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Mr. 252.

Mittwoch, den 29. Oktober 1890.

7. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die Infereffen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

Franscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mart, wöchentlich 28 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. Postabonnement 3,30 Mark pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1890 unter Nr. 892, V. Nachtrag.) Kreuzband, täglich durch die Erpedition, für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mark, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.

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Redaktion: Beuthstraße 2.

Die Novelle zum Krankenversicherungs- Gesek.

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Insertionsgebühr

beträgt für die 5 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs­Anzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 1hr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Beuthstraße 3, sowie von allen Annoncen- Bureaur, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 9 1hr Vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt VI. Mr. 4106.

Expedition: Beuthstraße 3.

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voraussichtlich sogar die größte unter der Karenzzeit zu leiden

jedes Ausscheiden eines ver­

fährlich" sind sie schließlich alle nicht sind, als die be- weiter beibehalten, oder sie hat sich als überflüssig erwiesen, reits geschilderten. dann sehen wir nicht ein, warum noch eine große Anzahl Nach der in Aussicht genommenen Aenderung des der Kassenmitglieder § 6 sollen die Gemeinden fernerhin ermächtigt sein zu be- Mehrzahl der letzteren Alle diese Schwierigkeiten treten aber für die Mit Eintritts der Erwerbsunfähigkeit zu schließen, daß Krankengeld vom Tage des haben soll. glieder der freien Kassen nicht nur einmal ein, so lange zahlen ist." Wohlverstanden, daß Krankengeld zu verpflichtet sein sollen, Die Bestimmung, wonach die freien Kassen fernerhin e ununterbrochen einer freien Kasse angehören, sondern zahlen ist und nicht, daß das Krankengeld zu zahlen ist. sicherungspflichtigen Mitgliedes binnen einer Woche an­ie wiederholen sich bei jedem Wechsel Die Gemeinde braucht also nicht die Zahlung des vollen zuzeigen, können wir füglich übergehen, weil die Kassen der Beschäftigung, darüber kann gar kein Zweifel Krankengeldes( Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes) für schon seither zu dieser Anzeige verpflichtet waren. Bon obwalten. Die amtliche Begründung sagt hierüber aus- die erſten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit zu beschließen, größerer Bedeutung dagegen ist die beabsichtigte Aenderung des drücklich: sondern sie kann auch nur einen Theil desselben festsetzen.§ 50, wonach Arbeitgeber, welche der ihnen " Es muß bei jeder Anmeldung festgestellt werden, ob Würde es also der Gemeindeverwaltung der großen See- nach§ 49 obliegenden Anmeldepflicht nicht genügen, sowie für den Angemeldeten eine Befreiung in stadt Leipzig einfallen zu beschließen, daß von der Ge- Hilfskassen, für welche die im§ 49a( soll wohl Anspruch genommen wird, und ob die bean= pruchte Befreiung begründet ist. De Anmeldung meinde- Krankenversicherung neben Gewährung freier ärzt heißen 49b) vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird, muß aber bei jedem Beginn der Beschäftigung licher Behandlung und Medizin für die ersten drei Tage alle Aufwendungen, welche eine Gemeinde­erfolgen." der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von 20 Pf. pro Krankenversicherung oder eine Orts- Krankenkasse auf den freien Kaffen soll die Existenz auf diese Weise unter- welche in Leipzig ihren Siz haben, gezwungen, das vor der Anmeldung oder vor Damit wäre also das Ei des Columbus" gefunden: Tag zu zahlen ist, so wären nicht allein sämmtliche Kassen, Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift in einem der Anzeige durch die nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben, und man Leipzig Mitglieder haben, vorausgesetzt, daß sie auch anlaßten Unterstützungsfalle gemacht hat, zu erstatten ich immer noch nicht dazu entschließen kann, die freien fernerhin dem§ 75 entsprechen wollen. Für die Lokal- haben." Raffen offen und ehrlich zu verbieten. Aber nur gemach! fassen ist diese Bestimmung weniger von Bedeutung in welche in freien Kassen versichert sind, die ihnen lieb und hältnissen gemäß einrichten können. Anders liegt die Geldstrafe bis zu 20 M. über die Anmeldung versäumt haben, nach§ 81 noch einer werth gewordenen Organisationen nicht nehmen.

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Außerdem unterliegen Diejenigen, welche die Anzeige

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auch durch fortgesetzte bureaukratische Maßregeln noch stimmungen gezwungen sein, in allen Fällen das kaffen aufzuerlegenden Verpflichtung genügt die Straf­dahin kommen sollte, daß die freien Kassen nicht volle Krankengeld vom Tage des Einbestimmung des§ 81 nicht," heißt es in der amtlichen ehr dem§ 75 entsprechen können, wenn sie nicht in tritts der Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, Begründung dieser famosen Maßregel. Also die Kasse Bezug auf die Mitgliederzahl zur Bedeutungslosigkeit weil sie eben nicht voraussehen können, ob und in welchem soll Aufwendungen zu erstatten haben, wenn ein Beamter habinken wollen, so werden sie eben fernerhin Umfange die Gemeindebehörden von der ihnen einge- derselben sich eine Fahrlässigkeit hat zu Schulden kommen

vorhanden sein und zwar ohne dem§ 75 zu räumten Befugniß Gebrauch machen, wollen sie sich nicht lassen, wofür er nach§ 81 in eine Strafe bis zu 20 M.

genügen. Sie werden dann an Mitgliederzahl nicht nur der Gefahr aussehen, den gleichen Schwierigkeiten zu be- genommen wird. Bisher waren wir der Meinung, daß nicht zurückgehen, sondern erheblich zunehmen,

solche Einrichtungen treffen, welche fast jedem Mitgliede daß diese Maßregel sich besonders gegen die Zentralfassen neben den Schuldigen auch völlig Unschuldige bestraft der Zwangsversicherung die Betheiligung ermöglichen und richtet. Sie werden dann auch solche Einrichtungen treffen. Der Durch die Novelle beabsichtigte Zweck würde also nur halb die freien Kassen nichts einzuwenden. Im Gegentheil, sie was in aller Welt können diese dafür, wenn ein Kassen­erreicht und zwar in einer Weise, welche die Macher zu haben dieselben schon 1886 auf dem Kongreß in Gera be- beamter in einzelnen Fällen absichtlich oder unabsichtlich bem bekannten Ausrufe des Pyrrhus veranlassen dürfte: schlossen und seitdem wiederholt dem Reichstage und seine Pflicht nicht erfüllt? Doch es handelt sich ja um die Arbeiter, welche den Zwangskassen bisher grundsäßlich sie sich gegen eine solche Halbheit wenden, wie sie in der man sich schon etwas erlauben, zumal wenn man das Noch ein solcher Sieg und wir sind verloren". Gerade Bundesrathe zur Annahme empfohlen. Wohl aber müssen Mitglieder freier Hilfskassen und diesen gegenüber darf fern geblieben sind, werden sich nicht ungestraft in die Novelle zum Ausdruck kommt.

werden, nämlich alle Mitglieder der Kasse, denn das Gegen die Aufhebung der dreitägigen Karenzzeit haben Kassenvermögen ist doch Eigenthum der Mitglieder, und

anderer Wind weht, als bisher.

felben hinein zwängen lassen. Sie werden von den ihnen Schatten" gleichmäßig vertheilt werden sollen, um mit Vortheil zuwenden kann! zustehenden Rechten bis aufs Aeußerste Gebrauch machen Herrn von Bötticher zu reden, so muß eben die Ge­

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Wenn Licht und durch noch den Schooßkindern, alias Zwangskassen, einen

und dafür sorgen, daß auch in den Zwangskassen ein ganz währung des Krankengeldes vom Tage des Eintritts der Paragraph 82a an, welcher lautet:

Erwerbsunfähigkeit allen Rassen auferlegt werden. Da­

Noch aber sind wir nicht zu Ende mit den Maß- mit werden alle Arbeiter einverstanden sein, aber nicht mit| regeln, welche sich gegen die freien Kassen richten, wenn einer halben Maßregel, wie die vorgeschlagene. Entweder auch die noch zu schildernden weniger gefährlich" ge hat sich die Karenzzeit ben ährt und wird infolge dessen

Feuilleton.

Nachbruck verboten.]

Victorin.

Roman von Minna Kautsky .

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"

Das Bild ist hin!" schluchzte sie.

Deshalb weinen Sie?"

" Es war so schön."

" Ich werde ein anderes malen."

Es wird ein anderes sein, aber gerade das war schön ich habe es so lieb gehabt-"

und sein besorgter Blick fragte, ob ihr nichts geschehen. Sie war blaß geworden, als das wüthende Thier mit gesenkten Hörnern auf sie zustürzte, jetzt dankte ein Lächeln ihrem Be­

Dawaldt hielt das zitternde Mädchen an den Händen daß ihr ganzer Körper darunter bebte.

ruf aus.

Sie setzte sich auf einen Stein, schlug die Hände vor ihr Gesicht und begann auf's Neue so herzbrechend zu weinen,

Gr blieb vor ihr stehen, eigenthümlich bewegt. Sie liebte also sein Werk und beweinte es als etwas un­innerste Wesen der Kunst so tief zu erfassen, um zu fühlen,

Und nun sehe man sich noch den funkelnagelneuen

Die auf Grund der§§ 81, 82 verhängten Geldstrafe:: fließen derjenigen Orts-, Betriebs( Fabriks-), Bau- oder Junungskasse zu, welcher die betheiligte versicherungspflichtige Person angehört, in Ermangelung einer solchen Kasse der Gemeinde- Krankenversicherung."

"

Seien Sie mir nicht böse, ich bin Schuld daran, ich allein, Sie werden es mir wohl nie verzeihen können?" Er lachte und suchte sie zu beruhigen.

Er sagte, er werde die Studie restauriren lassen, da sie gerade diese in's Herz geschlossen, und werde sie ihr schenken." Sie hatte ein ungläubiges Lächeln. Das sei doch nicht möglich, er werde sich doch von seinem Werke nicht trennen wollen. Und als er versicherte, er müsse sich von allen seinen Arbeiten trennen, ja trachten, sie baldmöglichst los zu wer den, sah sie ihn an, wie Eine, die sich Etwas nicht zusammen

zu reimen vermag.

freier, im nächsten Augenblick aber stieß sie einen Schreckens- widerbringliches! Vermochte dieses arme einfache Kind das Sie hielt das Bild in der Hand und blickte es an, wie die Richtung gerade gegen die Staffelei, auf welcher die fast daß, was da an Begeisterung, Stimmung, Gefühl, an inneren rasch zusammen. Die in raschen Sprüngen dahinjagenden Thiere nahmen daß jedes Kunstwerk nur einmal geschaffen werden kann? betäubt und berauscht von ihrem plötzlichen Besiz.

topfschen geworden, und krach- da brach die Staffelei zu

Sie schrien dem Hirten zu, aber Hirt und Heerde waren bären, in der That ein Unwiederbringliches sei.

meinsamer Flucht.

und äußeren Einwirkungen zusammentrifft, um es zu ge­

Er aber drängte zur Eile und packte seine Utensilien Sie trug den Korb, er hatte sich den Kasten aufgeladen, Mit einem Worte, in ihrer schlichten Weise hatte sie und schritten gegen das Seeufer heran. und sie verließen zusammen das schluchtartig verengte Thal

jammen, das Bild flog herab und nun drängten sich in es ausgesprochen, und doch hätten lange Vorträge es ihm

und Balette hinweg gegangen.

angelangt.

Könnens Aufschluß geben können.

wildem Entsehen die Thiere noch enger aneinander, in ge- nicht so klar machen und über die Bedeutung seines eigenen als hätte er dahinter Etwas entdeckt, das seine Aufmerk

Die ganze Heerde war über die Studie, über Malkasten| Oswaldt und Franzel waren am Orte der Verwüstung Erschütterungen des Körpers zuckte. Er besah das Bild, es hatte mehrere Löcher und Risse. halten, jetzt erschien sie ihm als eine Gleichgestellte.

Er sah auf sie, auf diesen sanft vorgeneigten Kopf, um den die goldigen Flechten geschlungen, und der unter den

Wie Michael zuckte er die Achseln.

topirend, und sah sich nach der Franzel um. Die stand hinter ihm, rang die Hände und weinte. Besorgt fragte er um den Grund dieser Thränen.

" Da fann man niy machen," sagte er, ihn auch im Ton auf den Kopf.

Tief unter sich stehend hatte er das Mädchen bisher ge­Er trat ganz nahe an sie heran und legte ihr die Hand Sie fuhr unter der Berührung empor und sah ihn bittend an.

Es war wieder der scheue, zaghafte Blick von ehemals.

Da sprang er plöglich gegen das Schilf, das es säumte, samkeit fesselte.

Franzel blieb stehen und fragte, was es gebe. Kommen Sie, schauen Sie, was wir da haben!" rief er mit der mittheilsamen Fröhlichkeit eines Knaben, der plöglich ein Spielzeug gefunden hat. Sie stellte den Korb auf den Boden und schritt neu­gierig herzu. überhangenden Sträuchern, die es bargen, hervorgezogen Sie sah ihn in einem Boote stehen, das er hinter den hatte.

" Ich möchte es gerne losbekommen", sagte er dringend,