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Der Handel mit Kohl wird bereits seit einer Reihe von Jahren in großem Umfange in Berlin betrieben. Theils ver­brauchen die hiesigen Sauerkohl- Fabrikanten beträchtliche Mengen, theils verforgen fich auch auswärtige Fabriten von Berlin aus mit diesem Material. Auch für den Markthandel werden Bor­räthe abgegeben, doch dürften diese weniger erheblich in Betracht tommen. In diesem Jahre klagen die Kohlproduzenten, besonders die Pächter der Rieselselder, über die sehr gedrückten Preise für Kohl, welche von den Großeinkäufern geboten werden. Auf den Märkten beim Kleinhandel ist von dem Preisrückgange bisher nichts zu merken gewesen. Die Vogelausstellung der Ornis", Spittelmarkt 2, ist bis heute, Mittwoch, Abend verlängert worden. Mariendorf . Wirthe, die ihren Saal zu Versammlungen hergeben und das Berliner Volksblatt" auslegen, find folgende: 1. Restaurant V. Schensch( Deutscher Reichsgarten"), 2. Re­taurant Blocksdorf, 3. G. Saat( Schwarzer Adler"). Ferner liegen Volksblätter aus im I. Restaurant Hilgert, 2. Restaurant Rockel, 3. Restaurant Stolzenburg, 4. Restaurant Schramm. 5. F. Haat legt das Berliner Volksblatt" aus, giebt seinen Gaal aber nicht zu Versammlungen her. Die Lokalfommission bittet die Genossen, die Saalinhaber abwechselnd mit Ver­sammlungen zu bedenken.

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wurde. Da in der Tasche des Nerzpetzes derselben ein Brief mit Gegen eine junge Taschendiebin, die 19 jährige Minna| verschaffen. Bemerkenswerth Bemerkenswerth sind die folgenden Abände der Adresse eines im Weddingstadttheil wohnenden Rentiers ge- Rabenhorst, wurde gestern vor der IV. Straffammer hiesigen rungen: Zu§ 6: Rassenmitgliedern, welche infolge der funden wurde, so schickte man das Schreiben alsbald an denselben. Landgerichts I. verhandelt. Der Name Rabenhorst ist bei der Erfüllung ihrer Dienstpflicht im Heere oder der Marine aus­Kurze Zeit darauf hielt ein elegantes Roupee am Ufer, wo die hiesigen Kriminalpolizei wohlbekannt, denn die Schwester der geschieden sind, erwerben mit dem Zeitpunkt des Wiedereinfritts Rähne lagen, und der Inhaber desselben erschien in der einfachen Angeflagten ist eine schon vielfach vorbestrafte Taschendiebin und in die Kaffe ihre früheren Rechte an dieselben und können zur Schiffstajüte, um die Dame, die sich inzwischen wieder erholt auch die Angeklagte selbst ist schon mehrfach auf dem Gebiete des wiederholten Zahlung des Eintrittsgeldes nicht verpflichtet hatte, an das Gefährt zu geleiten. Allem Auschein nach liegt Taschendiebstahls aufgetreten. Sie hat das Glück, daß sie auf werden. Zu§ 7, Abs. 4: Bei Krankheiten, welche sich die Mit­hier ein Selbstmordversuch der Betreffenden, die sich Mathilde der Photographie im Verbrecheralbum wie eine alte Frau aus- glieder vorfäßlich oder durch schuldhafte Betheiligung an Schläge H. nannte und in der Elsasserstraße zu wohnen vorgab, vor. sieht und deshalb von manchen Beamten nicht erkannt wird. reien oder Raufhändeln, durch Truntfälligkeit oder geschlechtliche Dieser Umstand kam ihr auch zu Gute, als sie eines Tages vor Ausschweifung zugezogen haben, ist die Unterstützung nur dem zu dem Baum'schen Geschäft in der Leipzigerstraße ihrem diebischen gewähren, wenn die Behandlung und Verpflegung in einer öffent­Handwerk nachging. Sie wurde von dem Kriminalschußmann Röm- lichen Heilanstalt erfolgt. 3u§ 12, Abf. 3. Auch kann für hild beobachtet, wie sie sich an die vor den Schaufenstern stehenden die Familienmitglieder der Mitglieder freie ärztliche Behandlung, Frauen herandrängte und ihre Hand hier und da in deren Baletot- Medikamente, Heil- und Erleichterungsmittel, sowie bei eintreten taschen gleiten ließ, doch war nicht wahrzunehmen, ob sie nur dem Todesfall ein Beitrag zu den Beerdigungskosten gewährt das Terrain fondirte oder auch einen Diebstahl zur Ausführung werden. Er erläutert die Vortheile dieser Abänderungen und gebracht hatte. Als sich die Verdächtige entfernte, folgte ihr der empfiehlt sie dem Kongreß zur Befürwortung. Giner eingehenden Beamte bis in die Potsdamerstraße hinein, wo sie in einem Besprechung unterzieht der Referent die Maßnahmen einzelner Be­Laden etwas kaufte. Da der Beamte dabei wahrnahm, daß die hörden, welche sich die Kosten für die behördlicherseits vorgenommenen Angeklagte mehr als ein Portemonnaie bei sich führte, examinirte Revisionen der Kassen, von den Kassen haben ersetzen lassen. er dieselbe beim Verlassen des Geschäftslotals und die Angeklagte Nach Ansicht des Referenten liegt eine derartige Verpflichtung nannte ohne zu zucken einen fremden Namen, erklärte, daß sie in für die Kassen zur Zahlung nach dem Wortlaute des Hilfskassen­Schöneberg in der Schloßstraße wohne und bei einem Stein- Gefeßes nicht vor. Der Reichstag würde sich ein Verdienst er­drucker in der Leipzigerstraße in Beschäftigung stehe. Das eine werben, könnte er diesen Grundsatz zur Durchführung bringen. Portemonnaie erklärte sie für ihr eigenes, in dem anderen wollte Redner fordert schließlich die Theilnehmer des Kongresses auf, fie im Auftrage eines Herren etwas Geld zu einer Mamsell des alle Macht dahin geltend zu machen, daß die freien Kaffen, weil M.'schen Geschäfts in der Potsdamerstraße gebracht haben. Der fie für die Arbeiter nothwendig sind, fortbestehen und ihre gedeih­Beamte trat sofort den Weg zu jenem Geschäft an und vor der liche Entwickelung nicht gestört werde. Referent beantragt die Stellerthür bezeichnete ihm die Angeklagte ganz genau eine in dem nachstehende Resolution: Stellergeschäft beschäftigte Mamfell als die Empfängerin des Geldes. Auf ihren Wunsch und ihre Bitte, ihr eine Blamage vor dem Fräulein zu ersparen, ließ fie der Schuhmann auf der Polizeibericht. Am 8, d. M. Vormittags entstand vor obersten Kellertreppe stehen, behielt sie aber fest im Auge, als er dem Hause Schloßfreiheit Nr. 1 zwischen den obdachlosen Ar- das Geschäftslokal betrat. Kaum war er unten angekommen, da beitern Treder und Braun eine Schlägerei, wobei beide nieder- machte die Angeklagte oben Kehrt und stürmte mit Windeseile stürzten und letzterer, anscheinend infolge innerer Verlegungen, davon. Der Beamte wollte sie fofort verfolgen, er fam aber ins bewußtlos liegen blieb. Er mußte nach der Charitee gebracht Stolpern und als er oben auf der Straße angelangt war, ward Nachmittags wurde ein Mann an der Ecke der Lange- die Angeklagte spurlos verschwunden. Vergeblich wurden die und Krautsstraße infolge eines Streites mit einer Frauensperson sämmtlichen Häuser der Nachbarschaft abgesucht, vergeblich fuhr von drei unbekannten Männern so schwer mißhandelt, daß er auch der Beamte hinaus nach Schöneberg und legte sich dort in außer einer Kopfverletzung anscheinend auch innere Verlegungen der Schloßstraße mehrere Stunden auf Lauer: die An­erlitt und nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht geklagte war der ihr drohenden Gefahr entronnen, werden mußte. aber ihres Sieges nur turze Zeit Abends sprang ein Straßenreiniger von der sollte sich Oberbaumbrücke in die Spree, wurde jedoch noch rechtzeitig aus Am nächsten Tage entfann sich der Kriminalschuhmann dem Waffer gezogen und nach dem Krankenhause am Friedrichs- Römhild, daß die Angeklagte von einem Steindrucker in der hain gebracht. Dort als geistestrant erkannt, wurde er der Leipzigerstraße gesprochen; er holte sich den Abreßkalender, schrieb Charitee überwiesen. In der Nacht zum 9. d. Mt. versuchte sich alle Steindrucker der Leipzigerstraße auf und begann einen ein Mann an der Ecke der Willibald- Aleris- und Friesenstraße Rundgang bei denselben, in der Hoffnung, eine Spur der Ver­mittelst eines Taschenmessers sich die Pulsader der linken Hand schwundenen zu entdecken. Seine Hoffnung sollte auch nicht ge­zu öffnen. Als starter Blutverlust eintrat, wandte er sich an den täuscht werden, denn bei dem Lithographen 2. fand er bei dem Revierwächter, der ihn nach der Wache des 67. Polizeireviers Durchblättern der Arbeitslisten, daß daselbst vor einiger Zeit zwei brachte, von wo seine Ueberführung nach dem Krankenhause am Schwestern Rabenhorst beschäftigt waren. Nun wußte der Beamte Urban erfolgte. Am 8. d. M. und in der Nacht zum 9. d. M. genug, und turze Zeit darauf befand sich die Angeklagte hinter Schloß und Riegel. Sie konnte auch nicht bestreiten, daß sie es fanden 6 Brände statt. gewesen, welche das Abenteuer mit dem Schußmann gehabt, be­hauptete aber, daß sie die Portemonnaies ehrlich erworben resp. geschenkt erhalten habe. Der Gerichtshof glaubte ihr aber nicht, sondern verurtheilte sie zu 1 Jahr Buchthau 3. Weinend erklärte sie, daß sie die Strafe gleich antreten werde.

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Bs. Leffing Theater. Am Montag gingen zwei Lust­

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[ piel- premièren über die Bühne des Zeſſing- heaters. Das erste, eine in höheren Semestern stehende Dichtung Wilhelmine's von Hillern, der Einsiedlerin von Oberammergau , die Augen der Liebe, behandelt gefällig- konventionell das alte Thema, daß die Liebe mit eigenen Augen ihren Gegenstand betrachtet, und daß ein häßlicher Mann von Geist zulegt höher bewerthet werde, als ein schöner Dummkopf. Es ist ein Salonstück, wie es deren zahllose giebt, geschicht gemacht, was bei der Tochter der Birch- Pfeiffer nicht verwunderlich ist. Gespielt wurde sehr gut, Lilli Petri war die anmuthigste Naive, die man sich denken fann, Herr Klein der überlegene Weltmann, Herr Schönfeld ein Schneidiger" Reiterlieutenant. Frl. Groß suchte ihre wenig lebenswahre Priska so wahrscheinlich wie möglich zu machen. Der Schwank Labiche's : Der Wielgeliebte, zeigt uns den Lebe­mann, den zwei Hahnreis mit ihrer Freundschaft bis in seine Flitterwochen hinein verfolgen, übrigens ein Motiv, das schon der geniale Fourier in seiner Théorie des quatre mouvements", Da wo er über die bürgerliche Ghe spricht, mit allem Glanze des gallifchen Humors beleuchtet hat. Als Ginatter hätte dies außer ordentlich flott gespielte Luftspiel" weit mehr gewirkt; es war ein Fehler, den dramatischen Narren über drei Afte hin zu In Bezug auf die Arbeitsverhältnisse bei obiger Firma wird behnen. Blende gab den Helden vortrefflich, doch hätte etwas mehr Dandythum hier nichts schaden können. Eine Glanzleistung war der Vernouillet Oskar Höcker's ; sehr gut auch der Bocardon des Herrn Waldow. Frl. Palm war eine liebliche junge Frau, Herr Vischer und Louise von Pöllnig waren recht natürliche Schwiegereltern. Die Ausstattung war geschmackvoll.

Gerichts- Beitung.

Ebenso beruht der angeführte Fall Schröder" auf Irrthum, wonach derselbe einmal fein Rostgeld erhalten haben soll. ( gez.) R. Ahrens, Rottbuserstr. 6a."

uns noch von glaubwürdiger Seite mitgetheilt, daß der Tischler Wengel eine Klage gegen die Firma angeftrengt hat, weil er, troß Versicherung seitens des Meisters, regelmäßig ein Roftgeld von 18 M. zu zahlen, nur 12 M. die letzte Woche erhalten hat, und furzer Hand ohne vorhergegangene Kündigung entlassen wurde, obwohl er die Fabrifordnung nicht unterschrieben hatte.

Der Kongreß der freien Hilfskassen und auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hilfskassen hält eine Abänderung des Hilfskassen- Gesezes für unbedingt erforderlich und ersucht einen hohen Reichstag wie Bundes­rath, selbige in einer den freien Hilfskassen entsprechenden Form vornehmen zu wollen, damit die diesen Kassen ge­währleisteten Rechte gewahrt bleiben.

In Fernerem spricht sich der Kongreß gegen jede weitere Belastung der freien Hilfskassen aus, namentlich in Bezug der Meldepflicht, bezw. daß Mitglieder freier Hilfskassen nur auf Antrag von den Zwangstassen befreit sein sollen, weil hierin ein Vortheil hinsichtlich der Ausführung des Krankenversicherungs- Gefeßes nicht erblickt werden kann, dagegen die Entwicklung der freien Kassen gehemmt würde.

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In der Diskussion nimmt Feische- Berlin das Wort. Redner belämpft besonders die in der Novelle enthaltenen Bestimmungen der Meldepflicht. Werde diese Meldepflicht der freien Kassen zum Gefeß erhoben, so sei damit den freien Kassen der Lebens­faden abgeschnitten.

Ein Antrag auf Schluß der Generaldiskussion und auf Eine tritt in die Spezialdiskussion der Gesegnovelle wird hierauf an genommen.

Nachdem die Zaffte'sche Resolution zur Abstimmung gebracht worden und einstimmige Annahme gefunden, vertagt sich die Versammlung auf Nachmittag 2 Uhr.

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Die Nachmittags Sigung wird wieder von Deisinger­Hamburg geleitet. Es werden eine Anzahl neuer Begrüßungs Telegramme verlesen und der Vorsitzende theilt mit, daß heute noch der freisinnige Abgeordnete Dr. Gutfleisch anwesend ist. Bevor man in die Tagesordnung eintritt, wird auf die An­regung des Delegirten Niemeyer beschlossen, daß eine aus den Herren Blume- Hamburg, Deisinger- Hamburg und Köhn- Dresden bestehende Deputation dem Herrn Geh. Rath Koch für die große Wohlthat, welche seine Entdeckung den freien Kassen und den Von Herrn B. Ahrens, Rottbuserstr. 6a, geht uns fol- versicherten Arbeitern gebracht, den Dank der Kongreßbelegirten im Namen der von ihnen vertretenen Kassen abstatten gende Erklärung zu: Hierdurch erkläre ich, daß die Beschuldigungen gegen den soll. hierauf einige allgemeine Anträge Dirigenten der Möbelfabrit von J. G. Pfaff, Beughofstraße 3, zur Verhandlung.- Waldheim, Offenbach und Hamburg Herrn Lorenz, auf Irrthum beruhen; die dort beschäftigten Kol- beantragen die Errichtung eines Reichsamtes für Kranken­beantragt die Absendung einer legen fonnten die gemachten Beschuldigungen nicht nachweisen, faffen- Wesen. Hamburg vielmehr wurde festgestellt, daß die Maschinenarbeiter ihren Petition zu beschließen, welche den Grlaß einheitlicher Bollzugs­garantirten Lohn, selbst wenn sie weniger verdient haben, er- bestimmungen für das ganze Reich fordert. Beide Anträge ge= halten. langen nach kurzer Debatte zur Annahme. Die Delegirten Ferner erkläre ich, daß die angeblich von mir gemachte Be- Dresdens empfehlen die Errichtung von Luft- Kurorten und Reton­hauptung, der Obermeister Herr H. Seegers erhalte von den valeszenten- Häusern durch das Reich und eine diesen Wunsch aus­Lieferanten genannter Fabrik Prozente, auf Irrthum meinerseits sprechende Petition an den Reichstag . Dieser Antrag wird an genommen. zurückzuführen ist. Roppe Altona schildert die Ausbeutung der Kaffen durch die Apotheken und empfiehlt die Gründung Von anderer eigener Apotheken feitens größerer Kassen. Seite wird der Zusammenschluß mehrerer Kaffen zu diesem Bwecke gewünscht. 3afffe- Hamburg wendet sich gegen diese An­träge und empfiehlt dagegen eine Verstaatlichung der Apotheken und Medikamente. Der Antrag Koppe wird abgelehnt; der An­trag 3affte angenommen. Heismann- Flensburg stellt folgenden Antrag: Der Kongreß richtet an die Reichsregierung das Er­suchen um Grlaß der Ansammlung des Reservefonds pro 1890 für sämmtliche Krankenkassen mit Rücksicht auf die ungeheuren Kosten, welche die Influenza- Epidemie verursacht hat. Zaffte­Hamburg erklärt diesen Antrag für unannehmbar, und der Kon­greß geht über denselben zur Tagesordnung über. kommen nun die von den Hamburger und Berliner Dele­girten gestellten Abänderungs- Anträge zum Krankenkassen­Versicherungsgesetz zur Berathung. Den Antrag,$ 1 dahin abzu­Ein gewiegter Schauspieler ist der Zeichner Paul Franz Emil Müller, welcher gestern wieder einmal vor der IV. Straf ändern, daß alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen, Die heutige Sigung des Kongreffes leitet Deisinger- Hamburg . auch Lehrlinge und selbstständige Gewerbetreibende, auf Grund tammer des Landgerichts I stand. Er ist daselbst ein alter Be Nachdem die Präsenzliste festgestellt ist, wird eine aus den dieses Gesetzes versicherungspflichtig sind, sofern sie täglich weniger fannter und die theatralische Bose des reuigen Sünders, welche er auf der Anklagebant fofort wieder annahm, machte auf den Herren Baffle- Hamburg, Döblin- Berlin und Thema Altona be- als 62/3 Mt. haben, wird mit großer Majorität angenommen. Gerichtshof ebenso wenig Eindruck, als seine salbungsvollen stehende Kommission gewählt, welche die Prüfung einer Anzahl Durch Annahme dieses Antrages erledigt sich der nächste Antrag, Worte. Der Vorsitzende rieth ihm deshalb, derartige zwecklose aus der Mitte der Versammlung eingebrachter Anträge zur welcher auch die Matrosen und die auf den Seeschiffen beschäf Schauspielerkunststücke zu unterlassen. Aus den Aften ergiebt fich, Krankenversicherungsgeseh- Novelle vornehmen soll. Es wird hier- tigten Arbeiter in die Versicherung einbezogen wünscht.§ 4 Ab­daß der Angeklagte ein gang durchtriebener Schwindler ist. Bald auf in den nächsten Punkt der Tagesordnung: Das Hilfskaffen- fay 1 des Gesetzes soll in alter Fassung bestehen bleiben. Die bat er, ohne einen Pfennig Geld zu besigen, unter der Maste Gesetz" eingetreten. Referent dazu ist Baffle- Hamburg , Kor Versammlung erachtet die dann in der Novelle vorgenommene. eines Barons in einem feinen Restaurant in Champagner ge- referent Göb- Offenbach( durch einen Frrthum in der gebruckten Aenderung als eine Verschlechterung des Gesezes. Abs. 2 im§ 6 fchwelgt, bald hat er mit einer sogenannten Blüthe", die er für Tagesordnung war im gestrigen Berichte Göb- Offenbach als der Novelle sieht die Gewährung von Kranten Unterstützung am Dritten Tage der Erwerbsunfähigkeit vor; einen Tausenbmartschein ausgab, Betrügereien verübt und Referent zur Novelle des Krankenversicherungs- Gesezes angegeben erft fein legter großer Koup, der ihm eine Zuchthausstrafe worden). Zaffte Hamburg Baffle Hamburg erörtert die einzelnen Bestim es soll also nur bei Krankheiten, die länger als 3 Tage danern, von anderthalb Jahren eingebracht hatte, bestand bestand darin, mungen der Krankenversicherungsgesetz- Novelle, in welchen das Krankengeld gezahlt werden. Pittack- Rendsburg beantragt Auf­daß er eine alleinstehende Dame mittelst fingirter Postkarte aus Silfstassen- Gesez vom 7. April 1876 Abänderungen erfährt. hebung dieser dreitägigen Karrenzzeit und Zahlung des Kranken­ihrer Behausung gelockt und dann deren Wohnung vollständig Redner bemängelt diese Abänderungen, welche in der Hauptsache geldes gleich vom ersten Tage an. Der Antrag wird nach ausgeräumt hatte. Im Zuchthause gelang es ihm, durch seine feine Verbesserungen, sondern Verschlechterungen seien und einen längerer Debatte, in welcher sich auch Stimmen dagegen erheben, Ein Antrag, die Kranken­Kunst in der Heuchelei den Anstaltsgeistlichen Pastor 28. zu Druck auf die Arbeiter zu Gunsten der Zwangstaffen ausübten. mit großer Majorität angenommen, täuschen, welcher dem anscheinend reumüthigen Sünder ein liebe- Die Regierung spiele in der Novelle Verstecken, Dr. Ed. Brock- unterstügung auf ein Jahr zu verlängern, wird abgelehnt. Nie­volles Intereffe entgegenbrachte und demselben zu seinem Fort- haus habe ja aus der Schule geplaudert und die wahren Be meyer Hamburg beantragt, entgegengeseßt der Novelle, welche fommen in der Freiheit behilflich war. Gines Tages erschien er strebungen der Regierung, die auf Vernichtung der Hilfskassen Rauf- und Trunkenbolden c. feine Krankenunterstüßung gewähren in der Wohnung des Pastors, erzählte demselben, daß er eine abzielen, fundgethan. Warum trete die Regierung nicht offen will, solchen Leuten Krankengeld zu geben, falls sie sich in einer treue Seele gefunden, welche fortab an seiner Seite durchs Leben mit ihrer Ansicht hervor und fordere die Abschaffung des Hilfs öffentlichen Heilanstalt behandeln lassen. Blume- Hamburg spricht pilgern und ihm vor fernerem Straucheln bewahren wolle und kassen- Gesetzes und somit die Aufhebung der freien Hilfskassen? gegen diesen Antrag, ebenso Rackwig- Berlin . Antrag Niemeyer bat den Prediger, die tirchliche Einsegnung seiner Ghe, welche in Der versicherungspflichtige Arbeiter wüßte dann, woran er sei wird schließlich angenommen. Fuhse- Bremen stellt den Antrag, der Heiligkreuzkirche stattfinden solle, zu übernehmen. Pastor W. und könnte seine Maßnahmen danach treffen. So schwer an sich daß nicht, wie es die Novelle bezweckt, die Verwaltungs­fagte mit Freuden zu, versprach auch, sich sofort bei dem Prediger schon die Bestimmung der Novelle, die freien Hilfskaffen zur behörde selbstständig die Festfegung des ortsüblichen Tage­Stage verwenden, Bit 2112 eine fostenlose Trauung Gewährung von freier ärztlicher Behandlung und fostenloser lohns vornehmen kann, sondern sich erst mit den Vorständen der in einem nicht gebührenfreien Tage 8lt erwirken. Arzenei zu verpflichten, die freien Kassen beeinträchtigen, dem betreffenden Gemeindebezirk bestehenden Hilfskaffen darüber Nach Erledigung dieser Frage bat Müller den Geistlichen Licht und Schatten sei auch hier wieder nicht gleich ins Ginvernehmen zu feßen hat. Der Antrag wird nach längerer Denn§ 75 be- Debatte abgelehnt. Ein Antrag Heismann- Flensburg, die Be­um eine fleine Summe als Darlehn und alle Bedenken, die der mäßig auf freie und 3wangstassen vertheilt.

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Kongreß der freien eingeschriebenen Hilfskaffen. 8 weiter Tag.

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Paftor geltend machte, wußte der Angeklagte damit zu über- stimme freien Arzt und freie Apotheke" für alle Mitglieder hörde zu verpflichten, eine Erhöhung des ortsüblichen Tagelohns winden, daß er demselben zur absolutesten Sicherheit" ein der Hilfsfassen, während bei den Zwangskassen alle nicht gerade den Kassenvorständen 6 Monate vorher bekannt zu geben, wird Rautionsdokument übergab, welches jedes Risiko ausschließen im Gemeindebezirke wohnenden Mitglieder statt des freien Arztes angenommen. Göb- Offenbach beantragt zum§ 19 Abs. 2 der follte. Daraufhin erhielt er das Geld, er scheint aber die ganze und der freien Apotheke den entsprechenden Geldbetrag ausgezahlt Movelle, welche die neu anziehenden Arbeiter sofort den Orts­Trauungsgeschichte nur erfunden zu haben, um sich bei dem erhielten, Gine wünschenswerthe Abänderung, welche die Stovelle tassen zuführen will, solchen Leuten eine Frist von drei Tagen Prediger besser zu infinuiren. Der Angeklagte ließ nämlich seitdem jedoch nicht vorfehe, sei die Errichtung eines Reichsamtes für zu gewähren, innerhalb welcher sie zwischen Orts- und freien weder in der Heiligkreuzkirche, noch bei dem Pastor W. etwas Krantentaffenwesen, welches eine einheitliche Regelung entstehen- Bilfstaffen wählen können. Ein Antrag, fämmtliche Aenderungen, von sich hören und es stellte sich auch bald heraus, daß das der Streitigkeiten verbürgen würde und die zerfahrenen Verhält- welche die Novelle in ihrem§ 26 a vorschlägt, abzulehnen, findet Rautionsdokument gefälscht war. Der Angeklagte hatte sich des nisse, welche jetzt hinsichtlich der Entscheidungen der verschiedenen ein ft immige Annahme. Die Delegirten Hamburgs beantragen, halb gestern wegen Urkundenfälschung und Betruges zu verant- Verwaltungsgerichte in den einzelnen Staaten bestehen, beseitigen den§ 28 des Krankenversicherungs- Gesetzes in der alten Fassung zu worten und all' feine Selbftanklagen, sein Schluchzen und Augen würde. Referent geht hierauf näher auf die von den belassen, da die Novelle mit ihrer Abänderung nur eine Verschlechte­verdrehen halsen ihm nichts: der Gerichtshof verurtheilte ihn Samburger Delegirten beantragten Abänderungsvorschläge ein. rung für die in freien Kassen Versicherten herbeiführen würde. Nach abermals zu Jahren Zuchthau3, 3 Jahren Ehrverlust Diese Abänderungsvorschläge suchen den Hilfskaffen eine freiere träglich gelangt ein Unterantrag zur Annahme, welcher den aus und 150 M. Geldbuße, event. noch 10 Tagen Zuchthaus . Entwickelung und den versicherten Personen größere Vortheile zu den Kaffen wegen Erwerbslosigkeit ausscheidenden Kassen­