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doch werde bestimmt versichert, daß derselbe mit einer kleinen Majorität geschlagen sei."

Und ein etwas späteres Telegramm besagt:

" Nach den bis jetzt vorliegenden Nachrichten würden die Demokraten eine Majorität von über 100 Stimmen im nächsten

Kongreß haben. Die New- York Times  " schätzt die demokra­

tische Majorität auf 151, die, Sun" sogar auf 160."

Abg. Kleist Rehow beantragt bei Lieferung von Land- 1v. Stumm das Wort, um die Regierungsvorlage und das von nutzung die Berechnung der ortsüblichen Kauf-, Mieths- und ihm und vom Abg. v. Kleist gestellte Amendement zu empfehlen. Bachtpreise zu gestatten. 37 Dagegen spricht er sich gegen das Amendement Schmidt aus, Regierungskommissar Geh. Rath Wilhelmi weil dasselbe unausführbar sei und außerdem durch die Regie­glaubt, daß der Antrag Schmidt die bestehenden Mißverhältnisse rungsvorlage gedeckt werde.

nicht beseitigen würde; der Redner behauptet, daß die acht- Der sozialdemokratische Antrag sei unannehmbar, weil er zur Das wäre allerdings eine riesige Majorität, aber man tägige Löhnungsfrist im Großen und Ganzen bereits heut vor Aufhebung des Tagelohnes führen müsse; auch die Bestimmung darf sich drum doch nicht allzu sanguinischen Hoffnungen herrscht, bestreitet jedoch, daß es zweckmäßig sei, die achttägige des Freitages als Lohntag sei unmöglich, weil die thatsächlichen bezüglich der Kinley- Bill hingeben. Auch die Demo- Zahlungsfrist gesetzlich festzulegen; auch die Bestimmung eines Verhältnisse dies unausführbar machen. fraten sind zum größten Theil schutzzöllnerisch gesinnt, bestimmten Tages als Lohntag erscheint dem Redner unzweck­und eine wesentliche Milderung des Tarifs wird also mäßig. faum zu erwarten sein.

*

Die Fälle, welche Bebel angeführt, fallen nicht unter die Be­stimmungen des Truckparagraphen, weil dieser nicht den Verkauf Neueste Nachrichten. Aus Triest   wird heute tele- von Lebensmitteln, sondern nur das Kreditiren derselben verbiete. graphirt: Regierungsvertreter Geh. Rath Königs hält Im Garten des hiesigen Bahnhofs, wo sich das Denkmal zum Gedächtniß an die fünfhundertjährige Zusammengehörigkeit es im Interesse der Arbeitgeber für nothwendig, denselben Abzüge Triests mit Desterreich befindet, plagte gestern eine Petarde, vom Lohn zu gestatten, weil sie sich dadurch vor wirthschaftlichen ohne Schaden anzurichten." Nachtheilen schützen können.

Wird wohl ein gewöhnlicher Schwärmer gewesen sein. Abg. Klemm ergeht sich in juristischen Ausführungen über Wie der Telegraph sich nur mit solchen Kindereien ab- die Zulässigkeit von Lohnabzügen. geben kann.

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Der Korreferent Abg. Moltenbuhr widerlegt die Ausführungen des Abg. v. Stumm und beantragt die Ablehnung- der Amendements Stumm, Schmidt, Kleist- Rezzow und Möller, während er den sozialdemokratischen Antrag anzunehmen beantragt.

Bei der Abstimmung wird der sozialdemokratische Antrag, dessen zweiter Satz, zum Zweck schärferer Fassung, vorläufig zurückgezogen wird, gegen 6 Stimmen abgelehnt.

Absatz 1 des§ 115 der Regierungsvorlage wird ange­

nommen.

Bei Absatz 2 des§ 113 wird der Antrag Schmidt gegen 22 Stimmen abgelehnt. Auf Antrag Stumm wird" Beleuchtung" in die von den

atholifchen Geistlichen one bg. Girſch empfiehlt zwar die wöchentliche Lohnzahlung Die griechisch- katholischen Geistlichen in der Türkei   scheinen sich über das Mißgeschickt ihres Streits als erwünscht, will jedoch keine gesetzliche Regelung dieser Be- Arbeitgebern zu liefernden Gegenstände eingeschaltet; das zweite kann Redner dem Freitag als Amendement Stumm dem Worte Selbstkostenpreis" das Wort nicht trösten zu können sie entwickeln, verschiedenen Nach ſtimmung; ebensowenig richten zufolge, eine fieberhaft agitatorische Thätigkeit, um Lohnzahlung zustimmen, diese Verhältnisse müssen auf dem Wege durchschnittlich" voran zu setzen, wird mit 14 gegen 11 Stimmen Aufregung im Land zu erzeugen, und die russischen   Rubel, freier Vereinbarung geregelt werden. die ihm zufließen, auch ehrlich zu verdienen. Auch in Ar Abg. Möller tritt für die Akkordlöhne als eine wirth­menien wird von russischen Agenten tüchtig oder luftig" schaftliche Nothwendigkeit ein; Redner hält im Interesse der( Landnuzung zu ortsüblichen Mieths- und Pachtpreisen zu gewühlt, wie der verflossene Bismarck Spizel Wohlgemuth Unternehmer sowohl wie der Arbeiter die 14 tägige Lohnzahlung gewähren). sich auszudrücken beliebte. für geboten und erwünscht; zum Trucksystem übergehend, empfiehlt der Redner seinen Antrag, nach welchem der Nutzen der Arbeit­geber im Interesse der Arbeiter verwendet werden muß.

Nach einem Telegramm aus Wien   scheint der deutsche Reichskanzler nicht nach Wien   kommen, sondern auf der Rückreise in Kufstein   mit dem österreichischen Kanzler zu­sammentreffen zu wollen.

Wenn die Reaktions- Diplomaten, die das Gras wachsen hören, hinter diesem Nichtreisen in die Kaiserstadt an der Donau   nur feinen tiefen, die Weltinteressen berührenden Grund entdecken!-

Abg. v. Kleist Rehow bezeichnet die Regierungsvorlage als zweckentsprechend und glaubt, daß diefelbe nur einiger Kleiner Verbesserungen bedürfe; dazu rechnet er den von ihm gestellten Antrag, den er im Interesse der Landwirthschaft für noth­

wendig erklärt.

angenommen. Das Amendement von Kleist Rehow wird angenommen

=

Amendement Möller wird abgelehnt.

Bei der Gesammtabstimmung wird der so gefaßte§ 115 angenommen.

der

§ 116 wird ohne Debatte angenommen. Die Diskussion wendet sich zum§ 117.

Hierzu beantragen Bebel und Genossen: die Heranziehung Arbeiter zu Beiträgen für sogen. Wohlfahrtseinrichtungen

zu verbieten.

Inzwischen ist der russische Thronfolger glücklich Abg. Schmidt polemijirt gegen den Antrag Möller, dort angekommen. Ob ein ganzes Armeekorps, oder gar empfiehlt dagegen den Antrag Kleist- Rezow; dem Theil des so- lehnen. zwei, wie bei seinem Vater, entlang der Eisenbahn auf- zialdemokratischen Antrages, welcher Abzüge verbietet, stimmt gestellt worden sind, um den Sohn des Zaren vor Liebesbeweisen seiner fünftigen Unterthanen zu beschützen, Redner zu. Dagegen erklärt er sich gegen gefeßliche Festlegung spiele nach, welcher Mißbrauch mit den Wohlfahrtseinrichtungen darüber giebt der sonst so gesprächige Telegraph keinen Auf der wöchentlichen Lohnzahlung und empfiehlt in längeren Aus- verbunden ist und wie dieselben meist die wirthschaftliche Ab­schluß. Und das ist doch eigentlich das Interessanteste bei führungen seinen Antrag. der ganzen Geschichte.

Referent Abg. von Stumm ersucht diesen Antrag abzus Abg. Bebel begründet den Antrag und weist durch Bei­

hängigkeit der Arbeiter erhöhen.

Der Minister sowohl wie der Regierungskommissar Geh. Rath Wilhelmi vertheidigen die Regierungsvorlage, welche nach Ansicht Arbeiterschutz- Kommission. Die Berathung wird bei der Redner die beste Garantie gegen die bestehenden Mißbräuche 88 115 u. ff.( Truckſyſtem) fortgesetzt; die Abgg. Bebel, giebt.--­Moltenbuhr und Singer beantragen die Gewerbetreibenden Abg. Singer erklärt sich gegen den Antrag Schmidt. Der Geh.- Rath Königs spricht gegen den Antrag Bebel und zu verpflichten, die Löhne in Reichswährung zu berechnen und selbe sei unausführbar. Redner thut dies an einer Reihe von Genossen und führt aus, daß auch in der Schweiz   solche Beiträge baar auszuzahlen; Abzüge, welche nicht auf gesetzlichen Vor- Beispielen aus dem praktischen Leben dar, wonach wohl der bei Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Arbeitern ge­schriften beruhen, sollen verboten sein. Als Lohntag soll der Frei- Unternehmer in die Lage kommt, einen höheren Preis, als ihm die stattet sind.

müßten.

Abg. Hirsch wendet sich ebenfalls gegen den Zwang, Bei­träge für Wohlfahrtseinrichtungen zu erheben, wünscht aber freie Vereinbarung in dieser Beziehung und kann daher für ein Ver­bot solcher Abzüge nicht stimmen.

tag gelten. Stoffe oder Buthaten tosten, von den Arbeitern herauszuprefsen, Abg. Bebel wendet sich nochmals dagegen, daß die Ar­Abg. Schmidt: Elberfeld   beantragt, daß Stoffe oder Zu- da eine Berechnung, was von den gelieferten Zuthaten auf das beiter zu Beiträgen für solche Einrichtungen gezwungen werden thaten zc., welche den Arbeitern zur Herstellung der Waare unter bestimmte Stück Waare komme, nicht stattfinde. Die Vorlage tönnen. Berechnung übergeben werden, bei der Lohnzahlung zum gleichen treffe hier weit mehr als der Antrag Schmidt das Richtige. Redner Abg. Hize empfiehlt die Regierungsvorlage und wünscht bei Preise, wie bei der Uebergabe zurückberechnet werden müssen. wendet sich dann gegen die Ausführungen, die gegen den von Bebel der Berathung über Fabrikordnungen[ Rautelen gegen Mißbrauch Der Referent Abg. v. Stumm verbreitet sich aus- und Genossen gestellten Antrag erhoben wurden. Von Manchesterthum in dieser Beziehung zu schaffen. führlich, namentlich in Rücksicht auf die Grenzbevölkerung, über sei hier gar keine Rede, es handele sich darum, zu verhindern, Abg. Möller erklärt sich für Zwangsbeiträge zu Fabrik­die Nothwendigkeit, die Löhne in Reichswährung zu berechnen; daß der Unternehmer mit Einrichtungen prahle, die thaisächlich Sparkassen  . in Bezug auf die Lieferung von Stoffen it. f. w. zum Selbst der Arbeiter bezahlen muß. Auch handele es sich hier nicht um Abg. Singer führt aus, daß Zwangsbeiträge für Wohlfahrts­tostenpreis hat der Referent Bedenken, indem er ausführt, daß prinzipielle Entscheidungen über das besie Lohnsystem, sondern einrichtungen nur dazu dienen, dem Unternehmerthum einen billigen Zuſchläge für Fracht- und Lagerkosten z. B. gestattet sein darum, daß der Arbeiter überhaupt den Zohn wöchentlich erhalte, Ruhm zu schaffen und ihm Gelegenheit geben, sich auf Kosten der den er verdient habe. Man muß verlangen, daß jeder Unter- Arbeiter zu glorifiziren; außerdem werden die auf Kosten der Das Amendement Schmidt scheint dem Referenten nicht nehmer diejenigen Einrichtungen treffe, die ihn in die Lage setzen, Lebenshaltung der Arbeiter erzwungenen Sparbeträge benutzt, um geeignet, die vorhandenen Uebelstände zu beseitigen. dein Arbeiter den verdienten Lohn auszuzahlen, von der Gnade die Löhne noch mehr herabzudrücken. Referent Abg. von Stumm bekämpft den sozialdemo­Der von den Sozialdemokraten gestellte Antrag wird von des Unternehmers und seiner Beamten dürfe der Arbeiter dem Referenten bekämpft; derselbe würde nach seiner Ansicht zur nicht abhängig bleiben. Des Weiteren spricht der Redner fratischen Antrag, obgleich er den Ansichten Singer's über Fabrik­Beseitigung des Stücklohnes führen und dies sei nicht erwünscht. sich für die Lohnzahlung am Freitag aus und gegen sparkassen sehr nahe steht. Zum Schluß kommend empfiehlt der Referent die Regierungs  - das Amendement Kleist   als überflüssig, ja möglicherweise schäd

Korreferent Abg. Moltenbuhr widerlegt die gegen vorlage. lich. Ebenso halte er das Amendement Stumm für keine Ver- den sozialdemokratischen Antrag erhobenen Bedenken. Abg. Schmidt berichtet über die zu diesem Paragraphen besserung. Bei der Abstimmung wird der Antrag Bebel und Ge­vorliegenden Petitionen und geht dann zur Vertheidigung seines Daß Abzüge verboten werden, halte er für nöthig, damit der nossen   gegen drei Stimmen abgelehnt und§ 117 in der Untrages über; der Redner führt auß, daß es nur darauf an- Gesetzgeber und der Arbeiter wisse, woran er sei, und damit der Fassung der Regierungsvorlage mit großer Majorität an­der bei Uebergabe der Stoffe 2c. verabredet worden ist. tommen kann, bei der Ablieferung denselben Preis zu berechnen, Arbeiter nicht geschädigt werde. Der Arbeitgeber sei wie jeder genommen.

Andere, der Klage führen müsse, auf den Zivilweg zu ver­

§ 118 wird unverändert angenommen.

Der Regierungskommissar Geh. Rath Lohweisen. mann vertheidigt die Vorlage der Regierung und weist nach, Abg. Sie tritt den Ausführungen Singer's bezüglich der wird derfelbe mit großer Majorität angenommen. wöchentlichen Lohnzahlung vollkommen bei und empfiehlt, den mung, daß die Lieferung von Stoffen, Buthaten, Wohnung, Sonnabend als Lohntag zu verbieten. Feuerung u. s. w. nur zu Selbstkostenpreisen angerechnet werden dürfen, nothwendig gemacht haben.

§ 119: Referent v. Stumm empfiehlt die Annahme und, Zu unserem gestrigen Bericht haben wir nachzutragen, daß. der Abg. Dr. Hirsch zwar die Ausdehnung des Gesetzes auf die Abg. Bebel tritt den Ausführungen des Regierungs- Hausindustrie wünscht, aber dafür ein besonderes Gesetz haben vertreters bezüglich des Kantinenwesens entgegen; dadurch will und zu diesem Zweck die Vornahme von Erhebungen be daß die Unternehmer die Lieferung von Lebensmitteln übernehmen, antragt hat, werden die Kleingewerbetreibenden geschädigt und die Arbeiter

die der Besserung bedürftigen Fälle nicht erschöpfen würde. Der Redner spricht gegen das Amendement Schmidt, welches Abg. an noch extra ausgebeutet. Redner wendet sich gegen den Antrag dieser Stelle nicht paſſend ſei; Redner will einen ähnlichen Antrag Möller, bei welcher Gelegenheit er die sogenannten Wohlfahrts­In anderer Stelle einbringen, glaubt aber, daß eine wöchentliche einrichtungen geißelt und eine Anzahl von Arbeits- und Fabrits­Lohnzahlung im Handwerk unthunlich sei.

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ordnungen zum Vortrag bringt, welche eine sllavische Abhängig­den sozialdemokratischen feit der Arbeiter von den Unternehmern bedingen.

Antrag bei diesem Paragraph auszuscheiden, da hier nicht von Lohngesetzgebung, sondern nur vom Trucksystem die Rede ist; der richtig und empfiehlt nochmals seinen Antrag. Redner glaubt, daß der Antrag Schmidt das Bedürfniß deckt.

Abg. Schmidt hält das System des Akkordlohnes für

Nächste Sigung morgen Vormittag 10 Uhr.

Die Hilfsarbeiter im Kaiserlichen Statistischen Amt

Reg. Komm. Geh. Rath Hoffmann hält bei den zu berechnen und unter die dahingehenden Lieferungen auch die für zulässig und führt aus, daß augenblicklich nur das Kre- ermäßigung zu beanspruchen hat. Bei der bevorstehenden Abg. v. Stumm beantragt, die Selbstkosten im Durchschnitt bestehenden Verhältnissen Abzüge für Kautionsbildung u. f. w. Feuerung aufzunehmen. ditiren von Waaren verboten sei, das Reichsgericht habe sich noch Abg. Möller wünscht, daß die Unternehmer etwaigen Ge- nicht mit dieser Frage beschäftigt. Der Redner bekämpft winn aus den Lieferungen an die Arbeiter im Interesse der den sozialdemokratischen Antrag, in welchem er eine Benachtheili- ist Schuld daran."

Arbeiter verwenden müssen.

klagen schon seit Jahren über die Willkür und schlechte Be­handlung seitens ihrer Vorgesezten. Ein Hilfsarbeiter, welcher die Uebergriffe eines Sekretärs 3. zurückwies, wurde einfach für betrunken erklärt; 2 Sekretäre nahmen das an­gebliche Faktum auf ihren Diensteid, 10 Hilfsarbeiter, welche mit Recht das Gegentheil bekundeten, hießen unglaubwürdig, weil nicht Beamte. Im April 1889 wurde der Gemaß regelte übergangen; erst im April 1890 wird er firirt, aber nicht vereidigt, damit er wenigstens nicht die Steuer­Anstellung wird er wieder übergangen werden. Auf Be­fragen erhält er die Antwort:" Ja, der Fall 3. Seine Bitte um abermaliges Gehör zur Richtigstellung des Thatbestandes wird vom Direktor, gung der Unternehmer erblickt. Abg. Bebel begründet die Nothwendigkeit wöchentlicher Abg. Möller empfiehlt seinen Antrag, den er nur gestellt der eines vereidigten Militäranwärters deckte, ohne Weiteres welcher erst kürzlich Jemand, dessen Aussage sich nicht mit Lohnzahlung, welche in Rücksicht auf die materielle und moralische hat, um dem Unternehmer die Möglichkeit zu geben, etwaigen als Lügner bezeichnet, kurzer Hand zurückgewiesen; und Hebung der Arbeiterklasse durchaus nothwendig ist; ebenso weist Gewinn aus der Lieferung von Stoffen u. s. w. zu Gunsten der 3. verhöhnt ihn als rechtlos. Wie kann er sich rehabilitiren? der Redner nach, daß ein ausdrückliches Verbot erlassen werden Arbeiter verwenden zu können. muß gegen den Unfug, der jetzt herrscht, Lohnabzüge zur Auf-| sammlung von Kautionen u. s. w. zu machen; auch darf nach weil diese durch das Krankenkassengeset genügend gewährleistet sei; adressirt an den ständigen Hilfsarbeiter N.; unter­Ansicht des Redners der Sonnabend als Lohntag nicht beibehalten außerdem wendet sich Redner gegen die Ausführungen Bebels schreiben mit Fug und Recht als solche seitdem ihre

werden.

Abg. Hirsch will Lieferung von Arzneien verboten haben,

und Singers, welche nach seiner Ansicht die Feststellung des

Andere Hilfsarbeiter erhielten im August vom Direktor die Buschrift, daß ihnen eine Zulage von 5 pet. bewilligt ist,

Quittung, aber ein schneidiger Kalkulator hat neuerdings Vieren die Berechtigung als ständiger zu zeichnen

In Bezug auf das Trucksystem schildert der Redner unter ganzen Arbeitsvertrages dem Staate überlassen wollen, was gestrichen, die Leute also auf eigene Faust wieder degradirt. Beibringung zahlreicher Beispiele das Unwesen und die Miß Redner für ein Unglück für die Gesellschaft halten würde. Wer hat eigentlich im statistischen Amt zu verfügen, der Stände, welche durch das jetzt im Schwunge befindliche Kantinen­

Abg. Bebel weist die Hirsch'schen Ausführungen und An­griffe zurück und betont nochmals die Nothwendigkeit, Abzüge bei

wesen hervorgerufen werden. Baffung des Schmidt'schen Amendements... Die Regierungsvorlage erscheint dem Redner beffer als die Lohnzahlungen zu verbieten.

Nach Schluß der Diskussion nimmt der Referent Abg. 1

Direktor oder die Sekretäre?

Falscher Verdacht. Die Kreuz- Zeitung  " schreibt: " In Kiel   haben die Sozialdemokraten bei den Stadt­verordnetenwahlen( vermuthlich in der dritten Klasse) mit einer