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zwischen ihnen bieten. Die Verwirklichung der Be- nur dem schon früher gestellten sozialdemokratischen Antrage| tönnen; der Redner ist entschieden dagegen, dem Unternehmer das schlüsse der Antistlaverei Konferenz werde allein durch entspricht, stimmen zu wollen, da auch er fordert, daß die Recht auf Einhaltung des Sohnes zu geben; durch die Strafen Holland in Frage gestellt; es sei klar, daß, wenn nicht die Wünsche der Majorität irgend einer Ron- Kündigungsfrist für beide Theile vollkommen gleich sein muß. werden die Arbeiter der Willkür der Unternehmer überliefert; ferenz die Zustimmung der übrigen Theilnehmer an der Der Redner weist an einer Anzahl von Beispielen nach, in welch' jedenfalls müssen die Geldstrafen eine Magimalgrenze erhalten; Konferenz erhalten, sich kein großes Resultat erreichen lasse. geradezu empörender Weise die Unternehmer jetzt schon ihre es empfiehlt sich alle Anträge außer dem sozialdemokratischen, der Er( Salisbury ) sei davon überzeugt, daß Holland diese Wahr- wirthschaftliche Uebermacht mißbrauchen indem sie sich andere die Geldstrafen nur bis zu 5 pet. des Lohnes zuläßt, abzulehnen. heit eventuell erkennen werde und daß England Mittel finden Der Referent für die Petitionen, Abg. Schmidt, theilt mit werde, die Schwierigkeit zu beseitigen, welche das edelste Unter- Kündigungsfristen ausbedingen als sie den Arbeitern gewähren; nehmen: die gänzliche Unterdrückung des Sklavenhandels zu die Vorlage in Verbindung mit§ 125 bedeute die Vernichtung daß einige Wünsche bezüglich dieses Punktes laut geworden sind vereiteln drohe. Was Afrika anlange, so sei das hierauf bezüg- des Koalitionsrechtes der Arbeiter. Der Antrag Hize geht dem nach Ansicht des Redners dürfen nicht zu hohe Geldstrafen geliche Abkommen mit Frankreich und Deutschland fertig; mit Redner zwar lange nicht weit genug er wird aber dafür stimmen, nommen werden; dem Antrag Stumm, betr. die Einbehaltung Italien feien die Unterhandlungen begonnen und er glaube, daß weil der Antrag die jetzt bestehenden Mißstände etwas zu des Lohnes kann Redner nicht zustimmen. dieselben schnell zu einem erfolgreichen Abschlusse gelangen wür Der Redner führt aus, daß die Abg. Hirsch wünscht die Strafbefugniß seinem Antrage den; die Unterhandlungen mit Portugal befänden sich noch in bessern geeignet sei. einem ungünstigen Stande, doch berechtigten diefelben nicht zu thatsächliche Handhabung der ungerechten und die Arbeiter gemäß festzustellen; der Antrag Bebel und Genossen genüge düsteren Besorgnissen. Die englische Regierung habe heute schädigenden Bestimmungen bezüglich der Arbeitsordnung zu den ein zeitweiliges Abkommen auf 6 Monate abgeschlossen, durch welches die territorialen Abmachungen vom Auguſt für den beftigsten Klassenkämpfen führen muß. Augenblick aufrecht erhalten werden und welches beiden Par Der Minister von Berlepsch betont zunächst die gute teien anheimſtellt, nach Ablauf von 6 Monaten die terri- Absicht der Regierung, durch diese Gesetzgebung das Verhältniß torialen Arrangements von Neuem in Erwägung zu ziehen. zwischen Arbeitern und Unternehmern zu beffern; bezüglich des Salisbury tam sodann auf Amerifa zu sprechen und erklärte,
ihm nicht.
Abg. Bebel hält das Institut der Strafen für überflüssig und schädlich; er weist nach, daß das Verhältniß zwischen Arbeitern und Unternehmern um so besser ist, als die Strafen feltener sind; die Industrie kann vollkommen ohne Strafen auser fei erfreut, daß der Fre.handel jenseits des Atlantischen Uebelstandes der ungleichen Kündigungsfrist, welcher in vielen fommen; eine vernünftige, anständige Behandlung der Arbeiter Dzeans einen Sieg oder doch einen scheinbaren Sieg errungen Fällen den Keim der Verbitterung in sich birgt, stimmt der sei das beste Mittel Strafen zu vermeiden und dieselben überhabe; sollte es sich nicht um die Sache des Freihandels ge- Minister den Ausführungen Bebel's zu und hat kein Bedenken, flüssig zu machen; der Redner wendet sich gegen die Ausführungen handelt haben, so sei es doch mindestens ein Protest gegen den Antrag Hirsch zu akzeptiren. es fo des Referenten und führt an der Hand der Fabrikordnung des die extravagante Schutzzoll- Politik gewesen, der Tarifkonflikt dauere aber in der ganzen Welt fort; überall würden Obgleich in dem Antrag Hize einige sehr gute Gedanken Neunkirchner Eisenwerks( Gebr. Stumm) aus, wie exorbitant die Resolutionen gefaßt und Plane entworfen, um den Verkehr der enthalten find, bittet der Minister, diesen Antrag abzulehnen, Strafbestimmungen in einzelnen Fabriken sind; eine BeNationen mehr zu beschränken. England müsse diesen Kampf weil er die Schwierigkeiten, welche derselbe bereiten wird, für ſtimmung des Strafmaximums muß daher unbedingt er ausfechten, es fönne aber feine Repreffalien üben, da der unüberwindlich hält. folgen; in Bezug auf die Einbehaltung rückständigen Lohnes. englische Tarif bereits auf den niedrigsten Stand gebracht sei. Was den Konflikt zwischen Kapital und Arbeit angehe, so Abg. Möller verbreitet sich über die Unzuiräglichkeiten, welche ist Redner der Meinung, daß bei dieser Gelegenheit müffe er jede legislatorische Beschränkung der Arbeitszeit be- der Antrag Size herbeiführen muß und empfiehlt die Ablehnung die Buße auf Umwegen eingeführt werden soll; abgesehen davon, tämpfen; der einzige Bortheil, den England vor anderen deffelben; dagegen glaubt auch dieser Redner den Antrag Hirst daß solche Handlungen, wenn sie jetzt vorkommen, ungefeßlich Ländern im Handelsverkehr habe, bestehe in der Freiheit seiner befürworten zu sollen; von den Arbeitsordnungen erwarte der sind, bestreitet der. Redner dem Unternehmer das Recht, verInstitutionen. Begebe sich England dieser Freiheit, so werde es durch andere Länder an Kapital, Sandel und Wohlstand Redner keine fonderlichen Vortheile. überflügelt werden und die ersten, welche darunter zu leiden haben würden, wären die Arbeiter."
Abg. Wöllmer ist im Gegensatz zu dem Vorredner der Meinung, daß der Arbeitsordnung ein hoher Werth beizumesser
Unser Urtheil über die Rede des englischen Premiers ist; dem Antrag Size kann der Redner in der jezigen Form nicht wird durch dieses„ ausführlichere Telegramm" in keiner zustimmen; er empfiehlt die Regierungsvorlage mit dem AmendeWeise geändert. Aus Konstantinopel werden zahlreiche Ver- ment Hirsch.
dienten Arbeitslohn, der meist nur die allerdürftigsten Lebensbedürfnisse deckt, einzubehalten.
Der Kontraktbruch kann beim Arbeiter nicht anders beurtheilt
werden, als wie bei den anderen Bevölkerungsklassen; durch den Stumm'schen Antrag wird der Unternehmer zum Kläger und Richter in einer Person; der Redner erklärt sich auf das Ent
haftungen von Armeniern gemeldet es soll eine Ver- Abg. Hitze bittet die Mitglieder, welche seinem Antrage schiedenste gegen hohe Strasbestimmungen und bittet namentlich schwörung entdeckt sein. Da Rußland beständig der- sympathisch gegenüberstehen, die formalen Bedenken nicht gar so den Antrag Stumm, Einbehaltung rückständigen Lohnes, abzuartige Verschwörungen anzettelt, so wird die Nachricht wohl hoch anzuschlagen; im Uebrigen hofft er bis zu der zweiten lehnen. wahr sein. Jedenfalls ist sie eine hübsche Illustration der Lesung eine alle Bedenken beseitigende Form für seinen Abg. Hitze erklärt sich gegen das Stumm'sche Amendement hoffnungsseligen Betrachtungen, die der englische Premier- Antrag zu finden; sachlich hält der Redner seinen Antrag bezüglich der Sohneinhaltung; dagegen erscheint ihm der durchschnittminister über die Reise des russischen Thronfolgers an- für vollkommen begründet und bittet um Annahme deffelben, licheLohn geeigneter als Maßstab für Strafen als der, ortsübliche Tagegestellt hat. nachdem er einige Menderungen an seinem Antrage vorgelohn". Der Redner empfiehlt teine höhere Geldstrafen als die Hälfte des nommen hat. ,, durchschnittlichen Arbeitsverdienstes" zuzulassen; feinen Antrag Arbeiterschuh- Kommission. Die Berathung beginnt mit Abg. Klemm glaubt, daß die mißbräuchliche Ausnugung empfiehlt der Abg. Hize in Rücksicht darauf, daß durch denselben Abschnitt IV( Berhältnisse der Fabrikarbeiter) bei§ 184; dieser des Koalitionsrechtes auf beiden Seiten in gleichem Maße geübt eine Herabminderung der Strafen herbeigeführt werden wird, weil und die folgenden Paragraphen bis 184 g der Vorlage enthalten wird; der Redner empfiehlt, die Bestätigung der Arbeits- die Pflicht der Eintragung eine genauere Ueberlegung vor der die Bestimmungen über Arbeitsordnungen; im Anschluß hieran ordnungen der höheren Verwaltungsbehörde zu überlassen. Strafverhängung erwarten lasse; der Redner vervollständigt seinen beantragen die Abgg. Hize und Schmidt die Bestellung von Abg. Bebel behält sich vor, später auf die mißbräuchliche Antrag und bittet, denselben in dieser Fassung anzunehmen. Reg.- Komm. Geh. Rath Hoffmann findet ebenfalls einen ständigen Arbeiterausschüssen, welche in späteren Paragraphen Ausmuzung des Koalitionsrechtes einzugehen und nachzuweisen, zur Verhandlung gelangen werden. auf welcher Seite dieser Mißbrauch liegt; nach Ansicht des Red- Busammenhang des Antrages v. Stumm mit dem Vorschlag der § 134a bestimmt, daß innerhalb vier Wochen nach Inkraft- ners find es in überwiegendem Maße die Unternehmer, welche Regierung bezüglich der Buße; letztere hält der Redner für nothtreten des Gesetzes eine Arbeitsordnung zu erlassen ist. sich dieses Mißbrauchs schuldig machen; freilich sind. bisher immer wendig; sollte aber die Kommission dafür nicht stimmen wollen, Abg. von Stumm beantragt für einzelne Abtheilungen nur die Arbeiter für solche Fälle gerichtlich gestraft worden, dann bäte er, den Antrag v. Stumm bezüglich der Verwirkung des Betriebes besondere Arbeitsordnungen zuzulassen. während sich bisher kein Staatsanwalt gefunden hat, solche verdienten Lohnes anzunehmen. Referent v. Stumm empfiehlt die Regierungsvorlage mit Unternehmer zur Verantwortung zu ziehen; der Redner befürfeinem Amendement. wortet den Hige'schen Antrag und nimmt denselben in seinem ganzen Umfange wieder auf.
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Bei der Abstimmung wird§ 134a mit dem Amendement v. Stumm angenommen.
Abg. v. Kleist- Rezow hält die Anficht Bebels in Bezug auf Strafen an sich für richtig, aber bei der Sündigkeit des Menschengeschlechts seien Strafen nothwendig; ist dies richtig, dann müsse man auch zu fühlbaren Strafen kommen.
Der Redner hält die Einführung von Konventionalstrafen für Kontraktbruch im Interesse der Unternehmer für nothwendig und beantragt, denselben das Recht, zweiwöchentlichen Lohn für
Abg. Möller findet, daß der Antrag Hize die Verhältnisse Die Diskussion über§ 134b wird über jeden Absatz einzeln in rein mechanischer Weise regelt; in Wirklichkeit läßt sich dereröffnet; zum Absatz 1 beantragt Sie die Einführung von be- felbe nicht durchführen. stimmten Lohnfristen, wonach mindestens zweimal im Monat und Nach Schluß der Diskussion empfiehlt der Referent Abg. febenfalls alle acht Tage durch eine entsprechende Abschlags- von Stumm für diese Berathung die Ablehnung des Antrages Der Antrag Hitze wird vom Redner befürwortet. zahlung gelohnt werden muß; die Lohnzahlung am Sonnabend Hiße und meint, daß es bis zur zweiten Berathung möglich sein Regierungskommissar Geh. Rath 2ohmann empfiehlt den und Sonntag foll verboten sein. Abzüge für Vorschüsse sollen wird, eine andere durchführbare Form zu finden; bei Großdes fälligen Lohnes nicht übersteigen dürfen. betrieben ist eine langfristige Affordlöhnung nicht zu vermeiden; Stumm'schen Antrag, der eine Lücke namentlich dann beseitigt, Der Referent Abg. v. Stumm empfiehlt die Regierungs - ebensowenig ist eine Trennung der Arbeiter bezüglich der Lohn- wenn die Bußbestimmung, welche die Regierung beantragt, abvorlage und bekämpft das Amendement Hize, welches den Unter- zahlung durchführbar. Der Antrag Hirsch erscheint dem Re- gelehnt wird. nehmern eine unerträgliche Arbeitslast auferlege; der Redner ferenten unbedenklich, obgleich er demselben eine große Wirksamwünscht die Auslohnung der Vereinbarung zu überlassen; er findet, feit nicht beilegen kann.
daß in großen Betrieben eine monatliche Lohnfrist mit entsprechen- Der Korreferent Abg. Moltenbuhr mißt dem Antrage den Abschlagszahlungen am besten sein wird; die Lohnzahlung Hirsch eine größere Wirkung bei und empfiehlt dessen Annahme; an bestimmte Tage zu binden hält der Redner für sehr schwierig, der Antrag Hige wird zurückgezogen.
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solche Fälle einzubehalten, zu gewähren.
In Bezug auf die Höhe der Strafen hält der Redner die Regierungsvorschläge für richtig und bittet, es unter Ablehnung aller Anträge bei dieser zu belassen. Die Diskussion wird geschlossen.
Der Referent Abg. v. Stumm erläutert nochmals seine ebenso tann man nicht einen bestimmten Theil des Lohnes fest- Bei der Abstimmung wird Absatz 1 des§ 134b unter Ein- Anträge, die er um so mehr empfiehlt, als dem Arbeiter das Recht an die Gewerbegerichte zu gehen zusteht; Redner wird. fegen, der bei geleisteten Vorschüssen in Abzug zu bringen ist; der fügung des Amendements Hirsch einstimmig angenommen. Referent bittet, den Antrag Hiße abzulehnen. Absatz 2§ 184b enthält die Vorschriften über die Straf gegen das ganze Gesetz stimmen, wenn weder der§ 185 der VorDer Korreferent Abg. Molkenbuhr findet es e3 im Bestimmungen der Arbeitsordnungen; die Vorlage will Geld- lage, noch sein bei§ 184b gestelltes Amendement angenommen Gegentheil zum Referenten nothwendig, die Lohnzahlungen strafen über den doppelten Betrag des ortsüblichen Tagelohns wird; auch in Bezug auf die Höhe der Strafen hält der Referent wöchentlich vorzunehmen; die Schwierigkeiten, welche der Referent nicht zulassen; Bebel und Gen. beantragen keine höheren Geld- seine Ansichten nicht wiederlegt und bittet trotz des Widerspruchs geltend machte, feien sehr leicht zu überwinden; der Redner strafen als 5 pet. des ortsüblichen Tagelohnes zuzulassen; Abg. der Regierung sowohl die Vorlage, als auch die Anträge Size, wünscht Annahme des Antrages Size und ist auch der Ansicht, Hirsch will die Geldstrafen nicht über den ortsüblichen Tagelohn Bebel und Hirsch in dieser Beziehung abzulehnen. Korreferent Abg. Molkenbuhr ist nicht von der Ansicht daß in die Arbeitsordnung eine Bestimmung aufgenommen wird, ausdehnen; Abg. Size will, daß Strafen, welche 10 p& t. des daß Geldstrafen ortsüblichen Tagelohns übersteigen, in ein Buch einzutragen sind, zurückgekommen, daß wonach die Kündigungsfrist für beide Theile gleich sein muß. Abg. Hize begründet seinen Antrag mit den wirthschaft welches dem Aufsichtsbeamten vorzulegen ist; Ab. v. Stumn be- aber hohe Geldstrafen im Fabrikbetrieb schädlich sind; den Antrag lichen Verhältnissen der Arbeiter; die Belastung der Unternehmer antragt statt„ ortsüblichen Tagelohns" zu setzen„ durchschnittlicher Stumm bezüglich der Einbehaltung verdienten Arbeitslohnes bekämpft täme gegenüber den Vortheilen, welche die Arbeiter von der Tagesarbeitsverdienst", ebenso wünscht der Abg. v. Stumm dem der Redner sehr energisch, derselbe wird der Chikane und Willkür wöchentlichen Lohnzahlung haben werden, gar nicht in Frage; die Arbeitgeber das Recht vorzubehalten für den Fall widerrechtlicher Thür und Thor öffnen. Abalige für geleistete Borschüsse dürfen nicht so hoch sein, um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, Einhaltung des rückständigen Bei der Abstimmung wird bei Absatz 2 des§ 184b die ReArbeiter dadurch in Verlegenheiten und wirthschaftliche Noth zu Lohnes auszubedingen.
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Regierungskommiffar Regierungsrath Wilhelmi kann als im Interesse der Disziplin und des ordnungsmäßigen Bewürde die triebes nothwendig und empfiehlt die Regierungsvorlage mit Geldstrafen müssen nach Ansicht des Redners fühlbar und
den Antrag Hige nicht befürworten; Arbeiter, welche für sich eine längere Löhnungsfrist für seinen Anträgen. wünschenswerth erachten, zwingen, den Lohn alle Woche in
überhaupt, namentlich
eregierungsvorlage bezüglich der zulässigen Höhe der Geldstrafe abDer Referent Abg. v. Stumm vertheidigt seine Amendements gelehnt; ebenso wird der Antrag v. Stumm statt, ortsüblich"
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durchschnittlich" Tagesverdienst zu sagen, abgelehnt.
Antrag Bebel und Genossen, nur 5 pCt. Strafe als zulässig
zu erklären, wird abgelehnt. 09-07
Antrag Hiße, nur die Hälfte eines Tagelohns als Strafe
Empfang zu nehmen; der Redner ist der Ansicht, daß bei An- dürfen deshalb nicht zu niedrig sein; dieser Bedingung ist bei zuzulassen, wird abgelehnt; die Freißinnigen Hirsch und Genahme des Antrages Hitze so unendlich viel praktische Schwierig- den Anträgen Bebel und Hirsch nicht genügt, deshalb empfiehlt noen stimmen dagegen und halten damit die höhere Leiten entstehen würden, daß die Vortheile, welche Hize den Redner Ablehnung dieser Anträge; am liebsten würde der Abg. Strafe aufrecht. Arbeitern zuwenden will, sich in das gerade Gegentheil ver v. Stumm die Aufnahme von Geldstrafen in die Arbeitsordnung| wandeln würden; die Lage der Arbeiter würde sich verschlechtern, der freien Vereinbarung beider Theile überlassen; dem Antrag| außerdem würde auch eine Ungleichheit zwischen Fabritarbeitern Hize stimmt der Redner zu, wünscht jedoch, dann alle GeldGründen bittet Redner den Antrag Hihe abzulehnen und es bei einen bestimmten Prozentsatz des Tagelohns übersteigen; nach genommen; durch diesen Beschluß sind Geldstrafen bis zur Höhe handwerksmäßigen Arbeitern entstehen; aus allen dieſen ſtrafen eintragen zu lassen, und nicht nur die Strafen, welche die Vorabstimmung gestaltet hat, mit großer Majorität ander Regierungsvorlage zu belassen. dent der Referent noch die Nothwendigkeit, in bestimmten Fällen des ortsüblichen Tagelohns für zulässig erklärt, während die
Antrag v. Stumm, Einbehaltung des Lohnes, wird abgelehnt. Antrag Hitze, Eintragung der Strafen, wird angenommen. Hiernach wird der Absatz 2 des§ 134b, wie er sich durch
eine gleiche Kündigungsfrist für beide Theile herstellen will; der vorlage mit seinen Amendements, indem er sich bereit erklärt, Arbeit abgelehnt ist. zunächst seinen Gedante des Antrages Hiße sei richtig, derselbe sei aber praktisch eventuell die Einbehaltung des rückständigen Lohnes auf zwei undurchführbar; es müsse der Gedanke der achttägigen Lohn- Wochen einzuschränken. zahlung in die Gesetzgebung aufgenommen, Abweichungen hiervon| aber der freien Vereinbarung überlassen werden.
Korreferent Abg. Moltenbuhr erklärt sich gegen das Prinzip der Strafen überhaupt und namentlich gegen hohe GeldAbg. Bebel erklärt zunächst für den Antrag Hirsch, welcher strafen, welche den ganzen Verdienst der Arbeiter absorbire
zweiwöchentlichen Lohnes bei Verlassen der
Die Diskussion wendet sich zu Absatz 3 des§ 184b, wonach dem Fabrikanten das Recht ertheilt wird, noch andere Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen; auch kann die Arbeitsordnung das Verhalten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes regeln.