Boziales.
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Daran
Wie der
vorigen Jahres erschienene Artikel des Voltsblattes" in Beziehung| beleidigt, als er- unerklärlicher Weise die Aeußerung auf die Direktoren der Hildebrandt'schen Mühlenwerke in Böllberg auf seine Aussage vor Gericht bezog und annahm, daß ihm Die Prämientarife der Bangewerks- Berufsgenossenschaften bei Halle, Friedrich Raumann und Justus Hildebrandt, nicht erweis Verlegung der Eidespflicht vorgeworfen werden sollte. find seit 1. Januar beträchtlich erhöht worden. Die Erhöhungen lich wahre Thatsachen behauptet zu haben, die geeignet fein sollen, hatte jedoch der Angeklagte nicht gedacht, sondern nur die betreffen die Hamburgische, Nordöstliche, Schlesisch Posensche, die Genannten verächtlich zu machen. Und zwar ist Redakteur Anzeige gemeint; hatte er doch gerade infolge der Aussage des Hannoversche, Thüringische , Hessen- Nassauische, Rheinisch- Westfälische Thiele, der die in Frage kommenden Nummern nicht unter- Beamten seine Freisprechung erzielt. und Südwestliche Baugewerts- Berufsgenossenschaft. Das Reichszeichnet hat, als der wirklich verantwortliche Redakteur an- Beleidigung für erwiesen, da dem Beamten der Vorwurf gemacht Versicherungsamt sieht die Ursache für die Nothwendigkeit dieser geklagt, während' Mannigel, der die Nummern als Verantwortlicher worden sei, er habe eine falsche Anzeige erstattet. Der Staatsanwalt Erhöhung der von den Unternehmern zu zahlenden Beiträge in der unterzeichnet hat und die Verantwortung übernimmt, dem Thäter beantragte deshalb 30 M. Geldstrafe und Publikation des Urtheils. Kleinheit der Berufsgenossenschaften und glaubt, bei größeren An-( Thiele) zur Begehung der Vergehen durch die That wiffent- Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freisprechung. stalten würden sich die Schäden mehr ausgleichen. Als Beispiel lich Beihilfe geleistet haben soll, indem er mit Kenntniß des In- Vorsitzende zur Begründung ausführte, entsprach der Inhalt geben wir hier die neuen Tarifzahlen der Nordöstlichen Baugewerks- halts der inkriminirten Artikel unter die acht herangezogenen der betreffenden Anzeige nicht der Wahrheit, Berufsgenossenschaft in Berlin . Die Unternehiner haben von den Nummern seinen Namen gesetzt haben soll. wie gerichtlich festgestellt wurde. Die zu unrecht erfolgte Anzeige jeweils gezahlten Löhnen zu entrichten für: Stubenbohner, Tapezirer, Der Anklage liegt folgendes zu grunde. Im August v. J. wurde war eine große Belästigung des Angeklagten, er handelte daher in Tapetentleber, Ofensetzer 2 pet.; Architekten, Baumeister , Glaser, in einer sozialdemokratischen Parteiversammlung infolge der Maß- Wahrnehmung berechtigter Interessen und hat auch nicht im AusMaler, Anstreicher 3 pet.; Asphaltirer, Steinsetzer, Bauklempner, regelung eines Arbeiters und auf grund des ablehnenden Ver- druck die zulässigen Grenzen überschritten. Bauschlosser, Bautischler 5 pet.; Steinmegen, Kunstbildhauer, haltens der Mühlendirektion gegen die Durchführung der Sonntags - Die in Berlin erscheinende„ Heiraths- Zeitung" wurde, auf Stuckateure, Gipswaarenarbeiter, Gas- und Wasseranlagen- Arbeiter ruhe für die in der Mühle beschäftigten Arbeiter gegen die fogen. rosa Papier gedruckt, einer Wittwe in Dresden zugesandt, noch 6 pCt.; Schiffsbau , Schiffsmaler, Maurer , Puzer 7 pet.; Böllberger Mühle, eine der größten Mühlen in der Provinz ehe der Mann derselben beerdigt war. Auf dem Blatte befand sich Zimmerer, Blizableiter- Arbeiter, Fuhrwesen 81/2 pet.; Mühlen Sachsen, der Boykott verhängt und zwar dergestalt, daß denjenigen noch ein deutlich erkennbarer Stempeldruck:" Aus Kondolenz bauer, Brunnenmacher 91/2 pet.; Sand-, Kies, Lehm, Thon Bäckern, welche forthin noch Mehl aus der Böllberger Mühle bezeigung." Die Wittwe fühlte sich mit Recht durch eine derartige gräberei, Kalkbrenner, Ziegelei- Arbeiter, Dachdecker, Steinbruch- beziehen, der Konsum entzogen wurde. Dieser Boykott wurde be- Busendung verletzt, und die Polizei belegte den Redakteur des arbeiter 10% pet.; bei Abbruch von Gebäuden, Aufräumung von sonders durch das„ Volksblatt", deffen verantwortlicher Redakteur Blattes, Friedrich Podszus, wegen groben Unfugs mit vier Wochen Brandstätten, Steinsprengung mit Pulver, Dynamit 2c. 12 pet. damals Mannigel war, verbreitet. Einige Tage nach Verhängung Haft. Diese Strafe wurde vom Schöffengericht heute bestätigt. Durch einen interessanten Grund stützt das sächsi- des Boykotts erklärte sich eine Anzahl Bäder günstig für den Daffelbe erblickte gleichfalls in der Zusendung, die, wie Podszus sche Ministerium seinen ablehnenden Entscheid auf das Boykott, worauf die bürgerliche Presse gegen den Boykott zu Felde angab, ohne sein Wissen geschehen sei, einen groben Verstoß gegen Gesuch der Arbeiter Reich en b'a ch 3 im Boigtlande, dort 80g. Hierauf folgten seitens des" Volksblatts" eine ganze Reihe Anstand und Sitte, wohl geeignet, Aergerniß zu erregen und zu zwangsweise ein Gewerbegericht zu schaffen. Die Reichen Artikel, die sich auf die Einrichtung und Geschäftsführung der belästigen. bacher Verhältnisse machten eine derartige Maßnahme nicht erforder- Böllberger Mühle bezogen.. Der Angeklagte Mannigel ist Ein Abgrund sittlicher Berworfenheit that sich gestern in lich, da insbesondere in der Textilindustrie durch Einführung von wegen der öffentlichen Aufforderung zum Boytott vom einer Verhandlung auf, welche vor der zweiten Straffammer des Fabrikordnungen und durch den verbreiteten Ausschluß des hiesigen Schöffengericht dreimal zu dem höchst zulässigen Straf Landgerichts I stattfand. Die 56jährige Schneiderin Marie Da ßel, Kündigungsrecht 3 schon der Anlaß zu vielen gewerb maß von je sechs Wochen Haft vertheilt worden, weil er als ver- welche aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, sollte sich der lichen Streitigkeiten beseitigt sei. Als seinerzeit unser Genosse antwortlicher Redakteur des Volksblatts" durch mehrere Notizen schweren Ruppelei schuldig gemacht habent. Sieben Mädchen im Bebel im Reichstage bei der Berathung der Gewerbe- Ordnungs, groben Unfug verübt haben soll. Er hat gegen die drei Urtheile Alter von 13 bis 14 Jahren waren als Zeugen geladen. Es waren Novelle die Aufhebung der Kündigungsfristen vorschlug, wußte die Berufung eingelegt und sind jene Sachen nun mit der heutigen zumeist jugendliche Händlerinnen, welche zur Nachtzeit Zündhölzer, Unternehmer- und Regierungspresse nicht genug sentimentale Be- Angelegenheit verbunden. Blumen oder dergl. in den Lokalen der Friedrichstadt feilhalten. trachtungen anzustellen über den Schaden, den die Aufhebung der Der Direktor Hildebrandt ist seit 1. Juli 1890, und Direktor Ihre Gesichtszüge trugen bereits den Stempel des Lasters, eines der Kündigungsfristen für die Arbeiter haben würde. Jetzt kommt ein Raumann seit 1. Juli 1896 Leiter der Böllberger Mühle. Beide 14jährigen Kinder ist bereits wegen Verdachtes der Kuppelei in Unterhohes Ministerium, und noch dazu ein sächsisches, und bestätigt, haben Strafantrag gestellt. Die Anklagebehörde nimmt an, daß suchungshaft gewesen. Wie aus der Urtheilsverkündigung hervorging daß durch Ausschluß des Kündigungsrechts der Anlaß zu vielen nicht Mannigel, ber die in Frage kommenden Nummern unter die Verhandlung selbst fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattStreitigkeiten beseitigt wird. Im übrigen bleibt in dem industriellen zeichnet hat, sondern Redakteur Thiele der wirkliche" und daher war die Angeklagte für überführt erachtet worden, daß sie in zwei Reichenbach natürlich noch genug Stoff zu Differenzen, um die Forde verantwortliche Redakteur ist, und versucht dieses aus folgenden Fällen Mädchen unter 14 Jahren mit ihren männlichen Begleitern rung nach Schaffung eines Gewerbegerichts als gerechtfertigt er Grmittelungen nachzuweisen. Seit 1887 bis 1894 ist Thiele etwa unterkunft gewährt hatte. Zu ihren gunsten sei aber angenommen zwanzigmal wegen Vergehen und Uebertretungen, begangen durch worden, daß sie von dem wahren Alter der Mädchen keine Kenntniß Den Mühlenbefizern an der Mutha in Anhalt war bisher Seit Dezember 1894 wohne er in Halle und sei fortgesetzt in der anwalts auf 3 Jahre Zuchthaus, sondern nur auf 2 Jahre Ges die Preffe, bestraft, also während diefer Zeit Redakteur gewesen. gehabt hatte und deshalb sei nicht nach dem Antrage des Staats behördlich gestattet, an 39 Sonntagen im Jahre arbeiten zu Redaktion des„ Voltsblattes" thätig. Er sei vielfach als Leiter fängniß erkannt worden. Die Sittlichkeit der Kinder, welche nachts laffen. Wider diese Weitherzigkeit der Behörde brachte das sozial- in Boykott Versammlungen aufgetreten und bei Haussuchungen auf Handel ausgehen, wird bekanntlich gehoben werden, und zwar Demokratische Boltsblatt für Anhalt" einen Artikel aus der Feder sowie Beschlagnahmen in der Redaktion des Voltsblattes" von Polizeiwegen, indem ein entsprechendes Hauſirverbot erlassen des Müllerverbands Borsigenden Räppler, dem Reichstags angetroffen Randidaten des Kreises, und das hatte wenigstens den Erfolg, daß und erklärte, über worden, 100 er fich als Redakteur gerirte werden soll. Bielleicht thut auch die Kirche ihr Theil, sodaß der erklärte, über die dortigen Räume das Verfügungsdie Sonntagsarbeit in den Mühlen jetzt nur noch an 26 Sonntagen recht zu haben, während Mannigel nicht angetroffen wurde. entsetzte und entrüstete Bürger ſich bald wieder schlafen legen kann. zugelassen wird. Mehrere Polizeifergeanten sollen bei der Erledigung von Der Bürgermeister Plaschke aus Straußberg , welcher sich Beim Leipziger Gewerbegericht wurden im Jahre 1896 ins amtlichen Aufträgen ebenfalls in der Redaktion nur immer Thiele feit Anfang November in Untersuchungshaft befindet, ftand unter gesammt 2849 Klagen erhoben und zwar 312 von Unternehmern und angetroffen haben. Bei Beschlagnahmungen von Manuskripten sind der Beschuldigung, sich in mindestens drei Fällen an einem Mädchen 2537 von Arbeitern. Bon 2260 beklagten Unternehmern gehörten mehrere von Thiele's Hand herrührend vorgefunden worden und es unter. 14 Jahren schwer vergangen zu haben, vor der ersten Straf979 dem Handwerk, 609 der Induſtrie, 296 dem Schankgewerbe, foll von 2 Segern des„ Volksbl." bestätigt worden sein, daß Thiele kammer am Landgericht I. Die Vertheidiger des Angeklagten, die 222 dem Handel, 93 dem Transportgewerbe und der Reft ver- für jede Nummer schreibe. Weiter wird Thiele's Berantwortlichkeit Rechtsanwälte Dr. Sello und Dr. Sch windt, hatten außer den schiedenen anderen Berufen an. Von den Klagen wurden durch noch daraus gefolgert, daß er sich über sein Verhältniß zum„ Volts: geladenen Zeugen der Anklage noch eine Menge anderer gestellt, gerichtlichen Vergleich 1719 gleich 59,9 pct., durch richterliches und blatt" in einem Artikel Ueber die unliebsame Einrichtung der so daß gegen 40 Beugen zur Stelle waren. Die Verhandlung fand unter Berfäumnißurtheil 195 gleich 6,65 pct., durch Klagezurücknahme und zeichnenden Redakteure" bahin ausgesprochen habe, daß nicht ausschluß der Deffentlichkeit statt. Nach wiederhergestellter Deffentaußergerichtlichen Vergleich 450, ferner dadurch, daß sich die Parteien, Feigheit der anderen Redakteure, sondern die Praxis' der Gerichte lichkeit verkündete der Vorsitzende, Landgerichts- Direktor Gerz, ohne einen Antrag zu stellen, wieder entfernten oder zum Termin an dem System der zeichnenden Redakteure schuld sei. Er habe fast daß das Urtheil auf Freisprechung laute. Die Hauptzeugin, das nicht erschienen, 490 erledigt. Jn 2 bis 4 Tagen wurden 90,3 pCt., 7 Jahre verantwortlich gezeichnet und während dieser Zeit sehr viel verlegte Mädchen, habe zwar in den meisten Punkten die Wahrheit in einer bis höchstens zwei Wochen 9,16 pet. der Klagen beendet. Geld- und Freiheitsstrafen erlitten. Ferner soll sich Thiele in einer gesagt, denn dies sei durch andere Aussagen bestätigt, in einzelnen Als Einigungsamt wurde das Gericht von den Buchdruckern Beschwerde bei dem Oberstaatsanwalt wegen der Beschlagnahme des Punkten sei sie aber doch von der Wahrheit abgewichen. Immerhin zur Beilegung der Tarifftreitigkeiten angerufen. Der Ausschuß Boltsblatts" als„ Redakteur des Voltsblatts" bezeichnet haben. Aus liege eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, daß die Angaben des Gewerbegerichts hat an die Stadtgemeinde Leipzig ein Gutachten mehreren solchen, für die Verfasserschaft der inkriminirten Notizen des Mädchens richtig seien, aber diese Wahrscheinlichkeit genüge gerichtet, des Inhalts, daß bei Vergebung städtischer Arbeiten nur durchaus belanglosen Anhaltspunkten will die Staatsanwaltschaft nicht zur Verurtheilung, weshalb die Freisprechung erfolgen Leipziger Arbeiter beschäftigt und den Unternehmern die Zahlung den Beweis fonstruiren, daß Thiele der eigentliche" verantwortliche mußte. eines Mindestlohns zur Pflicht gemacht werden soll. Rebatteur und damit der wirkliche Thäter ist.
fcheinen zu lassen.
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Die Einfuhr Bremens betrug im vorigen Jahre 3 256 248 Wie uns soeben aus Halle mitgetheilt wird, wurde Genosse Tonnen( à 20 Zentner) im Werthe von 820 472 143 M., das sind Thiele freigesprochen und Genoffe Manigel zu einem Jahr 113 767 Tonnen und 14 166 042 m. mehr als im Jahre 1895. Aus dem Deutschen Reiche tamen Waaren im Werthe von 294,3 Mill. Gefängniß verurtheilt. Gegen Thiele hatte der Staatsanwalt Mart, aus dem übrigen Europa für 113,9 Mill. Mart, aus den 2 Jahre Gefängniß und sofortige Verhaftung beantragt. Bereinigen Staaten für 240,2, aus dem übrigen Amerika für 81,9. aus Asien für 50,1, aus Australien für 24,4 und aus Afrika für 15,2 Mill. Mart. Bon ben Hauptartikeln des bremischen Handels wurden eingeführt: Getreide 507 474 Tonnen, Baumwolle 223 779, Reis 187 652, Petroleum 114 552, Schafwvolle 69 324, Tabat
49 707 Tonnen.
Großbetrieb im Braugewerbe. Brauereien in Defterreich haben in der Subperiode vom 15. Dt tober 1895 bis 1. Oftober 1896 insgesammt 1 264 1451/2 hektoliter Bier erzeugt. Daran sind betheiligt das Brauhaus in Schwechat mit 785 3661/2 Hektoliter, das Brauhaus in Steinbruch Pet mit 373 291, das Brauhaus in Triest mit 54 560 und das Brauhaus in Michol up in Böhmen mit 50 928 Hektolitern.
Gerichts- Beitung.
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Jn der Gemeindeschule zu Adlershof pflegen die Lehrer ihr Büchtigungsrecht an den Kindern während der besseren Jahreszeit zum theil bei offenen Fenstern auszuüben, so daß das Geschrei der Gezüchtigten weit und breit im Orte zu hören ist. So war es auch am 16. September vorigen Jahres, als die verebelichte Arbeiter Augufte Bufelde geb. Lehm zufällig der Schule gegenüber stand. Wieder ertönte längere Zeit hindurch jämmerliches Kindergeschret aus der Schule und zwar aus derjenigen Klasse, in welcher der Lehrer Berner unterrichtete. Nach längerem Zuhören rief Frau Bufelde hinüber: Jest ist aber genug gehauen, wissen Sie nicht, meister Grothe nach Feststellung des Schöffengerichts in so erheblicher Frauen riethen ihr, still zu sein, Frau Bufelde rief jedoch gering Das Büchtigungsrecht des Lehrherrn hatte der Tischler- daß es einen Thierschutzverein giebt?" Die in ihrer Nähe stehenden Weise überschritten, daß er wegen Rörperverlegung mittels eines Schäßig:„ Der fann mir gar nichts!" Wegen dieses recht harmlosen Ju Zürich wurde der Stadtrath, auf Veranlassung der sozial- gefährlichen Werkzeuges, jedoch unter Zubilligung mildernder Um Vorfalles erhielt die Frau eine Auflage wegen Erregung demokratischen Fraktion im Großen Stadtrath, mit der Prüfung der stände zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt wurde. Der Meister, welcher ruheſtörenden Lärmes und öffentlicher Beleidigung des Frage beauftragt, ob die von der Gemeinde beschäftigten Tage den Lehrling nur geohrfeigt haben will, legte Berufung ein. Vor Lehrers. Von dem ersten Theil der Anklage, der Lärm löhner nach einjähriger Dienstzeit nicht als städtische Ander Straftammer fagte der Lehrling aus, der Meister habe erregung, wurde die Angeklagte vom Köpnicker Schöffengericht freigestellte zu behandeln seien. ihn, ärgerlich über eine vom Lehrling verpfuschte Arbeit, gesprochen, weil als erwiesen angenommen werden mußte, daß der Die Dreher'schen mit der Gallerie eines Spindes über den Kopf geschlagen, Unterricht dadurch nicht gestört worden sei, da der züchtigende so daß gleich ein Stück derselben davon flog. Dann habe ihn der Lehrer selbst dann nichts gehört hatte und erst durch seinen Kollegen Meister derart geohrfeigt und herumgestoßen, daß er gegen die aus der anderen Klasse aufmerksam gemacht worden war. In den scharfen Kanten von aufgestellten Brettern und gegen die Hobelbank Worten:„ Der kann mir gar nichts!" wurde ein Ausdruck der gefallen sei, wobei er sich verschiedene Verlegungen zugezogen habe. Mißachtung gefunden, der mit drei Mark Geldstrafe zu Ein ärztliches Attest stellt fest, daß der Lehrling drei Tage nach dem fühnen sei. Trotz der geringen Strafe legte die Angeklagte Vorfall neben kleinen Verlegungen der Haut eine größere Anschwellung Berufung ein, weil sie sich zu unrecht bestraft fühlte. Heute Die lange Arbeitszeit in russischen Fabriken doku aufwies und daß dieser Befund auf erhebliche Verlegungen schließen Beweisaufnahme statt, welche aber in den Augen des Gerichtshofes Die lange Arbeitszeit in russischen Fabriken doku. auf der Stirn, sowie geschwollene rothbraun gefärbte Augenlider fand vor der dritten Straftammer am Landgericht II. eine erneute mentirt ein amtlicher Bericht, der vom Finanzministerium geheim lasse. Der Lehrling will außerdem fast täglich mit Leiften und was die Feststellung des ersten Richters, daß die Angeklagte in der That für die Fabrikinspektoren herausgegeben worden ist. Wir geben daraus dem Meister sonst in die Hände fiel, arg geprügelt worden sein. Die infriminirte Behauptung gemacht habe, nicht zu erschüttern ver einige Daten über die längste und über die kürzeste Arbeitszeit( aus- Der Angeklagte bleibt dabei, daß er dem Lehrling nur einige Ohr mochte. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Herzfeld, fuchte auf, grund schließlich Frühstücks- und Mittagspause) im Moskauer Gouverne ment. In je 4 Fabriken wird 10, 101, und 11 Stunden gearbeitet. feigen gegeben habe, und dieser von felber geftolpert und gefallen verschiedener Beugenaussagen aus dem beleidigten Lehrer die er daß In allen anderen Fabriken ist eine mehr als 11 stündige Arbeitszeit lei und sich dabei verlegt habe. Die Straffammer bestätigte das Bestätigung herauszuholen, von seinem Züchtigungserste Urtheil, hielt aber die Gallerie, womit der Meister schlug, rechte üblich und zwar dehnt sie sich in den meisten Fabriken auf 14 Stunden nicht für ein gefährliches Werkzeug, und nur einfache Körperverlegung mache und deshalb schon wiederholt in Konflikte gerathen sehr häufigen und sehr energischen Gebrauch aus. In einigen Fabriken ist die Arbeitszeit noch länger und zwar für vorliegend. wird in 1 Fabrit 142 Stunden gearbeitet, in 19 Fabriken sei; der Lehrer wich aber mit der Antwort aus, daß er 15 Stunden, in 6 Fabriken 16 Stunden, in 1 Fabrik 162 Stunden An die Rücksicht des Publikums appellirte gestern der sich darauf beschränke, zu erklären, daß alles, was gegen ihn aus und in 3 Fabriken 17 Stunden. Vorsitzende der 138. Abtheilung des Schöffengerichts. In hängig gemacht wurde, auf dem Disziplinarwege erledigt worden sei, einer Straffache wegen Körperverlegung sollte der Ge- jede weitere Auskunft lebne er ab. Der Vertheidiger bestritt das schädigte als Beuge vernommen werden. Der Ver- Vorliegen einer Beleidigung und bat um Freisprechung, der GerichtsEine neue Aktion gegen die Prelle.theidiger stellte dessen Glaubwürdigkeit in Frage und fragte ihn hof hielt aber für erwiesen, daß die inkriminirte Aeußerung gefallen Aus Halle wird uns vom 27. Februar geschrieben: Heute be- deshalb, ob er vorbestraft sei. Der Zeuge war trotz aller Vor- und daß dieselbe eine Beleidigung enthalte. Die Berufung wurde gann vor der Straftammer des hiesigen Landgerichts ein Prozeß, baltungen nicht zu bewegen, diese Frage zu beantworten; er er daher verworfen. deffen Ausgang für die gesammte Preffe von hoher Wichtigkeit ist. flärte, daß es ihn schwer schädigen könne, wenn er in dieser BeAus Dresden wird uns vom gestrigen Tage berichtet: Ver Die hier das erste Mal") auftauchende Streitfrage ist die, ob auch ein ziehung die Wahrheit sagen müsse. Schließlich wollte er sich dazu haftet wurde der bekannte Antisemit Glöß. Er ist schon im anderer als der mit Verantwortung zeichnende Redakteur als ver- verstehen, wenn vorher das Publikum entfernt werde. Der Vor vorigen Jahr wegen Beleidigung des Millionärs Baruch Haller antwortlicher Redakteur strafrechtlich belangt werden kann. Bisher sitzende erwiderte, daß er nicht berechtigt sei, die Deffentlichkeit rechtsfräftig zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. hat die Anklagebehörde in Preßdelikten zunächst nur immer den auszuschließen, aber er stelle dem Publikum anheim, den Saal auf Seine Parteifreunde hatten ein Gnadengefuch gemacht, das aber abRedakteur verantwortlich gemacht, der als Verantwortlicher wenige Minuten zu verlassen. Diesem Wink wurde allseitig Folge gelehnt wurde. Glöß hat sich schon im Januar zum Strafantritt zeichnete. Nach einer fürzlich ergangenen Entscheidung bes geleistet. more in stellen sollen. Dem ist er nicht gefolgt, daher die Ver. Reichsgerichts soll es aber bei der Verantwortung nicht Bilden Sie sich nur haftung. Polizist und Straßenhändler. Der antisemitische Redakteur Kühn von der mehr ankommen, wer sich als T verantwortlicher Redakteur nicht ein, daß Sie das Recht haben, jemandem das Handeln auf Deutschen Wacht" stand heute wegen Beleidigung des bezeichnet, sondern auf die Feststellung, wer der verantwort der Straße zu verbieten; höchstens wegweifen können Sie den Fährenbesizers Hausschild in Schandau vor dem Schöffengericht. liche Redakteur ist. Es wird den Staatsanwälten schwer Händler für einen Augenblick, wenn er den Verkehr hindert, nicht Es hat in der D. W." vor längerer Zeit ein Artikel geftanden, in fallen und unserer Meinung nach ist es fast unmöglich, die Verfasser aber ihm das Wiederkommen verbieten, da Sie nicht wissen fönnen, dem die Verhältnisse der Elbfähre bei Schandau als schlechte scharf schaft bestimmter Artikel nachzuweisen. Im vorliegenden Falle hat wie fich der Verkehr in der nächsten Minute entwickelt," diese Be tritifirt wurden. Der Besitzer Hausschild fühlte sich beleidigt und man es versucht. Angeklagt ist der Redakteur Friedrich Adolf lehrung gab der Vorsitzende der 135. Abtheilung des Amtsgerichts I. , strengte Klage aus§ 187 an. Kühn wurde kostenlos freigesprochen. Thiele von hier, vorbestraft wegen Bergebens und Uebertretung, be- Assessor Dr. Göppert dem Schuhmann Hoppe in einer Das Urtheil wurde damit begründet, daß der betreffende Artikel gangen durch die Presse sowie gegen das Vereinsgesetz, und der Verhandlung, in welcher sich der Handelsmann Manzen wegen absolute Beleidigungen nicht enthalte. frühere verantwortliche Redakteur des sozialdemokratischen Partei- Beleidigung zu verantworten hatte. Manzen war von Hoppe Organs, Volksblatt", August Mannigel von hier, vorbestraft wegenlleber- angezeigt worden, daß er der Aufforderung des Beamten, tretung und Majestätsbeleidigung, begangen durch die Presse. Beide sich zu entfernen, nicht nachgekommen sei; er hatte ein Strafmandat Depeschen und lehte Nachrichten. werden beschuldigt, durch acht in der Zeit vom 5. bis 30. September erhalten, Widerspruch erhoben und war vom Schöffengericht frei Frankfurt a. M., 27. Februar.( B. H. ) Aus Budapest gesprochen worden, weil der Schutzmann Hoppe zugeben mußte, daß wird der Franks. 3tg." berichtet: Die ungarische Schlafwagen*) Hierin irrt unser Karrespondent. Der Versuch, der jetzt in Manzen der Aufforderung, wenn auch nur langsam, nachge- gesellschaft hat den Betrieb des Unternehmens in Bell eingestellt, Halle wiederholt wird, ist faibn des öfteren gemacht worden, so erft fommen war. Nach dem Termine äußerte der Angeklagte beim wodurch 600 Arbeiter brotlos wurden. im letzten Prozeß gegen den, Sozialist", wo Herr Landauer neben Berlassen des Gerichtssaales zu Hoppe: Jett sind Sie mit Verona , 27. Februar. ( B. H. ) Bei einem Brande, welcher im dem verantwortlichen Redakteur auf die Anflagebant mit gefeßt, Ihren unwahrheiten doch nicht durchgetommen!" hiesigen Dome ausbrach, wurden alle darin enthaltenen unerseylichen allerdings aber freigesprochen wurde. R. d.„ V." Durch diese Aeußerung fühlte sich der Schuhmann Hoppe umsomehr Kunstgegenstände vernichtet.
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Berantwortlicher Redakteur: August Jacobeh in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Badiag in Berlin .
Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblas