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jeder Wuth- und Racheschrei mit Knutenhieben ersticht wir un Von einem Reiche, das Unmündige fürchten und unschädli w machen muß, nur um einen elenden Feßen unredlicher Wei erworbenen Landes zu behaupten, gilt das costal ( ,, Kommen wird einst der Tag!") mit verhängnißvoller Eicher un heit. Der Gnadenakt des Kaisers von Rußland ist in der Tha fir von sonderbarer Beschaffenheit, er trifft zumeist solche, gegen G die, den rechtlichen Begriffen civilifirter Völker nach, Gnad di nicht geübt werden kann, da sie nicht schuldig sind, er läßt du unberücksichtigt, gegen die Gnade möglich und menschlich wän n was die Polen über 20 Jahre. Anderswo hieße das, Rußland schon Gnade heißt, noch weithinaus Barbarei. In Moskau hat man am 28. Mai den Jahrestag großen Slaven - Versammlung durch ein Diner gefeiert di Ein Redner suchte nachzuweisen, daß die Slaven nur ein ju Sprache, wenn auch in verschiedenen Dialekten, sprächen, un daß der russische Dialekt die panslavistische Sprache der Zukunff. sei. Die Polen verglich er mit dem verlorenen Sohne Evangeliums, wünschend, daß sie gleich diesem in den Schoo der slavistischen Familie zurückkehren möchten. Ein telegraph scher Gruß ging an die czechischen Freunde in Prag .

Publikum zur Kenntniß bringt. Gewöhnlich sind die Schul­digen in trunkenem Zustande. Aus diesem Grunde muß man zugeben, daß jeder dem Trunke ergebene Soldat außer Dienst nicht bewaffnet bleiben darf, und es ist von Wichtigkeit, die Corps Commandanten an ihre Pflichten und Rechte in dieser Beziehung zu erinnern. Die Dienstordnung vom 2. October 1833 bestimmt, daß einem Unteroffizier auf 60, einem Sol­daten auf 90 Tage das Tragen von Waffen untersagt werden kann. Ein Ministerial- Rescript vom 12. März 1846 setzte die Dauer der Untersagung des Rechtes zum Tragen der Waffen auf sechs Monate fest. Damit feine Verfügung die Disposi­tionsfähigkeit der Corps Commandanten beschränke, bevollmäch­tige ich dieselben biermit, auf unbestimmte Zeit das Tragen des Säbels jedem Soldaten zu untersagen, der sich schlecht auf geführt, oder der dem Trunke ergeben ist. Ich habe die Beobach­tung gemacht, daß namentlich Abends nach dem Appell die Soldaten in Schlägereien verwickelt werden. Daraus schließe ich, daß man der Dienstordnung zuwider, Ausgangs- Erlaubnisse an Leute bewilligt, die sich nicht immer ordentlich halten. Bei einem Corps, dessen Chef die Mannszucht im Auge hat, darf so etwas nicht vorkommen. Die Präventivmaßregeln, auf die ich anspiele, und die unnachläßlich strenge Bestrafung einer je­den Militärperson durch ein Kriegsgericht, die sich, außer im Falle der gerechten Nothwehr, seiner Waffe bedient, werden, so hoffe ich, die Wirkung haben, daß Klagen nicht vorkommen, die, wenn sie begründet, der Art sind, das Vertrauen, welches die Mannszucht der Armee immer einflößte, zu erschüttern. Je­des Mal, wenn Sie erfahren. daß eine Militärperson mit der

ihr anvertrauten Waffe Mißbrauch getrieben hat, müssen Sie mir darüber einen speziellen und genauen Bericht abstatten. Ich bitte 2c.

Das ist nicht genügend, aber die Regierung nimmt doch

wenigstens Rücksicht auf das Publikum; in Preußen läßt man die Civilisten ruhig niedersäbeln. Aus Luxemburg berich ten die französischen Blätter Demonstrationen zu Gunsten Frankreichs . So fängt's an.

In Spanien nimmt das ,, Räuberwesen" so über­hand, daß man auf dem flachen Lande nirgends mehr seines Lebens sicher ist, und die Banden ihre Razzias bis vor die Thore von Madrid ausdehnen. Die Strauchdiebe finden in den Dorf­schaften eine sichere Unterkunft, und die Regierung hat ihre Hände mit der Sicherung ihrer hochkonservativen Interessen so sehr beschäftigt, daß sie sich um derartige Kleinigkeiten nicht bekümmern fann. Um so strenger fährt sie fort, die Preßpo­lizei zu handhaben. So wurden die progressistischen Nove­dades" mit Beschlag belegt, obwohl dieselben seit Wochen feine eigenen Aufsäge mehr veröffentlichen, sondern sich aus Sicher­heitsgründen" blos auf den Nachdruck aus andern spanischen Blättern beschränken.

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Aus den Bereinigten Staaten von Nordamerika ben wir das Programm der Convention von Chicag welche Grant als Präsidentschaftskandidaten aufstellt, im to legraphischen Auszug erhalten. Das wichtige Schriftstück ginnt mit einem Glückwunsche zur Erledigung der Reconstru tionsacte und will den loyalen Männern des Südens gleid mäßige Stimmberechtigung gewährleistet wissen, während di Bestimmungen über das Wahlrecht in den loyalen Staaten ausdrücklich den betreffenden Staaten selbst vorbehalten werden. Repudiation der Staatsschuld wird verworfen und gleichmäßige Besteuerung, eine billige Frist für Rückzahlung der Staatsschul stelligende Reduction der Zinsen für die Nationalschuld gefor sowie eine möglichst bald, aber auf ehrlichem Wege zu bewerb dert. Im weiteren Verlauf empfiehlt das Programm, als befte Mittel zur Verminderung der Schuld, Besserung des nationa len Credits, spricht sich sehr entschieden und stark gegen John son aus, zollt den Manen Lincoln's den Tribut des Danke und der Anerkennung, constatirt am Schlusse das Recht der patriation und erklärt als Pflicht gegenüber den Soldaten dem letzten Kriege und den Hinterbliebenen der Todten pünktliche treue Ablösung der Verbindlichkeiten, welche die tion als Erbschaft übernommen habe; die Ermuthigung

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Einwanderung wird empfohlen und das Ende bildet ein Au druck der Sympathie mit allen unterdrückten Völkern, die nad

Unabhängigkeit ringen.

Zum dritten deutschen Bundesschießen.

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Der Telegraph bringt Mittheilung eines kaiserlich russi­schen Ufases, der eine beschränkte Amnestie" für po= Aufrufe, mit welchen das Gentral- Comité für das dritte deutsche litische Bergehen proclamirt. Was diesen Gnadenact merk Bundesschießen in Wien bisher zur lebhaften Betheiligung würdig macht, das ist eben seine Beschränktheit", sie ist es, die uns nöthigt, nachträglich noch auf dieses Aftenstück zurück zunächst an die deutschen Schüßen und Stammesgenossen ge dem im Juli d. J. stattfindenden Feste eingeladen hat, waten zukommen. Begnadigt werden alle in Sibirien befindlichen richtet. Die Feststadt Wien wird jedoch nicht allein die Schüßen Ausländer, denen Aufenthalt und Rückkehr nach Rußland ver- fie wird Alle, die aus der Heimath und Fremde zu diesem Feste boten wird; begnadigt werden darin liegt das grauenhaft heranzichen werden, als ihre Ehrengäste freudigst begrüßen und Charakteristische dieser anscheinend milden Regierungsmaßregel Alles aufbieten, um dieselben in würdigster Weise zu empfan gen und zu ehren. In diesem Sinne richten wir denn auch unter zwanzig Jahren, denen die Erlaubniß ertheilt wird, unsern Gruß und Ruf an Alle, die im Festorte Wien den Bür gern des in der politischen Freiheit wiedererstandenen Defter der, die man in jedem Staate, der irgend auf Gultur Anspruch reiche die Hand zum Gruße reichen wollen. Willkommen und im Boraus als liebe Gäste herzlichst begrüßt sind uns die Ber treter aller Gesellschaftsschichten, die Männer der Gesetzgebung

des Selbstherrschers aller Reußen- begnadigt werden Polen

in ihr Vaterland zurückzukehren. Man hat also in Polen Rin­

macht, als unzurechnungsfähig entlassen haben würde, verur­theilt und in das weite Grab der Lebendigen geschleppt, wo

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