fuhrungen Bebel's; Redner steht der Regierungsvorlage sympathisch gegenüber; in dem Maße wie durch die Arbeiterschutz-Gesetz gebung die Autorität des Arbeitgebers geschwächt werde, müsse das Gesetz an die Stelle der Autorität der Arbeitgeber treten; die Vorwürfe Bebel's, daß eine Klassen-Gesetzgebung gemacht werde, müsse Redner zurückweisen, im Gcgentheil, wenn man davon sprechen wolle, so könne man nur sagen, daß Klassengesetze für die Arbeiter erlassen werden; denn alle bisher beschlossenen Aenderungen bedeuten Nachtheile für die Unternehmerklasse. Die Festsetzung einer Minimalstrafe wünsche er ebenfalls nicht, der angekündigte Antrag Letocha er- scheine ihm richtiger. Nach Ansicht des Redners müsse die von der Regierung gewünschte Ausdehnung, wobei er zunächst von der Strafhöhe absieht, eintreten; den Antrag Hirsch bekämpft der Abg. von Stumm sehr lebhaft und eingehend; derselbe schütze nicht das Koalitionsrecht, sondern er statuire den Koalitions- zwang; das Recht der Unternehmer, sich zu koaliren, werde dadurch vernichtet. Der Redner verbreitet sich nun noch über französische und englische Zustände und meint, daß auch die englischen Arbeiter einem Zustand, wie der Antrag Hirsch ihn herstellen würde, nicht zustimmen würden, weil sie die Freiheit Anderer achten. Redner stimmt für die Regierungsvorlage, glaubt aber, daß auch bei Ablehnung der- selben die Gewerbe-Ordnung gangbar bleiben wird. In zweiter Berathung denke er dem Antrag Letocha seine Zustimmung zu geben. Was aber auch aus den gestellten Anträgen werden möge, auf keinen Fall könne der Antrag Hirsch-Gutfleisch Gesetz werden, denn dieser liefere die Arbeiter mit gebundenen Händen der So- zialdemokratie aus, weil er den Koalitionszwang einführe und die Unternehmer rechtlos mache. Abg. Dr. H a r t in a n n beantragt einen Zusatz, wonach bei mildernden Umständen auf Gesängniß bis zu drei Monaten er« kannt werden kann. Abg. Molkenbuhr wendet sich gegen die ausgesprochenen Ansichten, daß die Korporativbewegung ein Ausfluß der Sozial- demokratie sei. Diese Bewegung sei ein Schutz der anständigen Unternehmer gegen die unanständigen. Die jetzige Gewerkschafts- Organisation sei gerade so nothwendig, wie die Zunft im Mittel- alter. Die Koalitionsfreiheit exiftire nicht so lange man die Arbeiterorganisationen verfolge, aber die Unternehmerorganisationen schütze. Herr v. Stumm sei im Jrrthum zu glauben, die Arbeiter könnten machen was sie wollten, sie seien stets aufs strengste poli- zeilich überwacht. Die Verrufserklärungen der Unternehmer blieben unbehelligt, die Arbeiter würden verfolgt. Es handle sich bei dem Paragraphen nicht um Arbeiter-, sondern um Unternehmerschutz, die ganze soziale Lage der Arbeiter werde durch Annahme des Paragraphen herabgedrückt. Der Paragraph werde nur ein Schutz für Lumpengesindel. Der Paragraph erzeugt nur Haß und die Regierung partizipire an diesem Haß. Die Massen suchen in den Verurtheilten nicht einen Verbrecher, sondern ein Opfer der Klassenjustiz. Abg. Dr. Hirsch hält die vom Minister gegebenen Nach- Weisungen nicht für ausreichend, um die Ueberzeugung, daß es nicht nothwendig sei, die Aufforderung zum Kontraktbruch unter Strafe zu stellen, abzuschwächen. Bei der enormen Zahl der Arbeiter bewiesen die von dem Minister vorgelegten Zahlen nicht die Nothwendigkeit, Strafverschärfungen im§ 153 vorzu­nehmen. Es handle sich bei der relativ hohen Zahl von Kontrakt- bruch um eine vorübergehende Erscheinung, für die man kein Gesetz zu machen hat. Der Redner vertheidigt in sehr eingehen- der Weise seinen Antrag und führt Beispiele an, wonach die Unternehmer sich strafbar machen, indem sie die Arbeiter zwingen, ihren Koalitionen und Vereinen zu entsagen. Nachdem Redner noch eine Lanze für die Gewerk- vereine gebrochen, empfiehlt er seinen Antrag, der den sozialen Frieden fördern werde, man solle die Arbeiter durch Versagung des Rechtsschutzes nicht zu Sozialdemokraten machen. Auch die Preßfreiheit sei durch die Regierungsvorlage gefährdet, die Presse, welche ein Bild des öffentlichen Lebens sein soll, könne ihrer Aufgabe nicht nachkommen, wenn die Vorlage an- genommen wird. Der Redner warnt dringend im Interesse der bestehenden Gesellschaftsordnung davor, die Vorlage anzunehmen. Reg.-Kom. Geh. Rath Hosfmann findet, daß die Kon- sequenzen des Hirsch- Gutfleisch'schen Antrages weit über die Intentionen der Antragsteller hinausgehen; die Annahme des Antrages müsse zu Urtheilen führen, welche Dr. Hirsch gewiß nicht will; der Redner sucht an einigen Beispielen nachzuweisen, daß die Annahme des Antrages eine Beeinträchtigung des Koali- tionsrechts zur Folge haben werde; auch bei verwerflichen Ver- abredungen biete der Antrag Hirsch Schutz und der Redner warne dringend vor der Annahme desselben. Abg. Bebel wendet sich gegen einige Ausführungen des Abg. Hirsch bezüglich der Gewerkvereine; die Sozialdemokratie mache den Gewerkvereinen viele Mitglieder abspenstig, die Ver- eine aber haben kaum einen einzigen Sozialdemokraten für sich erobern können, daher käme es auch, daß die Gewerkvereine die Sozialdemokraten mit Verlust ihrer Kassenrechte aus ihren Ver- einen ausgeschlossen haben; die ökonomische Entwicklung und mit ihr alle Erscheinungen des öffentlichen Lebens, als auch die Ge- werkvereine bereiten den Sozialdemokraten den Boden. Der Redner geht nun auf die Ausführungen des Handels- Ministers ein, dem gegenüber er seine Behauptung, die Vorlage sei der Ausdruck der einseitigsten, gegen die Arbeiter gerichteten Klassengesetzgebung, in vollem Umfange ausrecht erhält; die Aus- führungen des Haudelsministers hätten nicht den geringsten Nach- weis für die Nothwendigkeit der Vorlage gebracht; ebenso wenig die Ausführungen des Abg. Letocha, der als Richter ganz besonders verpflichtet gewesen wäre, nachzuweisen, daß der jetzige § 153 nicht ausreiche. Selbst der Abg. v. Stumm, dem man doch gewiß auf diesem Gebiet weder Erfahrung absprechen, noch Sentimentalität zu- trauen könne, hat erklärt, daß die jetzigen Bestimmungen allen- falls ausreichen, wenn die Regierung eine Untersuchung über die Ursachen des Kontraktbruches vorgenommen hätte, dann würde sie sicher gefunden haben, daß, wenn nicht in allen, so doch in unendlich vielen Fällen, die moralische Verantwortung für den Kontraktbruch die Unternehmer trifft. Hiernach liegt nicht der geringste Grund vor, die Strafbestimmungen zu verschärfen; der Eigenthumsfanatismus komme in der Vorlage zum schärfsten Ausdruck. Das heutige Eigenthum solle mit Strafbestimmuugen

geschützt werden, welche weit über die zum Schutz von Personen gesetzlich bestehenden Vorschriften hinausgehen. Die Ansichten des Ministers, bezüglich der englischen Ver- Hältnisse seien nicht zutreffend; aber selbst dort besteht wenn man sich einmal auf den Regierungsstandpunkt stellen wolle keine Möglichkeit, auf so hohe Strafe zu erkennen; das dort geltende Strafmaß besteht in 3 Monaten Gesängniß oder Geldstrafen bis zu 20 Pfund; die Regierung habe eine hoch- gradige Empfindung für den Schutz der Unternehmer, das be- wiesen die Ausführungen des Ministers und des Geh. Raths Hoffmann, welche die Herren gegen den Antrag Hirsch-Gutfleisch gemacht haben; der Antrag Hirsch und der von Bebel u. Gen. böte soweit das möglich ist, eine Sicherheit gegen den Mißbrauch der sozialen Uebermacht der Unternehmer; der sozialdemokratische Antrag sei durchaus nothwendig, denn er allein böte genügende Sicherheit gegen die übermäßige Ausbeutung menschlicher Arbeits- kraft; Redner fordert nachdrücklich die Ablehnung der Regierungs - vorläge, zu deren Annahme nicht nur kein Grund vorliegt, sondern die den permanenten Kampf schüren müsse, und empfiehlt den Antrag Hirsch-Gutfleisch sowie den sozialdemokratischen Antrag zur Annahme. Abg. Dr. Böttcher hält die Ausführungen des Abg. Molkenbuhr für unzutreffend; die Beispiele, welche dieser ange- führt hat, fallen nicht unter den Paragraphen; auch die Er- örterungen des Abg. Bebel haben den Redner nicht wankend ge- macht in der Ueberzeugung, daß die Aufforderung zum Kontrakt- bruch im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt unter Strafe ge- stellt werden muß; Redner glaubt aber, daß es bei den jetzigen Bestimmungen belassen werden kann und wird, in Erwartung des Antrags Letocha zunächst für das Amendement Dr. Hartmann stimmen. Dem Grundgedanken des Antrages Hirsch stimmt der Redner zu, derselbe muß aber einen Zusatz bekommen, wonach die Jnaus- sichtstellung der Kündigung keine Drohung ist; ohne einen solchen Zusatz kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Abg. Letocha verwahrt die Richter dagegen, als ob die- selben einen dem Unternehmerthm günustigen Standpunkt ein- nehmen; das sei nicht der Fall, die Richter urtheilen objektiv; der Redner halte gerade im Interesse der Arbeiter, welche nicht streiken wollen, eine Strafverschärfung für nothwendig, delhalb habe er seinen Antrag in Aussicht gestellt. Redner stimmt für den Antrag Hirsch-Gutfleisch, aber gegen die Regierungsvorlage, während er in zweiter Berathung natürlich für seinen Antrag den er für erschöpfender hält stimmen nstrd. Der Handelsmini st er berührt nochmals die von ihm vorgelegten Erhebungen. Derselbe wünscht ebenfalls eine genaue Untersuchung über die Ursachen der Arbeitseinstellungen, die, wie er hofft, durch die Vermehrung der Fabrikinspektoren sich ermög- lichen lassen wird. Redner empfiehlt die Regierungsvorlage, welche nur aus dem Bedürfniß entstanden sei. Abg. von Stumm behauptet, daß beim Kontraktbruch der Arbeiter eine besondere Garantie nothwendig sei, weil in allen anderen Fällen durch Konventionalstrafen Vorsorge getroffen werden kann; Redner sei auch nicht der Ansicht, daß die Regierungsvorlage abzulehnen ist, er glaubt nur, daß allenfalls auch der bestehende Zustand ausreichende Garantien bietet. Abg. Hitze erklärt gegen die Regierungsvorlage stimmen zu wollen, kann auch den Antrag Hirsch nicht annehmen, nach den Bedenken, die dagegen geltend gemacht sind. Abg. Singer: Der Antrag Letocha gehe von der irrigen Ansicht aus, daß andere Strafgesetz-Paragraphen in Anwendung nicht kommen könnten, das sei irrig; er erinnere nur an den Nöthigungsparagraphen. Auch werde der Richter, wenn das Strafmaß erhöht werde, im Allgemeinen zu höheren Ver- urtheilungen kommen. Im Uebrigen werde er für den ab- geänderten Antrag Hirsch stimmen. Wenn Abg. Letocha drei Monate Gesängniß für eine zu niedrige Strafe hält, so läge das wohl daran, daß Herr Letocha noch nicht eine solche Strafe er- litten hat. Was es für eine Familie heißt, den Er- nährer für eine an sich doch nicht unmoralische That aus drei Monat entbehren zu müssen, darüber sollte sich der Abgeordnete Letocha einmal bei den oberschlesischen Bergarbeitern erkundigen; es sei kein Vorwurf für die Richter, wenn er sage, in dem Maße, wie das Strafmaximum erhöht wird, in demselben Maße steigen die Strafen überhaupt, und so werde der Erfolg des Antrages Letocha dahin führen, ganz all- gemein auf Grund des§ 153 höhere Strafen herbeizuführen. Die Diskussion wird geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen nimmt der Referent Abg. Dr. Hartmann das Wort, um gegen die Bebel'schen Ausführungen zu polemisiren; Bebel hätte übertrieben, auch die Behauptungen bezüglich der Rechtsprechung sächsischer Gerichte müsse er zurückweisen; der Redner empfiehlt seinen Antrag, der dem Nichter gestatte, mildernde Umstände und dementsprechende Strafermäßigung anzunehmen; mit diesem Amendement aber müsse er die Annahme der Regierungsvorlage empfehlen, da es sich um die Bekämpfung von Zuständen handle, welche weite Kreise der Be- völkerung schwer schädigen, und das öffentliche Rechtsbewußtsein verwirren und entsittlichend beeinflussen; im Gegensatz zu dem Referenten für'die Petitionen giebt der Abg. Dr. Hartmann Kenntniß von den aus Unternehmerkreisen eingegangenen Petitionen, welche allesammt die Annahme der Regierungsvorlage bezüglich des§ 153 verlangen; der Referent empfiehlt die An- nähme der Regierungsvorlage mit seinem Amendement, während er den Antrag Bebel und Genossen und Dr. Hirsch in seinein zweiten Theile abzulehnen erbittet. Der Korreferent Abg. Dr. G u t f l e i s ch theilt mit, daß aus Arbeiterkreisen gegen die Verschärfung des§ 153 Eingaben an den Reichstag eingegangen sind; die Bedenken, welche er gegen die Regierungsvorlage habe, seien durch die Debatte nicht behoben; die in Frage stehenden Delikte ent- ständen doch nicht aus gemeinen Motiven, und um deswegen empfehle es sich nicht, so hohe Strafen zu statuiren; die Bezug- nähme auf§ 110 des Strafgesetzes seitens des Referenten sei nicht zutreffend. Der Kontraktbruch kann nicht mit dem Strasrecht, sondern muß mit dem Zivilrecht verfolg! werden; der Redner bittet seinen und des Abg. Hirsch Antrag anzunehmen, dagegen die Regierungsvorlage abzulehnen; Kontraktbruch kommt bei Ar­beitern nicht öfter vor, als bei den anderen Bevölkerungsklassen; ein Erfolg seines Antrags werde darin liegen, daß der Begriff

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Drohungen" defmirt werden niüsse, dies könne in zweiter& rathung geschehen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Bebel und Genosse gegen 3 Stimmen abgelehnt; der Antrag Hirsch-Gutfleisch in sei» zweiten Theile abgelehnt; unttr den Gegnern desselben befind� sich der Volksparteiler Hähnle; der ganze Antrag Hir$ wird gegen 9 Stimmen abgelehnt; hierauf wird die Regierung' vorläge mit 16 gegen 10 Stimmen abgelehnt und damit bleibt der jetzige§ 153 in Kraft. Die Berathung wendet sich zum Artikel 6 der Vorlage selbe bestimmt, daß die Befugnisse der Polizeibehörden trieben, welche unter Reichs- und Staatsverwaltung stehen vorgesetzten Dienstbehörden übertragen werden. Die Abgg. Hitze und Dr. Hirsch haben Bedenken dagege»- die Reichs- und Staatsbetriebe der Aufsicht der Fabrikinspektoren zu entziehen. Abg. Schmidt wünscht ebenfalls, daß die Aufsichtsbeamten mit der Inspektion dieser Betriebe betraut werden, schon um des­wegen, weil, wenn es sich um Musteranstalten handelt, dies für die Aufsichtsbccnnlen seyr instruktiv sein würde; auch ander« Vorkommnisse im Staatsbetrieb lassen es wünschenswerth erscheinen, den Aufsichtsbeamten das Recht, Anordnungen zu treffen, zu i*' währen. Der Handelsminister vertheidigt die Regierung� vorläge; es sei zu vermeiden, daß verschiedene Beamte in den staatlichen Betrieben Anordnungen treffen; das könne 1" Kollisionen führen.' Abg. v. Kleist-Retzow will in Rücksicht auf die ministerielle Ausführung für den Artikel stimmen, macht jedoch daraus aufmerksam, daß sich manche Schwierigkeiten daraus ergeben können. Nach längerer Diskussion wird der Artikel der Regierungsvorlage angenommen, dabei aber den Au beamten das Recht, Anordnungen zu erlassen, gewahrt. Artikel 7, Bestimmung über das Inkrafttreten dl. und Uebergangsbestimmuugen, wird bis zur zweiten Berathuni zurückgestellt. Hiermit ist die erste Lesung beendet; es soll eine Pause ein­treten bis zum 1. Dezember, um inzwischen einer aus Vertretern aller Parteien bestehenden Kommission Gelegenheit zu geben,# leicht eine Einigung über verschiedene Differenzen herbeizuführ« Abg. Singer kann prinzipiell dem Vorschlage nicht F stimmen; für sich und seine Freunde' lehnt er es ab, an solch Kompromißarbeit theilzunehmen. Nach einer längeren Geschüst ordnungs-Debatte wird beschlossen, die nächste Sitzung am Montag den 1. Dezember, Vormittags 10 Uhr, zu halten. ** In den Verhandlungen über den§ 153 der Gewer� Ordnung hatte der Abgeordnete Bebel unter unver auch eine scharfe Kritik an der Rechtsprechung sächsischen Gerichte einschließlich des Oberlandesgerichts geu insofern diese Gerichte den Boykott, von Arbeitern begangen, groben Unfug bestrafe, das gleiche Vergehen der Unterneyi" gegen die Arbeiter aber gänzlich unbeachtet ließen, auch wenn" Thatfachen durch die Presse öffentlich bekannt geworden damit auch zur Kenntniß der Staatsanwaltschaften seien. Daß letzteres der Fall sei, dafür hatte Bebel angef" daß die Staatsanwälte den Inhalt der sozialdemokratischen P�, genau verfolgten und von den dort veröffentlichten Kritiken Ken niß erlangten. Außerdem habe die gesammte gegnerische von jenen Koalitionsbestrebungen der Unternehmer gegen die beiter mit Genugthuung Kenntniß genommen und Berichte 9 über erstattet. Der Abgeordnete Dr. Hartmann, bekanntlich Obersts anwalt im Plauen 'schen, behauptete den Anklagen-°e° gegenüber, daß die Staatsanwälte so mit Arbeiten u häuft seien, daß sie von jenen Vorgängen in der Presse Kenntniß erlangt hätten. Sei man aber der gegentheiligen nung, s o möge man den Beschwerdeweg die Staatsanwälte betreten, nöthigenfa bis ans Ober-Landesgericht, dann werde 1�. zeigen, daß auch die Unternehmer nicht ge st rast den Boykott verhängen könnten. Wir rathen unfern sächsischen Parteigenossen, diesen j*; des Abg. Dr. Hartmann zu beachten und ihm nachzukonnn� man wird ja sehen, ob Dr. Hartmann Recht hat. Im Rt>w ........... fand, das in einem Boykott groben entdeckte und ihn als solchen best raste. Auw in der gestrigen Sitzung der Arbeiterschutzgesetz-Kommistwu. preußische Handelsminister Ansichten über den Boykott entw die mit den Anschauungen der sächsischen Gerichte sehr schw Einklang zu bringen sind.

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Vviefftcipten der Nederkkiott', F. F. Kreil. Wir können derartige Abrechnungen im redaktionellen Theil veröffentlichen. Senden Sie J9' jint rechnung noch einmal an die Expedition. Ihre Briefmarle dort ebenfalls deponirt...... PH. I., Wiesbaden . Wir bedauern Ihnen hierub« Auskunst ertheilen zu können.wiiJ Ar. 100 F. L. Wenn Ihnen im Kontrakte Miw�. t0p des Waschhauses gewährt, ein solches aber im Hause"ich f Händen ist, und Ihnen auch auf Erfordern vom Wirlh u> eignete Waschgelegenheit geboten wird, so können Sie die anderweit waschen oder waschen lassen und den Wirth aus des dafür Gezahlten verklagen. Ten Betrag von der W'« zuziehen, rathen wir aber nicht. Auch sind Sie nicht ber deshalb auszuziehen.,# Zwei Streitende. Es bestehen keinerlei geseistia) schristen über die Berechtigung zur Führung des Meist Wer ein selbstständiges Gewerbe betreibt, ohne dasselbe u'Jjfip den, begeht eine Gewerbe-Kontravention, ob er sich nun nennt oder nicht. it.£., ttzranieubriiliir. 1. Lassen Sie die Verych polize auf Ihren Namen schreiben und sich serner über Ihre Verwandte oder für dieselbe gezahlten Beträge st" i f Quittung geben. Dann kann Ihnen das Sterbegeld gf nomine» werden. 2. Sie können nur die 3 M- Denn außer diesem Betrage verschuldeten Sie noch die w und Zustellungskosten für den Zahlungsbefehl. Die Kail�e also berechtigt, auch nachdem Sie die 3 M. gezahlt hn"e'fAi� der entstandenen Kosten Ihnen den Gerichtsvollzieher L) Die Pfändungskosten aber sind die gleichen, ob es siw. 1 oder um 4 M. handelte.,, ,s# A. S. 100, Nach§ 4 des preußischen Vereinsgese» �4 den eine Versammlung überwachenden Polizeibeamten«'% st mesiener Platz, d.h. also ein solcher eingeräumt werde", sie die Versammlung überblicken und sich Notizen mache" dazu gehört Tisch und Stuhl. K. T. Man kann gleichzeitig in mehreren Orts- lassen sein. Jedoch darf das gesammte Krankengeld de" Arbeitsverdienst nicht übersteigen.

Verantwortlicher Redakteur: Curt Zanke in Berlin . Druck und Verlag von Mae Kading in Berlin SW Beuthstraße 2.

Hierzu zwei