Eine Anzahl Kanzlisten theilen uns zu dem gestern von uns zur Hilfsarbeiterfrage gebrachten Artifel mit, Herr Oberbürgermeister Zelle habe dem Deputirten der Kanzliften erklärt, daß er beabsichtige, für dieselben in Krankheitsfällen Diäten zu bewilligen und nach 10jähriger Thätigkeit bei eintretender Arbeitsunfähigkeit ihnen ein Jahrgeld zu erwirken.
An das Personal der Ludwig Löwe'schen Fabrit in Martinickenfelde! Die Arbeiter der Fabrik von Ludwig Löwe , welche am 29. Juni 1895 an dem bei Sternecker in Weißensee abgehaltenen Sommerfest der genannten Fabrik theilgenommen, und den Mechaniker Paul of chemann in der Zeit von 71/2 bis 9 Uhr abends gefehen oder gefprochen haben, werden gebeten, sofort ihre Adresse an Georg Warfönte, Rigdorf, Biethenftr. 19, I, einzusenden.
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an die Garantiefond zeichner eingegangen. Die Differenzen zwischen so daß der Mann schwere Verletzungen erlitt und nach der Unfalls| Thätlichkeit im Sinne des§ 123 Nummer 3, denn der einfache dem Arbeitsausschuß und den Ausstellungsarchitetten sollen, wie es ftation geschafft werden mußte. Handlungsgehilfe sei nicht der Vorgesezte des Hausdieners, heißt, in einer beide Theile befriedigenden Weise beseitigt werden.- 3n dem Selbstmord des Zigarrenhändlers Stubbe in der wenn er nicht dazu ausdrücklich ernannt sei. Das Chemiegebäude ist völlig geräumt und der Gartenbau- Aus- Friedrichstr. 129, über den wir in Nr. 51 berichteten, wird uns mit- Der Auspruch einer Wittwe auf Unfallrente ist dann ausstellung zur Benutzung übergeben worden.- Die Langfinger getheilt, daß St. auch Mündelgelber in Höhe von 12 000 m., die gefchloffen, wenn die Ehe erst nach dem Unfalle des Mannes ge pfuschen den Abbruchsarbeitern in Treptow arg ins Handwerk er zu verwalten hatte, angegriffen habe. Die drei mutterlosen schlossen wurde. Diese Bestimmung des§ 6 Nr. 2a des Unfall Selbst was niet- und nagelfest ist, wird von ihnen gestohlen. So Waisen V. in der Linienstr. 120 sind durch den Fall plötzlich in die versicherungs- Gesetzes erfuhr durch den Stechtsstreit der Wittwe Weber haben sie in den letzten Tagen einen ganzen Drahtzaun entwendet. bitterste Nothlage gebracht worden. Adem gegen die Nordöstliche Eisen und Stahl Berufsgenossenschaft eine Die Angelegenheit in der Akademischen Lesehalle, die einen recht Tritische Beleuchtung. Der Metallarbeiter Weber hatte Nach einer der hiesigen Kriminalpolizei zugegangenen im Jahre 1886 beim Betriebe" einen Schädelbruch erlitten, Konflikt zwischen dem Rektor und dem studentischen Direktorium Meldung ist der in Philatelisten- Streifen sehr bekannte Briefmarken der äußerlich gut verheilte und anscheinend auch keinerlei herbeiführte, wird, wie man berichtet, anscheinend im Sande ver- händler Decker in Hannover von dort flüchtig geworden. D. galt störende Folgen hinterließ. Weber fühlte flo) ganz gesund und laufen. Auf die Eingabe, die die Einberufung einer gemeinsamen für Deutschland als die bedeutendste Autorität im Briefmarken arbeitete in den nächsten Jahren so tüchtig, wie er es vorher ge Sigung des Kuratoriums und des Direktoriums wünschte, ist bisher wefen. Es sind nunmehr gegen D. Beschuldigungen vorgebracht, wöhnt gewesen war. feine Antwort eingegangen; hingegen hat sich der Rektor durch daß er bei den Prüfungen echte Marken gegen Falfifitate vertauscht Klägerin, immer noch vollkommen gesund. Einige Jahre darauf Im Jahre 1891 heirathete er die jetzige schriftliche Abstimmung eine Genehmigung für die Entfernung der und letztere den Auftraggebern zurückgeschickt habe. Die Verdachts zeigten sich dann bei ihm Merkmale einer Gehirnkrankheit, die beiden sozialistischen Blätter aus der Leseballe ertheilen lassen. Vor gründe, welche gegen D. vorliegen, sind außerordentlich schwere. Täufig hält es das Direktorium daher für angebracht, die neuen schließlich seine Unterbringung in einer Frrenanstalt nothwendig Plögliche Todesfälle. Am Dienstag Mittag wurde der machte, wo er 1896 verftarb. Nummern nicht auszulegen. Bisher hat sich die Annahme, daß ein Rafsirer Ludwig Hornung in der Wohnung des Posamentiers Müller, weifelhaft die Erkrankung und der Tod Folgen jenes Betriebs Die Aerzte stellten fest, daß un disziplinares Einschreiten gegen die Mitglieder des Direktoriums Reichenbergerfir. 60, wo er Gelder einkaffiven wollte, von einem unfalles vom Jahre 1886 feien. beabsichtigt werde, nicht bestätigt; der Rettor ist vielmehr neuerdings Schlaganfall betroffen. Auf ärztliche Anordnung wurde er in bas storbenen, wovon zwei von der Klägerin geboren wurden, wurde Den Kindern des Verin den mündlichen Unterredungen mit dem Vorsitzenden überhaupt Krankenhaus am Urban gebracht. Nachmittags starb plöglich auf nun eine Unfallrente augebilligt, der Wittwe jedoch nicht. Und zwar in den mündlichen Unterredungen mit dem Vorsitzenden überhaupt nicht mehr auf die Sache zurückgekommen. ber Straße vor dem Hause Nordhafen 4 der Bahnarbeiter Ernst stützte sich die Genossenschaft auf die angeführte Bestimmung. Frau Bernert an einem Herzschlage. Gegen 9 Uhr abends wurde auf Weber legte vergeblich Berufung ein und wandte sich dann an das dem Fernbahnsteig des Bahnhofs Friedrichstraße ein bis jetzt un Reichs- Versicherungsamt. Ihr Vertreter verwies auf das eigenartige bekannt gebliebener, ungefähr 35 Jahre alter Arbeiter vom Schlage des Falles und machte geltend, es habe durch die fragliche Gesetzes getroffen und starb auf der Stelle. Die Leiche wurde nach dem bestimmung nur die Erschleichung von Renten durch Arglist vers Schauhause gebracht. hindert werden sollen. An eine Erschleichung könne hier aber auch Unglücksfälle im Straßenverkehr. Nachmittags wurde der nicht im entferntesten gedacht werden. Die Frau habe ja den Mann 67 Jahre alte Diener August Lyceon vor dem Hause Unter den geheirathet, als er vollkommen gefund gewesen sei und noch niemand Linden 5 durch eine Kutsche überfahren und am rechten Oberschenkel hätte befürchten können, daß sich einst Folgen des Jahre schwer verletzt. Er wurde in die Universitätsklinik gebracht. Ferner zurückliegenden Unfalles zeigen würden. Der erste Senat des gerieth Abends in der Alexanderstraße vor dem Eingange II des Retursgerichts wies die Klägerin aber dennoch ab. Geh. RegierungsPolizei- Dienstgebäudes die 43jährige verebelichte Maurer Charlotte rath Dr. Sarrazin bemerkte zur Begründung, die Entstehungs Rabel unter die Räder eines vorschriftswidrig nach links ausweichen geschichte des§ 6 spreche dafür, daß der Gesetzgeber in jedem Falle den Postpacketwagens und erlitt außer einer Verlegung an der die Entschädigung der Wittwen abgelehnt wissen wollte, die ihre Stirn eine schwere Quetschung des rechten Unterschenkels. Sie er- Gatten erst nach den verhängnißvollen Unfällen heiratheten. Ein bielt auf der Unfallstation einen Verband. Beim Verlassen eines gegentheiliger Antrag sei fogar abgelehnt worden. Gleichgiltig sei Die Vornutersuchung wegen des ,, Mordanschlags" gegen Schlächterladen in der Eisenbahnstraße fiel Abends die 48 Jahre auch, daß die Folgen des Unfalles erst nach der Berehelichung in die den Polizei Obersten Krause ist, wie ein Lotalberichterstatter alte Mittwe Charlotte Scheel ohnmächtig hin und zog sich durch Erscheinung getreten sind, denn der Gesetzgeber habe fiets, wein meldet, nunmehr abgeschlossen. Den Angeschuldigten ihrem Rechtsbeistand ist die Anklageschrift bereits zugegangen. Krankenhause Bethanien gebracht. Den Angeschuldigten und den Fall einen Schädelbruch zu. Schwerverlegt wurde sie nach dem er die Anspruchsrechte aus Betriebsunfällen erwähnte, das den Die Anklage lautet gegen den Mechaniker Paul Roschemann statale Unfall bringende Greigniß selbst ins Auge gefaßt. auf versuchten Mord, gegen ben Tapezirer Westphal Westphal lib Unfähigkeit zur Fortschung der Arbeit ist einer der gesetz und seine Frau, sowie gegen sowie gegen Weber auf Beihilfe zum Aus den Nachbarorten. 415 lichen Entlassungsgründe. Darüber, was alles eine solche Unfähig Mordversuche und gegen die Grünkramhändlerin Frau Josefine Wenn der Arbeiter alt wird. Die bekannte Seidenfirma teit sei, war man sich am Gewerbegericht nach einigen Widersprüchen Gürtler auf Begünstigung. Gegen Frau Gürtler ist außer- 2. Seese in der Leipzigerstraße, deren Inhaber der jüngst ver- einig geworden. So rechneten auch alle Kammern des Gerichts dem wegen Majestätsbeleidigung Anklage erhoben worden; die soll torbene Kommerzienrath Seese war, besitzt in Steglitz ausgedehnte schließlich sinnlose Trunkenheit dazu. Im Laufe der wie berichtet wird, durch Aeußerungen gegen Kinder begangen Ländereien und Baukomplexe. Bei ihr war seit 20 Jahren der Beit war es zur einheitlichen und ständigen Praxis sein, die in ihrem Geschäfte Gintäufe machten. Die Auflageschrist nunmehr 55 Jahre alte Gärtner Stucker angestellt. Dieser Mann, geworden, in der Unfähigkeit zur Fortfehung Fortsetzung der Arbeit umfaßt 20 Bogen. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im der Kriegsveteran ist und seine besten Kräfte im Dienste des Ge- nur für ihre eigene Dauer einen Entlaffungsgrund zu nächsten Monat stattfinden und zwar wahrscheinlich in dem großen schäfts aufgeopfert hat, ist im vorigen Monat von den Grben des sehen. Erkrankte Arbeiter, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit Schwurgerichssaale, da in der Voruntersuchung schon 80 Belastungs. verstorbenen Seese aus seiner Stellung entlassen worden, angeblich, nicht entlaffen wurden, haben danach das Recht, beim Eintritt ihrer zeugen vernommen worden sind und nun von der Vertheidigung weil der Betrieb der Gärtnerei und der Landwirthschaft eingestellt Arbeits fähigkeit ihre Wiedereinstellung zu fordern oder eine noch eine Reihe von Entlastungszeugen vorgeschlagen worden sind. werden soll. In Steglitz , wo dieser Fall in allen Kreisen vierzehntägige Lohnentschädigung; vorausgesetzt natürlich, daß die So der Berichterstatter, deffen Angaben wir natürlich nicht fon böses Blut gemacht hat, heißt es jedoch, daß bereits ein Nachfolger Kündigungsfrist nicht ausgeschloffen ist. Ein finnlos Betrunkener trolliren können. Wie aus der diefer Notiz voraustehenden Auf des für seine Dienste zu alt gewordenen Mannes gefunden worden darf selbstverständlich nach solcher Praxis wegen dieser forderung ersichtlich, sind die Freunde des Hauptangeklagten mit sei. Auf die Vorstellung des Gärtners, ihn doch nicht mitten im hochgradigsten Trunkenheit nur so lange entlassen werden, Eifer bemüht, Material für einen Alibibeweis herbeizuschaffen. Winter auf die Straße zu sehen und ihm eventuell eine leine als fie dauert und ihn zur Arbeit unfähig macht. Möge diese Mühe von Erfolg gekrönt sein. auch noch in ihrer letzten Pension zu bewilligen, wurde ihm von den Heese'schen Erben be- Daran hat die Kammer VI Das Konzerthaus in der Leipzigerstraße ist einem hiesigen deutet, daß er die Dienstwohnung zum Kündigungstermin unbedingt Sigung festgehalten. Der Kammer VII dagegen fcheint es nicht zu Blatte zufolge von Frau Medding, der Inhaberin des Etablissements, zu räumen habe, eine Penfion tonne er nicht erhalten, man wolle gefallen, daß Einheitlichkeit in die Praxis des Gewerbegerichts an den Direktor Hoffmann, den Leiter der Norddeutschen Sänger, ihm aber bei guter Führung" das Gehalt bis Ende März gnädigst fommt. Sie hat, einen Tag nach der erwähnten Sigung der vom 1. Juli ab auf zehn Jahre verpachtet worden. Ob damit auch gewähren. Der Fall, der abermals deutlich dem Arbeiter die Pflicht Rammer VI, in Sachen zweier Omnibusangestellten die Meinung Arbeiter bei Unfähigkeit zur Fortfeßung die Stellung des Konzerthauses in der die Arbeiterschaft inter - einprägt, fich gegen jede Ausbeutung zu organisiren, ist auch im vertreten, daß effirenden Lokalfrage sich ändern wird, mag dahingestellt bleiben. fozialistenfeindlichen Kriegerverein von Stegli abfällig besprochen der Arbeit innerhalb acht Lagen entlassen werden Im Apollo- Theater erregen gegenwärtig die aus dem Februar- rben, und das dortige Lokalblättchen frägt wie vor den Kopf ge- tönnten. Im fraglichen Falle handelte es sich um Trunken ichlagen, was einem solchen Vorgange gegenüber alle patriotischen beit. Die Kläger waren erst zwei Tage nach der Unfähig programm hinübergenommenen Nummern das meiste Interesse. Die Erinnerungsfeiern und Verehrungen der Beteranen für einen Werth feit zur Arbeit entlassen worden. Auf eindringliches Zureden des Grazie der spanischen Tänzerin Carmencita und die Lorrisons, die hätten? Vorsitzenden Unger , der sich auf jene Rechtsanschauung berief, vor den allmälig berüchtigt gewordenen Barrisons entschieden den Vorzug beſſeren Geschmacks voraus haben, feffeln ebenso febr. Seeburg bei Spanbau abgespielt. Der Gastwirth Heinrich war in der Rechtsprechung des Gewerbegerichts werden folange vorEin Familiendrama hat sich am Sonntag in dem Dorfnahmen die Kläger ihre Klagen zurück. Derartige Widersprüche wie die lebenden Photographien, die der Kinetograph gegenwärtig mit seinem 19 jährigen Sohne in Streit gerathen, wobei es zwischen kommen, bis die Borsigenden nicht mehr alle paar in neuer Ausgabe vorführt. Erwähnung verdienen von diversen Neuheiten der drollige Kinder Festzug, die beiden zu Thätlichkeiten fam. Bald darauf ging der Sohn in seine Weonate wechseln. Dar Kammer und schoß sich mit einem Tesching eine Kugel in den Kopf. stellung des Zauber Kunststücs, bei Dem eine Dame verschwindet, sowie die photographische Vorführung der Sennorita Wenige Stunden später trat infolge der Verlegung fein Tod ein. Carmerita, die dem Kincetographenmanne eine Separatvorstellung Umfangreiche Diebstähle au Fleischwaaren sind vorgestern gegeben hat. Minder angenehm wirken die faden Vorträge der Abend in Charlottenburg entdeckt worden. Festgenommen wurden Soubrette Frißi Ferry; die Dame scheint eine neue Illustration zu drei Schlächter als Diebe und Hehler und ein Ehepaar, das der der alten Behauptung bilden zu wollen, daß die Künfte, die einer Beihilfe verdächtig ist. Der Schlächtermeister Höhne, Schlüterstr. 8, franzöfifchen Sängerin Anmuth verleihen, ins Deutsche übertragen, ist der Bestohlene; er ist um 10'000 m. geschädigt. geschmacklos erscheinen. Anerkennenswerthes leisteten die Brüder Hugoffet als Reckturner, sowie Herr Spadoni als Jongleur. Eine verblüffende Vielseitigkeit entwickelten die musikalischen Clowns Bibb
und Bobb.
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Der Radfahrerklub Allemania von 1895 bittet uns zu konstatiren, daß er nicht mit dem Klub identisch sei, der am 16. Februar d. J. das von uns am 25. Februar besprochene patriotische Botenreißerfest abgehalten hat.
Nachdem am 1. März, wie aus Spandau gemeldet wird, ein von Hamburg stromaufwärts gekommener Schleppdampfer das noch ziemlich starke Gis auf den Havelseen durchbrochen hat, gilt die Schifffahrt auf der Strecke Berlin - Hamburg jezt für eröffnet.
Soziale Rechtspflege.
Wiederholte Trunkenheit während der Arbeitszeit erklärt die Der Neubau des pathologischen Institute auf dem GeDer Neubau des pathologischen Juftituts auf dem Ge- Rammer VII für einen Grund zur fofortigen Entlassung, ohne ihren lände der Charitce hat mit großen Schwierigkeiten zu fämpfen. Grad dabei zu berücksichtigen. Diese Bragis beruht auf der Er lände der Charitee hat mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. wägung, daß, wer öfter betrunken sei, sich einem„ lüderlichen LebensEs wird ein vollständiger Pfahlbau. Der Baugrund am Alexander- wandel" hingebe. Lüderlicher Lebenswandel ist einer der im§ 128 user ist außerordentlich schlecht, weil hier früher der alte Schönhauser Kanal durchlief. Die Baufläche beträgt ungefähr 400 Quadrat der Gewerbe- Ordnung aufgeführten Entlassungsgründe.
meter.
Eine beharrliche Weigerung, die aus dem Arbeitsvertrage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen und somit einen gefeßlichen Entlassungsgrund, erblickt das Gewerbegericht schon in dem zwei maligen Zuspätkommen. Ist diese Auslegung der entsprechenden gefeßlichen Bestimmung nicht zu hart?
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Unfall beim Surechtmachen des eigenen Werkzeuges. Der Arbeiter Klapproth verlegte sich mit seinem Beil, als er es in der eigenen Behausung zu schleifen versuchte, um es am nächsten Tage u benußen. Er sollte eine versicherungspflichtige Wege- Arbeit be bei der er fein eigenes Werkzeug zu verwenden ginnen verpflichtet war. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, ihm die beantragte Unfallrente zu gewähren. Das Schiedsgericht sprach fie ihm jedoch zu. Es führte aus, die Schärfung des Beils sei in der Absicht vorgenommen worden, versicherte Wege- Arbeiten auszu führen, und darum sei sie als eine Betriebsverrichtung anzusehen, Bum Betriebe seien alle Arbeiten zu rechnen, die ihm unmittelbar oder auch nur mittelbar zu gute tämen. Das Reichs- Ver sicherungsamt stellte aber den ablehnenden Bescheid der Berufs
genoffenschaft auf deren Rekurs wieder ber und führte aus: Das Burechtmachen und Repariren des einem Arbeiter gehörigen Arbeitsgeräthes liegt im allgemeinen in der Sphäre der privaten Interessen des Arbeiters und stellt selbst dann keine" Thätigkeit beim Betriebe" bar, wenn das Werkzeug demnächst bei einer Betriebsarbeit verivendet werden soll. Somit ist auch der Rentenanspruch des Klägers unbegründet.
Gerichts- Beitung.
Bei einer Reise, die der Landwirth Nowat unternommen hatte, um Ackerland anzukaufen, verunglückte er. In der Meinung, einen Turch ein gewaltiges Schadenfeuer ist Dienstag Abend die Betriebsunfall erlitten zu haben, wandte sich Nowak an die land. wirthschaftliche Berufsgenossenschaft um eine Unfallrente. Sein An Refselschmiede der Borsig'schen Fabrik in Moabit eingeäschert trag wurde jedoch abgelehnt und die Berufung und der Rekurs worden. Die Kesselschmiede bestand aus einem isolirten, etwa hatten auch keinen Erfolg. Das Reichs Versicherungsamt 30 Meter langen, 20 Meter tiefen und 10 Meter hohen Ge bäude aus Fachwerk. Rechts und lints von demselben, in Der Vorsteher der Filial- Expedition des Berliner war mit dem Schiedsgericht der Meinung, daß die Meise nicht im Entfernungen von etwa 10 Metern schließen sich die anderen Tageblattes" in Wioabit machte es fich zur Aufgabe, die landwirthschaftlichen Interesse, sondern in einer Vermögensangelegenheit Fabrikgebäude an. Gegen 10 3/4 Uhr war in dem linken Zeitungsfrauen" zu verfolgen, um au tontrolliren, ob sie auch die unternommen sei, und daß deshalb der Unfall nicht als ent Flügel ber Schmiede Brand ein Auf einem solchen schädigungspflichtig angesehen werden könne. entstanden, welcher erhaltenen Zeitungen sofort expedirten. er die Botin K., als sie mit den fich mit ungeheurer Schnelligkeit über das ganze Gebäude ausdehnte, Streifzugestellte" das beim Eintreffen der Löschmannschaften schon bis zum Dache in Zeitungen ihre auf der Tour gelegene Wohnung aufsuchte. Flammen stand. Die Situation war eine außerordentlich gefährliche, Sie wurde sofort entlaffen. Frau. tlagte beim Gewerbeda bei dem herrschenden Winde Flugfeuer entstand, wodurch auch gericht auf Gewährung einer Lohnentschädigung wegen unAuf versuchten Mord lautete die Anklage, die gestern vor dem machte geltend, fie hätte nur Schwurgericht hiesigen Landgerichts I gegen den 27jährigen die übrigen Fabrikgebäude start geschädigt wurden, so daß sich die berechtigter Entlaffung und machte geltend, Feuerwehr hauptsächlich auf den Schuß diefer letzteren Ge- in der Wohnung schnell ein dringendes Bedürfniß befriedigen wollen, Schneidergesellen Paul Wilhelm zur Verhandlung kam. Der mit bäude beschränken mußte. Die günstige Lage des brennenden mozu sich ihr bei den Kunden, lauter Herrschaften", nicht die höchster Sorgfalt gekleidete und frisirte Angeklagte macht keineswegs Gebäudes, welches bicht an der Spree steht, gestattete der Feuer- Gelegenheit geboten hätte. Der Gerichtshof war im Gegensaß den Eindruck eines Wütherichs, und doch hat er gegen dasselbe wehr einen Angriff von allen Seiten. Mit sechs Rohren wurde zum Vertreter des Mosse der Meinung, daß die Entlaffung un Mädchen, mit welchem er" ging", und gegen welches er am denn auch energisch Waffer gegeben, daß bereits turz nach 12 Uhr berechtigt wäre, wenn die Behauptung der Frau zuträfe. 30. August 1896 einen Mordversuch gemacht hat, schon einmal Feuer aus" gemeldet werden konnte. Die endgiltigen Ablöschungs- Mangels eines anderen Beweismittels erlegte der Gerichtshof der einen Revolveranschlag ausgeführt, der ihm eine Gefängnißstrafe und Aufräumungsarbeiten zogen sich bis gestern Morgen gegen Klägerin den Eid auf, daß sie wirklich nur die fragliche Absicht ge- eintrug. Im Jahre 1889 fing er mit der unverehelichten 5 Uhr hin. Der Fabritbetrieb erleibet durch den Brand feine habt hätte, und sprach für den Fall der Leistung des Gides die Amalie Mattan, mit der er in demselben Hause wohnte, ein Verurtheilung der Firma Rudolf Mosse zur Zahlung von Störung.
Ju der Friedrichstraße ist gestern Nachmittag gegen 5 Uhr eine Dame, in der man eine Gastwirthsfrau aus der Gräfestraße vermuthet, plöglich todt zusammengebrochen.
6 M. aus.
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Der Streit um die Karre. Die Firma Ravené Söhne befigt eine Karre in ihrem großen Geschäft, die sowohl von den Arbeitern wie auch von den Handlungsgehilfen zum Fortschaffen von Eisen
Verhältniß an. Später entzweiten sich die jungen Leute, Wilhelm fuchte indeß die Mattan zu bewegen, sich mit ihm wieder zu ver föhnen; als sie dies entschieden ablehnte, zog er plöglich einen Revolver aus der Tasche und schoß auf das Mädchen. Der Schuß drang ihr in die rechte Schläfe, und es ist ein Wunder, daß sie Eine Blutvergiftung hat sich der Garderobenhändler M., waaren benutzt wird. Die Arbeiter haben im allgemeinen die An- mit dem Leben davongekommen ist. Der Angeklagte ift Neue Königftr. 78, zugezogen. Vor einigen Tagen trat M. des weisung erhalten, den jungen Kaufleuten sofort die Karre auszu- wegen diefer That zu anderthalb Jahren Gefängniß verurtheilt Morgens beim Aufstehen mit dem rechten Fuß auf eine am Boden liefern, wenn sie fie gebrauchen. Der Arbeiter D., dem davon nichts worden und hat seine Strafe im Gefängniß zu Poſen verbüßt. Aus Haut erhielt. Der Garderobenhändler beachtete die geringfügige gehilfen wegen der Karre in Streit. Er sollte sie ihm schleunigst die inzwischen einen anderen Verehrer gefunden hatte, bat fie Wunde nicht, bis schließlich der Fuß und das ganze Bein stark an- abgeben, ließ sich aber in seiner Arbeit, dem Fortkarren um Berzeihung und gratulirte ihr zum Geburtstage. Im Auguft schwollen. Ein fofort hinzugerufener Arzt konstatirte eine hochgradige von Wirthschaftsgegenständen, nicht stören. Als nun der junge 1895 verließ er die Posener Strafaustalt und kehrte nach Berlin Blutvergiftung, welche die fofortige Unterbringung des Patienten im Kaufmann nach der beladenen Rarre griff, stieß ihn D. zur Seite, zurück, um hier als Gefelle bei seinem Vater in Arbeit zu jüdischen Krankenhause erforderlich machte. Das Leiden war jedoch gegen die Wand. Die Folgen hiervon waren: Beschwerde beim treten. Er suchte sich dem Mädchen wieder zu nähern, was bereits zu weit vorgeschritten, so daß eine Amputation des rechten Borgefeßten, Entlassung des Arbeiters und Klage auf Lohn- ihm auch gelang, bis dann wieder eine Entzweiung eintrat. Beines nothwendig wurde. entschädigung beim Gewerbegericht. Die Kammer VII unter dem Am 30. August v. J. überfiel er die Mattan und verfekte ihr einen Ein schwerer Unfall ereignete sich gestern Morgen in der Vorsitz des Assessors Unger verurtheilte die Beklagte zur Zahlung Stich in den Hals. Das Mädchen hatte eine große tlaffende Wunde Parquetfußboden Fabrit von Badmeyer, Zimmerstr. 49. Beim von 30 M. Gründe: Keiner der Entlassungsgründe des§ 123 der am Halse, welche von dem Arzt Dr. Krakau zunächst verbunden Transport von Brettern fiel bem Tischlergesellen Stabfuhl, der seit Gewerbe- Ordnung laffe fich hier anwenden. Wenn Kläger auch ben wurde. Dann wurde die Verwundete ins Krankenhaus gebracht, wo etwa 40 Jahren in der Fabrik thätig ist, ein Brett auf den Kopf, jungen Mann an die Wand gedrückt habe, so sei es doch keine fie vier Wochen lang behandelt wurde. Auch diesmal ist ber Mord.
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