ft,
et
I
Der
Die
ver
ats
ein
als
Den
Ents
ten
ebr
ach
ital
ter
ren
b
ber
fich
nur
nur
ten
Ob
nft
ale
Text
gen
icht
Be
der
die
M.
uer
rend
ges
ran
für
eife.
ng
affen
gten
ung
ffen
flid
und
gen
ber
ber
тбел
brei
Caffe
abs
teuer
eber
eine
Stten
vers
Rüd
διαβ
tifter
: ber
Re
artei
in
welchem Blatt- unter genauesten Gebrauchsanweisungen das Rezept von Bomben gegeben wird, mit deren Hilfe die Bourgeoisgesellschaft bei den Opernvorstellungen in die Luft gesprengt werden soll. Die Pariser Polizei hat sich die überflüssige Mühe genommen, das Blatt zu verbieten. Wer dasselbe macht, ist uns gleichgiltig. Gleich blödsinniges Beug tommt tagtäglich überall vor wenn auch nicht gerade gedruckt. Aber wer veranlaßt es, daß solche Nachrichten, die doch höchstens für hysterische Köchinnen ein Interesse haben, in der Welt herum telegraphirt, also der Welt als wichtige Thatsachen gewissermaßen unter die Nase gehalten werden? Es wäre uns wirklich lieb, auf diese Frage von Denen, die sie beantworten können, eine flipp und klare Antwort zu erhalten. gal padig
-
zu leisten, sowie Derjenige, welcher mit Anderen vereinbart, Arbeitern deshalb, weil sie an solchen Verabredungen oder Vereinigungen Theil nehmen oder Theil genommen haben, die Arbeitsgelegenheit zu erschweren, sie nicht in Arbeit zu nehmen oder sie aus der Arbeit zu entlassen, wird mit Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgeseze nicht eine härtere Strafe eintritt.
sonen geben könne, bei denen das Bewußtsein von der Heiligteit des Eides so tief gesunken, oder vielmehr völlig geschwunden wäre und welche die Warnung der heiligen Schrift ganz vergeffen hätten:„ Es soll kommen das Strafgericht in das Haus des falsch in meinem Namen Schwörenden und es soll bleiben mitten in seinem Hause und es verzehren, sein Holz sammt seinen Steinen!" Um so nothwendiger wird es sein, die Heilighaltung des Eides in den Gläubigen wieder zu heben und zu wecken und beauftrage ich deshalb den Hochwürdigen Pfarrklerus, aus diesen traurigen Vorkommnissen einen neuen Anlaß zu wiederholten nachdrücklichen Belehrungen und Der Referent Abg. Dr. Hartmann führt aus, daß im Mahnungen über den entfeßlichen Frevel des Meineids in§ 152 alle Verbots- und Strafbestimmungen gegen das KoalitionsPredigt, Christenlehre, Religionsunterricht und allen sonst sich recht aufgehoben sind; der zweite Absatz des§ 152 gewähre das darbietenden Gelegenheiten zu entnehmen."
-
Nun wenn die Sozialdemokraten einmal in dieses Recht des Rücktritts von getroffenen Verabredungen; dieses Recht Meineidsnest glücklich eingedrungen sind, werden sie die werde durch den jetzigen§ 153, welcher Strafbestimmungen gegen Meineidsneft glücklich eingedrungen sind, werden sie die Es will uns nämlich bedünken und jeder Tag ver- jetzt von ihren Seelsorgern so schlecht erzogenen Leute bald die Hinderung des Rücktritts von Verabredungen enthält ,, gestärkt diesen Eindruck daß wieder einmal planmäßig über die Bedeutung von" Wahrheit und Recht"- als den sichert. auf Alarmirung der öffentlichen Meinung einzigen festen Grundlagen eines geordneten Staats- und hingearbeitet wird. Und zwar sind die Gefellent, welche wir Gesellschaftswesens da im Verdacht haben, die alten Bekannten, welche wir als haben. Reptilien und Arbeiter im Weinberge des Herrn Fürsten
in
-
-
Die Regierungsvorlage enthalte neben einigen Menderungen gründlich und überzeugend belehrt auch einige Zusätze, welche dem bestehenden Bedürfniß entgegenUeber die Geldkrists wird aus London gemeldet, abredung gemachten Versuche, Arbeiter zur Einstellung der Arbeit kommen und es auch ermöglichen werden, die ohne vorherige Vervon Bismarck so eifrig arbeiten sahen, als derselbe daß die Lage gespannt" bleibt. das heißt: die Krisis noch nicht a. D. war, und die auch jetzt schreitet fort und entwickelt sich ganz normal. Immer 3 bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit wieder zweifellos für ihn, den Chef der tapi weitere Kreise werden in Mitleidenschaft gezogen, und wenn zu hindern, zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen; talistischen Fronde, gegen die Sozialpolitik der auch bis jetzt noch von den Geldmächten mit Aufgebot aller der' Redner erkennt im Großen und Ganzen die Nothwendigkeit faiserlichen Erlasse, zu arbeiten haben. Ex ungue leonem Kräfte dahin gearbeitet wird, eine Panik mit obligatem der stark verschärften Strafen an; die Bestimmung, welche die an der Mache erkennt man die alten Wühler und Hetzer, Generalfrach zu verhüten, so werden diese Anstrengungen öffentliche Aufforderung zur widerrechtlichen Arbeitseinstellung mit sammt ihrem malkontenten Obermaulwurf. bei dem durch und durch ungesunden Zustande des Geld- unter die gleichen Strafen stellt, hält der Referent durch§ 110 In die Kategorie dieser Hez- und Alarmpraxis, deren markts doch zweifellos vergeblich sein. Zweck es offenbar ist, jede ernstliche Sozialreform im des Strafgesetzbuches( Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Der französische Rohlenarbeiter- Streif Gefeße) für gerechtfertigt und juristisch durchaus zulässig. Interesse des Kapitalismus zu hintertreiben, gehören auch Carvin hat nach 56 tägiger Dauer mit einem Siege die methodisch verbreiteten Nachrichten über einen bevor der Arbeiter geendet. tehenden allgemeinen Ausstand der BergCrispi hat seine vom geschwäßigen Telegraph bereits arbeiter in Rheinland- Westfalen . Man wird sich er vorher ausgeplauderte Rede richtig gehalten. Wer sie demt innern, daß die Bismarc'sche Reptilpresse vor einem Telegraph verrathen hat? Herr Crispi? Das wäre doch Jahr, als es galt, das Sozialistengesetz zu verewigen, selbst für ihn zu kleinlich. Da jeder Bier- und Kaffeehaus genau dieselben Alarmnachrichten kolportirte, so daß politiker die Crispi'schen Reden schon 8 Tage vor dem die sozialdemokratischen Abgeordneten sich gezwungen sahen," Salten" answendig kann, so erklärt sich das Wunder auf im„ Berliner Boltsblatt" und von der Tribüne des Reichs- fehr natürliche Weise. Das einzig Wunderbare it, der auf belaſſen, und nur eine Vervollständigung der Bestimmungen herbeitags herab dieſe Gerüchte Lügen zu strafen und auf die Crispi, der doch eine sehr strenge Telegraphenzensur ausübt, führen. Der Antrag Bebel u. Gen. berücksichtige nur das KoalitionsThorheit eines Bergarbeiterstreits aufmerksam zu machen. fich nicht Telegraphenbeamte anschafft, die seine Reden recht der Arbeiter und lasse die Arbeitgeber ganz unberücfiptigt; Gegenwärtig ist die Lage nicht wesentlich anders. In wenigstens gut- torrigiren. schon aus diesem Grunde sei dieser Antrag unannehmbar, abden Bergarbeiter- Revieren herrschen gewiß überaus traurige gesehen davon, daß der Antrag den jetzigen§ 153 streichen wolle. Zustände, allein ein allgemeiner oder auch nur partieller Der Referent behält sich eingehende Beleuchtung der Anträge bis Ausstand im gegenwärtigen Augenblick würde diese Zustände nicht bessern und nur größeres Elend und Unglück über die nach deren Begründung vor und empfiehlt zunächst die RegierungsBergarbeiter bringen. vorlage zur Annahme.
gegen
Angenagelt muß hier werden, daß auch die„ Freisinnige Zeitung"( Siehe Ende unseres Hauptblattes) sich in ihrer blinden Wuth auf die Sozialdemokratie( die an den Richter'schen Frrlehren nicht sterben| will) zu diesem abscheulichen Spiel hergiebt. Freilich für das Fortschrittliche Manchesterthum ist es ein ebenso begehrenswerthes Biel, wie für den von dem Erkanzler geführten Großkapitalismus: der verhaßten Sozialreform ein Bein zu stellen. Wenn sich's um den Geldsack handelt, dann tanzt der freisinnige Bourgeois mit dem konservativen, nationalliberalen und ultramontanen Kollegen und Bruder vergnügt And harmonisch" um das gemeinsam angebetete gol bene
Ralb.
Ueber Meineid wird wieder einmal start geklagt
-
**
"
Nach Ansicht des Redners werde durch die widerrechtliche Arbeitseinstellung das Rechtsgefühl sehr erheblich geschädigt, und. die Gemeingefährlichkeit solchen Vorgehens liege namentlich darin, daß sich dasselbe öffentlich vollzieht; dem müsse durch die Gefeßgebung gesteuert werden. Was den Antrag Hirsch und Gutfleisch anlangt, so wolle derfelbe im Wesentlichen den jetzigen Zustand
schlad
Italiens belegenen Hotel de Bade wurde gestern Vormittag des vor einiger Zeit vielfach genannte russische General Der Korreferent Abg. Dr. Gutfleisch ist im Gegensab Selimerstow ermordet. Der General, welcher der zum Referenten der Ansicht, daß die weiteste Deffentlichkeit bei russischen Geheimpolizei angehörte, hatte am Morgen einige Glieder der russischen Kolonie empfangen. Als Berathung der Frage, ob Arbeitseinstellungen vorgenommen wer sein Diener ihm um 11 Uhr das Frühstück brachte, fand er seinen den sollen, nothwendig sei; deshalb dürfe man die„ öffentliche" Herrn in den letzten Bügen liegend vor. Der General war durch Aufforderung dazu nicht unter Strafe stellen; auch der starken einen Revolverschuß in die Schläfe tödtlich verwundet worden. Verschärfung der Strafe bei gewohnheitsmäßigen Handlungen" Als die Polizei kain, athmete der General noch, verstarb aber in dieser Beziehung kann der Redner nicht zustimmen; die auf alsbald. Die mit der Untersuchung dieses Mordes betrauten
Gerichtspersonen sind davon überzeugt, daß hier ein Racheakt diesem Gebiet vorkommenden Verstöße werden durch das privatder in die letzten Affairen verwickelten Nihilisten vorliege. rechtliche Verfahren genügend geahndet, man solle sich hüten, ohne Die Polizei hatte den Mord streng geheim gehalten; die ersten genügende Noth das Strafrecht mit dem Privatrecht zu verquicken. Nachrichten hierüber wurden erſt übends bekannt." Der" General" Selimerstow wat also offenbar ein Der Korreferent hält den Antrag Bebel und Genossen, weil einSpigel und nach Paris auf die Menschenjagd ge- feitig, für unannehmbar, bittet um Annahme des vom Abg. schickt. Daß diese ihre Gefahren hat, mußte er wissen. Hirsch und ihm gestellten Antrages, der den bestehenden Rechtsaber nicht aus„ sozialdemokratischen Giftheerden", sondern zwischen russischen Spizeln und russischen Nihilisten besteht zustand belassen wolle, ersucht dagegen um Ablehnung der Reaus unverfälscht katholischen Gegenden, wo der rechte ein ähnliches Verhältniß, wie in manchen Gegenden zwischen sierungsvorlage.p Glaube" herrscht und der Zukunftsstaat" der„ Germania " Förstern und Wilddieben. Es giebt keinen Pardon. eigentlich schon verwirklicht sein sollte. Unter den Verordnungen des General- Vikariatsamts finden wir nachstehende Bekanntmachung des Fürst bischofs Kopp, welche
Arbeiterschuh- Kommission. Die Berathung beginnt bei vorlage eingelaufen.
beweist, daß es mit der Heilighaltung des Gides in dieser§ 158; derselbe lautet nach der Regierungsvorlage: frommen Diözese des frommen Herrn recht schlecht bestellt ist:| ber mit tiefſtem Schmerze habe ich aus den Mittheilungen
staatlichen Behörden ersehen müssen, daß in den Schwurgerichts- Bezirken Oppeln und Ratibor seit längerer Zeit eine auf gegenseitige Eideshilfe gegründete und geradezu bandenmäßig organisirte Gesell schaft besteht, welche darauf abzielt, mit dem verbrecherischen Mittel des Meineids bei eingeleiteten Untersuchungen- namentlich durch den Alibibeweis oder bei schwebenden Prozessen Wahrheit und Recht zu untergraben und die Rechtsordnung und Rechtssicher heit auf das Aeußerste zu gefährden. Wie hätte ich wohl ahnen können, daß es in meiner Diözese und namentlich unter meinen oberschlesischen Diözesanen, deren tiefe Frömmig
aljo
ehen
teber
ten
Das
m?
Hatt
jeben
Ten)
fie
mer
ben
t die
bare
bas
ber
55of
Zeib
ernft
nden
achte
nicht
ung,
Abg. Schmidt referirt über die eingegangenen Petitionen; es ist nur eine Petition des Bergwerk- Verbandes für die Regierungs
Abg. Bebel erklärt diesen Paragraphen als den Ausfluß Wer es unternimmt, durch Anwendung körper- des denkbar einseitigsten Klassenstandpunktes, der, wenn er Gesetz lichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen würde, die Arbeiter unter eine Ausnahme- Gefeßgebung zwingen
oder durch Verrufserklärung de
würde, welche in der schärfsten Weise das Interesse der Unter-, 1. Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnehmer zum Ausdruck bringt. nahme an Verabredungen der im§ 152 bezeich Redner giebt eine historische Darstellung der wiederholten neten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von Versuche, den Kontraktbruch kriminell zu bestrafen und weist dabei solchen Verabredungen zu hindern, 7933nach, daß dieser Versuch stets dann gemacht wurde, wenn die 2. Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu wirthschaftliche Situation den Arbeitern günstig war; um so bestimmen oder an der Fortsetzung oder unnöthiger sei es in der gegenwärtigen Lage, die für absehbare Annahme der Arbeit zu hindern, Zeit den Arbeitern keine günstigen Aussichten eröffne; in ausführ
feit und Religiositat ich wiederholt kennen gelernt habe, Pernahme von Arbeitern zu hindern,
Knarren langsam wieder zu öffnen. Paul beachtete es nicht. Er hatte das Buch von sich geschoben, und den Kopf in| die Hand stützend, saß er nun in tiefen Gedanken. Eigenes daß er für sich selbst nichts mehr zu hoffen habe, um so höher brannte in seinem Herzen die Üeberzeugung auf, daß er noch hohe und heilige Pflichten zu erfüllen habe für
und fremdes Leib bedrückte ihn. Und je mehr er einsah,
Andere.
Erst in der letzten Zeit hatte er sich rückhaltslos jener Bewegung der unteren Klassen angeschlossen, die offen ihre Forderungen aufstellen und durchzusehen bemüht find und die Einführung eines gerechteren Zustandes der Gesellschaft dringend als eine Nothwendigkeit bezeichnen und so lange begehren und wieder begehren werden, bis sie erfüllt|
jein wird.
ania
Sein Kind war todt, aber sollte er müßig zu sehen, wie auch die Kinder Anderer durch das Elend ver fümmern, in Noth und Tod getrieben, ein vorzeitiges Ende
finden?
Ein störendes Etwas, das ließ ihn aufsehen. Ein dunkler Schatten war an seinem Fenster| vorübergeglitten. Er erhob sich, um nachzusehen.
Eine
Leute
ver
Grd
Stem
jatte
Toat
uber
b fo
bes
trch
be
bie
bers
Licht
No
bes
ben
nächst; sie ließ ihn näher kommen, ohne sich zu rühren. Jetzt erkannte er sie in ihrer Silhouette. la Fräulein Mili?" sagte er betroffen, und
Gestalt lehnte an der Mauer, dem Fenster zu
" Sie
fin's,
dann, sich bemühend, seiner Stimme den ruhigsten Klang zu geben: Was wünschen Sie?"
Sie antwortete nicht sofort, fie that einen Seufzer und is
fagte dann so leise, daß er sie nur mit Mühe verstehen fonnte: ch gehe fort morgen mit meinem Bruder
mir Arbeit suchen
-
-
-
und da
"
-
Wollten Sie mir noch einmal die Hand geben.-
danke Ihnen."
einer
und getüßt.
Ich
3. Arbeitgeber zur Entlassung von Arlicher Weise zeigt der Redner, wie man nur den Arbeitern gegenbeitern zu bestimmen oder an der An- über dazu schreitet, gelegentlich vorübergehender Erscheinungen scharfe Geseze zu machen, während, wenn sich auf anderen Gebieten die Verstöße gegen das Strafgefez erheblich vermehren, es Niemanden einfällt, nach Erhöhung der Strafen zu verlangen; also Ausnahmegeseze gegen die Arbeiter sei der Inbegriff der Vorlage.
wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnheitsgemäß begangen, fo tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein.
Die gleichen Strafporschriften finden auf Redner wendet sich nun der jetzt herrschenden Handhabung denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter des§ 153 zu und bringt namentlich aus Sachsen eine große Anzur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit zahl von Beispielen, aus denen hervorgeht, daß der§ 158 und oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Gnt- der Unfugsparagraph heute einzig und allein und zwar in der lassung von Arbeitern öffentlich auftraffesten Weise gegen die Arbeiter angewendet wird, während fordert. d sich kein Staatsanwalt findet, die Verrufserklärungen, welche von Die Abgg. Dr. Hirsch und Dr. Gutfleisch beantragen hierzu: den Unternehmern gegen die Arbeiter gemacht sind, zu verfolgen; In§ 153: diese Handhabung müsse die Arbeiter empören, und beweise deut1. Absatz 1 Zeile 1 die Worte: es unternimmt" zu lich, daß die Klassenrechtsprechung immer mehr um sich greife. streichen. in Ani Zum ersten Male, wo die Regierung ein Arbeiterschutz- Gesetz ein2. Absatz 1 Biffer 1 3eile 3 statt: zu bestimmen" zu bringe, komme sie mit einer Fassung des§ 158, die setzen:„ bestimmt oder zu bestimmen versucht", Beile 4 eine vollständige Vernichtung des Koalitionsrechtes bedeute. statt: zu hindern" zu sehen:„ hindert oder zu hindern Gs liege nicht der geringste Grund vor zu einer Strafverschärfung; versucht". die Streiks werden nicht muthwillig gemacht, sondern sie seien
sezzen:
3. bfa 2 Biffer 2 und 3 durch folgende Faffung zu er das Produkt wirthschaftlicher Verhältnisse. Wenn man etwa in
,, Arbeitgeber oder Arbeiter an der Theilnahme an solchen Verabredungen hindert oder zu hindern versucht, oder zum Rücktritt von solchen Verab redungen bestimmt oder zu bestimmen versucht."
on folchen bindert oder au und bes
England solche Vorschläge machte, so würde ein Schrei der Entrüstung durch die ganze Arbeiterbevölkerung Englands hallen, und nicht ein einziges Mitglied des englischen Parlaments würde es wagen, für solche Bestimmungen einzutreten. In Deutsch land , dem Lande des Arbeiterschutzes", tomme man mit solchen, 4. Absatz 1 die Worte von„ wird mit Gefängniß" ab bis die Freiheit und Selbstständigkeit der Arbeiter vernichtenden zum Schluß durch folgende Fassung zu ersetzen: wird Strafbestimmungen. mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern Der Redner geht auf die einzelnen Bestimmungen der Vornach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere lage ein, an denen er den Nachweis führt, daß dieselben einzig Strafe eintritt". zum Schaden der Arbeiterklasse Geltung finden werden. Die von 5. Absatz 2 zu streichen. sonder Borlage beantragten Strafen namentlich soweit die geDie Abgg. Bebel, Molkenbuhr und Singer beantragen: wohnheitsmäßigen Handlungen in Betracht kommen Den§ 153 der Regierungsvorlage zu streichen und dem nennt der Redner barbarisch und führt aus, daß eine derartige Gesetzgebung gerade für die herrschenden Klassen
Er streckte sie ihr entgegen. Sie nahm fie und mit raschen Bewegung hatte sie sie an die Lippen gezogen§ 153 folgende Fassung zu geben:
Was thun Sie?" rief er erschreckt, fast barsch, was
foll bas heißen?"
( Fortseßung folgt.)
ndeR
Wer Andere durch Anwendung förperlichen Zwanges, die unheilvollsten Folgen haben müsse Die schwersten Verdurch Drohung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder brecher können bei Milderungsgründen mit weniger als einem zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen oder Jahre Gefängniß bestraft werden; die gewohnheitsmäßige öffentVereinen nicht Theil zu nehmen oder ihnen nicht Folge liche Aufforderung zum Kontraktbruch, eine in den meisten Fällen