2. Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 301.

Donnerstag, den 25. Dezember 1890.

7. Jahrg.

der Verfasser den Eindruck macht, daß er den dunklen Flecken in nachlässigten. Lokales. Die Verstimmung, die offenbar zwischen den seiner Vergangenheit auszulöschen sich bemühen wird. Seine Be- Parteien herrschte, wurde dadurch noch wesentlich vergrößert und Mit dem Verein zur Besserung entlaffener Straf- theilen wir durchaus. Wenn solche Arbeitskräfte billiger gegeben seinem Wirth denken gegen die wirthschaftliche Ausbeutung solcher Arbeiter es brach eine offene Fehde aus, die damit endete, daß Herr v. S. schriftlich verbot, in seiner Gegenwart gefangener haben wir uns in letterer Zeit wiederholt zu be- werden, als andere, dann verliert damit der Verein den besten das von ihm abgemiethete Zimmer wieder zu betreten. fchäftigen gehabt. Dieser merkwürdige Verein, dessen menschen- Theil seines guten Rufes; dann wird er je länger je mehr von Der Briefwechsel giebt dann Kunde davon, daß die freundliche Tendenz von uns am allerwenigsten verkannt wird, der achtunggebietenden Stellung eines Vereins zur Besserung ent- Gereiztheit auf beiden Seiten immer mehr zunahm. leidet unter einem besonderen Mißgeschick; es scheint nämlich, als laffener Strafgefangener herabfinten zu einem Verein für Be- Da Schreibt Herr von S. dem Vermiether, daß er ob sich ihm unter der Maske der Menschenfreundlichkeit Elemente schaffung billiger Arbeitskräfte und diese Aenderung der Stellung es sich verbitten müsse, daß gerade zur Zeit der Mittagsruhe nähern, die thatsächlich nur die Erbeutung eines wirthschaftlichen des Vereins würden die Herren im Vorstande bald merken, wenn vor seiner Zeit so laut gebrüllt und gesungen werde, und als Gewinnes im Auge haben. Der Vorsitzende des Vereins hat sich die Konjunktur eine für die Arbeiter im Allgemeinen günstigere auch das nichts half und Herr v. S. endlich seine Sachen durch seine Bestrebungen auf dem Gebiete der Gefangenen wäre, wie sie jetzt ist. Solche Konkurrenz, die der entlassene zusammen packte, um die Stätte des Schreckens und Nergers zu beschäftigung einen Namen erworben, aber mit der zweiten Strafgefangene dem anderen Arbeiter durch niedrigere Löhne verlassen, ließ er seinem Wirthe noch ein Souvenir in Gestalt Größe, die fofort bei jeder Erwerbsbeschäftigung in die Erschei- macht, sollte der Verein im Interesse seines eigenen Ansehens eines Briefes zurück, der dem alten Herrn gerade keine Annehm nung tritt, hat er entweder gar nicht oder unrichtig gerechnet. vermeiden und zu verhindern suchen, denn sie würde bald, ab- lichkeiten bereitete. Der Herr Chambregarnist offenbarte dem Darum war durch seine Bemühungen die Blumenmacherei im Gefängniß am Plößenfee entwickelt als die Privatindustrie in gesehen von den geschilderten, wirthschaftlichen Nachtheilen für Empfänger nämlich, daß er für das Dienstmädchen Auguste Berlin über diese unerträgliche Konkurrenz flagte und Ein- den entlassenen Sträfling auch einen feindseligen Gegensatz zwischen einem der Fräulein Töchter ein Zehnmarkstück eingehändigt. diesen und anderen Arbeitern erzeugen, die nicht für solchen Auguste aber glaubwürdig versichert habe, versichert habe, daß sie nur schränkung der Gefangenenarbeit in dieser Branche verlaugte. vier Mark für ihre treuen Dienste empfangen habe. Herr v. L. Als sich dann derselbe Herr einmal in rückblickenden Betrachtungen Spizbuben- Lohn" arbeiten können. Eine empfindliche Strafe für heimliches Zigarren drückte seine Meinung dahin aus, daß man ein solches Verfahren erging über den Zusammenhang der Verbrechen und der Lebens- rauchen hat der in der Frankfurter Allee wohnende 10 jährige Unterschlagung" nenne und sich event. der Staatsanwalt damit mittelpreise, da erregte er das höchste Mißfallen der Herren Knabe Gericke erhalten. Derselbe hatte seiner Mutter Streich zu beschäftigen haben werde. Das war der letzte Scheidegruß, Agrarier, die damals am Ruder waren und von dem bekannten hölzer entwendet und diese lose in die Hosentasche gesteckt; als mit welchem der junge Mann das ungaftliche Haus verließ. Er Zuchthaus direktor Stroffer mußte sich dieser Herr eine der kon­fufesten Reden gefallen lassen, an welchen Herr Strosser immer in der Wohnung allein war, begann er zu rauchen und ließ, sollte aber noch keine Ruhe haben, denn nun wurde er mit als seine Mutter unvermuthet nach Hause kam, in der plößlichen anonymen Schreiben belästigt und ein solches bildete die Veran­sehr reich war. Außerdem hat der mehrerwähnte Herr auch seine Verwirrung die brennende Zigarre in die Hosentasche gleiten, be- laffung zur Privatklage. Das Schreiben zeigte sich zwar in rosen­Thätigkeit dem Verein zur Besserung entlassener Strafgefangener zu­gewendet; gewiß ein schönes Bestreben; aber wie es mit allen solchen ann aber bald wie rasend sich zu geberden, als in der Tasche rother Färbung, enthielt aber die schwärzesten Anschuldigungen Bestrebungen heutzutage steht, der verehrte Herr so wenig, wie die Streichhölzer durch die Zigarre in Brand gesetzt worden und Sottisen gegen Herrn v. S., welcher fortgesetzt als edler feine Kollegen in diesem Verein scheinen sich über die volkswirth. Der Knabe hat eine ganz bedeutende Brandwunde auf Lord ", edler Menschenfreund"" und dergl. angeredet und in schaftliche Seite der Sache klar geworden zu sein. Man scheint sich nicht darum zu fümmern, ob diese Arbeiter, die man der Gesellschaft wieder zurückgeben will, nun auch als Arbeiter be handelt werden, oder ob nicht vielmehr ihnen Arbeit zugemuthet wird unter Verhältnissen, die ihnen vielleicht schwerer und drückender erscheinen müssen, als der Aufenthalt im Gefängniß. Wir lassen hier die Mittheilungen eines Mannes folgen, der die Wohlthat des Vereins zur Besserung entlassener Straf­gefangener genossen hat und dessen Mittheilungen auch den Ein­druck vollster, Glaubwürdigkeit machen.

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Oberschenkel crlitten.

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Strichen gezeichnet wurde, daß kein anständiger Hund mehr ein Fette Beute haben in der vorigen Woche mehrere Diebe in Stück Fleisch aus seiner Hand nehmen würde. Herr v. S. der Zentral- Markthalle gemacht. Am Mittwoch fuhr der Engros - glaubte die Handschrift als die der beiden Schwestern wieder­Schlächtermeister August Jaenicke aus der Frautfurter Allee mit zuerkennen und da das Gutachten des Schreibfachverständigen dieser einem beladenen Wagen vor den für den Fleisch- Engroshandel Vermuthung nicht entgegenstand, so wurden sie eingeladen, vor bestimmten sieben Stadtbahnbogen vor. Der Wagen war mit Gericht Rechenschaft über diese stilistische Leistung abzulegen. Sie zwei theuren Pferden bespannt und den theuersten Fleischsorten verwahrten sich gegen den Vorwurf mit großer Energie, wobei beladen, so daß Fuhrwerk und Ladung einen Werth von 6000 M. die jüngere besonders eifrig das Wort führte und sogar die repräsentirten. Als der Besitzer nach kurzer Abwesenheit zu seinem Widerklage erhob, da sie der Ansicht war, daß der Herr Gefährt zurückkehrte, war dasselbe verschwunden. Noch an dem- Chambregarnist in seiner Briefkollektion ihrer weiblichen Ehre zu selben Tage wurde das Fuhriverk führerlos in der Hasenhaide nahe getreten sei, indem er ihren Reinlichkeits- und Ordnungs Ich schicke voraus so schreibt uns der Betreffende, daß gesunden, die Ladung war verschwunden. Aehnlich haben zwei sinn angezweifelt habe. Leider fonnte das Maß der Schuld auf viele Hunderte von Leuten, welche- verschuldet oder unver- Diebe am letzten Sonnabend operirt. Eine Handelsfrau hatte beiden Seiten noch nicht endgiltig festgestellt werden, da die Ver­schuldet in ähnliche Verhältnisse gerathen waren, dieselben eine Ladung fetter Gänse erhalten, die mit einem Rollwagen vor handlung doch noch die Möglichkeit offen ließ, daß dieses seltsame Erfahrungen wie ich gemacht haben. Nach verbüßter Strafe der Zentral- Markthalle vorgefahren wurden. Zwölf Gänse wurden Kapitel aus Alberti's Komplimentirbuch von einem nahen Ver­aus Plögensee entlassen erhielt ich beim Abgang vom Pastor auf einen Handwagen geladen und sollte nach der Halle gefahren wandten der beiden Damen geschrieben sein könnte. Es sollen Jung einen Brief an besagten Verein mit auf den Weg. Da werden. Die Handelsfrau verließ auf einen Moment den Hand deshalb nach dieser Richtung hin noch Erhebungen angestellt sich meine Familie( Frau und Eltern), von mir losgesagt hatten, wagen, der beim Rollwagen stehen blieb, um im Restaurant Geld werden. so würde ich mit den paar Mark Arbeitsverdienst, die ich in zu wechseln. Währenddem erschienen zwei Männer, welche vor Plößensee erhalten, kaum etwas haben anfangen können; außer gaben, sie sollten die Gänse für die Handelsfrau holen. Arglos dem hatte ich seit neun Monaten kein Arbeitszeugniß; ich war sah der Kutscher zu. wie die beiden Männer je sechs Gänse auf daher bereit, jede Arbeit anzunehmen, damit ich nur wieder einen die Schultern nahmen und in der Halle verschwanden. Als die Arbeitsschein vorweisen konnte. Im Vereinslokal, Neue Friedrich- Käuferin bald darauf zurückkam, fragte sie:" Wo sind denn die straße, erhielt ich den Bescheid, daß ich Arbeit in Bossen erhalten Gänse?" Der Kutscher erwiderte:" Die haben ja eben Ihre Leute würde, in einer Zementfabrit als Schlosser.( Ich bin nämlich geholt!"-Aber ich habe ja gar keine Leute geschickt!" tönte Schloffer.) Mittag 1/22 Uhr hatte ich mich auf dem Anhalter es zurück und nun stellte sich erst heraus, daß die feisten Thiere Bahnhof einzufinden und bekam vorher noch eine Marke zur zwei Dieben in die Hände gefallen waren. In beiden Fällen Volksküche. fehlt von den Dieben jede Spur.

Um die angegebene Zeit war einer der beiden Buchhalter am Bahnhof, löfte Billets für mich und einige Schicksalgenossen und händigte uns die Fahrscheine ein, als wir im Waggon

waren.

Gerichts- Beitung.

Der Schuhmachermeister Reiher war vom Schöffen­gerichte wegen Unterschlagung zu einer vierzehntägigen Gefängniß­strafe verurtheilt worden. Auf die von ihm eingelegte Berufung wurde die Sache gestern vor der zweiten Instanz verhandelt. Vor zwei Jahren war der Angeklagte mit einem Mädchen ver­lobt, welches ihm nach und nach hundert Mark mit der Weifung übergab, das Geld auf die Spartasse zu thun. Dies geschah auch seitens des Angeklagten. Als der Hochzeitstermin in Aussicht genommen war, war es an der Zeit, daß der damals noch als Gefelle arbeitende Angeklagte sich einen eigenen Herd gründete. Er hob zu diesem Zwecke das bei der Sparkasse angelegte Geld wieder ab und verausgabte es für die Geschäftseinrichtung. Unver­mutheter Weise ging das Verlöbniß in die Brüche und der Vater der Braut verlangte energisch die Herausgabe des auf den Namen feiner Tochter lautenden Sparkassenbums. Reiher half sich zu­

Auf der Fabrit angekommen, erhielt ich feine Arbeit als Schlosser, es hieß, es sei feine Stelle frei; wollte ich nicht wieder Eine wenig angenehme Rolle spielte ein Hilfs- Gerichts- nächst mit Ausflüchten, mnßte dann aber zugeben, daß er das nach Berlin zurück auf eigene Kosten und die vom Verein aus vollzieher in einem Prozesse, welcher am Montag vor dem Amts- Geld bereits abgehoben habe. Nach der Aussage seiner früheren gelegten 70 Pfennig Fahrgeld zurückzahlen, so mußte ich mich gericht II stattfand. Auf der Anklagebank befand sich die Braut und deren Vaters ist der Angeklagte hierzu nicht berechtigt bequemen, Steine zu farren mit einem Anfangslohne von 16 Pf. 62jährige Wittwe Dobris aus Friedrichsberg, die der Belei- gewesen und konnte sich auch nicht dazu berechtigt halten. Auf pro Stunde. Tritt Regenwetter ein, so daß nicht im Freien digung des Hilfs- Gerichtsvollziehers Brauner beschuldigt war. Den lekten Punkt legte der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. gearbeitet werden kann, dann fönnen Sie sich wohl Sie sollte denselben einen miserablen Ker!" genannt haben. Durch Morrie, in der zweiten Instanz den Schwerpunkt der Ver­denken, wie viel verdient wird. Hat jemand fein Geld, wenn er die Beweisaufnahme wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Silfs theidigung. Er versuchte den Nachweis zu führen, daß anfängt, zu arbeiten, so sieht er sich gezwungen, Vorschuß Gerichtsvollzieher Bra ner hatte von der Angeklagten M. das Verhältniß zwischen den Verlobten und deren beider zu nehmen, welcher von den Meistern in Blechmarken gezahlt 20 Pf. Gerichtskosten einzutreiben. Als er erschien, erklärte Frau feitigen Verwandten ein so inniges und freundschaft­wird, die nur der Fabrikwirth wieder in Zahlung nimmt. Was Dobriz ihm, daß ihr Sohn bereits nach Berlin gegangen sei, um liches gewesen sei, daß der Angeklagte wohl annehmen man dort für das sauer verdiente Geld für Waare bekommt, ist das Geld in seinem Bureau abzuliefern, weitere Baarmittel habe fonnte, alle von ihm zum Zwecke der Gründung eines leicht vorzustellen, denn der Wirth weiß ganz genau, daß der sie augenblicklich nicht im Hause. Der Beamte pfändete darauf Haushalts gethanen Schritte würden die Zustimmung seiner Braut Arbeiter, welcher Marten in Zahlung giebt, gezwungen ist, bei einen Schrank und dazu war er berechtigt, denn die Angabe der finden. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß die Am folgenden Tage erhielt Verwandten der Braut monatelang die Gastfreundschaft der ihm zu verkehren; ebenso wissen die Meister und der Herr Frau konnte eine Ausrede sein. Direktor um diese Zustände, die sehr geeignet sind, eine möglichst Frau Dobriz eine Gebührenrechnung über 60 Pf. wegen der Pfän- Eltern des Angeklagten in Anspruch genommen hatten und daß hohe Bacht vom jedesmaligen Wirth zu erhalten. Außerdem ist dung. Sie beeilte sich, diesen Betrag umgehend per Post der Bruder der Braut wiederholt seine Stiefel ohne Entgelt bei nahm nun für die unbemittelten Arbeiter in der Art gesorgt, daß einige anweisung einzusenden und das Gerichtssiegel dem Angeklagten hatte ausbessern lassen. Der Letztere behauptete ab, in der Meinung, daß Baracken, denn Häuser tann man's nicht nennen, zu Schlafstellen vom Schranke fie hierzu fogar, daß er seinem damaligen Schwager in spe auch mehrfach eingerichtet sind für je 10-20 Mann. Lager: Strohsack und berechtigt sei. Aber sie wurde aufs höchste erschreckt, als Tags mit Geld unterstützt hatte, was von diesem aber insofern be­wollene Dede. Mobiliar: Ofen ohne Feuerung, Preis für die darauf wieder der Gerichtsvollzieher erschien und diesmal sogar stritten wurde, als er erklärte, sich eines solchen Umstandes Benutzung 5 Pf. pro Tag, welche am Zahltag nebst dem erhaltenen einen Wagen mitbrachte. Er erklärte den Schrank abholen zu nicht entstunen zu können. Der Gerichtshof gelangte Borschuß und Krankengeld in Abzug gebracht werden. So kann wollen, da Frau Dobrih versäumt habe, die fünf Pfennige ebenso wie der Vorderrichter zu der Ueberzeugung, daß der An­denn Jemand nach halbmonatlicher Arbeit, es ist im Monat nur Bestellgeld der Postanweisung beizufügen. Frau Dobriß hatte sich geklagte sich wohl der Rechtswidrigkeit seines Thuns bewußt ge­awei Mal Lohnzahlung, in die Lage kommen, nur 1 bis 2 M. aus Unkenntniß damit begnügt, die 60 Pf. Pfändungsgebühren gewesen, da er sonst von Anfang an die Wahrheit gesagt und Nach einfach frankirt abzusenden. Jetzt wurden ihr durch das Verhalten feine Ausflüchte gemacht haben würde. Die Berufung wurde vielleicht noch weniger, ausbezahlt zu erhalten. neue Kosten auferlegt, sie deshalb verworfen. 6 Wochen erhielt ich Stellung in der Werkstatt. und zugleich 19 Bibes Gerichtsvollziehers immer Bei dem Plaidoyers des Vertheidigers tam dann nach abermals 14 Tagen 20 Pf. Stundenlohn. Es hatte sich hielt es für böswillig und gerieth mit dem Beamten in es übrigens zwischen diesem und dem Vorsitzenden zu einer etwas Wortwechsel, wobei fie dann zugestandenermaßen lebhaften Auseinanderseßung. Der Vorsitzende unterbrach den auch ein anderer Arbeiter meiner angenommen, mir etwas Geld einen geborgt und da ich noch ziemlich anständig in Kleidung ging, die erwähnte beleidigende Aeußerung gethan. Die Angeklagte Vertheidiger, weil diefer es als erwiesen hinstellte, daß der Zeuge fonnte ich mir eine Schlafstelle miethen. Als ich mit meiner behauptete aber, daß der Beamte sie vorher beschimpft und mit von dem Angeklagten auch mit baarem Geld unterstützt worden Familie mich ausgeföhnt hatte und wieder nach Berlin kam, dem Zuchthause bedroht habe, weil sie das Siegel abgenommen. sei. Der Vertheidiger erklärte, daß er dem Vorsitzenden das fonnte ich nun ein leytes Arbeitszeugniß vorweisen und erhielt Anfangs bestritt dies der Zeuge, arf näheres Gingehen des Ver- Recht absprechen müsse, ihn zu unterbrechen, worauf der theidigers, Rechtsanwalts Dr. Bont, gab er aber die Möglichkeit Vorsitzende erwiderte, daß ihm dies Recht jeder nunmehr auch anderweit Arbeit. Zeit wenn der Vertheidiger entstellte Thatsachen Die Ausbeutung solcher Unglücklichen wird auch von anderen zu, daß er vorher eine verlegende Aeußerung gebraucht habe, zukomme, Der Bertheidiger beharrte arbeiten, bei der Anlage von Rieselfeldern, beim Bahnbau u. s. w., Auch habe er nicht mit dem Zuchthause, sondern wegen des Arrest: dennoch auf seinem Standpunkte, worauf der Staatsanwalt dent Unternehmern betrieben, z. B. von Schachtmeistern bei Erd- obgleich er sich dieses Umstandes nicht zu entsinnen vermöge. in seinem Plaidoyer vorbringe. Der Präsident Gerichtshose anheimstellte, den Vertheidiger wegen Ungebühr in wohin die Leute vom Verein verschickt werden. Solch' entlassener bruches nur mit dem Gefängniß gedroht. Etrafgefangener muß ja zufrieden sein, wenn er überhaupt Arbeit fragte den Zeugen, weshalb er denn keine Anzeige wegen dieses eine Ordnungsstrafe zu nehmen. Der Gerichtshof nahm in erhält; Daß es gerave nicht das Verdienst des Vereins ist, wenn Bergebens erstattet habe. Der Befragte erwiderte, daß er dann davon Abstand, da angenommen wurde, daß der Vertheidiger in so ein Unglücklicher sich aus solchem Sumpf wieder empor jeden Tag unbeaten haben würde. Der Präsident der Erregung gehandelt hätte und in dem Bestreben, die Rechte arbeitet, wird wohl Jeder zugeben müffen. Die Unternehmer meinte darauf:" Nun, Sie haben doch wegen der Beleidigung seines Klienten wahrzunehmen. helfen wahrlich nicht aus Nächstenliebe, sondern um billige denunzirt." um hohen Gewinn zu erzielen.

Das Urtheil lautete auf Freisprechung der Fran Dobritz, da Arbeiter zu haben und Will ein Mann unter solchen Verhältnissen nicht arbeiten, dann angenommen wurde, sie habe eine ihr zugefügte Beleidigung nur wird er als erbeitsschen oder unverbefferlich ausgeschrieen. auf der Stelle erwidert. In der Urtheils begründung bezeichnete In den Berichten steht viel zu lesen, was für Mittel dem der Vorsitzende das Verhalten des Hilfs- Gerichtsvollziehers Brauner Berein zugewiesen werden, wieviel Arbeit vergeben ist und der als chitanös". gleichen mehr. Aber es ist nicht zu verwundern, wenn Viele, die

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Versammlungen.

Eine Volksversammlung mit Hindernissen

" Um die Leiden und Freuden eines Chambregarnisten tagte am vergangenen Sonntag Nachmittag in Biesenthal .

diese Art Unterstüßung fennen gelernt haben, Andere warnen und handelte es sich in einer Privatflage, welche gestern das hiesige Genosse Gerisch sollte dort über den Kampf gegen die Sozial­felbft rädfällig werden, ja schließlich sich sogar im Gefängniß Schöffengericht beschäftigte. Angeflagt waren zwei junge Damen, demokratie" sprechen. Doch mußten erst viele Formalitäten er

wohler fühlen, als bei solchem Leben.

die Geschwister Bianca und Recha N., welche in elegantester ledigt werden, ehe der überwachende Herr Burgermeister das

versumpft ist, vom Verein eine Schlafstelle auf die Dauer von wurf zu vertheidigen, dem Chambreganisten ihrer Eltern, dem breiter Mittel- und ein ebenso breiter Quergang hergestellt werden. In Berlin selbst erhält ja Mancher, der eben nicht notorisch Toilette vor dem Gerichtshofe erschienen, um sich gegen den Vor- Tagen der Versammlung gestattete. Zunächst mußte ein 2 Meter Morgens 7 Uhr unter Dach und Fach, fann im Bett schlafen, haben. Die Verhandlung bestand zumeist in der Verlesung von dem Wirthe in löblicher Absicht mit einem Teppich verhängt 8-14 Tagen zugewiesen; er ist dann von Abends 1/29 Uhr bis Konsularsekretär v. S. einen beleidigenden Brief geschrieben zu Dann erregte eine ins Freie führende Thür, die, weil undicht, von hat auch Morgens einen Topf Raffee und eine Schrippe. Unter Briefen, welche allerdings lange und inhaltereiche Geschichten er worden war, das Mißtrauen des Stadtgewaltigen. Der Teppich besonders günstigen Umständen und wenn er nachweisbar in Ar- zählten. Da beklagt sich Herr v. S. in mehreren Briefen darüber, mußte weg, denn wie leicht konnten dahinter irgend welche schreck­für die ersten Arbeitstage Marken zur Volksküche geschenkt; nicht abgenommen und die Wasserflasche nicht gefüllt gewesen sei; später geruhten, gerade vor dieser Thüre Plaß zu nehmen, mußte beit tritt, bekommt er einen Vorschuß in baar, und auch wohl daß bei seiner Rachhaufekunst um 12 1hr Nachts das Bett liche Dinge verborgen sein. Als freilich der Herr Bürgermeister Die es fennen ge- bald hatte er fein Licht, bald fein Streichholz, kurz der arme er die Wirkung seiner Anordnung recht unangenehni verspüren. der nie Chambregarnist tam schließlich zu der Ueberzeugung, daß seine Nun sollte die Versammlung beginnen, der Herr Bürgermeister Wirthsleute, resp. deren Töchter, welchen die Aufräumung seines erklärte dies jedoch für unzulässig, weil Bewaffnete entweder den Saal verlassen, oder

aber ich und mit mir noch viele, " Wohl dem Menschen,

lernt haben, fagen: solche Art Unterstüßung fennen lernt. Wir haben diesen Zeilen um so lieber Raum gegeben, als 3immers oblag, mit Absicht ihre Pflichten gegen ihm gröblich ver- anwesend seien, die