her, als die Uruguiten und Argentiner schon Miene machen, bon der Allianz zurückzutreten, und die Nordamerikanische Re publik gegen den Krieg Protest erhoben hat. Jedenfalls stehen die Dinge für das Kaiserreich Brasilien sehr schlecht, und das Ende der letzten Monarchie auf Amerikanischem Boden dürfte nicht mehr fern sein.
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Herr Bebel, gelind gesagt, der Verbreitung von Unwahrheiten shuldig gemacht haben. Die Waarenbeschauer:
C. F. Weisfönig. H. F. Kapp. 3. Kober. Philipp Franz. 6. A. Winkelmann. H. Eppler. Julius Augustin. A. Gerstäcker. C. Reumuth. H. Aug. Güßler. E. Otto Boigt. C. F. Lohse. G. Patsch. F. Frommhold. F. W. Wolf. Aug. Rück. H. Bähr. Morig Kleindienst. F. Schönherr. H. A. Ernst. C. L. Wilhelm. O Thiemig. Herrm. Engel. Gran. G. F. Günther. Eduard Walther. A. F. Blauhut.
Gegen Erklärung:
0
Eine Anzahl Waarenbeschauer, Glauchauer Fabrikanten, 27 an der Zahl, greifen in der leßten Nummer der ,, Arbeiterhalle" einen Bericht an, den ich im Leipziger Arbeiterbildungsverein über die Zustände der sächsischen Weberbevölkerung gegeben und der in Nr. 4. der Arbeiterhalle" abgedruckt ist.
Diese Woche wurden die sächsischen Kammern ver abschiedet. Die Thronrede rühmt, daß die Stände die ihnen obliegende Aufgabe, den durch Anschluß an den Nordbund veränderten Verhältnissen eine neue Grundlage zu geben, und die innern Verhältnisse der neuen Ordnung anzupassen, gelöst hatten. Am wichtigsten ist die Stelle, in welcher der Beschluß zweiten Kammer auf Abschaffung der Todesstrafe trop des entgegenstehenden Botums der ersten Kammer für gültig erklärt wird. Wenn man hieraus den Schluß zieht, das neue Bundesgesetzbuch aufgenommen werden; da es doch die Todesstrafe könne nach diesem Vorgehen Sachsens nicht in unmöglich sei, daß man sie wieder bei uns einführe, so ist das allerdings etwas kühn. Sehr viel Gutes hat Preußen aus Einheitsdrang" in den kleinen Staaten abgeschafft, aber noch daß die Waarenbeschauer Tantièmen von den gemachten Ab
der
nichte Schlechtes.
Am Donnerstag( den 4. die.) sollte im Reichstag" die
Die Herren erflären, es nicht der Mühe werth zu halten,
die dort ausgesprochenen Gehässigkeiten, wie sie den Bericht
von Thatsachen zu nennen belieben, zu widerlegen, oder den Zweck desselben zu fennzeichnen; bezeichnen die Behauptung,
zügen erhalten sollen, als eine Unwahrheit, und fordern mich auf, Beweise zu bringen, Falls ich mich nicht,..gelind gesagt", der Verbreitung von Unwahrheiten schuldig machen wolle. Die 27 Herren haben keine Ursache, sich allzusehr auf das hohe
Schlußberathung über den wichtigen Antrag des Abgeordneten Pferd zu setzen. Die Behauptungen über die gedrückte Lage Reinde statt haben. Derselbe lautet:
" Es möge in die Verfassung des norddeutschen Bundes
der sächsischen Weberbevölkerung halte ich in ihrem ganzen Umfange aufrecht, diese zu bestreiten zeugt entweder von kolossaler
in Nr. 4 gesagt, ist weit schärfer, weit ausführlicher in einec
nach Artifel 23 nachstehender Artikel eingefügt werden: Art. Unkenntniß der thatsächlichen Verhältnisse oder von bösem Wil23a. Der Reichstag hat das Recht, behufs seiner Information len, die Wahrheit einzugestehen. Was ich nach jenem Bericht Rommiffionen zur Untersuchung von Thatsachen zu ernennen. Die Behörden sind gehalten, diesen Kommissionen bei Ausübung Reihe von Artikeln des in Leipzig erscheinenden ,, Demokratischen ihrer Amtspflicht, innerhalb der Grenzen ihres Kommissoriums Wochenblattes" niedergelegt und theilweise von Arbeitervereinen die geforderte Unterstüßung zu gewähren." Rächster Zweck des Antrags ist, durch solche Kommissionen über die Lage der arbeitenden Klassen ein zuverlässiges statistisches Material zu erlangen. Man befürchtete, daß die Schlußberathung we
zur Bestätigung der Wahrheit unterzeichnet. Warum schweigen die Herren hierüber, da ihnen diese, wie ich bestimmt weiß, sehr genau bekannt sind und ihren großen Zorn erregt haben? Damit auch die Leser der Arbeiterhalle" hiervon ein Bild erhal
Ben ten, werde ich einige der mir neuerdings zugesandten Artikel
werden würde
-
fcheint, wenn man bedenkt, daß alle Parteien des Reichstage,
eine Befürchtung, die um so begründeter er
veröffentlichen.
Die Behauptung, daß alle Waarenbeschauer von den ge
lich find, und jede Diskutirung der socialen Frage zu verhin- ben will, zu weitgehend. die fortschrittlichen" wie die rückschrittlichen, den Arbeitern feind machten Abzügen Tantièmen erhalten, ist, wie ich gerne zuge
4
1
dern wünschen.
Die Nummer 9 der Arbeiterhalle" bringt folgende
"
Erklärung:
Glauchau , 4. April. ( Verspätet. D. H.) In Nr. 4 der Arbeiterhalle" befindet sich das Referat eines Berichtes, welchen berr Bebel am 17. Februar im Arbeiterbildungsvereine zu
ben will, zu weitgehend. Nach den mir vorliegenden Briefen aus Meerane , Hohenstein- Ernstthal , Lunzenau , Glauchau und dem Mülsengrunde wird bestätigt, daß eine Vertheilung von Tantièmen von den Lohnabzügen, oder dem Reingewinn des Geschäfts, was auf dasselbe hinausläuft, vorkomme, und werden auch einzelne Firmen genannt. Alle meine Gewährleute erklären aber eine allenfallsige Beweisführung vor Gericht nicht antreten zu können, da diese bei dem notorischen Zusammenhalten der Fabrikanten und Kaufleute ihren Ruin zur Folge haben werde, indem ihnen die Arbeit entzogen würde; auch
Leipzig als Resultat einer Reise im Erzgebirge gegeben hat. sei die Abmachung wohl eine so schlau eingefädelte, daß eine Bir halten es nicht für der Mühe werth, auf eine specielle juridische Beweisführung durch die Arbeiter unmöglich sei. So Widerlegung der Gehässigkeiten, welche so vielfach im Bericht viel steht fest, daß der Glaube an diese Tantièmenvertheilung ausgesprochen sind, einzugehen, oder den wahren Zweck dessel
ben zu fennzeichnen.
Fabrikanten ihren Waarenbeschauern„ Tantièmen " von den Wir greifen nur die eine Behauptung, daß die hiesigen gemachten Abzügen gewähren, heraus und erklären diese als
eine
große unwahrheit.
Wir fordern Herrn Bebel auf, den Beweis für seine Bes
unter der dortigen Bevölkerung die allgemeinste Verbreitung. hat und für die 27 Herren durchaus kein Geheimniß ist.
Da aber, wie mir bestimmt versichert worden ist, eine Nennung von Firmen Veranlassung zur Einleitung eines Prozesses gegen mich sein soll, ich alsdann gezwungen würde, um den Beweis der Wahrheit antreten zu können, diejenigen zu nennen, welche mir jene Thatsachen mitgetheilt, dadurch die
hauptung dadurch zu liefern, daß er diejenigen Firmen, welche Existenz jener Leute, die ich als Ehrenmänner fenne, in Frage bies thun, öffentlich nennt; im Unterlassungsfalle würde sich gestellt würde, so erkläre ich hiermit: