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3u§ 105e wird ein Zusay, beantragt von Dr. Gutfleisch und Schmidt, angenommen, welcher lautet: Das Verfahren auf Anträge wegen Zulassung von Ausnahmen für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind oder unregelmäßige Wasser­fraft bewegten Triebwerken arbeiten, unterliegt den Vorschriften der§§ 20 und 21.

Die§§ 105 f, 105g und 105h werden in der Fassung der ersten Lesung angenommen, ebenso§ 106.

Bu§ 107 liegt ein Antrag Schmidt vor, den Paragraph zu streichen, eventuell statt minderjährige Personen" zu setzen: " Personen, welche das 10. Lebensjahr nicht erreicht haben". Der Antrag wird mit 11 gegen 10 Stimmen abgelehnt und darauf der Paragraph nach der Fassung der ersten Lesung angenommen. Dhne Debatte werden unverändert angenommen§§ 108, 109, 110, 111. Jm§ 112 wird auf Antrag der Kompromißkommission hinter den Worten ober unzulässige" das Wort Merkmale" ein­

geschaltet.

Der Abs. 3 des§ 113 erhält auf Antrag der Kompromiß tommission folgende Fassung:

"

Den Arbeitgebern ist untersagt, die Zeugnisse mit Mert malen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer Beise zu kennzeichnen, welche aus dem Wortlaute des Zeugniffes nicht ersichtlich sind." -Im Uebrigen unverändert.§ 114 gleich falls unverändert.

Schmidt beantragt zu§ 115 im Abs. 2 das in erster Le­sung durch Stumm hineingebrachte Wort durchschnittlichen" zu streichen und hinter rücksichtlich" einzuschalten: Der Stoffe ( Buthateu) die durchschnittlichen Selbstkosten." Molkenbuhr beantragt:

"

1. In§ 115 Absatz 2 das neuaufgenommene Wort: durch­schnittlich" zu streichen.

2. Dem§ 115 im 1. Absatz ist folgende Fassung zu geben:

"

a) Dem ersten Absatz des§ 115 als besonderen Absah zuzu-| der Antrag auf Beisetzung des Wortes männlich", desgleichen der oben erwähnte Kleist- Rezzow'sche Antrag, betreffend die Bevor­fügen: ,, Lohneinbehaltungen, welche von den Gewerbe- Unter- zugung der Innungsschulen und der Kompromißbeisah zu Abs. 3: nehmern zur Sicherung des Ersatzes eines ihm aus der Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines widerrechtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses er- weiteren Kommunalverbandes". Die anderen Amendements sind wachsenden Schadens ausbedungen werden, dürfen bei den damit gefallen. Der ganze§ 120 wird hierauf mit diesen einzelnen Lohnzahlungen ein Viertel des fälligen Lohnes, reizenden Verzierungen" mit 12 gegen 11 Stimmen angenommen. im Gesammtbetrage den Betrag eines durchschnittlichen Um 14 Uhr Vertagung der Sigung auf morgen 10 Uhr. Wochenlohnes nicht übersteigen."

b) Den Absatz 2 des§ 115 als besonderen§ 115 a anzu­nehmen, dabei aber dem ersten Satz folgende Fassung zu geben:

"

§ 115 a.

Das Organ des Abg. Eugen Richter konstatirt mit geheuchelter Verwunderung, daß Bebel's Buch über Die Frau" von sozialdemokratischen Rednern desavouirt werde. Ob denn wohl jemals eine politische Partei daran gedacht, Die Gewerbetreibenden dürfen den Arbeitern keine eine umfangreiche Schrift eines Parteigenossen mit allen Waaren kreditiren. Die Verabfolgung"( unverändert ihren Einzelheiten als für die Partei verbindlich hinzu­stellen? Richter stellt sich, als ob er den Unterschied zwi­Absatz 2 des§ 115). Für die reaktionäre, seitens der Arbeiter einfach unan- schen einem Parteiprogramm und einer einzelnen Agita­tionsschrift bezw. Studie nicht verstände. Er muß sein nehmbare Bestimmung in Ziffer 2( Lohnzahlung an die Publikum doch für sehr dumm halten. Endlich phantafirt Minderjährigen betreffend) stimmt auch der freisinnige Ab- Richter, da das Bebel'sche Buch jetzt nirgends zu haben sei, geordnete Gutfleisch! so beabsichtige man wohl, es verschwinden zu lassen. Herrn Die Anträge auf Streichung des Wortes durchschnittlich" Richter scheint mit der Zeit das Vermögen der Unterschei­werden abgelehnt und dann§ 115 mit obigen Zufäßen und dung zwischen Wirklichkeit und Einbildung ganz abhanden der neu eingeschobene§ 115 a angenommen. Unverändert gelangen zur Annahme die SS 116, 117, 118

und 119.

zu kommen.

Knebelung des politischen Vereins- und Versammlungs­rechts in Mecklenburg - Strelit: Die Strelizer Regierung hat unter dem 20. November beim Strelitzer Landtag be Zu§ 120( Fortbildungsschulen) Abs. 1 beantragen Hart- antragt, das berühmte Mecklenburg - Schwerinsche Vereins­mann, Kleist- Rehow, Hize und Stumm: und Versammlungsrecht auch auf Strelitz auszudehnen. Dieses 1. In der ersten Zeile von Absatz 3 vor Arbeiter" das Wort sogenannte Vereins- und Versammlungsrecht stammt aus der ,, männliche" hinzuzufügen. ersten Reaktionszeit. Die folgende Verordnung trägt das Datum vom 27. Januar 1851 und lautet:

2. Dem 3. Absage folgenden Sah hinzuzufügen:

"

Die Gemeinde Fortbildungsschule sind die jungen Leute nur dann zu besuchen gehalten, wenn fie feine von der höheren Verwaltungsbehörde anerkannte Innungs-, Fach­,, Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter ohne andere Abzüge als die auf Grund ge­und Fortbildungsschule, oder eine sonstige von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigte Fortbildungsschule besuchen. feglicher Bestimmungen zulässig sind, in Reichswährung zu Hierzu hält Herr v. Kleist Reg om eine große ,, chriftlich­berechnen und baar auszuzahlen. Der Lohnzahltag darf weder ein Sonnabend, noch ein Sonntag oder Festtag sein, evangelische" Rede gegen weibliche Fortbildungsschulen und für auch darf die Lohnzahlung nicht in Schantstätten, Ver- die sogenannten Fachschulen der Innungen. kaufsstellen und damit in Verbindung stehenden Lokalitäten Schmidt beantragt, den zweiten Satz im Absatz 1 zu streichen stattfinden. Die Lohnzahlung muß wöchentlich stattfinden und dafür zu sehen:" Für Arbeiter, welche Fortbildungsschulen im§ 186 und ist bei Akkordarbeiten, welche bis zum Bohnzahltag besuchen, ist die Arbeitszeit derart zu ordnen, daß die im§ 136 Bauſen mit dera nicht zum Abschluß gebracht werden, eine der Leistung ent- vorgeschriebenen Pausen nicht beeinträchtigt werden und daß die sprechende Abschlagszahlung zu gewähren." Summe der Arbeitsstunden und der Schulstunden innerhalb sechs Wochentagen die Zahl 60 nicht übersteigt.

Die Debatte auch über diesen Paragraph ist verhältnißmäßig kurz. Von den meisten Rednern wird betont, daß sie die Rommissionsarbeiten nicht weiter in die Länge ziehen wollen, sondern sich vorbehalten, ihre Ansichten bei der zweiten Lesung im Plenum zur Geltung zu bringen.

Bei der Abstimmung werden die Anträge der Kompromiß­Rommiffion angenommen, welche lauten:

1. Jm§ 115 dem ersten Absatz beizufügen: Die Auszahlung darf ohne Genehmigung der unteren Ver­waltungsbehörde nicht in Wirthschaften oder Verkaufsstellen erfolgen.dk

2. Als Absatz 2 in§ 115 einzusehen: Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes kann für alle Gewerbebetriebe oder gemisse Arten derselben festgesetzt werden: 1. daß Lohn- und Abschlagszahlungen in festen Fristen erfolgen müssen, welche nicht länger als einen Monat und nicht fürzer als eine Woche sein dürfen;

Priorin.

1. Die Abhaltung von öffentlichen Versammlungen zu politischen Zwecken oder die Bildung von Vereinen zu poli­tischen Zwecken darf nur mit Genehmigung unseres Ministeriums des Innern geschehen.

2. Dasselbe ist ermächtigt, diejenigen jezt vorhandenen politischen Vereine, von deren Wirksamkeit ein nachtheiliger Einfluß auf die Ruhe und den inneren Frieden des Landes zu besorgen ist, sofort zu verbieten und alle zu deren Auflösung erforderlichen Maßregeln zu treffen. Solche

Zu dieser Verordnung ist noch eine solche vom Jahre 1877 gekommen, welche auch für die nach dem Reichs­Wahlgesetz zulässigen Wahlvereine Namensangabe der Mit­glieder und des Vorstandes sowie Mittheilung der Statuten an die Ortspolizei- Behörden verfügt.

" Nieder mit der Arbeiterorganisation", das ist die Parole der herrschenden Parteien in Deutschland . Eine schamlos wüste Propaganda des Unternehmerthums fordert die Be­feitigung oder möglichste Beschränkung der Koalitionsfreiheit der

Geh. Rath Lohmann ist dagegen, weil das Kleingewerbe Arbeiter. dadurch zu sehr belästigt würde.

"

Können die Arbeiterorganisationen die Zustände der Arbeiter verbessern? Allerdings. In erfreulichstem Maße. Denn die Arbeiter­vereinigungen befähigen ihre Mitglieder, das Arbeitsangebot zeitweise dem Markt fernzuhalten und beffere Bedingungen

Wahrheit ein Gut und abzuwarten. Durch sie wird also die Arbeit erst in

Diesem Triebe gegenüber sei hingewiesen auf das Urtheil, An der Debatte betheiligen sich Wöllmer, Schmidt, welches ein ebenso kompetenter wie unparteiischer Mann, einer der bedeutendsten Volkswirthschafter Ameritas, Richard T. Ely in Hähnle, v. Puttkamer , Hize, Möller. Handels- einem soeben erschienenen Buche über die Arbeiterbewegung minister v. Berlepsch konstatirt, daß in Preußen das Amerika " zu Gunsten der Arbeiterorganisation gefällt hat. Da Fortbildungs- Schulwesen hinter anderen, namentlich hinter den heißt es u. A. süddeutschen Staaten zurückstehe, woher es auch komme, daß in Preußen das Kunsthandwerk nicht den Aufschwung genommen habe wie in anderen Bundesstaaten. Aus zahlreichen behördlichen Bescheiden bringt er zum Vortrag, daß der Hauptwiderstand gegen Wahrheit ein Gut und der Arbeiter ein Mensch. Die den Besuch der Fortbildungsschulen von den Kleinmeistern aus Organisationen unterstützen ihre Mitglieder bei der Arbeitssuche gehe, welche eine Weiterbildung der Lehrlinge aus Konkurrenz mit Rath und That, durch ihre Zeitungen mit Ankündigungen gründen und weil sie die Arbeitskraft der jungen Leute möglichst über Angebot und Nachfrage, sowie durch Reisegelder. Sie ausbeuten wollen, nicht wünschen. Der Unterricht müsse des- halten auch bei sinkender Nachfrage die Löhne möglichst auf der halb unter allen Umständen obligatorisch werden, man vorher üblichen Höhe und sichern dadurch den standard of life" ( Lebenshaltung) der Arbeiter. Sie unterstützen die Arbeitslofen. allen ihren Angehörigen Rücksichtnahme dürfe aber, um die Durchführung zu ermöglichen, die Sache den Sie erweden in Gemeinden nicht allzu sehr erschweren. Als solche Erschwerung auf die Wohlfahrt der Anderen, Solidaritätsgefühl und Sie verhindern ungeordnete, planlose 2. daß der von minderjährigen Arbeitern verdiente sei aber die gänzliche Streichung des Sonntagsunterrichts an- Pflichtbewußtsein. Streits und vermindern die Zahl der Arbeitseinstellungen eine fast gleich bedeutsame Rolle wie Lohn an die Eltern oder Vormünder und nur zusehen, wie er in dem Antrag Schmidt enthalten ist. Die Angriffe überhaupt. mit deren schriftlicher Zustimmung Kleist- Rebow's auf Haushaltungs- und weibliche Fortbildungs- als Regulator des Arbeitsmarktes spielen die Arbeitsorgani­oder nach deren Bescheinigung über schulen weist er zurück, ebenso dessen Lobpreisungen der fationen als Bildungselemente. Richard T. Gly mißt ihnen be­den Empfang der letzten Lohnzahlung Innungsschulen". Die Innungen stünden zu seinem Bedauern züglich ihres Einflusses auf die Kultur der Massen die nächste Stelle an Wirksamkeit nach den Kirchen und öffentlichen Schulen unmittelbar an die Minderjährigen gezahlt nicht auf der Höhe, in ihren Fachschulen" etwas Ordentliches zu leisten. Was sie bieten, ist durchaus ungenügend. wird; Bei der Abstimmung wird der konservativ- klerikale Antrag, den Schlußsatz zu fassen:" Der Unterricht darf nicht am Sonntage vor dem Hauptgottesdienste oder während des selben stattfinden" mit 15 gegen 10 Stimmen angenommen, ebenso

3. daß die Gewerbetreibenden den Eltern oder Vor­mündern innerhalb gewisser Fristen Mittheilung von den den minderjährigen Arbeitern gezahlten Lohn beträgen zu machen haben."

Also Gewalt gegen fromme Klosterfrauen," rief die

"

Und ich will nicht mehr hinter dem trübseligen Gitter auf die Lieder lauschen, die mein Nikolaus mir draußen, Seid ohne Sorge," sagte spöttisch der Junter. Euch bei Sturm und Wetter, vor der Klostermauer in der Todten geschieht keine Gewalt. Man will Euch keinen Mann auf weth singt. Ich will hinaus; unter der alten Eiche im zwingen. Wenn jetzt alles weltlich wird, so werden die Garten meines Vaterhauses soll er mir singen." Mannsleute viel eher Furcht haben, man könnte Einen aus nehmen! Der liebe Gott behüte uns vor solcher Gewalt!"

und bald bleich.

verlassen."

So rief Mechthilde Bejold und eilte, sich dem freude Katharina Eulerin, die würdige Priorin, stand wie

strahlenden jungen Rathsherrn Schertling anzuschließen. erstarrt. a die

Und

bei, vor denen sie überdies noch die Entwicklung der ge­

sammten Persönlichkeit voraus haben, in allen ihren Be­ziehungen zur Ethik( Sittlichkeit), zur Gesellschaft, zur Politik und zu den individuellen Anlagen. In den Arbeitervereinen, im Verkehr mit seinen Genossen, gelangt der Arbeiter erst zum Ge Er lernt die fühl und zur Erkenntniß seiner Interessen. Bibliotheken benügen, lernt seine Gedanken formuliren und aus­fprechen. Auf diese Weise stellen die Arbeiterorganisationen eine ersprießliche Vorschule für das praktische öffentliche Leben bas prattiſche offentliche Leben und die Theilnahme an politischen Dingen dar. Außerdem ent­zieht den Arbeiter eine solche würdige Beschäftigung seiner Die Arbeiter Fähigkeiten den Verführungen des Truntes. Assoziationen Amerikas gehen soweit, daß sie Trunkenbolde statu­ausschließen. Selbst eine größere Höflichkeit der Sprache und die wohlanständige Art, sich zu geben, muß den Angehörigen der Arbeiterverbindungen nachgerühmt werden. Auch der Anfang zur Begründung erfolgreicher Kooperativgenossenschaften wird sich lediglich im Durchgangswege durch die beruflichen Arbeiterorgani­fationen erreichen lassen.

Ely rühmt von den Organisationen ferner, wie fördersam sie wie dem Versicherungswesen sich erweisen haben, wie sehr sie demnach als ein Glement werblichen Schiedsgerichten vor- und in die Hände gearbeitet

schritts anerkannt werden müssen.

Ihr Blick belebte sich wieder und flog von einer der unter den Schwestern los; die Priorin aber ward bald roth Sünderinnen zur andern. Die Mädchen erschauerten unter sprach sie drohend; ber kommen, ba man Rechen ihnen einen Geliebten, Freund oder Beschützer im Konvent So stürzet Alle häuptlings in den Sündenpfuhl," dem stechenden Blick der stahlgrauen Augen und welche von schaft fordert von Euren armen Seelen. Aber ich werde saal hatte, schmiegte sich eng an seine traute Seite. Bur Verantwortlichkeit der Redakteure, Berleger und hier aushalten bis ans Ende; ich werde das Kloster nicht " Heuchlerinnen!" zürnte die Priorin. Während Drucker hat die Straffammer in Stolp entschieden, daß in Ihr also mir ins Gesicht schön thatet und Euch stelltet, Fällen, wo der sogenannte topflose Theil eines Blattes an an­Bis die Knechte eines hohen Naths kommen und Euch als sei des heiligen Dominikus Zucht und Ordnung derer Stelle gedruckt wird, auch dieser Drucker auf dem Blatte Blig vom Himmel dazwischen fährt?" Glaubt Thr, daß ein von Euch geachtet, brachet Ihr schnöde Euer Gelübde und triebet Euch in Buhlschaften umher. D daß ich solchen Tag erleben mußte!" Wir freuen uns dieses Tags, da einmal die lichte

austreiben," sprach Hans Krebs.

,, Vielleicht!" sagte Ratharina Eulerin ingrimmig. Aber wir wollen hinaus aus diesen düsteren Mauern," sprach das Freifräulein Gutta von Seldeneck, eine zierliche, Sonne in des Klosters Dunkel scheint", sagte der junge Anklagen. Wegen angeblich in einem Artikel über seinen letzten frische und rosige Erscheinung mit funkelnden schwarzen Begold, der ein glühender Anhänger der Voltssache war.

Augen und einem zierlichen Stumpfnäschen. Ich will im goldenen Sonnenschein wandeln mit meinem Hans und will

ihm die Brieflein nicht mehr über die Mauer werfen. Ich Aber der Junker lachte. will hinaus mit meinem Hans und will sein ehelich Weib werden. Ja, ich will hinaus mit meinem Hans!"

ihn, zärtlich und flehend zu ihm aufschauend.

"

Die Stimme der Priorin aber erhob sich zum Reifen. Wahrt Gure Zunge, junger Herr!" rief sie drohend. Die frischen Lippen Eurer Damen können nicht auf die Küsse des heiligen Dominikus warten", spottete er, und er sein Feuer. Uebrigens hätt ihn der alte Schleicher dort" - er deutete auf den Klosterförster ,, auch wohl auf­

namhaft zu machen ist. Drucker sei derjenige, in dessen Offizin, nicht derjenigen durch dessen manuelle Thätigkeit die Druckschrift hergestellt worden ist. der Frankfurter Voltsstimme", och, schweben mehrere neue Frankfurt a. M. Gegen unsern Genossen, den Redakteur Prozeß gebrachter Beleidigungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wurde Hoch abermals in Haft genommen.

München , 28. November. Der Zeugnißzwang- Paragraph hat wieder einmal ein Opfer gefordert. Unser Bruderorgan, die Münchener Post", hatte eine harmlose Aeußerung über das Referat eines Beamten in der Fleischfrage gemacht, ohne jedoch oder

Und sie eilte hin zu Hans Krebs und schmiegte sich an der Klosterwein darf auch nicht zu alt werden, sonst verliert eine nähere Bezeichnung beizufügen. Trotzdem wurde der für

den lokalen Theil verantwortliche Redakteur Schwab vom Amtsgericht München I vorgeladen, und da er natürlich jede urtheilt,

Eine Bewegung entstand unter den Klosterfrauen. " Ich will meinen Adam nicht mehr durch den unter gehoben. Was von seiner Nase leuchtet, ist auch kein Auskunft verweigerte, zu 100 Mart eventuell 10 Tage Haft ver­irdischen Gang") besuchen; hier oben ist's schöner und was Heiligenschein." geht mich am Ende der heilige Dominitus an?" rief das Fräulein von Staudt, und fiel dem Junker Adam von im Kloster." Rein, der hinter ihr stand, jauchzend in die Arme.

morden.

Die unterirdischen Gänge unter dem Dominikanerinnen­Hofter, bem heutigen Rentamt, sind in neuerer Zeit bloßgelegt

Lästerer!" strafte die Priorin. So redet man nicht Drob erboste sich wiederum Mechthilde Begold, des Junkers Schwester.

( Fortsetzung folgt.)

Briefkaffen der Redaktion.

Bet Anfragen bitten wir die Abonnements- Quittung beizufügen. Antwort wird nicht ertheilt.

Brieflich

Herrn X. L., Falkenberg. Der Artikel ist richtig an­gekommen und wird verwerthet werden. Die Aufträge für die Expedition sind diefer übermittelt worden.