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Polizeibericht. Am 24. d. Mts. Abends fiel der Bäcker- Inirten Aeußerung würde, wenn sie in der behaupteten Form ge­meister Werdermann, Schönholzerstraße 5 wohnhaft, die aus fallen wäre, nicht Klassenanreizung, sondern der Versuch gelegen feiner Parterrewohnung nach dem Hausflur führenden Stufen haben, die Verfassung des Deutschen Reiches und des preußischen hinab und schlug mit dem Kopfe auf dem asphaltirten Flur, so Staates" gewaltsam zu ändern"(§ 81 des R.-Str.-G.-B.); nach Die Zentralvorstände sowie Gewerkschafts- und Streik­daß er einen Schädelbruch erlitt, infolge dessen er am folgenden seiner eigenen Behauptung hatte Berndt dagegen nur theoretisch kommissionen und die kombinirten Vorstandskommissionen Deutsch­Lage verstarb. Am 25. d. M. Morgens wurde in der Woh- den Satz ausgesprochen, daß es innerhalb der sozialistischen lands werden gebeten, je eine Adresse eines Vertrauensmannes an nung der unverehelichten Kilian, Straße 16 Nr. 4, in einem Gesellschaft keine Monarchie Reiseforbe unter alten Kleidern versteckt, die Leiche eines neu- zweiten Satze berief sich Berndt auf den Ausspruch des Zu dem A. Taeterow, Berlin W., Mauerstr. 9, unverzüglich geborenen Kindes vorgefunden. Die Kilian hatte das Kind kurz Professors Hansen:" Durch einen gewaltsamen Expropriations- einzusenden. Es handelt sich um die am 16. November in zuvor geboren und anscheinend vorsätzlich mittelst eines Strumpfes prozeß sind daher zum großen Theil die Nittergüter der jetzigen Berlin abzuhaltende Gewerkschaftskonferenz. erwürgt. Offizielle Ein­Nachmittags wurde ein Mann vor dem Hause preußischen Monarchie gebildet worden." Wie in dem ersten und ladungen werden nicht erlassen; es ist daher Pflicht der be­Ruppinerstraße 5 vom Blutsturz befallen und verstarb auf der vollends dem dritten Sage eine Klassenaufreizung gefunden werden theiligten Gewerkschaften dem hier geäußerten Wunsche unmittel­Stelle.- 3u derfelben Zeit fiel eine Frau im Hause Allegan fann, ist schwer einzusehen. Der Angeschuldigte verwahrt sich bar Folge zu leisten. Gewerkschaften, die sich nicht melden, brinenstraße 38 infolge Ausgleitens von der Treppe und erlitt endlich noch dagegen, in einem aufreizenden Tone gesprochen zu dabei einen Bruch des Handgelenks. - Um dieselbe Zeit lief ein haben. In der Boruntersuchung erfolgte eine Beugenvernehmung können nicht berücksichtigt werden. vierjähriges Mädchen in der Alexanderstraße vor dem Polizei- und Beschlagnahme des Protokollbuches, deren Ergebniß die Ein­Dienstgebäude beim Ueberschreiten des Fahrdammes gegen einen stellung des Verfahrens ist. Eine auf Grund eines Berichts des in der Fahrt befindlichen Break und wurde überfahren, erlitt felben überwachenden Beamten erhobene Anklage wegen Bismarc jedoch nur eine unbedeutende Verletzung am Kopfe und konnte beleidigung gegen einen anderen Redner ist ebenfalls zurückgenommen feinen Eltern zugeführt werden. Am 26. d. M. Morgens werden. wurde ein Mann auf der Treppe des Hauses Görlitzerstraße 40 fanden fünf fleinere Brände statt. erhängt vorgefunden.- Am 25. und in der Nacht zum 26. 5. M.

beten.

Gewerkschaftsorganisationen werden um schleunigen Abdruck ge­Sämmtliche Arbeiterblätter, sowie die Organe der Fach- und

Zimmerer Berlins ! Schon lange war unser Bestreben, Der Straffenat des Kammergerichts verhandelte gestern eine einheitliche Organisation, soweit es die Gefeße erlauben, in der Revisionsinstanz die erste der zahlreichen Auflagen, welche unter den Zimmerleuten Deutschlands herbei zu führen. Zu auf Grund des Sozialistengesetzes gegen Vertheiler von Wahl- diesem Zweck fand zu Ostern in Gotha ein Kongreß der Zimmerer flugblättern bei der letzten Reichstags- Wahl erhoben worden sind. Deutschlands statt. Zwar kam auf diesem Kongreß die Einigung Zunächst war der Instrumentenmacher Hinze angeklagt, weil er der Lokal- und Zentralorganisationen noch nicht zu Stande, aber am 9. Februar cr. Wahlflugblätter ohne polizeiliche Erlaubniß doch war der Anfang gemacht. Der Verband deutscher Zimmer­verurtheilt, wurde er in der Berufungsinstanz von der 4. Straf- versammlung ab. Auf dieser Generalversammlung wurde ein In Sachen des am 13. Oktober vom Schwurgericht am kammer des Landgerichts I unter folgender Ausführung frei- Statut ausgearbeitet und angenommen, welches es jedem Zimmer­gandgericht II zum Tode verurtheilten Mörders, des Schmiede- gesprochen: H. bedurfte der polizeilichen Genehmigung nicht, mann ermöglicht, sich dem Verband der deutschen Zimmerer gesellen Karl Schmiedecke aus Mogen, hat der Vertheidiger das denn Absatz 3 und 4 des§ 43 der Gewerbeordnung bestimmt, anzuschließen. Am 12. Oktober fand nun in Halle a. S. die Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der Ver- daß zu der gewerbsmäßigen wie zu der nichtgewerbsmäßigen Konferenz der Freien Vereinigung der Zimmerer Deutschlands theidiger stüßt sich anscheinend darauf, daß das Opfer des Bertheilung von Stimmzetteln und Brudschriften zu Wahlzweden statt, wo untenstehende Resolution angenommen wurde. Nun, Mörders, Töpfermeister Kalkmann, nicht unmittelbar unter der bei der Wahl zu gesetzgebenden Körperschaften eine polizeiliche Zimmerer Berlins , ist es auch unsere heiligste Pflicht, daß wir Hand des Mörders, sondern erst mehrere Stunden später an den Erlaubniß in der Zeit von der amtlichen Bekanntmachung des Mann für Mann uns dem Verband anschließen, ganz besonders, erlittenen Verlegungen verstorben ist und folgert daraus, daß der Wahltages bis zur Beendigung des Wahlaktes nicht erforderlich ist. Da auch auf unserem Parteitag eine Resolution angenommen Thäter nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Körperverlegung Hiernach folgt, daß entgegenstehende spezielle Geseze, namentlich auch worden ist, sich in möglichst großen Zentralverbänden zu ver­mit tödtlichem Erfolge hätte verurtheilt werden dürfen. § 28 Nr. 2 des Sozialistengesetes, soweit es sich um Verbreitung von einigen. Darum, Kameraden, schließe jeder sich der gewerkschaft­Mit welchem Raffinement bisweilen vorgegangen wird, Druckschriften und Wahlzetteln in der bezeichneten Zeit handelt, durch lichen Organisation an, damit wir unser Dasein erleichtern um die vorgeschriebene Untersuchung des von auswärts ein- Abtheilung 3 und 4 der Gewerbeordnung als aufgehoben anzu können und dereinst unsere Nachkommen nicht unter dem Joch geführten Fleisches zu umgehen, zeigte eine Verhandlung, die sehen sind. Dieser Auffassung entspricht auch die mit Bezug auf der Unternehmer und Kapitaliſten zu leiden haben, wie wir.- gestern vor der Berufungs - Straffammer des Landgerichts I' statt- den Staats- Ministerialbeschluß vom 26. September 1889 ergangene um weiteres zu besprechen, erscheint Mann für Mann Montag, fand. Die Schlächtermeister its ch'schen Gheleute waren vom Bekanntmachung des Polizeipräsidii vom 26. September 1889, in den 3. November, in der Versammlung in Feuerstein's Saal, Alte Schöffengerichte wegen Betruges zu je 30 Mt. und wegen der in welchem es am Schlußse heißt: Die Bestimmungen des§ 43 Jakobstr. 75. Uebertretung zu je 5 m. verurtheilt worden. Ein städtischer der Gewerbeordnung bleiben hierdurch unberührt." Für das Fleischschau Beamter hatte im Laden der Angeklagten zwei Staatsministerium lag angesichts dieses Rechtsstandes ein Anlaß Kalbskeulen beschlagnahmt, die nicht vorschriftsmäßig gestempelt garnicht vor, des§ 48 a. a. D. zu erwähnen. Wenn diese Er­maren. Der Stempel U. S. 8.( Untersuchungs- Station 8) befand sich wähnung in der Bekanntmachung des Polizeipräsidiums geschieht, verkehrt auf den Keulen. Bei näherer Besichtigung stellte sich heraus, so hat diese offenbar nur den Charakter einer Gefeßeserläute daß man die Netzhaut von zwei anderen Keulen, die rung, welche bezweckt, einerseits einer irrigen Anwendung der richtig gestempelt waren, in etwa Thalergröße abgetrennt und auf polizeilichen Bekanntmachung seitens der nachgeordneten Organe frenonferenz nahm solgende Resolution und Antrag an: die beschlagnahmten Stücke geklebt hatte. Durch die Ungeschick- der Polizeibehörde zu bgegnen, anderseits die bei den lichkeit des Thäters war der Stempel verkehrt aufgeklebt worden. Wahlen betheiligten Parteien zur Vermeidung von Miß­Die Angeklagten behaupteten dagegen, daß der Abdruck des verständnissen und Zweifeln darauf hinzuwiesen, daß Stempels durch enges Busammenliegen mit anderem Fleisch her- es in der fraglichen Zeit und für die fraglichen Zwecke einer vorgebracht worden sei. In zweiter Instanz wurde zwar eben- polizeilichen Erlaubniß nicht belegte die Staatsanwaltschaftlich nicht anders herstellen läßt, als auf Grund des neuen falls als festgestellt erachtet, daß die geschilderte Manipulation Gegen diese vorgenommen worden sei, die Angeklagten wurden aber doch Revision unter der Ausführung ein, daß der 28 des Sozia­muren Betruges freigesprochen, da angenommen wurde, daß sie liſtengeſehes durch die Gewerbeordnung nicht aufgeben zugänge dieses Jahres deutlich bewiesen haben, daß die sei, da aus Bequemlichkeit gehandelt hätten. das Sozialistengesetz eben ein Spezialgeset gewesen sei, welches Eine Anklage wegen schwerer Urkundenfälschung, durch allgemeine Gesegesbestimmungen nicht als aufgehoben er­die geſtern vor der ersten Strastammer des Landgerichts I. statt achtet werden könne. Die Ober- Staatsanwaltschaft( St.-A. Thiele­fand, nahm längere Zeit in Anspruch. Der auf der Anklagebant mann) schloß sich dieser Anschauung an, erachtete es aber zunächst befindliche Fabrikant für Gas- und Wasser- Anlagen, Richard für nothwendig, die Vorfrage zu erledigen, ob das Sozialisten­Ostar a afe, hatte für den Töpfermeister Louis Meyer die gesetz jezt noch, nachdem es am 1. Oktober erloschen, überhaupt Arbeiten übernommen, die für dessen Neubau, Weidenweg 34, zur Anwendung zu bringen ist. Diese Frage sei, so wurde unter

Gerichts- Beitung. vertheilt hatte. In erſter Inſtanz zu einer Geldſtrafe von 5 M. leute hielt nun Pfingſten in Frankfurt a. M. ſeine General­

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Mit kameradschaftlichem Gruß

Heinrich Ortland, Stegligerstr. 58. Konferenz der Freien Vereinigung der Zimmerer Deutschlands . Sonntag, den 12. Oktober, fand in Halle a. S. die Kon­statt. Die

Resolution. Die heute, am 12. Ottober 1890, in Halle a. S. ver­sammelten Zimmerer erkennen an, daß sich eine einheit­liche Organisation der Zimmerer Deutschlands augenblick­Statuts des Verbandes deutscher Zimmerer, weil die Vor­größte Mehrzahl der organisirten Zimmerer Deutschlands feine andere Organisation will.

Da die äußeren Zustände sich so gestalten, daß eine einheitliche Organisation der Zimmerer Deutschlands noth­wendig ist, verpflichten sich die anwesenden Zimmerer, an ihren Wohnorten dafür einzutreten, daß sich die Zimmerer auf Grund der Verbandsstatuten, wo nicht gesetzliche Maß­regeln diesen Willen vereiteln, organisiren. Wo letteres. der Fall ist, verpflichten sich die Anwesenden, die weit­gehendste Solidarität mit dem Verbande anzufireben und aufrecht zu erhalten." Antrag:

inne, weshalb der Angeklagte ihn zu bewegen wußte, mehrere Entscheidungen des früheren Obertribunals ausgeführt, Forderung zu zediren, die Meyer von dem unbedingt zu bejahen. Bei Gesezen mit bestimmter Dauer fuhrherrn Dertel aus Ofenlieferungen hatte. Wie die An- tönne§ 2 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, welches bei Gesetzes­flage behauptet, hat Haase die Zessions- Urkunde, welche ur- änderungen die Anwendung der milderen Prayis sprünglich auf siebenhundert Mark lantete, unberechtigter- ordnet, eben nicht Plazz greifen. Hier handle es gar nicht um etwaige Verschiedenheiten in Gesezen, und Er habe ungefähr zwei Drittel der ihm über- fönne daher nach alledem der Grundsay, nulla poena sine lege" tragenen Arbeiten fertig gehabt, als er erfuhr, daß Meyer ver- nicht in Anwendung kommen. Da die Entscheidung des Vorder= högenslos fei und sein ganzes Hab und Gut seiner Frau zedirt richters den Thatbestand völlig flarstelle, so könne der Senat so­habe. Er habe deshalb eines morgens erklärt, daß er nicht fort die Strafe normiren, bezüglich deren der niedrigste Satz mit weiter arbeiten würde, wenn ihm nicht wenigstens für die bisher i M. angemessen erscheine.. Der Senat erkannte hierauf ledig­standene Schuld Sicherheit gegeben würde. Um dieser lich deswegen auf Zurückweisung der Revision, weil das Polizeiben forderung Den gehörigen Nachdruck zu geben, habe präsidium in der erwähnten Bekanntmachung selbst gesagt habe, feine Arbeiter mit einem Wagen voll Wiaterial nach baß§ 43 der Gewerbeordnung unberührt bleibe. Hiernach war lands ein. dem Bau des Meyer geschicht, aber dabei angeordnet, daß also eine polizeiliche Erlabuniß zu der betr. Wahlzettel- Berthei- Wir fordern alle unsere Freunde auf, auf der neugeschaffenen gegeben. Als Meyer auf dem Bau erschienen sei, habe er seine zur Interpretation eines Staatsministerial- Beschlusses befugt ge- Arbeiter weiter zu führen. Wir versprechen in dem neuen Forderung wegen Sicherstellung wiederholt. Nach längerem wesen sein, so hat der Angeklagte in Hinsicht auf jene Bekannt: Hahmen zu arbeiten, wie es unsere Kräfte gestatten, auf dem Beigern habe Meyer sich bereit erklärt, eine Bession über 700 M. machung doch bona fide gehandelt und steht ihm§ 98 des Standpunkt des Kongresses zu Salle a. S. 1890 stehend: Der unterschreiben und nun habe der Angeklagte, der sich mit Strafgesetz- Buches zur Seite. Im übrigen aber befand sich Kongreß reicht einem jeden um bessere Lohn- und Arbeitsbedin mit Schreibmaterial versehen hatte, das Schriftstück aufgefeßt. Als der Senat in voller Uebereinstimmung mit den Ausführungen der gungen kämpfenden Zimmerer im Geiste die Bruderhand", und Meyer sich anschickte, zu unterschreiben, habe derselbe in höhnischem Staats- resp. Ober- Staatsanwaltschaft. rufen wir allen Nun habe der Angeklagte das Schriftstück wieder an sich ge- angeklagte Arbeiter vom Dop freigesprochen. Zone gesagt: Na, mehr giebt es ja doch nicht, ich habe ja nichts." ten Grunde allein wurde auch der zweite des gleichen Vergehens auch in der That die Bruderhand, denn es ist an der Zeit, dem

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erklärt, daß daß er nunmehr sein ganzes

Guthaben in Höhe von 1700 Mart sicher gestellt wissen wolle. Er habe deshalb vor die Zahl 700 eine 1 gesezt und mit Buch­staben die Worte siebenzehn Hundert" hinzugeschrieben. Bon Neuem seien nun die Verhandlungen mit Meyer wegen der Unterschrift begonnen und erst nach drei Stunden habe derselbe

Meyer gab eine ganz andere Darstellung des Sachverhalts. Mit

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Da die auf dem Kongreß zu Salle 1889 eingesetzte Geschäftsleitung nunmehr entbehrlich ist, sprechen die An­wesenden den Wunsch aus, daß sich dieselbe auflöst, das noch vorhandene Geld der Unterstüßungskasse des Ver­bandes deutscher Zimmerer überweist, die anderen Uten­filien jedoch den Leipziger Zimmerleuten zu örtlicher Be­mugung überläßt." 12. Oftober 1890, stellen wir unsere Thätigkeit als Ge­Auf Grund der Beschlüsse der Konferenz zu Halle a. S., schäftsleitung der Freien Vereinigung der Zimmerer Deutsch­

Arbeiterbewegung. ſei unser aller Parole für die ufuga

Die Gründung eines niederschlesischen Bergarbeiter- Ver­bandes wurde am Mittwoch auf einer allgemeinen Bergarbeiter­

voller Bestimmtheit blieb er dabei, daß von siebenzehnhundert Bersammlung in Waldenburg beschlossen. Mart nie die Rede gewesen sei und daß er nur ein Schrift Aus Oberschlehen, 23. Ditober. In Bälde wird der trug. In Buchstaben sei diese Summe unterzeichnet habe, welches am Kopfe die Zahl 700" Arbeiterausschuß der fiskalischen Königin Luifengrube zu Zabrze nicht wiederholt Gelegenheit haben, von seiner Fähigkeit, ein wirksamer Faktor in und müsse der Angeklagte diese Worte später dem Verhältniß zwischen Unternehmer- und Arbeiterthum Der Wertführer Zahn, der bei dem An- werden, ein gewichtiges Pröbchen abzulegen. Die Vertrauens­

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übermüthigen Unternehmerthum einen Damm entgegenzusehen. Lasset uns in Zukunft zusammen stehen, bis der Sieg errungen ist, der schon unseren Vorfämpfern als Ideal vorschwebte. Arbeitend leben oder kämpfend den Tod!" Zukunft.

A. Bringmann. A. Hempel Halle a. S., 13. Oftober 1890,

Versammlungen.

Sozialdemokratischer Lese- und Diskutieklub Freiheit. Dienfiag, den 28. Oftober, Abends 8% uhr, im Restaurant Bubeil, Naunstraße 86:

Der triebsführer dieser Grube schriftlich mitgetheilt, damit sie auf die bei Feuerstein, Alte Jafobstraße 76.

Rauben" werden 4 M. und Holz als Zugabe, für sog. herrschaft­er möge doch dafür sorgen, daß Dertel geregelt werden der Lohn für Schichten an schwachen Orten, vor

Sigung mit Damen. Tagesordnung: 1. Borlefung. 2. Distuſſion. 3. Gr­gänzungswahl des Vorstandes. 4. Verschiedenes. Gäfte find willkommen. Verein der Klempner Berlins und Umgegend. Dienstag, 28. Ottober, Tapezirer. Große öffentliche Versammlung am Mittwoch, den 29. Oftober, Töpfer Charlottenburgs und Umgegend. Große öffentliche Versamm­Barbier- Friseurgehilfen. Mittwoch, den 29. Oftober, Abends Sozialdemokratischer gese- und Diskutirkiub Internationale." s 8% Uhr, bet Delze, Kl. Andreasftraße 19, Sigung. Gäfte haben Zutritt. 3. Reidjatags- Wahlkreis. Große öffentliche Bersammlung der sozial­demokratischen Parteigenoffen am Dienstag, den 28. Oftober, Abends 8% Uhr, een 29. Ottober, Stoenes

Abenbé& Hor, große Boran Sitting in Botale ſconiaspor, Bloom: 37.

uur Gerren- zubené, Stojentpaterfir. 83. Gaje wiffommen. mittivoch, den 29. Oktober, Abends

gesehen, daß sie über den Betrag von 1700 M. lautete. Zeffion veutlich Bunkten, an deren, Erledigung, den Arbeitern gelegen, Dent Me­Meister habe gesagt, daß die Arbeit nicht eher aufgenommen wer- Tagesordnung der nächsten Konferenz des Arbeiterausschusses ge­Den solle, bevor das Schriftstück von Meyer unterzeichnet worden fegt werden. Um folgende Punkte handelt es sich hierbei: 1. Dauer lung am Dienstag, den 28. Oftober, Abends 8 Uhr. stück gezeigt. Ende März habe der Angeklagte an Meyer die für die einzelnen Klassen der Arbeiter.( Für Schichten beim| Schlüssel abgegeben, womit die übernommene Arbeit als beendet anzusehen sei. Der Angeklagte habe bei dieser Gelegenheit zu liche Schichten beim Verhauen ebenfalls 4 M. verlangt, ferner soll nunmehr die Bession einlöst. Meyer habe dies Versprechen ge- ßfeiler und auf Streckenbetrieb; die monatliche Prämie soll dann bei Deigmüller, Alte Jakobstr. 48a. behaupteten, daß die Zession schon vor der Unterschrift über zwei verfahren wurden.) 3. Zahl der zu fördernden Wagen. s uhr, im Botal Joel( fr. Keller), Andreasstr. 21. 1700. lautete, blieb der Zeuge Meyer bei der gegentheiligen 4. Arbeitsordnung( Strafen, Entlassung). Versäumniß von Sozialdemokratischer Wahlverein für den 5. Berliner Reichstags­achten dahin ab, daß die Tinte, die zu dem Schriftstück benutt Schichten wegen Krankheit oder anderer wichtiger Angelegenheiten| Gerichtschemiker Dr. Bischof gab fein Gut Schichten.( Keine Bestrafung des Arbeiters, wenn er drei s uhr, im Lotale des Herrn Seefeldt, Grenadierstr. 33. versäumt hat.) Befugnisse der Aufseher.( Die Aufseher sollen und umgegend, Filiale 1. Moabit . Große Versammlung am Dienstag, den des Angeklagten, da dent Zeugen Meyer nicht volle Glaubwürdig häuer und Steiger zu befehlen haben.) In der Arbeits- 28. Oftober, Abends 8 Uhr, in Uebel's Salon, Naunynstr. 27. Staatsanwalt unger beantragte darauf die Freisprechung nur den Schleppern, den Häuern dagegen nur die Ober- 28. Oftober, Abends 8 Uhr, im 2otal des Herrn Jiges, Wilsnackerstr. 63. teit geschenkt werden könne. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt ordnung soll festgestellt werden, daß die Grubenverwaltung für die den 29. Ottober, Abends 8 1hr, in den Sentral- Festfälen, Naunynstr. 27. Dr. Stein, schloß sich diesem Antrage an und der Gerichtshof Reparatur der Pulverbüchsen, das Schärfen der Aerte und Sägen, Berndt wegen Anreizung verschiedener Klassen zu Gewaltthätig- Pulvers Erleichterungen erfolgten und die Bohrer nicht mehr des definitiven Borstandes. Die Anklage gegen den Genoffen Tischler Franz sowie dafür Sorge tragen solle, daß im Herbeischaffen des durch Einstellung des Verfahrens erledigt, wie der erste Staats- Arbeiter, daß ihnen jährlich 2 Raummeter Brennholz zugestanden as. Ottober d. J., Abends 8 Uhr, Stalizerstraße 102, bet Haupt. Gäste haben gegen einander( Paragraph 130 des R- Str.- G.- B.) ist nach Hauſe mitgenommen werden müßten. Endlich wünschen die

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Sozialdemokratischer Wahlverein 4.

Wahlkreis. General- Versammlung am Dienstag, den 28. Ottober, Abends Allgemeiner Arbeiterinnenverein sämmtlicher Berufezweige Berlins

Fabrikarbeiterinnen. Große öffentliche Versammlung am Dienstag, den Männer und Frausn. Große öffentliche Bersammlung am Mittwoch, Verein der Kurbelfiepper, Stepperinnen und verwandten Berufs­die Heranschaffung von Lehm zum Ausfüttern der Schießlöcher, genoffen. Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 29. Oktober, Abends S. Türk über: Herenprozesse. 2. Distussion. Statutenverfassung. 4. 5. Verschiedenes und Fragetaften. Aufnahme Sozialdemokratischer Agitationeverein Raffalle". Dienstag, den

Die Anreizung sollte in folgenden Säßen, die Berndt in der( Errichtung von Badeanstalten, gute Wetterführung, Herbei-| Bersammlung eines Vereins zu Weißensee ausgesprochen haben schaffung von Wasser in Kannen.) follte, enthalten gewesen sein: 1. Die Arbeiter seien die Sklaven Arbeiter eine bessere Behandlung seitens Borgesetzter. bes Rapitals. 2. Die Adelsgüter der preußischen Monarchie feien

zusammengestohlen. 3. Der Arbeiter müffe drei Jahre dienen, die Söhne der Bourgeoisie nur ein Jahr. In einer 4. inkrimi

ed

by, bei Bolgmann, Andreasir, 20. Engesordnung: 1. Bortrag des Herrn neuer Mitglieder. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht.

Große öffentliche Volksversammlung für Männer und Frauen Schließlich wünschen sich die am Dienstag, den 28. Oktober, Abends 8 Uhr, im großen Saale der Braueret " Friedrichshain ".

Große öffentliche Volksverfammlung für Männer und Frauen in Stopenic am Dienstag, den 28. Ottober, Abend3 8 Uhr. Achtung! Der Unterstüßungsverein der Maurer des Westens Berlins feiert am Sonnabend, den 1. November, im Stablissement Königshof Bülows ftraße 37, fein 3. Stiftungsfest.