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Guten Tag, Schah!
Schutz für meine Bügelfalte.
werden,
Fluch der Armut
nach und
eine und
die Ju« und er«
Grausam und unmenschlich war der vergangenen Zeit. Entsetzlich
Kaiser Josef II.  , dem mit des 19. Jahrhunderts das
Wilhelm I   von Preußen bestrafte man einen Juden Hirsch, weil er einige königliche Lakaien beleidigt haben sollte, mit öffentlicher Aus­peitschung. Weil ihm der Schmerzgräßliche Flüche und schwere Gotteslästerungen erpreßte, wurde er erneut verurteilt, daß er allhier vor der Stadt auf der gewöhnlichen Richtstätte solchergestalt hingerichtet worden, daß ihm zuvor die Zunge aus dem Halse geschnitten, solche dreimal aufs Maul geschlagen und er darauf an den Galgen, die Zunge aber an seine linke Schulter gehenkt wurde."
nur einmal herausgezogen 100 Prügel zu empfangen.
anzusehen war. Und schien es gleichsam, als wenn der Leib selber darüber erstaunte und nicht wußte, wie ihm geschehen, in dem er noch eine gute Weile ohne Kopf stehen blieb, ehe er. zur Erde fiel, und spritzte in solchen Strah« len das Blut gleich einer Kunst-Wafferröbre oben heraus..."
Es war fünf Uhr morgens. Der beschleu­nigte Personenzug sollte in einer Minute ab­fahren. Verschlafene Gesichter lugten auf den fast menschenleeren Bahnsteig. Nur ganz wenige hatten sich an diesem kühlen Morgen zur Be­grüßung oder zum Abschied eingefunden. Eben kam noch ein Arbeiter die Treppe herauf, kragen­los, die kurze Pfeife im Mundwinkel und ein Päckchen unterm Ann. Sein« Augen glänzten seltsam; fast würden sie Freude strahlen, wenn der Widerspruch, der sich in den stark hervor­tretenden Wangenknochen manifestiert, nicht zu laut sein würde: Der Arbeiter schlendert an dem Zug ent­lang. Plötzlich ruft ihm eine Frau, mitten im Abschiednehmen, zu: ' Steigen Sie ein, der Zug fährt gleich abl Ohne dir Sprecherin anzublicken,.sieht der Arbeiter nach einer Türklinke und steigt ein. Der Zug fährt los. Langsam, iichzend, stöhnend, fast widerivillig, bis er Freude an seinem anfangs so> unmelodiösen Nattern zu. empfinden scheint, und in harmonischem Rhyth­mus in den erwachenden Tag hineinfährt, in einem Rhythmus, dem jeder Reifende einen an«
stiz,._... füllt von furchtbarem Grauen tobt sich die Blut­justiz der Hitler  -Folterknechte und die jeder Menschlichkeit und Gerechtigkeit hohnsprechende Rachejustiz der frommen Dollfußknechte aus. In den fascistischen Staaten ist die Justiz der gehorsame Büttel sadistischer Kreaturen.
Der deutsche dem Herannahen Pfählen, Rädern, Vierteilen offenbar nich» mehr zeitgemäß war, führte als härteste Abschrek« kungsstrafe das Schiffziehen an der Donau   ein. Die Verurteilten trugen, vom Hals hernieder­hängend, an den Füßen angeschloffene Kelten und mußten vom Ufer aus die schweren Trans­portschiff« ziehen. Die Unglücklichen nächsigien meist im Freien und erhielten täglich vier Kreuzer für Beköstigung. Den Klerikalen und Juristen war dieseMilde" verhaßt, weil sie um ihre Autorität fürchteten. Wie die Milde in der Praxis aussah, beweist folgendes Bei­spiel:Ein Wahnsinniger, der in Graz 1786 sechs Menschen umgebracht und ihre Herzen ge­gessen hatte in der abergläubischen Meinung, er könne sich dadurch unsichtbar machen, und dadurch Glück im Spiele haben und verborgene Schätze entdecken, sollte nach dem Gerichts­urteil mit glühenden Zangen gezwickt und drei Riemen aus seiner Haut geschnitten werden. Nach dieser qualvollen Prozedur sollt« er ent­hauptet und verbrannt werden. Der Kaiser milderte" die Strafe dahin ab", daß der Ver­urteilte drei Tage öffentlich ausgestellt, nach­her auf beiden Backen gebrandmarkt und drei Tag« nacheinander jedesmal 100 Prügel be­kommen sollte. Falls er diese Strafe überlebte, sollte er auf seine übrigen Lebenstage, kurz ge­schloffen, in ein unterirdisches Loch gesteckt, und jährlich um
Im deutschen   Böhmen   wurden 1628 Mör­derhingerichtet, Riemen aus ihnen geschnit­ten, mit glühenden Zangen gerissen, die Finger und Zehen abgeschnitten, gespießt, gevierteilt und gerädert." In Mecklenburg   richtete man noch 1692 einen Mörder und Brandstifter nicht weniger barbarisch.Ihm wurde anfänglich mit glühenden Zangen das Feiste aus dem Leibe geriffen, das Herz ums Maul geschlagen, und hernach gevierteilt. Die Stücken sehend an der Heer-Straß« aufgesteckt worden." Die Geburt eines unehelichen Kindes beim niederen" Volk wurde für die unglückliche Mutter zu einer furchtbaren Geisel. Die un­tilgbare Schande führt« häufig zum Kindes­mord. Der Zwang durch die gesellschaftlichen Anschauungen wurde bei der Strafzumessung nicht beachtet. Die Todesstrafe traf die Kindes­mutter meist unter den furchtbarsten Begleit­umständen. Im Jahre 1656 noch wurde sie ge­pfählt, daS*Herz aus dem Leibe geriffen und verbrannt, und die Tote stehend mit dicken Ketten festgemacht. In Holstein wurde 1730 eine Kindesmörderingesäcket und ersäuffet". Viehisch zu nennen ist folgender Fall, der sich 1686 in Celle   ereignete: Vor einigen Tagen wurde die bekannte Kindesmörderin justifiziert. Als der Scharfrichter die Todesfurcht an ihr gewahr wurde, sprach er ihr kräftig zu, sie möge sich nur Zeit nehmen, ihr Gebet zu verrichten, er wollte sich nicht übereilen. Ehe sichs aber jemand versah, schlug er ihr den Kopf im Ge­hen so glücklich herunter, welches wunderlich
tung berichtete 1620 aus Breslau  :Heut wird mau allhier einen, so zwey Weiber gehabt, den Kopf abschlagen." Grauenvoll war die Todes­strafe, die einen Richter traf, der eine Frau zur Verzweiflung trieb, weil sie ihm Geld.schuldete. Der Richter wurde verurteilt,ihn lebendig in einem Mortier Mörser zu zerstoßen, wie zu Zeiten des Sultans Amuraths zu geschehen pflegte." Diese grausame Strenge gegen einen Richter wendete man allerdings in Konstanti­ nopel   an. In Cstttaro wurden 1684 einer Sklavin, die bei einem Brandstiftungsversuch festgenommen wurde, und sich trotz Folter weigerte, ihre Hel­fershelfer anzugeben, die Hände und Füße ab­gehauen und die also Verstümmelte den Hunden vorgeworfen. In Londoki wurde 1729 ein Kaufmann wegen falscher Kreditbriefe angeklagt. Er ist schuldig erkannt worden,an den Pranger zu stehen, beyde Ohren zu verliehren, und ewig ge­fangen zu fitzen, dabeh ihm noch die Nasenlöcher aufgeritzt werden sollen." In Holland   wurde 1730 über 7 Männer, die sichwider Gott   Gebot im 20. Kapitel des dritten Buches Mosis im 13. Vers"(Homo­sexuell) vergangen hatten, verurteilt. Zwei wurden lebendig verbrannt, fünf aus besonder«! Gnade nur gehenkt. Die Körper der Gehenkten warf man auf einen Wagen, brachte sie Echveneingen, beschwerte sie mit Steinen warf sie in den See. Als 1695 in Berlin   ein Mann und Frau wegen Ehebruch verurteilt wurden, einflußreiche Freunde sich um Strafmilderung bemühten, schrieben dieOrdentliche Wöchentliche Post Zeitungen":«S wird aber nit angehen, und haben gestern di« Herren Prediger söhcoff davon gepredigt, absonderlich, weil dieser dop­pelte Ehebruch an einem Sonntag unter der Haupt-Predigt erfolgte." In Paris   wurde 1716«in Buchdrucker, derin einem von ihm verlegten Kalender sei­nen Prinzipal und deffen hoher Familie den ge­hörigen Titel nicht gegeben, aus Veranlassung eines Grafen, der sich beim Regenten beschwerte, in die Bastille gesetzt. Entsetzlich ist di« juristisch motivierte Er­mordung unschuldiger und verführter Kinder. In Hanau   wurde 1681 einMägdlein von ungefähr 14 Jahren, so verschiedene Feuer an­gelegt, verurtheilt, und selbiger erstlich der Kopf abgehauen und hernach verbrannt." Als 1749 die frommen Herren zu Regensburg wi«der ein­mal«ineHexe" verbrannten, öffnete man einem unschuldigen achtjährigen Mädchen, das die Hexerei auch schon gelernt haben sollte, die Adern, daß es sich zu Tode bluten mußte. In der Breslauer Gegend mordete man 1732 öf­fentlichen«inen Säugling, der pie Frucht einer Blutschande zwischen Vater und Tochter war. Weil das Kind nach Oeffnen der Adern nicht sofort starb,hat endlich der Nach-Richter mit seinem SHverdt das arme Kind durch das Hälslein fahren und dasselbe töten müssen." Sehr hart wurden von der Jüstitz, offen­bar auf Betreiben des Klerus, die Juden an­gefaßt. Ein arabischer Jude büßte den Versuch, ein Christenmädchen zu verführen, mit furcht­barem Tode.Kraft des über ihn ergangnen Urteils sollte er lebendig verbrannt werden, weil er aber die katholische Religion noch an­nahm, und an dem Tage der Exekution die Taufe empfing, wurde die Todesstrafe gemildert, und er enthauptet, ihm die Zunge aus dem Halse geriffen und der ganze Körper nachher verbrannt." Unter dem frommen Friedrich
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