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Nr. 300.
Mittwoch, den 24. Dezember 1890.
7. Jahrg.
Berliner Volksblatt.
Organ für die Interessen der Arbeiter.
Das„ Berliner Volksblatt"
.
erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mart, wöchentlich 28 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem„ Sonntags- Blatt" 10 Pf. Bostabonnement 3,30 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1890 unter Nr. 892, V. Nachtrag.) Unter Kreuzband, täglich durch die Expedition, für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mark, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.
Redaktion: Beuthstraße 2.
Abonnements- Einladung.
Mit dem 1. Januar eröffnen wir ein neues Abonnement auf unser Blatt. Das Berliner Volksblatt ist auf dem sozialdemotratischen Parteitag in Halle zum offiziellen Organ der deutschen Sozialdemokratie erklärt worden.
Bom 1. Januar ab wird unser Blatt den Titel
Vorwärts
Berliner Volksblatt
führen.
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Tendenz und Inhalt des Blattes ergeben sich aus seinem Der„ Vorwärts" erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für 1 Mark 10 Pfennige frei in's Haus,
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Expedition: Beuthrake 3.
"
und österreichischen Arbeiterschuh- Gesetzgebung direkt ab- eine Exportindustrie. Schweizer Uhren, Maschinen, Präzuleugnen, was insbesondere dem Fürsten Bismarck leicht zisionsinstrumente, Garne, Stickereien, Seidenwaaren, fiel, da seinen Urtheilen kein sozialpolitisches Wissen hinder- chemische Produkte 2c. gehen in großen Mengen in's Auslich im Wege stand. Unabhängige Gelehrte und andere land und bilden neben dem schweizerischen Zuchtvieh und Kenner der schweizerischen Gesetzgebung ließen sich durch Käse, sowie Molkereiprodukten Welthandelswerthe ersten die Bismarck 'schen Tiraden über die Undurchführbarkeit Ranges, sind aber dabei keineswegs Monopole der schweizer eines Normal- Arbeitstages und über die schlechte Aus- Industrie, denn in allen anderen Ländern werden diese führung der schweizerischen Fabrif- Gesetzgebung nicht Waaren auch erzeugt, so z. B. die Stickereien in Sachsen beirren und strebten für das Deutsche Reich eine ähnliche( Boigtland), Desterreich( Vorarlberg ), England( Nottingham ), Gesetzgebung an, freilich bis heute vergebens. Frankreich ( Tavare) und anderwärts, dabei bleibt nur ein Als die deutsche Reichsregierung wenigstens den ganz unbedeutender Prozentsatz dieser Werthe im eigenen Schein zu wahren suchte, daß sie nicht gar zu weit hinter Lande. der Arbeiterschutz- Gesetzgebung anderer Länder zurückbleibe, Ganz anders ist das Verhältniß in größeren Ländern, da mußte man an das Studium der fremden Arbeiterschutz- so z. B. im Deutschen Reiche. Auch hier wird für den Gesetze gehen, um Materialien über diese Gesetzesmaterie Weltmarkt produzirt, aber ein unvergleichlich größerer Endlich ist die zu gewinnen, so wurde der Geheimrath Königs aus dem Bruchtheil bleibt im eigenen Lande. preußischen Handels- und Gewerbeministerium in die nichtschweizerische Industrie durch zum Theil exorbitante Schweiz gesandt, um das Wesen und die Durchführung hohe Schutzzölle geschützt, während die Schweiz während der des schweizerischen Fabrikgesetzes zu studiren. Die Ergeb- ganzen Zeit, wo sie unter einem Fabrikgesetze stand, den nisse dieser Forschungsreise in ein dem preußischen Bureau Boden des Freihandels nicht verlassen hatte. Trotz all' fratismus ganz fremdes Gebiet liegen seit Kurzem in einer bei dieser die Durchführung des schweizerischen Fabrikgesetzes Julius Springer in Berlin erschienenen Schrift Die unzweifelhaft erschwerenden Momente kann die Schweiz Durchführung des schweizerischen Fabrikgesetzes" vor. stolz darauf hinweisen, daß sie nicht nur das weitestgehende, Interessant ist das Ergebniß dieser Schrift, welches im sondern auch das am besten durchgeführte Fabrikgesetz besitzt. schroffsten Widerspruche steht zu der Bismarck 'schen Gesteht man dies aber ein, wie das in der halboffiziellen stereotypen Redewendung, daß der Normal- Arbeitstag die Schrift des Geheimraths Königs geschieht, dann fallen alle Arbeiter schädige, daß die Sonntagsruhe ihren Lohn ver- Einwendungen gegen ein dem schweizerischen ähnliches, ja mindere, daß das schweizerische Fabrikgeset nur auf dem dasselbe in den Schatten stellendes deutsche ArbeiterschutzBei Bestellungen bitten wir besonders, auf den neuen Titel Papier stehe, daß es für Deutschland nichts erstrebens- Gesetz weg. In kurzen Zügen sei nun der Inhalt des eidgezu achten und bemerken, daß unser Blatt in der Post- Zeitungswerthes enthalte. Bei der großen Wichtigkeit und Aktualität, Preisliste pro 1891 unter Nr. 6469 eingetragen ist. welche heute der Arbeiterschutz- Frage besonders in Deutsch - nössischen Fabrifgesetzes vom 23. März 1877 wieder. land beizulegen ist, wird es unseren Lesern werthvoll gegeben. Die wichtigste, im sonstigen Europa nur noch Bu recht zahlreichem Abonnement ladet ein sein, die Ausdehnung des schweizerischen Arbeiterschußes in Desterreich bestehende Arbeiterschutz- Bestimmung ist die und an der Hand des doch sicherlich nicht zu optimistischen des Maximal Arbeitstages für alle Urtheils des Geheimraths Königs die Durchführung dieser Arbeiter. Die regelmäßige Arbeit eines Tages Fabrit- Gesetzgebung kennen zu lernen. darf nicht mehr als elf Stunden, an den den Vor Vorausgeschickt sei, daß das schweizerische Fabrifgesetz abenden von Sonn- und Festtagen nicht mehr als Der Arbeiterschuk in feit 12 Jahren in Kraft steht. Würde heute dem schweizer zehn Stunden, betragen und darf nicht in die Volke ein neues Fabrifgesetz vorgelegt werden, so würde N a cht stunden fallen. Ausnahmsweise oder vorüberder Schweiz . es bei der dem Arbeiterschutz durchaus günstigen Stim- gehende Verlängerung der Arbeitszeit kann bis zwei Wochen Unleugbar nimmt heute die schweizerische Eidgenoffen- mung des schweizerischen Volkes noch viel weitergehende von den Lokalbehörden, darüber hinaus von der Kantons, schaft den weitaus ersten Rang unter allen Staaten ein, Bestimmungen enthalten können. Ferner sei bemerkt, daß regierung gestattet werden. Die Nacht arbeit, das welche eine soziale Gesetzgebung bestßzen oder anstreben. das Verhältniß der landwirthschaftlichen zur industriellen heißt die Arbeit zwischen 8 Uhr Abends und 6 Uhr( heUnerreicht ist ihre Arbeiterschutz- Gesetzgebung, welche die Bevölkerung in der Schweiz ein annähernd gleiches wie ziehentlich 5 Uhr im Sommer) Morgens ist nur ausEnglands überholt hat, von der Desterreichs noch nicht er- in Deutschland ist, und daß gerade in der kleinen Schweiz nahmsweise zulässig. Die Sonntagsarbeit ist, reicht wurde und hinter welcher der Arbeiterschutz- Geſetz die Schwierigkeiten, ein weitgehendes Arbeiterschutz- Gesetz Nothfälle vorbehalten, nur in solchen Fabriken gestattet, entwurf der deutschen Reichsregierung und die Beschlüſſe loyal durchzuführen, viel größer waren, als in irgend welche ihrer Natur nach ununterbrochenen Betrieb erforBis einem anderen Lande, so z. B. in Deutschland . Dieser dern. Frauenspersonen ist die Sonntags- und zum Rücktritt des Fürsten Bismarck gehörte es zum guten von Königs nicht beachtete Punkt sei hier etwas näher Nachtarbeit verboten, die Mittagspausen müssen für verunserer Reichstags- Kommission weit zurückbleiben. Die schweizer Industrie ist in erster Linie heirathete Arbeiterinnen mindestens 12 Stunden dauern. Ton, vom Bundesraths- Tische die Erfolge der schweizerischen ausgeführt.
3,30 Mk. für das Quartal.
Die Redaktion und Expedition des Berliner Volksblatt"
Feuilleton.
Nachdruck verboten.]
Rothenburger Tage.
Roman aus der Zeit des großen Bauernkrieges von
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mehr unterdrücken mögen, also daß auch der einfältige Mann reißen; doch mögt Ihr davon den Armen geben. Und bezur rechten Erkenntniß komme. Ihr selber wisset, denket, daß auch die Geistlichen Christenmenschen sind. Drum wie der arme gemeine Mann seit langen Zeiten, soll Reiner fie Fränken mit schnödem Wort oder unbilliger ist überhäuft worden von seiner Obrigkeit mit unziemlichen That. Ihr sollet sie nicht an den Bettelstab weisen, Diensten, Frohnden, Lasten und Beschwernissen. Aber auch sondern ihnen zutheilen, was zu des Leibes Nahrung der gemeine Mann soll des Brots genug haben und nicht gehört. Bruderschaft ist, daß keiner ihn bedränge, da man nicht 1525. mit dem Betteljack umziehen, darum es der Wille unserer weiß, wie diese Dinge enden werden. Keiner soll mehr geben
Nach Solchem find wir gewillt, Euch in die Bruderschaft anzunehmen, drum möget Ihr in den Bund schwören. Desgleichen schwören wir, für den ganzen hellen Haufen,
zu schwitzen, als er das Kredenzschreiben verlas; als er zur Reformation durch das Evangelium. Denn was vom Gut, und was uns sonst verliehen, mag reichen, und Der regierende Herr Bürgermeister begann stärker Bins, Gült, Rente, Handlohe, Hauptrecht oder Zehente bis der Gemeinde von Rothenburg treu zu sein, soweit Leib und an, mixed umgestoßen ſein ſoll umgestoßen bleiben; Wir haben ein Einsehen, daß der gemeine Mann eine Das war weise, fest und klar gesprochen. Die von die Gesandten der fränkischen Bauerschaft sofort einzu was vom Evangelium ist aufgerichtet, soll aufgerichtet bleiben. der Noth." Die vom Ausschuß stimmten freudig, die vom Rath Bürde tragen muß, aber die Obrigkeit soll sich mit ihm Rath, soweit sie dem Alten anhingen, sahen vor sich nieder; seufzend zu; der Rathsbiener öffnete die Pforte des Saales batun vergleichen, nach ben Spruch gottesfürchtiger Leute. so hatten sie noch niemals das neue Evangelium auslegen und herein schritten Florian Geyer und Hanns Pezold, mit Und so mag auch eure Stadt nicht beſtehen ohne Steuern. gehört; sie hatten immer nur an die wilden verworregen Darum möget Ihr rathschlagen, Rath, Ausschuß und Ge- Reden der Schwarmgeister gedacht. Und der Stadt; das fezet als Steuer vest. Wir wollen nicht, vor; darinnen war aufgesetzt, daß das Ewangelium
ruhigen Blicken die Versammlung messend. Florian Geyer trat vor und nahm das Wort; er meine, damit Ihr steuert, was nothwendig ist, zur Erhaltung Herr Florian die Vertragsartikel der fränkischen Bauerschaft wartete nicht, bis es ihm der Bürgermeister gab. schuß! Von den Hauptleuten und Räthen der versam- Aber ein ehrbarer und fürfichtiger Rath soll beschließen mit der Sache keine Zinsen, Gülten und andere Abgaben mehr Ihr Herren vom Rath und Ihr Männer vom Aus- daß Eure Obrigkeit entsetzet werde; ihr soll die Ehre bleiben. solle rein und lauter gepredigt und daß bis zum Austrag lager zu Heidingsfeld , haben wir den Befehl, anher zu reiten zu wahrem Nuz und Fronimen möge sein; dem werde nachgelebt Schlösser, Wasserhäuser und Befestigungen, daraus dem ge und einem ehrbaren Rath, fürsichtigen Ausschuß und ganzer in der Stadt und auf dem Lande, um der guten brüderlichen meinen Mann bisher hohe und schreckliche Beschwerung ent Gemeine fund, zu thun, wie der Wille der versammelten Einigkeit willen. Wer sich dawider empört, den soll man standen, eingebrochen und ausgebrannt werden; die Güter Bauerschaft, nach geschehenem Verständniß mit Euren Ver- strafen, und so eine Gemeinde Aufruhr erhebt gegen ihren der dem hellen Haufen feindlichen Edelleute und Geistlichen ordneten, am heiligen Evangelium festzuhalten.
Item sollten auch schädliche
sollten an den Haufen fallen. Auch sollten die geistlichen Habet Acht, daß die geistlichen Güter nicht muthwillig und weltlichen Edeln sich des gemeinen Bürgers und Bauern
wir uns dahin vertragen, daß das göttliche Wort frei und zerstört werden, sondern Ihr möget einige redliche Männer hierfüro rechtens halten und der Edelmann solle thun, wie Und also, lieben Freunde und chriftliche Brüder, haben lauter, auch flar geprediget und erhalten werden, ohne allen verordnen, die sollen sie einziehen und verwahren zum ge- ein anderer Mann. Busah von Menschenhand. Denn seine Feinde sollen es nicht meinen Nuzen. Keiner soll mit Frevel solch Gut an sich
Die Rathsherren hingen die Köpfe. Denn mit dem