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Versammlungen.
Die freien Hilfskaffen.
Die Versammlung erwartet, daß der demnächst stattfindende Rongreß der freien Hilfstafsen einen festen Zusammenschluß aller freien Hilfskaffen herbeiführen, energisch gegen die bezüglichen Bestimmungen des Entwurfs Stellung nehmen und dem Reichstage die Wünsche der in einer so großen Zahl durch die freien Hilfskaffen versicherten Arbeiter in geeigneter Weise zur Kenntniß bringen wird.
Herr Ahlfeld geißelte die Mißstände der Ortskassen und meint, es sei Pflicht der zielbewußten Arbeiterschaft, die freien Hilfstassen aufrecht zu erhalten.
Klempner Engler richtete an die Mitglieder der Orts
fassen die Bitte, aus denselben auszutreten und sich den freien Hilfskaffen anzuschließen und dadurch einen Protest gegen die Novelle zu erheben.
Witte'schen Broschüren ein wahres Kesseltreiben auf ihn eröffnet Jeinen dort stehenden Damenschirm an sich und überließ denselben| besuchte öffentliche Versammlung von Mitgliedern der freien habe. Im übrigen müsse er sich darüber wundern, daß hier wegen der Mitangeklagten, seiner Braut, zur einstweiligen Benutzung bis Silfskaffen erklärt im Einverständniß mit den Ausführungen des einer einzigen Beleidigung Anilage erhoben worden sei, während zum Wiederaustausch der Schirme. Der mitgenommene Schirm Referenten, Herrn Redakteur Schütte, und nach eingehender Pfarrer Witte in seinen Broschüren Hunderte von Beleidigungen gehörte aber einer Dame, welche sich nicht in der Gesellschaft Debatte: gegen ihn geschleudert habe.- Pfarrer Witte erwiderte, daß der Angeklagten befunden hat. Da er in das Lokal nicht zurück- 1. Daß der von der Reichsregierung eingebrachte Entwurf diefer Artikel nur das Glied eines ganzen Systems sei, welches gebracht wurde, ließ dieselbe durch die Kriminalpolizei Recherchen zur Abänderung des Gesetzes, betreffend bie Krankenversicherung es darauf abgesehen hatte, ihm seinen ehrlichen Namen zu nehmen nach ihrem Schirm anstellen, welcher demnächst bei Fräulein der Arbeiter im allgemeinen wenig Ersprießliches für die zu verund es so hinzustellen, daß er in dolofer Weise die Kurfürst gefunden wurde. Das Schöffengericht hat bei dieser sichernden Arbeiter enthält und als eine Verschlechterung gegen Dinge verdunkelt und im Widerspruch mit seiner Gidespflicht Sachlage angenommen, daß Kerber die Absicht hatte, den mit das bestehende Geſetz zu betrachten ist, den Gerichtshof absichtlich irregeführt habe. Das konnte und genommenen Schirm für sich zu behalten, sowie daß die An- 2. daß die freien Hilfskassen und besonders die Zentraltassen, durfte er sich nicht gefallen lassen und deshalb habe er die Bro- geklagte Kurfürst beim Empfang dieses Damenschirms wissen wenn der Entwurf Gesetz werden sollte, in ihrem Weiterbestehen Regierungsassessor Naegell erhob auf mußte, daß ihr Bräutigam denselben durch eine strafbare Hand- gefährdet und das weitere segensreiche Wirken dieser Kassen ge= Grund dieser beiden Broschüren die Widerklage und dieselben lung erlangt hat.-- In der Berufungsinstanz versicherte der An- radezu zur Unmöglichkeit gemacht werden würde; hätten zur Berlesung gebracht werden müssen, wenn nicht die geklagte Kerber, daß er den Schirm lediglich deshalb nicht gleich 3. daß die im Entwurf in Aussicht genommene vollständige Bergleichsverhandlungen von Neuem begonnen hätte. Pfarrer zurückgetauscht habe, weil er mit seinen Bekannten Anfangs April Bureaukratisirung des gesammten Kranken- Versicherungswesens Witte sträubte sich erst energisch gegen einen Vergleich, auch nach wieder zusammentreffen mußte, wo diese Angelegenheit recht gut den Mitgliedern das Interesse an der Verwaltung gänzlich verdem ihm der Vorsitzende vorgeführt, daß vielleicht die Sache so noch erledigt werden konnte. Es wurde in der That auch er- leiden, der weitgehendsten Ausbeutung der Kassen durch indiffe ablaufen könnte, daß seine Klage als verjährt erfolglos bliebe, er wiesen, daß sein Schirm von diesen mitgenommen worden war. rente Mitglieder Vorschub leisten und somit eine enorme Steigedagegen wegen der Broschüren verurtheilt würde. Pfarrer Witte Der Gerichshof schenkte den Angeklagten vollen Glauben und rung der Beiträge herbeiführen würde. ertlärte sich schließlich zu einem Vergleiche bereit, wenn Stöcker erkannte auf deren Freisprechung. alle Dinge widerrufen würde, die in dem Artikel stehen, dagegen verwahrt sich wieder Hofprediger Stöcker und verlangte, daß Witte den gesammten beleidigenden Inhalt seiner Broschüren zurücknehme. Nach einen längeren Hin und Wider, drohten die Vergleichsverhandlungen an der Rostenfrage zu scheitern, aber dieser Stein des Anstoßes wurde dadurch beseitigt, daß schließlich beide Bertheidiger vortraten und sich zur Eine zahlreich besuchte Versammlung von Mitgliedern der persönlichen Uebernahme der gerichtlichen Kosten bereit erklärten. freien eingeschriebenen Hilfstassen tagte am Mittwoch Abend Darauf hin kam endlich folgender Vergleich zu Stande:" Beide unter Vorny der Herren Kuhntfe, Schindler und Müller, dem Barteien erklären, daß in den gesammten zwischen ihnen vor der derzeitigen Vorstande der hiesigen Kommission der freien einDeffentlichkeit stattgehabten Auseinandersetzungen Reinen von geschriebenen Hilfstassen. Die Versammlung war zu dem Zweck thnen die Absicht inne gewohnt hat, die Person des Gegners einberufen worden, Stellung gegen den im vorigen Monat her tränkend anzugreifen, daß es sich vielmehr nur um Zwistigkeiten ausgekommenen Entwurf einer Novelle zum Krankenkassen- Gesek, fachlicher Art gehandelt hat. Es wird beiderseits auf gerichtliche welches den freien Hilfskaffen schwere Nachtheile bringt, Stellung Herr Buder: Die Ortskassen sind gut für indifferente Berfolgung etwaiger gefallener Beleidigungen verzichtet und Klage zu nehmen. Herr Redakteur Schütte hatte dazu das Referat Arbeiter, die Regierung sollte keinen Druck auf die freien Kassen und Widerklage zurückgenommen. übernommen und führte etwa folgendes aus: ausüben. Wir müssen in Zukunft danach trachten, daß uns das. Die kürzlich wegen Möbelschwindels verurtheilten Mit dem Krankenkassen- Gesetz vom 15. Juni 1883 ist bischen Licht, welches die freien Kassen noch haben, nicht geHandelsmann Wilhelm Bensch und dessen„ Birthschafterin", nicht nur ein Kaſſenzwang, sondern es sind auch Zwangskassen nommen wird. Die Bestimmungen des§ 49 züchtet das die unverehelichte Wilhelmine Ludwig, standen gestern geschaffen worden. Vieles in diesem Geseze entspricht weder den Denunziantenthum und stellt die Arbeiter noch mehr unter die wegen ganz gleicher Betrügereien vor der dritten Straftaminer des Wünschen der Zwangskassen- Borstände, noch denjenigen der freien Aufsicht der Polizei. Landgerichts I . In diesen Fällen war noch eine dritte An- Hilfstassen. Es wurde bald laut, daß die Regierung eine Ab- Goldarbeiter Holtkamp wundert sich, daß in der Novelle geklagte, die unverehelichte Henriette Barann, betheiligt. anderung beabsichtige, um, wie Herr von Bötticher einmal er nicht den freien Kassen das Recht beschränkt wird, eine Alters63 war dies ein junges Mädchen, welches von den beiden Mit flärte, Licht und Schatten auf Ortstassen und freie Silskassen grenze und ärztliche Untersuchung vor der Aufnahme als Beangeklagten in eine von den beiden letteren ausgestatteten Woh gleichmäßig zu vertheilen. Jetzt erst ist die Novelle heraus- bingung zu stellen. Habe man doch in Erfurt deshalb die ZuDa die Barann polnisch sprach, gekommen und man könnte sie das Mädchen aus der Fremde" gehörigkeit zu einer freien Kaffe als nicht ausreichend für die die Angeklagten es für angemessen, eine nennen, die jedem etwas bringt". Leider hat sie nicht viel Befreiung von dem Zwange der Ortskasse beizutreten erklärt. wonach zu veröffentlichen, eine junge Bolin" Gutes gebracht. Die Novelle enthält eine Anzahl derartig Bei der heutigen Trangfalirung der freien Kaffen sei ein Reichsihr werthvolles Mobiliar Spottpreisen drakonischer Bestimmungen gegen die freien Kassen, daß Kranken- Versicherungsamt zwingende Nothwendigkeit geworden. veräußern müsse. Es meldeten sich Käufer in Menge, wir sie nicht mit Stillschweigen übergehen fönnen. Herr Heidemann: Ich halte die Abänderungs- Paratam ein Geschäft zum Abschluß, so sahen sich betrogen. die Käufer Ich habe dabei vornehmlich die§§ 49a, 49 b, 50, 75 a und graphen für ein richtiges Kind des Zunstzopfes. Die WanderEine Frau, welche das für sie so unvor- 75b im Auge. Diese Paragraphen enthalten Bestimmungen, kontrole, wie sie§ 49b bestimmt, kann nur dem Kopfe eines Zunfttheilhafte Geschäft rückgängig gemacht haben wollte, wurde von welche, falls sie zum Gefeß erhoben würden, den freien Rassen meisters entsprungen sein. Wenn die 900 000 Mitglieder der der Angeklagten Ludwig unter Mißhandlungen zur Wohnung bald den Garaus machen würden.§ 49 a fordert von den Vor- freien Kassen protestiren, so wird das schon Erfolg haben. Herr Dietrich: Ich glaubte die Novelle längst begraben; liegenden Fälle ihn nichts angingen und daß die Ludwig diese glieder bei einer Strafe bis zu 300 M. innerhalb 8 Tagen dem jedenfalls hat der große Begräbnißtag am 30. September diefes Geschäfte für eigene Rechnung gemacht hätte. Der Gerichtshof Borstande der Ortskaffe melden und dabei den Aufenthalts- und Kind gezeitigt. Von den Kassengeldern darf nichts genommen hielt in den vorliegenden Fällen nur die Angeklagten Ludwig Beschäftigungsort des ausgeschiedenen Mitgliedes angeben. werden. Soll nun der Verwalter eine Strafe aus Privatmitteln und Barrann für schuldig, die Erstere wurde zu 1 Jahr Lezteres ist geradezu ein Ding der Unmöglichkeit. Gegen Gin- bezahlen? Schon aus diesem Grunde ist der Entwurf völlig zu 3 Monaten, die Letztere zu 3 Monaten Gefängniß führung dieser Bestimmung müssen wir uns wehren.§ 50 besagt: verwerfen. Wir wollen einen Massenaustritt aus den Ortskaffen Unterläßt die freie Hilfskaffe die Anmeldung des ausgeschiedenen inszeniren, das wird ein noch besserer Protest sein als es die Wohl selten war ein Schöffengericht in der Lage, ein so Mitgliedes bei der Ortskasse, so ist ste verpflichtet, im Falle beiden Resolutionen find. hartes Urtheil zu fällen, wie gestern die 88. Abtheilung. Aus einer Krankheit alle für das ausgeschiedene Mitglied entstan- Herr Feische beantragt, beide Resolutionen zu ver der Untersuchungshaft wurde der 23jährige Friedrich Giese vor denen Kosten der Ortskasse zu ersehen. Die freie Hilfskaffe schmelzen, in 14 Tagen eine neue Bersammlung einzuberufen geführt, der durch eine unerhörte Rohheit ein Menschenleben in soll hier in Fällen zahlen, wo sie gar keine Beiträge mehr er- und zu derselben mehrere Reichstags- Abgeordnete einzuladen. Gejahr gebracht hatte. Der Angeklagte wurde eines Abends von hält; das entspricht nicht dem Gerechtigkeitsgefühl. Beide Para- Er bat, alle etwaigen Anträge zu dem Entwurf an den Vordem Portier Salzmann dabei ertappt, als er den Hof des Hauses, graphen sind nur dazu da, den Ortskassen auf die Beine zu ſizenden der Kommission freier Hilfstassen, Herrn Kuhntke, welches von legterem verwaltet wurde, verunreinigte. Von den helfen.§ 75 bestimmt, daß Personen nur dann von der Zu- Oberwasserstr. 6, gelangen zu laffen. Bortier zur Rede gestellt, griff Giese dieſen thätlich an. Die Ehe- gehörigkeit zu den Zwangskassen befreit sein sollen, auch wenn Herr Sander ist wohl für die Resolutionen, verspricht sich frau Salzmann, welche ein kleines Kind auf dem Arme trug und sie Mitglieder freier Rassen sind, wenn sie rechtzeitig einen dahin- aber von einer Petition an den Reichstag feinen Erfolg. Redner demnächst ihrer Niederkunft entgegensah, trat zwischen die Strei- gehenden Antrag bei der Drtskaffe stellen. Der indifferente schlägt vor, zu dem Kongresse einen mit der Materie vollständig tenden, um sie zu trennen. Der Angeklagte wandte sich Arbeiter wird solche Anträge nicht stellen. Die freien Kaffen vertrauten sozialdemokratischen Reichstags- Abgeordneten einzuladen gegen die Frau, ergriff sie und warf sie hierauf mit werden an Mitglieder- Schwindsucht zu Grunde gehen. Wir und diesen für die Vertretung der gefaßten Beschlüsse im Parlament großer Gewalt zu Boden. Frau Salzmann ist durch müssen auch hiergegen protestiren und unseren Vertretern im zu gewinnen. diese Mißhandlung in große Gefahr gerathen. Das herbeieilende Reichstage zeigen, welche Anträge sie zu stellen haben. Nachdem die Herren Carow, Engler, Hoppe und Schütte Publikum wurde gegen den Thäter dermaßen empört, daß es ihm SS 75 a und b machen die Genehmigung von Statuten, die gegen den Antrag Feische gesprochen, wird dieser mit allen gegen zunächst eine harte Lunchjustiz angedeihen ließ und ihn dann zur Entscheidung von Streitigkeiten bei lokalen Kassen von der eine Stimme abgelehnt. Die beiden Resolutionen werden einBache brachte. Der Gerichtshof ahndete die Rohheit mit einer Landeszentralbehörde, bei Kassen, welche über das Gebiet eines stimmig angenommen. Gefängnißstraße von 2 Jahren 6 Monaten. Bundesstaates hinausgehen, vom Reichskanzler abhängig. Wir Damit erfolgte der Schluß der Versammlung.
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Um Uebergriffe eines Sicherheitsbeamten han- wollen zur endgiltigen Regelung von Streitigkeiten zwischen Eine öffentliche Versammlung sämmtlicher in den Glacé belte es sich in einer Anklage wegen Körperverletzung, die gestern freien und Zwangskaffen ein Reichs- Krankenkassen- Aint eingeführt und Kartonpapier- Fabriken Berlins und Umgegend beschäftigten vor der vierten Strafkammer des Landgerichs I gegen den sehen, in der Art, wie das Reichs- Versicherungs- Amt in Unfall- Arbeiter und Arbeiterinnen tagte am 5. d. Wt. unter Vorsitz des städtischen Wächter W. Makruh ti zur Verhandlung gelangte. Der fachen bereits besteht. Redner hat seine Ausführungen in Herrn Beier. Die von Arbeitern und Arbeiterinnen gut beSchuhmachermeister& ehmann, der von dem Angeklagten eine höchft folgende Resolution zusammengefaßt und bittet um deren An- suchte Bersammlung hörte zunächst einen anregenden Vortrag des rohe Behandlung erlitten hat, gab folgende Darstellung von dem nahme. Herrn Friz Delze über das Thema: Der Normal= Sachverhalte: In der Nacht zum 17. März sei er mit zwei BeDie heutige, am 5. November 1890, im Joel'schen Saale zu arbeitstag und feine In träftigen Um Berlin tagende öffentliche Versammlung der Mitglieder freier rissen zeichnete der Vortragende die heutige privatkapitalistische andere, ihnen völlig unbekannte Bersonen, welche lauten Lärm eingeschriebener und auf Grund landesrechtlicher Vorschriften er- Produktionsweise mit ihren unausbleiblichen Konsequenzen, die machten. Bald darauf kam infolge dessen der Angeklagte herbei- richteter Hilfstassen protestirt gegen die Einführung der in dem das industrielle Proletariat zum Anhängsel der Maschinen herabgeeilt. Die Ruheſtörer zogen es vor, die Flucht zu ergreifen und Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes, betr. drückt, und legte dar, daß eine zeitgemäße Verkürzung der Der Wächter mochte wohl in dem Irrthum befangen sein, daß die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, ent- Arbeitszeit für jeden zielbewußten Arbeiter geboten sei Lehmann und seine Begleiter zu derselben Gesellschaft gehörten, haltenen, der freien Entwickelung und Bewegungsfreiheit der und ein Normalarbeitstag für die Arbeiterorganisationen Die. ergriff den er zu erstrebendes Ziel hingestellt werden müsse. auf freien eingeschriebenen Hilfskassen entgegenstehenden Bestimmungen. als zu erstrebendes Ziel mit zur feine Verwunderung Bache von ihnen, zu folgen. Lehmann sprach Sie protestirt insbesondere gegen Einführung von Bestimmungen, Einführung eines Normalarbeitstages( zum Beispiel 10 Stunden) aus, Darüber hervor Er wie solche in den§§ 49 a, 49 b, 50, 75, 75a und 75b des Ent- würde bringen, allerdings große Umwälzungen worauf der griffene sich plözlich losriß und die Flucht ergriff. Jetzt wurfs enthalten sind und soweit sie den Hilfstassen und deren würde viel zum Ruine des Kleinkapitalismus und Kleinmeisterbemächtigte der Angeklagte sich des Zeugen Lehmann, den er Mitgliedern Plichten auferlegen, welche dieselben zu thums beitragen, weshalb derselbe in diesem die erbittersten in der Lage sind, anderentheils mit der Gegner finde. Für die Arbeiterschaft dagegen sei der gesetzliche zur Erde fiel. Lehmann verlangte eine schonendere Behandlung, vom Herrn Minister v. Bötticher seinerzeit gegebenen„ klassischen" Normal- Arbeitstag von weittragendster Bedeutung. Wenn auch ber Wächter zog aber die Nothpfeife, ein zweiter Wächter eilte Erklärung, daß durch eine Reform des Gesetzes Licht und Schatten" durch eine Regelung und Verkürzung der Arbeitszeit die inherbei und nun 30g Lehmann es vor, gutwillig zu folgen. Auf zwischen den Zwangskassen einerseits und den freien Hilfskassen dustrielle Referrearmee nicht beseitigt werde, so werde doch da tem dunklen Flur, der zur Polizeiwache führte, wurde Lehmann andererseits gleichmäßiger vertheilt werden solle, in direktem Wider durch die allgemeine Lage der Arbeiterschaft gehoben und es plöslich ohne jede Veranlassung von dem Angeklagten geschlagen, spruch stehen und nichts anderes, als nur unnöthige Belästigungen werde ermöglicht, die Arbeiterorganisationen auszubauen und er habe versucht wieder zu schlagen, wurde daran aber von dem für die freien Hilfskaffen in sich schließen. Die Versammlung er- dieselben dem Kapitale entgegenzustellen. Jeder zielbewußte Arweiten Angeklagten und den herbeieilenden Schuhleuten ver- flärt sich im Prinzip mit den Beschlüssen des am 14., 15. und beiter müsse sich die Verkürzung der Arbeitszeit zur selbsteigenen hindert. Der Angeklagte habe dabei gerufen:" Der Kerl will 16. November 1886 zu Gera abgehaltenen Kongresses freier ein- Aufgabe machen und aus Neberzeugung auf einen auf aus mit dem Meffer stechen!" Der Zeuge sei darauf mit den Schuß geschriebener Hilfstassen, soweit solche nicht bereits veraltet und gedehntere Arbeitszeit bafirenden Wehrverdienst bei„ Saisonleuten die Treppe hinaufgegangen und nun sei der Angeklagte mit den seither gesammelten praktischen Erfahrungen in Wiber- arbeit" zu Guflen der hungernden Arbeitsbrüder verzichten. Don hinten wieder auf ihn losgestürzt und habe ihn mehrfach mit spruch stehen, einverstanden und beauftragt das Bureau der Das Ziel der Arbeiterorganisationen müsse ferner sein, die - den der Kommission freier heutige privatkapitalistische Produktionsweise umzuwandeln in ärztlichen Attest hat Lehmann eine klaffende Wunde am Hinter- eingeschriebener Hilfs kassen zu Berlin - in diesem Sinne be- eine genossenschaftlice( gesellschaftliche). Dem Vortragenden dem demnächst in Berlin zollte die Versammlung lebhaften Beifall. In der folgenden lebrejen, er habe sich vielmehr nur im Zustande der Nothwehr ve- stattfindenden Kongreß freier Hilfskaffen als Material zu unter- haften und ausgedehnten Diskussion sprachen die Herren. funden. Während die Zeugen bei ihrer ersten Bernehmung den breiten. Im Falle der geplante Kongreß nicht zu Stande kommen Günther, übenthal, Feldmann, Jahn und zum Angeklagten belastet haben, gaben sie in der Hauptverhandlung sollte, die so formulirten Anträge aber einer demnächst einzu- Schlusse der Referent. Que Redner beleuchteten die heutigen der Zeuge sich ihrer Wahrnehmungen dahin, als könne berufenden öffentlichen Versammlung von Mitgliedern freier Hilfe- sozialen und politischen Verhältnisse und betonten namentlich die durch Gegenschlagen des durch Stolpern auf der Treppe und kassen zur Beschlußfassung vorzulegen, um dieselben eventuell dem Nothwendigkeit der Organisation der Arbeiterinnen. Verschiedenem w voe auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht anStopfes gegen deutschen Reichstage zu übermitteln. pfeiler die Wunde zugezogen haben. Der Staatsanwalt In der äußerst lebhaft, aber stets sachlich gehaltenen Diskussion gebracht erscheine, den bevorstehenden Gewerkschaftskongreß ebenzunächst Herr Menzel das Wort. Der Zweck der Novelle ist falls durch Delegirte zu Leschicken. Dieser Gedanke sand allgegegangen sei und eine Rüge seitens seiner Behörde verdiene, er unverständlich. Jeder sucht sich seinen Vortheil am besten zu wahren meinen Antlang. Frau Habicht trat mit großer Wärme dafür halte den Sachverhalt aber nicht für genügend aufgeklärt, um und den findet er heute entschieden bei den freien Kassen. Ich ein, daß auch mindestens eine Vertreterin der Arbeiterinnen zum daraufhin seine Berurtheilung beantragen zu können, er stelle bin deshalb gegen jede Beschränkung der freien Hilfskassen, und Gewerkschaftskongresse delegirt werden möge, da die Zusammendeshalb die Freisprechung anheim.( Natürlich!) Der Gerichtshof empfehle die Resolution Schütte zur Annahme. gehörigkeit von Arbeitern und Arbeiterinnen unbestritten sei. war aber der Ansicht, daß der Angeklagte seine Befugnisse über- Tischler Cara d. Das einzige Gute an der Novelle ist die Die Wahl wurde auch unverzüglich vollzogen und wurden Frau schritten habe und daß mindestens der leyte Angriff auf der Einbeziehung der Angehörigen des Kaufmannsstandes in den Habicht und Herr Beier dclegirt. Die Diätenfrage wird Treppe ein unmotivirter gewesen, es wurde deshalb auf eine Rassenzwang. Der Kaufmann ist heute eben so gut Arbeiter, wie eine spätere Lösung finden. Es wurden noch verschiedene gewerk Geldstrafe von 50 Wt. erkannt. jeder Tischler, das Proletariat im Kaufmannsstande ist häufig schaftliche Angelegenheiten besprochen und erst in später NachtEinen erneuten Beitrag für den Segen der Be- noch größer als in anderen Ständen. Licht und Schatten sind stunde gingen die Versammelten mit einem Hoch auf die interTegen Unterschlagung und Hehlerei, welche gegen den Kaufmann sind wieder bevorzugt worden. Der Rongreß freier Hilfskaffen| rufungsinstaus lieferte gestern der Ausgang einer Anklage in dem Entwurf nicht gleichmäßig vertheilt, denn die Innungen nationale Arbeiterbewegung auseinander. Eine öffentliche Drechslerversammlung fand am Hermann Kerber und Fräulein Amalie Kurfürst vor der ist mit Freuden zu begrüßen, ein Protest desselben wird auch nicht 3. November unter Vorsiz des Kollegen Dost statt. Herr Th. Ein großer Uebelstand im Ent- Glocke referirte über den Parteitag und seine Bedeutung für die
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Ersterer war vom Schöffengericht wegen Unterschlagung eines wurf Regenschirmes, letztere wegen Ansichbringens desselben( Hehlerei) im zu je einer Woche Gefängniß verurtheilt worden. Beide hatten schlichtet werben
Straffammer Berliner Landgerichts I verhandelt wurde. ungehört verhallen.
Bekannten in einem Lokale befunden. Beim Fortgehen vermißte selben die folgende: Rerber feinen Hegenschirm, und da es gerade regnete, nahm er!
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ist der, daß fortan Streitigkeiten nicht mehr Gewerkschaften. Er segt in eingehender Weise auseinander, wie Gerichts sondern nur im Verwaltungswege ge- die Organisationen sich gebildet haben und gab einen Abriß ihrer Redner hält die Resolution Geschichte. Nachdem das Sozialistengefeh gefallen ist, werden erschöpfend und beantragt zur Ergänzung der sich die Organisationen etwas anders gestalten müssen. Redner beleuchtet die bez. Verhandlungen auf dem Parteitag und schloß Die heute, am 5. November 1890 in Joel's Salon zahlreich sein Referat mit einem warmen Appell an die Arbeiter, sich der
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