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Beilage zum Demokratischen Wochenblatt No. 29.

Rede des Schleswig- Holsteiners Lübkert.

( Gehalten in der Berliner Volksversammlung am 14. Mai.) Meine Herren, Sie haben soeben gehört, daß ich ein geborener Schleswig- Holsteiner bin, aber heut zu Tage soll ich keiner mehr fein, sondern ein an Oldenburg verkaufter.( Unruhe.) Hier sind soeben Schilde­rungen über alle Theile Deutschlands gemacht worden, aber von Schles­ wig- Holstein kein Wort; deshalb fühle ich mich gedrungen, Ihnen ein furzes Bild der durch die Segnungen des Jahres 1866 hervorgebrach­ten Zustände zu geben.

In meiner speciellen Heimath geht alles abwärts, es sind dort in den leßten beiden Jahren mehr Concurse vorgekommen, wie in 40 Jah­ren vorher.( Hört, hört.)

Nach früheren dänischen Gesezen war der Schulzwang für Kna­ben bis zum 16. für Mädchen bis zum 15. Lebensjahre, jezt hat man ihn nur bis zum 14. für nöthig gehalten, und wie wird er gehal­ten und wie ist die Schule selbst geordnet? Es hatte jeder Schles­wig- Holsteiner das Recht sich bis zu seinem 25. Lebensjahre von dem Militärzwange zuruckschreiben zu lassen; hierdurch wurde dem Hand­werksmann Gelegenheit gegeben in die Welt zu gehen, sich auszubil­ben. Zurückgekehrt erfüllte derselbe theils durch 10 Monate lange,

theils durch etwas längere Dienstzeit die vorgeschriebene Militärpflicht. Was hat uns aber Preußen gebracht? Aufhebung des dreijährigen Wanderzwanges und Einführung des dreijährigen Casernenzwanges. ( Unruhe.) Meine Herren, Schleswig- Holstein ist weit entfernt davon, jeine nationalen Verpflichtungen Deutschland gegenüber nicht erfüllen zu wollen; das hat es nicht allein durch seine tausendjährige Geschichte feine Jugend als Spielball fürstlicher Laune behandelt zu sehen, dagegen bewiesen, sondern in der Neuzeit lebendig an den Tag gelegt, aber hier an die Geheimrathstrommel geschlagen in Hinsicht des Ka

verurtheilt wurden, waren in Folge obiger Amnestie frei von aller Strafe, sofern sie beim Erlaß des Gnadenaktes schon ein rechtskräftiges Erkenntniß hatten; für die noch schwebenden Sachen sollte nach Eintritt der Rechtskraft der Justizminister ex officio die Begnadigung nachsuchen. Die allgemeine Auf­fassung war damals natürlich die, daß die Begnadigung ma­teriell in dem einen wie in dem andern Falle für alle poli­tischen Vergehen, die in der Zeit des Parteikampfes begangen waren, stattfinden sollte, und daß nur ein Unterschied in der Form bedingt wurde, wie sie in einem fonftitutionellen Staate überhaupt beobachtet wird. Wenn ein Abgeordneter einen Minister oder ein Mitglied des Reichstages den Bundeskanzler gefragt hätte, wie es mit der Auslegung dieses Gnadenerlasses gehalten werde, so würde der Bundeskanzler gewiß jede Ver­rüstung zurückgewiesen haben. In diesem Sinne äußerte sich muthung, daß Beschränkungen stattfinden könnten, mit Ent­damals auch die Nordd. Allg. Ztg." und die ganze offizielle und offiziöse Presse und wies alle ängstlichen Bedenken nach dem Thema ab: ,, An einem Königswort soll man nicht drehen noch deuteln, die Amnestie sei ganz und voll und der Grund­gedanke des Königs vergeben und vergessen!!!"

Der arme Redakteur des Fortschritts" in Guben , der noch fein rechtskräftiges Erkenntniß hatte, hat aber doch ganz besondere Erfahrungen damit machen müssen. Er hatte seine ungewöhnlich hohe Verurtheilung für den Abdruck des betref

nalbaues, aber heute ist alles still davon, es war nur ein Scheinma- fenden Gedichts, nämlich 6 Monate Gefängniß und 1 Jahr

er, die

übrige Welt, glaubte, daß er nach dem Amnestie- Erlaß sicher auf Begnadigung rechnen könne. In diesem Vertrauen auf die allgemeine Auffassung über das dem Justizminister aufge­tragene Gnadengeſuch verzichtete er auf jedes weitere Rechts­mittel der Appellation und ließ das erste Erkenntniß rechts­

nover Preußens, um schwache Geister in sein Neß zu locken.( Meh­tere Stimmen: wird schon kommen.) Wie steht's aber mit jenen Fra­gen über Freiheit und Recht? Es giebt keins von beiden mehr im norddeutschen Bund; statt dessen blüht der Menschenhandel im deut schen Lande; und das Erbärmlichste ist, daß sogar Männer der äußersten Linken diesem Schacher zugestimmt, selbst Waldeck nicht aus­genommen.( Große Unterbrechung und dauernder Lärm, während des fen der Redner weiter spricht.) Meine Herren, Sie müssen mir das nicht übel nehmen, wenn ich auf gut deutsch die Wahrheit sage, ich kräftig werden. bin nur ein einfacher Zimmermann und verstehe mich nicht auf die tünstliche Wort und Rechtsverdrehung der modernen Politiker. ( Bravo , Fahren Sie fort). Man hat durch die Gewaltstreiche das Bolt Schleswig- Holsteins geistig gemordet, und materiell saugt man es aus, aber glauben Sie nicht, daß dadurch Freiheit und Völkerwohl entsteht, wenn ein Volksstamm sich herabwürdigt zum ist dessen Folge. Ich aber wende mich bittend an das preußische Bolk, enfersknecht eines andern, nein Knechtschaft und Dummheit abzulassen von dem Wege der Gewalt und des Unrechts, denn: Wer

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( Großer Lärm und Bravo!)

Zu seinem Schrecken wird er aber jeßt nach circa 2 Jah­ren vom hiesigen Kreisgericht benachrichtigt, daß der Minister ( zur Lippe) nicht auf den ganzen Straferlaß, sondern nur auf den halben angetragen hat, daß auch so verfügt sei, und daß der so unerhört Getäuschte drei Monate fizzen soll. Ein besonderes an Se. Majestät den König gerichtetes Gnaden­gesuch ist ebenfalls mit dem Bemerken zurückgewiesen worden,

das Recht seines Nebenmenschen nicht achtet, achtet sich selbst nicht! daß sich der Justizminister( Dr. Leonhardt) nach den erforder­

ten Berichten der Gerichte nicht veranlaßt gefunden hat, das selbe der Gnade Sr. Majestät zu empfehlen, und würden nicht die eingetretenen traurigen Ereignisse in der Familie die vor­

Bon der Redaktion des Fortschritt" in Guben ( in Schle- läufige Ausseßung der Strafe auf einige Wochen gebieten, so

fen) wird uns Folgendes zugesandt:

Die( preußische) Amnestie des Jahres 1866,

säß der arme getäuschte Redakteur des Fortschritts" bereits hinter Schloß und Riegel, um über die beschränkte Auffassung der Amnestie nach den großartigen, Alles versöhnenden*) Erfol­gen des Jahres 1866 nachdenken zu können, während seine Buchdruckerei, die einzige Erwerbsquelle seiner zahlreichen Fa milie, geschlossen sein würde, sobald es ihm nicht gelingt, einen

welche vom Bolte als eine ganze und volle(?) mit Freuden be­grüßt und aufgenommen worden ist, hat leider bei den Be hörden eine beschränkte Auffassung gefunden und macht heute, konzessionirten Buchdrucker und Verleger an seine Stelle zu nach circa 2 Jahren durch einen ganz besonderen Fall wieder sehen. ein recht peinliches Aufsehen. Die Redaktion des Fortschritts"

Wenn man diese Angelegenheit von dem Standpunkte aus beurtheilt, von dem aus der Gnadenerlaß gegeben ist und

Ariege, das bekannte Gedicht: Terzinen von Robert Bruz" nicht von dem Standpunkt eines Gerichtsdirektors oder eines aus der Volkszeitung" ab. Dasselbe hatten fast alle Zeitungen Geheimen Rathes des Ministeriums, der darüber zu berichten

und andere Provinzialblätter gebracht. Einige dieser Blätter betamen einen Breßprozeß wegen dieses Gedichte, die meisten Don ihnen wurden jedoch freigesprochen; diejenigen aber, die

*) Diese Ausdrücke werden doch wohl ironisch genommen sein? Frage der Redaktion des Dem. Wochenbl.