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Mr. 247.

Donnerstag, den 23. Oktober 1890.

7. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die Infereffen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

ticheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei ' s Haus vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mart, wöchentlich 28 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. Gonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Bf. Bostabonnement 3,30 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1890 unter Nr. 892, V. Nachtrag.) Unter Kreuzband, täglich durch die Erpedition, für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mark, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.

Redaktion: Beuthstraße 2.

Die Novelle zum Krankenversicherungs- Gesek.

II.

Insertionsgebühr

beträgt für die 5 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs­Anzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Beuthstraße 3, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 9 Uhr Vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt VI. Nr. 4106.

Expedition: Beuthstraße 3.

nach§ 26a auch den Zwangskassen das Recht eingeräumt Wöchnerinnen ohne Rücksicht auf die Zeitdauer der Zu­werden, welches den freien Kassen bisher ganz oder theil- gehörigkeit zur Kaffe gewährt werden mußte. weise bestritten wurde, nämlich Vorschriften über die In der Begründung dieser neuen Bestimmung wird Krankmeldung, über das Verhalten der Kranken und über ausgeführt: Die Kommission( hier ist die Reichstags- Kom­die Krankenaufsicht zu erlassen und zu bestimmen, daß mission gemeint, welche seiner Zeit den Entwurf des Nach§ 4 soll die Gemeinde berechtigt sein, nicht- Versicherte, welche diesen Vorschriften oder den Anord- Krankenversicherungs- Gesetzes durchberathen hat und auf versicherungspflichtige Personen, welche sich zum Beitritt nungen des behandelnden Arztes zuwiderhandeln, Ord- deren Antrag hin jene Bestimmung aufgenommen wurde), melden, einer ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen, nungsstrafen zu erlegen haben, oder des Krankengeldes glaubte bei ihrem Beschlusse dem sittlichen Bedenken gegen und, wenn diese eine bereits bestehende Krankheit ergiebt, ganz oder theilweise verlustig gehen. von der Versicherung zurückzuweisen; während bisher die die Unterstützung nicht ehelicher Wöchnerinnen keine Be­Allen diesen Beschränkungen gegenüber kommt wahr deutung beimessen zu sollen, weil es sich bei dieser Be­auf Unterstützung nicht geltend gemacht werden kann, wenn des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden kann, punkte, sondern um die Abwendung des bei mangelnder lich wenig in Betracht, daß das Krankengeld vom Tage Stimmung nicht um die Geltendmachung sichtlicher Gesichts­die Erkrankung bereits zur Zeit der Beitrittserklärung ein-| Bwangskaffen eingeräumt werden. ob es überhaupt geschieht, ist eine zweite Frage. fchaftlichen Niederganges handle. Im Verlauf der Aus­ested Uebrigens wäre hierbei auch noch die Frage aufzuwerfen, führung des Gesetzes hat sich indeſſen gezeigt, daß in Hier wird also ob den baffelbe Recht zu gewähren in Vorschlag gebracht, um des Krankengeldes unter den gleichen Voraussetzungen ge­eingeschriebenen Hilfskaffen die Entziehung weiten Kreisen der Versicherungs­welches man die freien Kassen bisher so sehr beneidete. stattet wird, oder ob es für dieselben mit der Bestimmunga Eine weitere Beschränkung des Krankengeld- Bezuges des§ 10 des Hilfskaffen- Gesezes ſein Bewenden behält, dadurch verlegt wird, daß sie Beiträge zur Unter­eben der zur Zeit bereits bestehenden ist nach§ 6a in wonach der Quispetache Unterſ ſigning wit rechtlicher ſtüßung gefallener Mädchen und unfittlicher Wittwen leiſten besicht genommen. Während bisher nur bei Krankheiten, Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfänger müſſen." Nun, in den Versammlungen, die zwecks Be­helche die Betheiligten sich vorsäßlich oder durch schuld- be pushtete Beiträge Plus rathung des Entwurfs abgehalten werden, wird es sich hafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, gerechnet werden bis het fiet tiba, ia zeigen, ob in weiten Kreiſen der Versicherungspflichtigen weise gewährt werden kann, soll fernerhin bestimmt wer zu reden, recht bedenklich ist. gen haben, das Krankengeld gar nicht oder nur theil- schiedenen Kaſſenarten", um mit Herrn von Bötticher ſtimmung verletzt wird, oder ob die neue Bestimmung lediglich der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral den können, daß nicht allein in diesen Fällen, sondern auch unserer Bourgeoisie zu danken ist, die sich nicht entblödet bei Krankheiten solcher Versicherten, welche die Gemeinde­Die Ueberweisung in eine Heilanstalt, welche bisher hat, in ihren Organen diese Unterstützung eine Unzuchts­Krankenversicherung durch Betrug geschädigt haben, für diejenigen, die verheirathet oder Glieder einer Familie prämie" zu nenner; ja es wurde sogar den ledigen Ar­während eines Beitraumes bis zu zwölf sind, nur in ſehr beschränkter Weise zur Anwendung beiterinnen die infame Absicht unterschoben, sie suchten sich Monaten das Krankengeld gar nicht oder nur their fommen fonnte, soll fernerhin so ziemlich in jedem Falle diese" Prämie" zu verdienen! weise zu gewähren ist. Nach dieser Bestimmung soll

fich also die Strafe nicht nur auf die Krankheit erstrecken stattet sein,

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pflichtigen das

Gerechtigkeitsgefühl

das Gerechtigkeitsgefühl durch die jetzt bestehende Be­

Wenn nun auch fernerhin die Ausdehnung dieser

Unterstützung auf uneheliche durch statutarische tönnen, welche die unmittelbare Folge des Vergehens ist, ft eckende ist, oder wenn der Erkrankte Bestimmung zulässig sein soll, so weiß doch Jeder, der auf Grund§ 6 Absatz 2

soweit von einem solchen überhaupt die Rede sein kann,| sondern auch auf die späteren Krankheiten, welche mit Kassenmitglieder auf das Statut eventuell bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten ein-/ hat, oder wenn sonst Thatsachen vorliegen, und die Verwaltung der Zwangskassen hat.

treten.

welche die Annahme der Simulation be Es bedarf also nur eines schneidigen" Kassenarztes, um jeden Kranken dem Krankenhause über­Ordnungsstrafen.

Durch das Kassenstatut soll ferner bestimmt werden können( und wird auch bestimmt werden, weil hier eine

noch eine weitere hinzutreten können, indem Versicherten, weisen zu können und zwar, ohne daß derselbe muckien ganz andere Tendenz zu Grunde liegt, als die im vors Zu dieser Beschränkung des Krankengeld- Bezuges soll gründen. welche die Krantenunterstützung( wohlverstanden darf; denn sonst giebt es- unter Krankenunterstüßung ist auch die Gewährung freien| Arztes und Medizin zu verstehen) ununterbrochen, oder im hin verpflichtet sein, nur an eheliche Wöchne ihnen eingegangene Versicherungsver Laufe eines Zeitraumes von 12 Monaten für 13 Wochen rinnen, welche vor der Entbindung bereits hältnisse, aus welchen ihnen Ansprüche bezogen haben, bei Eintritt eines neuen Unterstützungs- sechs Monate ununterbrochen einer auf auf Krantenunterstügung zustehen, so­falles, sofern dieser durch die gleiche nicht gehobene Krank- Grund dieses Gesezes errichteten Kasse fern sie zur Zeit des Eintritts in die heitsurfache veranlaßt ist, im Laufe der nächsten zwölf angehört haben, eine Unterstützung in Höhe des Kasse bereits bestanden, binnen einer Monate Krankenunterstützung nur für die Gesammtdauer Krankengeldes auf die Dauer von 3 Wochen nach ihrer Woche von 13 Wochen zu gewähren ist.

stehenden Absatz geschilderte): ,, Daß die Mit­glieder bei Verlust ihrer Ansprüche an Nach§ 20 Ziffer 2 sollen die Zwangskassen ferner- die Kasse verpflichtet sind, andere von

Ferner soll der Gemembe- Krankenversicherung, und

Machbruck verboten.]

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Feuilleton. Victoria.

Roman von Minna Kautsky .

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Schau, schau, schau, möchtest auch noch? Da hat sie sich immer gewehrt gegen den Schnaps, und heut' könnt' fie nicht genug davon kriegen. Ja, ich sag's immer, früher

sie

binnen

Niederkunft zu gewähren, während bisher die Unterstützung, später abgeschlosten werden, auch freier Arzt und Medizin, an alle versicherten einer Woche nach dem Abschlusse, dem

helfen, mein liebes Kind, ich kann Dich nicht länger füttern, machen, und es so gefallsüchtig und verführerisch als möglich ich bin selbst eine arme, ausgeraubte Person." erscheinen zu lassen. Sie hatte schon wieder Thränen.

Alles hat er mitgehen lassen, sogar den Silbergulden, den Dir der gnädige Herr Maler' geben hat, so ein charakter loser Kerl!"

Die Franzel senkte den Kopf.

Das Raffinement des Liesel war freilich nur bescheidenen Ansprüchen gewachsen, nun sollte ein verwöhnteres Auge berückt werden. Sie gab der Franzel das bestgestärkteste Kleid, das sie hatte, Rock und Jacke, die faltenlos, wie Papier , überall vom Körper abstanden, dazu eine Schürze aus ihrer eigenen Garderobe. Eine mit vielen Säumchen, die die Lisi

" Jetzt bleibt halt nichts anderes übrig, als daß Du zu herrlich gebügelt hatte. Eine solche konnte nicht Jede haben. ihm gehst."

" Bu wem?"

" Zu Deinem Maler. Na, was schaust mich denn

so

Und sie übersah ganz, daß sie über diesen zarten Leib all­zuweit zurückreichte. Sie wand hierauf einige Schnüre rother Glasperlen um ihren Hals, und heftete eine brennend rothe

muß das Unglück kommen, dann lernt man erst den Tröster dumm an? Hast nicht selbst erzählt, wie freundlich er Schleife ihr an die Brust.

fennen." und gutmüthig reichte sie ihr abermals ein Gläschen

bewundern.

hin, wobei sie nicht ermangelte, ihre eigene Großmuth zu Der giebt Dir wieder, der hat ein gutes Herz."

gegen Dich gewesen ist, und war er vielleicht nicht generös?

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Ein gutes Herz," lallte die Franzel ihr nach, während

Hand noch einigemal fest auf den Kort, um ihn noch in ihren matten Augen sich ein Strahl der Hoffnung ent­Dann stopfte sie die Flasche zu, schlug mit der flachen tiefer hinein zu treiben und eilte damit in das Zimmer zündete.

zurück.

Die Lisi theilte ihr mit, was sie über seinen Aufenthalt

Die Franzel ließ, geduldig wie ein Opferlamm, Alles mit sich machen; als die Liesel ihr jedoch ein neues Kopf­tuch umbinden wollte, wehrte sie es ab.

Er hat gesagt, ich soll mein Haar nicht verstecken," lispelte fie. Die Lisi riß die Augen auf. Was, das hat er g'jagt?

und die rothen haar haben

Nach einer Weile hörte man sie darinnen singen, sie war wußte und fügte fast schmeichelnd hinzu. plöglich aufgeräumt geworden. Jetzt rief sie laut nach der Du findest ihn sicher, und sag', ich schick' Dich zu ihm, das ihm g'fallen? schau, schau!" Sie war ganz roth vor Freude

Franzel.

Uebrige versteht er dann schon."

Diese erhob sich. Ihre Füße und Arme waren schwer, ihr Herz klopfte, aber sie fühlte sich besser. Sie trat in das zurück. Bimmer und fragte nach dem Begehr ihrer Tante. Diese spritzte die getrocknete Wäsche ein, um sie für die nicht so vor die Augen kommen wollen?"

Franzel wankte nach der Thüre, die Liefel hielt

Mangel vorzubereiten.

for a Franzel, was glaubst denn, das jetzt geschehen

Was fällt Dir ein, wie Du ausschaust, wirst ihm Die Wäscherlisi glaubte die Männer zu kennen.

sie

doch

und, noch geschäftigter als vorher, wagte sie zugleich etwas deutlicher zu werden.

Bist ja auch ein hübsches Mädel, und so jung, na das ist ihnen schon recht; und warum sollst denn nicht Dein Glück machen? Nur g'scheit sein, Franzel, nur gescheit! Jesus , wenn ich nur dabei sein könnt, Alles ging gut!" Und jetzt that sie das Aeußerste an Großmuth, sie nahm

Die Hauptsache war, daß er's gleich merkte, daß sie sich um seinetwillen herausgeputzt. Sie sind so schrecklich eitel, ein blaues Band, das sie für besondere Gelegenheiten auf­

Diese warf ihr einen flehenden Blick zu, der einen Stein diese Mannsbilder, und wenn sie sehen, daß sie ein Mädel bewahrte und schlaug es der Franzel ins Haar. Sie machte

hätte erweichen müssen.

Die Lisi zuckte die Achseln.

verruckt g'macht haben, dann sind sie wie Butter an der Sonn'," eine große Masche und ließ zwei lange Schleifen davon

Ja, ich kann Dir nicht dachte sie, and ging nun daran, das arme Kind schön zu herabhängen.