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|onen, b« auf feiner Seite des HauseS die Ansichten des Herrn Bartlett theilte», halten bequem in einer Droschke Platz. Für eine neue heilige Allianz, wie sie poetisch veranlagten Gemüthern in Deutschland Herzenswunsch zu sein scheint, ist England noch immer nicht reif. Soweit es in diesem kreteusischen Handel der Politik der Festlandsmächte auch nachgegeben hat, eines darf jeder Engländer doch von sich sagen: als ein Volk Europa's sich erhob, um sein heiligstes Recht, sein nationales Selbstbewußtsein, zu erkämpfen, war es England, das ihm Ellbogenraum sicherte, indem es den Antrag aus Blockirung Kreta's verwarf. Und als das stammverwandte Griechenland den Kretensern zu Hilfe kam, war es nicht England, das eine Strafexpedition gegen solch durchaus in der Natur der Verhältnisse begründetes Vorgehen in Vorschlag brachte. Wann wird der Tag kommen, wo Deutsdsiaud als Großmacht seine Stimme für Rechte der Völker in die Waagschale wirft? London , 5. März. Die Antwort der belgischen Regierung auf den Antrag Lord Salisbury's , die Entscheidung über die Affaire Ben Tillet's einem Schiedsgerichte zu übertragen, ist gestern ein- gelaufen. Die belgische Regierung erklärt sich bereit, eine schieds- richterliche Intervention anzunehmen. London , 5. März. Das Unterhaus nahm die erste Lesung der von Ritchie beantragte» Bill an, durch welche die Einfuhr von in Gefängnissen angefertigten Gegenständen verboten wird. Bei der letzten Ersatzwahl in Halifax (Eng- land) erlag bekanntlsch der sozialistische Kandidat Tom Mann. Wie uns heute geschrieben wird, haben die bekannten englischen Gewerkschaftsführer undArbcitervertreter* Wilson, Leslie, Johnson und andere gegen ihren Klasiengenosien und Gewerkschastskollege» für den liberalen Bourgeoiskandidaten agitirt! Das ist aller- dings ein starkes Stück und führt hoffentlich zu einem gesunden Rückschlag gegen solcheArbeitervertreter". Wie die englische Regierung sich ihrer Bürger auch wenn sie Sozialdemokraten sind annimmt, dafür liefert die Affäre Ben T i l l e t einen recht drastischen Beweis. Die belgische Regierung hatte bekanntlich Ben Tille t, als er zwecks Abhaltung einer Hasenarbeiter-Verfammlung nach Antwerpen gekommen war, verhaften und ausweisen laffen. Dabei wurde Ben Till et ins Gefängniß gebracht und dort in ungebührlicher Weise behandelt. Er wurde gezwungen, ein Bad zu nehmen, wodurch er sich eine Brustfellentzündung zuzog. Ben Till et hat nun durch seine Regierung von der belgischen eine Entschädigung von 25(XX) Franken fordern lassen. Die belgische Regierung verweigerte die Zahlung. Nach mehrfachem Notenwechsel hat die englische Regierung dem belgischen Aus- wärtigen Amte erklärt,daß, wenn die Regierung des Königs der Belgier nicht die Nothwendigkeit begreift, den gerechten Forderungen des Londoner Kabinets gerecht zu werden, die englische Regierung entschloffen ist, die Frage einem internationalen Schieds- g e r i ch t e zu unterbreiten." Italien . Rom , 5. März. Die heute veröffentlichte Erklärung des Mi nisterpräsidenten Rudini an die Wähler, welche daS Wahlprogramm der Regierung bildet, erörtert zu- nächst die afrikanische Frage und weist die beiden extremen Wünsche zurück, nämlich die vollständige Unterwerfung Abeffyniens auf der einen, oder die gänzliche Aufgabe der afrika - nischen Besitzungen auf der anderen Seite, mit Einschluß der Küstenplätze Assab und Massauah , die niemand Italien streitig mache und die leicht zu vertheidigen seien. Die Erklärung behandelt sodann die auswärtige Politik und führt aus. daß die blutigen Ereignisse im Orient Italien daran erinnerten, daß feine höchsten Interessen und sehr nahe gerückte Gefahren es ihm zur Pflicht machten, alle feine Kräfte für den Augenblick aufzusparen, in welchem sich die Probleme löse» müßte». welche ganz Europa beschäftigten, und von denen auch die Zukunft und die Größe des Vaterlandes abhängen könnten. Die italienische Regierung sei frei von Begehrlichkeit und Ehrgeiz und sei über- zeugt, daß nur die Einigkeit unter den Mächten der zivilisirten Welt einen Krieg ersparen könnte, dessen Grenzen und Folgen schwer zu ermessen seien. Sie habe sich stets bemüht und bemühe sich auch serner, in offenem und loyalem Sinne jeden Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten und Zwistigkeiten zu beseitigen, welche den Frieden stören könnten. Alsdann verbreitet sich die Kundgebung über die Fragen der Finanzverwaltung und des Schatzes. Es wird gezeigt, daß die Finanzlage und die wirth- schaftliche Lage in günstiger Entwickelung begriffen seien und die Neuordnung des Notenumlaufs bald eine vollendete That- fache sein werde. Das Gleichgewicht des Staatshaushalts sei er- reicht. Der wirthschaftliche und finanzielle Aufschwung, der die höchste Nothwendigkeit für das Land bilde, sei untrennbar von einer besonnenen und friedlichen auswärtigen Politik, von einer Afrikapolitik ohne Abenteuer, ohne Bergeudnngen und ohne Thorheiten. Ferner wird auf Reformen zur Hebung der Produktion des Landes hingewiesen; es wird alsdann aus- sührlich die Frage der Verwaltungsreform besprochen und werden die hier erforderlichen Maßnahmen angeführt, darunter an erster Stelle die Einführung eines verbesserten Wahlverfahrens bei den Wahlen zu den Ber- waltungskörperschaften. Diese Reform erklärt Rudini für besonders dringend und an der Spitze des Programms stehend. WaS schließlich die soziale Frage angehe, so erklärt die Kund- gebung, die Regierung habe die dringende Pflicht, die auf den Schutz der Arbeit und gegen die unvermeidlichen, durch Alter, Krankheit und Unfälle entstehen- den Uebel gerichteten Einrichtungen zu fördern. Die italienischen Wähler werden sich hoffentlich durch die schönen Worte des Marques« Rudini nicht abhalten lassen. Männer ihres Vertrauens zu wählen, die dem Ministerium Rudini Opposition machen und für die Zukunft des Landes sicherere Garantien geben als ministerielle Versprechungen. Varlamentavifches. Der BnndeSrath hat in seiner gestrigen Sitzung die Zu» stimmung ertheilt den Vorlagen: betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen, der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen, sowie der Bahnordnung für die Nebeneisenbahne». betreffend die Revision des internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn- Frachtverkehr, und betreffend die Bestimmungen über die Be- schäftigung von Arbeiterinnen auf Stein- kohlen-Bergwerken, Zink- und B l«i e rz- B e r g- werken und auf Kokereien im Regier» ngs- bezirk Oppeln , schließlich der Vorlage betreffend eine ander- weitige Abgrenzung der Schiedsgerichts-Bezirke der Privatbahn» Berufsgenosseuschaft mit der Maßgabe, daß der Termin auf den l. April dieses Jahres verlegt wird. Von dem Geschäftsbericht des Reichs-Verstcheruugsamts für daS Jahr lS9L wurde Kenntniß ge» nommen und über Eingaben verhandelt. Die übrigen Beschlüsse haben wir in unserer letzten Nummer schon milgetheilt. Bndgetsitznng. Die gestrige Sitzung der Budgetkommisfion nahm einen nicht erwarteten Verlauf. Statt einer Berathuug des Marine-Elals kam es zu einer Verhandlung über die künstige Ent- Wickelung der Flotte, die durch das Eingreifen des Staatssekretärs der Marine, Hollmann, und der von ihm entwickelten Zukunfts- Pläne zu einer Vertagung der Beralhung führte. Die Sitzung begann mit einem einleitenden Referat des Abg. Lieber, der zum Schlüsse seiner Rede sich Auskunft erbat über die Gründe, die dazu geführt, daß im Laufe des Januar dieses Jahres die drei großen PanzerschiffeKönig Wilhelm",Kaiser " undDeutschland " aus der Reihe der Panzerschiffe aus und in die der Kreuzer ein» rangirt wurde». Während der Rede des Abg. Lieber war ein Expose der Marineverivaltung vertheilt worden, das bereits bei flüchtigem Durchblick eine lebhaste Erregung in der Kommission hervorrief und den Abgeordneten Richter ver- aulaßte, nach Schluß der Lieber'schen Rede die Vertagung der Verhandlungen zu verlangen, um Zeit zu haben, die eben herein- geschneite Denkschrift studiren zu können, die offenbar eine Reihe nicht angenehmer Ueberraschungen enthalte. Nach kurzer Be- rathung entschied sich die Kommission, zunächst die Erläuterungen des Staatssekretärs der Marine anzuhören, der sich bereit erklärte, Aufklärung zu gewähren. Herr Hollmann, der außerordentlich leb- Haft und zeitweilig mit an ihm ungewohnter Entschiedenheit sprach, begann mit der Erklärung, er wolle der Kommission reine» Wein einschenken: Die eben verlheilte Schrift habe nur den Zweck, die Mitglieder der Kommission über die nächsten Pläne der Marineverwaltung zu informiren; er wolle zeigen, wohin der Kurs gehe, und daß es sich nicht um uferlose Flottenpläne handele eine Charakterisirung des Strebens der Marine- Verwaltung, das ihr sehr viele Unannehmlichkeiten bereitet habe, sondern daß, was jetzt gefordert werde, im gründe nicht über das hinausgehe, was die Denischrist über die Entwickelung der Marine im Jahre 1873 als Ziel vorgesehen habe. In seinen weiteren Ausführungen geht der Staatssekretär das zur Vertheilung gebrachte Expos« Position für Position durch, um zu zeigen. daß die Entwickelung der Marine, reformirt durch die nolhwendigen Umgestaltungen, welche die Rüstungen zur See seit 1873 erfahren Härten, die Ergänzungen haben müsse, die in dem Expose gefordert würden. Nach dieser Darstellung fehlen außer den im Bau be- ariffenen Schiffen 5 Panzerschiffe, lv Kreuzer, 2 Stanonenboote, 5 Avisos und 22 Torpedosahrzeuge. Auf zwei im früheren Plan vorgesehene Monitors und zwei schwimmende Batterien wird ver- zichtet, weil dieselben durch die Schiffstcchnik überholt seien. Ein Theil der Schisse, so führte der Staatssekretär weiter aus, sei in einem Zustand, daß er in einem Kampf gegen andere Schiffe nicht mehr auskommen könne und nothwendig unterliegen müsse. Es seien darunter Schiffe, die bis 70V Mann Besatzung hätten; diese seien also in einem solchen Kainpse dem Untergang preis- gegeben. Je kleiner aber die Zahl der Schiffe, die man besitze, sei, desto nothwendiger sei ein einheitlicher Charakter derselben. Die ganze Welt wisse, daß eine Anzahl der deutschen Panzer als Schlacht- schiffe nicht mehr taugten, man brauche deshalb dringend Ersatz. Die Marine müsse darauf gefaßt sein, nicht blos die Küsten zu ver- thcidigen, sondern auch auf offenem Meer zu kämpfen, und sie wolle und werde kämpfen, möchten die Schiffe sein wie sie wollten; aber ihr Verlangen sei, möglichst gute, allen Anforderungen entsprechende Schiffe zu besitzen. Im weiteren ergeht sich der Staatssekretär über die Unzu- länglichkeit der Flotte im Falle eines Krieges und über die Wirkungen, die dieses für das Reich haben werde. Er verweist dabei namentlich auf Frankreich und Rußland und auf die Roth- wendigkeit, hinter diesen nicht zurückzubleiben. Auch in Rücksicht auf die beschäftigten Arbeiter sei nothwendig, regelmäßige Bewilligungen zu erhalten, damit die Arbeiter nicht das eine Jahr überbeschäfligt seien und das andere entlassen werden müßten. Die allgemeine Lage gebiete, daß Deutschland seine Flotte auf der Höhe erhalte. Nach dem Expos« würden sich die Forderungen für die nächsten fünf Jahre von 1837/931901/1902 auf rund 293 Millionen Mark belausen, einschließlich der Armirungskosten, und zwar- sollen nach dem vorliegenden Plan gefordert werden an Baukosten für 1897/93 62 165 000 M.. für 1898/99 59 070 000 M., für 1899/1900 56 240 000 M.. für 1900/1901 60 510 000 M.. für 1901/1902 55 012 000 M. Nach der Rede des Staatssekretärs schlug der Vorsitzende eine Frühstückspause vor, statt dieser beantragte der Abg. Lieber die Vertagung der Sitzung. Die Kommission müsse Gelegenheit haben, das übergebene Material zu studiren. auch wolle er wiffe», ob der Reichskanzler und der Slaatssekretär des Reichsschatzamts Kenntniß von diesen Plänen besäßen; wichtig sei ferner, eine lieber- ficht zu haben über die Ausdehnung der Küsten und die Größe der stehenden Heere, die für die verschiedenen rivalisirenden Staaten in betracht kämen. Abgeordneter Hammach er schließt sich sämmtlichen Anträgen des Abgeordneten Lieber an, er­wünscht weiter Uebergabe der verschiedenen Marinedenkschristen an die Mitglieder der Kommission. Abg. Richter spricht sich in dem- selben Sinne wie die Vorredner aus, er wünscht ferner zu wissen, wie hoch sich die ordentlichen?lusgaben des Marine-Etats stellten, nachdem die geforderten Schiffsbauten fertig gestellt wären. Schließ- lich beschließt die Kommission, die Berathung des Marine-Etats bis zum Eingang des geforderten Materials auszusetzen und in der Sitzung am Sonnabend das der Kommission überwiesene Schulden- tilgungsgesetz zu berathen. Handelsgesctzbuch-Kommission. Die Berathung wird fort- gesetzt mit§ 241. Die Z§ 241 bis 251 werden mit unwesentlichen redaktionelle» Aenderungen angenommen. Bei§ 252 entspinnt sich eine lebhafte Debatte. In dem Paragraphen wird nach der Regierungs - vorläge verlangt, daß in den Geschäftsberichten angegeben werde» soll, nach ivelcheu Grundsätzen die Werthe in der Bilanz angesetzt und die Abschreibungen vorgenommen sind. Gegen die Regierungs-Vorlage sprechen sich mehrere Eingaben ganz entschieden aus. Diese er- weiterle Oeffentltchkeit soll angeblich die inländische und besonders die ausländische Konkurrenz in den Stand setzen, Einblicke und Kenntniffe von dem jedesmal in Frage stehenden Betrieb zu er- langen, die für die Gesellschaft gefährlich werden könnten. Auch auf den Stand der Aktien sei eine solche Oeffentlichkeit nicht ohne Ein- fluß. Von den Nationalliberalen wird daher die Streichung be- antragt. Da die Regierung wahrscheinlich dem Druck der Interessenten nachgebend ihren Standpunkt preisgiebt, wird dem Antrag entsprochen und die ominöse Stelle des Entwurfs abgelehnt. Die ZK 253-262 werden angenommen. Dem tz 263 wird als zweiter Absatz hinzugefügt: Handelt es sich um einen Beschluß, durch welchen über das Gesetz oder den Gesellschafts-Vertrag hinaus Rücklagen oder Abschreibungen bewirkt oder den Beamten oder Arbeitern Zuwendungen gemacht werden sollen, so kann derselbe nur angefochten werden, wenn die An- theile der anfechtenden Aktionäre zusammen mindestens den 20. Theil des Grundkapitals erreichen. Hieraus werden die ZZ 264282 mit kleinen, mehr redaktionellen Aenderungen angenommen. Ebenso die KZ 233 299. Im 5. Titel will Bassermann die Nichtigkeitsklage eines Gesellschafters oder eines Mitgliedes des Vorstandes oder des Anfsichtsraths beseitigen. Er beantragt entsprechende Aenderung der Uebcrschrift und Streichung der die Berechtigung der Nichtigkeitsklage des Einzelnen fest- legenden ZZ 300 302. Die Bassermann'schen Anträge werden ab- §elehnt und die ZZ 300302 der Regierungsvorlage angenommen. Im§ 303 willLenzmann die Mitglieder desVorstandes, desAufsichts- raths oder der Liquidatoren, die mit Gefängniß und mit Geldstrafe bis zu 20 000 M. bestraft werden können, falls sie zum Nachlheil der Gesellschaft handeln,bei Annahme mildernder Umstände" nur mit Geldstrafe belegen. Der Antrag Lenzmann wird angenommen. Die ZZ 304307, 309325 werden ohne Veränderung akzeptirt und dem§ 308 folgende Fassung gegeben: Wer sich besondere Vortheile dafür gewähren oder versprechen läßt, daß er bei einer Abstimmung in der Generalversammlung in einem gewissen Sinne stimme oder sich der Abstimmung enthalte oder an der Beschlußfassung nicht theil nehme, wird u. s. w. wie.in der Vorlage. Sodann weiter: Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher besondere Vor- theile dasür gewährt oder verspricht, daß ein Aktionär bei einer Abstimmung in der Generalversammlung in einem gewissen Sinne stimmt oder sich der Abstimmung enthalte oder an der Beschluß- fassung nicht theil nehme. Hierauf wird die Verhandlung abgebrochen. Die Uufallgesetz- Novellen- Kommission tagte gestern von 10 Uhr morgens bis gegen 5 Uhr. Der wichtige Z 50, der die Zu- sammensetzung und das Verfahren des Schiedsgerichts regelt, ge- langte zu eingehender Diskusston. Entgegen der Vorlage beantragten unsere Genossen die Auswahl der Beisitzer nicht dem Belieben des Vor- sitzenden zu überlassen, sondern eine Berufung nv cheiner fest« bestimmten(alphabetischen) Reihenfolge stattfinden zu lassen. sowie die Zahl der Schiedsgerichts- Beisitzer von je zwei Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf je 3 zu erhöhen, um eine Beschlußfassung in einer Zusammensetzung des Gerichts mit nur drei Richtern zu verhindern. Dem Grundgedanken einer bestimmten Reihenfolge wurde zugestimmt, die Vermehrung der Beisitzerzahl jedoch lebhast bekämpft. Unter Ablehnung der von unseren Genoffen gestellte» Anträge gelangte schließlich folgender vom Abg. Rösicke eingebrachter, vom Abg. Hitze amendirter, Zusatz zur Annahme:Bei Beginn eines jeden Geschäftsjahres bezeichnet der Vorsitzende diejenigen am Ort des Schiedsgerichts oder in dessen näherer Umgebung wohnhaften Beisitzer aus der Klasse der Arbeitgeber und der Versicherten, welche bei etwaigem Ausbleiben der geladenen Beisitzer aushilfsweise zu den Sitzungen herangezogen werden sollen. Im übrigen werden die Bei- sitzer getrennt nach Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Regel in einer durch das Reichs- Berstcherungsamt im voraus festgesetzte» Reihenfolge zu den Sitzungen zugezogen. Will der Vorsitzende aus besonderen Gründen von dieser Reihenfolge ab- weichen, so sind die hierfür maßgebenden Gründe altenmäßig zu machen. Dasselbe gilt hinsichtlich der Hilfsbeisitzer. Gegen die Abweichung von der Reihenfolge ist Beschwerde zulässig; dieselbe hat jedoch keine aufhebende Wirkung." Absatz 1 des Z 50 wurde im übrigen unverändert angenommen. Die Absätze 2 und 3 wurden unter Ablehnung einer Erhöhung der Zahl der Beisitzer gestaltet wie folgt:Das Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung von einem Vorsitzenden, sowie zwei Arbeitgebern und zwei Arbeit- nehmern als Beisitzer», ist jedoch schon beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer mitwirken. Wen» drei Beisitzer erschienen sind, so wirkt einer der Beisitzer aus der doppelt besetzten Kategorie nicht mit, und zwar scheidet der dem Dienstalter oder bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach jüngere aus, sosern derselbe nicht zum Bericht- erstatter ernannt ist." Das Verfahren regelt das be- stehende Gesetz in Uebereinstimmnng mit der Novelle in der Weise, daß das Gesetz nur bestimmt, die Ent- scheidnngen des Schiedsgerichts müssen nach Stimmenmehrheit erfolgen, im übrigen die Regelung des Verfahrens aber einer kaiser - lichen Verordnung überläßt, die uuter Zustimmung des Bundesraths zu erlassen ist. Als solche ist eine 27 Paragraphen umfassende Ver- ordnung vom 2. November 1335 ergangen. Unsere Genossen regten für die zweite Lesung die Hineinarbeitung dieser Verordnung in.das Gesetz an. Für diese Lesung beantragten sie Aufnahme von Be- stimmungen nach 3 Richtungen: Zur Abkürzung der Ver- schleppung des Verfahrens durch Schiedsgericht begehrten sie die Aufnahme folgender Bestimmung:Die Urtheile des Schiedsgerichts sind s p ä t e st e n s innerhalb drei Wochen nach ihrer Verkündung den Parteien zuzustellen. Dieser Antrag wurde mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen. Ferner verlangten sie, daß der Arbeiter' in Bestellung eines Bevollmächtigten unbehindert sein müsse. Sie begründeten diesen Antrag unter Hinweis darauf, daß in einigen Fällen Schiedsgerichte, wie anerkannt werden müsse, im Gegensatz zur Praxis deS Reichs- Versicherungsamts, Vertreter aus Arbeiterkreisen, ja selbst Abgeordnete zurückgewiesen hätten, z.B. den Abgeordneten Löwen- stein in Nürnberg , den Abg. Schmidt(Frankfurt ) in Mainz . Bestünde eine Arbeiterorganisation, wie sie die Sozialdemokraten stets aber vergeblich verlangt haben, so könnten in ähnlicher Weise, wie dies die Berufsgenossenschasten mit ihren bezahlten Vertretern thun, ständige Vertreter für die Arbeiter bestellt werden. Da dies nun einmal unmöglich, so müßte mindestens den Arbeitern bei Auswahl ihrer Vertreter freie Hand gelassen worden. Dem wurde entgegnet, daß unleugbar die angeführten Fälle nicht zu billigen seien. Es seien das aber sehr vereinzelte Fälle. Auf der anderen Seite müsse es den Schiedsgerichten freistehen, Winkelkonsulenten, die in unsach- gemäßer oder frivoler Art Arbeiter vertreten, zurückzuweisen. Von unseren Genossen wurde erwidert, sie hätten gegen solche Aus- schließung nichts einzuwenden. Es müsse aber dem vorgebengt werden, daß Arbeiter, Berufsgenossen des Verletzten, Mit» glieder der Kasse oder der Gewerkschaft, welcher der Verletzte angehört, und Nicht-Winkelkonsulenten durch irgend einen Schieds- gerichts-Vorsitzenden zurückgewiesen wurden. Die gegen die Zurück- weifung zulässige Beschwerde schütze den Arbeiter, dessen Prozeß inzwischen entschieden werde, nicht. Der abändernde Bescheid käme ja naturgemäß erst nach getroffener Entscheidung. Die ungeheure Macht der Berufsgenossenschaften, welche auch darin liegt, daß diese stets von ihrem die Vertretung geschäftsmäßig betreibenden Kommis(einem Assessor a. D. oder dergl.) vertreten werden, mache es für den Fall der Ablehnung ihres Antrages durchaus erforderlich, wenigstens in zweiter Lesung einem Antrage zuzustimmen, der verhindert, daß andere als un- zuverlässige Winkelkonsulenten zurückgewiefen werden dürften. Nachdem von verschiedenen Seiten dem Grundgedanken solchen Antrages zugestimmt war, wurde der Antrag unserer Genossen gegen ihre Stimmen abgelehnt. Das gleiche Schicksal erfuhr ein Antrag von ihnen, der bestimmte Grundsätze für das Verfahren gesetzlich festlegen wollte. Zum Ver- fahre» waren vom Abg. Müller(Waldeck) 2 Anträge gestellt, für die auch unsere Genossen stimmten. Der erste will festsetzen, daß dem Schiedsgerichte eingereichte Zlttesturkunden u.s.w. auf Antrag auch dem Verletzten mitgetheilt werden müssen. Dieser Antrag gelangte zur An- nahine. Ein Antrag desselben Abgeordneten, dem Verletzten unter allen Umständen für den Fall seines persönlichen Erscheinens die durch das Erscheinen entstandenen Unkosten zu ersetzen, wurde abgelehnt. Abg. Hitze stellte den Antrag, daß, falls ein Vertrauensarztattest dem Schiedsgericht eingereicht oder«in solcher Arzt vom Schiedsgericht ver- nonnnen ist, auch auf Antrag des Verletzten ein von diesem zu bezeichnender Arzt vernommen werden müsse. Nach einem ver- geblichen Versuch des Abg. v. Stumm, diesen Antrag zu ver- schlechter», wird er mit 14 gegen 9 Stimmen angenommen. Die Novelle schlägt zu Z 50 nun vor:Das Schiedsgericht ist befugt, den Betheiligten solche Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, welche durch unbegründete Anträge derselben veranlaßt worden sind"(!). Unsere Genossen sowie die Abgg. Rösicke und Müller bear ragten die Streichung dieser exorbitanten Neuerung. Der Abg. v. S umm sucht diese Neuerung durch das Amendement zu retten, stattunbegründete"frivole" zu setzen. Sein Rettungs- versuch mißlang. Gegen 7 Stimmen wird der chikanöse neue Vor- schlag abgelehnt. Die Vorlage trifft in Z 50 endlich zur Be­seitigung von entstandenen Streitigkeiten die Bestimmung, daß die Entschädigung, welche der Vorsitzende für Abhaltung von Termine» außerhalb des Schiedsgerichts zu beanspruchen hat. als eine im Gesetz verbotene Vergütung seitens der Genossenschaft nicht zu erachten sei. Auf Antrag des Abg. Rösicke beschließt die Kommission im entgegengesetzten Sinne. Seitens des Abg. v. Langen ist zu K 50 ein neuer Absatz beantragt, durch de» es ermöglicht werden soll, die Sekretäre, Kanzlisten und sonstigen Hilfskräfte der Schiedsgerichte auf Antrag der Berufsgenossen- s ch a f t e n nach näherer Bestimmung der Landesregierung mit den Rechten und Pflichten von Staats- oder Kommunalbeamten zu bekleiden. Der Antrag, dessen Tragweite, soweit sie klar ist, den Berussgenossenschaften neue Macht, den Kommunen neue Lasten aufzulegen und ihr Selbstverwaltnngsrecht zu bedrohen geeignet ist, wird abgelehnt. Die nächste Sitzung findet heute um 10 Uhr statt._ Rsrkei-AachVichten» I» den Gemcinderath deS Dorfes Gaarden bei Kiel wnrden die Parteigenossen S e e g e n und K r u l l mit 496 und 497 Stimmen als Vertreter der 3. Klasse gewählt. Die Gegner er- hielten 235»nd 242 Stimmen. Bei der Wahl im März 1895, wo in der 3. Klasse nur ein Mitglied zu wählen war, erhielt der Sozialdemokrat 331 und der von den Ordnungsparteien aufgestellte Kandidat 229 Stimmen. Innerhalb zweier Jahre hat also unsere Partei einen Stimmenzuwachs von 165 Stimmen zu verzeichnen.