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erhängt sich an einem am. Wege stehenden Baum! Andern Morgens umstehen 8 Kinder weinend und jammernd die Leiche des Vaters. Ob dem reichen Fabrikanten bei der Nach­richt dieses Verbrechens das Herz gepocht, wissen wir nicht. Die Gesellschaft zuckt die Achsel, freut sich einen Gegenstand zu haben, an dem sie einige Tage ihre Klatsch- und Verläum­dungssucht befriedigen kann. Und der Staat?- Nun der Staat schickt seine Beamten, läßt die Leiche gerichtlich refognos ciren und sorgt dafür, daß sie in irgend einer Ecke des Kirch hofs, möglichst weit von den ,, christlich" Gestorbenen, verscharrt wird. Die Wittwe mit ihren acht hungernden Würmern fällt der Gemeinde zur Last, die ihr natürlich nur eine fümmer­liche Hülfe gewähren kann und der eigentliche Urheber des Verbrechens, er geht straflos aus und bleibt vor wie nach ein geachteter" Mann. Welche Zustände, das!

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Staaten um einige Monate mit Erlaß eines Pensionsgefeße 400 vorausgeeilt, so doch nicht in der Befriedigung berechtigter hatt Forderungen. Die Beeger'sche Schrift giebt in einer ange fich hängten sehr reichhaltigen Tabelle eine Uebersicht der für die lang Staatsdiener, Offiziere, Geistlichen und Lehrer verschiedene Länder und Städte bestehenden Pensionesfalen, und läßt hier lege aus sowohl, wie aus vielfachen Vergleichungen in der Schriftsur selbst erkennen, daß die Lehrerschaft fast in feinem Lande wenig von ihrer Regierung geachtet ist, wie in Sachsen   tan Das bittere Gefühl erfahrener Zurücksetzung spricht sich in det Schrift sehr deutlich aus; und wahrlich, es ist gerechtfertigt erset wenn man Seite 2 erfährt, daß ein Lehrer bei den verschie nach denen Festsetzungen etwa wie 1/2 oder 2/5 Geistlicher gerechne wird; am haarsträubendsten tritt dies hervor bei den an fi schon verwerflichen Abzügen für Emeriten. Sigt nämlich ein Bri Emeritus auf der Stelle, so hat der neue Lehrer von 250 Thirn 50 Thlr. abzugeben, von 500 Thirn. 150 Thlr., ein Geif licher( und bekanntlich sind diese durchschnittlich gut, die Lehre schlecht besoldet) zahlt bis 549 Thlr. nichts, von 550 Thlrn. 50 Thlr. Freilich hat der Abgeordnete Sachße aus Freiberg  bei der Berathung des Geseßes das große Wort ausgesprochen die Geistlichen nähmen eine höhere Lebensstellung als die Lehre zum

Sonntag, den 8. November, fand Nachmittags in Geyer  eine zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in welcher E. Werner aus Leipzig   die Nothwendigkeit einer gründlichen Or ganisation der Arbeiter und die Gründung von Gewerksgenossen schaften unter Anknüpfung an die bestehenden Gesellenschaften und Innungsfrankenkassen hervorhob. Die Kürze der Zeit ge­stattete leider keine längere Diskussion, da für den Abend eine Versammlung des Arbeitervereins in Ehrenfriedersdorf  anberaumt war, die sich des Besuchs sehr vieler Gäste erfreute, und in welcher der Genannte das gegenwärtige soziale Glend der Arbeiter, dessen Ursachen und die Mittel zur Besserung in einer längeren Rede erläuterte. In Ehrenfriedersdorf   zählt der Ar­beiterverein 160 Mitglieder und befindet sich ein blühender Consumverein, wie denn überhaupt unter den dortigen Arbei­tern ein sehr reges Leben herrscht.

J. Beeger, Motivirtes Gutachten über das Gesetz vom 26. Mai 1868, die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen im Königreich Sachsen betreffend. Zugleich eine Entwickelung der Hauptforderungen, welche an die Lehrerpensionsgefeßgebung im Augemeinen zu stellen sind. Leipzig  , Klinkbardt.

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Als Mängel des Gescßes werden folgende hervorgehoben unse a) Es giebt dem Ministerium einen weiten Spielrau zu willkürlichen Pensionsgewährungen. Bis in sein 12. 15. Dienstjahr( nämlich bis zum vollendeten 10. ständig Dienstjahre) ist nach dem Gesetze der Lehrer nicht pensiersbe rechtigt, sondern es ist dem Ministerium anheim gegeben, es eine Bension( bis höchstens 100 Thlr.) gewähren will oder nicht. Daß derartige Licenzen der Willkür Thor und Thür öffnen, darüber ist gar nicht erst zu streiten; es häte dazu auch der Worte im Gesez gar nicht bedurft: wenn die Lehrer zu erheblichen Ausstellungen gegen ihr Verhalten nich Anlas

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b) Es setzt den Anfang der Pensionsberechtigung auf ein wir sehr spätes Dienstjahr. Auf welches, ist bereits gesagt worden. Gegen die alten Bestimmungen von 1835, durch welche der Lehrer allerdings nur auf einen Theil des Einkommens vo der Stelle angewiesen war, ist dies ein großer Rückschritt denn seither hatten die Lehrer das Recht, welches ihnen jest erst vom 11. Dienstjahre an gegeben wird, schon vom ersten Tage der Anstellung an.

Die vorliegende Schrift giebt ein vernichtendes Votum über ein Gesez ab, das mit vollem Recht den Namen einer halben Maßregel verdient und die Lehrer nöthigt, sich nach einer Decke zu strecken, die Kopf und Füße unbedeckt läßt, ein Gesetz, welches eine durchaus ungerechtfertigte Unterordnung notabene in Pensionssachen

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c) Es nimmt als Termin für den Eintritt der Alter pensionsberechtigung ein viel zu hohes Alter, nämlich das 70. Lebensjahr an. Lebensjahr an. als einziges bei der Abfassung maßgebend gewesenes Prin- Jahr; wenn man aber die in der Schrift enthaltene statistisce Für die sächsischen Geistlichen gilt daffelbe zip erkennen läßt, und das endlich, so weit sich die Absichten Vergleichung der Lebensdauer der Geistlichen mit der der Lehre

der Lehrer unter die Geistlichen

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der Gesetzgeber aus den betreffenden Kammerverhandlungen durchschauen lassen, dem auch in Sachsen   grasstrenden Lehrer­mangel durch das wunderlichste Mittel von der Welt steuern will, nämlich durch die sehr spät eintretende Berechtigung zum Eintritt in den Ruhestand und durch überaus niedrige Pen­fionen. Sachsen   hatte, nachdem es die Pensionsverhältnisse der Sivilstaatsdiener und Militärpersonen bereits seit länger als cinem Vierteljahrhundert geregelt, nachdem es für die Geist­lichen vor vier Jahren ein Pensionsgeseß gegeben, nachdem eine große Anzahl deutscher Staaten, zum Theil in ausgezeich neter Weise, für ihre Lehrer gesorgt( vor allem Gotha  , Baden, Anhalt, Würtemberg und Oldenburg  ) bis vor einem Jahre noch nichts gethan in dieser Angelegenheit; bätte es noch ein wenig gewartet, so würde es nicht blos von Desterreich und Bayern  , sondern sogar von Preußen, durch Minister von

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ansieht, so erkennt man, daß die Leßteren um 10 Jahre schlecht wegkommen. Und wie die Schulen dabei wegkomme, wenn ganz alte, in jeder Beziehung invalide Lehrer sie va d) Es gewährt einen durchaus ungenügenden Ruhegefalt

walten, das kann man sich denken.

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nämlich vom 11. bis 25. Dienstjahre ein Drittel, bor. bis zum 35. die Hälfte, vom 36. Jahre an zwei Deit

tel des Einkommens, jedoch bringt es

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e) die Wohnung dabei nicht in Anrechnung. Ddurch

sinft natürlich auch die höchste Pension von zwei Dritten nicht viel mehr als die Hälfte herab.

f)& beansprucht von den Lehrern hohe Benfiosfaffen beiträge und zwar diese in vier verschiednen Formen, als Eintrittsgelder, als Beförderungsgelder, als Jahrsbeiträge Mühler, überholt worden sein. Ist es nun auch den letzteren bel und als Abzüge für Emeriti  ; legtere betragen z. B von 300

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