläßlich eines Brief wir Direktor Dannenbaum wurde nun seitens der Kontrol- Präs. S. Wolff hat hier behauptet, daß Sie Herrn Sack den Hoffmann an die Firma Wolff nach Berlin am 6. M beamten gemeldet, daß mit diesen Dividendenscheinen, deren und S. Wolff damals den Vorschlag gemacht, daß Sack 5 M. Dieses Jahres gesandt. Hoffmann macht darin den empfindlich jeder über 30 m. lautet, ein Unfug getrieben werden mehr bieten solle, um Eigenthümer zu werden. Zeuge: Ich Geldmangel geltend, der in der Kasse herrsche. müffe, mehrere derselben, welche als bereits bezahlt erinnere mich, daß Wolff mich fragte, wie es anzustellen sei, der Löhne habe alle Kassenbestände absorbirt, ein Wechsel worden, nochmals präsentirt worden waren. Es wurden ein- daß Sack Erwerber werde, wenn er auch nicht Meistbietender fällig, die nächste Lohnzahlung stehe vor der Thür. Sodann gehende Nachforschungen angestellt und dabei ergab es sich, daß werde. Auf diese bei Subhastationen sehr häufig wiederkehrende die nächste Bilang übergehend, spricht Hoffmann die Ansicht a die qu. Dividendenscheine von zwei jungen Leuten bei hiesigen Frage gab ich lediglich den Rath, daß dieser Zustand doch am daß eine Dividende nicht vertheilt werden solle, da in der vorig Bantiers umgewechselt worden waren. Auf den ersten Ange- einfachsten dadurch hergestellt werden könne, daß Sack, wenn Bilanz Werthe eingestellt worden seien, die gar nicht vorhand flagten lenkte sich sofort ein bestimmter Verdacht und als man auch nur durch ein kleines Mehrgebot könne schon von 1 M. ab waren. Allerdings würden die Feuerversicherungs- Gesellschaf ihn ins Gebet nahm, gestand er auch bald ein 21 Stück solcher erfolgen. diese Werthe" nicht ersetzen, aber dennoch liege nunmehr Dividendenscheine unterschlagen zu haben. Er hatte sich solche Martin Sack, der Sohn des vorgenannten, durch Krank Vermögenslage klar vor. Sollten wir in Konflikt mit der Staa Scheine herausgesucht, bei welchen der Entwerthungsschnitt nicht heit am Erscheinen verhinderten Fabrikanten Fr. Sack, anwaltschaft gelangen, so muß auch das ertragen werden u. s. weit genug gegangen und die Grenze des ziemlich breiten weiß bezüglich der Subhastation des Donegk'schen Grund= Zeuge deponirt ferner, daß er dann mit den beiden Wol Randes nicht überschritten hatte. Durch gleichmäßiges Abschneiden Stücks, daß sein Vater mit den Wolff's einen Vertrag nach Guben gefahren sei und daß er den Eindruck empfang aller 4 Nänder hatte er dann jede Spur der Entwerthung be- über den Ankauf des Grundstücks geschlossen hatte. Dar habe, daß L. Wolff damals von der Transaktion des Sigismu feitigt. Der zweite Angeklagte hat dann die so bearbeiteten nach sollten die Wolff's das nöthige Draufgeld vorläufig her- Wolff, betreffs der 127 000 M. noch keine Kenntniß gehabt ha Scheine bei den Bankiers umgesetzt und sich dabei gelegentlich geben, sein Vater aber das Grundstück nur zum Zwecke der Eine bestimmte Bekundung, die doch eben nur ein Urtheil einer Urkundenfälschung schuldig gemacht. Einer der Bantiers späteren Weiterveräußerung durch Wolff's erwerben und dafür würde, sei er nicht im Stande abzugeben. war etwas mißtrauisch und ließ sich eine Nota ausstellen und eine Gratifikation von 3000 m. nebst Erstattung der Auslagen diese hat der Angetlagte mit falschem Namen unterzeichnet. erhalten. Bräs.: Hat Ihr Vater wirklich nicht mehr erhalten 127 000 M. allerdings der Gesellschaft auch Zuwendungen gemad Kräi Präs. Der Angeklagte Sigismund Wolff hat von den Beide waren geständig und der Gerichtshof verurtheilte mit Rück- Beuge: Nein! Als mein Vater erfuhr, daß die Firma Wolff( zum Buchrevisor Jaenicke): geht dieser Betrag aus den Büche icht auf den groben Vertrauensbruch den Angeklagten Georg das Grundstück an die Aktiengesellschaft für 100 000 m. weiter hervor? Guhle zu 1 Jahr Gefängniß, Bernhardt Guhle zu verkauft habe, wollte er auch etwas von diesem Profit abhaben, Sachverständiger Jaenicke: Allerdings, es wurden worauf ihm Wolff erklärte: Dieser Gewinn sei bereits unter den Posten in Beträgen von 23 000 und 34000 M. von der Für gesp Ein Gründerprojek.( Fortsetzung).( Erster Ber- Gründern vertheilt. In Wirklichkeit hat also mein Vater nur Gebr. Wolff an die Aktiengesellschaft überwiesen, ohne daß handlungstag). In der Nachmittagssigung, gelangte der 12 000 M. für seine ausgefallenen Schuldbuchbriefe und 3000 M. den Grund dieser Zahlungen etwas Näheres hervorgeht. Geschäftsbericht pro 1888 zur Verlesung, wonach eine Dividende Aktien erhalten. Präs: Hat man nicht auch eine Quittung Konnte diese Summe Einfluß auf den Kurs der demnächst ein von 9 pet. zur Vertheilung gelangen soll. Auf dem Gewinn- über einen Betrag von 63 282 M. für gelieferte Maschinen von führenden Aktien haben?- Janice: Allerdings. Präf fonto figurirt der Betrag von 87 637 M. Präsident: Es ist von Ihnen verlangt? Zeuge: Ja wohl, ich habe quittirt, aber 2. Wolff: Aus welcher Veranlassung ist denn dieser Betrag sachverständiger Seite nachgewiesen worden, daß der Gewinn um weder ich, noch mein Vater haben etwas von jener Summe er- zahlt worden? Angekl. L. Wolff: Das weiß ich nicht, 47 pSt. zu hoch angesetzt worden ist;( zu 2. Wolff): War denn halten. Zahlung erfolgte auf Anweisung meines Bruders.­der angebliche Gewinn überhaupt zu erwarten? Angell.: Das Geh. Kommerzienrath Wilfe, Inhaber einer Hutfabrik zu Und Sie konnten die Zahlungen solcher großen Summen scheint allerdings ausgeschlossen. Verlesen wird sodann ein Guben , hat den Werth der Donegl'schen Fabrit auf 58 000 M. Der Kaffe Ihrer Firma gestatten, ohne daß eine Gegentei Brospekt der Bankfirma L. u. S. Wolff, worin dieselbe auf Grund geschätzt. dafür erfolgte? Das erscheint doch unglaublich. Präs.:( Zum Angeklagten Hoffmann): Waren die Gebrüder geklagte 2. Wolff: Ich weiß wirklich nichts Näheres, obigen Geschäftsberichts ein glänzendes Bild von dem Unter­uehmen entwirft und Ankauf der Aktien zum Kurse von 136 Wolff im März nicht bei Ihnen, um Sie zu bereden, daß Sie ich war damals nach Hamburg gereift. Angefl. S. Wol empfiehlt, aber verschweigt, daß die Firmeninhaber selbst Auf- Alles auf sich nehmen sollten, daß Sie die beiden Brüder nicht Ich habe thatsächlich der Aktiengesellschaft 57 000 m. geschen fichtsrathsmitglieder der Gesellschaft sind. Dadurch haben sie sich, unglücklich machen sollten, und daß für Sie gesorgt werden würde? Nach den weiteren Bekundungen des Sachverständigen wie der Vorsitzende betont, eines doppelten Bergebens gegen das Angeklagter Hoffmann: So ist es allerdings, das kann ich diese Beträge dem Gründungs- und Organisationskonto Handelsgesetzbuch schuldig gemacht. Wie der Angekl. S. Wolff beeiden. Rechtsanwalt Friedmann bemängelt die Wahrheits- Kredit zugeschrieben worden. Nach der Ansicht des Büd

4 Monaten Gefängniß.

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